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Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...

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nes Institut wurde auch als erforderlich angesehen, um anderen Gebietskörperschaften die<br />

Übertragung der Ergebnisse dieses Prozesses zu erleichtern.<br />

Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz die Erbrin-<br />

gung von Beratungsleistungen durch freiwillige Zuwendungen. Die Verwaltungsvorschrift des<br />

<strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen vom 28. November 1995 „Förderung<br />

sozialer Beratungsstellen“ regelt u. a. die Förderungsbereiche, den Umfang <strong>und</strong> das Verfah-<br />

ren der Förderung. Neben den direkt Beteiligten am Verhandlungsprozess war daher das<br />

<strong>Ministerium</strong> kontinuierlich vertreten.<br />

2.3 Situation der Beratungsbereiche<br />

Die Stadt Mainz verfügte zum Projektstart über eine vielfältige Beratungslandschaft mit ent-<br />

sprechender Einbindung unterschiedlicher Träger. Dabei hatte aufgr<strong>und</strong> der regionalspezifi-<br />

schen <strong>und</strong> strukturellen Besonderheiten die katholische Wohlfahrtspflege einen höheren An-<br />

teil als die evangelischen <strong>und</strong> die nicht konfessionell geb<strong>und</strong>enen Träger. Der Verpflichtung<br />

zur Ausgewogenheit folgend war die Stadt Mainz immer bestrebt, unterschiedliche Träger in<br />

die Erbringung von Beratungsleistung zu integrieren. Dies zeigte sich auch im Projektverlauf,<br />

als die städtische Beratungsstelle der Erziehungsberatung im Zuge der Verhandlungen auf-<br />

gelöst <strong>und</strong> deren Fälle an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege abgegeben wurden.<br />

Die teilweise über mehrere Jahrzehnte gewachsenen Strukturen <strong>und</strong> auch die Abhängigkeit<br />

der Finanzierung der Leistungen von den aktuellen Finanzvolumen der Kommune führten zu<br />

sehr heterogenen vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> auch zu unterschiedlichen Finanzierungs-<br />

prozentsätzen von Beratungsleistungen. Da in der Mehrzahl der Verträge zudem eine dezi-<br />

dierte Leistungsbeschreibung fehlte, konnte ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote,<br />

der fachlichen Ausprägung <strong>und</strong> der erzielten Ergebnisse nicht stattfinden. Eine fachlich not-<br />

wendige Sozialplanung war zudem über ein nur rudimentäres Dokumentationssystem nicht<br />

zu gewährleisten.<br />

Diese Situation war jedoch nicht nur <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung, sondern auch <strong>für</strong> die Trä-<br />

ger belastend. Im Bereich der Finanzierung konnte nicht nachvollzogen werden, wie hoch die<br />

Finanzierungsanteile der jeweiligen Träger waren, warum die Finanzierungsanteile unter-<br />

schiedlich ausgestaltet waren <strong>und</strong> warum eine fachlich hochwertige Leistung keine Entspre-<br />

chung fand. In fachlicher Hinsicht bestand eine Unklarheit zwischen erwünschten <strong>und</strong> tat-<br />

sächlich erbrachten Leistungen. Zudem konnte aufgr<strong>und</strong> der fachlichen Gespräche zwischen<br />

öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege keine Optimierung der Ist-Situation in<br />

Mainz erreicht werden.<br />

Alle Seiten hatten also ein gr<strong>und</strong>sätzliches Interesse an der Optimierung der Beratungsland-<br />

schaft. Die Tatsache, dass dabei die Interessen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vor-<br />

nehmlich im Erhalt <strong>und</strong>/oder Ausbau der Beratungseinrichtungen lagen <strong>und</strong> die Kommune<br />

versuchte, einen effektiveren Mitteleinsatz zu erreichen, wurde letztlich durch das gemein-<br />

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