Tassilo, Ausgabe März/April 2017 - Das Magazin rund um Weilheim und die Seen
Kreishandwerksmeister Stefan Zirngibl auf der Roten Couch - Sven Deutschmann und die Erstbesteigung des Kokodak Dome - Jiu Jitsu und Shaolin-Tempelboxen beim TSV Weilheim - Das Umweltprojekt "Kinder helfen Bienen" - Therapie im Pfaffenwinkel: wenn Kühe statt Drogen den Tag bestimmen - Sonderteil BAUEN & WOHNEN - Dr. Karl Flock, Bergsteiger, Orthopäde und Knie-Pionier - Die IHK-Geschäftsstelle in Weilheim - Flohmärkte im Tassiloland - Jochberg Musikanten: Auf zum Woodstock der Blasmusik - Job- und Ausbildungsmessen in der Region - Hasen zu Ostern: die "Deutschen Riesen", eine imposante Erscheinung - Veranstaltungskalender für März und April 2017
Kreishandwerksmeister Stefan Zirngibl auf der Roten Couch - Sven Deutschmann und die Erstbesteigung des Kokodak Dome - Jiu Jitsu und Shaolin-Tempelboxen beim TSV Weilheim - Das Umweltprojekt "Kinder helfen Bienen" - Therapie im Pfaffenwinkel: wenn Kühe statt Drogen den Tag bestimmen - Sonderteil BAUEN & WOHNEN - Dr. Karl Flock, Bergsteiger, Orthopäde und Knie-Pionier - Die IHK-Geschäftsstelle in Weilheim - Flohmärkte im Tassiloland - Jochberg Musikanten: Auf zum Woodstock der Blasmusik - Job- und Ausbildungsmessen in der Region - Hasen zu Ostern: die "Deutschen Riesen", eine imposante Erscheinung - Veranstaltungskalender für März und April 2017
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Rückvergütung bei Handwerkerleistungen<br />
Bares ist hier nicht Wahres<br />
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<strong>Tassilo</strong>land | Die Fenster sind <strong>und</strong>icht,<br />
<strong>die</strong> Boden<strong>die</strong>len abgenutzt,<br />
<strong>die</strong> Wände längst sanierungsbedürftig:<br />
Der Handwerker muss<br />
her. Eigentlich. Immer noch zögern<br />
viele Verbraucher vor einer<br />
Beauftragung des Fachmannes,<br />
<strong>um</strong> Renovierungs-, Erhaltungs-<br />
<strong>und</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />
durchführen zu lassen. Zu<br />
teuer, lautet oft der G<strong>r<strong>und</strong></strong>. Wenn<br />
überhaupt, dann ... schwarz? Man<br />
kann es drehen <strong>und</strong> wenden: Eine<br />
erbrachte Handwerkerleistung<br />
ohne Rechnung <strong>und</strong> Bezahlung<br />
in Bar kommt auf den ersten Blick<br />
vielleicht billiger, ist <strong>und</strong> bleibt<br />
aber Schwarzarbeit. Ein weiterer,<br />
gravierender Haken ist damit<br />
der Verzicht auf den sogenannten<br />
Gewährleistungsanspruch. Der<br />
Handwerker muss für eine einwandfreie<br />
Arbeit bürgen <strong>und</strong> für<br />
eventuelle Schäden haften, also<br />
im Falle des Falles auch Reparatur-<br />
oder Nachbesserungsarbeiten<br />
durchführen. Wie lange <strong>die</strong>ser<br />
Anspruch besteht, regeln <strong>die</strong> Vergabe-<br />
<strong>und</strong> Vertragsordnung für<br />
Bauleistungen (VOB) als auch das<br />
BGB. Dieser Anspruch entfällt jedoch,<br />
wenn keine Rechnung vorzuweisen<br />
ist. Auch stellt sich <strong>die</strong><br />
Frage, wie genau ein Handwerker<br />
seine Leistung ausführt, für <strong>die</strong> er<br />
im Ernstfall nicht haftbar gemacht<br />
werden kann. Ebenfalls verzichtet<br />
der Auftraggeber damit auf <strong>die</strong><br />
Möglichkeit, eine Steuerermäßigung<br />
für <strong>die</strong> Handwerkerrechnung<br />
zu erwirken. <strong>Das</strong> ist natürlich bei<br />
Arbeiten „unter der Hand“ generell<br />
nicht möglich, allerdings auch<br />
nicht bei Rechnungen, <strong>die</strong> bar bezahlt<br />
werden.<br />
Auch für selbstgenutzte<br />
Immobilien<br />
Noch vor gera<strong>um</strong>er Zeit waren<br />
Handwerkerleistungen nur dann<br />
ansatzfähig, wenn sie im fremdgenutzten<br />
Eigent<strong>um</strong> anfielen.<br />
Notwendige Arbeiten ließen Privatpersonen<br />
somit oftmals „ohne<br />
Rechnung“ ausführen, was zu<br />
jährlichen, hohen Verlusten der<br />
Bauwirtschaft führte. Heute gilt<br />
<strong>die</strong>se Steuerermäßigung auch für<br />
Wohnra<strong>um</strong>, der selbst genutzt<br />
wird. Was viele nicht wissen: Aktuell<br />
kann ein Steuerpflichtiger<br />
bei der Inanspruchnahme von<br />
Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />
Modernisierungs- <strong>und</strong><br />
Erhaltungsmaßnahmen, für <strong>die</strong> er<br />
eine Rechnung erhält <strong>und</strong> deren<br />
Zahlung auf das Konto des ausführenden<br />
Handwerkers erfolgt, 20<br />
Prozent der Aufwendung (höchstens<br />
aber 1200 Euro) steuerlich<br />
geltend machen.<br />
Oftmals sind es gerade Auftraggeber<br />
der Generation 70+, <strong>die</strong> in der<br />
Barzahlung etwas völlig legitimes<br />
sehen, also auch Rechnungen des<br />
Handwerkers am liebsten sofort<br />
<strong>und</strong> „auf <strong>die</strong> Hand“ begleichen<br />
wollen. Auf Nachfrage einzelner<br />
Handwerksunternehmen in der<br />
Region wird bestätigt, dass <strong>die</strong>ses<br />
Verhalten gerade bei älterer<br />
K<strong>und</strong>schaft immer wieder einmal<br />
vorkomme. Man wolle eben<br />
„nichts schuldig bleiben“, heiße<br />
es dann. Selbst wer aus diversen<br />
Gründen keine Möglichkeit hat,<br />
eine Rechnung zu überweisen,<br />
kann <strong>die</strong> gesetzlichen Anforderungen<br />
erfüllen: Denn auch ohne<br />
eigenes Bankkonto kann man den<br />
Rechnungsbetrag bei einem Geldinstitut<br />
einzahlen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen dann<br />
unbar auf das Konto des Handwerkers<br />
überweist.<br />
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