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Clariant Geschäftsbericht 2009

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74 <strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />

4. KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND BEWERTUNGEN<br />

IM RAHMEN DER BILANZIERUNG<br />

Schätzungen und Bewertungen werden kontinuierlich überprüft und<br />

basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben berücksichtigen<br />

sie auch Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse,<br />

deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für wahrscheinlich<br />

gehalten wird.<br />

Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick auf<br />

künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />

entsprechen per definitionem nur selten den später tatsächlich<br />

eintreffenden Ergebnissen. Die Schätzungen und Annahmen, die im<br />

folgenden Geschäftsjahr zu weit reichenden Anpassungen der Buchwerte<br />

von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />

werden im Folgenden dargestellt.<br />

4.1 – GESCHÄTZTE WERTMINDERUNG DES GOODWILLS<br />

UND DER SACHANLAGEN<br />

Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterungen 1.11 und 1.12<br />

dargestellten Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal<br />

jährlich auf potenzielle Wertminderungen. Die für die CGUs erzielbaren<br />

Erträge werden auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen<br />

ermittelt. Mit dem gleichen Verfahren wird auch der erzielbare<br />

Betrag von Sachanlagen unter Anwendung der gleichen Vorschriften<br />

ermittelt. Diese Berechnungen erfordern die Anwendung von<br />

Schätzungen, speziell in Bezug auf die erwartete Entwicklung von<br />

Umsätzen, Diskontierungssätzen, Rohstoffpreisen und auf den Erfolg<br />

von Restrukturierungsmassnahmen, die im Zusammenhang mit dem<br />

Restrukturierungsprogramm eingeführt wurden (vgl. Erläuterungen<br />

5 und 6).<br />

4.2 – UMWELTVERBINDLICHKEITEN<br />

Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />

Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die<br />

weltweiten Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen<br />

erforderlich. Die Standorte des Konzerns werden laufend auf<br />

Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber<br />

hinaus werden kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die<br />

sich aus der Anpassung an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der<br />

Konzern verbucht diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen<br />

auf der Grundlage der jüngsten Beurteilung der Umweltsituation<br />

der einzelnen Standorte und der jeweils aktuell geltenden<br />

Rechtsvorschriften. Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für<br />

Umweltschutzmassnahmen von den ursprünglich angesetzten Beträgen<br />

ab, wird der Differenzbetrag in der Periode, in der die Abweichung<br />

festgestellt wird, erfolgswirksam verbucht (vgl. Erläuterungen<br />

17 und 30).<br />

4.3 – ERTRAGS- UND ANDERE STEUERN<br />

Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern steuerpflichtig. Zur<br />

Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />

sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele Transaktionen<br />

und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen Steuerbetrags<br />

im Rahmen der laufenden Geschäfte nicht genau möglich. Der<br />

Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete Steuerprüfungsfragen<br />

auf Basis einer Abschätzung der Frage, ob eine zusätzliche<br />

Steuer belastung anfallen wird. Unterscheidet sich das endgültige<br />

steuer liche Ergebnis von den ursprünglich erfassten Beträgen,<br />

werden in der Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, die<br />

Rückstellungen für Ertragssteuern und latente Steuern in der Höhe<br />

des ermittelten Differenzbetrags angepasst.<br />

Einige Gesellschaften sind in einer Weise tätig, die zu steuerlichen<br />

Verlusten führt, welche dazu verwendet werden können, steuerliche<br />

Gewinne von späteren Perioden auszugleichen. Der Konzern überwacht<br />

die Entwicklung solcher Verlustsituationen fortlaufend. Basierend<br />

auf den Geschäftsplänen der betroffenen Gesellschaften wird<br />

die Werthaltigkeit solcher Verlustvorträge ermittelt. Im Falle der<br />

festgestellten Werthaltigkeit wird ein latentes Steuerguthaben für<br />

solche Verlustvorträge aktiviert. Der Zeithorizont ist dabei derselbe,<br />

welcher der Mittelfristplanung des Konzerns zu Grunde liegt.<br />

4.4 – SCHÄTZUNGEN FÜR DIE ERFASSUNG VON<br />

LEISTUNGEN AN MITARBEITENDEN<br />

Gemäss IAS 19 „employee benefits“ müssen zur Ermittlung des<br />

Betrags, der für Vorsorgeverpflichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />

für leistungsorientierte Vorsorgepläne – zu verbuchen<br />

ist, bestimmte Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei<br />

hauptsächlich um versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete<br />

Inflationsraten, die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen,<br />

die Mitarbeiterfluktuation, die erwartete Rendite<br />

auf das Vermögen der Vorsorgepläne, sowie Diskontierungsfaktoren.<br />

Deutliche Veränderungen der für diese Variablen angenommenen<br />

Entwicklungen können beträchtliche Auswirkungen auf Vorsorgeverpflichtungen<br />

und das Vermögen der Pensionspläne haben (vgl.<br />

Erläuterung 16).

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