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Tassilo, Ausgabe März/April 2017 - Das Magazin rund um Weilheim und die Seen

Kreishandwerksmeister Stefan Zirngibl auf der Roten Couch - Sven Deutschmann und die Erstbesteigung des Kokodak Dome - Jiu Jitsu und Shaolin-Tempelboxen beim TSV Weilheim - Das Umweltprojekt "Kinder helfen Bienen" - Therapie im Pfaffenwinkel: wenn Kühe statt Drogen den Tag bestimmen - Sonderteil BAUEN & WOHNEN - Dr. Karl Flock, Bergsteiger, Orthopäde und Knie-Pionier - Die IHK-Geschäftsstelle in Weilheim - Flohmärkte im Tassiloland - Jochberg Musikanten: Auf zum Woodstock der Blasmusik - Job- und Ausbildungsmessen in der Region - Hasen zu Ostern: die "Deutschen Riesen", eine imposante Erscheinung - Veranstaltungskalender für März und April 2017

Kreishandwerksmeister Stefan Zirngibl auf der Roten Couch - Sven Deutschmann und die Erstbesteigung des Kokodak Dome - Jiu Jitsu und Shaolin-Tempelboxen beim TSV Weilheim - Das Umweltprojekt "Kinder helfen Bienen" - Therapie im Pfaffenwinkel: wenn Kühe statt Drogen den Tag bestimmen - Sonderteil BAUEN & WOHNEN - Dr. Karl Flock, Bergsteiger, Orthopäde und Knie-Pionier - Die IHK-Geschäftsstelle in Weilheim - Flohmärkte im Tassiloland - Jochberg Musikanten: Auf zum Woodstock der Blasmusik - Job- und Ausbildungsmessen in der Region - Hasen zu Ostern: die "Deutschen Riesen", eine imposante Erscheinung - Veranstaltungskalender für März und April 2017

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Rückvergütung bei Handwerkerleistungen<br />

Bares ist hier nicht Wahres<br />

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VERBRAUCHERZENTRALE<br />

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<strong>Tassilo</strong>land | Die Fenster sind <strong>und</strong>icht,<br />

<strong>die</strong> Boden<strong>die</strong>len abgenutzt,<br />

<strong>die</strong> Wände längst sanierungsbedürftig:<br />

Der Handwerker muss<br />

her. Eigentlich. Immer noch zögern<br />

viele Verbraucher vor einer<br />

Beauftragung des Fachmannes,<br />

<strong>um</strong> Renovierungs-, Erhaltungs-<br />

<strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />

durchführen zu lassen. Zu<br />

teuer, lautet oft der G<strong>r<strong>und</strong></strong>. Wenn<br />

überhaupt, dann ... schwarz? Man<br />

kann es drehen <strong>und</strong> wenden: Eine<br />

erbrachte Handwerkerleistung<br />

ohne Rechnung <strong>und</strong> Bezahlung<br />

in Bar kommt auf den ersten Blick<br />

vielleicht billiger, ist <strong>und</strong> bleibt<br />

aber Schwarzarbeit. Ein weiterer,<br />

gravierender Haken ist damit<br />

der Verzicht auf den sogenannten<br />

Gewährleistungsanspruch. Der<br />

Handwerker muss für eine einwandfreie<br />

Arbeit bürgen <strong>und</strong> für<br />

eventuelle Schäden haften, also<br />

im Falle des Falles auch Reparatur-<br />

oder Nachbesserungsarbeiten<br />

durchführen. Wie lange <strong>die</strong>ser<br />

Anspruch besteht, regeln <strong>die</strong> Vergabe-<br />

<strong>und</strong> Vertragsordnung für<br />

Bauleistungen (VOB) als auch das<br />

BGB. Dieser Anspruch entfällt jedoch,<br />

wenn keine Rechnung vorzuweisen<br />

ist. Auch stellt sich <strong>die</strong><br />

Frage, wie genau ein Handwerker<br />

seine Leistung ausführt, für <strong>die</strong> er<br />

im Ernstfall nicht haftbar gemacht<br />

werden kann. Ebenfalls verzichtet<br />

der Auftraggeber damit auf <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, eine Steuerermäßigung<br />

für <strong>die</strong> Handwerkerrechnung<br />

zu erwirken. <strong>Das</strong> ist natürlich bei<br />

Arbeiten „unter der Hand“ generell<br />

nicht möglich, allerdings auch<br />

nicht bei Rechnungen, <strong>die</strong> bar bezahlt<br />

werden.<br />

Auch für selbstgenutzte<br />

Immobilien<br />

Noch vor gera<strong>um</strong>er Zeit waren<br />

Handwerkerleistungen nur dann<br />

ansatzfähig, wenn sie im fremdgenutzten<br />

Eigent<strong>um</strong> anfielen.<br />

Notwendige Arbeiten ließen Privatpersonen<br />

somit oftmals „ohne<br />

Rechnung“ ausführen, was zu<br />

jährlichen, hohen Verlusten der<br />

Bauwirtschaft führte. Heute gilt<br />

<strong>die</strong>se Steuerermäßigung auch für<br />

Wohnra<strong>um</strong>, der selbst genutzt<br />

wird. Was viele nicht wissen: Aktuell<br />

kann ein Steuerpflichtiger<br />

bei der Inanspruchnahme von<br />

Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />

Modernisierungs- <strong>und</strong><br />

Erhaltungsmaßnahmen, für <strong>die</strong> er<br />

eine Rechnung erhält <strong>und</strong> deren<br />

Zahlung auf das Konto des ausführenden<br />

Handwerkers erfolgt, 20<br />

Prozent der Aufwendung (höchstens<br />

aber 1200 Euro) steuerlich<br />

geltend machen.<br />

Oftmals sind es gerade Auftraggeber<br />

der Generation 70+, <strong>die</strong> in der<br />

Barzahlung etwas völlig legitimes<br />

sehen, also auch Rechnungen des<br />

Handwerkers am liebsten sofort<br />

<strong>und</strong> „auf <strong>die</strong> Hand“ begleichen<br />

wollen. Auf Nachfrage einzelner<br />

Handwerksunternehmen in der<br />

Region wird bestätigt, dass <strong>die</strong>ses<br />

Verhalten gerade bei älterer<br />

K<strong>und</strong>schaft immer wieder einmal<br />

vorkomme. Man wolle eben<br />

„nichts schuldig bleiben“, heiße<br />

es dann. Selbst wer aus diversen<br />

Gründen keine Möglichkeit hat,<br />

eine Rechnung zu überweisen,<br />

kann <strong>die</strong> gesetzlichen Anforderungen<br />

erfüllen: Denn auch ohne<br />

eigenes Bankkonto kann man den<br />

Rechnungsbetrag bei einem Geldinstitut<br />

einzahlen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen dann<br />

unbar auf das Konto des Handwerkers<br />

überweist.<br />

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30 | tassilo

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