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Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten<br />

hat im Rahmen<br />

seines 10-jährigen Bestehens<br />

eine Notfallkarte im Scheckkartenformat<br />

entwickelt.<br />

Notfallkarte vom Netzwerk<br />

Deutscher Erbrechtsexperten<br />

„Noch eine Karte!“ wer<strong>de</strong>n manche sagen.<br />

– „Sicher die sinnvollste von allen“<br />

antwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />

für Erbrecht Hans-Oskar Jülicher aus<br />

Heinsberg, Vorstand <strong>de</strong>s Netzwerks. Er<br />

gehört zu <strong>de</strong>n ersten, die diese Notfallkarte<br />

ihren Mandanten im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung<br />

und/o<strong>de</strong>r Testament zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Wer diese Karte, wie es dringend empfohlen<br />

wird, in Brieftasche o<strong>de</strong>r Portemonnaie<br />

steckt, kann sicher sein, <strong>das</strong>s im Notfall<br />

auf schnellstem Weg seine Vertrauten<br />

informiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Bezeichnung „Notfallkarte“ springt<br />

ins Auge. Sofort ist <strong>de</strong>r betroffene Helfer<br />

bzw. Arzt informiert, wer Erklärungen für<br />

<strong>de</strong>n nicht ansprechbaren Patienten abgeben<br />

kann.<br />

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