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Clariant Geschäftsbericht 2009

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WEItERE tÄtIGKEItEn und FunKtIOnEn<br />

Die Mitglieder des Executive Committee üben keine weiteren Tätigkeiten,<br />

Beraterfunktionen oder Ämter aus.<br />

MAnAGEMEntVERtRÄGE MIt dRIttEn<br />

Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.<br />

ARBEItSVERtRÄGE MIt MItGLIEdERn dES ExECutIVE<br />

COMMIttEE<br />

Sämtliche Mitglieder des Executive Committee haben Arbeitsverträge<br />

mit der <strong>Clariant</strong> International AG, der Managementgesellschaft<br />

des <strong>Clariant</strong> Konzerns. Die vertraglichen Vereinbarungen<br />

unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.<br />

Die Verträge der Mitglieder des Executive Committee unterliegen<br />

einer einheitlichen Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Diese Frist<br />

ist Bestandteil einer detaillierten und abschliessenden Liste von<br />

Ansprüchen in Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse<br />

gelten besondere Vereinbarungen mit dem CEO und den Mitgliedern<br />

des Executive Committee. Sollte <strong>Clariant</strong> bei einem Wechsel der<br />

Eigentumsverhältnisse das Arbeitsverhältnis mit dem CEO bzw. mit<br />

Mitgliedern des Executive Committee kündigen, beträgt der Wert<br />

der Abgangsentschädigung 24 (für den CEO) bzw. 18 Monatsgehälter<br />

(für die Mitglieder des Executive Committee).<br />

VERGÜtunG, BEtEILIGunGEn und dARLEHEn<br />

Entsprechende Angaben finden sich im Vergütungsbericht und in der<br />

Erläuterung 11 des Rechnungsabschlusses der <strong>Clariant</strong> AG.<br />

MItWIRKunGSRECHtE dER AKtIOnÄRE<br />

Jede Namenaktie gewährt dem Inhaber an der Generalversammlung<br />

eine Stimme. Aktionäre haben Anspruch auf die Auszahlung<br />

von Dividenden und verfügen über weitere Rechte nach Schweizerischem<br />

Obligationenrecht. Nur die im Aktienbuch von <strong>Clariant</strong> eingetragenen<br />

Aktionäre verfügen über ein Stimmrecht.<br />

corporate governance 43<br />

StIMMRECHtSBESCHRÄnKunGEn und -VERtREtunG<br />

Ein eingetragener Aktionär kann auf der Generalversammlung durch<br />

einen anderen Aktionär mit Stimmrecht, einen gesetzlichen Vertreter,<br />

einen Organvertreter von <strong>Clariant</strong>, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter<br />

oder einen Depotvertreter vertreten werden. Die<br />

Aktien eines Aktionärs dürfen jeweils nur von einem Vertreter auf<br />

einmal vertreten werden. Bei <strong>Clariant</strong> gilt nach Artikel 12 Absatz 1<br />

der Statuten eine Stimmrechtsbeschränkung auf 10 Prozent des<br />

Aktienkapitals. Es gibt keine speziellen Regeln für die Aufhebung<br />

statutarischer Stimmrechtsbeschränkungen. Zudem gibt es keine<br />

statutarischen Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung,<br />

die vom Gesetz abweichen.<br />

StAtutARISCHE QuOREn<br />

Die statutarischen Quoren entsprechen dem Artikel 704 des Schweizerischen<br />

Obligationenrechts.<br />

EInBERuFunG dER GEnERALVERSAMMLunG<br />

Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />

BEStIMMunG dER tRAKtAndEn FÜR dIE<br />

GEnERALVERSAMMLunG 2011<br />

Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />

Aktionäre, die Aktien mit einem Nennwert von 1 Mio. CHF vertreten,<br />

können bis spätestens 45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich<br />

die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands für die<br />

16. Generalversammlung am 31. März 2011 verlangen. Dabei sind<br />

die zu traktandierenden Verhandlungsgegenstände ebenso aufzuführen<br />

wie der vom Aktionär eingereichte Antrag, über den abgestimmt<br />

werden soll.<br />

EIntRAGunGEn IM AKtIEnBuCH<br />

Es gibt keine speziellen Regeln bezüglich eines Stichtages der Eintragung<br />

ins Aktienbuch. Aus praktischen Gründen müssen Aktionäre<br />

bis spätestens 28. März 2011 im Aktienbuch eingetragen sein, um<br />

ihr Stimmrecht an der Generalversammlung vom 31. März 2011 ausüben<br />

zu können. Neben den oben aufgeführten gibt es keine weiteren<br />

Stimmrechtsbeschränkungen.

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