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Vom Umgang mit einer veränderlichen Natur - Stiftung Natur und ...

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– Planerische Konzeption <strong>und</strong> Rahmensetzung;<br />

– Planerische Vorleistung <strong>und</strong> Entwurfsfassung;<br />

– Vorhabenprüfung, Zulassung <strong>und</strong> Folgenbewältigung;<br />

– Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens auf die<br />

Umwelt <strong>und</strong> den <strong>Natur</strong>schutz;<br />

– Maßnahmenplanung zur Sicherung der <strong>Natur</strong>schutz -<br />

belange <strong>mit</strong> Folgenbewältigung;<br />

– Sicherung der biologischen Vielfalt;<br />

– Beachtung der Maßgaben zum Ressourcenschutz für<br />

Böden, Gewässer <strong>und</strong> Klima;<br />

– Beachtung der Maßgaben zur Sicherung der Kulturlandschaft;<br />

– Beachtung der Maßgaben zur Freiraumentwicklung;<br />

– Beachtung der Maßgaben zur Erholungsvorsorge.<br />

Zu einigen Bedeutungszuwächsen <strong>und</strong> Neubestimmungen<br />

von Aufgaben:<br />

Zur Landschaftsplanung | Sie muss die raumbezogene<br />

Gesamtkonzeption für den <strong>Natur</strong>schutz darstellen<br />

<strong>und</strong> herleiten. Sie beinhaltet die maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe<br />

für die Beurteilung von Vorhaben in Hinblick<br />

auf die naturschutzfachlichen Ziele im Raum.<br />

Demgemäß muss sie sich viel expliziter <strong>mit</strong> den oben<br />

benannten Themen beschäftigen <strong>und</strong> die räumlichen Ziele<br />

dafür bestimmen:<br />

– zur Sicherung der biologischen Vielfalt;<br />

– zum Biotopverb<strong>und</strong>;<br />

– zum Klimaschutz <strong>und</strong> den räumlichen Anpassungsstrategien;<br />

– zu den Gewässern <strong>und</strong> dem Wasserhaushalt;<br />

– zur Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> zum Bodenschutz;<br />

– zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Kulturlandschaften;<br />

– zu den städtischen Freiräumen.<br />

Dazu zählt dann jeweils die Bestimmung der Projektorientierung<br />

<strong>und</strong> der geeigneten Trägerschaften.<br />

Zur guten fachlichen Praxis in der Landnutzung |<br />

Hier wird es leider kaum gelingen, die Maßgaben ge -<br />

setzlich hinreichend klar zu normieren. Daher wird es<br />

besonders darauf ankommen, Standardisierungsprozesse<br />

einzuleiten, um die notwendigen Qualitäten zu sichern.<br />

Bei konkreten Projekten lassen sich dazu auf freiwilliger<br />

Ebene die entsprechenden Vereinbarungen vertraglich<br />

ge währleisten. Hiervon ist in erster Linie Gebrauch zu<br />

28 |<br />

machen. Hohe Standards müssen dagegen verpflichtend<br />

bei jedweder Förderung (s. ELER VO) durchgesetzt werden.<br />

Zur Eingriffsregelung | Entscheidend ist, dass die<br />

Eingriffsregelung ihre Steuerungsfunktion hinsichtlich des<br />

Vermeidungsgebotes <strong>und</strong> der echten naturalen Kompensation<br />

<strong>mit</strong> dem Primat auf funktionale Ausgleichsmaßnahmen<br />

behält. Dies klärt sich <strong>mit</strong> der Neufassung des<br />

B<strong>und</strong>esrechts.<br />

Die Eingriffsregelung ist das umweltpolitisch relevante<br />

Instrument zur Folgenbewältigung bei Eingriffen in den<br />

<strong>Natur</strong>haushalt. Dem entsprechend ist es bedeutsam, die<br />

Eingriffsregelung auf die hier näher diskutierten Schwerpunktfragen<br />

des <strong>Natur</strong>schutzes zu fokussieren. Für alle<br />

umweltbezogenen Disziplinen ist sie ein sehr bedeutsames<br />

Instrument, das nicht nur auf die Artenschutzbelange<br />

abstellt, sondern die <strong>Natur</strong>schutzbelange insgesamt<br />

bedient <strong>und</strong> dem Verursacherprinzip verpflichtet ist. Die<br />

abzuleitenden Kompensationsmaßnahmen sollen insbesondere<br />

ausgehend von der Landschaftsplanung den Zielsetzungen<br />

für die naturschutzbezogenen Projektbereiche<br />

dienen. Dies gilt vor allem für Ersatzmaßnahmen, das<br />

Ökokonto oder die Verausgabung von Ersatzzahlungen.<br />

Dazu braucht der <strong>Natur</strong>schutz klare Schwerpunktbereiche<br />

für seine eigenen Flächenansprüche, um dies dann zielführend<br />

umzusetzen.<br />

Zu den Schutzgegenständen | Wesentlich in diesem<br />

Zusammenhang ist die reale Umsetzung des Biotopverb<strong>und</strong>es<br />

in <strong>einer</strong> zweckgerichteten Verknüpfung namentlich<br />

der <strong>Natur</strong>schutzgebiete <strong>und</strong> der NATURA 2000 Gebiete.<br />

Eine Verkürzung der Zielsetzungen auf die Kulisse<br />

NATU RA 2000 ist naturschutzfachlich falsch <strong>und</strong> nicht<br />

akzeptabel. Die Aufgaben zur Entwicklung der Gebiete<br />

NATURA 2000 müssen <strong>mit</strong>telfristig sicher in Bezug auf<br />

das Management Priorität genießen.<br />

Dennoch bedarf es der Unterfütterung des Schutz -<br />

gebietskonzeptes <strong>mit</strong> den national <strong>und</strong> regional begründbaren<br />

fachlichen Ansprüchen zum Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz.<br />

Ansonsten verlieren auch der Biotopverb<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

die Kernbereiche der Schutzgegenstände ihre Vernetzungsfunktion<br />

durch eine Verkürzung auf die europäische<br />

Bewertungsdimension. Relevant wird die Entwicklung<br />

von Managementplänen für die NATURA 2000 Gebiete<br />

<strong>und</strong> für die <strong>Natur</strong>schutzgebiete im Land.

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