Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
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nes Institut wurde auch als erforderlich angesehen, um anderen Gebietskörperschaften die<br />
Übertragung der Ergebnisse dieses Prozesses zu erleichtern.<br />
Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz die Erbrin-<br />
gung von Beratungsleistungen durch freiwillige Zuwendungen. Die Verwaltungsvorschrift des<br />
<strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen vom 28. November 1995 „Förderung<br />
sozialer Beratungsstellen“ regelt u. a. die Förderungsbereiche, den Umfang <strong>und</strong> das Verfah-<br />
ren der Förderung. Neben den direkt Beteiligten am Verhandlungsprozess war daher das<br />
<strong>Ministerium</strong> kontinuierlich vertreten.<br />
2.3 Situation der Beratungsbereiche<br />
Die Stadt Mainz verfügte zum Projektstart über eine vielfältige Beratungslandschaft mit ent-<br />
sprechender Einbindung unterschiedlicher Träger. Dabei hatte aufgr<strong>und</strong> der regionalspezifi-<br />
schen <strong>und</strong> strukturellen Besonderheiten die katholische Wohlfahrtspflege einen höheren An-<br />
teil als die evangelischen <strong>und</strong> die nicht konfessionell geb<strong>und</strong>enen Träger. Der Verpflichtung<br />
zur Ausgewogenheit folgend war die Stadt Mainz immer bestrebt, unterschiedliche Träger in<br />
die Erbringung von Beratungsleistung zu integrieren. Dies zeigte sich auch im Projektverlauf,<br />
als die städtische Beratungsstelle der Erziehungsberatung im Zuge der Verhandlungen auf-<br />
gelöst <strong>und</strong> deren Fälle an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege abgegeben wurden.<br />
Die teilweise über mehrere Jahrzehnte gewachsenen Strukturen <strong>und</strong> auch die Abhängigkeit<br />
der Finanzierung der Leistungen von den aktuellen Finanzvolumen der Kommune führten zu<br />
sehr heterogenen vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> auch zu unterschiedlichen Finanzierungs-<br />
prozentsätzen von Beratungsleistungen. Da in der Mehrzahl der Verträge zudem eine dezi-<br />
dierte Leistungsbeschreibung fehlte, konnte ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote,<br />
der fachlichen Ausprägung <strong>und</strong> der erzielten Ergebnisse nicht stattfinden. Eine fachlich not-<br />
wendige Sozialplanung war zudem über ein nur rudimentäres Dokumentationssystem nicht<br />
zu gewährleisten.<br />
Diese Situation war jedoch nicht nur <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung, sondern auch <strong>für</strong> die Trä-<br />
ger belastend. Im Bereich der Finanzierung konnte nicht nachvollzogen werden, wie hoch die<br />
Finanzierungsanteile der jeweiligen Träger waren, warum die Finanzierungsanteile unter-<br />
schiedlich ausgestaltet waren <strong>und</strong> warum eine fachlich hochwertige Leistung keine Entspre-<br />
chung fand. In fachlicher Hinsicht bestand eine Unklarheit zwischen erwünschten <strong>und</strong> tat-<br />
sächlich erbrachten Leistungen. Zudem konnte aufgr<strong>und</strong> der fachlichen Gespräche zwischen<br />
öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege keine Optimierung der Ist-Situation in<br />
Mainz erreicht werden.<br />
Alle Seiten hatten also ein gr<strong>und</strong>sätzliches Interesse an der Optimierung der Beratungsland-<br />
schaft. Die Tatsache, dass dabei die Interessen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vor-<br />
nehmlich im Erhalt <strong>und</strong>/oder Ausbau der Beratungseinrichtungen lagen <strong>und</strong> die Kommune<br />
versuchte, einen effektiveren Mitteleinsatz zu erreichen, wurde letztlich durch das gemein-<br />
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