Clariant Geschäftsbericht 2009
Clariant Geschäftsbericht 2009
Clariant Geschäftsbericht 2009
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WEItERE tÄtIGKEItEn und FunKtIOnEn<br />
Die Mitglieder des Executive Committee üben keine weiteren Tätigkeiten,<br />
Beraterfunktionen oder Ämter aus.<br />
MAnAGEMEntVERtRÄGE MIt dRIttEn<br />
Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.<br />
ARBEItSVERtRÄGE MIt MItGLIEdERn dES ExECutIVE<br />
COMMIttEE<br />
Sämtliche Mitglieder des Executive Committee haben Arbeitsverträge<br />
mit der <strong>Clariant</strong> International AG, der Managementgesellschaft<br />
des <strong>Clariant</strong> Konzerns. Die vertraglichen Vereinbarungen<br />
unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.<br />
Die Verträge der Mitglieder des Executive Committee unterliegen<br />
einer einheitlichen Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Diese Frist<br />
ist Bestandteil einer detaillierten und abschliessenden Liste von<br />
Ansprüchen in Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse<br />
gelten besondere Vereinbarungen mit dem CEO und den Mitgliedern<br />
des Executive Committee. Sollte <strong>Clariant</strong> bei einem Wechsel der<br />
Eigentumsverhältnisse das Arbeitsverhältnis mit dem CEO bzw. mit<br />
Mitgliedern des Executive Committee kündigen, beträgt der Wert<br />
der Abgangsentschädigung 24 (für den CEO) bzw. 18 Monatsgehälter<br />
(für die Mitglieder des Executive Committee).<br />
VERGÜtunG, BEtEILIGunGEn und dARLEHEn<br />
Entsprechende Angaben finden sich im Vergütungsbericht und in der<br />
Erläuterung 11 des Rechnungsabschlusses der <strong>Clariant</strong> AG.<br />
MItWIRKunGSRECHtE dER AKtIOnÄRE<br />
Jede Namenaktie gewährt dem Inhaber an der Generalversammlung<br />
eine Stimme. Aktionäre haben Anspruch auf die Auszahlung<br />
von Dividenden und verfügen über weitere Rechte nach Schweizerischem<br />
Obligationenrecht. Nur die im Aktienbuch von <strong>Clariant</strong> eingetragenen<br />
Aktionäre verfügen über ein Stimmrecht.<br />
corporate governance 43<br />
StIMMRECHtSBESCHRÄnKunGEn und -VERtREtunG<br />
Ein eingetragener Aktionär kann auf der Generalversammlung durch<br />
einen anderen Aktionär mit Stimmrecht, einen gesetzlichen Vertreter,<br />
einen Organvertreter von <strong>Clariant</strong>, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter<br />
oder einen Depotvertreter vertreten werden. Die<br />
Aktien eines Aktionärs dürfen jeweils nur von einem Vertreter auf<br />
einmal vertreten werden. Bei <strong>Clariant</strong> gilt nach Artikel 12 Absatz 1<br />
der Statuten eine Stimmrechtsbeschränkung auf 10 Prozent des<br />
Aktienkapitals. Es gibt keine speziellen Regeln für die Aufhebung<br />
statutarischer Stimmrechtsbeschränkungen. Zudem gibt es keine<br />
statutarischen Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung,<br />
die vom Gesetz abweichen.<br />
StAtutARISCHE QuOREn<br />
Die statutarischen Quoren entsprechen dem Artikel 704 des Schweizerischen<br />
Obligationenrechts.<br />
EInBERuFunG dER GEnERALVERSAMMLunG<br />
Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />
BEStIMMunG dER tRAKtAndEn FÜR dIE<br />
GEnERALVERSAMMLunG 2011<br />
Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />
Aktionäre, die Aktien mit einem Nennwert von 1 Mio. CHF vertreten,<br />
können bis spätestens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich<br />
die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands für die<br />
16. Generalversammlung am 31. März 2011 verlangen. Dabei sind<br />
die zu traktandierenden Verhandlungsgegenstände ebenso aufzuführen<br />
wie der vom Aktionär eingereichte Antrag, über den abgestimmt<br />
werden soll.<br />
EIntRAGunGEn IM AKtIEnBuCH<br />
Es gibt keine speziellen Regeln bezüglich eines Stichtages der Eintragung<br />
ins Aktienbuch. Aus praktischen Gründen müssen Aktionäre<br />
bis spätestens 28. März 2011 im Aktienbuch eingetragen sein, um<br />
ihr Stimmrecht an der Generalversammlung vom 31. März 2011 ausüben<br />
zu können. Neben den oben aufgeführten gibt es keine weiteren<br />
Stimmrechtsbeschränkungen.