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virtuelle welten für die ausbildung von einsatzkräften im ...

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Virtuelle Welten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausbildung <strong>von</strong> Einsatzkräften <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

8 Der Zivil- und Katastrophenschutz <strong>im</strong> Blickfeld<br />

Der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland ist geprägt <strong>von</strong> einer<br />

Zusammenarbeit <strong>von</strong> Bund und Ländern. Der Schutz der Zivilbevölkerung <strong>im</strong><br />

Verteidigungsfall liegt gemäß Artikel 73 des Grundgesetztes in der<br />

Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Der<br />

Katastrophenschutz <strong>im</strong> Frieden dagegen ist nach Artikel 70 des Grundgesetzes den<br />

Ländern übertragen.<br />

Aus personellen, technischen und finanziellen Gründen wäre es allerdings nicht<br />

sinnvoll, wenn Bund und Länder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bekämpfung <strong>von</strong> Schadensszenarien mit<br />

unterschiedlichen Ursachen, aber ähnlichen Auswirkungen – der Zerstörung <strong>von</strong><br />

Infrastruktur, der großen Zahl an Hilfebedürftigen und Verletzten – <strong>von</strong>einander<br />

unabhängige Hilfeleistungssysteme unterhielten. Aus <strong>die</strong>sem Grund übern<strong>im</strong>mt der<br />

friedensmäßige Katastrophenschutz auch <strong>im</strong> Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz<br />

der Bevölkerung wahr. Umgekehrt stehen durch den Bund finanziertes Material und<br />

Fahrzeuge des Zivilschutzes den Ländern auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gefahrenabwehr <strong>im</strong> Frieden zur<br />

Verfügung (Bundesamt <strong>für</strong> Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, ohne Datum a).<br />

Im Bedarfsfall verfügen Bund und Länder damit über ein gemeinsames und<br />

schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung. Beide stützen sich dabei in weiten<br />

Teilen auf <strong>die</strong> ehrenamtlichen Kräfte der privaten und öffentlichen<br />

Katastrophenschutzorganisationen (siehe Kapitel 1.2, Aufbau und Struktur).<br />

Aufgabenbereiche <strong>im</strong> Zivilschutz<br />

Der Begriff „Zivilschutz“ ist eine Sammelbezeichnung <strong>für</strong> öffentliche und private<br />

Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Nach §1 des<br />

Zivilschutzgesetzes sind seine Aufgaben wie folgt definiert:<br />

„Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen <strong>die</strong><br />

Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und<br />

verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen<br />

sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu<br />

beseitigen oder zu mildern“<br />

In den Zuständigkeitsbereich des Zivilschutzes fallen damit folgende Aufgaben (vgl.<br />

Stadt Aschaffenburg, ohne Datum; Stadt Ulm, ohne Datum):<br />

� Die Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung <strong>im</strong> Selbstschutz<br />

Amrei Groß 50

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