SchlossMagazin Fuenfseenland Oktober 2016
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44 | gesundheit | Haltbarkeit von Medikamenten<br />
„Das ist doch noch gut.“<br />
Medikamente und ihre Haltbarkeit<br />
foto S fotolia.com / photo4passion.at<br />
Wie auch bei Lebensmitteln und Kosmetikartikeln finden sich auf jedem verkäuflichen<br />
Medizinprodukt neben den Angaben zur Einnahme oder möglichen Nebenwirkungen<br />
auch Informationen zur Haltbarkeit. Das Ablaufdatum gibt in der Regel an, bis<br />
zu welchem Zeitpunkt man das Medikament einnehmen darf. Doch können Schmerztabletten,<br />
Salben und Co. wie Lebensmittel „verderben“? Wir klären auf.<br />
Für die meisten Verbraucher ist das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
eine wertvolle Orientierungshilfe. Es gibt<br />
an, zu welchem Zeitpunkt Lebensmittel, Kosmetikartikel<br />
sowie andere Produkte bei sachgerechter Aufbewahrung<br />
bedenkenlos konsumiert werden können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement,<br />
das gemäß EU-Recht auf der Verpackung unverschlüsselt mit<br />
den Worten „mindestens haltbar bis…“ anzugeben ist. Im Gegensatz<br />
zum Verfalls- oder Ablaufdatum, das angibt, bis zu<br />
welchem Datum die Ware zu verbrauchen ist, sind viele Pro-<br />
dukte auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch gut<br />
und können verwendet werden. Ein abgelaufenes MHD löst<br />
somit kein Verkaufsverbot aus. Experten raten bei Lebensmitteln<br />
zu einer individuellen Einzelbewertung, die neben<br />
Aussehen, Geruch und Geschmack auch die Konsistenz einschließt.<br />
Verrinnt die<br />
Wirksamkeit<br />
mit der Zeit?<br />
Auch Arzneien sind nur über einen begrenzten<br />
Zeitraum haltbar. Mit dem<br />
aufgedruckten Ablaufdatum gibt der