Clariant Geschäftsbericht 2009
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74 <strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
4. KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND BEWERTUNGEN<br />
IM RAHMEN DER BILANZIERUNG<br />
Schätzungen und Bewertungen werden kontinuierlich überprüft und<br />
basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben berücksichtigen<br />
sie auch Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse,<br />
deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für wahrscheinlich<br />
gehalten wird.<br />
Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick auf<br />
künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />
entsprechen per definitionem nur selten den später tatsächlich<br />
eintreffenden Ergebnissen. Die Schätzungen und Annahmen, die im<br />
folgenden Geschäftsjahr zu weit reichenden Anpassungen der Buchwerte<br />
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />
werden im Folgenden dargestellt.<br />
4.1 – GESCHÄTZTE WERTMINDERUNG DES GOODWILLS<br />
UND DER SACHANLAGEN<br />
Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterungen 1.11 und 1.12<br />
dargestellten Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal<br />
jährlich auf potenzielle Wertminderungen. Die für die CGUs erzielbaren<br />
Erträge werden auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen<br />
ermittelt. Mit dem gleichen Verfahren wird auch der erzielbare<br />
Betrag von Sachanlagen unter Anwendung der gleichen Vorschriften<br />
ermittelt. Diese Berechnungen erfordern die Anwendung von<br />
Schätzungen, speziell in Bezug auf die erwartete Entwicklung von<br />
Umsätzen, Diskontierungssätzen, Rohstoffpreisen und auf den Erfolg<br />
von Restrukturierungsmassnahmen, die im Zusammenhang mit dem<br />
Restrukturierungsprogramm eingeführt wurden (vgl. Erläuterungen<br />
5 und 6).<br />
4.2 – UMWELTVERBINDLICHKEITEN<br />
Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />
Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die<br />
weltweiten Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen<br />
erforderlich. Die Standorte des Konzerns werden laufend auf<br />
Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber<br />
hinaus werden kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die<br />
sich aus der Anpassung an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der<br />
Konzern verbucht diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen<br />
auf der Grundlage der jüngsten Beurteilung der Umweltsituation<br />
der einzelnen Standorte und der jeweils aktuell geltenden<br />
Rechtsvorschriften. Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für<br />
Umweltschutzmassnahmen von den ursprünglich angesetzten Beträgen<br />
ab, wird der Differenzbetrag in der Periode, in der die Abweichung<br />
festgestellt wird, erfolgswirksam verbucht (vgl. Erläuterungen<br />
17 und 30).<br />
4.3 – ERTRAGS- UND ANDERE STEUERN<br />
Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern steuerpflichtig. Zur<br />
Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />
sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele Transaktionen<br />
und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen Steuerbetrags<br />
im Rahmen der laufenden Geschäfte nicht genau möglich. Der<br />
Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete Steuerprüfungsfragen<br />
auf Basis einer Abschätzung der Frage, ob eine zusätzliche<br />
Steuer belastung anfallen wird. Unterscheidet sich das endgültige<br />
steuer liche Ergebnis von den ursprünglich erfassten Beträgen,<br />
werden in der Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, die<br />
Rückstellungen für Ertragssteuern und latente Steuern in der Höhe<br />
des ermittelten Differenzbetrags angepasst.<br />
Einige Gesellschaften sind in einer Weise tätig, die zu steuerlichen<br />
Verlusten führt, welche dazu verwendet werden können, steuerliche<br />
Gewinne von späteren Perioden auszugleichen. Der Konzern überwacht<br />
die Entwicklung solcher Verlustsituationen fortlaufend. Basierend<br />
auf den Geschäftsplänen der betroffenen Gesellschaften wird<br />
die Werthaltigkeit solcher Verlustvorträge ermittelt. Im Falle der<br />
festgestellten Werthaltigkeit wird ein latentes Steuerguthaben für<br />
solche Verlustvorträge aktiviert. Der Zeithorizont ist dabei derselbe,<br />
welcher der Mittelfristplanung des Konzerns zu Grunde liegt.<br />
4.4 – SCHÄTZUNGEN FÜR DIE ERFASSUNG VON<br />
LEISTUNGEN AN MITARBEITENDEN<br />
Gemäss IAS 19 „employee benefits“ müssen zur Ermittlung des<br />
Betrags, der für Vorsorgeverpflichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />
für leistungsorientierte Vorsorgepläne – zu verbuchen<br />
ist, bestimmte Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei<br />
hauptsächlich um versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete<br />
Inflationsraten, die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen,<br />
die Mitarbeiterfluktuation, die erwartete Rendite<br />
auf das Vermögen der Vorsorgepläne, sowie Diskontierungsfaktoren.<br />
Deutliche Veränderungen der für diese Variablen angenommenen<br />
Entwicklungen können beträchtliche Auswirkungen auf Vorsorgeverpflichtungen<br />
und das Vermögen der Pensionspläne haben (vgl.<br />
Erläuterung 16).