Erläuternder Begleitbericht - EJPD
Erläuternder Begleitbericht - EJPD
Erläuternder Begleitbericht - EJPD
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Artikel 16 statuiert einen weiteren Vorbehalt zugunsten derjenigen Rechtsnormen<br />
des Forumsstaates, die ohne Rücksicht auf das im Einzelfall anwendbare Recht auch<br />
für internationale Sachverhalte Geltung beanspruchen. Er gilt auch für entsprechende<br />
Normen von Drittstaaten. Es handelt sich hier um die auch in unserem Bundesgesetz<br />
über das Internationale Privatrecht (Art. 18 und 19) vorbehaltenen lois<br />
d’application immédiates. Das Übereinkommen enthält zudem einen ordre public-<br />
Vorbehalt (Art. 18).<br />
1.4 Konsequenzen einer Ratifikation des Übereinkommens<br />
1.4.1 Bisheriger Rechtszustand<br />
1.4.1.1 Anerkennung des Trust nach dem Bundesgesetz über<br />
das Internationale Privatrecht (IPRG)<br />
1.4.1.1.1 Qualifikation des Trust<br />
Rechtsgeschäftliche Trusts im Sinne des anglo-amerikanischen Rechts fallen in der<br />
Regel unter den Begriff organisierte Vermögenseinheit des Artikel 150 Absatz 1<br />
IPRG und sind im Rahmen des IPRG als Gesellschaften zu betrachten, da es sich um<br />
mit Organen ausgestattete verselbständigte Zweckvermögen handelt. Auszunehmen<br />
sind hier solche Sonderformen des Trust, denen das Element der Verselbständigung<br />
fehlt und die grössere Gemeinsamkeiten mit einem fiduziarischen Vertrag (zugunsten<br />
Dritter) aufweisen. Eher ein Vertragsverhältnis liegt beispielsweise vor, wenn<br />
das Amt des trustee an eine spezifische Person gebunden ist und der Trust damit nur<br />
entsteht, wenn die betreffende Person das Amt annimmt, und untergeht, sobald diese<br />
als trustee ausscheidet. Dies gilt besonders dann, wenn der settlor zusätzlich selber<br />
einziger beneficiary ist. Eine Behandlung eines Trust als Vertrag könnte zudem auch<br />
dort angezeigt sein, wo sich der settlor ein umfassendes Weisungsrecht oder gar eine<br />
Widerrufsbefugnis vorbehalten hat.<br />
In der Lehre wird z.T. gefordert, dass der Trust einen gewissen Organisationsgrad<br />
aufweisen muss, um als organisierte Vermögenseinheit qualifiziert werden zu können.<br />
Widrigenfalls sei er als Vertrag zu behandeln. Vereinzelte Autoren befürworten<br />
gar ganz generell eine Unterstellung des Trust unter das IPRG-Vertragsrecht.<br />
1.4.1.1.2 Constructive trusts<br />
Nicht anwendbar sind die Artikel 150 ff. IPRG auf constructive trusts. Bei diesen<br />
handelt es sich wie gesagt um eine von der betreffenden Rechtsordnung vorgesehene<br />
analoge Anwendung von Trustrecht auf andere Rechtsverhältnisse und nicht um<br />
eigenständige Rechtsgebilde im Sinne von Artikel 150 IPRG (vgl. Ziff. 1.2.1 hiervor).<br />
Der constructive trust ist im Regelfall demjenigen Recht zu unterstellen, das<br />
auf das von ihm überlagerte Rechtsverhältnis anwendbar ist.<br />
13