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Ärzteblatt Mai 2009 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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en Betten vor den Operations- und Funktionsräumen, der x-tausendmalige<br />

Transport der Patienten ist ein Kostenfaktor! Die Kollegen<br />

in der Niederlassung sind Partner, nicht Gegner. Durch eine<br />

gute Kooperation muß das berechtigte Patienteninteresse in hohem<br />

Umfang befriedigt werden.<br />

In der Diskussion sehen die Juristen in der Öffnung der Krankenhäuser<br />

einen Vorteil für die Entscheidungsfreiheit der Patienten.<br />

Die Gründung von MVZ durch Krankenhäuser wird<br />

auch dadurch befördert, weil die Vergütung bestimmter ambulanter<br />

Leistungen für die Kliniken geringer ausfällt. Von<br />

Seiten eines Krankenhausarztes wurde beklagt, daß Konsiliarärzte<br />

sich die Patienten vom Krankenhaus vorbereiten lassen<br />

und dafür dann bezahlt werden. Das sei berufsrechtlich nicht<br />

hinzunehmen.<br />

Wettbewerb unter niedergelassenen Ärzten<br />

Über erlaubte und nicht erlaubte Werbung referierte der Justitiar<br />

der <strong>Ärztekammer</strong> Westfalen-Lippe und zeigte eine Vielzahl<br />

von Bildern und PR-Darstellungen, welche berufswidrig und unwürdig<br />

sind. Das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung<br />

verbieten eine anpreisende oder irreführende Werbung (z. B.<br />

„Vitalarzt“, „Männerarzt“, „Praxis für Gesundheitsförderung“,<br />

etc.). Auch das Werben mit „Neuheit“ oder die bildliche Darstellung<br />

von Behandlungsergebnissen „vorher“ und „nachher“ dürfen<br />

nicht sein. Selbst das Wort „Zentrum“ ist nur begrenzt erlaubt!<br />

Das alles gilt natürlich auch für TV- oder Radiowerbung.<br />

Erlaubt sind das Anzeigen von Facharztbezeichnungen, Tätigkeitsschwerpunkten,<br />

Zertifizierungen, das Auslegen von Praxisflyern<br />

oder eines Praxisjournals im Wartezimmer ebenso Zeitungshinweise<br />

auf geänderte Öffnungszeiten oder eben Praxisverlegungen.<br />

Ein professionell gestaltetes visuelles Erscheinungsbild<br />

der Praxis („Corporate Design“) wird immer häufiger als<br />

Werbemotiv genutzt. Beim „Tag der offenen Tür“ ist dann allerdings<br />

eine kostenlose Blutdruckmessung schon nicht rechtens!<br />

Das Werbeverbot dient dem Schutz der Bevölkerung! Es ist nicht<br />

durch Gründe des Konkurrenzschutzes gegeben. Um Konflikte<br />

zu vermeiden sollte der Arzt sich mit seiner <strong>Ärztekammer</strong> konsultieren.<br />

Der Fachanwalt für Medizinrecht sieht für das Praxismarketing<br />

den zufriedenen Patienten im Mittelpunkt. Fachkompetenz,<br />

umfassende Gesundheitsberatung, Hinweise zur Prävention,<br />

aber auch zu Fitneß und Wellness wünscht sich der Patient.<br />

Die ethischen Grundsätze nach § 3 Abs. 1 der Berufsordnung<br />

sind dabei einzuhalten. Es wird aber auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

vom 29. <strong>Mai</strong> 2008 (AZ. J. ZR / 05) hingewiesen,<br />

wonach die Gründung eines gewerblichen Unternehmens durch<br />

den Arzt erlaubt ist. Nicht einmal eine wesentliche räumliche<br />

Trennung von der Praxis wird gefordert! Begründet wird das<br />

Urteil mit den Vorteilen für die Patienten, nicht durch den im<br />

AUSGABE 5/<strong>2009</strong> 19. JAHRGANG<br />

KONGRESSBERICHT<br />

Vordergrund stehenden Kommerz! Nur das Steuerrecht muß<br />

dabei streng beachtet werden.<br />

In der Diskussion zu dieser Aussage wird betont, daß zu diesem<br />

Urteil noch eine erhebliche Gegendebatte besteht. Der Patientenschutz<br />

werde mit dieser Entscheidung deutlich verschlechtert.<br />

Zum anderen wird durch die am 01.04.<strong>2009</strong> in Kraft getretende<br />

Neufassung des § 128 SGB V, mit seiner Einschränkung der Abgabe<br />

und Empfehlung von Hilfsmitteln im vertragsärztlichen Bereich,<br />

die dann notwendige Ausweitung anderer Zusatzangebote<br />

durch den Arzt mit dem BGH-Urteil möglich werden.<br />

Der Wandel des Arztbildes in der Öffentlichkeit<br />

Der Abschlußvortrag zu diesem Thema von Prof. Dr. Ulrich<br />

Schwantes, Facharzt für Allgemeinmedizin, begann beim Hippokratischen<br />

Eid und mit der Erläuterung des Wortes „Medizin“.<br />

Dieses ist indogermanischen Ursprungs aus „me(d) – iri“ und bedeutet<br />

„einen guten Rat wissen für jemanden“ (Etymologisches<br />

Wörterbuch). Im Laufe der Jahrhunderte haben sich das äußere<br />

Bild und die Darstellung des Arztes gewandelt. Heute ist er in<br />

Deutschland in 152 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften<br />

vertreten. Über Ärzte wird in den Medien positiv aber<br />

auch manches Mal negativ berichtet. Die differenzierte Spezialisierung<br />

hat das einheitliche Bild des Arztes verwischt. Sozialgesetzgebung,<br />

Versicherungswesen und Gesundheitsadministration<br />

tragen dieser Spezialisierung Rechnung. Das Gesundheitswesen<br />

wird somit immer komplexer. Der Arzt muß jedoch sein ökonomisches<br />

Auskommen finden. Zunehmend muß er aber auch Mehrwert<br />

erwirtschaften, den Träger und Gesundheitseinrichtungen<br />

fordern. Trotzdem steht sein Sozialprestige mit 71 % vor allen<br />

anderen Berufen weiterhin an der Spitze (2005). Was und wer ist<br />

ein guter Arzt? Die Gründe liegen immer bei der Zufriedenheit<br />

seiner Patienten.<br />

In der abschließenden Generaldebatte wurde festgestellt, daß<br />

der Wettbewerb in der Medizin eher eine untergeordnete Rolle<br />

spielt. Es gibt keinen eigentlichen ökonomischen Wettbewerb. Im<br />

Arztberuf spielen eher Strukturelemente eine Rolle, die keine<br />

Wettbewerbskriterien sind. Allerdings könnte die Weiterbildung<br />

zum Gegenstand des Wettbewerbes werden, weil sie durch Spezialisierung<br />

und Zentrumsbildung für den Absolventen des Medizinstudiums<br />

immer schwieriger wird. Wettbewerb darf nicht den<br />

Patienten schaden. Die Zukunft liegt in der Kooperation zwischen<br />

Haus- und Fachärzten, zwischen allen niedergelassenen Ärzten<br />

und den Krankenhäusern.<br />

(Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht wird in der Zeitschrift „Evidenz,<br />

Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen“ veröffentlicht.)<br />

Dr. C. Brock, Neubrandenburg<br />

Seite 177

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