Clariant Geschäftsbericht 2009
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68 <strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Marktwerte notierter Finanzanlagen basieren auf dem jeweiligen<br />
aktuellen Devisenkurs. Ist der Markt für einen finanziellen<br />
Vermögenswert nicht aktiv bzw. handelt es sich um nicht börsennotierte<br />
Finanzanlagen, ermittelt der Konzern den Marktpreis anhand<br />
von adäquaten Bewertungstechniken. Dazu zählt die Heranziehung<br />
marktüblicher Transaktionen, die Bezugnahme auf andere, im Wesentlichen<br />
vergleichbare Instrumente, Ertragswertanalysen (DCF-<br />
Analysen) oder Optionspreismodelle, in denen die spezifischen Rahmenbedingungen<br />
des Emittenten berücksichtigt werden.<br />
Der Konzern prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte<br />
für die Wertminderung eines einzelnen oder einer Gruppe von<br />
finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Bei Dividendenpapieren,<br />
die als zur Veräusserung verfügbar eingestuft sind, wird eine Wertminderung<br />
im Fall eines deutlichen oder dauerhaften Rückgangs des<br />
Marktpreises des Wertpapiers unter seine Anschaffungskosten in<br />
Betracht gezogen. Liegt ein derartiger Anhaltspunkt für eine derartige<br />
Wertminderung zur Veräusserung verfügbarer Vermögenswerte<br />
vor, werden ihre kumulierten Kosten aus dem Eigenkapital ausgebucht<br />
und in der Erfolgsrechnung erfasst. Die kumulierten Kosten<br />
ergeben sich dabei als Differenz zwischen den Anschaffungskosten<br />
und dem aktuellen Marktwert abzüglich etwaiger bereits früher<br />
realisierter Verluste aus Wertberichtigungen des betreffenden Vermögenswerts.<br />
In der Erfolgsrechnung erfasste Wertberichtigungsverluste<br />
aus Eigenkapitalinstrumenten werden nicht über die Erfolgsrechnung<br />
zurückgebucht.<br />
1.31 – EMISSIONSRECHTE<br />
Im Jahr 2005 startete die Europäische Union ein System, bei dem<br />
Unternehmen mengenmässig begrenzte Rechte zum Ausstoss von<br />
Kohlendioxid eingeräumt werden. Diese Rechte werden anfänglich<br />
kostenlos erteilt und können anschliessend zwischen den Unternehmen<br />
gehandelt werden. Die rechnungslegungstechnische Behandlung<br />
dieser Emissionsrechte ist nicht eindeutig durch IFRS geregelt.<br />
<strong>Clariant</strong> behandelt diese Rechte folgendermassen:<br />
Zum Zeitpunkt, an dem der Konzern Emissionsrechte von einer Regierung<br />
erhält, werden diese als immaterielle Vermögenswerte zum<br />
Marktwert angesetzt (der sich normalerweise durch den Marktpreis<br />
bestimmt). Die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag – normalerweise<br />
null, da die Rechte kostenlos von den Regierungen vergeben<br />
werden – und dem Marktwert der Emissionsrechte wird als<br />
Verbindlichkeit erfasst.<br />
Wenn die Rechte im Rahmen der Geschäftstätigkeit verbraucht werden,<br />
wird dies durch Verbuchung eines Aufwands entsprechend der<br />
tatsächlichen Emission in der Erfolgsrechnung und einer entsprechenden<br />
Verbindlichkeit in der Bilanz berücksichtigt. Gleichzeitig<br />
wird die bei der ursprünglichen Gewährung des Emissionsrechts<br />
verbuchte Verbindlichkeit proportional in der Erfolgsrechnung aufgelöst.<br />
Am Ende der Berichtsperiode werden die infolge der Nutzung<br />
der Emissionsrechte verbuchte Verbindlichkeit und die ursprünglich<br />
für die Emissionsrechte erfasste Vermögensposition miteinander<br />
saldiert. Beim Erwerb von Emissionsrechten von Dritten werden<br />
diese zu historischen Kosten, die üblicherweise in Höhe des Marktwerts<br />
liegen, erfasst.<br />
Der Buchwert der Emissionsrechte und die entsprechende Verbindlichkeit<br />
werden nicht Marktpreisveränderungen angepasst.<br />
Bei der Veräusserung von Emissionsrechten werden die entsprechenden<br />
als immaterieller Vermögenswert und Verbindlichkeit in der<br />
Bilanz erfassten Beträge ausgebucht. Die Differenz zwischen dem<br />
bei der Veräusserung erlösten Verkaufspreis und dem Nettobetrag<br />
aus immateriellem Vermögenswert und ausgebuchter Verbindlichkeit<br />
geht als Aufwand oder Ertrag in die Erfolgsrechnung ein.