Ärzteblatt Mai 2009 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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en Betten vor den Operations- und Funktionsräumen, der x-tausendmalige<br />
Transport der Patienten ist ein Kostenfaktor! Die Kollegen<br />
in der Niederlassung sind Partner, nicht Gegner. Durch eine<br />
gute Kooperation muß das berechtigte Patienteninteresse in hohem<br />
Umfang befriedigt werden.<br />
In der Diskussion sehen die Juristen in der Öffnung der Krankenhäuser<br />
einen Vorteil für die Entscheidungsfreiheit der Patienten.<br />
Die Gründung von MVZ durch Krankenhäuser wird<br />
auch dadurch befördert, weil die Vergütung bestimmter ambulanter<br />
Leistungen für die Kliniken geringer ausfällt. Von<br />
Seiten eines Krankenhausarztes wurde beklagt, daß Konsiliarärzte<br />
sich die Patienten vom Krankenhaus vorbereiten lassen<br />
und dafür dann bezahlt werden. Das sei berufsrechtlich nicht<br />
hinzunehmen.<br />
Wettbewerb unter niedergelassenen Ärzten<br />
Über erlaubte und nicht erlaubte Werbung referierte der Justitiar<br />
der <strong>Ärztekammer</strong> Westfalen-Lippe und zeigte eine Vielzahl<br />
von Bildern und PR-Darstellungen, welche berufswidrig und unwürdig<br />
sind. Das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung<br />
verbieten eine anpreisende oder irreführende Werbung (z. B.<br />
„Vitalarzt“, „Männerarzt“, „Praxis für Gesundheitsförderung“,<br />
etc.). Auch das Werben mit „Neuheit“ oder die bildliche Darstellung<br />
von Behandlungsergebnissen „vorher“ und „nachher“ dürfen<br />
nicht sein. Selbst das Wort „Zentrum“ ist nur begrenzt erlaubt!<br />
Das alles gilt natürlich auch für TV- oder Radiowerbung.<br />
Erlaubt sind das Anzeigen von Facharztbezeichnungen, Tätigkeitsschwerpunkten,<br />
Zertifizierungen, das Auslegen von Praxisflyern<br />
oder eines Praxisjournals im Wartezimmer ebenso Zeitungshinweise<br />
auf geänderte Öffnungszeiten oder eben Praxisverlegungen.<br />
Ein professionell gestaltetes visuelles Erscheinungsbild<br />
der Praxis („Corporate Design“) wird immer häufiger als<br />
Werbemotiv genutzt. Beim „Tag der offenen Tür“ ist dann allerdings<br />
eine kostenlose Blutdruckmessung schon nicht rechtens!<br />
Das Werbeverbot dient dem Schutz der Bevölkerung! Es ist nicht<br />
durch Gründe des Konkurrenzschutzes gegeben. Um Konflikte<br />
zu vermeiden sollte der Arzt sich mit seiner <strong>Ärztekammer</strong> konsultieren.<br />
Der Fachanwalt für Medizinrecht sieht für das Praxismarketing<br />
den zufriedenen Patienten im Mittelpunkt. Fachkompetenz,<br />
umfassende Gesundheitsberatung, Hinweise zur Prävention,<br />
aber auch zu Fitneß und Wellness wünscht sich der Patient.<br />
Die ethischen Grundsätze nach § 3 Abs. 1 der Berufsordnung<br />
sind dabei einzuhalten. Es wird aber auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes<br />
vom 29. <strong>Mai</strong> 2008 (AZ. J. ZR / 05) hingewiesen,<br />
wonach die Gründung eines gewerblichen Unternehmens durch<br />
den Arzt erlaubt ist. Nicht einmal eine wesentliche räumliche<br />
Trennung von der Praxis wird gefordert! Begründet wird das<br />
Urteil mit den Vorteilen für die Patienten, nicht durch den im<br />
AUSGABE 5/<strong>2009</strong> 19. JAHRGANG<br />
KONGRESSBERICHT<br />
Vordergrund stehenden Kommerz! Nur das Steuerrecht muß<br />
dabei streng beachtet werden.<br />
In der Diskussion zu dieser Aussage wird betont, daß zu diesem<br />
Urteil noch eine erhebliche Gegendebatte besteht. Der Patientenschutz<br />
werde mit dieser Entscheidung deutlich verschlechtert.<br />
Zum anderen wird durch die am 01.04.<strong>2009</strong> in Kraft getretende<br />
Neufassung des § 128 SGB V, mit seiner Einschränkung der Abgabe<br />
und Empfehlung von Hilfsmitteln im vertragsärztlichen Bereich,<br />
die dann notwendige Ausweitung anderer Zusatzangebote<br />
durch den Arzt mit dem BGH-Urteil möglich werden.<br />
Der Wandel des Arztbildes in der Öffentlichkeit<br />
Der Abschlußvortrag zu diesem Thema von Prof. Dr. Ulrich<br />
Schwantes, Facharzt für Allgemeinmedizin, begann beim Hippokratischen<br />
Eid und mit der Erläuterung des Wortes „Medizin“.<br />
Dieses ist indogermanischen Ursprungs aus „me(d) – iri“ und bedeutet<br />
„einen guten Rat wissen für jemanden“ (Etymologisches<br />
Wörterbuch). Im Laufe der Jahrhunderte haben sich das äußere<br />
Bild und die Darstellung des Arztes gewandelt. Heute ist er in<br />
Deutschland in 152 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften<br />
vertreten. Über Ärzte wird in den Medien positiv aber<br />
auch manches Mal negativ berichtet. Die differenzierte Spezialisierung<br />
hat das einheitliche Bild des Arztes verwischt. Sozialgesetzgebung,<br />
Versicherungswesen und Gesundheitsadministration<br />
tragen dieser Spezialisierung Rechnung. Das Gesundheitswesen<br />
wird somit immer komplexer. Der Arzt muß jedoch sein ökonomisches<br />
Auskommen finden. Zunehmend muß er aber auch Mehrwert<br />
erwirtschaften, den Träger und Gesundheitseinrichtungen<br />
fordern. Trotzdem steht sein Sozialprestige mit 71 % vor allen<br />
anderen Berufen weiterhin an der Spitze (2005). Was und wer ist<br />
ein guter Arzt? Die Gründe liegen immer bei der Zufriedenheit<br />
seiner Patienten.<br />
In der abschließenden Generaldebatte wurde festgestellt, daß<br />
der Wettbewerb in der Medizin eher eine untergeordnete Rolle<br />
spielt. Es gibt keinen eigentlichen ökonomischen Wettbewerb. Im<br />
Arztberuf spielen eher Strukturelemente eine Rolle, die keine<br />
Wettbewerbskriterien sind. Allerdings könnte die Weiterbildung<br />
zum Gegenstand des Wettbewerbes werden, weil sie durch Spezialisierung<br />
und Zentrumsbildung für den Absolventen des Medizinstudiums<br />
immer schwieriger wird. Wettbewerb darf nicht den<br />
Patienten schaden. Die Zukunft liegt in der Kooperation zwischen<br />
Haus- und Fachärzten, zwischen allen niedergelassenen Ärzten<br />
und den Krankenhäusern.<br />
(Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht wird in der Zeitschrift „Evidenz,<br />
Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen“ veröffentlicht.)<br />
Dr. C. Brock, Neubrandenburg<br />
Seite 177