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Ärzteblatt Mai 2009 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates<br />

nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus bzw.<br />

nach § 95 Abs. 6 SGB V für Vertragsärzte<br />

Akad. Grad, Name, Vorname:<br />

geb. am: Wohnort:<br />

Datum der Antragstellung: Unterschrift:<br />

AUSGABE 5/<strong>2009</strong> 19. JAHRGANG<br />

FORTBILDUNG<br />

Bitte listen Sie Ihre Fortbildungen für einen Zeitraum von 5 Jahren in zeitlicher Reihenfolge auf, und übersenden Sie<br />

uns als Anlage die entsprechenden namentlich ausgefüllten Nachweise im Original.<br />

Die seit 2006 per Barcode im EIV erfaßten Veranstaltungen müssen nicht aufgelistet werden, wenn sie im persönlichen<br />

Punktekonto erfaßt sind (http://www.aek-mv.de). Nach Ausstellung des Fortbildungszertifikates erhalten Sie alle Unterlagen<br />

zurück. Ärzte, die mit der Übermittlung der Kopie des Fortbildungszertifikates an die KV nicht einverstanden sind, bitten<br />

wir Ihren Widerspruch einzulegen. � nein<br />

Punktbewertung<br />

1. Nachweis von 250 bestätigten Fortbildungseinheiten in 5 Jahren durch Präsenzveranstaltungen wie Kurse,<br />

Seminare, Workshops, Fallkonferenzen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Supervision …<br />

(eine Fortbildungseinheit = 45 Minuten = 1 Punkt)<br />

2. Selbststudium (10 P pro Jahr = 50 P in 5 Jahren, ohne Nachweis)<br />

3. Kongresse oder Veranstaltungen im In- und Ausland (max. 8 P pro Tag)<br />

4. Bestätigte Hospitationen (max. 8 P pro Tag)<br />

5. Online- und mediengestützte CME-Angebote<br />

6. Aktive Referententätigkeit (2 P pro Stunde)<br />

Datum Thema VNR Punkte<br />

Anzahl der Punkte lt. EIV-Punktekonto:<br />

Den Antrag richten Sie bitte an die <strong>Ärztekammer</strong> M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock<br />

Seite 169

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