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Aufbereitung von Medizinprodukten im ... - Frankfurt am Main

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<strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> <strong>im</strong> Krankenhaus - Ergebnisse der infektionshygienischen<br />

Überwachung der <strong>Frankfurt</strong>er Kliniken durch das Gesundheits<strong>am</strong>t, 2002<br />

Heudorf U, Hofmann H, Kutzke G, Otto U<br />

Abteilung Medizinische Dienste und Hygiene, Stadtgesundheits<strong>am</strong>t <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong><br />

Die Überwachung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen ist eine wichtige und durch Gesetz (1)<br />

festgeschriebene Aufgabe der Gesundheitsämter. In <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> werden zur Zeit 18 Krankenhäuser<br />

durch das Gesundheits<strong>am</strong>t nach § 36 Infektionsschutzgesetz infektionshygienisch überwacht.<br />

Die Überwachungen betreffen den ges<strong>am</strong>ten Krankenhausbereich, sie werden aber z. T. auch<br />

themenbezogen durchgeführt. So wurden z.B. <strong>im</strong> Jahre 2000 alle Operationseinheiten in den<br />

Krankenhäusern in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> begangen und die standardisiert erhobenen Daten wurden<br />

systematisch ausgewertet und veröffentlicht (2, 3).<br />

Im Jahre 2002 wurden die Verfahren der Instrumentenaufbereitung überprüft; die Häuser wurden <strong>im</strong><br />

Frühjahr/Sommer 2002 begangen anhand einer Checkliste nach der Empfehlung der Kommission für<br />

Krankenhaushygiene und Infektionsprävention „Anforderungen an die Hygiene bei der <strong>Aufbereitung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>“ (4), die erst wenige Monate zuvor publiziert worden war. Die standardisiert<br />

erhobenen Daten werden nachfolgend zus<strong>am</strong>menfassend dargestellt.<br />

Material und Methode:<br />

Im Vorfeld der Begehungen wurden Checklisten auf der Grundlage der o.g Empfehlung erstellt; eine<br />

Fragebogen mit standar-disierten Fragen zum Raumprogr<strong>am</strong>m, zu Zuständigkeiten, zur Ausbildung<br />

der Mitarbeiter/Leiter, zu Dokumentation, Wartung, Festlegung <strong>von</strong> Verfahrensschritten sowie<br />

Freigabeentscheidung wurde den Häusern vorab zugesandt mit der Bitte um Rücksendung des<br />

ausgefüllten Fragebogens. Für die Begehung selbst wurde eine weitere Checkliste erarbeitet. Diese<br />

wurde durch Mitarbeiter des Gesundheits<strong>am</strong>tes vor Ort dann durch Abfrage oder eigene Beobachtung<br />

ausgefüllt, wobei Daten erhoben wurden <strong>von</strong> der Vorbereitung, Transport in die ZSVA, Reinigung,<br />

Desinfektion, Prüfung, Pflege, Verpackung, Sterilisation bis hin zur Kennzeichnung und Lagerung der<br />

Medizinprodukte.<br />

Der Focus der Begehung wurde auf die Zentralen Sterilisationseinheiten in den Häusern gelegt. Zwei<br />

Häuser (1x 300-


Ergebnisse:<br />

Bei den überprüften Häusern handelte es sich um 4 sehr große Häuser (> 500 Betten), 4 große<br />

Häuser (300- 300- 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Zentrale und dezentrale Sterilisationseinheiten<br />

Prozent<br />

Gibt es eine Zentrale<br />

Sterilgutversorgungsabteilung<br />

(ZSVA)?<br />

Erfolgt (zusätzlich) eine<br />

dezentrale <strong>Aufbereitung</strong>?<br />

Hängt ein Reinigungs- und<br />

Desinfektionsplan aus?<br />

0 20 40 60 80 100<br />

2


Tab. 2<br />

Erhebungen zu Sterilisationseinheiten – Zuständigkeit und Qualifikation der Mitarbeiter,<br />

Raumprogr<strong>am</strong>m, regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Dokumentation<br />

Häuser (Betten)<br />

Alle > 300


Verantwortung / Personal / Ausbildungsstandard<br />

Die Zuständigkeiten für die <strong>Aufbereitung</strong> sind <strong>im</strong> Rahmen des Qualitätsmanagements in den großen<br />

Häusern genauer festgelegt und dokumentiert als in den kleineren Häusern; darüber hinaus besitzen<br />

die Leiter der Zentralsterilisationsabteilungen <strong>von</strong> 3 der 4 sehr großen Häuser die Qualifikation als<br />

technischer Sterilisationsassistent, in den kleineren Häusern liegt diese Ausbildung seltener vor (Tab.<br />

2, Abb. 2).<br />

Während in den sehr großen Häusern 8-20 Mitarbeiter in der ZSVA arbeiten, waren es in den großen<br />

Häusern 2-10. In den kleineren Häusern waren z. T. keine Mitarbeiter ausschließlich für die<br />

<strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> zuständig, sondern diese Aufgaben wurden teilweise <strong>von</strong><br />

Krankenschwestern oder <strong>von</strong> OP-Personal übernommen.<br />

Abb. 2<br />

Zuständigkeiten und Qualifikation der Mitarbeiter der Sterilisationseinheiten<br />

(alle Häuser: n=16; 8 > 300 Betten; 8 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

> 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Prozent<br />

Zuständigkeiten<br />

geregelt und<br />

dokumentiert (QM)?<br />

Leiter: techn.<br />

Sterilisationsassistent<br />

(QM)?<br />

Regelm.<br />

Unterweisungen für<br />

alle Beschäftigten?<br />

Zuständigkeiten und Qualifikationen<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Räumliche Ausstattung<br />

Generell war die räumliche Ausstattung in den größeren Häusern besser als in den kleineren. Sie<br />

entsprach jedoch nur in einem der sehr großen und einem der sehr kleinen Häuser den Empfehlungen<br />

der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention insges<strong>am</strong>t (Tab. 2, Abb. 3); in der<br />

überwiegenden Mehrheit waren hier – teilweise erhebliche – Mängel zu verzeichnen. In aller Regel<br />

war die Trennung rein/unreiner Bereiche nicht gewährleistet, es fanden Wegekreuzungen statt.<br />

4


Abb. 3<br />

Raumprogr<strong>am</strong>m der zentralen Sterilisationseinheiten<br />

(alle Häuser: n=16; 8 > 300 Betten; 8 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

> 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Prozent<br />

Materialannahme<br />

Desinfektion MP<br />

Reinigung MP<br />

Desinfektion/Reinigung<br />

Transportbehältnisse<br />

Wartung/Sortierung/Verpackung<br />

Lager Materiallager<br />

Sterilgutlager<br />

Materialausgabe (MP)<br />

Personalumkleide<br />

Raumprogr<strong>am</strong>m<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Freigabe zur Anwendung<br />

In weniger als der Hälfte der Häuser waren die notwendigen Prüfungen vor Freigabe der aufbereiteten<br />

Medizinprodukte schriftlich festgelegt; diese Festlegungen fanden sich zum Teil <strong>im</strong> Hygieneplan der<br />

Häuser zum Teil auch in den Auftragsbeschreibungen an die externen Überprüfungsinstitute (Abb. 4,<br />

Tab. 2). Eine <strong>Aufbereitung</strong> (zumindest best<strong>im</strong>mter Medizinprodukte) durch Dritte erfolgte eher bei den<br />

sehr großen und den großen Häusern (EO-Sterilisation <strong>von</strong> Einmalprodukten), sehr selten in den<br />

kleineren Häusern.<br />

Durchführung und Dokumentation <strong>von</strong> Routineprüfungen<br />

In allen größeren Häusern wurden chargenbezogene Testungen sowie periodische mikrobiologische<br />

Testungen durchgeführt und dokumentiert, in den kleineren Häusern wurden diese Qualitätskontrollmaßnahmen<br />

nicht überall vorgenommen(Abb. 5, Tab. 2).<br />

Dokumentation der Gerätewartung<br />

Während in 15 der 16 Häuser der technische Zustand der Sterilisierbehälter regelmäßig überprüft<br />

wurde, wurden weitere notwendige Wartungen nicht <strong>im</strong> erforderlichen Umfang durchgeführt: so<br />

wurden in einem Viertel der Häuser die D<strong>am</strong>pfsterilisatoren, die Waschmaschinen und die<br />

Dosiergeräte nicht regelmäßig gewartet, und nur in der Hälfte der Häuser wird das Folienschweißgerät<br />

regelmäßig überprüft (Abb. 6 Tab. 2).<br />

5


Abb. 4-6<br />

Dokumentation der Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte, der Routineprüfungen und der<br />

regelmäßigen Wartung der Geräte (alle Häuser: n=16; 8 > 300 Betten; 8 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

> 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Notwendige Prüfungen<br />

festgelegt?<br />

Schrift.<br />

Arbeitsanweisungen für<br />

manuelle Verfahren?<br />

Standardanweisung -<br />

Dokumentation der<br />

Freigabe?<br />

alle (%)<br />

> 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Dokumentation und Freigabe<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

Prozent<br />

Täglich -zB Bovie-Dick-Test<br />

Chargenbezogen (Chemo- oder<br />

Prozessindikatoren nach Druck, Temp.,<br />

Zeit)?<br />

alle (%)<br />

> 300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

periodische mikrobiol. Testungen?<br />

D<strong>am</strong>pfsterilisator regelmäßig<br />

gewartet?<br />

Folienschweißgerät regelmäßig<br />

geprüft?<br />

Dosiergeräte regelmäßig gewartet<br />

und geprüft?<br />

Regelm mikrobiologische Kontrollen<br />

der Waschmaschine?<br />

Technischer Zustand der<br />

Sterilisierbehälter regelmäßig<br />

kontrolliert?<br />

Dokumentation der Routineprüfungen<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Dokumentation / Wartung<br />

0 10 20 Prozent 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

6


Begehungen<br />

Bei der Auswertung der Begehungen wurde sehr kleines Haus, das keine invasiven Methoden<br />

anwendet, nicht berücksichtigt, sodass hier insges<strong>am</strong>t 15 Häuser erfasst sind. Die wichtigsten Ergebnisse<br />

sind in Tab. 3 zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />

Tab. 3<br />

<strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> in Krankenhäusern – Ergebnisse der infektionshygienischen<br />

Kontrollen vor Ort<br />

Alle > 300 < 300<br />

Betten Betten<br />

Anzahl der Häuser<br />

<strong>Aufbereitung</strong> angewendeter MP<br />

15 8 7<br />

Instrumentenentsorgung auf Stationen als Trockenabwurf 6 5 1<br />

Transport kont<strong>am</strong>inierter MP zur ZSVA in sicheren Behältern 12 8 4<br />

geeignete Behälter für Transport<br />

Reinigung / Desinfektion, Spülung und Trocknung<br />

9 6 3<br />

Alle Oberflächen zugänglich 10 6 4<br />

Verfahren (Bereich AB) 13 7 6<br />

Bei manueller <strong>Aufbereitung</strong> - Desinfektions-Mittel aus DGHM-Liste? 12 8 4<br />

Reaktionsprodukte/Rückständen ausgeschlossen 5 3 2<br />

Mit geeignetem Wasser gespült 11 7 4<br />

Druckluft zur Trocknung verwendet 7 8 3<br />

Rekont<strong>am</strong>ination der desinfizierten MP ausgeschlossen<br />

Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen<br />

5 5 0<br />

An MP keine Verschmutzungen (ggf. Lupe)) 5 5 0<br />

Sind Prüfmittel/-geräte vorhanden<br />

Pflege und Instandsetzung /<br />

Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit<br />

2 1 1<br />

Pflegemittel nicht Sterilisation beeinträchtigen? 11 6 5<br />

Vor Sterilisation technisch-funktionelle Prüfungen ?<br />

Verpackung (mechanische Schutzverpackung,<br />

Sterilverpackung, ggf. Umverpackung)<br />

6 6 0<br />

Verpackung auf Verfahren abgest<strong>im</strong>mt 13 8 5<br />

Verpackung auf Funktionsfähigkeit des MP abgest<strong>im</strong>mt 12 7 5<br />

Bedarfsgerecht verpackt 11 7 4<br />

Sterilisationsdatum oder Chargennummer angebracht 15 8 7<br />

Verpackung auf Lagerung und Transport abgest<strong>im</strong>mt 13 8 5<br />

Unverpackte Sterilisation (z. B. Blitzsterilisationen)<br />

Kennzeichnung<br />

3 3 0<br />

Bezeichnung des MP auf der Verpackung angebracht, sofern nicht<br />

ersichtlich?<br />

9 3 6<br />

Chargenkennzeichnung, Sterilisierdatum 14 8 6<br />

Verfalldatum<br />

Transport und Lagerung<br />

8 6 2<br />

Eigenschaften MP durch Transport oder Lagerung nicht nachteilig<br />

beeinflusst<br />

12 7 5<br />

Lagerung: kühl, dunkel, staubgeschützt, trocken 15 8 7<br />

Verschlusssicherheit der Behälter Plomben, Klebestreifen 14 8 6<br />

7


<strong>Aufbereitung</strong> nicht angewendeter und angewendeter Medizinprodukte<br />

Bei fraglicher und sicherer Kont<strong>am</strong>ination nicht angewendeter MP müssen diese erneut aufbereitet<br />

werden. In vielen Fällen wurde hier nicht das ges<strong>am</strong>te <strong>Aufbereitung</strong>sverfahren nochmals durchlaufen,<br />

sondern meist nur einzelne Schritte. Am ehesten war eine ordnungsgerechte <strong>Aufbereitung</strong> dieser MP<br />

noch in den sehr großen Häusern sichergestellt.<br />

Was die angewendeten Medizinprodukte anbelangt, so erfolgte in 40 % der Fälle auf Stationen ein<br />

Trockenabwurf - in größeren Häusern deutlich häufiger als in kleineren. Der sachgerechte Transport<br />

der kont<strong>am</strong>inierten MP zur ZSVA war – zumindest in den großen und sehr großen Häusern<br />

weitgehend sichergestellt, seltener in den kleineren Häusern (Tab. 3, Abb. 7)<br />

Abb. 7<br />

<strong>Aufbereitung</strong> angewendeter Medizinprodukte – Vorbereitung und Transport<br />

(alle: n=15; 8 > 300 Betten; 7 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

>300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Instrumentenentsorgung<br />

auf Stationen als<br />

Trockenabwurf?<br />

Transport<br />

kont<strong>am</strong>inierter MP zur<br />

ZSVA in sicheren<br />

Behältern?<br />

geeignete Behälter für<br />

Transport<br />

<strong>Aufbereitung</strong> angewendeter Medizinprodukte<br />

Prozent 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0<br />

Reinigung/Desinfektion, Spülung, Nachspülung Trocknung<br />

Nur in zwei Drittel der Häuser waren alle äußeren und inneren Oberflächen der aufzubereitenden<br />

Medizinprodukte für das Desinfektionsmittel sicher zugänglich. Die angewendeten Desinfektionsverfahren<br />

waren in den meisten Fällen nachweislich bakterizid, viruzid und fungizid; für die manuelle<br />

Desinfektion waren DGHM-gelistete Mittel zumeist vorhanden. In 5 Häusern wurden MIC-Instrumente<br />

(Instrumente für min<strong>im</strong>al invasive Eingriffe) eingesetzt und maschinell aufbereitet, wobei allerdings<br />

geeignete MIC-Wagen in den Maschinen, bzw. entsprechende Siebe zur sicheren Durchspülung des<br />

Instrumentariums fehlten. In zwei Dritteln der Häuser waren Desinfektionsmittelrückstände /Reaktionsprodukte<br />

nicht ausgeschlossen. In den größeren Häusern wurden die Medizinprodukte nach der<br />

Desinfektion häufiger mit geeignetem (mikrobiologisch einwandfreiem) Wasser gespült, mit Druckluft<br />

getrocknet und eine Rekont<strong>am</strong>ination der aufbereiteten Medizinprodukte war weitgehend ausgeschlossen.<br />

In den kleineren Häusern wurden hier öfter Mängel gesehen (Tab. 3, Abb. 8)<br />

8


Abb. 8<br />

Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung der Medizinprodukte<br />

(alle Häuser: n=15; 8 > 300 Betten; 7 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

>300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Alle Oberflächen zugänglich<br />

Verfahren (Bereich AB<br />

manuell - Desinfektions-Mittel<br />

aus DGHM-Liste<br />

Reaktionsprodukte/Rückständen<br />

ausgeschlossen<br />

Mit geeignetem Wasser gespült<br />

Druckluft zur Trocknung<br />

verwendet<br />

Rekont<strong>am</strong>ination der<br />

desinfizierten MP<br />

ausgeschlossen<br />

Reinigung / Desinfektion, Spülung, Trocknung<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Prozent<br />

Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen<br />

Die Forderung, dass bei kritischen <strong>Medizinprodukten</strong> mit besonders hohen Anforderungen an die<br />

<strong>Aufbereitung</strong> der Reinigungserfolg mit optischen Vergrößerungshilfen und ggf. mit anderen geeigneten<br />

Methoden (chemisch, physikalisch) zu überprüfen ist, k<strong>am</strong>en die Häuser nicht nach. In keinem<br />

einzigen Fall war bei Produkten, bei denen der Reinigungserfolg durch Inspektion alleine nicht<br />

beurteilbar war (z.B. aufgrund langer enger Lumina, Hohlräume bei MIC-Instrumenten etc.) die<br />

Reinigung verfahrenstechnisch sichergestellt, validiert oder par<strong>am</strong>entrisch überwacht.<br />

Verpackung und Kennzeichnung, Transport und Lagerung<br />

Die Verpackungsmaterialien waren in fast allen Fällen gut auf die Funktionsfähigkeit der MP und das<br />

angewendete Verfahren und den Transport abgest<strong>im</strong>mt. Zumindest Sterilisierdatum und Chargennummen<br />

wurden in aller Regel auf dem Sterilisiergut angebracht, seltener wurde auch das „Verfalldatum“<br />

dokumentiert oder das MP selbst benannt – soweit es nicht <strong>von</strong> außen durch die Verpackung<br />

erkennbar war (Abb. 9, Tab. 3). Transport und Lagerung der Medizinprodukte erfolgte weitgehend<br />

sachgerecht (Abb. 10, Tab. 3).<br />

9


Abb. 9, 10<br />

Verpackung, Transport und Lagerung aufbereiteter Medizinprodukte (MPs)<br />

(alle Häuser: n=15; 8 > 300 Betten; 7 < 300 Betten)<br />

alle (%)<br />

>300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Verpackung auf Verfahren abgest<strong>im</strong>mt<br />

Verpackung auf Funktionsfähigkeit des<br />

MP abgest<strong>im</strong>mt?<br />

Verpackung aufbereiteter Medizinprodukte<br />

Prozent 0 20 40 60 80 100<br />

Bedarfsgerecht verpackt ?<br />

Sterilisationsdatum oder<br />

Chargennummer angebracht?<br />

Verpackung auf Lagerung und Transport<br />

abgest<strong>im</strong>mt ?<br />

alle (%)<br />

>300 (%)<br />

< 300 (%)<br />

Eigenschaften MP<br />

durch Transport oder<br />

Lagerung nicht<br />

nachteilig<br />

beeinflusst?<br />

Transport und Lagerung der aufbereiteten MPs<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Prozent<br />

Lagerung: kühl,<br />

dunkel,<br />

staubgeschützt,<br />

trocken?<br />

Verschlusssicherheit<br />

der Behälter<br />

Plomben,<br />

Klebestreifen?<br />

10


Zus<strong>am</strong>menfassung und Diskussion<br />

Bei der <strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> können Infektions-Risiken für die mit der <strong>Aufbereitung</strong><br />

betrauten Mitarbeiter, aber – bei fehlerhafter <strong>Aufbereitung</strong> – auch für Patienten entstehen. Vor diesem<br />

Hintergrund ist die <strong>Aufbereitung</strong> der Medizinprodukte gesetzlich geregelt (5, 6). Die Anwender/Aufbereiter<br />

<strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>, d.h. die Kliniken, Praxen sind verpflichtet, die entsprechenden<br />

Gesetze zu beachten und einzuhalten.<br />

Zuständige Behörden für das Medizinproduktegesetz und die einschlägige Verordnung sind<br />

Regierungspräsidien, nicht die Gesundheitsämter. Die Regierungspräsidien berücksichtigen pr<strong>im</strong>är<br />

Sicherheits- und Arbeitsschutzaspekte und nicht allgemeinhygienische Fragen. Die Gesundheitsämter<br />

hingegen überwachen die <strong>Aufbereitung</strong> der Medizinprodukte in Krankenhäusern und anderen<br />

medizinischen Einrichtungen für Therapie/Pflege auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und<br />

der fachlichen Stellungnahmen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

be<strong>im</strong> Robert Koch Institut. Die Kommission hat in ihren „Anforderungen der Hygiene bei der<br />

<strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>“ (4) die gesetzlichen Vorgaben weitgehend übernommen, somit<br />

ergeben sich hier für die Anwender/Betreiber der Medizinprodukte keine Widersprüche zwischen den<br />

Forderungen der verschiedenen Behörden.<br />

Da die Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz (1) nur die Pflicht und das Recht haben, die<br />

medizinischen Einrichtungen selbst zu überwachen, führt die derzeitige Entwicklung des zunehmenden<br />

„Outsourcing“ der <strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>, d.h. die Beauftragung externer<br />

Aufbereiter, dazu, dass dieser – für die Krankenhaushygiene wichtige - Bereich der infektionshygienischen<br />

Überwachung der Gesundheitsämter entzogen ist. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass bei den<br />

meist eher arbeitsmedizinisch/sicherheitstechnisch ausgerichteten Überprüfungen der Regierungspräsidien<br />

die Hygiene bei Bau und Betrieb solcher Einheiten nicht ausreichend Berücksichtigung<br />

findet. Hier sehen wir einen Regelungsbedarf, ggf. eine definierte Ausweitung der infektionshygienischen<br />

Kontrollaufgaben der Gesundheitsämter auf Aufbereiter <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>.<br />

In ihren „Anforderungen der Hygiene bei der <strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>“ stellt die<br />

Kommission fest: „Gemäß § 4 MPBetreibV (Medizinproduktebetreiberverordnung) sind die Reinigung,<br />

Desinfektion und Sterilisation <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> mit geeigneten, validierten Verfahren so<br />

durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit<br />

und Gesundheit <strong>von</strong> Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird. … Die praktische<br />

Durchführung der zur Anwendung kommenden Verfahren ist in allen Einzelschritten festzulegen. …<br />

Von entscheidender Bedeutung ist ein hoher Ausbildungsstandard (der entsprechenden Mitarbeiter,<br />

U.H.) und regelmäßige Unterweisungen.“ (4).<br />

Unsere infektionshygienische Überwachung berücksichtigt die Struktur-, Prozess- und Egebnisqualität<br />

der Medizinprodukteaufbereitung. Die Strukturqualität umfasst u.a. nur die räumlichen und apparativen<br />

(materiellen) und personellen Voraussetzungen, die Prozess- und Ergebnisqualität die Festlegung<br />

Durchführung, Dokumentation und Kontrolle der angewendeten Verfahren.<br />

Generell war die räumliche Ausstattung in den größeren Häusern besser als in den kleineren. Sie<br />

entsprach jedoch nur in einem der sehr großen und einem der sehr kleinen Häuser den Empfehlungen<br />

der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention insges<strong>am</strong>t; in der überwiegenden<br />

Mehrheit waren hier – teilweise erhebliche – Mängel zu verzeichnen. In aller Regel war die Trennung<br />

rein/unreiner Bereiche nicht gewährleistet, es fanden Wegekreuzungen statt. Diese Mängel wurden<br />

11


über Personalverhalten nicht korrigiert, sondern <strong>im</strong> Gegenteil noch häufig verstärkt, wenn hier ohne<br />

entsprechende Vorkehrungen direkt zwischen den unreinen und reinen Bereichen gewechselt wurde.<br />

Teilweise war durch die räumliche Anordnung und das Personalverhalten eine Rekont<strong>am</strong>ination<br />

gereinigter und desinfizierter Instrumente nicht nur nicht ausgeschlossen sondern eher wahrscheinlich.<br />

Hier wurden Verbesserungen nachdrücklich angemahnt. Vor diesem Hintergrund haben<br />

sich 5 Häuser zum Umbau, bzw. Bau neuer Zentralsterilisationseinheiten entschlossen: eine da<strong>von</strong><br />

ging bereits 2003 in Betrieb, die weiteren sollen bis spätestens 2006 fertig gestellt sein. Somit ist hier<br />

mit einer deutlichen Verbesserung der Situation zu rechnen. Einige weitere Häuser planen ein<br />

Outsourcing der ges<strong>am</strong>ten <strong>Aufbereitung</strong>, die sich allerdings bislang mangels geeigneter Anbieter<br />

verzögert.<br />

Was die apparative/materielle Ausstattung anbelangt, so erschien <strong>am</strong> kritischsten das Fehlen <strong>von</strong><br />

MIC-Wagen mit Sicherstellung der Durchspülung der Medizinprodukte bzw. das Fehlen geeigneter<br />

Kontrollmöglichkeiten zur Überprüfung des Reinigungserfolgs. So waren in einem Teil der Häuser an<br />

den Arbeitsplätzen keine ausreichenden Lichtverhältnisse oder Lupen vorhanden. Diese Mängel<br />

wurden angemahnt und rasch abgestellt. In allen Häusern wurden auch die geforderten MIC-Wagen<br />

angeschafft und zum Einsatz gebracht, wobei es allerdings hierzu in einem Haus der mehrmaligen<br />

nachdrücklichen Intervention bedurfte.<br />

Auch die personellen Voraussetzungen waren in den größeren Häusern eher gegeben als in den<br />

kleineren. Kritisch erschien, dass in den kleineren Häusern teilweise die <strong>Aufbereitung</strong> der<br />

Medizinprodukte <strong>von</strong> unterschiedlichem Personal „mit übernommen“ wurde. In allen Häusern wurden<br />

hier Verbesserungen der Qualifikationen und regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter gefordert.<br />

Dieser Forderung wurde – zumindest in den größeren Häusern – recht gut Folge geleistet. Mitarbeiter<br />

wurden auf Kurse geschickt, bzw. es wurden hausinterne Hygienefortbildungen organisiert.<br />

Eine Voraussetzung zur sachgerechten <strong>Aufbereitung</strong> der Medizinprodukte ist zunächst die Risikobewertung<br />

und Einstufung der Medizinprodukte 1 . Diese war 2002 in keinem der Häuser durchgeführt;<br />

teilweise wurden darüber hinaus stark beschädigte Instrumente vorgefunden, deren Sichtung und<br />

Aussortierung gefordert wurde. Bis 2003 waren Risikobewertung und Einstufung in 10 der Häuser<br />

vorgenommen worden (zumindest in den meisten Bereichen). Diese umfassende Forderung nach<br />

Validierung des ges<strong>am</strong>ten <strong>Aufbereitung</strong>sverfahrens wurde 2002 <strong>von</strong> keinem der Häuser eingehalten.<br />

Bis 2003 hatten mehrere Häuser zumindest d<strong>am</strong>it begonnen und Teilbereiche auch abgeschlossen,<br />

z.B. die Validierung der Geräte bzw. der ges<strong>am</strong>ten <strong>Aufbereitung</strong> in einzelnen Bereichen wie beispielsweise<br />

dem Augen-OP. Insges<strong>am</strong>t war aber auch 2003 noch ein erheblicher Nachholbedarf<br />

festzustellen.<br />

Eine regelmäßige und dokumentierte Wartung der eingesetzten Geräte wurde in drei Vierteln der<br />

Häuser vorgenommen. Vier Fünftel der Häuser führten regelmäßige chargenbezogene Prozesskontrollen<br />

durch sowie die geforderten periodischen mikrobiologischen Testungen. Die größeren<br />

Häuser nahmen diese Untersuchungen zu 100 % vor.<br />

1 „Unkritisch“ (MP, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen; „semikritisch“ (MP, die mit<br />

Schle<strong>im</strong>haut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen; „kritisch“ (MP, die … die Haut<br />

oder Schle<strong>im</strong>haut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen<br />

kommen, einschließlich Wunden<br />

12


Geeignete aktuelle Vergleichsuntersuchungen zur <strong>Aufbereitung</strong> der Medizinprodukte in Krankenhäusern<br />

sind uns nicht bekannt. Die hier erhobenen Daten können jedoch mit publizierten<br />

Erhebungen aus früheren Untersuchungen verglichen werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht<br />

um Überprüfungen vor Ort mittels Begehungen sondern um Fragebogenerhebungen (7, 8). Darüber<br />

hinaus sind diese keine „Totalerhebungen“ sondern wegen der bei 77 % (7) resp. 48 % (8) liegenden<br />

Responserate nur Teilerhebungen. Über die „Non-responder“ kann keine Aussage gemacht werden.<br />

In der 1994 durchgeführten Erhebung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg (144 <strong>von</strong> 299<br />

versandten Fragebogen wurden zurückgeschickt) hatten 94 % der Häuser insges<strong>am</strong>t - aber 100 % der<br />

größeren Häuser - angegeben, ihre Sterilisatoren regelmäßig mikrobiologisch überprüfen zu lassen.<br />

Differenziertere Angaben (DIN-Norm, jährlich/halbjährlich bzw. nach Reparatur) waren jedoch<br />

aufgrund <strong>von</strong> Mehrfachnennungen nicht möglich (8). Auch bei der 1992 durchgeführten Befragung<br />

der Krankenhäuser in Sachsen gaben alle Häuser an, ihre Sterilisatoren regelmäßig mikrobiologisch<br />

zu testen (7). Unsere Erhebung aus dem Jahre 2002 erbrachte hier ähnliche Ergebnisse; allerdings<br />

bezieht sie sich auf alle Häuser und nicht nur die „Responder“.<br />

Im Jahre 1994 hatten 80 % der Häuser in Baden-Württemberg angegeben, über Desinfektionsmitteldosieranlagen<br />

zu verfügen; die Überprüfungsrate der Desinfektionsmitteldosieranlagen wurde mit 75<br />

% angegeben (8). Demgegenüber waren nur 44 % der teilnehmenden Krankenhäuser aus Sachsen<br />

mit Desinfektionsmitteldosieranlagen ausgestattet; diese wurden aber zu 90 % überprüft (7). Bei<br />

unserer Erhebung überprüften 12 der 16 Häuser ihre Dosieranlagen regelmäßig.<br />

In der Untersuchung aus Sachsen gaben 45,3 % der Krankenhäuser aller Versorgungskategorien an,<br />

keine Probleme bei der Desinfektion und Sterilisation <strong>von</strong> medizintechnischen Geräten zu haben. Die<br />

Frage nach Probleme wurde jedoch <strong>von</strong> 38,5 % der Krankenhäuser ausdrücklich bejaht. Die<br />

benannten Probleme betrafen insbesondere das Fehlen oder die quantitativ ungenügende Ausstattung<br />

mit moderner Sterilisationstechnik, wie beispielsweise mit Gassterilisatoren, und die <strong>Aufbereitung</strong><br />

<strong>von</strong> Endoskopen (7). Unsere Untersuchung schloss die <strong>Aufbereitung</strong> flexibler Endoskope explizit aus,<br />

da diese in der Regel in den Endoskopieeinheiten selbst aufbereitet werden. Letztere haben wir 2003<br />

systematisch überprüft, in Kliniken und Praxen. Hierbei ergaben sich – konsistent mit anderen<br />

Erhebungen aus Deutschland (9, 10) - insbesondere in den Praxen teilweise erhebliche Probleme.<br />

Unsere Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und zur Publikation vorbereitet.<br />

Den hier vorgestellten Daten können auch Ergebnisse aus der Überprüfung <strong>am</strong>bulanter medizinischer<br />

Einrichtungen gegenübergestellt werden, so Ergebnisse eines Überwachungsprogr<strong>am</strong>mes <strong>von</strong><br />

Allgemeinpraxen in Mecklenburg-Vorpommern <strong>im</strong> Jahre 2000 (11), Daten aus der Überwachung der<br />

sog. § 218-Praxen für <strong>am</strong>bulante Schwangerschaftsabbrüche in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> 1990-1996 (12)<br />

und die Erhebung des Hygienestatus in den Einrichtungen für <strong>am</strong>bulantes Operieren in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Main</strong> 2002/3 (13). Dort waren in 13 % (11), 40 % (13) und bis zu 70 % (12) der Einrichtungen keine<br />

mikrobiologischen Kontrollen der Sterilisatoren dokumentiert. Darüber hinaus wurden in über 40 % der<br />

erfassten Praxen aus Mecklenburg-Vorpommern die Dokumentation der Verfahren und die Lagerung<br />

des Sterilguts bemängelt (11).<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend erfüllt derzeit kaum eine Einrichtung die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes<br />

und der Medizinproduktebetreiberverordnung für die <strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong><br />

voll. Im Rahmen unserer Begehungen wurden teilweise erhebliche Mängel festgestellt und deren<br />

Beseitigung angemahnt. Dies bedeutete für die Kliniken z. T. erhebliche Investitionen in<br />

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Baumaßnahmen, Geräteanschaffung, Validierung der Verfahren und die Qualifikation der Mitarbeiter.<br />

Ein Teil der Kliniken ist hier inzwischen auf einem guten Weg, andere Einrichtungen erwägen vor<br />

diesem Hintergrund die Fremdvergabe der <strong>Aufbereitung</strong>. Sollte der Trend zur Fremdvergabe weiter<br />

zunehmen, sollten diese Einrichtungen auch in die infektionshygienische Überwachung der<br />

Gesundheitsämter mit einbezogen werden.<br />

Literatur<br />

1. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung <strong>von</strong> Infektionskrankheiten be<strong>im</strong> Menschen (IfSG)<br />

Bundesgesetzblatt (2000) 1045-1077.<br />

2. Heudorf U: Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen –<br />

Richtlinie und Realität. Ergebnisse der intensivierten Überwachung der Operationseinheiten in<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Krankenhäusern durch das Gesundheits<strong>am</strong>t <strong>im</strong> Jahre 2000. In: Knoll KH:<br />

Angewandte Krankenhaushygiene – Mitteilungen zur Realisierung <strong>von</strong> Hygienemaßnahmen in<br />

Gesundheitseinrichtungen“, Supplementheft 13, S. 13-74.<br />

3. Heudorf U, Hentschel W, Kutzke G, Pfetzing H, Voigt K: Anforderungen der Hygiene be<strong>im</strong><br />

Operieren – Richtlinie und Realität. Ergebnisse der intensivierten Überwachung der<br />

Operationseinheiten in Krankenhäusern in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> durch das Gesundheits<strong>am</strong>t. Das<br />

Gesundheitswesen (2003) 65: 312-20<br />

4. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention <strong>am</strong> Robert Koch-Institut:<br />

Anforderungen an die Hygiene bei der <strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong>.<br />

Bundesgesundheitsblatt (2001) 44: 1115-1126.<br />

5. Medizinproduktegesetz vom 6.8.1998 sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes<br />

(2. MPG-ÄndG) vom 13.Dezember 2001; Bundesgesetzblatt (2001) Teil I, 3586-3606.<br />

6. Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden <strong>von</strong> <strong>Medizinprodukten</strong> (Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

- MPBetreibV) vom 29.6.1998. Bundesgesetzblatt I, 1762-1768.<br />

7. Unger G, Renner P, Peters J: Auswertung einer Umfrage zur Krankenhaushygiene <strong>im</strong> Freistaat<br />

Sachsen. Teil II: Orientierung auf veränderte Hygieneanforderungen und –normen. Bundesgesundheitsblatt<br />

(1994) 37: 385-389<br />

8. Unger G, Renner P: Auswertung einer Umfrage zur Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg.<br />

Teil IV: Überprüfung <strong>von</strong> Anlagen und Geräten, Kriterien für den Einsatz <strong>von</strong> Desinfektionsmitteln,<br />

raumlufttechnische Anlagen und deren Instandhaltung, externe Qualitätssicherungsmaßnahmen,<br />

Krankenhausmüll. Bundesgesundheitsblatt (1996) 39: 297-300.<br />

9. Bader L, Blumenstock G, Birkner B, Leiss O, Heesemann J, Riemann JF, Selbmann HK. HYGEA<br />

(Hygiene in der Gastroenterologie – Endoskop-<strong>Aufbereitung</strong>): Studie zur Qualität der<br />

<strong>Aufbereitung</strong> <strong>von</strong> flexiblen Endoskopen in Klinik und Praxis. Z Gastroenterol. (2002) 40:157-70.<br />

10. NN: QSHE-Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. GastroNachrichten (2003) 37: 6-7<br />

11. Gehrmann N. Ergebnisse zur Durchsetzung <strong>von</strong> Hygieneanforderungen in Arztpraxen eines<br />

Landkreises. Gesundheitswesen (2001) 63: 297<br />

12. Heudorf U, Seng U: Die infektionshygienische Überwachung <strong>von</strong> Arztpraxen mit Zulassung nach<br />

§ 218 StGB durch das Gesundheits<strong>am</strong>t. Ein Diskussionsbeitrag zu dem geplanten<br />

Infektionsschutzgesetz (E-IFSG). Gesundheitswesen (1997) 59: 569-573.<br />

13. Heudorf U, Hofmann H, Kutzke G, Otto U: Hygiene be<strong>im</strong> <strong>am</strong>bulanten Operieren. Ergebnisse der<br />

infektionshygienischen Überwachung <strong>von</strong> Einrichtungen für <strong>am</strong>bulantes Operieren in <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Main</strong> durch das Gesundheits<strong>am</strong>t. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung<br />

Gesundheitsschutz (2003) 46: 756-764<br />

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