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Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten<br />
hat im Rahmen<br />
seines 10-jährigen Bestehens<br />
eine Notfallkarte im Scheckkartenformat<br />
entwickelt.<br />
Notfallkarte vom Netzwerk<br />
Deutscher Erbrechtsexperten<br />
„Noch eine Karte!“ wer<strong>de</strong>n manche sagen.<br />
– „Sicher die sinnvollste von allen“<br />
antwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />
für Erbrecht Hans-Oskar Jülicher aus<br />
Heinsberg, Vorstand <strong>de</strong>s Netzwerks. Er<br />
gehört zu <strong>de</strong>n ersten, die diese Notfallkarte<br />
ihren Mandanten im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung<br />
und/o<strong>de</strong>r Testament zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Wer diese Karte, wie es dringend empfohlen<br />
wird, in Brieftasche o<strong>de</strong>r Portemonnaie<br />
steckt, kann sicher sein, <strong>das</strong>s im Notfall<br />
auf schnellstem Weg seine Vertrauten<br />
informiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Bezeichnung „Notfallkarte“ springt<br />
ins Auge. Sofort ist <strong>de</strong>r betroffene Helfer<br />
bzw. Arzt informiert, wer Erklärungen für<br />
<strong>de</strong>n nicht ansprechbaren Patienten abgeben<br />
kann.<br />
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