Vom Umgang mit einer veränderlichen Natur - Stiftung Natur und ...
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– Planerische Konzeption <strong>und</strong> Rahmensetzung;<br />
– Planerische Vorleistung <strong>und</strong> Entwurfsfassung;<br />
– Vorhabenprüfung, Zulassung <strong>und</strong> Folgenbewältigung;<br />
– Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens auf die<br />
Umwelt <strong>und</strong> den <strong>Natur</strong>schutz;<br />
– Maßnahmenplanung zur Sicherung der <strong>Natur</strong>schutz -<br />
belange <strong>mit</strong> Folgenbewältigung;<br />
– Sicherung der biologischen Vielfalt;<br />
– Beachtung der Maßgaben zum Ressourcenschutz für<br />
Böden, Gewässer <strong>und</strong> Klima;<br />
– Beachtung der Maßgaben zur Sicherung der Kulturlandschaft;<br />
– Beachtung der Maßgaben zur Freiraumentwicklung;<br />
– Beachtung der Maßgaben zur Erholungsvorsorge.<br />
Zu einigen Bedeutungszuwächsen <strong>und</strong> Neubestimmungen<br />
von Aufgaben:<br />
Zur Landschaftsplanung | Sie muss die raumbezogene<br />
Gesamtkonzeption für den <strong>Natur</strong>schutz darstellen<br />
<strong>und</strong> herleiten. Sie beinhaltet die maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe<br />
für die Beurteilung von Vorhaben in Hinblick<br />
auf die naturschutzfachlichen Ziele im Raum.<br />
Demgemäß muss sie sich viel expliziter <strong>mit</strong> den oben<br />
benannten Themen beschäftigen <strong>und</strong> die räumlichen Ziele<br />
dafür bestimmen:<br />
– zur Sicherung der biologischen Vielfalt;<br />
– zum Biotopverb<strong>und</strong>;<br />
– zum Klimaschutz <strong>und</strong> den räumlichen Anpassungsstrategien;<br />
– zu den Gewässern <strong>und</strong> dem Wasserhaushalt;<br />
– zur Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> zum Bodenschutz;<br />
– zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Kulturlandschaften;<br />
– zu den städtischen Freiräumen.<br />
Dazu zählt dann jeweils die Bestimmung der Projektorientierung<br />
<strong>und</strong> der geeigneten Trägerschaften.<br />
Zur guten fachlichen Praxis in der Landnutzung |<br />
Hier wird es leider kaum gelingen, die Maßgaben ge -<br />
setzlich hinreichend klar zu normieren. Daher wird es<br />
besonders darauf ankommen, Standardisierungsprozesse<br />
einzuleiten, um die notwendigen Qualitäten zu sichern.<br />
Bei konkreten Projekten lassen sich dazu auf freiwilliger<br />
Ebene die entsprechenden Vereinbarungen vertraglich<br />
ge währleisten. Hiervon ist in erster Linie Gebrauch zu<br />
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machen. Hohe Standards müssen dagegen verpflichtend<br />
bei jedweder Förderung (s. ELER VO) durchgesetzt werden.<br />
Zur Eingriffsregelung | Entscheidend ist, dass die<br />
Eingriffsregelung ihre Steuerungsfunktion hinsichtlich des<br />
Vermeidungsgebotes <strong>und</strong> der echten naturalen Kompensation<br />
<strong>mit</strong> dem Primat auf funktionale Ausgleichsmaßnahmen<br />
behält. Dies klärt sich <strong>mit</strong> der Neufassung des<br />
B<strong>und</strong>esrechts.<br />
Die Eingriffsregelung ist das umweltpolitisch relevante<br />
Instrument zur Folgenbewältigung bei Eingriffen in den<br />
<strong>Natur</strong>haushalt. Dem entsprechend ist es bedeutsam, die<br />
Eingriffsregelung auf die hier näher diskutierten Schwerpunktfragen<br />
des <strong>Natur</strong>schutzes zu fokussieren. Für alle<br />
umweltbezogenen Disziplinen ist sie ein sehr bedeutsames<br />
Instrument, das nicht nur auf die Artenschutzbelange<br />
abstellt, sondern die <strong>Natur</strong>schutzbelange insgesamt<br />
bedient <strong>und</strong> dem Verursacherprinzip verpflichtet ist. Die<br />
abzuleitenden Kompensationsmaßnahmen sollen insbesondere<br />
ausgehend von der Landschaftsplanung den Zielsetzungen<br />
für die naturschutzbezogenen Projektbereiche<br />
dienen. Dies gilt vor allem für Ersatzmaßnahmen, das<br />
Ökokonto oder die Verausgabung von Ersatzzahlungen.<br />
Dazu braucht der <strong>Natur</strong>schutz klare Schwerpunktbereiche<br />
für seine eigenen Flächenansprüche, um dies dann zielführend<br />
umzusetzen.<br />
Zu den Schutzgegenständen | Wesentlich in diesem<br />
Zusammenhang ist die reale Umsetzung des Biotopverb<strong>und</strong>es<br />
in <strong>einer</strong> zweckgerichteten Verknüpfung namentlich<br />
der <strong>Natur</strong>schutzgebiete <strong>und</strong> der NATURA 2000 Gebiete.<br />
Eine Verkürzung der Zielsetzungen auf die Kulisse<br />
NATU RA 2000 ist naturschutzfachlich falsch <strong>und</strong> nicht<br />
akzeptabel. Die Aufgaben zur Entwicklung der Gebiete<br />
NATURA 2000 müssen <strong>mit</strong>telfristig sicher in Bezug auf<br />
das Management Priorität genießen.<br />
Dennoch bedarf es der Unterfütterung des Schutz -<br />
gebietskonzeptes <strong>mit</strong> den national <strong>und</strong> regional begründbaren<br />
fachlichen Ansprüchen zum Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz.<br />
Ansonsten verlieren auch der Biotopverb<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
die Kernbereiche der Schutzgegenstände ihre Vernetzungsfunktion<br />
durch eine Verkürzung auf die europäische<br />
Bewertungsdimension. Relevant wird die Entwicklung<br />
von Managementplänen für die NATURA 2000 Gebiete<br />
<strong>und</strong> für die <strong>Natur</strong>schutzgebiete im Land.