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Verfasser:<br />

Achim Puhl<br />

Dr. Thomas Kunz<br />

Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS)e. V.<br />

Zeilweg 42, 60439 Frankfurt/Main<br />

Telefon: 069/95789-0<br />

www.iss-ffm.de<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales,<br />

<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit Rheinland-Pfalz<br />

Referat <strong>für</strong> Reden <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

Bauhofstraße 9, 55116 Mainz<br />

www.masfg.rlp.de<br />

Broschürentelefon: 06131/16-2016<br />

(Bürgerservice-Telefon: 0800/1181387)<br />

Mai 2006<br />

ISBN: 3-936257-14-0<br />

Druck: johnen druck, Bernkastel-Kues<br />

Titelgestaltung: Andrea Wagner, Mainz<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung kostenlos<br />

herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkamp-<br />

fes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> B<strong>und</strong>estags-, Landtags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen<br />

sowie <strong>für</strong> die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden<br />

Wahl darf die Druckschrift nicht so verwendet werden, dass es als Parteinahme der Landesregierung<br />

zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift<br />

zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier


II<br />

Zur Wirkungsorientierten Steuerung<br />

in der sozialen Beratung


Inhalt<br />

Geleitwort Ministerin Malu Dreyer 5<br />

Vorwort Dezernent Michael Ebling 6<br />

1 Zusammenfassung 7<br />

2 Ausgangslage 12<br />

2.1 Voruntersuchung 12<br />

2.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Konzeption der Leistungsvereinbarungen 13<br />

2.3 Situation der Beratungsbereiche 16<br />

3 Wirkungsorientierte Steuerung 19<br />

3.1 Recherche zur wirkungsorientierten Steuerung 19<br />

3.2 Rechercheergebnisse 23<br />

4 Vorbereitende Planung 24<br />

4.1 Vorplanungen <strong>und</strong> Beratungen innerhalb der Verwaltung 24<br />

4.2 Externe Beratungen <strong>und</strong> Abstimmungsprozesse 26<br />

4.3 Ausgestaltung 27<br />

5 Verhandlungsverlauf 30<br />

5.1 Prozessbegleitung 30<br />

5.2 Begleitgruppe 32<br />

5.3 Planungstreffen 33<br />

5.4 Kommunale Steuerungsgruppe 34<br />

5.5 Finanzierung 35<br />

5.6 Beratungsgruppen 40<br />

5.6.1 Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Frei-<br />

heitsentziehung Entlassene 40<br />

5.6.2 Drogen-/Suchtberatung 44<br />

5.6.3 Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung 47<br />

6 Einschätzungen zum Vorgehen 55<br />

6.1 Fragencluster „Prozesseinbindung“ 58<br />

6.2 Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“ 59<br />

6.3 Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw. Verbandsebene“ 62<br />

6.4 Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“ 65<br />

6.5 Fragencluster „Auswirkungen“ 72<br />

6.6 Resümee 79<br />

7 Förderliche Bedingungsfaktoren 82<br />

7.1 Planungsebene 82<br />

7.2 Positionierung der Kommunalverwaltung 85<br />

3


7.3 Verhandlungsebene 87<br />

7.4 Vertragsgestaltung 90<br />

8 Übertragbarkeit der Ergebnisse <strong>und</strong> Fazit 93<br />

9 Literaturliste 98<br />

Anhang 1: Allgemeine Rahmenvereinbarung zu den Leistungsverhandlungen mit<br />

freien Trägern von Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich 100<br />

Anhang 2: Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus<br />

Freiheitsentziehung Entlassene 108<br />

Anhang 3: Drogen <strong>und</strong> Suchberatung 129<br />

Anhang 4: Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung 153<br />

Anhang 5: Fragebogen, Interviewleitfaden, Tabellen 199<br />

4


Geleitwort<br />

Den Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern steht in Rheinland-Pfalz ein differen-<br />

ziertes System sozialer Beratung zur Verfügung, das ihnen in alltäg-<br />

lichen Problemlagen <strong>und</strong> besonderen Belastungssituationen Unter-<br />

stützung anbietet. Die Tätigkeit der sozialen Beratungsstellen, wie z.B.<br />

Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen oder Beratungs-<br />

stellen <strong>für</strong> Wohnungslose, die zu einem erheblichen Anteil aus<br />

öffentlichen Mitteln finanziert werden, gilt es auch in Zeiten knapper<br />

Mittel zu fördern <strong>und</strong> weiterzuentwickeln. Die Erprobung neuer<br />

Methoden <strong>und</strong> zielorientierter Instrumente ist eine ständige Herausforderung.<br />

Als daher der Rat der Stadt Mainz im März 1998 den Beschluss fasste, das Beratungsstel-<br />

lenangebot im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich untersuchen zu lassen, um eine effiziente <strong>und</strong><br />

effektiv vernetzte Infrastruktur entwickeln zu können, hat die Landesregierung dieses Projekt<br />

gerne unterstützt. Auf Gr<strong>und</strong>lage der umfangreichen Ergebnisse dieser Untersuchung, die im<br />

Herbst 2002 vorlagen, wurden 2003 insbesondere Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> ein wir-<br />

kungsorientiertes Finanzierungssystem entwickelt, das den Wettbewerb zwischen den An-<br />

bietern fördern sollte. Mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen 2004/2005 konn-<br />

te die eingeleitete Umgestaltung erfolgreich abgeschlossen werden.<br />

Im Auftrag des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit hat das Institut <strong>für</strong><br />

Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt diesen Prozess unterstützt <strong>und</strong> doku-<br />

mentiert. Die zu Beginn des Projekts vom ISS durchgeführte Recherche über wirkungsorien-<br />

tierte Steuerungsmöglichkeiten im Bereich sozialer Beratung ergab, dass nur in einem sehr<br />

begrenzten Maß auf erprobte Instrumente zurückgegriffen werden kann. Daher mussten ei-<br />

genständig innovative Lösungen gef<strong>und</strong>en werden. Der vorliegende Bericht zeigt, dass es<br />

den am Prozess beteiligten Verantwortlichen der Stadt Mainz, den Trägern <strong>und</strong> den Fach-<br />

kräften gelungen ist, ein neues Konzept zur Finanzierung <strong>und</strong> Steuerung sozialer Beratung<br />

zu realisieren. Im Bericht werden die förderlichen Bedingungsfaktoren <strong>und</strong> die Vorausset-<br />

zungen zur Übertragbarkeit der Ergebnisse ausführlich dargestellt.<br />

Die Träger der sozialen Beratungsstellen, die Kommunen <strong>und</strong> das Land haben gemeinsam<br />

das Interesse, dass Ratsuchende bei sozialen Beratungsstellen qualifizierte Hilfen erhalten.<br />

Die Veröffentlichung des Berichts des ISS über die Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong><br />

Dokumentation von Leistungsverhandlungen mit Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbe-<br />

reich der Stadt Mainz soll dazu beitragen.<br />

Malu Dreyer<br />

Ministerin <strong>für</strong> Arbeit, Soziales,<br />

<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Landes Rheinland-Pfalz<br />

5


Vorwort der Stadt Mainz<br />

Nach der Vorlage einer umfangreichen Untersuchung der Beratungs-<br />

stellenlandschaft im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz<br />

wurden im Jahr 2005 nach intensiven Verhandlungen mit den freien<br />

Trägern der Wohlfahrtspflege Leistungsvereinbarungen in<br />

verschiedenen Beratungssegmenten abgeschlossen. Nach nunmehr<br />

z. T. über einem Jahr praktischer Erfahrung in einigen Bereichen,<br />

können wir auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit aller<br />

Beteiligten auf Gr<strong>und</strong>lage der Leistungsvereinbarungen zurückblicken.<br />

Das Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS) aus Frankfurt am Main hat die Ver-<br />

handlungen über den gesamten Zeitraum hinweg fachlich begleitet <strong>und</strong> moderiert. Dabei<br />

haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der<br />

Beratungsstellen <strong>und</strong> die zuständigen Personen aus der Stadtverwaltung Mainz intensiv zu-<br />

sammengearbeitet. Fachlich wie auch finanziell wurden zukunftsweisende Lösungsmöglich-<br />

keiten gef<strong>und</strong>en, die es zulassen, Leistungen zu vergleichen. Dadurch wird Qualität gefördert<br />

<strong>und</strong> zumindest in Ansätzen ein Wettbewerb zwischen den Anbietern psychosozialer Leistun-<br />

gen initiiert.<br />

In dieser Gesamtbreite von Verhandlungen <strong>und</strong> in der Erzielung konkret umsetzbarer Ergeb-<br />

nisse ist das Projekt b<strong>und</strong>esweit einmalig. Wohl auch deshalb hat das ISS-Frankfurt am Main<br />

<strong>für</strong> das vorliegende Projekt den renommierten ConSozial-Preis 2004 <strong>für</strong> innovative Projekte<br />

aus der Sozialwirtschaft verliehen bekommen.<br />

Besonders erwähnen möchten wir die Bezuschussung der wissenschaftlichen Begleitung<br />

durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Landes Rheinland-<br />

Pfalz <strong>und</strong> die darüber hinausgehende enge fachliche Zusammenarbeit. Stadt <strong>und</strong> Land ha-<br />

ben ein gemeinsames Interesse an der fachpolitischen Weiterentwicklung der Beratungsan-<br />

gebote im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich, vor allem bei der Entwicklung entsprechender Quali-<br />

tätsmerkmale sowie einer neuartigen leistungsbezogenen Finanzierung.<br />

Mainz, im April 2006<br />

Michael Ebling<br />

Sozial- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>dezernent der Stadt Mainz<br />

6


1 Zusammenfassung<br />

Die Einführung von Leistungsvereinbarungen ist ein mittlerweile in zahlreichen Sozialgesetz-<br />

büchern festgeschriebener Weg zur Gewährleistung von Effektivität <strong>und</strong> Effizienz beim Ein-<br />

satz öffentlicher <strong>und</strong> aus Versicherungsleistungen erbrachter Mittel. Während insbesondere<br />

im stationären Bereich die Umsetzung weit gehend stattgef<strong>und</strong>en hat, wird <strong>für</strong> den ambulan-<br />

ten Leistungsbereich noch kontrovers diskutiert, ob durch Leistungsvereinbarungen Kosten<br />

eingespart werden, ob die Vorgaben in die Trägerautonomie eingreifen <strong>und</strong> ob ein Ausrich-<br />

ten an Vorgaben eine an den persönlichen Bedarfslagen orientierte Beratung verhindere.<br />

Betrachtet man den „Markt“ der Leistungserbringung durch Träger der Freien Wohlfahrts-<br />

pflege im Beratungsstellenbereich <strong>und</strong> analysiert hier<strong>für</strong> zugr<strong>und</strong>e liegende Verträge, kann<br />

durchaus die übergreifende Feststellung getroffen werden, dass eine weitgehende Hetero-<br />

genität <strong>und</strong> mangelnde Gleichstellung zwischen den unterschiedlichen abgeschlossenen<br />

Verträgen <strong>und</strong> damit dem prozentualen Anteil der Finanzierung von Leistungen vorherrscht.<br />

In den Verträgen wird in weiten Teilen nicht operationalisiert, auf welche Leistungen sich die<br />

Finanzierung bezieht. Meist ist es offen, welche Qualität eingekauft wird <strong>und</strong> welche Wirkung<br />

die Leistung erzielen soll. Auch ein Controlling der Leistungserbringung findet oft nur über<br />

die jährliche Berichterstattung <strong>und</strong> bestenfalls über die Dokumentation allgemeiner Daten<br />

statt. Es ist offensichtlich, dass diese Situation <strong>für</strong> den öffentlichen Träger unbefriedigend ist.<br />

Nicht nur vor dem Hintergr<strong>und</strong> der zunehmend prekären Finanzlagen der Kommunen, son-<br />

dern auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der teilweise gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung zur<br />

Sicherstellung von Beratungsleistungen – aus der sich jedoch nicht zwangsläufig eine Ver-<br />

bindung zum Vorhalten derselben ableiten lässt – wird nach Wegen gesucht, eine eindeutige<br />

vertragliche Regelung mit benennbarer Wirkung unter Einsatz möglichst geringer finanzieller<br />

Ressourcen aufzubauen.<br />

Aber auch <strong>für</strong> die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ist die Situation häufig nicht zufrieden-<br />

stellend: Es werden unterschiedliche Träger nicht in gleicher Weise finanziell unterstützt,<br />

eine qualitativ hochwertige Arbeit schlägt sich nicht finanziell nieder <strong>und</strong> es existiert oft eine<br />

Abhängigkeit von politischen Entscheidungen hinsichtlich der Finanzierungszusagen, wo-<br />

durch keine mittelfristige Planungssicherheit gewährleistet wird.<br />

Um diese Situation zu lösen, wurden nach Abschluss einer umfangreichen Untersuchung der<br />

Beratungsstellenlandschaft in der Stadt Mainz in den letzten eineinhalb Jahren durch intensi-<br />

ve Verhandlungen mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege drei beratungsspezifische<br />

Leistungsvereinbarungen in den Bereichen „Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsbera-<br />

tung“, „Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung“ sowie „Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslo-<br />

sigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene“ entwickelt <strong>und</strong> abgeschlossen. Das<br />

Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik e.V. (ISS-Frankfurt a.M.) hat diese Verhandlun-<br />

gen über den gesamten Zeitraum hinweg fachlich <strong>und</strong> wissenschaftlich begleitet <strong>und</strong> mode-<br />

riert. Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Fa-<br />

milie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusst, welches über den<br />

Verhandlungszeitraum in die Diskussionen einbezogen war.<br />

7


Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Beratungs-<br />

stellen <strong>und</strong> die zuständigen Personen aus der Stadtverwaltung Mainz haben intensiv zu-<br />

sammengearbeitet <strong>und</strong> gemeinsam die Leistungsvereinbarungen <strong>für</strong> die Beratungsbereiche<br />

verabschiedet. Es war nicht immer einfach, die unterschiedlichen Sichtweisen <strong>und</strong> Anforde-<br />

rungen miteinander zu verbinden. Um so erfreulicher ist es, dass das Ergebnis, welches nun<br />

in Mainz umgesetzt wird, die unterschiedlichen Sichtweisen <strong>und</strong> Bedarfslagen weitgehend<br />

integriert. Es stellt <strong>für</strong> alle Seiten eine fachlich wie finanziell tragfähige <strong>und</strong> zukunftsweisende<br />

Lösung dar, die es zulässt, insbesondere Leistungen zu vergleichen <strong>und</strong> wirkungsorientiert<br />

zu steuern. Dadurch wird Qualität gefördert <strong>und</strong> zumindest in Ansätzen ein Wettbewerb zwi-<br />

schen den Anbietern psychosozialer Leistungen initiiert. Stadt, Träger <strong>und</strong> das Land haben<br />

ihr gemeinsames Interesse an der fachpolitischen Weiterentwicklung der Beratungsangebote<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich, vor allem bei der Entwicklung entsprechender Qualitäts-<br />

merkmale sowie einer gerechten leistungsbezogenen Finanzierung, umsetzen können.<br />

In dieser Gesamtbreite von Verhandlungen <strong>und</strong> in der Erzielung konkret umsetzbarer Ergeb-<br />

nisse ist das Projekt b<strong>und</strong>esweit einmalig. Wohl auch deshalb hat das ISS-Frankfurt a.M. <strong>für</strong><br />

das vorliegende Projekt den ConSozial-Preis 2004 <strong>für</strong> innovative Projekte aus der Sozialwirt-<br />

schaft verliehen bekommen. Entscheidende Auswahlkriterien waren das spezifische Innova-<br />

tionspotenzial <strong>und</strong> die Signalwirkung <strong>für</strong> die Sozialwirtschaft <strong>und</strong> die Gesellschaft einerseits<br />

sowie Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Übertragbarkeit der Inhalte des Projekts andererseits.<br />

Kurzdarstellung der Leistungsvereinbarungen<br />

Die Leistungsvereinbarungen integrieren folgende Bestandteile:<br />

• die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen,<br />

• die damit verb<strong>und</strong>enen Qualitätsstandards,<br />

• die zu erreichenden, operationalisierten Ziele,<br />

• die Dokumentation der Qualität der einzelnen Beratungsstellen,<br />

• das Controlling,<br />

• die Finanzierungsvereinbarung<br />

• <strong>und</strong> im Falle der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>- <strong>und</strong> Lebensberatung die Kooperations-<br />

vereinbarung mit dem ASD sowie<br />

• die Vereinbarung über die Gr<strong>und</strong>struktur von integrierten Beratungsstellen.<br />

Seit Mai 2003 fand die Umsetzung der Einführung von Leistungsvereinbarungen statt. Auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage einer allgemeinen Rahmenvereinbarung wurden seitdem in Verhandlungen<br />

mit den Trägern beratungsbereichsspezifische Leistungsbeschreibungen entwickelt. Als Kern<br />

enthalten diese Leistungsbeschreibungen Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Dienst-<br />

leistung. Parallel hierzu wurde ein Finanzierungssystem entwickelt, welches mittels Punkt-<br />

werten <strong>und</strong> eines Bonus-Malus-Systems die Finanzierung von Beratungsleistungen definiert.<br />

Neben festen Finanzierungsbestandteilen <strong>für</strong> Fixkosten der Einrichtungen wurde ein flexibler<br />

8


Finanzierungsanteil entwickelt, der die Leistung der Beratungsarbeit in den Mittelpunkt stellt.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Leistungsbeschreibungen wurden Leistungsvereinbarungen entwickelt,<br />

die auch ein Dokumentations- <strong>und</strong> Controllingsystem beinhalten, welches auf den Leistungs-<br />

beschreibungen basiert. Im Anschluss an diese beratungsspezifischen Leistungsvereinba-<br />

rungen wurde mit den einzelnen Einrichtungen über die individuellen trägerspezifischen Leis-<br />

tungen verhandelt.<br />

Insbesondere das dialogische Vorgehen bei der Entwicklung der Leistungsvereinbarungen<br />

durch die <strong>Integration</strong> der Träger in den Entwicklungsverlauf schuf die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

eine kostengünstige <strong>und</strong> effektiv vernetzte Infrastruktur an Beratungsdiensten.<br />

Die Leistungsbeschreibungen, also die Definition von Leistung <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Qualität, wurden unterschiedlich komplex ausgestaltet. Während beispielsweise im Bereich<br />

der Obdachlosenberatung relativ wenige Kriterien <strong>für</strong> die Beschreibungen ausreichend wa-<br />

ren, erforderte der Bereich der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung sehr<br />

intensive Diskussionen insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der unterschiedlichen gesetzli-<br />

chen Verankerung der Leistungen. Dabei lag das Interesse der Stadt in einer Bündelung der<br />

sehr heterogenen <strong>und</strong> von zahlreichen Einrichtungen erbrachten Leistungen. Damit sollten<br />

vorhandene Beratungskompetenzen besser genutzt <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nsysteme durch kontextbe-<br />

zogene Beratung gestützt werden. Es wurden hier<strong>für</strong> vier Leistungsgruppen definiert:<br />

• „Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung“,<br />

• „Information, Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung“,<br />

• „Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung“ <strong>und</strong><br />

• „Lebensberatung außerhalb des SGB VIII“.<br />

Die Leistungsformen, die Methoden <strong>und</strong> die nach oben bzw. unten begrenzte Dauer der<br />

Leistungserbringung wurden je nach Leistungsgruppe unterschiedlich definiert. Die Entste-<br />

hungsgeschichte der einzelnen Festlegungen war dabei geprägt von der fachlichen Ausein-<br />

andersetzung. Im Mittelpunkt stand immer die Frage, welche Punkte sinnvollerweise festge-<br />

legt werden sollen, um unter möglichst geringem Dokumentationsaufwand eine optimale<br />

Versorgung zu gewährleisten. Und häufig waren es dabei die Träger, die eine eindeutigere<br />

Festlegung wünschten, als es die Kommune erwartet hätte.<br />

Im Mittelpunkt stand aber auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kommune <strong>und</strong> Trägern.<br />

Es wurde in Konfliktsituation immer versucht, sachlich die Positionen zu besprechen. Einsei-<br />

tige Festlegungen durch die Kommune, wie beispielsweise die Forderung nach integrierten<br />

Beratungsstellen, wurden in den Sitzungen erläutert <strong>und</strong> diskutiert. Die Kritikpunkte gingen<br />

dabei in die letztendliche Einigung weitgehend ein. Vertrauensfördernd waren sicher auch<br />

die Arbeitsgruppen, die sich <strong>für</strong> wenige Treffen gebildet hatten, um spezifische Fragen zu<br />

diskutieren. Dabei erwies sich als vertrauensbildend, dass es keine willkürlichen Festlegun-<br />

gen geben sollte. Vielmehr floss die Fachkompetenz der Träger <strong>und</strong> der Kommune glei-<br />

chermaßen in den gemeinsamen Prozess ein. Bei Vorgaben, die nicht übereinstimmend fest-<br />

gelegt werden konnten, wurden im Konsens entweder eine weiche Formulierung oder aber<br />

9


Kennziffern gewählt, die im Verlauf des ersten Umsetzungsjahrs in ihrer Auswirkung auf die<br />

Leistungen gemeinsam betrachtet <strong>und</strong> anschließend konkretisiert werden sollten.<br />

Letztendlich waren beide Verhandlungsparteien – der öffentliche <strong>und</strong> die Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege – nicht zuletzt aus Ermangelung anderer Beispiele, an denen man die Um-<br />

setzung hätte ausrichten können, gezwungen, sich in einen offenen Prozess zu begeben.<br />

Damit verb<strong>und</strong>en war die Neupositionierung der eigenen Arbeit <strong>und</strong> der Funktion im Verhält-<br />

nis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer <strong>und</strong> Nutzergruppen des Beratungsange-<br />

bots. Besonders <strong>für</strong> die Kommune bedeutete dies, ihre eigene Position anzupassen. Auf-<br />

gr<strong>und</strong> der Leistungsvereinbarungen stehen nun vermehrt Fragen von Planung <strong>und</strong><br />

Controlling im Vordergr<strong>und</strong>. Auch die Fachlichkeit richtet sich nicht nur an pädagogischen<br />

Fragestellungen, sondern auch an Fragen zur übergreifenden sozialräumlichen Ausgestal-<br />

tung <strong>und</strong> Vernetzung von Hilfen aus. Für die Umsetzung müssen zudem schlüssige Konzep-<br />

te entwickelt <strong>und</strong> die Träger gewonnen werden. Planungs-, Organisations-, Kommunikations-<br />

<strong>und</strong> <strong>Integration</strong>sfähigkeit sind somit zu Schlüsselkompetenzen auch innerhalb der kommuna-<br />

len Zuständigkeiten geworden.<br />

Das Finanzierungssystem<br />

Zusätzlich zu den benannten Schlüsselkompetenzen war auf allen Verhandlungsebenen ein<br />

erhebliches betriebswirtschaftliches Verständnis erforderlich. Speziell <strong>für</strong> die Entwicklung des<br />

Finanzierungssystems war es nötig, fachliche Leistung in eine finanzielle Auswirkung zu ü-<br />

bertragen. Um die Leistungen finanziell angemessen bewerten zu können, wurden im Pro-<br />

jektverlauf spezielle Indikatoren entwickelt, die ausschlaggebend <strong>für</strong> die finanziellen Zu-<br />

schüsse werden. Kommunale Zuschüsse werden dabei höher ausfallen, wenn eine<br />

Beratungsstelle besser arbeitet als die andere (das Finanzierungssystem über das Land war<br />

von diesen Veränderungen nicht betroffen). Somit wird ein Wettbewerb zwischen den Bera-<br />

tungsstellen eröffnet, der zu einer allgemeinen Weiterentwicklung <strong>und</strong> Steigerung der Quali-<br />

tät beitragen soll. Es musste dabei aber auch gewährleistet werden, dass eine gr<strong>und</strong>sätzli-<br />

che finanzielle Planungssicherheit der Träger erhalten blieb <strong>und</strong> die Festlegung der Höhe<br />

des Finanzrahmens sichergestellt war <strong>und</strong> gewährleistete, dass das Finanzierungsvolumen<br />

der Kommune stabil bleibt.<br />

Um dies zu erreichen, wurde ein komplexes Punktwertesystem entwickelt, das logisch nach-<br />

vollziehbar <strong>und</strong> gegenüber den Leistungen der jeweils anderen Träger in Relation des Leis-<br />

tungsumfangs gleich ist. Insbesondere durch den leistungsabhängigen Anteil hebt es sich<br />

entscheidend von anderen Finanzierungsmodellen, wie beispielsweise den Fallpauschalen,<br />

ab. Die Anzahl der Punkte, die von der Einrichtung erreicht werden kann, ist in dem entwi-<br />

ckelten System abhängig von der Qualität der Leistung in speziellen Bereichen.<br />

10


Bei der Leistungsgruppe „Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung“ beispielsweise wur-<br />

den als Kriterien bestimmt:<br />

• Anteil der durch den ASD vermittelten Beratungsfälle, bei denen die Adressaten den Be-<br />

ratungsprozess aufgenommen haben;<br />

• Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein Erst-<br />

gespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgt;<br />

• Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindestens<br />

drei Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Bei einem höheren Anteil können entsprechend mehr Punkte erreicht werden. Erreicht nun<br />

eine Beratungsstelle weniger Punkte als eine andere in diesen genannten Bereichen, erhält<br />

diejenige mit mehr erreichten Punkten auch mehr Geld gegenüber der Beratungsstelle mit<br />

der geringeren Punktzahl.<br />

Die festgelegten Kriterien bieten also die Möglichkeit, gezielt Leistungen in speziellen Berei-<br />

chen zu fördern <strong>und</strong> hier einen Wettbewerb zwischen den Beratungsstellen herbei zu führen.<br />

Insgesamt war die Einführung von Leistungsvereinbarungen eine Herausforderung <strong>für</strong> alle<br />

Beteiligten, ihre Sichtweise von Qualität zu kommunizieren <strong>und</strong> zu diskutieren. Für Mainz ist<br />

dieser Prozess mit der zustimmenden Kenntnisnahme der Leistungsvereinbarungen des<br />

Sozialausschusses am 29. September 2004 <strong>und</strong> des <strong>Jugend</strong>hilfeausschusses vom 30. Sep-<br />

tember 2004 <strong>und</strong> der Vertragsunterzeichnung zum Jahreswechsel 2004/2005 erfolgreich<br />

abgeschlossen worden.<br />

Der hier vorliegende Endbericht des Projekts dokumentiert den Prozess <strong>und</strong> die Ergebnisse<br />

der Verhandlungen. Er leistet eine übergreifende Analyse eines komplexen Umsetzungsset-<br />

tings <strong>und</strong> förderlicher Bedingungsfaktoren <strong>für</strong> die Einführung von Leistungsvereinbarungen<br />

im Beratungsstellenbereich allgemein.<br />

11


2 Ausgangslage<br />

Einflussfaktoren <strong>für</strong> den Beschluss zur Einführung von Leistungsvereinbarungen im Bera-<br />

tungsstellenbereich waren in Mainz in unterschiedlichen Subsystemen zu sehen <strong>und</strong> muss-<br />

ten in der Umsetzung der Leistungsvereinbarung entsprechend Berücksichtigung finden.<br />

Dabei handelte es sich um träger- <strong>und</strong> einrichtungsspezifische, um verwaltungsbezogene<br />

<strong>und</strong> um politische Voraussetzungen. Diese Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure im Verhandlungspro-<br />

zess besaßen unterschiedliche Zielvorstellungen, die im Verhandlungsverlauf implizit oder<br />

auch explizit geäußert wurden <strong>und</strong> somit zu einem Gelingen beitrugen, auf der anderen Seite<br />

jedoch bestand die Gefahr, dass sie auch den Prozess erheblich belasten könnten.<br />

In Mainz wurde die Einführung von Leistungsvereinbarungen in erster Linie aufgr<strong>und</strong> von<br />

politisch motivierten Interessen initiiert. Damit wurde das Ziel verfolgt, eine effektive Hilfege-<br />

staltung unter Berücksichtigung der Haushaltslage der öffentlichen Kassen zu gewährleisten.<br />

Parallel dazu wurde auf Seite der Verwaltung ein Modernisierungs- <strong>und</strong> Optimierungspro-<br />

zess eingeleitet. Es sollten insbesondere im <strong>Jugend</strong>-, aber auch im Sozialbereich die Ablauf-<br />

prozesse optimiert werden.<br />

Auf Beschluss des Rates der Stadt Mainz vom 25. März 1998 ließ die Stadt als Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> das Erkennen von Handlungsnotwendigkeiten das Beratungsstellenangebot im <strong>Jugend</strong>-<br />

<strong>und</strong> Sozialbereich durch das Sozialplanungsbüro „Schneider & Kappenstein“, Trier, untersu-<br />

chen (siehe Kapitel 2.1). Seit Herbst 2002 lagen die Ergebnisse dieser Untersuchung vor, die<br />

in der weiteren Umsetzung zur Einführung der Leistungsvereinbarung im Beratungsstellen-<br />

bereich geführt hatten.<br />

Am 3. September 2002 beschloss der Stadtrat aufgr<strong>und</strong> dieser Voruntersuchung, die Verwal-<br />

tung zu beauftragen, „Leistungsverhandlungen in den vorgeschlagenen Beratungsbereichen<br />

(...) aufzunehmen <strong>und</strong> durchzuführen, mit dem Ziel, bis Herbst 2004 entsprechende Verträge<br />

abzuschließen. Hierzu wird ab Hj. 2004 haushaltstechnisch ein Deckungskreis <strong>für</strong> den Be-<br />

reich der Beratungsstellen (bisherige Eigenmittel <strong>und</strong> Zuschüsse) in Form eines Gesamt-<br />

budgets gebildet“ 1 . Dieser Beschluss bildete die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Verhandlungen <strong>und</strong> die<br />

Umsetzung der Leistungsvereinbarungen.<br />

2.1 Voruntersuchung<br />

In einem vom Beschluss bis zur Vorlage des Endberichts viereinhalb Jahre währenden Un-<br />

tersuchungsprozess wurde der Versuch unternommen, die Beratungsbereiche in Mainz in<br />

ihrer Komplexität zu erfassen <strong>und</strong> die Leistungen sowie die qualitativen Merkmale zur Leis-<br />

tungserbringung zu dokumentieren. Dieser Prozess, der dem hier im Abschlussbericht do-<br />

kumentierten Projekt zur Einführung von Leistungsvereinbarungen voraus ging, führte zu<br />

einer umfangreichen Beurteilungsbasis, aus der entsprechende Empfehlungen zur Umset-<br />

1 Beschlussvorlage der Stadt Mainz, AZ:51/51010001: 1<br />

12


zung eines „Mainzer Beratungsnetzwerkes“ abstrahiert wurden. Die Umsetzung fand durch<br />

das Sozialplanungsbüro „Schneider & Kappenstein“ im Auftrag der Stadt Mainz statt. Diese<br />

Untersuchung wurde durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Landes Rheinland-Pfalz bezuschusst. Die Untersuchungsergebnisse sind in den Bänden I<br />

<strong>und</strong> II der „Untersuchung des Beratungsstellenangebots im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich“ dar-<br />

gestellt. Diese wurden von der Stadt Mainz im Eigenverlag herausgegeben <strong>und</strong> können dort<br />

bezogen werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungsergebnisse wurde empfohlen, einheitliche Qualitätsstandards<br />

festzulegen, die sich dann sowohl in den Beratungsstandards, wie auch in den Rahmenbe-<br />

dingungen <strong>für</strong> eine Strukturentwicklung wiederfinden sollten. Aber auch die Neustrukturie-<br />

rung der organisatorischen Ebene wurde vorgeschlagen, um Synergieeffekte zu erreichen.<br />

Diese hier nur äußerst kurz skizzierten Empfehlungen wurden im Vorschlag gebündelt, Leis-<br />

tungsvereinbarungen in den Beratungsbereichen umzusetzen. Hierzu sollten die Beschrei-<br />

bungen der Leistungen integriert werden, die im Rahmen der Voruntersuchung bei den Ein-<br />

richtungen abgefragt wurden.<br />

Dem Vorschlag, Leistungsvereinbarungen abzuschließen, wurde gr<strong>und</strong>sätzlich gefolgt. Für<br />

die Kommunalverwaltung <strong>und</strong> hier insbesondere <strong>für</strong> die Verantwortlichen in Planung <strong>und</strong><br />

Steuerung wurde jedoch auch deutlich, dass die Heterogenität der Leistungen in den jeweili-<br />

gen Einrichtungen so nicht fortgeführt werden konnte <strong>und</strong> sollte. Insbesondere die inhaltlich<br />

miteinander verknüpften, jedoch rechtlich selbständigen Beratungsbereiche der Erziehungs-<br />

beratung (EB) <strong>und</strong> der Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung (EFL) sollten auf der organisato-<br />

rischen Ebene zusammengeführt werden. Eine Ausdifferenzierung der Beratungsleistung im<br />

Bezug auf spezifische Zielgruppen sollte zudem zukünftig nicht mehr über eine einzelne<br />

(häufig mit nur einer Person besetzte) Beratungsstelle stattfinden, vielmehr sollten Bera-<br />

tungsverbünde unterschiedliche fachliche Kompetenzen vorhalten <strong>und</strong> eine integrative Bera-<br />

tung gewährleisten. Damit sollte eine Multiprofessionalität <strong>und</strong> eine Teamarbeit ermöglicht<br />

<strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />

Die Voruntersuchung hatte also eine Zustandsbeschreibung der Beratungseinrichtungen<br />

geliefert, die deutlich machte, dass über eine strategische Verzahnung der bestehenden<br />

Leistungsbereiche nur teilweise ein effektives <strong>und</strong> effizientes Beratungsangebot umgesetzt<br />

werden kann. So musste zumindest in Teilbereichen eine Neustrukturierung angegangen<br />

werden, die damit auch zu einer Neupositionierung der Träger <strong>und</strong> Einrichtungen führen<br />

würde. Die hierbei zu erwartenden inhaltlichen Festlegungen <strong>und</strong> die Komplexität des Ver-<br />

handlungsverlaufs führten zur Entscheidung, den Prozess extern moderieren zu lassen.<br />

2.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Konzeption der Leistungsvereinbarungen<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der Voruntersuchung wurde der Beschluss gefasst, in ausgewählten Bera-<br />

tungsbereichen Leistungsvereinbarungen einzuführen. Die drei zunächst verhandelten Bera-<br />

tungsbereiche „Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung“, „Drogen- <strong>und</strong> Suchtbera-<br />

13


tung“ sowie „Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Frei-<br />

heitsentzug Entlassene“ sollten den Anfang bilden, um im Anschluss auch auf alle anderen<br />

Beratungsbereiche in Mainz ausgedehnt zu werden. Zielsetzung war es, eine fachlich hoch-<br />

wertige, effektiv vernetzte <strong>und</strong> kostengünstige Infrastruktur an Beratungsdiensten zu schaf-<br />

fen, wobei Gender-Mainstreaming, Barrierefreiheit <strong>und</strong> Interkulturalität zu berücksichtigen<br />

waren. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld der Verhandlungen bereits erkannt,<br />

dass die Einführung von Leistungsvereinbarungen zu einer Neupositionierung der Partner<br />

führen musste. Laut Beschlussvorlage würden sich die Konsequenzen „u.a. darin zeigen,<br />

dass<br />

• sich Haltungen bei den vertragsführenden Parteien ändern, die mit Neupositionierungen<br />

verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> allerdings nicht ohne Konflikte ablaufen werden;<br />

• sich eine andere Betrachtung der Innenstrukturen der Träger mit entsprechendend Fol-<br />

gerungen <strong>für</strong> das Beratungsangebot einstellen wird;<br />

• sich eine betriebswirtschaftliche Sichtweise der Einrichtungen einstellen muss, ohne dass<br />

damit fachliche Gr<strong>und</strong>lagen verlassen werden müssten;<br />

• Beraterinnen <strong>und</strong> Berater künftig in ihre Beratungstätigkeit das fachliche Controlling <strong>für</strong><br />

die Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisebene einbeziehen müssten.“ 2<br />

Bezüglich des Vorgehens wurde eine dreistufige Vorgehensweise gewählt:<br />

1. Auf der Trägerebene wurde mit allen Trägern – auch mit denen, die keine Leistungen in<br />

den drei zuerst ausgewählten Beratungsbereichen anboten – eine Allgemeine Rahmen-<br />

vereinbarung abgeschlossen (siehe Anhang 1).<br />

2. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wurden beratungsbereichsspezifische Rahmenleistungsvereinba-<br />

rungen verhandelt (siehe Anhänge 2-4).<br />

3. Diese wiederum werden aktuell durch Einzelleistungsvereinbarungen mit den Einrich-<br />

tungen ergänzt. Dort werden bestimmte Spezifika herausgearbeitet <strong>und</strong> vertraglich fest-<br />

gehalten, wie u.U. auch Sonderkonditionen <strong>und</strong> deren Finanzierungen.<br />

Der Inhalt der Einzelleistungsvereinbarungen umfasst:<br />

• den Bezug auf die Allgemeine Rahmenleistungsvereinbarung;<br />

• den Bezug auf die beratungsspezifische Leistungsvereinbarung des jeweiligen Bera-<br />

tungsbereiches, insbesondere auf die dort beschriebenen<br />

a. Leistungen,<br />

b. Qualitätsmerkmale <strong>und</strong><br />

c. Kennzahlen;<br />

2 Beschlussvorlage der Stadt Mainz, AZ:51/51010001: 2<br />

14


• die Klärung <strong>und</strong> Aufnahme des Dokumentationssystems (hierzu liegen <strong>für</strong> alle drei Berei-<br />

che bereits Entwürfe vor);<br />

• die Klärung <strong>und</strong> Benennung der Höhe des jeweiligen Zuschusses, mit dem die Träger im<br />

Jahr 2005 rechnen können;<br />

• die Benennung von offen gebliebenen Fragen in den jeweiligen Bereichen, die im Verlau-<br />

fe des nächsten Jahres zu klären sind;<br />

• die Klärung <strong>und</strong> Benennung von Leistungen der Beratungsstelle, die separat verhandelt<br />

werden müssen (z.B. Begleitung beim Besuchsrecht usw.).<br />

Die Allgemeine Rahmenvereinbarung wurde bereits vor Projektbeginn erarbeitet <strong>und</strong> unab-<br />

hängig vom Projektverlauf abgeschlossen (siehe Anhang 1). Hierzu fanden mehrere Sitzun-<br />

gen der Begleitgruppe mit den beteiligten Verbänden statt, in denen die Vereinbarung ge-<br />

meinsam entwickelt <strong>und</strong> diskutiert wurde.<br />

Der nächste Umsetzungsschritt war die Verhandlung von beratungsbereichsspezifischen<br />

Rahmenleistungsvereinbarungen (siehe Anhänge 2-4). Dieser Prozess der Entwicklung <strong>und</strong><br />

Umsetzung ist Gegenstand des vorliegenden Berichts.<br />

Daran schloss sich die Umsetzung der Einzelleistungsvereinbarungen an. Dieser Prozess<br />

wurde mit punktueller externer Hilfe in direkter Verhandlung zwischen Kommunalverwaltung<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen umgesetzt. Da diese Beratungen nicht im Projektzeitraum abgeschlossen<br />

werden konnten, wird auf einen entsprechenden Anhang verzichtet.<br />

Für die Entwicklung <strong>und</strong> vertragliche Unterzeichnung der beratungsbereichsspezifischen<br />

Rahmenleistungsvereinbarungen (zur vereinfachten Leseweise werden diese ab hier mit<br />

„Leistungsvereinbarungen“ bezeichnet) wat ein Zeitraum von 18 Monaten vorgesehen. Be-<br />

standteile der Leistungsvereinbarungen sollten neben der Qualitätsvereinbarung <strong>und</strong> der<br />

Finanzierungsvereinbarung auch eine Verständigung über Dokumentation <strong>und</strong> Controlling<br />

bilden. Die Finanzierungsvereinbarungen sollten ab dem Jahr 2005 im Haushalt abgebildet<br />

werden.<br />

Wegen der überregionalen Bedeutung der Leistungsverhandlungen mit den Trägern der Be-<br />

ratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz hat das Land diesen Prozess<br />

durch die Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung durch das ISS-Frankfurt a.M. ge-<br />

fördert. Ziel des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit war es, die Ent-<br />

wicklung <strong>und</strong> den Abschluss von Vereinbarungen über fachliche Standards, zu erbringende<br />

Leistungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Dokumentation zu<br />

unterstützen. Angesichts der Landesförderung der sozialen Beratungsstellen in Höhe von<br />

jährlich r<strong>und</strong> 8,5 Mio. € (im Jahr 2002) kommt den Steuerungs- <strong>und</strong> Planungsinstrumenten<br />

eine wachsende Bedeutung zu. Aus der Sicht des <strong>Ministerium</strong>s hat das Projekt daher einen<br />

exemplarischen Charakter <strong>für</strong> den gesamten Bereich der sozialen Beratung in Rheinland-<br />

Pfalz. Eine möglichst objektive Dokumentation der Leistungsverhandlungen durch ein exter-<br />

15


nes Institut wurde auch als erforderlich angesehen, um anderen Gebietskörperschaften die<br />

Übertragung der Ergebnisse dieses Prozesses zu erleichtern.<br />

Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz die Erbrin-<br />

gung von Beratungsleistungen durch freiwillige Zuwendungen. Die Verwaltungsvorschrift des<br />

<strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen vom 28. November 1995 „Förderung<br />

sozialer Beratungsstellen“ regelt u. a. die Förderungsbereiche, den Umfang <strong>und</strong> das Verfah-<br />

ren der Förderung. Neben den direkt Beteiligten am Verhandlungsprozess war daher das<br />

<strong>Ministerium</strong> kontinuierlich vertreten.<br />

2.3 Situation der Beratungsbereiche<br />

Die Stadt Mainz verfügte zum Projektstart über eine vielfältige Beratungslandschaft mit ent-<br />

sprechender Einbindung unterschiedlicher Träger. Dabei hatte aufgr<strong>und</strong> der regionalspezifi-<br />

schen <strong>und</strong> strukturellen Besonderheiten die katholische Wohlfahrtspflege einen höheren An-<br />

teil als die evangelischen <strong>und</strong> die nicht konfessionell geb<strong>und</strong>enen Träger. Der Verpflichtung<br />

zur Ausgewogenheit folgend war die Stadt Mainz immer bestrebt, unterschiedliche Träger in<br />

die Erbringung von Beratungsleistung zu integrieren. Dies zeigte sich auch im Projektverlauf,<br />

als die städtische Beratungsstelle der Erziehungsberatung im Zuge der Verhandlungen auf-<br />

gelöst <strong>und</strong> deren Fälle an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege abgegeben wurden.<br />

Die teilweise über mehrere Jahrzehnte gewachsenen Strukturen <strong>und</strong> auch die Abhängigkeit<br />

der Finanzierung der Leistungen von den aktuellen Finanzvolumen der Kommune führten zu<br />

sehr heterogenen vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> auch zu unterschiedlichen Finanzierungs-<br />

prozentsätzen von Beratungsleistungen. Da in der Mehrzahl der Verträge zudem eine dezi-<br />

dierte Leistungsbeschreibung fehlte, konnte ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote,<br />

der fachlichen Ausprägung <strong>und</strong> der erzielten Ergebnisse nicht stattfinden. Eine fachlich not-<br />

wendige Sozialplanung war zudem über ein nur rudimentäres Dokumentationssystem nicht<br />

zu gewährleisten.<br />

Diese Situation war jedoch nicht nur <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung, sondern auch <strong>für</strong> die Trä-<br />

ger belastend. Im Bereich der Finanzierung konnte nicht nachvollzogen werden, wie hoch die<br />

Finanzierungsanteile der jeweiligen Träger waren, warum die Finanzierungsanteile unter-<br />

schiedlich ausgestaltet waren <strong>und</strong> warum eine fachlich hochwertige Leistung keine Entspre-<br />

chung fand. In fachlicher Hinsicht bestand eine Unklarheit zwischen erwünschten <strong>und</strong> tat-<br />

sächlich erbrachten Leistungen. Zudem konnte aufgr<strong>und</strong> der fachlichen Gespräche zwischen<br />

öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege keine Optimierung der Ist-Situation in<br />

Mainz erreicht werden.<br />

Alle Seiten hatten also ein gr<strong>und</strong>sätzliches Interesse an der Optimierung der Beratungsland-<br />

schaft. Die Tatsache, dass dabei die Interessen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vor-<br />

nehmlich im Erhalt <strong>und</strong>/oder Ausbau der Beratungseinrichtungen lagen <strong>und</strong> die Kommune<br />

versuchte, einen effektiveren Mitteleinsatz zu erreichen, wurde letztlich durch das gemein-<br />

16


same Streben nach einem fachlich optimierten Beratungsangebot in den Hintergr<strong>und</strong> ge-<br />

rückt.<br />

Obdachlosigkeit<br />

Die Beratungsleistungen im Bereich der Obdachlosen <strong>und</strong> der von Obdachlosigkeit bedroh-<br />

ten Menschen wurden in Mainz zu Beginn der Verhandlungen vom Diakonischen Werk<br />

Mainz-Bingen (zu Verhandlungsende übernommen durch den Hessischen Landesverein <strong>für</strong><br />

Innere Mission) <strong>und</strong> der Pfarrer-Landvogt-Hilfe e.V. durchgeführt. Es wurde im Beratungsver-<br />

lauf aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Zugangsprobleme zu dieser Klientel davon ausgegangen,<br />

dass ohne entsprechende Zusatzangebote, wie Kleiderkammer, Duschräume usw., auch<br />

keine Beratung umgesetzt werden kann. Verhandelt wurde also die Beratungsleistung mit<br />

der dazugehörigen „Unterstützungsleistung“.<br />

Drogen <strong>und</strong> Sucht<br />

Der Bereich Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung wurde von zwei Trägern abgedeckt. Einerseits vom<br />

Caritasverband Mainz e.V., der sich vorwiegend auf die Zielgruppen der Alkoholabhängigen<br />

<strong>und</strong> der älteren Abhängigen konzentriert hat. Andererseits wurde „Die Brücke“ als städtische<br />

Beratungseinrichtung geführt. Sie betreut vorwiegend den Bereich der illegalen Drogenab-<br />

hängigen (das Drogenhilfezentrum Café Balance als eine Anlaufstelle <strong>für</strong> (volljährige) Kon-<br />

sumierende illegaler Drogen wurde nicht in die Verhandlungen einbezogen, da es nicht<br />

überwiegend Beratung anbietet).<br />

In der Voruntersuchung von Schneider & Kappenstein wurde darauf verwiesen, dass im Be-<br />

reich der Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung ein Fehlbedarf von ca. 2,5 Personalstellen unter An-<br />

wendung des Richtwertes der Deutschen Hauptstelle <strong>für</strong> Suchtgefahren (DHS) festzustellen<br />

sei. Zudem komme <strong>für</strong> diesen Bereich die Aufgabe der Prävention hinzu.<br />

Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung<br />

Im Bereich der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung (EB/EFL) unterhielten<br />

zum Start der Verhandlungen nachfolgende Träger Beratungseinrichtungen: Caritasverband<br />

Mainz e.V., Diakonisches Werk Mainz-Bingen, Verband alleinerziehender Mütter <strong>und</strong> Väter,<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. (VAMV), <strong>Kinder</strong>schutzzentrum Mainz e.V. <strong>und</strong> Deut-<br />

scher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong>, Orts- <strong>und</strong> Kreisverband Mainz e.V.<br />

Auch die Stadt Mainz unterhielt in diesem Bereich eine eigene Beratungsstelle. Diese wurde<br />

jedoch im Zuge der Aufnahme der Verhandlungen aufgelöst <strong>und</strong> die freiwerdenden Gelder<br />

zum Großteil zur zusätzlichen Finanzierung der Beratungsangebote durch die Träger der<br />

Freien Wohlfahrtspflege verwandt.<br />

Innerhalb dieser Beratungsbereiche waren die Leistungen nicht immer eindeutig voneinander<br />

trennbar. Die Qualität der Beratungsleistung wurde nur ansatzweise überprüft, gemeinsame<br />

Standards waren nicht festgelegt. Ein weiteres Problem ergab sich aus der Tatsache, dass<br />

viele Beratungsfälle aus dem angrenzenden Landkreis Mainz-Bingen in der Stadt Mainz be-<br />

17


arbeitet wurden. Die (Teil-)Finanzierung der Träger über den Mainzer Kommunalhaushalt<br />

unterstützte also auch Leistungen <strong>für</strong> den Landkreis, der sich aus der anteiligen Finanzie-<br />

rung der Träger in Teilbereichen zurückgezogen hatte. Diese Situation sollte verändert wer-<br />

den. Über entsprechende vertragliche Vereinbarungen sollte in den Leistungsvereinbarun-<br />

gen ein in sich stringentes <strong>und</strong> nachvollziehbares Beratungssystem aufgebaut werden, das<br />

vornehmlich der Bevölkerung in Mainz zugute kommen sollte.<br />

18


3 Wirkungsorientierte Steuerung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vorgabe seitens der Stadt Mainz, eine wirkungsorientierte Steuerungsmöglich-<br />

keit der Leistungen zu erhalten, wurde zu Beginn des Projekts von Juni bis Juli 2003 eine<br />

Recherche zur unterschiedlichen Verwendung <strong>und</strong> Dimensionalität des Begriffs „wirkungs-<br />

orientierte Steuerung“ <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Projekte erstellt. Diese Recherche wurde<br />

dem <strong>Ministerium</strong> <strong>und</strong> den Verhandlungspartnern vorgelegt <strong>und</strong> diskutiert. Die ausführliche<br />

Recherche kann als eigenständige Dokumentation beim ISS-Frankfurt a.M. angefordert wer-<br />

den. Die begriffliche Auseinandersetzung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Recherche vergleichba-<br />

rer Vorhaben zur Umsetzung von Leistungsvereinbarungen im ambulanten Bereich, bildete<br />

auch den Auftakt zum Prozess der Leistungsverhandlungen mit den Beratungsstellen im<br />

<strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz. Im weiteren Vorgehen wurde die theoretische<br />

Herangehensweise an den Begriff nicht weiter verfolgt.<br />

Da sich in der Praxis die Kausalität zwischen Leistungserbringung <strong>und</strong> den gewünschten<br />

bzw. erzielten Wirkungen auf das Individuum nicht lückenlos nachweisen lässt, wurde die<br />

Wirkung in Relation zum Anteil an der Gesamtheit gesetzt (also z.B. „Anteil der strittigen Be-<br />

ratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne gerichtliches Verfahren unter<br />

Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wurde“). Somit konnte die Wirkung gemes-<br />

sen <strong>und</strong> in Relation zur Wirkung der anderen Beratungsstellen gesetzt werden. Gleichzeitig<br />

wurde eine unzulässige Abhängigkeit zwischen Intervention <strong>und</strong> Wirkung vermieden.<br />

Nachfolgend wird in komprimierter Form die Recherche widergegeben (Stand: Juli 2003, mit<br />

aktualisierten Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen):<br />

3.1 Recherche zur wirkungsorientierten Steuerung<br />

Leistungsvereinbarungen haben das Ziel, als vertragliches F<strong>und</strong>ament die Leistungen, deren<br />

Qualität, die Finanzierungsmodalitäten <strong>und</strong> das Controlling zwischen öffentlichem Träger <strong>und</strong><br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu regeln. Dabei gewähren Leistungsvereinbarungen<br />

<strong>und</strong> dazugehörige Finanzierungsvereinbarungen durch die vertragliche Festlegung ein relativ<br />

hohes Maß an Leistungs- <strong>und</strong> Planungssicherheit. Insbesondere im Vergleich zu der Finan-<br />

zierung von Leistungen über Fallpauschalen kann so ein soziales Gesamtsystem erhalten<br />

<strong>und</strong> trotzdem spezifisch weiterentwickelt <strong>und</strong> gesteuert werden.<br />

Im Zusammenspiel zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege ist auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Subsidiaritätsprinzips ein partnerschaftliches Verhältnis zwingend. Dennoch<br />

besteht der Rechtsanspruch, wie auch die Verpflichtung zum Vorhalten von Leistungen ge-<br />

genüber dem öffentlichen Träger. Dieser ist also gegenüber dem Einzelwohl verantwortlich,<br />

gleichzeitig jedoch auch dem Gemeinwohl durch einen effektiven Mitteleinsatz verpflichtet. In<br />

diesem Beziehungsgeflecht wird versucht, über den Begriff der wirkungsorientierten Steue-<br />

rung die Verantwortlichkeit der öffentlichen Träger zu bestimmen. Nachfolgend wird diese<br />

Begrifflichkeit ausdifferenziert.<br />

19


Ausgangslage<br />

Nachdem die Qualitätsdebatte durch die veränderten Fassungen des § 93 BSHG (neu: § 75<br />

SGB XII) bereits Einzug in die Soziale Arbeit gehalten hatte, hat das Qualitätsthema mit der<br />

Neufassung der Finanzierungsregelungen in den §§ 77, 78 a-g SGB VIII auch den gesetzli-<br />

chen Rahmen der <strong>Jugend</strong>hilfe erreicht. Der Gesetzgeber fordert nun <strong>für</strong> die stationäre <strong>und</strong><br />

teilstationäre <strong>Jugend</strong>hilfe, dass neben einer Leistungsvereinbarung <strong>und</strong> einer Entgeltverein-<br />

barung auch eine Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in einer Einrichtung abge-<br />

schlossen wird. Nach Merchel wird im Gegensatz zum BSHG / SGB XII hier größerer Wert<br />

auf dialogische Prozesse der Qualitätsentwicklung gelegt. Somit dominiere im SGB VIII der<br />

fachlich-entwickelnde Impuls eindeutig gegenüber einem administrativ-kontrollierenden Motiv<br />

(vgl. Merchel 2000a: 247).<br />

Einen weiteren fachlichen Bezugspunkt stellt die aktuelle Debatte um Verwaltungsmoderni-<br />

sierung dar. Durch die Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ werden öffentliche Träger<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen zunehmend angehalten, sich sowohl über die Definition konkreter Leis-<br />

tungen <strong>und</strong> deren Qualität zu legitimieren als auch im Rahmen von „Kontrakten“ Transpa-<br />

renz über das Verhältnis von zu erwartenden Leistungen zu aufzuwendenden Ressourcen<br />

zu schaffen. Moderne Verwaltungen steuern demnach nicht mehr primär über die Vergabe<br />

von Ressourcen an Einrichtungen (input), sondern über die Definition der bei den Adressa-<br />

ten ankommenden Leistung (output) (vgl. Merchel 2002a: 613, 2000b: 37).<br />

In § 78 SGB VIII werden zunächst die Träger der stationären <strong>und</strong> teilstationären Angebote<br />

der Erziehungshilfen verpflichtet, mit den öffentlichen Trägern entsprechende Vereinbarun-<br />

gen abzuschließen. Bei Regelungen in den Rahmenvereinbarungen auf Landesebene kön-<br />

nen jedoch auch mit den Trägern der ambulanten <strong>Jugend</strong>hilfen Leistungsvereinbarungen<br />

gemäß § 78 SGB VIII abgeschlossen werden. Zusätzlich zu diesen rechtlichen Regelungen<br />

lässt sich bereits heute im ambulanten Bereich ein Paradigmenwechsel feststellen. Nach<br />

einer ersten Phase der Erprobung <strong>und</strong> Umsetzung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

im stationären <strong>und</strong> teilstationären Bereich dehnt sich die Qualitätsdebatte <strong>und</strong> der Druck in<br />

Richtung Qualitätsentwicklungsvereinbarungen auf das Gesamtfeld der Erziehungshilfe bzw.<br />

auf andere Arbeitsfelder des <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereichs aus (vgl. Merchel 2000a: 248).<br />

Im Sinne der obigen Erläuterungen kann im Bereich der Beratungsstellenarbeit – im Unter-<br />

schied zu den stationären <strong>und</strong> teilstationären Angeboten der Hilfen zur Erziehung – bisher<br />

nur begrenzt auf erprobte Instrumente <strong>und</strong> Modelle zurückgegriffen werden. Dies liegt nicht<br />

zuletzt darin begründet, dass der Gesetzgeber den Verfahrensmodus der Aushandlung in<br />

den Mittelpunkt gestellt hat. Somit werden neue Anforderungen an öffentliche Träger <strong>und</strong><br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege gestellt, die in der konkreten Situation häufig zu Verunsi-<br />

cherungen führen: Auf der Einstellungsebene erfordert dies eine positive Bereitschaft zur<br />

offensiven Auseinandersetzung mit dem Qualitätsthema <strong>und</strong> beiderseitige Bereitschaft, ei-<br />

nen offenen Diskurs über Qualitätskriterien <strong>und</strong> über eine daran ausgerichtete Bewertung<br />

des erreichten Qualitätsstandards der Arbeit einzugehen; auf der sachlichen Ebene müssen<br />

20


sich öffentliche wie Träger der Freien Wohlfahrtspflege zumindest intern darüber verständi-<br />

gen, welche Qualitätskriterien sie <strong>für</strong> bedeutsam halten (vgl. Merchel 2000a: 251).<br />

Begrifflichkeit<br />

Die Frage, ob die Wirkungen sozialer Arbeit überhaupt messbar sind, wird vielfach spontan<br />

verneint. Verwiesen wird u.a. darauf, dass die Wirkung im Einzelfall von äußeren Umstän-<br />

den, Zufällen <strong>und</strong> plötzlichen Veränderungen beeinflusst wird. Wissenschaftlich ausgedrückt:<br />

bei sozialen Dienstleistungen handelt es sich um einen nicht programmierbaren Koprodukti-<br />

onsprozess, auf dessen Basis Vorhersagen über die Wirksamkeit kaum möglich sind (vgl.<br />

Schröder 2000b: 42). Hinzu kommt die Frage der Kausalität: Es wird von einem Wirkungszu-<br />

sammenhang ausgegangen, nach welchem bestimmte Maßnahmen <strong>und</strong> Aktivitäten Leistun-<br />

gen hervorbringen, die wiederum die gewünschte Wirkung erzeugen. In der Praxis lässt sich<br />

jedoch die Kausalität zwischen Leistungserstellung <strong>und</strong> den gewünschten bzw. erzielten<br />

Wirkungen nicht lückenlos nachweisen. Daher wird der Kausalzusammenhang zwischen<br />

Leistung <strong>und</strong> Wirkung gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage gestellt (vgl. Schröder/Kettiger 2001: 14).<br />

Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen, ist es notwendig, einige be-<br />

griffliche Klärungen vorzunehmen; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es nur wenige theo-<br />

retische Vorüberlegungen zur wirkungsorientierten Steuerung gibt. Dies bezieht sich zu-<br />

nächst auf die Definition von Wirkungen:<br />

„Wirkungen sozialer Arbeit sind durch die bzw. an den Adressaten <strong>und</strong> Adressatinnen beob-<br />

achtbare Effekte, zu deren Zustandekommen soziale Arbeit in nennenswerten Maße beige-<br />

tragen hat“ (Schröder 2000b: 42).<br />

In der aktuellen Qualitäts- <strong>und</strong> Verwaltungsmodernisierungsdiskussion werden vier Kategori-<br />

sierungen von ‚Wirkung’ vorgenommen (vgl. Schröder 2002b: 8ff., Schröder/Kettiger 2001:<br />

13f.):<br />

• „Output“ ist die von der Verwaltung oder einem Leistungserbringer erbrachte Leistung<br />

aus dem Blickwinkel eines Dritten <strong>und</strong> hat mit den hier zu betrachtenden Wirkungen<br />

nichts zu tun. Wird die Qualität des Outputs bestimmt, so wird von Leistungsqualität ge-<br />

sprochen, die der Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualität zugeordnet wird.<br />

• Mit „effect“ werden die unmittelbaren, objektiven, das heißt direkt ersichtlichen bzw.<br />

nachweisbaren Wirkungen der Leistungserbringung bezeichnet. Dieser Begriff stimmt<br />

weitgehend mit der gängigen Verwendung des Begriffes Ergebnisqualität überein.<br />

• Ein „impact“ bezeichnet diejenigen mittelbaren <strong>und</strong>/oder subjektiven Wirkungen beim<br />

Leistungsempfänger, zu denen das Handeln von Verwaltung <strong>und</strong>/oder Dritten maßgeb-<br />

lich beigetragen hat. Als „subjektive Wirkungen“ werden solche Effekte bezeichnet, bei<br />

deren Feststellung die subjektive Meinung der Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> –<br />

empfänger Berücksichtigung findet.<br />

• Unter „outcome“ werden die mittelbaren Wirkungen des Verwaltungshandelns oder des<br />

Handelns Dritter auf die Gesellschaft <strong>und</strong>/oder die Umwelt verstanden. Im Bereich der<br />

21


sozialen Arbeit bezieht sich der „outcome“ in der Regel auf spezifische Gesellschafts-<br />

gruppen, <strong>für</strong> die oder mit denen etwas erreicht werden soll.<br />

Im Hinblick auf die Verwendung von Wirkungen in Leistungsvereinbarungen ist vor allem die<br />

Unterscheidung von „effects“ <strong>und</strong> „impacts“ von Bedeutung. Sie unterscheiden sich auf<br />

zweierlei Weise (vgl. Schröder 2002b: 10): (1) Der Einfluss externer Faktoren ist größer beim<br />

„impact“ als beim „effect“. Betrachtet werden mittelbare Effekte, zu denen nicht nur der Leis-<br />

tungserbringer <strong>und</strong> der Leistungsempfänger ihren Teil beitragen; (2) Der Einfluss der Klien-<br />

tinnen <strong>und</strong> Klienten bei der Bewertung der erzielten Effekte ist beim „impact“ ebenfalls grö-<br />

ßer, das heißt, es ist nicht allein die aus der Leistungserstellung resultierende<br />

Fachkräfteperspektive bei der Wirkungseinschätzung relevant, sondern auch diejenige der<br />

Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger.<br />

Daher ist die Entscheidung zwischen „effect“ <strong>und</strong> „impact“ bewusst zu fällen. Während „ef-<br />

fects“ den Blickwinkel des Leistungserbringers auf die unmittelbar mit der Leistungserstel-<br />

lung einhergehenden Wirkungen einschränken, führen „Impacts“ zu einer umfassenderen<br />

Sichtweise der Situation der Leistungsberechtigten. Im Extrem könnte sogar auf Leistungs-<br />

vereinbarungen verzichtet werden <strong>und</strong> lediglich eine „impact“-Vereinbarung getroffen wer-<br />

den. Diese bringt den Leistungserbringer dazu, „Umfeld“ <strong>und</strong> „Sichtweisen der Leistung-<br />

sempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger“ bei einer „impactorientierten“ flexiblen<br />

Leistungsgestaltung permanent mit zu berücksichtigen. Sozialraum- <strong>und</strong> Wirkungsorientie-<br />

rung könnten hier eine spannende Partnerschaft eingehen (vgl. Schröder 2002b: 10).<br />

Diese Erläuterungen verdeutlichen, was Wirkungsmessung in der sozialen Arbeit bedeutet:<br />

Sie kann im Einzelfall nicht den Nachweis zu führen, dass die Intervention zur beobachteten<br />

Wirkung geführt hat. Wirkung ist somit nicht einfach mit Erfolg gleichzusetzen. Die Frage<br />

nach Wirkung muss jedoch in den Blick nehmen, dass positive Effekte gemessen <strong>und</strong> doku-<br />

mentiert werden können <strong>und</strong> müssen, an deren Zustandekommen soziale Arbeit beteiligt<br />

war. Wirkungsmessung ist somit nur zu einem Teil ein Messvorgang, viel wichtiger noch ist<br />

der Aushandlungsprozess, in welchem festgelegt wird, was denn als Wirkung zu betrachten<br />

sei <strong>und</strong> ob der Beitrag sozialer Arbeit nennenswert war (vgl. Schröder 2000b: 42f.). Die Mes-<br />

sung von Wirkungen hat auf Systemebene folgende Aufgaben (vgl. Schröder 2000b: 44):<br />

• Sie muss plausible Hinweise <strong>für</strong> Gelingen oder Nichtgelingen geben, das heißt, nicht den<br />

Nachweis führen, sondern plausibel machen, dass soziale Arbeit Wirkungen erzielt hat.<br />

• Sie muss Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> Rückkopplungsschleifen in den Steuerungssystemen schaffen.<br />

Dies bedeutet, dass das Verfehlen von Wirkungen in denjenigen Feldern, wo solche zu<br />

erwarten waren, dazu führen muss, dass Leistungen ersetzt, reduziert oder maßgeblich<br />

verändert werden.<br />

• Sie muss das zentrale Element von Wirkungsvereinbarungen darstellen. Das heißt bei-<br />

22<br />

spielsweise <strong>für</strong> die Strukturgestaltung, dass Verträge geschaffen werden müssen, in de-<br />

nen Wirkungen vereinbart werden.


Messen zum Zweck der Systemsteuerung bedeutet andersherum nicht, Ursache-Wirkungs-<br />

Zusammenhänge zu belegen, fertige Erklärungsmuster zu bestätigen oder �wissenschaftliche<br />

Vollständigkeit anzustreben. Zusammengefasst: Die Messung von Wirkungen muss Fragen<br />

<strong>und</strong> Diskussionen auf den steuernden Ebenen provozieren, verfolgt aber nicht den An-<br />

spruch, das System vollständig zu erläutern (vgl. Schröder 2000b: 44).<br />

3.2 Rechercheergebnisse<br />

Die Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der Recherche zeigten auf, dass es nur äußerst<br />

fragmentarische Ansätze gab, eine wirkungsorientierte Steuerung im ambulanten Bera-<br />

tungsbereich umzusetzen. Teilweise konnten Ansätze aus anderen Ländern herangezogen<br />

werden, insgesamt jedoch musste das Fazit gezogen werden, dass ein Aufbauen auf bereits<br />

vorliegenden Projektumsetzungen <strong>und</strong> –erfahrungen nicht möglich war. Insbesondere fehlte<br />

eine Verknüpfung der Umsetzung von Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> dem Ansatz der wir-<br />

kungsorientierten Steuerung.<br />

Die Ergebnisse der vorliegenden theoretischen Auseinandersetzungen <strong>und</strong> der Projektre-<br />

cherchen wurden in Form von nachfolgenden Thesen in den weiteren Verhandlungsprozess<br />

hineingetragen 3 :<br />

• Aussagen zu Wirkungen bzw. zur Ergebnisqualität müssen Bestandteil der Qualitätsent-<br />

wicklungsvereinbarungen sein.<br />

• Wirkungsmessung sollte nicht den Anspruch erheben, alle relevanten Faktoren vollstän-<br />

dig zu erklären.<br />

• Bei der Erfassung/Messung von Wirkungen sollte es einen fließenden Übergang von<br />

quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Ansätzen geben.<br />

• Wirkungsvereinbarungen müssen in dialogorientierte Controlling-Verfahren eingebettet<br />

werden.<br />

• Wirkungsdarstellung muss alltagstauglich <strong>und</strong> praktikabel sein.<br />

• In das Finanzierungssystem sollten Elemente der Ergebnis- <strong>und</strong> Wirkungsorientierung<br />

integriert werden.<br />

• Politik <strong>und</strong> Beteiligte aus Verwaltung <strong>und</strong> Einrichtungen sollten in Prozesse der Zielbil-<br />

dung <strong>und</strong> Überprüfung eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

• Bei der Bestimmung von Wirkungen müssen die Betroffenen beteiligt werden.<br />

• Der Einstieg in wirkungsorientierte Vereinbarungen ist prozesshaft zu gestalten.<br />

• Die gr<strong>und</strong>legende Positionierung der Vereinbarungspartner findet auf den Dimensionen<br />

„Kausalität“ <strong>und</strong> „Konkretisierung“ statt.<br />

3 Vgl. dazu auch die Ergebnisse <strong>und</strong> Thesen bei Schröder 2002a, 2002b, 2002c, Schröder/Kettiger 2001 <strong>und</strong> Merchel 2002b.<br />

23


4 Vorbereitende Planung<br />

Der strategische Ansatz zur Verhandlung mit dem Ziel der Einführung von Leistungsverein-<br />

barungen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Leistungserbringung im Beratungsbereich der Stadt Mainz<br />

wurde von zwei Gr<strong>und</strong>annahmen geprägt:<br />

Einerseits war erkannt worden, dass eine Neupositionierung des Verhältnisses zwischen<br />

öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege stattfinden musste. Hierbei mussten die<br />

Rollen eindeutig bestimmt <strong>und</strong> ein verlässliches Regularium zur Kooperation <strong>und</strong> zur Über-<br />

nahme von Leistungen eingeführt werden.<br />

Andererseits konnte <strong>für</strong> die Verhandlungen auf keine bereits existenten Vereinbarungen in<br />

Deutschland zurückgegriffen werden, die eine wirkungsorientierte Steuerung als Gr<strong>und</strong>lage<br />

hatten. Die Entwicklung musste somit über einen kommunikativen Aushandlungsprozess<br />

stattfinden, in dem fachliche Parameter gemeinsam entwickelt wurden.<br />

Die Verknüpfung von politischen <strong>und</strong> finanziellen Vorgaben mit dem konsensual basierten<br />

fachlichen Aushandlungsprozess war dabei eine hohe Anforderung insbesondere <strong>für</strong> die<br />

Verhandlungsführerinnen <strong>und</strong> Verhandlungsführer auf kommunaler Seite.<br />

Die übergreifende Strategie dabei war, eine über den gesamten Zeitraum offengelegte kom-<br />

munale Position beizubehalten. Dabei wurden Rahmenvorgaben seitens der Kommune offen<br />

benannt, Diskussionen ermöglicht <strong>und</strong> die Fachlichkeit der Träger in die Entwicklung von<br />

Qualitätsmerkmalen <strong>und</strong> Kennziffern integriert. Es gab zwar verwaltungsinterne Abstim-<br />

mungsprozesse, aber keine Sonderverhandlungen mit einzelnen Trägern. Konflikte wurden<br />

in den gemeinsamen Sitzungen benannt <strong>und</strong> auch dort gelöst. Somit entwickelte sich in der<br />

Verhandlungsgruppe ein Regulativ der Träger untereinander.<br />

Der strategische Ansatz war auch, den Verbänden immer wieder die Vorteile einer vertragli-<br />

chen Regelung aufzuzeigen. Besonders in den Situationen, in denen während des Verhand-<br />

lungsverlaufs eine feste Absprache als einengend empf<strong>und</strong>en wurde, war dies von großer<br />

Bedeutung <strong>für</strong> eine Schaffung von Akzeptanz. Feste Absprachen dienten zwar vorwiegend<br />

der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Leistungen unter dem Aspekt der Wirkungsorien-<br />

tierung. Zusätzlich jedoch gewährleisten diese, dass zukünftig keine Einrichtungen Leistung<br />

übernehmen können, die nicht über eine entsprechende Ausstattung <strong>und</strong>/oder Qualifikation<br />

verfügen. Dies sichert die Qualität ebenso, wie den Erhalt bestehender Strukturen.<br />

4.1 Vorplanungen <strong>und</strong> Beratungen innerhalb der Verwaltung<br />

Innerhalb der Kommunalverwaltung wurde die Verhandlungsführung vornehmlich von den<br />

jeweiligen Fachabteilungen übernommen. Es wurde davon ausgegangen, dass diese sich in<br />

einem laufenden Abstimmungsprozess mit den Verbänden befinden <strong>und</strong> somit einerseits die<br />

fachlichen <strong>und</strong> andererseits die strategischen Aspekte der Verhandlung abdecken können.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der oben beschriebenen kommunalen Trägerschaft der Drogen- <strong>und</strong> Suchtbera-<br />

tung <strong>und</strong> der sich daraus ergebenden doppelten Zuständigkeit sowohl als Einrichtungs- wie<br />

24


auch als Fachbereichsleiter wurde im Verhandlungsprozess eine Zuständigkeitsverlagerung<br />

auf den <strong>Jugend</strong>hilfeplaner vorgenommen. Im Bereich der EB/EFL übernahm der <strong>Jugend</strong>hil-<br />

feplaner ebenfalls die Verhandlungsführung. Gründe hier<strong>für</strong> waren die Komplexität der fach-<br />

lichen <strong>und</strong> strukturellen Fragestellungen <strong>und</strong> die übergreifende fachpolitische Brisanz.<br />

Der <strong>Jugend</strong>hilfeplaner besaß <strong>für</strong> den Verhandlungsprozess innerhalb der Verwaltung die<br />

übergreifende Verantwortung <strong>und</strong> stand in direktem Rückkopplungsprozess mit dem Sozial-<br />

dezernenten. Die Abteilungsleiter haben den Prozess punktuell begleitet <strong>und</strong> wurden bei<br />

anstehenden fachlichen, fiskalischen <strong>und</strong> personellen Entscheidungen in den Verlauf integ-<br />

riert.<br />

Die politische Außendarstellung <strong>und</strong> die Verhandlungsführung der Begleitgruppensitzungen<br />

(siehe 4.2 <strong>und</strong> 5.1) übernahm der Sozialdezernent. Dieser fällte auch Entscheidungen in<br />

übergreifenden Konfliktsituationen, bei fachlich oder fiskalischen Fragestellungen, die über<br />

die Ämter hinausgingen <strong>und</strong> bei der Planung über das weitere strategische Vorgehen.<br />

Zusätzlich zu der fachlichen Ausgestaltung wurden weitere Kompetenzen seitens der Kom-<br />

munalverwaltung eingebracht:<br />

• Über einen weiten Zeitraum nahm ein jugendamtsinterner Betriebswirt an den Verhand-<br />

lungen teil. Seine Aufgabe bestand in der Erstellung eines Systems zur Finanzierung der<br />

Leistungen. Die entsprechenden Konzepte wurden in den Verhandlungsverlauf integriert<br />

<strong>und</strong> dort gemeinsam besprochen <strong>und</strong> verabschiedet.<br />

• Eine Juristin wurde in zwei Situationen im Rahmen des Verhandlungsverlaufs hinzuge-<br />

zogen. Beide Situationen betrafen die Beantwortung juristischer Stellungnahmen seitens<br />

der Träger.<br />

Für den Projektverlauf wurde auf kommunaler Ebene eine kommunale Steuerungsgruppe<br />

(siehe Punkt 5.3) eingerichtet. Dort wurde das Vorgehen <strong>und</strong> die anstehenden Entscheidun-<br />

gen diskutiert. Zusätzlich diente diese Gruppe der Entwicklung eines kommunalen Selbst-<br />

verständnisses, das sich zunehmend auf die Bereiche Planung, Steuerung <strong>und</strong> Controlling<br />

konzentrierte.<br />

Beratungsbereichsbezogen fanden zahlreiche Planungstreffen (siehe Punkt 5.2) statt, in de-<br />

nen zwischen Fachabteilungen (<strong>und</strong> teilweise weiteren Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern aus<br />

dem Sachgebiet) <strong>und</strong> dem ISS-Frankfurt a.M. unter partieller <strong>Integration</strong> des <strong>Jugend</strong>hilfepla-<br />

ners die ersten Vorlagen der Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> das Vorgehen innerhalb der Be-<br />

ratungsbereiche abgesprochen wurden.<br />

25


Zwischen Kommune <strong>und</strong> <strong>Ministerium</strong> fand eine Besprechung zur Klärung übergeordneter<br />

Fachfragen statt.<br />

Gesprächskreis<br />

Kommune / <strong>Ministerium</strong><br />

Kommunale Steuerungsgruppe<br />

Planungstreffen<br />

EB/EFL<br />

Abb. 1: Kommunale Gruppenbildung<br />

Planungstreffen<br />

Drogen/Sucht<br />

Planungstreffen<br />

Obdach-/Wohnungslose<br />

Die Rolle des ISS-Frankfurt a.M. lag insbesondere in der Unterstützung der Verwaltung bei<br />

der strategischen Vorplanung, bei der Beratung zum Vorgehen innerhalb der jeweiligen Ar-<br />

beitsgruppen, der fachlichen Beratung bei der Ausgestaltung der Vorentwürfe in den drei<br />

Beratungsbereichen <strong>und</strong> in der Nachsteuerung der Abstimmungsprozesse.<br />

4.2 Externe Beratungen <strong>und</strong> Abstimmungsprozesse<br />

Für den Verhandlungsprozesses mit allen Akteuren wurden eine Begleitgruppe <strong>und</strong> drei Be-<br />

ratungsgruppen <strong>für</strong> die jeweiligen Beratungsbereiche eingerichtet. Des Weiteren gab es in-<br />

nerhalb der Beratungsgruppe EB/EFL einzelne Arbeitsgruppen zur Bearbeitung von Fach-<br />

fragen.<br />

Das ISS-Frankfurt a.M. übernahm in diesen Gruppen die Moderation der Verhandlungen. In<br />

Abstimmung mit der Verwaltung wurden die Sitzungen vorbesprochen, das Vorgehen abge-<br />

stimmt, die Tagesordnungen mitentwickelt <strong>und</strong> im Sitzungsverlauf die Positionen zusam-<br />

mengeführt <strong>und</strong> gemeinsame Absprachen <strong>und</strong> Festlegungen getroffen.<br />

Die Begleitgruppe (siehe Punkt 5.1) bestand aus den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aller Ver-<br />

bände, die im Rahmen der aktuellen Verhandlungen, aber auch im Rahmen der zukünftig<br />

geplanten Verhandlungen Beratungsleistungen erbringen oder aber beabsichtigten, diese zu<br />

erbringen. Die Einbindung aller Verbände beabsichtigte die Schaffung einer übergreifenden<br />

Transparenz des Vorgehens. Damit sollte sowohl Verständnis <strong>für</strong> die Hintergründe geweckt<br />

werden als auch eine aktive Kommunikation der Umsetzungsformen stattfinden. Die Begleit-<br />

gruppe hatte ihre Funktion vor allem zu Beginn der Verhandlungen. Hier wurde das Vorge-<br />

hen gemeinsam diskutiert <strong>und</strong> abgestimmt.<br />

26


Im Verlauf der Verhandlungen wurde die Arbeit auf die drei Beratungsgruppen (siehe Punkt<br />

5.5) verlagert. Dort fanden im Rahmen der jeweiligen Beratungsbereiche die fachlichen Dis-<br />

kussionen statt <strong>und</strong> wurden entsprechende Entscheidungen über Formulierungen der Leis-<br />

tungsvereinbarungen gefällt.<br />

Im Beratungsbereich EB/EFL wurden aufgr<strong>und</strong> der Komplexität zusätzliche Arbeitsgruppen<br />

(siehe Abb. 2) gebildet, die Einzelfragen bearbeiteten <strong>und</strong> die Ergebnisse dann in die Bera-<br />

tungsgruppen einbrachten.<br />

Treffen Justiziare Begleitgruppe<br />

Beratungsgruppe<br />

EB/EFL<br />

Arbeitsgruppe 1<br />

Personalstandards<br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Fallzuordnung<br />

Arbeitsgruppe 3<br />

Berichtswesen,<br />

Finanzierung,<br />

Kennzahlen<br />

Arbeitsgruppe 4<br />

Kooperation ASD<br />

Abb. 2: Gruppenbildung der gemeinsamen Beratungen<br />

4.3 Ausgestaltung<br />

Beratungsgruppe<br />

Drogen/Sucht<br />

Unterarbeitsgruppe<br />

Konkretisierung<br />

Beratungsgruppe<br />

Obdach-/Wohnungslose<br />

Bezüglich der Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen wurde zu Beginn der Verhand-<br />

lungen eine Abkehr des ursprünglichen Vorgehens beschlossen. Laut ursprünglicher Pla-<br />

nung sollten auf Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen Rahmenvereinbarung Einzelrahmenvereinba-<br />

rungen <strong>für</strong> die jeweiligen Beratungsbereiche geschlossen werden, die keine vollständige<br />

Ausdifferenzierung der fachlichen Besonderheiten vorsahen. Diese fachlichen Besonderhei-<br />

ten sollten erst in den Einzelleistungsvereinbarungen Beachtung finden. Aufgr<strong>und</strong> der Dis-<br />

kussion in einer Begleitgruppensitzung wurde dieses Vorgehen verworfen <strong>und</strong> beschlossen,<br />

beratungsbereichsspezifische Rahmenleistungsvereinbarungen abzuschließen, die eben<br />

diese fachlichen Besonderheiten beinhalten. Dies erforderte die Klärung aller Fachfragen im<br />

Vorlauf des Abschlusses der Rahmenleistungsvereinbarungen.<br />

27


Die Ausgestaltung der Rahmenleistungsvereinbarungen konnte aufgr<strong>und</strong> dieser entschei-<br />

denden Abkehr des ursprünglich vorgesehenen Vorgehens strategisch nur bedingt auf Vor-<br />

planungen zurückgreifen. Gr<strong>und</strong>lage bildete das Verständnis, dass nur diejenigen Punkte<br />

geregelt werden sollen, die auch aus einem übergreifenden Regelungsbedürfnis <strong>für</strong> eine<br />

qualitativ hochwertige <strong>und</strong> effiziente Arbeit heraus einer Regelung bedürfen. Es wurde also<br />

<strong>für</strong> die Beratungsbereiche offen gelassen, wie explizit die Regelungen getroffen werden. Das<br />

Ergebnis vorwegnehmend, kann bereits an dieser Stelle gesagt werden, dass vorwiegend<br />

die Verbände eine eindeutige Regelung forcierten, während die Verwaltung häufiger auch<br />

einer offeneren Formulierung zugestimmt hätte. Zudem ging die differenzierte Ausformulie-<br />

rung mit der Komplexität der fachlichen Zusammenhänge einher. Insbesondere im Bereich<br />

EB/EFL entstand dadurch ein sehr ausdifferenziertes System, während der Bereich der<br />

Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlosenberatung mit einer vergleichsweise einfachen Formulierung<br />

<strong>und</strong> geringen Standardisierungen auskam.<br />

Die Beratungsbereiche übergreifend sollten alle Leistungsvereinbarungen einen allgemeinen<br />

Vertragsbestandteil, eine Ausdifferenzierung der Leistungen <strong>und</strong> der Qualität (Leistungsbe-<br />

schreibungen), der Finanzierung <strong>und</strong> des Controlling beinhalten.<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Verhandlungen bildete ein Raster, welches <strong>für</strong> den Bereich der Wohnungs-<br />

<strong>und</strong> Obdachlosenberatung vom ISS-Frankfurt a.M. entwickelt wurde. Dieses erste Raster<br />

diente dem Aufzeigen einer Vertragsstruktur <strong>und</strong> der Aufgliederung in unterschiedliche Quali-<br />

tätsbestandteile. Im Verlauf der Verhandlungen entwickelten die anderen Beratungsbereiche<br />

dieses Raster weiter <strong>und</strong> passten es ihren Erfordernissen an. Es erwies sich als sinnvoll, ein<br />

übergreifendes Raster vorzulegen, an dem die Diskussionen ansetzen konnten. Die Konkre-<br />

tisierung <strong>und</strong> Ausdifferenzierung ergaben sich in allen Bereichen in den ersten Monaten auf-<br />

gr<strong>und</strong> der Diskussionen in den kommunalen Planungstreffen. Erst nach der Diskussion der<br />

ersten Vorentwürfe durch die Begleitgruppe wurden die Entwürfe im Rahmen der Beratungs-<br />

gruppen fachlich weiter ausdifferenziert <strong>und</strong> konkretisiert. Unterschiedliche praktische Erfah-<br />

rungen flossen somit in die Beratung ein <strong>und</strong> dienten einer übergreifenden Festlegung von<br />

Standards.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der hohen fachlichen Dichte im Beratungsbereich EB/EFL <strong>und</strong> der<br />

notwendigen Diskussionen über ein Finanzierungssystem ergab sich gegen Ende der Pro-<br />

jektlaufzeit eine hohe Arbeitsanforderung an alle Beteiligten. Nicht alle Vertragsbestandteile<br />

konnten bis in alle letzten Einzelheiten ausdifferenziert werden. Während des Projektverlaufs<br />

wurde jedoch die Strategie verfolgt, kleinere Einzelaspekte, die nicht in dem vorgegebenen<br />

engen Zeitrahmen zu lösen sind, aus dem Vertragswerk herauszunehmen <strong>und</strong> nachzu-<br />

verhandeln. Dies wurde dadurch unterstützt, als von kommunaler Seite immer wieder deut-<br />

lich gemacht wurde, dass in Deutschland Erfahrungen fehlen, um in Mainz bereits mit der<br />

ersten Leistungsvereinbarung ein perfektes Vertragswerk vorlegen zu können. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wurden auch vertragliche Regelungen getroffen, die ein Nachverhandeln ermöglichen.<br />

Die Leistungsvereinbarungen stellen damit ein zwar einerseits festes <strong>und</strong> verlässliches Sys-<br />

tem dar, bieten jedoch andererseits die Möglichkeit, Erkenntnisse, die im Verlauf der ersten<br />

Umsetzungsjahre gewonnen werden, nachträglich einzuarbeiten.<br />

28


Diese Strategie der punktuellen Offenheit in den Festlegungen hat sich als erfolgreich erwie-<br />

sen. Es wurde dadurch erreicht, dass <strong>für</strong> das Gesamtvertragswerk keine unnötige Reduzie-<br />

rung auf sehr allgemein gehaltene Festlegungen stattfinden musste. Vielmehr konnten Ver-<br />

einbarungen umgesetzt werden, die sehr spezifisch <strong>und</strong> ausdifferenziert ausgestaltet wurden<br />

<strong>und</strong> nur dort offener gestaltet wurden, wo eine Festlegung aus Mangel an Erfahrungswerten<br />

nicht sinnvoll war.<br />

29


5 Verhandlungsverlauf<br />

5.1 Prozessbegleitung<br />

Zur Umsetzung der Leistungsverhandlungen mit Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbe-<br />

reich der Stadt Mainz hatte das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Rheinland-Pfalz die Leistung der Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Evaluation ausgeschrieben. Das<br />

ISS-Frankfurt a.M. hat hierzu den Zuschlag erhalten. Als zu übernehmende Aufgaben waren<br />

definiert worden:<br />

• Durchführung einer Recherche über vergleichbare Vorhaben im ambulanten Bereich in<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

• Fachliche Beratung der Verantwortlichen der Kommune <strong>und</strong> des Landes.<br />

• Entwicklung von Umsetzungshilfen (z.B. Ablaufpläne, Seminare).<br />

• Moderation der Verhandlungen bei kritischen Punkten (Operationalisierung der Ziele,<br />

Dokumentationssystem, Finanzierungsfrage).<br />

• Begleitung, Dokumentation <strong>und</strong> Analyse der Verhandlungen in den drei Beratungsfel-<br />

dern.<br />

• Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren Umsetzung von Leistungs-, Entgelt- <strong>und</strong><br />

Qualitätssicherungsvereinbarungen.<br />

• Erstellung eines veröffentlichungsreifen Abschlussberichts (…) <strong>und</strong> Darstellung der Er-<br />

gebnisse in dem zuständigen Ausschuss der Stadt Mainz.<br />

Die Laufzeit dieser Leistungen war vom 1. Mai 2003 bis 31. Oktober 2004 festgelegt. Auf-<br />

gr<strong>und</strong> des verzögerten Projektstarts zum 1. Juni 2003 <strong>und</strong> der sehr detaillierten vertraglichen<br />

Umsetzungen, die vor Projektbeginn nicht abgesehen werden konnten, wurde vom ISS-<br />

Frankfurt a.M. die kostenneutrale Projektverlängerung beantragt. Das Projektende wurde<br />

demnach <strong>für</strong> das erste Quartal 2005 festgelegt.<br />

Die unterschiedlichen oben dargestellten vertraglich festgelegten Aufgaben machen die Plu-<br />

ralität der Rollen des ISS-Frankfurt a.M. deutlich. Gr<strong>und</strong>sätzlich können folgende drei<br />

Schwerpunkte benannt werden:<br />

• fachliche Beratung,<br />

• Prozessmoderation,<br />

• wissenschaftliche Begleitung.<br />

Die fachliche Beratung wurde über die Erstellung einer Recherche (siehe Punkt 3), über die<br />

Ausarbeitung eines Gr<strong>und</strong>systems zur Vertragsgestaltung, über diverse fachliche <strong>und</strong> juristi-<br />

sche Stellungnahmen <strong>und</strong> über die aktive Beteiligung während des Verhandlungsprozesses<br />

umgesetzt. Dabei lag der Schwerpunkt der fachlichen Zuarbeit auf Seiten der Unterstützung<br />

der Kommunalverwaltung. Insbesondere zu Beginn lag der Fokus auf der fachlichen Bera-<br />

30


tung <strong>und</strong> der Mitentwicklung eines Gr<strong>und</strong>systems, welches in den Verhandlungsverlauf ein-<br />

gebracht werden konnte. Hier ergaben sich Schnittstellen zwischen der fachlichen Beratung<br />

<strong>und</strong> der Prozessmoderation. Insbesondere mussten die möglichen Prozessbeteiligten in die<br />

Entwicklungsprozesse integriert <strong>und</strong> dahingehend moderiert werden, eine gemeinsame, ü-<br />

bergreifende <strong>und</strong> fachlich stimmige Rahmenstruktur zu erarbeiten.<br />

Die Prozessmoderation wurde in zwei Bereichen umgesetzt. Dabei wurden einerseits die<br />

Prozesse innerhalb der Verwaltung <strong>und</strong> andererseits die Verhandlungsprozesse zwischen<br />

Verwaltung <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege moderiert. Dies wurde umgesetzt, in-<br />

dem – je nach Bedarf – die Sitzungen durch das ISS-Frankfurt a.M. angeregt <strong>und</strong>/oder voll-<br />

ständig gleitet <strong>und</strong> moderiert oder aber nur bei Bedarf <strong>und</strong> in Konfliktsituationen unterstützt<br />

wurden. Letzteres fand Anwendung im Bereich der Erziehungs-, Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Le-<br />

bensberatung, wohingegen eine weitgehende Moderation durch das Institut in den beiden<br />

anderen Beratungsbereichen stattfand. Bezüglich des Selbstverständnisses wurde versucht,<br />

die Verhandlungspartner als gleichberechtigte Partner im Entwicklungsprozess zu verstehen.<br />

Das ISS-Frankfurt a.M. hatte dabei eine unabhängige Rolle, die jedoch aufgr<strong>und</strong> der fachli-<br />

chen Zuarbeit <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung nicht immer sauber getrennt werden konnte.<br />

Die wissenschaftliche Begleitung bezog sich einerseits auf die strukturierte Erfassung des<br />

Verlaufs <strong>und</strong> der Ergebnisse mittels Protokollen <strong>und</strong> andererseits auf die ex-post Evaluation<br />

des Verhandlungsprozesses durch den Einsatz von quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Methoden.<br />

Die Auswertungsergebnisse werden im Kapitel 6 dargestellt.<br />

Die besondere Herausforderung bei der Leistung der Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong><br />

Dokumentation lässt sich in zwei Punkten festhalten:<br />

Erstens musste durch die Unterschiedlichkeit der Einzelleistungen gewährleistet werden,<br />

dass diese entsprechend der damit verb<strong>und</strong>enen Rollen umgesetzt werden konnten. Auf-<br />

gr<strong>und</strong> der Personalunion in der Durchführung der Leistungen musste das Institut gegenüber<br />

den unterschiedlichen Partnerinnen <strong>und</strong> Partnern in den jeweiligen Kontexten seine aktuelle<br />

Rolle immer wieder deutlich machen.<br />

Zweitens musste in den jeweiligen Verhandlungssituationen eine austarierende Funktion<br />

übernommen werden. Entsprechend musste zwischen den Erwartungen <strong>und</strong> den anstehen-<br />

den Konflikten, den offen <strong>und</strong> oftmals auch nicht offen ausgesprochenen Interessen, den<br />

unterschiedlichen fachlichen Einschätzungen <strong>und</strong> nicht zuletzt den Machtverhältnissen ver-<br />

mittelt werden.<br />

Trotz der zeitlichen Kürze des Projekts, des politischen Erfolgsdrucks <strong>und</strong> der erheblichen<br />

Intensität der Abstimmungsprozesse ist es gelungen, in den Situationen mit einer Methoden-<br />

vielfalt <strong>und</strong> einer situationsadäquaten Herangehensweise die Partner immer wieder zu integ-<br />

rieren <strong>und</strong> zu motivieren, am Prozess der Vertragsentwicklung aktiv mitzuwirken. Somit war<br />

die externe Begleitung <strong>und</strong> Beratung des Prozesses ein wesentlicher Baustein <strong>für</strong> ein kon-<br />

struktives, effektives <strong>und</strong> effizientes Vorgehen <strong>und</strong> die letztendliche Umsetzung der Diskus-<br />

sion in entsprechende Vertragswerke.<br />

31


5.2 Begleitgruppe<br />

Die Begleitgruppe setzte sich aus allen Trägern zusammen, die soziale Beratungsleistungen<br />

<strong>für</strong> die Stadt Mainz anboten. Es bestand dabei die gr<strong>und</strong>sätzliche Offenheit <strong>für</strong> neue Mitglie-<br />

der.<br />

Im Rahmen der Sitzungen der Begleitgruppe wurde bereits vor dem Start der Erarbeitung<br />

der Leistungsvereinbarungen eine Allgemeine Rahmenvereinbarung entwickelt <strong>und</strong> unter-<br />

zeichnet. Die Begleitgruppe bestand also bereits vor dem offiziellen Start des hier dokumen-<br />

tierten Projekts.<br />

Die Begleitgruppe tagte zwischen Juni 2003 <strong>und</strong> Februar 2004 vier Mal in unregelmäßigen<br />

Abständen in Abhängigkeit zum Stand der Entwicklungen. In den Sitzungen wurden die ers-<br />

ten Vorentwürfe der Leistungsbeschreibungen in den drei Beratungsbereichen vorgestellt<br />

<strong>und</strong> fachlich diskutiert. Zudem wurden übergreifende Themen besprochen. Dies betraf vor<br />

allem die Frage nach der zukünftigen Finanzierung der Leistungen <strong>und</strong> einem entsprechen-<br />

dem Finanzierungssystem.<br />

Bezüglich der Leistungsbeschreibungen wurden die ersten Entwürfe von den fachlich Ver-<br />

antwortlichen in der Kommune unter Vor- <strong>und</strong> Zuarbeit sowie der Prozessmoderation des<br />

ISS-Frankfurt a.M. entwickelt. In den Diskussionen der Begleitgruppe wurden die einzelnen<br />

Punkte der Entwürfe besprochen, die sich in der Vorbereitung auf die Sitzung bei den Trä-<br />

gern ergeben hatten. Hierzu wurde ein System der strukturierten Rückmeldung eingeführt.<br />

Die Träger erhielten vor der jeweiligen Sitzung die Unterlagen übermittelt <strong>und</strong> wurden um<br />

eine Stellungnahme gebeten. Diese wurden zusammengefasst <strong>und</strong> entsprechend in den<br />

Sitzungen abgearbeitet. Die Diskussionen waren dabei sehr hilfreich, um die unterschiedli-<br />

chen Sichtweisen zu erkennen, adäquate Formulierungen zu finden <strong>und</strong> damit ein Gesamt-<br />

system zu entwickeln, welches von allen Beteiligten getragen werden konnte.<br />

Das Finanzierungssystem wurde von dem zuständigen Betriebswirt der Stadt Mainz entwi-<br />

ckelt. Hierbei fand eine Unterstützung sowohl durch verschiedene andere kommunale Fach-<br />

kräfte, wie auch durch das ISS-Frankfurt a.M. statt. Die Frage, die bei der Entwicklung im<br />

Mittelpunkt stand, war, wie ausdifferenziert ein Finanzierungssystem gestaltet sein sollte,<br />

wobei eine Einzelfallfinanzierung gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen wurde. Der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> lag<br />

im Bestreben, einerseits die fachlichen Gesichtspunkte in den Mittelpunkt der Vereinbarun-<br />

gen zu stellen, andererseits Planungssicherheit <strong>für</strong> beide Vertragsparteien umzusetzen. Es<br />

standen sich zwei gr<strong>und</strong>sätzliche Modelle gegenüber: Einerseits ein äußerst ausdifferenzier-<br />

tes Punktesystem, welches den Grad der Erreichung der Einzelmerkmale aus der Leistungs-<br />

beschreibung in Punkte übersetzen würde. Andererseits wurde die Auffassung vertreten,<br />

dass das Finanzierungssystem nur einige Parameter aufnehmen <strong>und</strong> eine Trennung von<br />

Controlling <strong>und</strong> Finanzierung vorsehen sollte. Das abschließend entwickelte System nahm<br />

letztlich beide Positionen auf <strong>und</strong> basiert nun auf einer Punktbewertung, die sich sowohl aus<br />

Overheadkosten als auch aus leistungsabhängigen Variablen zusammensetzt. Das in den<br />

Gr<strong>und</strong>zügen relativ einfach zu verstehende Finanzierungskonzept wurde allgemein begrüßt;<br />

trotzdem stellte sich immer wieder die Frage nach der Höhe der Finanzierung, der Finanzie-<br />

32


ungssicherheit <strong>und</strong> der Flexibilität der Finanzierung. In den entsprechenden Sitzungen wur-<br />

de seitens der Kommune deutlich gemacht, dass es sich bei der Finanzierung immer nur um<br />

eine anteilige Finanzierung der Gesamtkosten handeln kann. Weitere Finanzierung würde<br />

auch weiterhin über das Land <strong>und</strong> durch das Einbringen von Eigenmitteln der Träger geleis-<br />

tet. Wie sich nun das neue Finanzierungskonzept auf die einzelnen Träger auswirken würde,<br />

blieb lange unklar. Letztendlich war der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> die erst noch zu entwickelnden Rah-<br />

menbedingungen <strong>für</strong> die Verteilung der Punktwerte <strong>und</strong> besonders im Zusammenhang des<br />

Bereiches EB/EFL die neuen Vorgaben zu „integrierten Beratungsstellen“, die zu einer Struk-<br />

turveränderung bei den Trägern führten.<br />

Die Begleitgruppe repräsentierte jedoch auch ein strategisches Handlungsfeld, in dem die<br />

unterschiedlichen sozialpolitischen Vorstellungen <strong>und</strong> trägerspezifischen Interessen geäu-<br />

ßert wurden. Die internen Diskussionen wurden zu Beginn der Verhandlungen auch nach<br />

außen getragen <strong>und</strong> gelangten so unkommentiert in die Presse, was zu erheblicher Ver-<br />

stimmung auf Seiten der Kommunalverwaltung führte. Der geschützte Diskussionsraum<br />

konnte jedoch wiederhergestellt werden, da die Vorteile einer internen Positionierung <strong>und</strong><br />

Diskussion <strong>für</strong> alle Beteiligten letztendlich einen höheren Wert darstellten.<br />

Im Februar 2004 einigte man sich darauf, die Sitzungen der Begleitgruppe auszusetzen <strong>und</strong><br />

stattdessen in beratungsbereichsspezifischen Beratungsgruppen die Leistungsbeschreibun-<br />

gen <strong>und</strong> die dazugehörigen Vertragsbestandteile der Leistungsvereinbarung auszudifferen-<br />

zieren. Damit wurden die Gruppengrößen <strong>und</strong> die inhaltliche Komplexität reduziert. Die<br />

Begleitgruppe tagte erst wieder im Anschluss an die Unterzeichnung der beratungsbereichs-<br />

spezifischen Verträge am 24. Februar 2005, um die Einzelverträge mit den Einrichtungen zu<br />

koordinieren. Für den hier beschriebenen Projektverlauf wurde dieses Gremium also nicht<br />

mehr einberufen.<br />

5.3 Planungstreffen<br />

Zum Entwurf einer ersten beratungsbereichsspezifischen Leistungsbeschreibung, also der<br />

Definition von Leistungen <strong>und</strong> Qualitätskriterien fanden verwaltungsintern Planungstreffen<br />

statt. Diese Treffen wurden über umfangreiche E-Mail- <strong>und</strong> Telefonkontakte zwischen der<br />

Verwaltung <strong>und</strong> ISS-Frankfurt a.M. ergänzt. Ziel der Planungstreffen war, einen Rohentwurf<br />

vorlegen zu können, der die Vorstellungen der Kommune einer qualitativ hochwertigen Leis-<br />

tungserbringung dokumentierte. Dieser Rohentwurf sollte dann mit den Trägern diskutiert<br />

<strong>und</strong> entsprechend verändert werden.<br />

Die nur geringen Erfahrungen eines Großteils der kommunalen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitar-<br />

beiter zu entsprechenden Kontrakten <strong>und</strong> die wenigen in Deutschland durchgeführten Leis-<br />

tungsverhandlungen im Bereich der Beratungslandschaft erwiesen sich vor allem in der An-<br />

fangsphase als ein Problem. Jeder Beratungsbereich musste <strong>für</strong> sich neu definieren, welche<br />

Leistungen sinnvoll, erwünscht <strong>und</strong> finanzierbar sind. Zudem mussten die Leistungen spezi-<br />

fisch benannt <strong>und</strong> übergreifend Qualitätsmerkmale definiert werden. Diese Fragestellungen<br />

33


gingen nur bedingt einher mit der bisherigen Arbeitsform <strong>und</strong> –struktur der Verwaltung. Die<br />

anfängliche Unsicherheit mit der Begrifflichkeit <strong>und</strong> Logik von Leistungsvereinbarungen<br />

konnte vor allem mittels intensiver gemeinsamer Gespräche <strong>und</strong> eines engen Arbeitskon-<br />

takts überw<strong>und</strong>en werden.<br />

Ein stabilisierendes Moment war die übergreifende kommunale Steuerung des Gesamtpro-<br />

zesses durch den <strong>Jugend</strong>hilfeplaner. Entsprechende Entwürfe wurden von ihm gegengele-<br />

sen, die Entwicklungen aktiv mit gesteuert <strong>und</strong> bei Bedarf fachlich unterstützt. Diese zentrale<br />

Steuerung verfügte somit über entscheidende Voraussetzungen, die zum Gelingen des Pro-<br />

jekts beitrugen:<br />

• ein entsprechendes Fachwissen im Bereich der Einführung von Leistungsvereinbarun-<br />

gen,<br />

• ein strategisches Geschick in der Prozesssteuerung,<br />

• Einfühlungsvermögen, wie auch die persönliche Durchsetzungskraft gegenüber den an-<br />

deren Beteiligten <strong>und</strong><br />

• die fachliche Verantwortung, in direktem Austausch mit dem Sozialdezernenten.<br />

Im Prozessverlauf zeigte sich eine erhebliche Ausweitung der fachlichen Kompetenz der<br />

kommunalen Verantwortlichen bei den Planungstreffen <strong>und</strong> eine damit einhergehende Si-<br />

cherheit bei der Verhandlungsführung. Dies bezog sich vor allem auf die Frage nach fachli-<br />

cher Konkretisierung von Qualitätsmerkmalen, aber auch auf die übergreifende fachliche<br />

Steuerung des Umsetzungskonzepts. In der intensiven Auseinandersetzung mit den fachli-<br />

chen <strong>und</strong> organisatorischen Fragestellungen fand also eine sowohl durch den Prozess<br />

selbst, als auch über die aktive Erarbeitung von Wissen bedingte Qualifizierung statt.<br />

5.4 Kommunale Steuerungsgruppe<br />

Die kommunale Steuerungsgruppe wurde in den Verhandlungsverlauf eingeb<strong>und</strong>en, wenn<br />

übergreifende Fragestellungen strategischer, inhaltlicher, konzeptioneller, personeller oder<br />

finanzieller Art vorlagen, die eine Entscheidung der Abteilungsleiterebene benötigten. Diese<br />

Steuerungsgruppe war in ihrer Funktion relativ begrenzt, da Entscheidungen dieser Art nur<br />

an wenigen Punkten tatsächlich auch nötig waren. Normalerweise wurden anstehende Fra-<br />

gen im direkten Kontakt zwischen der Abteilungsleiterebene <strong>und</strong> den Verhandlungsführeren-<br />

den geklärt. Auch dienten allgemeine verwaltungsinterne Besprechungen zur Klärung ohne<br />

einen hohen Formalisierungsaufwand.<br />

34


Die kommunale Steuerungsgruppe wurde zu nachfolgenden Themen eingesetzt:<br />

• Mitte 2003 fand eine Planungssitzung zum projektbezogenen Vorgehen statt.<br />

• Ende 2003 wurden zwei Sitzungen durchgeführt, in denen übergreifende strategische<br />

Fragestellungen besprochen wurden. Dabei ging es vor allem um die Ausgestaltung der<br />

Finanzierungsvereinbarungen, Begrifflichkeiten, Bestandteile der Leistungsvereinbarun-<br />

gen, strategisches Vorgehen <strong>und</strong> die Ausdifferenzierung der Leistungsbeschreibungen.<br />

• Mitte 2004 fand eine Sitzung der Steuerungsgruppe statt, in der über die bisherigen Er-<br />

gebnisse, den weiteren Zeitplan, den Einsatz von Fachcontrollinginstrumenten <strong>und</strong> die<br />

Frage der Evaluation des Projektzeitraums diskutiert wurde.<br />

• Ein weiteres Treffen ergab sich aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass ein kommunaler Träger<br />

Beratungen im Bereich der Drogen-/Suchtberatung erbrachte. Dies führte zu der Schwie-<br />

rigkeit, dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt möglich schien. Das Finanzierungssystem<br />

bestimmte, dass eine schlechtere Arbeit als bei den anderen Beratungseinrichtungen zu<br />

einer Reduzierung der Finanzierung kommen würde. Dies war aus verwaltungstechni-<br />

scher Sicht nicht möglich. Zudem wurde die kommunale Einrichtung anteilig über den<br />

Kommunalhaushalt <strong>und</strong> über Landesmittel finanziert, was zu einer Ungleichheit im Fi-<br />

nanzierungssystem gegenüber den anderen Trägern führte, die auch einen Eigenanteil<br />

leisten müssen. Dieses spezifische Problem wurde überdacht <strong>und</strong> über entsprechende<br />

Sonderregelungen in der Ausweisung des Haushalts gelöst.<br />

5.5 Finanzierung<br />

Die Frage, wie ein Finanzierungskonzept, das sich auf die Leistungsbeschreibung bezieht,<br />

ausgestaltet werden könnte, wurde vor allem gegen Ende der ersten sechs Monate des Pro-<br />

jektverlaufs diskutiert. Die bisherige Praxis der Finanzierung über trägerbezogene Zuschüs-<br />

se sollte nicht aufrecht erhalten werden. Vielmehr stellte sich die Anforderung, ein System<br />

neu zu schaffen, das gleichzeitig folgende Ziele bedenkt <strong>und</strong> integriert:<br />

• Einbezug einer wirkungsorientierten Komponente,<br />

• Bezugnahme auf die Ausgestaltung der Qualitätsmerkmale in der Leistungsbeschrei-<br />

bung,<br />

• motivierend hinsichtlich der Optimierung der Arbeit,<br />

• Herstellung einer Finanzierungsgerechtigkeit zwischen den Trägern,<br />

• kostenneutral <strong>für</strong> die Kommune.<br />

35


Hierzu wurden zwei unterschiedliche Konzepte vom ISS-Frankfurt a.M. <strong>und</strong> von der Kommu-<br />

ne entwickelt:<br />

• Konzept basierend auf Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />

Das Konzept sah vor, eine Finanzierung über Fachleistungsst<strong>und</strong>en vorzunehmen. Dabei<br />

sollte über eine Regelung, bis zu welcher St<strong>und</strong>enanzahl Einzelst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> danach nur<br />

noch Gruppenst<strong>und</strong>en finanziert werden, eine Einhaltung der Budgetobergrenzen stattfinden.<br />

Hintergr<strong>und</strong> dieses Modells war das Prinzip der Trennung von Controlling <strong>und</strong> Qualitäts-<br />

merkmalen von der Finanzierung. Es war im Rahmen dieses Vorschlages nur schwer vor-<br />

stellbar, finanzierungsrelevante Merkmale zu finden, die <strong>für</strong> alle Einrichtungen gleichmäßig<br />

Gültigkeit haben.<br />

Die Vorteile dieses Systems lagen in der Einfachheit <strong>und</strong> der Gerechtigkeit gegenüber allen<br />

Einrichtungen. Es würden somit nur bis zu einer Höchstgrenze Beratungsleistungen finan-<br />

ziert. Über das Controlling wären zusätzlich Unterschiede zwischen den Trägern ablesbar<br />

<strong>und</strong> in gemeinsamen Auswertungstreffen zu besprechen.<br />

Der Nachteil jedoch lag im Eingriff in die Trägerautonomie zur Ausgestaltung der Leistung.<br />

Auch wäre die Überführung von Einzelberatung in Gruppenberatung nicht in allen Fällen <strong>und</strong><br />

nicht ohne datenschutzrechtliche Probleme möglich. Zudem hatte das Konzept die Risiken<br />

aller Vergütungskonzepte mit Fokussierung der Arbeitsleistung: Die Fallzahlen könnten sich<br />

so stark nach oben bewegen, dass das Gesamtbudget des öffentlichen Trägers gesprengt<br />

würde.<br />

• Finanzierungskonzept mit Punktbewertung<br />

Das Punktwertesystem sah in der ursprünglichen Fassung vor, aufgr<strong>und</strong> der Ausprägungen<br />

der Qualitätsmerkmale in den Leistungsbeschreibungen entsprechende Punktwerte zu bil-<br />

den. Bei einer kürzeren Beratungsdauer zur Lösung von Problemen beispielsweise würden<br />

entsprechend mehr Punkte vergeben, die dann insgesamt zu einer höheren Trägerfinanzie-<br />

rung führen würden. Dabei sollten die unterschiedlichen Bereiche aus Struktur-, Prozess-<br />

<strong>und</strong> Ergebnisqualität in das Konzept Eingang finden.<br />

Der Vorteil dieses Konzepts lag in der hohen Sicherheit der Budgetplanung (es sollte nur bis<br />

zu einem festen Budget finanziert werden), einer guten Feinsteuerung zur Budgeteinhaltung<br />

(es könnte unmittelbar nachvollzogen werden, warum die Einrichtung weniger Geld bekäme)<br />

<strong>und</strong> damit auch einem hohen Leistungsanreiz.<br />

Die Nachteile wurden in der Aufwändigkeit des Systems gesehen. Neben der intensiven Er-<br />

arbeitung des Gesamtkonzepts wäre die Logik nur schwer nachzuvollziehen. Auch wären<br />

zahlreiche Qualitätsmerkmale nicht oder nur schwer operationalisierbar hinsichtlich ihrer Fi-<br />

nanzierungsrelevanz. Zudem würde der Einbezug aller Merkmale eine Weiterentwicklung der<br />

Einrichtung verhindern, da alle Einrichtungen versuchen würden, den Status quo beizubehal-<br />

36


ten, da nur dieser finanziert wird, nicht aber die Prozesse im Bereich der Organisationsver-<br />

änderung <strong>und</strong> der Schaffung neuer Angebotsstrukturen.<br />

Entwicklung eines integrativen Gesamtsystems<br />

Über den Weg zahlreicher Stellungnahmen zu den beiden Konzepten, gemeinsamer Fach-<br />

gespräche <strong>und</strong> insbesondere der intensiven Arbeit der Kommune Mainz wurde ein System<br />

entwickelt, das beide Wege miteinander verzahnte (siehe Anhänge zu den umgesetzten<br />

Leistungsvereinbarungen), indem die Elemente der Begrenzung der Beratungsleistungen<br />

<strong>und</strong> die Punktbewertung der Leistung integriert wurden. Dabei einigte man sich darauf, ein<br />

punktwerteorientiertes Finanzierungssystem zu schaffen. Die Anzahl der Kriterien, die Fi-<br />

nanzierungsrelevanz besitzen, wurde jedoch auf nur wenige Merkmale beschränkt. Zudem<br />

wurde die Finanzierung in einen Overheadanteil (Teilbudget 1 zu 80% der gesamten Bud-<br />

getsumme) <strong>und</strong> einen leistungs- <strong>und</strong> wirkungsabhängigen Anteil (Teilbudget 2 zu 20% der<br />

gesamten Budgetsumme) aufgesplittet. Somit richtet sich die Finanzierung zu großen Teilen<br />

an den tatsächlich anfallenden Kosten aus. Andererseits wurde jedoch durch das Teilbudget<br />

2 zusätzlich eine Wirkungsorientierung <strong>und</strong> der Wettbewerbscharakter zwischen den Trägern<br />

umgesetzt.<br />

Im weiteren Verlauf wurde das gr<strong>und</strong>sätzliche Finanzierungskonzept weiter ausdifferenziert.<br />

Diese Ausdifferenzierung fand in Abstimmung mit der kommunalen Steuerungsgruppe, der<br />

Begleitgruppe <strong>und</strong> im Anschluss mit den Beratungsgruppen statt. Dabei stellte sich heraus,<br />

dass zahlreiche Rechenoperatoren gef<strong>und</strong>en werden mussten, um eine Finanzierungsge-<br />

rechtigkeit zu erhalten. Dies führte zu einer relativ hohen Komplexität des Finanzierungssys-<br />

tems. Die Vorteile liegen nun in der tatsächlich weitestgehend umgesetzten Gleichberechti-<br />

gung, in der Regulierung der Finanzierungshöhe über ein festes kommunales<br />

Beratungsbudget, in der wirkungsorientierten Finanzierung <strong>und</strong> in dem Anreiz zur Optimie-<br />

rung der Arbeit. Die Komplexität erfordert es, sich in die Logik des Finanzierungssystems<br />

einzudenken <strong>und</strong> gewisse mathematische <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>kenntnisse vor-<br />

zuhalten. Für den Beratungsverlauf kristallisierte sich heraus, dass eine Nachvollziehbarkeit<br />

des Systems nicht immer gewährleistet war. Über Treffen, die sich nur mit dem Finanzie-<br />

rungssystem beschäftigten, wurde versucht, die entsprechende Logik <strong>und</strong> die notwendigen<br />

fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen zu vermitteln.<br />

Obgleich das System der Finanzierungsvereinbarungen <strong>für</strong> alle drei Beratungsbereiche vom<br />

Gr<strong>und</strong>satz her gleich war, mussten im Verhandlungsprozess etliche Fragestellungen geklärt<br />

<strong>und</strong> individuell <strong>für</strong> die Beratungsbereiche geregelt werden. Insbesondere betraf dies die Fra-<br />

ge, ob <strong>und</strong> wie ein Wettbewerb zwischen einem öffentlichen <strong>und</strong> einem Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege stattfinden könne <strong>und</strong> dürfe, wie es sich aus der Situation im Bereich der<br />

Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung ergab. Dabei stellte sich zudem das Problem, dass die Träger<br />

der Freien Wohlfahrtspflege nur Zuschüsse <strong>für</strong> ihre Leistungen erhalten, die Drogenberatung<br />

der Stadt Mainz jedoch über den Kommunalhaushalt vollfinanziert wird (inklusive der Zu-<br />

schüsse über das Land Rheinland-Pfalz). Eine Vergleichbarkeit konnte aber nur dann herge-<br />

37


stellt werden, wenn der theoretische Finanzierungsanteil ermittelt werden konnte, der der<br />

öffentlichen Einrichtung zugestanden hätte, wenn es sich um einen Träger der Freien Wohl-<br />

fahrtspflege handeln würde.<br />

Noch komplexer wurde die Regelung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL. Dort mussten die konsiliari-<br />

schen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in das System eingearbeitet werden. Zusätzlich<br />

mussten Merkmale <strong>für</strong> drei Leistungsgruppen innerhalb der Leistungen zu EB/EFL gef<strong>und</strong>en<br />

werden, die eine Vergleichbarkeit zuließen.<br />

Insgesamt erwies sich <strong>für</strong> alle drei Beratungsbereiche die Suche nach finanzierungsrelevan-<br />

ten Bewertungen <strong>für</strong> den leistungsabhängigen Anteil der Finanzierung als Problem. Es<br />

mussten hierbei Kriterien gef<strong>und</strong>en werden, die vergleichbar, relevant <strong>und</strong> bezifferbar waren.<br />

Aber auch die Ausprägungen wurden kontrovers diskutiert. Dabei wurden drei bis fünf Aus-<br />

prägungen gef<strong>und</strong>en, in die sich die Merkmale aufgliedern ließen. Beispielsweise <strong>für</strong> das<br />

Merkmal „Anteil der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />

bei Bedarf angepasst wurde“ aus dem Bereich der Lebensberatung nach § 8 BSHG (neu:<br />

§ 11 SGB XII): Hier wurden die Ausprägungen „bis zu 10 % der Fälle“, „in 10-30 % der Fälle“<br />

<strong>und</strong> „in mehr als 30 % der Fälle“ gewählt. Dabei wurde in erster Linie auf die Erfahrungen der<br />

Träger zurückgegriffen.<br />

Die Beratungsstellenkennzahl als übergeordnetes Vergleichsmerkmal der „Größe“ der Bera-<br />

tungseinrichtung bedurfte auch einer intensiven Beratung. Dabei war zu diskutieren, welche<br />

Daten zugr<strong>und</strong>e gelegt wurden <strong>und</strong> wie diese zu bewerten seien. Im Bereich EB/EFL bei-<br />

spielsweise wurde sich auf die Anzahl der durchgeführten Beratungstakte geeinigt. Da<strong>für</strong><br />

musste beschlossen werden, welchen Umfang ein Beratungstakt hat, in welchen Situationen<br />

ein Beratungstakt überhaupt berechnet werden darf <strong>und</strong> wie der Beratungstakt im Verhältnis<br />

zu übergeordneten Leistungen steht. Auch wurden <strong>und</strong> werden von den Einrichtungen in<br />

unterschiedlichem Ausmaß Beratungsleistungen <strong>für</strong> Ratsuchende aus dem Landkreis Mainz-<br />

Bingen erbracht. In den Finanzierungsvereinbarungen musste somit eine Regelung gefun-<br />

den werden, wie eine Abgrenzung zu Leistungen stattfinden könne, die im Auftrag von ande-<br />

ren öffentlichen Trägern erbracht werden. Für die Träger war diese Differenzierung zumin-<br />

dest zu Beginn der Diskussion um diesen Themenbereich schwer zu akzeptieren. Durch die<br />

weitaus schlechtere Finanzierungsregelung des Landkreises im Gegensatz zur Stadt wurden<br />

die Leistungen <strong>für</strong> den Landkreis durch die Stadt effektiv subventioniert. Diese Situation war<br />

<strong>für</strong> die Kommune verständlicherweise nicht tragbar, <strong>für</strong> die Träger bedeutete dies, in eine<br />

aktive Verhandlung mit dem Kreis einsteigen zu müssen, um die Leistungen weiter aufrecht<br />

erhalten zu können. Für den Beratungsbereich der Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlosen wurde hier-<br />

<strong>für</strong> eine eigene Zugangsregelung <strong>für</strong> den Erhalt von Beratungsleistung gef<strong>und</strong>en. Für die<br />

beiden anderen Beratungsbereiche werden auch zukünftig maximal 10 % Beratungen von<br />

Klientinnen <strong>und</strong> Klienten aus anderen Landkreisen mitfinanziert.<br />

Die Diskussionsprozesse mussten also eine enge Verzahnung mit den Leistungsbeschrei-<br />

bungen aufweisen. Die Festlegung der Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> der Finanzierungsver-<br />

38


einbarungen fanden in einem gegenseitigen Entwicklungsprozess statt <strong>und</strong> bedingten sich in<br />

ihrer Entstehung.<br />

Nachdem das gr<strong>und</strong>sätzliche Konzept innerhalb der Kommune entwickelt <strong>und</strong> diskutiert wor-<br />

den war, fand die Ausdifferenzierung der inhaltlich relevanten Bereiche in den Begleitgrup-<br />

pensitzungen statt. Die Diskussionen wurden in den letzten sieben Monaten auf die Bera-<br />

tungsgruppen verlagert. Dies ging mit dem Beschluss einher, auch die Beratungen zu den<br />

Leistungsbeschreibungen auf die Beratungsgruppen zu verlagern. Somit konnten beratungs-<br />

bereichsspezifische Lösungen schneller gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> intensiver diskutiert werden.<br />

Insbesondere die Frage nach der finanziellen Auswirkung der Finanzierungsvereinbarung<br />

beschäftigte die Treffen der Beratungsgruppen. Dieses nachvollziehbare Interesse konnte<br />

letztendlich nicht vollständig befriedigt werden. Der Gr<strong>und</strong> lag hierbei vor allem in der bis<br />

dahin unzureichenden Datenlage bei der Kommune über die Finanzierungsstruktur <strong>und</strong> die<br />

Leistungen der Träger. Somit konnte eine verlässliche Berechnung nicht umgesetzt werden.<br />

Es wurden daher Näherungswerte angenommen, die das Prinzip verdeutlichen, aber nicht<br />

eine feste Aussage über zukünftige Finanzierungen leisten konnten.<br />

Die Folge des leistungsabhängigen Anteils der Finanzierung bei unterschiedlicher Qualität<br />

der Leistungserbringung wurde mittels Modellrechnungen analysiert. Somit konnte deutlich<br />

gemacht werden, dass sich eine qualitativ hochwertige Arbeit trotz des nur zwanzigprozenti-<br />

gen Anteils der leistungsabhängigen Finanzierung stark auswirkt.<br />

Auch immer wieder diskutiert wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Finanzierungs-<br />

systems, das die tatsächlich entstehenden Kosten der Träger nicht abdeckt. Diese Diskussi-<br />

on entsprang der Tatsache, dass <strong>für</strong> die Finanzierung der Leistungen kommunale Mittel, in<br />

zwei Beratungsbereichen Mittel über das Land Rheinland-Pfalz, aber auch Eigenmittel der<br />

Träger eingesetzt werden müssen. Die Träger versuchten in den Verhandlungen, einen pro-<br />

zentual höheren Anteil an der Gesamtfinanzierung zu erreichen. Dies konnte jedoch nur be-<br />

grenzt umgesetzt werden. Aufgr<strong>und</strong> der Haushaltslage war eine Ausweitung der kommuna-<br />

len Mittel politisch nicht umsetzbar. Für den Bereich der EB/EFL jedoch konnte die<br />

kommunale Beratungsstelle aufgelöst <strong>und</strong> die freiwerdenden Mittel weitgehend <strong>für</strong> die Fi-<br />

nanzierung der anderen Träger verwendet werden.<br />

Übergreifend kann das Ergebnis der Finanzierungsvereinbarungen wie folgt beschrieben<br />

werden:<br />

• Die Stadt finanziert mit einem festen kommunalen Budget die Beratungsleistungen. Die-<br />

ses Budget wird nicht überschritten.<br />

• Der Anteil am Budget, der jeder Beratungseinrichtung zusteht, orientiert sich an der Bera-<br />

tungsstellengröße, den Fixkosten <strong>und</strong> der Qualität der erbrachten Leistung.<br />

• Wenn eine Einrichtung besser als die anderen arbeitet, bekommt diese entsprechend<br />

mehr Geld <strong>und</strong> die anderen entsprechend weniger.<br />

39


• Wenn alle Einrichtungen schlecht arbeiten, bekommen alle Einrichtungen weniger Geld<br />

<strong>und</strong> das restliche Geld fällt der Kommune zu, die dann entsprechende Leistungen bereit-<br />

stellen muss.<br />

• Wenn alle Einrichtungen besser arbeiten, bekommen sie nicht mehr Geld, sondern ge-<br />

nauso viel, als wenn alle gleich „normal“ arbeiten würden. Es wird in diesem Fall ange-<br />

nommen, dass die Bewertungskategorien zu weich formuliert sind. Diese würden dann<br />

entsprechend verändert, damit es nächstes Jahr wieder möglich ist, besser zu arbeiten.<br />

5.6 Beratungsgruppen<br />

Die Beratungsgruppen wurden Ende 2003/Anfang 2004 gebildet. Die bis dahin von der Be-<br />

gleitgruppe übernommene Tätigkeit der Verhandlung von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> Fi-<br />

nanzierungsvereinbarungen wurde nachfolgend auf die jeweilige beratungsbereichsspezifi-<br />

sche Beratungsgruppe verlagert. Hintergr<strong>und</strong> war die Erkenntnis, dass in der Großgruppe<br />

nicht in ausreichender Fachlichkeit über die spezifischen Belange der jeweiligen Beratungs-<br />

bereiche diskutiert werden könne, da immer die Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus allen Bera-<br />

tungsbereichen anwesend waren.<br />

Den Anfang der Diskussionen in den Beratungsgruppen bildete der Beratungsbereich <strong>für</strong><br />

Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlose <strong>und</strong> von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Vorarbei-<br />

ten gingen zügig voran, zudem konnte hier auf eine grobe Ausdifferenzierung der Leistungen<br />

durch die Vorstudie zurückgegriffen werden. Die im Beratungsverlauf gewonnenen Erfahrun-<br />

gen wurden dann auf die nachfolgenden Beratungsbereiche übertragen. Das hierbei entwi-<br />

ckelte Gr<strong>und</strong>gerüst erleichterte die Beratungen insgesamt. Dennoch waren die organisatori-<br />

schen <strong>und</strong> fachlichen Fragestellungen in den anderen beiden Beratungsbereichen sehr<br />

komplex, so dass individuelle Lösungen gef<strong>und</strong>en werden mussten, die sich nicht direkt an<br />

dem zuerst verhandelten Beratungsbereich festmachen konnten.<br />

5.6.1 Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus<br />

Freiheitsentziehung Entlassene<br />

In diesem Beratungsbereich werden die Beratungsleistungen durch die Pfarrer-Landvogt-<br />

Hilfe e.V. <strong>und</strong> das Diakonische Werk/Innere Mission erbracht. Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen<br />

Zugangsschwierigkeiten zur Klientel ist die Beratungsleistung stark mit zusätzlichen Hilfen<br />

verknüpft. Diese sind beispielsweise die Körperpflege, Wäschepflege, Nahrungszubereitung,<br />

Einnahme von Mahlzeiten <strong>und</strong> der Tagesaufenthalt. In den gemeinsamen Gesprächen zur<br />

Definition von Qualitätsmerkmalen, der Entwicklung von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> der<br />

darauf basierenden Leistungsvereinbarungen wurde die gegenseitige Bedingung von zusätz-<br />

lichen Hilfen <strong>und</strong> Beratungsleistungen als eine notwendige Voraussetzung festgeschrieben.<br />

40


Somit konnte erreicht werden, dass auch zukünftig ein integriertes Angebot zur Ansprache<br />

<strong>und</strong> zur Beratung der Klientel vorgehalten wird.<br />

Ein weiteres spezifisches Problem ist die Tatsache, dass insbesondere bei Obdachlosen<br />

eine große Fluktuation <strong>und</strong> Mobilität besteht. Für die Beratungsarbeit musste daher eine Lö-<br />

sung entwickelt werden, wie ein sinnvoller Einsatz von Beratungsressourcen umgesetzt wer-<br />

den kann. Es wurde dabei in die Bereiche „allgemeine Beratung“ <strong>und</strong> „individuelle Beratung“<br />

unterteilt. Letztere sollte nur <strong>für</strong> den Personenkreis stattfinden, der eine längerfristige Ver-<br />

besserung der Situation erwarten lässt. In den Diskussionen einigte man sich auf eine Rege-<br />

lung, in der unterschiedliche Parameter ineinander greifen:<br />

Beratungsberechtigung:<br />

Beratungsberechtigt <strong>für</strong> die allgemeine Beratung sind alle Beratungssuchenden. Für die indi-<br />

viduelle Beratung sind nur diejenigen berechtigt, die bereits<br />

• fünf Beratungskontakte zur Beratungsstelle hatten <strong>und</strong> sich<br />

• mindestens drei Wochen ununterbrochen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Mainz auf-<br />

gehalten haben.<br />

Allgemeine Beratung:<br />

Allgemeine Beratung ist ein sehr niedrigschwelliges Angebot. Die Zahl der Kontakte zwi-<br />

schen der Beratungsstelle <strong>und</strong> der Klientin/dem Klienten ist auf fünf Kontakte beschränkt<br />

(hierauf findet ein Übergang in die individuelle Beratung statt). Als zusammenhängender<br />

Zeitraum <strong>für</strong> die fünf Kontakte wird dabei von drei Monaten ausgegangen. Bei erneutem Auf-<br />

enthalt in Mainz können wiederum fünf Beratungseinheiten in Anspruch genommen werden.<br />

Insgesamt findet aber eine Beschränkung auf zehn Beratungen jährlich statt.<br />

Individuelle Beratung:<br />

Die individuelle Beratung kann in Anspruch nehmen, wer die Beratungsberechtigung besitzt<br />

(s.o.). Im Rahmen der individuellen Beratung werden mit den betroffenen Personen individu-<br />

elle Hilfepläne erarbeitet <strong>und</strong> die Umsetzung gesichert. Diese enthalten neben den persönli-<br />

chen Daten eine Sachverhaltsschilderung sowie die vereinbarten Ziele mit entsprechenden<br />

Zeitvorgaben zur Umsetzung.<br />

Dieses Zusammenspiel sichert einerseits die Gr<strong>und</strong>versorgung mit Beratungsleistung <strong>und</strong><br />

stellt andererseits die Hilfesuchenden vor die Herausforderung, aktiv zur Veränderung der<br />

Situation beizutragen. Insbesondere über die Vorgabe der Umsetzung von Hilfeplänen wer-<br />

den gemeinsam Hilfeziele erarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt.<br />

Übergreifend wurden Hilfeziele erarbeitet, die an der Pluralität der Problemlagen ansetzen.<br />

Neben der Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft bzw.<br />

der Sicherung <strong>und</strong> Erhalt derselben sind dies insbesondere:<br />

• Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit,<br />

• Unterstützung bei der finanziellen Absicherung,<br />

41


• Förderung der Beschäftigungsfähigkeit,<br />

• Förderung sozialer Teilhabe <strong>und</strong><br />

• Förderung der Individualkompetenzen.<br />

Um diese Ziele erreichen zu können, wurde in der Leistungsbeschreibung insbesondere die<br />

Vernetzung mit anderen Hilfesystemen festgeschrieben. Aber auch die Weiterentwicklung<br />

der eigenen Konzeption, die interne Weiterbildung, Supervision, kollegiale Beratung <strong>und</strong> der<br />

Austausch mit dem zuständigen Amt der Kommune dienen zur ständigen Qualitätsentwick-<br />

lung. Einen besonderen Stellenwert hat die Forderung nach <strong>Integration</strong> von Ehrenamtlichen.<br />

Hier wurde einerseits sichergestellt, dass pädagogische Leistung nicht über freiwilliges Per-<br />

sonal erbracht werden darf, andererseits, dass Leistungen, die keiner pädagogischen Quali-<br />

fikation bedürfen, durch bürgerschaftliches Engagement abgedeckt werden sollen. Es wurde<br />

also die Verantwortung <strong>für</strong> die Einbindung der Zivilgesellschaft auf die Träger übertragen.<br />

Zudem wurde festgelegt, dass eine angemessene Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbil-<br />

dung sowie eine bedarfsgerechte Koordination der Einsätze <strong>und</strong> ein Austausch mit den<br />

Fachkräften gewährleistet sein muss. Dies ermöglicht eine strukturierte Einbindung von Eh-<br />

renamtlichen in das Gesamtsystem <strong>und</strong> die Erbringung übergreifender Leistungen <strong>für</strong> die<br />

Klientel, die mit kommunalen finanziellen Ressourcen nicht leistbar wären.<br />

Insbesondere die Frage, welche Merkmale im Bereich der Ergebnisqualität festgelegt wer-<br />

den sollten, führte zu längeren Diskussionen. Letztendlich wurden übereinstimmend folgende<br />

Ziele beschrieben:<br />

• Erstens sollen möglichst viele Klientinnen <strong>und</strong> Klienten in eine individuelle Hilfe überführt<br />

werden, da nur dort mit Hilfezielen konkrete Hilfen umgesetzt werden können, die eine<br />

längerfristige Problemlösung ermöglichen.<br />

• Zweitens soll als Ergebnis der Abschluss der mit Hilfeplan beratenen Klientinnen <strong>und</strong><br />

Klienten erfasst <strong>und</strong> bewertet werden.<br />

• Drittens soll erhoben <strong>und</strong> beurteilt werden, in wie vielen Fällen die einzelnen Hilfeziele<br />

vereinbart <strong>und</strong> auch erreicht werden.<br />

• Als vierter Bereich wurde die Nachsorge/Nachbetreuung festgelegt. Es sollte hierdurch<br />

eine weitere Begleitung stattfinden, wodurch das Risiko einer geringen Nachhaltigkeit<br />

minimiert würde.<br />

Die Finanzierungsvereinbarungen, die sich in großen Teilen über die drei Beratungsbereiche<br />

hinweg ähneln, wurden erstmals <strong>für</strong> die Wohnungs-/Obdachlosenberatung entwickelt. Wie<br />

auch <strong>für</strong> die beiden anderen Beratungsbereiche wurden dabei die Kofinanzierung der Träger<br />

über zwei Teilbudgets berechnet:<br />

Das erste Teilbudget berücksichtigt die Anzahl der fachlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbei-<br />

ter, die zu bewirtschaftende Fläche der Beratungsstellen, die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaß-<br />

nahmen sowie die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten. Zusätzlich wird dabei die Beratungsstellengröße<br />

durch die Berechnung einer Beratungsstellenkennzahl beachtet. Das erste Teilbudget be-<br />

42


echnet also den Anteil der Finanzierung, der weitgehend im Kontext der Fixkosten einer<br />

Einrichtung steht. Auch findet eine Wirkungssteuerung statt. Beispielsweise bei den Fort-<br />

<strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen bekommt die Einrichtung den höchsten Punktwert, wenn sie<br />

Ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter pro Jahr 4-5 Arbeitstage zu Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungs-<br />

maßnahmen entsendet. Bei mehr oder aber auch bei weniger Tagen reduziert sich der<br />

Punktwert. Dadurch soll erreicht werden, dass die Einrichtung sich aktiv um die Weiterquali-<br />

fizierung bemüht, jedoch eine „Ausuferung“ der Weiterbildungskosten vermieden wird. Vom<br />

Prinzip adäquat findet diese Regelung <strong>für</strong> die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten Anwendung. Insge-<br />

samt ergibt sich also <strong>für</strong> das Teilbudget 1 aufgr<strong>und</strong> der Ausprägungen <strong>und</strong> der damit ver-<br />

b<strong>und</strong>enen Berechnungen jeweils eine Gesamtpunktzahl, die von jeder Einrichtung tatsäch-<br />

lich erreicht wird.<br />

Das ähnliche Verfahren kommt nun <strong>für</strong> das zweite Teilbudget zur Anwendung. Der Unter-<br />

schied besteht darin, dass dieses die Wirkung der Arbeit bewertet. Wie bereits in der obigen<br />

allgemeinen Beschreibung der Finanzierungsvereinbarungen dargestellt, wurde bewusst<br />

darauf verzichtet, alle Merkmale, die in der Leistungsbeschreibung entwickelt wurden, auch<br />

in der Finanzierungsvereinbarung wieder aufzunehmen. Vielmehr wurden in diesem Bereich<br />

vier Aspekte herausgegriffen, die der Kommune besonders steuerungswürdig <strong>und</strong> damit fi-<br />

nanzierungsrelevant erschienen <strong>und</strong> zusätzlich sowohl objektiv als auch einfach überprüfbar<br />

waren. Dies war erstens die Beschaffung/Erhalt einer geeigneten Wohnung, zweitens die<br />

finanzielle Absicherung, drittens die Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit <strong>für</strong> den 1. oder<br />

2. Arbeitsmarkt <strong>und</strong> viertens der Fortbestand der erreichten Hilfeziele nach sechs Monaten<br />

nach Abschluss des Hilfeplans. Für diese vier Kriterien wurde festgelegt, welcher Prozent-<br />

satz der Zielerreichung als „normal“ angesehen wird. In diesem „Normalkorridor“ wurde der<br />

Punktwert „1“ vergeben. Bei einer geringeren Zielerreichung wurde ein negativer Punktwert<br />

festgelegt, der dann letztendlich zu einer geringeren Finanzsumme führen würde. Wenn<br />

demgegenüber bei einem höheren Anteil der Ratsuchenden die Hilfeziele erreicht würden,<br />

gibt es einen höheren Punktwert, also letztendlich mehr Geld. Insgesamt werden also in den<br />

vier Bereichen – wie bereits im Teilbudget 1 – Punktwerte vergeben, die dann, mit dem Teil-<br />

budget 1 addiert, eine Gesamtsumme ergeben.<br />

Abschließend wird das kommunale Budget, welches <strong>für</strong> den Beratungsbereich zur Verfügung<br />

gestellt wird, an die Einrichtungen verteilt. Jede Einrichtung erhält dabei den relativen Anteil<br />

am kommunalen Budget, der ihm aufgr<strong>und</strong> der erreichten Punktzahl zusteht.<br />

Zusammenfassend kann <strong>für</strong> den Verlauf der Beratungen gesagt werden, dass die Verhand-<br />

lungen im höchsten Maße einvernehmlich stattgef<strong>und</strong>en haben. Weder in der Entwicklung<br />

der Leistungsbeschreibung, noch in der gr<strong>und</strong>sätzlichen Ausgestaltung der Finanzierungs-<br />

vereinbarung lagen die Sichtweisen weit auseinander. Der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ist insbesondere in<br />

der langjährigen <strong>und</strong> vertrauensvollen Zusammenarbeit der Kommune mit den Einrichtungen<br />

zu sehen. Zudem stimmten beide Parteien darin überein, das Beratungssystem möglichst<br />

optimal unter den gegebenen finanziellen Voraussetzungen zu gestalten.<br />

43


Zu Verhandlungsende ergab sich jedoch eine unerwartete Wende, als beide Träger die<br />

Rechtmäßigkeit der vertraglichen Regelungen <strong>und</strong> dabei insbesondere die Finanzierungsre-<br />

gelungen in Frage stellten. Der Gr<strong>und</strong> lag v.a. in der unterschiedlichen personellen Beset-<br />

zung durch die Verbände: Während im Verhandlungsverlauf Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus<br />

der praktischen Arbeit die Entwicklungen begleiteten <strong>und</strong> diskutierten, wurde das Vertrags-<br />

werk zum Schluss verbandspolitisch <strong>und</strong> juristisch betrachtet. Damit fehlte den verbandspoli-<br />

tischen <strong>und</strong> juristischen Entscheidungsträgern der Überblick über den Verhandlungsverlauf<br />

<strong>und</strong> damit über die durchaus konsensuale Ausarbeitung. Dies führte dazu, dass in der<br />

rechtsgutachterlichen Stellungnahme der Verbände Punkte kritisiert wurden, die explizit auf-<br />

gr<strong>und</strong> der Wünsche der Verbände während des Verhandlungsverlaufs aufgenommen wor-<br />

den waren. Es empfiehlt sich, bei einer Umsetzung in anderen Kommunen auf diesen Punkt<br />

zu achten <strong>und</strong> die juristische Ebene in den Verlauf stärker zu integrieren.<br />

Letztendlich fand ein Austausch unterschiedlicher rechtlicher Stellungnahmen statt. Auf die<br />

Stellungnahme der Verbände folgte eine Stellungnahme des ISS-Frankfurt a.M., die in eine<br />

Stellungnahme der Stadt Mainz mündete. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Stellungnahmen wurde ein<br />

gemeinsames Treffen vereinbart, an welchem Rechtsvertreter der Verbände, der Kommune<br />

<strong>und</strong> das ISS-Frankfurt a.M. teilnahmen. In diesem Gespräch wurden die unterschiedlichen<br />

strittigen Punkte diskutiert, wobei es gelang, ein Einvernehmen herzustellen. Einige Punkte<br />

wurden dabei verändert, wobei die Formulierungen vorwiegend während der Sitzung erarbei-<br />

tet wurden.<br />

Die weitere Einarbeitung der überarbeiten Punkte erfolgte reibungslos. Das Vertragswerk<br />

konnte somit nach Zeitplan verabschiedet werden.<br />

5.6.2 Drogen-/Suchtberatung<br />

Im Bereich der Drogen-/Suchtberatung bestand eine besondere Situation durch die Tatsa-<br />

che, dass die Beratungsleistungen einerseits von einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />

(dem Caritasverband Mainz e.V.) <strong>und</strong> andererseits dem öffentlichen Träger (der Stadt Mainz<br />

selbst) durchgeführt wurden. Zudem war der Leiter des Fachbereichs Suchthilfe zugleich<br />

gesamtverantwortlich <strong>für</strong> die Einrichtung (der Beratungsstelle „Brücke“). In den Verhandlun-<br />

gen hätte dieser also einerseits die Position der Verwaltung <strong>und</strong> andererseits die Position der<br />

Einrichtung vertreten müssen. Dieser Konstellation wurde dadurch begegnet, dass die Ein-<br />

richtungsleiterin in den Verhandlungsprozess aktiv integriert wurde. Diese Trennung war je-<br />

doch nicht immer problemlos möglich.<br />

Als weiteres Problem erwies sich, dass es eine funktionale Aufteilung der Zielgruppen zwi-<br />

schen den beiden Beratungseinrichtungen gab. Die kommunale Einrichtung hat sich auf die<br />

<strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Drogenberatung spezialisiert, während die freie Beratungseinrichtung vorwie-<br />

gend die Suchtberatung v.a. im Kontext der Alkoholabhängigkeit übernommen hatte. Ge-<br />

meinsame Bewertungskriterien bei dem finanzierungsrelevanten Teilbudget 2 konnten zwar<br />

gef<strong>und</strong>en werden, die Bewertungskorridore wurden jedoch unterschiedliche gestaltet.<br />

44


Im Rahmen der Leistungsbeschreibungen wurden die Einzelleistungen nicht nur beschrieben<br />

<strong>und</strong> Qualitätsstandards festgelegt, sondern es wurden auch Höchstsätze <strong>für</strong> die jeweiligen<br />

Beratungsvorgänge festgelegt. Hintergr<strong>und</strong> war das Bemühen, unter Berücksichtigung der<br />

oftmals langwierigen Beratungsprozesse <strong>und</strong> der Schwierigkeit mit Abhängigen in einem<br />

Beratungskontakt zu bleiben, <strong>und</strong> trotzdem eine Grenze zu ziehen, damit der Einsatz von<br />

Finanzmitteln in Relation zur Wirkung gesetzt werden kann.<br />

Als übergreifende Leistungsbereiche wurden definiert:<br />

• Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung,<br />

• Beratung <strong>und</strong> psychosoziale Betreuung,<br />

• sonstige <strong>Integration</strong>shilfen,<br />

• primäre <strong>und</strong> sek<strong>und</strong>äre Prävention,<br />

• Vernetzung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Insbesondere die im Bereich der Drogen- <strong>und</strong> Suchthilfe vielfach existierenden Vorgaben zu<br />

fachlichen Standards machten eine weitere Ausdifferenzierung unnötig. Es wurde hier auf<br />

die fachlichen Vorgaben der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchgefahren (DHS), des<br />

Fachverbands Drogen <strong>und</strong> Rauschmittel e.V. (FDR), der Deutschen Gesellschaft zum Studi-<br />

um des Schmerzes e.V. (DGSS), der Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz, die Emp-<br />

fehlung des Landesarbeitskreises Suchtkrankenhilfe (LAKS), des Verbands ambulanter Be-<br />

handlungsstellen <strong>für</strong> Suchtkranke/Drogenabhängige e.V. (VABS) <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esverbands<br />

<strong>für</strong> Akzeptierende Drogenarbeit <strong>und</strong> Humane Drogenpolitik (Akzept) verwiesen. Diese allge-<br />

meine Regelung macht deutlich, dass es hinsichtlich der Methoden keinen übergreifenden<br />

weiteren Regelungsbedarf gab. Es wurde also die Trägerautonomie in der Ausgestaltung der<br />

Hilfen weit gefasst <strong>und</strong> nur eine Nachvollziehbarkeit durch die Beschreibung der Hilfen ein-<br />

gefordert. Durch die Festlegung der maximalen zeitlichen Ausprägung der Einzelleistungen<br />

wurde zudem ein allgemeiner Rahmen gesteckt.<br />

Ein größerer Fokus wurde auf den Bereich der Vernetzung gelegt. Dabei sollen die Bera-<br />

tungseinrichtungen die Vernetzung mit den unterschiedlichen anderen Dienstleistungen nach<br />

Möglichkeit aktiv ausbauen. Ein zentraler Bereich war dabei die Abklärung von Nahtstellen<br />

<strong>und</strong> Abgrenzungen zu Institutionen im Kontext Sucht, wie insbesondere zur Justiz, der Psy-<br />

chiatrie <strong>und</strong> der Medizin allgemein, den Kostenträgern, der <strong>Jugend</strong>hilfe, der Wohnungslo-<br />

senhilfe <strong>und</strong> der Arbeitsverwaltung. Es sind nach Möglichkeit Kooperationsverträge <strong>und</strong> Kon-<br />

trakte anzufertigen <strong>und</strong> abzuschließen werden. Insbesondere sollen zusätzlich<br />

Selbsthilfegruppen aktiv befördert <strong>und</strong> eine Vernetzung hergestellt werden.<br />

Insbesondere die Frage der Ergebnisqualität wurde umfassend diskutiert. Das Ziel war hier-<br />

bei, nach übergreifend gültigen Merkmalen zu suchen <strong>und</strong> diese in ihrer Zielerreichung zu<br />

quantifizieren. Durch diese intensive Diskussion wurde eine starke Auseinandersetzung mit<br />

der Frage erreicht, in welche Richtung die Drogen-/Suchtberatung steuern soll. Die unter-<br />

schiedlichen Erwartungen von Politik, Verwaltung <strong>und</strong> mittels der Umsetzung des neuen<br />

45


SGB II auch der Arbeitsverwaltung, respektive der Arbeitsgemeinschaft (ARGE), wurden<br />

dabei diskutiert <strong>und</strong> in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Demnach fand eine Auftei-<br />

lung in fallübergreifende <strong>und</strong> klientenbezogene Ergebnisse statt.<br />

In die Betrachtung der fallübergreifenden Ergebnisse fand Eingang:<br />

• Anteil der Aufnahme von Neufällen,<br />

• Anteil der planmäßigen Beendigung im Verhältnis zur Gesamtzahl,<br />

• Anteil der Erstkontakte, die zu Mehrfachkontakten wurden,<br />

• Haltequote insgesamt,<br />

• Betreuungsschlüssel.<br />

Für die klientenbezogenen Ergebnisse wurden folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

• Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit,<br />

• Abschluss von Entschuldungsmaßnahmen,<br />

• Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen,<br />

• Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen,<br />

• Haltequote nach sechs Monaten in der Suchtberatung,<br />

• Haltequote nach sechs Monaten in der Nachsorge.<br />

Auch in diesem Beratungsbereich eine Zweiteilung des Budgets vorgenommen.<br />

Das Teilbudget 1 richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich an den Fixkosten aus. Die einzelnen Kategorien<br />

sind die Anzahl der fachlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die Beratungsstellengröße,<br />

die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten. Betrachtet man<br />

nun den Bereich der Sach- <strong>und</strong> Regiekosten im Vergleich zu dem Beratungsbereich der<br />

Wohnungs-/Obdachlosen, fällt eine sehr viel höhere Punktbewertung <strong>für</strong> den Bereich Dro-<br />

gen-/Suchtberatung auf. Durch diesen höheren Anteil wurde einerseits der größere Anteil an<br />

Leistungen außerhalb der direkten Beratungsarbeit gewürdigt. Andererseits wurde dadurch<br />

eine Nichteinhaltung dieser erwünschten Leistung stärker sanktioniert.<br />

Für das wirkungsorientierte Teilbudget 2 mussten <strong>für</strong> die beiden Beratungseinrichtungen<br />

aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Zielgruppen <strong>und</strong> Suchtformen unterschiedliche Ausprägun-<br />

gen gef<strong>und</strong>en werden. Die Betrachtungskategorien waren jedoch identisch. Es handelte sich<br />

dabei um:<br />

• Anteil der Aufnahme von Neufällen,<br />

• Anteil der planmäßigen Fallbeendigungen,<br />

• Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden,<br />

• Haltequote,<br />

46


• Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen,<br />

• Anteil der Überführungen in Entwöhnungsmaßnahmen.<br />

Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen gewährleistet wird, wurden die<br />

Punktwerte jedoch gleich gestaltet. Auch <strong>für</strong> diesen Bereich gilt demnach: Wer besser arbei-<br />

tet, bekommt einen größeren Anteil am Gesamtbudget.<br />

Für den Beratungsverlauf im Beratungsbereich Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung lässt sich fest-<br />

halten, dass die Schwierigkeiten eher in der verwaltungsinternen Konstruktion der Voraus-<br />

setzung <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit einer öffentlichen mit einer freien Beratungseinrichtungen<br />

lagen, als in der Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung. Dennoch bedeutete auch hier die<br />

Festlegung jedes einzelnen Kriteriums eine vorausgehende intensive Beschäftigung mit dem<br />

Aspekt. Durch die relativ eindeutige Trennung der Beratung in die beiden Bereiche Drogen<br />

auf der einen <strong>und</strong> Sucht auf der anderen Seite gab es jedoch keine konflikthaften Situationen<br />

in der Bewertung der fachlichen Kriterien. Zudem wurde der Caritasverband Mainz über die<br />

fachlich zuständige Person in den Verhandlungen vertreten.<br />

Die Leistungsvereinbarung konnte demnach termingerecht abgeschlossen werden.<br />

5.6.3 Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

Der Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung stellte eine besondere<br />

Herausforderung dar. Die Gründe hier<strong>für</strong> lagen auf unterschiedlichen Ebenen:<br />

• Dieser Bereich macht mit knapp einem Drittel des Beratungsbudgets der Stadt Mainz den<br />

größten finanziellen Anteil aus.<br />

• Die Hilfen basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen aus SGB VIII <strong>und</strong> XII<br />

(BSHG).<br />

• Die Abgrenzung der einzelnen Leistungen innerhalb der Beratungssettings ist nicht im-<br />

mer trennscharf möglich.<br />

• In Mainz bestand zu Verhandlungsbeginn eine große Trägerpluralität.<br />

• Die Verzahnung zwischen ASD <strong>und</strong> Beratungseinrichtungen ist ein zentraler Bestandteil<br />

der Genehmigung <strong>und</strong> Ausgestaltung der Hilfen.<br />

• Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieses Beratungsbereichs ist sehr hoch <strong>und</strong> wird<br />

sensibel wahrgenommen.<br />

Die oben benannten Punkte machen deutlich, dass die Kommune hier ein starkes Interesse<br />

hatte, eine gr<strong>und</strong>sätzliche Veränderung der Beratungslandschaft herbeizuführen, um eine<br />

größere Effektivität <strong>und</strong> Verzahnung der Hilfen gewährleisten zu können. Zentrale Ziele wa-<br />

ren hierbei:<br />

47


• Überwindung der Trennung zwischen psychologisch-orientierter Erziehungsberatung <strong>und</strong><br />

sozialpädagogisch-orientierter Ehe- <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung durch die Einrichtung<br />

von integrierten Beratungsstellen, in der beide Berufsgruppen vertreten sind.<br />

• Bildung von Beratungsteams mit unterschiedlichem professionellen Hintergr<strong>und</strong> (Einfüh-<br />

rung des Prinzips der Multiprofessionalität).<br />

Die Diskussionen zur Gestaltung der Leistungsbeschreibungen, Finanzierungsvereinbarun-<br />

gen <strong>und</strong> der speziell <strong>für</strong> diesen Bereich entwickelten Vereinbarungen zur Ausgestaltung des<br />

Teams einer integrierten Beratungsstelle <strong>und</strong> der Kooperationsvereinbarung zwischen ASD<br />

<strong>und</strong> Beratungsstelle waren inhaltlich sehr komplex <strong>und</strong> benötigten ein hohes Maß an Aus-<br />

gleich zwischen unterschiedlichen Positionen.<br />

Die im Kapitel der Auswertung der qualitativen Interviews (siehe Punkt 6) dokumentierte Kri-<br />

tik der Verhandlung auf unterschiedlicher Augenhöhe kann vor dem beschriebenen Hinter-<br />

gr<strong>und</strong> verstanden werden. In diesem Beratungsbereich hatte die Kommune eine eindeutige<br />

Positionierung vorgenommen, die sie nicht zur Disposition stellte <strong>und</strong> in der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Entscheidung nicht verhandelt wurde. Dies bezog sich auf den Beschluss, nur noch integrier-<br />

te Beratungsstellen zu fördern <strong>und</strong> einen multiprofessionellen Personalschlüssel vor-<br />

zugeben.<br />

Bis zu Beginn der Verhandlungen unterhielt die Stadt Mainz eine eigene städtische Erzie-<br />

hungsberatungsstelle, die Ende 2004 aufgelöst wurde. Das Zurückziehen der Stadt Mainz<br />

aus dieser Art der Leistungserbringung erfolgte zu Gunsten der Leistungsanbindung an die<br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege nach dem Subsidiaritätsprinzip. Aufgr<strong>und</strong> der Schließung<br />

konnten <strong>für</strong> diesen Bereich zusätzlich 95.000 € bereitgestellt werden.<br />

Die Sitzungsfolge der Verhandlungen fand im Normalfall alle zwei Wochen von April bis Sep-<br />

tember 2004 statt. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen Veränderungsnotwendigkeit <strong>und</strong> der Komplexi-<br />

tät der Inhalte kristallisierte sich ein gegenüber den anderen Beratungsprozessen formelles<br />

Vorgehen heraus:<br />

• Die Verhandlungen wurden äußerst detailliert protokolliert;<br />

• unterschiedliche Positionen wurden dabei schriftlich festgehalten;<br />

• zur Bearbeitung von spezifischen inhaltlichen Kontexten wurden eigene Arbeitsgruppen<br />

gegründet, die dann Ergebnisse vorlegten, die wiederum in der Gesamtgruppe diskutiert<br />

wurden;<br />

• zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung wurden entsprechende Papiere versandt <strong>und</strong><br />

eine Rückmeldefrist gesetzt;<br />

• die entsprechenden Stellungnahmen wurden thematisch gebündelt <strong>und</strong> in der Folgesit-<br />

48<br />

zung abgearbeitet.


Diese Komplexität erforderte ein stringentes Verhandlungsmanagement <strong>und</strong> eine klare Pro-<br />

tokollierung der effektuierten Veränderungen in den jeweiligen Versionen der Leistungsbe-<br />

schreibungen <strong>und</strong> der sonstigen Vereinbarungen.<br />

Zentrale Konfliktbereiche stellten die Diskussionen über die Finanzierung, die Gründung von<br />

integrierten Beratungsstellen <strong>und</strong> die personelle Ausstattung der Beratungsstellen dar. Dem-<br />

gegenüber verliefen die fachlich/inhaltlichen Diskussionen weitestgehend konsensual, wobei<br />

die Träger der Freien Wohlfahrtspflege häufig eine sehr eindeutige Regelung erwarteten, die<br />

von der Kommunalverwaltung nicht unbedingt in allen Fällen als notwendig erachtet worden<br />

war.<br />

Integrierte Beratungsstellen <strong>und</strong> personelle Ausstattung<br />

In der leistungsbeschreibung wurden die Aufgaben der Integrierten Beratungsstellen defi-<br />

niert: „Die Unterstützung in Erziehungs- <strong>und</strong> Beziehungsfragen <strong>und</strong> die Bewältigung indivi-<br />

dueller Problemlagen sind Voraussetzung des Lebensalltags von Erwachsenen. In Bera-<br />

tungsbereichen, die die Erziehung von <strong>Kinder</strong>n zum Gegenstand haben <strong>und</strong> die sich mit der<br />

Wahrnehmung von Verantwortung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> befassen, sind die Gewährleistung des Kin-<br />

deswohls, die Rechte der <strong>Kinder</strong> auf eine ihrem Entwicklungsstand entsprechende Beteili-<br />

gung <strong>und</strong> Beratung in Not- <strong>und</strong> Konfliktsituationen im Sinne des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfege-<br />

setzes zu beachten. In Beratungskontexten, die Problemlagen von Erwachsenen betreffen,<br />

gilt es im Blick zu halten, ob <strong>und</strong> inwieweit die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n durch diese Prob-<br />

lemlagen belastet sind <strong>und</strong> zur Gewährleistung ihrer Erziehung weitergehende Hilfen ange-<br />

boten, bzw. Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden müssen.“ 4 Diese Betrachtung der<br />

Gesamtsituation zur Lösung familialer oder paarbezogener Problemlagen, die häufig mitein-<br />

ander verknüpft sind, erfordert ein Beratungssystem, welches im Höchstmaß ineinander<br />

greift. Dies bedeutet nicht nur eine Verzahnung von Hilfen, sondern auch eine Multiprofessi-<br />

onalität, um mit unterschiedlichem fachlichen Hintergr<strong>und</strong>, geeigneten Methoden <strong>und</strong> integ-<br />

rierten Hilfeansätzen Lösungen herbeizuführen <strong>und</strong> deren Umsetzung zu sichern. Aus die-<br />

sem Gr<strong>und</strong> hat sich die Kommunalverwaltung dazu entschlossen, zukünftig nur noch<br />

integrierte Beratungsstellen zu fördern. Integrierte Beratungsstellen sollen dabei <strong>für</strong> alle Leis-<br />

tungsbereiche im Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung entspre-<br />

chende Beratungsangebote vorhalten.<br />

Um dies zu erreichen, sollen die Beratungseinrichtungen über eine entsprechende Anzahl<br />

von qualifiziertem Personal verfügen. Es wird aber auch die Möglichkeit eingeräumt, Träger-<br />

verbünde zu schließen, die dann gemeinsam den Anforderungen an eine integrierte Bera-<br />

tungsstelle nachkommen.<br />

Kernpunkt einer integrierten Beratungsstelle war die Festlegung der professionellen Gr<strong>und</strong>-<br />

lagen. Demnach müssen im Team sowohl der Beruf Diplom-Psychologe, als auch der Beruf<br />

Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge vertreten sein. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die Beratungsstel-<br />

4 Siehe Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung.<br />

49


le mindestens drei vollzeitäquivalent Beschäftigte vorhalten (dies kann sich also auch auf<br />

mehrere Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse beziehen). Weiterhin wurde festgelegt, dass jede<br />

Beratungsfachkraft zum Gr<strong>und</strong>beruf eine wissenschaftlich oder fachlich anerkannte, auf das<br />

Arbeitsfeld bezogene beraterische, psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatz-<br />

qualifikation nachweisen soll. Für konsiliarische bzw. nicht fest angestellte Beratungskräfte<br />

wurde eingeführt, derartige Beschäftigungsverhältnisse nur bis zu einer Maximalgrenze von<br />

10 % der festangestellten Personalkosten bei der Finanzierung zu veranschlagen. Entspre-<br />

chend wurde die Finanzierungsvereinbarung ausgestaltet. Auch die Fördergrenze <strong>für</strong> Ver-<br />

waltungsfachkräfte wurde festgelegt, damit einerseits nicht an Verwaltungsfachkräften ge-<br />

spart wird, andererseits keine übermäßige Ausweitung dieses Bereichs erfolgt. Die<br />

Festlegung fördert mindestens eine halbe Stelle pro integrierte Beratungsstelle <strong>und</strong> höchs-<br />

tens 0,33 Stellen pro vollzeitäquivalenter Beratungsfachkraft.<br />

Insgesamt führte die Regelung, dass zukünftig nur noch integrierte Beratungsstellen geför-<br />

dert werden, zu intensiven Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen. In erster Linie war<br />

das Thema Gegenstand der Diskussionen in den Beratungsgruppen. Letztlich wurden dort<br />

auch entsprechende Stellungnahmen eingebracht <strong>und</strong> die Regelungen diskutiert, wie auch<br />

entsprechend fachlich abgeändert. Zudem fanden in direktem Kontakt zwischen Träger <strong>und</strong><br />

Sozialdezernenten entsprechende Treffen statt.<br />

Seitens der Verwaltung wurde im Vorfeld, wie auch im Verlauf der Verhandlungen versucht,<br />

die möglichen Auswirkungen der Regelungen auf die Beratungslandschaft zu antizipieren.<br />

Auch wurden aktiv Träger angesprochen <strong>und</strong> versucht, Trägerverbünde zu fördern <strong>und</strong> damit<br />

einzelne Träger zu integrieren. Für die meisten Träger wurde, insbesondere über die Rege-<br />

lung, dass integrierte Beratungsstellen ihr Personal nicht ausschließlich <strong>für</strong> die Klientel in<br />

Mainz vorhalten müssen (selbst wenn nur der Mainzer Anteil kofinanziert wurde), erreicht,<br />

dass ohne größere Probleme ein Großteil der Träger die Voraussetzung der integrierten Be-<br />

ratungsstellen entweder aus eigener Kraft oder durch Zusammenschlüsse erfüllen konnte.<br />

Für einen Träger jedoch ergab sich trotz aller Bemühungen – auch seitens der Verwaltung –<br />

kein Anschluss an andere Träger. Die dadurch entstandene Situation wurde von kommuna-<br />

ler Seite, <strong>und</strong> von Seiten des Landes bedauert. Diese Entwicklung, <strong>und</strong> damit der Aus-<br />

schluss eines Trägers musste durch die Konzeption der „integrierten Beratungsstellen“ hin-<br />

genommen werden. Eine Neupositionierung dieses Trägers wird aktuell von der Kommune<br />

<strong>und</strong> dem Land Rheinland-Pfalz unterstützt.<br />

Für die nun realisierten integrierten Beratungsstellen bedeutet die Kooperation eine Entwick-<br />

lung <strong>und</strong>/oder Neuaufstellung ihrer Strukturen <strong>und</strong> Prozesse. Da die Verhandlungspartner <strong>für</strong><br />

die Umsetzungen der Leistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen nun die integrier-<br />

ten Beratungsstellen <strong>und</strong> nicht mehr die Träger sind (außer diese können aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Größe selbst eine integrierte Beratungsstelle stellen), müssen diese auch ihre neue Organi-<br />

sationsform entwickeln. Über entsprechende Veränderungen kann im Rahmen dieses Be-<br />

richts noch keine Aussage getroffen werden. Eine Begleitung der organisatorischen Verän-<br />

derungsprozesse ist nicht vorgesehen.<br />

50


Leistungsbeschreibung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen der Beratungsfelder innerhalb des<br />

Beratungsbereichs mussten bei der Leistungsbeschreibung, also der Festlegung von Quali-<br />

tätsmerkmalen, unterschiedliche Leistungsgruppen gebildet werden. Folgende Aufteilung<br />

wurde realisiert:<br />

• Leistungsgruppe 1: Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung (nach § 16<br />

SGB VIII)<br />

• Leistungsgruppe 2: Information, Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaft, Trennung<br />

<strong>und</strong> Scheidung sowie Ausübung der Personensorge (nach §§ 17/18 SGB VIII)<br />

• Leistungsgruppe 3: Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung (nach § 28 SGB VIII)<br />

• Leistungsgruppe 4: Lebensberatung außerhalb des SGB VIII (nach § 8 BSHG (neu: § 11<br />

SGB XII))<br />

In den Verhandlungen kristallisierte sich heraus, dass es <strong>für</strong> einige der Qualitätskriterien<br />

Leistungsgruppen identische übergreifende Anforderungen geben müsse. In anderen Berei-<br />

chen waren Festlegungen notwendig, die sich auf nur eine oder aber mehrere der Leis-<br />

tungsgruppen bezogen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wurde der Beratungsprozess in die Bereiche „Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong><br />

Kurzzeitberatung“, „Längerfristige Beratung“ <strong>und</strong> „Therapeutische Leistung“ unterteilt. Dabei<br />

gilt <strong>für</strong> alle Leistungsgruppen, dass eine Kurzzeitberatung nur bis maximal fünf Beratungs-<br />

kontakten (zu je 10 Minuten) stattfinden kann. Im Anschluss wird die Beratung in eine länger-<br />

fristige Beratung überführt, wobei jedoch die Leistungsgruppe 1 ausschließlich als Kurzzeit-<br />

beratung stattfinden darf. Nichtmedizinische therapeutische Leistungen dürfen nur <strong>für</strong> die<br />

Leistungsgruppen 3 <strong>und</strong> 4 erbracht werden. Gemeinsame Festlegungen fanden auch in der<br />

übergreifenden Festlegung von gr<strong>und</strong>sätzlichen Qualitätsstandards, wie beispielsweise in<br />

der Beschreibung von Kooperationsformen zwischen Verwaltung <strong>und</strong> Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege, von Handlungsbereichen, von Formen der Hilfeerbringung, von Voraus-<br />

setzungen zur Leistungserbringung <strong>und</strong> von fachlichen Standards statt.<br />

Für jede Leistungsgruppe wurden in einzelnen schriftlichen Festlegungen weitere Qualitäts-<br />

merkmale definiert. Insbesondere wurde hierbei festgelegt, welche Ziele in der Beratungsar-<br />

beit der einzelnen Leistungsgruppen erreicht werden sollen. Aber auch die fallspezifischen<br />

<strong>und</strong> fallübergreifenden Tätigkeiten zur Zielerreichung wurden ausdifferenziert. Diese Festle-<br />

gungen bilden einen Rahmen der erwünschten Leistungen. Eine zeitliche Kontingentierung<br />

der Einzelleistungen wurde jedoch nicht vorgenommen. Zusätzlich wurde die Ergebnisquali-<br />

tät individuell geregelt. Hierbei wurde insbesondere darauf abgehoben, die Auswirkung der<br />

Beratungsleistung zu erkennen, wie sie sich beispielsweise durch die Entwicklung eines trag-<br />

fähigen Konzepts oder der Zielerreichung ergibt. Aber auch die Einhaltung standardisierter<br />

Verfahren im Beratungsablauf wurde dort festgelegt. Damit übernimmt der Bereich der Er-<br />

51


gebnisqualität eine Stellung zwischen der Jahresdokumentation (hierzu wurden Querverwei-<br />

se hergestellt) <strong>und</strong> der wirkungsorientierten Finanzierung.<br />

Finanzierung<br />

Bereits erwähnt wurde, dass die Festlegungen im Bereich der integrierten Beratungsstelle<br />

Eingang in die Finanzierungsvereinbarung fand. Hierzu wurde zusätzlich zur Berechnung der<br />

Punktwerte <strong>für</strong> die Beschäftigung fachlicher Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im Festange-<br />

stelltenverhältnis eine eigene Berechnung der konsiliarischen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbei-<br />

ter vorgenommen. Ansonsten stimmt das Teilbudget 1 inhaltlich mit denen aus den anderen<br />

beiden Beratungsbereichen überein.<br />

Für das wirkungsorientierte Teilbudget 2 wurden unterschiedliche Merkmale mit den ent-<br />

sprechenden Ausprägungen <strong>für</strong> die jeweiligen Leistungsgruppen gef<strong>und</strong>en. Das bedeutet,<br />

dass die Wirkung innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen unabhängig voneinander nach<br />

anderen Gesichtspunkten gesteuert werden kann. Eine Ausnahme bildet hierbei die Leis-<br />

tungsgruppe 1. Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass es sich hier nur um Erstinformation <strong>und</strong>/oder<br />

Kurzzeitberatung handelt, wurde auf eine wirkungsorientierte Merkmalsdefinition verzichtet.<br />

Für die Leistungsgruppe 2 wurden folgende Merkmale festgelegt:<br />

• Anteil der Fälle in der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung, bei denen ein tragfähiges<br />

Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet wurde.<br />

• Anteil der strittigen Beratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne ge-<br />

richtliches Verfahren unter Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wurde.<br />

Die Leistungsgruppe 3 wird durch folgende Merkmale bestimmt:<br />

• Anteil der durch den ASD vermittelten/geschickten Beratungsfälle, bei denen die Adres-<br />

saten den Beratungsprozess aufgenommen haben (mindestens drei Kontakte zu mindes-<br />

tens je drei Zeittakten).<br />

• Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein Erst-<br />

gespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgte (mindestens fünf Zeittakte).<br />

• Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindestens<br />

drei Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Für die Leistungsgruppe 4 wurde nur ein Merkmal festgelegt:<br />

• Anteil der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong> bei<br />

Bedarf angepasst wurde.<br />

Bewertung<br />

Wie bereits eingangs festgestellt, war die Entwicklung der Leistungsvereinbarungen in die-<br />

sem Bereich komplex, zeitaufwändig <strong>und</strong> sensibel. Um so erfreulicher ist es, dass auch <strong>für</strong><br />

diesen Bereich die Verträge abgeschlossen werden konnten. Die Tatsache, dass seitens der<br />

52


Kommunalverwaltung eine gr<strong>und</strong>sätzliche Positionierung hinsichtlich der personellen Aus-<br />

gestaltung <strong>und</strong> der Organisationsform in integrierte Beratungsstellen vorgenommen wurde,<br />

ließ die Verhandlung in diesen Bereichen nicht ergebnisoffen stattfinden. Dies wirkte sich<br />

auch insgesamt auf den Verhandlungsverlauf aus:<br />

• Die inhaltlichen Verhandlungen fanden bisweilen in einer Stimmung des „konstruktiven<br />

Misstrauens“ statt.<br />

• Stellungnahmen bildeten zusätzlich die Gr<strong>und</strong>lage der inhaltlichen Diskussionen.<br />

• Ein hoher Formalisierungsgrad der Diskussionen war nötig, damit alle Beteiligten ihre<br />

Einwände als beachtet anerkannten.<br />

• Es gab mehrere Situationen, in denen die Diskussionen sehr kontrovers <strong>und</strong> persönlich<br />

geführt wurden.<br />

• Es herrschte insbesondere im Bereich der Finanzierungsfrage eine große Unsicherheit,<br />

ob <strong>und</strong> inwieweit die Träger auch zukünftig ihre Leistungen in einer qualitativ hochwerti-<br />

gen Form erbringen können.<br />

Zu diesem Zeitpunkt wurde vor allem die Frage der Trägerverbünde diskutiert. Es wurde<br />

auch erheblicher politischer Druck seitens der Verbände ausgeübt, der die direkten Verhand-<br />

lungen zusätzlich belastete. Gr<strong>und</strong>lage dieses Vorgehens seitens der Verbände war die ge-<br />

äußerte Be<strong>für</strong>chtung, ihre eigene Struktur nicht erhalten zu können <strong>und</strong> damit in eine finan-<br />

ziell nicht vorhersehbare Situation zu kommen. Dies wurde von der Kommunalverwaltung<br />

versucht, zu entkräften. Argumente waren hierbei, dass es eine eindeutige finanzielle Plan-<br />

barkeit gäbe, da die Finanzierungsvereinbarungen zu weiten Teilen auf die anteilige Refi-<br />

nanzierung der Overheadkosten ausgerichtet sei. Zudem seien Trägerverbünde auch in vie-<br />

len anderen Bereichen der sozialen Arbeit üblich <strong>und</strong> ermöglichten eine integrative<br />

Dienstleistung unter Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen. Die Tatsache,<br />

dass die Kommunalverwaltung eine Liste mit Beispielen von Trägerverbünden erstellen<br />

musste, um den Trägern aufzuzeigen, dass es sich bei diesem Vorgehen nicht um ein gänz-<br />

lich neues Verfahren handelte, machte deutlich, dass entsprechende Vorerfahrungen auf der<br />

Ebene der Verhandlungspartner bislang nicht vorlagen <strong>und</strong> daher eine große Unsicherheit<br />

bezüglich des Vorgehens herrschte.<br />

Letztendlich lässt sich keine übergreifende Bewertung des Vorgehens vornehmen. Aus un-<br />

terschiedlichen Perspektiven ergibt sich daher eine unterschiedliche Einschätzung:<br />

• Vom Ergebnis her betrachtet, waren die Diskussionen zielorientiert <strong>und</strong> ermöglichten<br />

einen tragfähigen <strong>und</strong> fachlich umfassenden Abschluss. Dieser Abschluss wurde von al-<br />

len Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner akzeptiert <strong>und</strong> unterzeichnet.<br />

• Aus der Perspektive der Kommune waren die Verhandlungen zielgerichtet <strong>und</strong> stringent.<br />

Es konnten die Eckpunkte, die als „Conditio sine qua non“ bestimmt wurden, auch umge-<br />

setzt werden. Durch die vertragliche Festlegung kann die Verwaltung nun davon ausge-<br />

hen, dass ein den Bedarfen entsprechendes fachlich hochwertiges Angebot der Leistun-<br />

gen seitens der Träger vorgehalten wird, dass die Finanzierung der Kommune direkt <strong>und</strong><br />

53


effektiv den Hilfebedürftigen zu Gute kommt <strong>und</strong> dass durch das entsprechende Control-<br />

ling zeitnah nachgesteuert werden kann.<br />

• Aus der Perspektive der Politik kann davon ausgegangen werden, dass durch die Ver-<br />

tragsabschlüsse die politischen Gestaltungswünsche entsprechend umgesetzt wurden.<br />

• Aus dem Blickwinkel der Träger ist eine derartig durchgängig positive Sichtweise sicher-<br />

lich nicht möglich. Im Vergleich zur Situation vor Verhandlungsbeginn sind nun die Träger<br />

sehr viel mehr gezwungen, ihre Leistung hinsichtlich Effektivität <strong>und</strong> Effizienz auszurich-<br />

ten. Zusätzlich bedingt das Controllingsystem eine hohe Dokumentationspflicht <strong>und</strong> er-<br />

möglicht damit eine hohe Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Methoden <strong>und</strong> Mittel.<br />

Auch erfordert die Dokumentation entsprechende Zeitressourcen. Durch die festgelegten<br />

personellen Mindeststandards der integrierten Beratungsstellen sind die Träger gezwun-<br />

gen, entweder selbst einen entsprechenden Personalstamm vorzuhalten, der dann über<br />

die Eigenanteile auch kofinanziert werden muss, oder aber Trägerverbünde einzugehen.<br />

Dies bedingt einen geringeren Handlungsspielraum hinsichtlich der organisationalen Aus-<br />

richtung <strong>und</strong> damit eine Abhängigkeit von den Partnern.<br />

Inwieweit ein ergebnisoffener Verhandlungsprozess zu Resultaten hätte führen können, die<br />

noch stärker an den unterschiedlichen Bedarfen von öffentlichem Träger auf der einen <strong>und</strong><br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf der anderen Seite ausgerichtet wären, kann nicht<br />

beurteilt werden. Letztendlich kann jedoch auch <strong>für</strong> den Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens-<br />

<strong>und</strong> Erziehungsberatung die Aussage getroffen werden, dass ein hoher Einklang zwischen<br />

fachlich optimierter Leistung <strong>und</strong> der finanziellen Situation des Kommunalhaushaltes gefun-<br />

den wurde.<br />

54


6 Einschätzungen zum Vorgehen<br />

Evaluation des Verhandlungsprozesses zum Abschluss von Rahmenvereinba-<br />

rungen <strong>und</strong> bereichspezifischen Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt<br />

Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen mittels Fragebogen <strong>und</strong> Interview<br />

Um den Verhandlungsprozess zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen <strong>und</strong> bereichspe-<br />

zifischen Leistungsvereinbarungen auszuwerten, wurde auf zwei Erhebungsinstrumente zu-<br />

rückgegriffen. Es erfolgte eine Befragung beteiligter Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure a) mittels Fra-<br />

gebogen, welche b) durch jeweils ca. 30minütige Expertinnen- <strong>und</strong> Experteninterviews<br />

ergänzt wurde. Kopien der Instrumente (Fragebogen <strong>und</strong> Interviewleitfaden) finden sich im<br />

Anhang 5 zu diesem Evaluationsbericht, ebenfalls Auswertungen zu einzelnen Fragen in<br />

Form von Kreuztabellen.<br />

Für den Fragebogen wurden zwei leicht unterschiedliche Fassungen erstellt, die in einigen<br />

Frageformulierungen berücksichtigten, ob die jeweils Befragten bei einem Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege (Appendix –t bei Seitenzahl des Fragebogens) oder in der Kommunalver-<br />

waltung (Appendix –k bei Seitenzahl) beschäftigt waren.<br />

Zunächst waren <strong>für</strong> die Erhebung eine Auswahl derjenigen Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter von<br />

Trägern zu benennen, die mittels der Instrumente zu befragen waren. Hierbei erschien be-<br />

sonders wichtig, die Gesprächspartnerinnen <strong>und</strong> –partner sowohl auf Seiten der Mainzer<br />

Kommunalverwaltung, als auch auf Seiten der beteiligten Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />

so auszuwählen, dass der Prozess vor allem entlang der spezifischen Beratungsbereiche<br />

rekonstruierbar wird.<br />

Die Berücksichtigung dieser Differenzierung ist von Bedeutung, weil sich die genannten Be-<br />

reiche hinsichtlich der Anzahl der jeweils am Verhandlungsprozess beteiligten Akteurinnen<br />

<strong>und</strong> Akteure signifikant unterschieden. Es ist zu vermuten, dass dies die Wahrnehmung <strong>und</strong><br />

Gestaltung des Verhandlungsprozesses beeinflusste.<br />

Die nachfolgende Auswertung bezieht den geschilderten Sachverhalt exponiert ein <strong>und</strong> diffe-<br />

renziert die Befragungsergebnisse an entsprechender Stelle diesbezüglich aus. Ähnliches<br />

gilt <strong>für</strong> die Gewichtung der Gesamtzahl der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner, die der<br />

Mainzer Kommunalverwaltung angehören. Zum einen war jedem der drei Beratungsbereiche<br />

mindestens eine Person als kommunale Vertretung zugeordnet (Bereich EB/EFL: zwei Per-<br />

sonen). Darüber hinaus fungierte ein Mitarbeiter der Kommunalverwaltung als maßgeblicher<br />

Prozesskoordinator beratungsbereichsübergreifend. Bei der nach Beratungsbereichen diffe-<br />

renzierenden Betrachtung finden dessen Antworten folglich keinen Eingang in die Auswer-<br />

tung. Drittens war in das Auswertungsdesign einzubeziehen, dass in einem Beratungsbe-<br />

reich (Drogen/Sucht) auch eine Einrichtung, die sich in kommunaler Trägerschaft befindet,<br />

vertreten war.<br />

Von 14 zu befragenden Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren gehörten somit sechs der Kommunalver-<br />

waltung der Stadt Mainz an, acht Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure repräsentierten acht, in den un-<br />

55


terschiedlichen Beratungsbereichen mit der Kommune kooperierende Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege. Somit existiert potenziell ein disproportionales Verhältnisses in Bezug auf<br />

die Gewichtung von Prozesseinschätzungen der Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten<br />

von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege. Zugleich leitet sich hieraus folgende Annahme ab:<br />

Einschätzungen zum Prozess stehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Zugehörigkeit<br />

der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure. Um sowohl die ansatzweise Disproportionalität zu berücksich-<br />

tigen als auch die Überprüfung dieser Hypothese in der Auswertung der Erhebung zu ge-<br />

währleisten, wurde u.a. nach „Art der Akteurin/des Akteurs“ differenziert, d.h. in der Auswer-<br />

tung auch danach unterschieden, ob die befragten Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner<br />

der Kommunalverwaltung oder einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angehörten. Bei<br />

der Darstellung in den Tabellen wurde <strong>für</strong> die Verhandlungspartner der Kommunalverwaltung<br />

die Abkürzung „K“ <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Träger der Freien Wohlfahrtspflege die Abkürzung „T“ gewählt.<br />

Die Zahl <strong>und</strong> Verteilung der zu befragenden Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure unter Berücksichtigung<br />

der Beratungsbereiche stellt sich wie folgt dar:<br />

Prozess-<br />

koordination<br />

Drogen/Sucht EB/EFL Wohnungs-<br />

losigkeit<br />

Kommunalverwaltung („K“) 1 1 2 1<br />

Träger/Einrichtungen im<br />

Beratungsbereich („T“)<br />

2* 6 1<br />

* hiervon eine Einrichtung in frei-gemeinnütziger <strong>und</strong> eine in kommunaler Trägerschaft. Letztere wurde in der Auswertung<br />

als Akteur der Kommunalverwaltung zugerechnet.<br />

Die vertiefenden Interviews wurden mehrheitlich vor Ort, d.h. in den Räumlichkeiten der Ak-<br />

teurinnen <strong>und</strong> Akteure geführt. Sie umfassten zehn Fragekomplexe <strong>und</strong> waren vor allem auf<br />

die Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“ <strong>und</strong> „Auswirkungen“ fokussiert. Da<br />

sie ergänzende Funktion besaßen, kam es im konkreten Interviewverlauf durchaus dazu,<br />

dass zu bestimmten Fragen keine weiteren mündlichen Ergänzungen gemacht wurden bzw.<br />

sich Antworten auch auf andere Fragekomplexe bezogen. In der nachfolgenden Auswertung<br />

werden Interviewpassagen exemplarisch als Zitate oder Paraphrasen entsprechend der Un-<br />

terteilung der Fragencluster wiedergegeben. Sofern die Antworten keine Identifizierung von<br />

Motivationshintergründen oder aber nähere Erläuterungen zum Vorgehen zuließen, wurde<br />

auf die Darstellung der Antworten verzichtet. Daraus ergibt sich das Fehlen zusätzlich quali-<br />

tativ erhobener Informationen bei einigen der Fragen.<br />

Trotz kurzfristiger Terminanfragen gelang es, die Interviews mehrheitlich ohne weitere Prob-<br />

leme zu verabreden <strong>und</strong> relativ zeitnah durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> terminbedingter Schwierig-<br />

keiten wurden zwei Interviews als Telefoninterviews geführt. Die Interviewatmosphäre kann<br />

als angenehm, offen <strong>und</strong> jederzeit kooperativ charakterisiert werden.<br />

Bei einem Akteur gestaltete sich die Terminfindung indes schwierig. Eine erste Anfrage Mitte<br />

Februar ergab, dass ein Interview frühestens Anfang März geführt werden könne. Eine<br />

56


nochmalige Kontaktaufnahme Ende Februar, um einen genauen Termin zu vereinbaren,<br />

ergab, dass der früheste Termin, der vom Akteur <strong>für</strong> ein ca. dreißigminütiges Telefoninter-<br />

view angeboten wurde, nun erst Mitte März liegen könne. Aufgr<strong>und</strong> dieses späten Termins<br />

musste auf das Interview verzichtet werden.<br />

Der Fragebogen wies fünf Fragencluster (mit insgesamt 20 Einzel- bzw. Unterfragen) aus:<br />

• Gestaltung der Prozesseinbindung,<br />

• Bedeutung von inhaltlichem Wissen bzw. Selbsteinschätzung zum Kenntnisstand in<br />

bestimmten Wissensbereichen beim Start der Verhandlungen,<br />

• Rückspiegelung des Prozesses auf Verbands- bzw. Verwaltungsebene,<br />

• Einschätzungen zum Prozessverlauf,<br />

• Einschätzungen zu Auswirkungen durch den Abschluss von Vereinbarungen.<br />

Die nachfolgende Auswertung ist entlang der benannten Cluster strukturiert <strong>und</strong> stellt die<br />

Ergebnisse zu den einzelnen Fragen vor. Die Betitelung der Cluster entspricht den in der o.g.<br />

Aufstellung kursiv gesetzten Kurztiteln. Innerhalb eines jeden Clusters erfolgt eine Differen-<br />

zierung unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Trägerzuordnung, d.h. die Ant-<br />

worten werden sowohl insgesamt als auch bezogen auf Zugehörigkeit zu einem Träger bzw.<br />

zur Kommunalverwaltung <strong>und</strong> hinsichtlich der Beratungsbereiche ausgewertet. Vereinzelt<br />

wurden Auswertungen zum Bereich EB/EFL nochmals nach Trägerzugehörigkeit aufge-<br />

schlüsselt.<br />

Zunächst werden die Ergebnisse zu einer jeden Frage textlich kurz ausgeführt, dem schließt<br />

sich die jeweilige Wertetabelle an. Zu den jeweiligen Gesamtzahlen finden sich in den Tabel-<br />

len prozentuale Werte. Bezüglich der beschriebenen weiteren Ausdifferenzierungen wurde<br />

hierauf jedoch verzichtet. Eine Umrechnung prozentualer Werte erschien angesichts der ge-<br />

ringen absoluten Zahlen nicht angemessen. Am Ende eines jeden Clusters befindet sich ein<br />

kurzes Fazit, welches die zentralen Aussagen knapp zusammenfasst.<br />

Sofern im Text absolute Zahlen genannt werden, ist der Wert, der eine jeweilige Ausprägung<br />

beziffert, zuerst aufgeführt, gegebenenfalls gefolgt von der durch „/“ getrennten Gesamtzahl<br />

jeweiliger Antworten (Bsp.: „X/Y“ lies als „X von Y“).<br />

Die gesamte Auswertung wurde anonymisiert. Sofern Interviewauszüge wiedergegeben sind,<br />

erfolgen Quellenangaben in Gestalt der Bezeichnung „interviewte Person“ kombiniert mit<br />

einer laufenden Nummer („#X“), die sich aus der Reihenfolge der geführten Interviews ablei-<br />

tet.<br />

57


6.1 Fragencluster „Prozesseinbindung“<br />

Das Fragecluster „Prozesseinbindung“ umfasste die Fragen 1 <strong>und</strong> 2 des Fragebogens. Es<br />

ging hierbei darum zu ermitteln, auf welcher Basis die Teilnahme erfolgte <strong>und</strong> um die Erhe-<br />

bung von Angaben zu Teilnahmefrequenz <strong>und</strong> Verhandlungskontinuität.<br />

Frage 1 Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />

In Bezug auf die Prozesseinbindung war von Interesse, von wem bzw. auf wessen Veranlas-<br />

sung die jeweiligen Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure <strong>für</strong> die Teilnahme an dem Verhandlungspro-<br />

zess beauftragt waren. Mehrheitlich nahmen die Beteiligten kraft ihrer Funktion beim jeweili-<br />

gen Träger an dem Prozess teil (9/14), ein geringerer Teil (4/14) auf Veranlassung des<br />

Trägers. Ein Befragter nahm keine Zuordnung zu den Antwortmöglichkeiten vor <strong>und</strong> gab<br />

stattdessen an, beauftragt worden zu sein, „weil kein anderer, die nötige Zeit hatte, der da<strong>für</strong><br />

in Frage gekommen wäre“.<br />

G K T<br />

auf eigene Veranlassung 0 0 0<br />

auf Veranlassung des Trägers 4 (30,8%) 2 2<br />

kraft meiner Funktion beim Träger 9 (69,2%) 4 5<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 13 6 7<br />

ohne Antwort 1 0 1<br />

Frage 2 Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />

Die überwiegende Mehrheit der Befragten (13/14) gab an, kontinuierlich am Verhandlungs-<br />

prozess teilgenommen zu haben. Ein Befragter verneinte dies. Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die nichtkontinuier-<br />

liche Teilnahme war, dass eine solche nicht erforderlich schien.<br />

G K T<br />

Ja 13 (92,9%) 5 8<br />

Nein 1 (7,1%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Fazit Fragencluster „Prozesseinbindung“<br />

Die Prozesseinbindung ist als sehr hoch einzustufen. Die Befragten nahmen – bis auf eine<br />

Ausnahme – kontinuierlich am Verhandlungsprozess teil. Es sind diesbezüglich keine signifi-<br />

58


kanten Unterschiede zwischen Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren von Trägern der Freien Wohl-<br />

fahrtspflege bzw. der Kommunalverwaltung erkennbar.<br />

6.2 Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“<br />

In diesem Cluster wurde mittels der Fragen 3a – 3e erhoben, inwieweit die am Verhand-<br />

lungsprozess beteiligten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ihren Vorkenntnisstand hinsichtlich eini-<br />

ger, <strong>für</strong> den Prozess bedeutsamer Wissensbereiche einschätzten. Den Befragten stand zu<br />

jedem Bereich eine vierstufige Antwortskala zu Verfügung, die zwischen den Bewertungen<br />

gering <strong>und</strong> hoch unterschied. Die ersten beiden Stufen der Skala wurden hierbei in der Aus-<br />

wertung der Bewertung gering bzw. eher gering zugerechnet, die dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der<br />

Skala als eher hoch <strong>und</strong> hoch. Im Einzelnen ergaben sich folgende Werte:<br />

Frage 3a Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />

• Wissensstand Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />

Die Einschätzungen zum eigenen Kenntnisstand bezüglich der Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leis-<br />

tungsvereinbarungen verteilen sich über die Breite der gesamten Skala. Sechs der Befragten<br />

schätzten ihren Kenntnisstand als gering bzw. eher gering ein. Acht Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure<br />

stuften ihren diesbezüglichen Kenntnisstand als eher hoch bzw. hoch ein.<br />

Die Berücksichtigung der Dimension Trägerzugehörigkeit ergibt, dass die Akteure im Bereich<br />

Kommunalverwaltung sich je hälftig über die Skala verteilen (3 gering/eher gering; 3 eher<br />

hoch/hoch). In der Gruppe der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrts-<br />

pflege liegt die Selbsteinschätzung der Kenntnisse höher (3 gering/eher gering; 5 eher<br />

hoch/hoch).<br />

G K T<br />

gering 2 (14,3%) 1 1<br />

4 (28,6%) 2 2<br />

6 (42,9%) 2 4<br />

hoch 2 (14,3%) 1 1<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Frage 3b Qualitätsmanagement<br />

• Wissensstand Qualitätsmanagement<br />

Auch die Verteilung der Einschätzungen zum eigenen Kenntnisstand bezüglich des Wis-<br />

sensbereiches Qualitätsmanagement – bezogen auf das mögliche Spektrum der gesamten<br />

Antwortskala – gestaltete sich nicht proportional, sondern wies eine Schwerpunktbildung auf:<br />

Es zeigte sich, dass der überwiegende Teil der befragten Prozessbeteiligten (12/14) ihre<br />

Vorkenntnisse als eher hoch bzw. hoch einschätzte.<br />

59


Die Differenzierung nach Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit ergab ein der<br />

Tendenz nach ähnliches Bild: sieben der Befragten auf Seiten der Träger <strong>und</strong> fünf auf Seiten<br />

der Kommunalverwaltung bewerteten die eigenen Vorkenntnisse als eher hoch bzw. hoch.<br />

Nur jeweils eine Person schätzte hingegen ihren Kenntnisstand als gering ein.<br />

Es waren darüber hinaus innerhalb der Beratungsbereiche keine signifikanten Asymmetrien<br />

hinsichtlich der Kenntnisstände zu beobachten.<br />

G K T<br />

gering 2 (14,3%) 1 1<br />

0 ( 0%) 0 0<br />

9 (64,3%) 4 5<br />

hoch 3 (21,4%) 1 2<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Frage 3c Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege<br />

• Wissensstand Finanzierungssysteme<br />

Über die Hälfte der beteiligten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (8/14) schätzte ihren Wissensstand<br />

zum Start der Verhandlungen im Bereich Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong><br />

Trägern der Freien Wohlfahrtspflege als eher hoch bzw. hoch ein, der größte Teil hiervon (6)<br />

als eher hoch. Vier der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner bewerteten ihre Vorkennt-<br />

nisse als eher gering. Nur zwei Befragte bewerteten ihre Kenntnisse als gering.<br />

Interessant erscheint hierbei die Berücksichtigung, wie sich die Einschätzung der Kenntnisse<br />

entlang der Unterscheidung Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit verteilt. Im<br />

Bereich der Träger der Freien Wohlfahrtspflege verfügten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure –<br />

entsprechend ihrer Selbsteinschätzung – tendenziell über höhere Vorkenntnisse, als die<br />

Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung.<br />

Hinsichtlich der Kenntnisstände innerhalb der Beratungsbereiche ist zu erwähnen, dass im<br />

Bereich Drogen/Sucht zwei Akteure ihre Kenntnisse als gering einstuften, ein Akteur als eher<br />

hoch. Auch im Bereich EB/EFL war das Antwortspektrum aufgefächert: mehrheitlich (4/8)<br />

schätzten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ihre Kenntnisse als eher hoch ein, je zwei Akteure<br />

lagen darunter (eher gering) bzw. darüber (hoch).<br />

60<br />

G K T<br />

gering 2 (14,3%) 2 0<br />

4 (28,6%) 1 3<br />

6 (42,9%) 2 4<br />

hoch 2 (14,3%) 1 1<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0


Frage 3d Finanzcontrolling<br />

• Wissensstand Finanzcontrolling<br />

Bezüglich des Themas Finanzcontrolling stellt sich die Situation wie folgt dar: Insgesamt ver-<br />

fügten über zwei Drittel der Beteiligten (10/14) laut eigener Einschätzung nur über eher ge-<br />

ringe oder geringe Kenntnisse. Vier Befragte bewerteten ihre Kenntnisse hingegen als eher<br />

hoch. Keine/r verfügte demnach über hohe Kenntnisse.<br />

Die Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus dem Trägerbereich schätzten ihren Kenntnisstand in<br />

der Tendenz höher ein.<br />

Innerhalb der jeweiligen Beratungsbereiche gab es keine signifikant auseinander liegenden<br />

Selbsteinschätzungen. Hier ist lediglich zu erwähnen, dass im Bereich EB/EFL die Hälfte der<br />

Befragten ihren Kenntnisstand als eher gering bewertete, die andere Hälfte als eher hoch.<br />

G K T<br />

gering 3 (21,4%) 2 1<br />

7 (50,0%) 3 4<br />

4 (28,6%) 1 3<br />

hoch 0 ( 0%) 0 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Frage 3e Verhandlungskompetenz<br />

• Wissensstand Verhandlungskompetenz<br />

Im Vergleich zum vorherigen Punkt stellt sich die Selbsteinschätzung des Wissensstandes<br />

zum Verhandlungsstart im Bereich Verhandlungskompetenz in der Gesamtsicht anders dar.<br />

Über zwei Drittel der Befragten (10/14) gaben an, über eher hohe bzw. hohe Kenntnisse zu<br />

verfügen. Nur vier der Befragten schätzten ihre Kenntnisse als eher gering ein. Keine/r be-<br />

wertete den Kenntnisstand als gering.<br />

In Bezug auf die Differenzierung zwischen Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit<br />

verfügten in diesem Bereich die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung –<br />

relativ gesehen – über einen höheren Anteil an Personen mit höherem Vorwissen innerhalb<br />

ihrer Gruppe.<br />

Bezogen auf eine Differenzierung nach Beratungsbereichen ist auch hier der Bereich<br />

EB/EFL derjenige, der das größte Skalenspektrum aufweist, allerdings mit eindeutigem<br />

Schwerpunkt auf der Einschätzung eher hoch <strong>und</strong> hoch.<br />

61


G K T<br />

gering 0 ( 0%) 0 0<br />

4 (28,6%) 1 3<br />

6 (42,9%) 3 3<br />

hoch 4 (28,6%) 2 2<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Fazit Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“<br />

Laut den erhobenen Selbsteinschätzungen bestand insgesamt betrachtet in den meisten<br />

Wissensbereichen ein eher hoher bzw. ein hoher Vorkenntnisstand. Ausnahme bildet der<br />

Bereich Finanzcontrolling, hier wurden die Kenntnisse von den Beteiligten deutlich als eher<br />

niedrig bzw. niedrig eingestuft.<br />

Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege schätzten im Vergleich<br />

ihre Vorkenntnisstände in fast allen unterschiedlichen Wissensbereichen (Ausnahme: Ver-<br />

handlungskompetenz) tendenziell etwas höher ein. Diese Beobachtung ist in Erinnerung zu<br />

behalten <strong>und</strong> später vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ergebnisse zur Prozessbewertung noch einmal<br />

zu reflektieren.<br />

Die Selbsteinschätzung hoher Kenntnisse bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu Quali-<br />

tätsmanagement (QM) kann als Hinweis auf bei diesen Trägern bereits laufende Qualitäts-<br />

management-Prozesse gedeutet werden bzw. als Hinweis auf die Relevanz von QM im Be-<br />

reich Sozialer Arbeit.<br />

6.3 Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw.<br />

Verbandsebene“<br />

Das dritte Cluster fragte in Gestalt der Fragen 4 <strong>und</strong> 5 zum einen die Häufigkeit bzw. die<br />

Zeitabstände ab, in denen die Verhandlungsergebnisse innerhalb der jeweiligen Trägerorga-<br />

nisation rückgespiegelt wurden (Frage 4). Zu anderen war zu ermitteln, inwieweit die Akteu-<br />

rinnen <strong>und</strong> Akteure weitere fachliche Unterstützung aus ihrer Trägerstruktur erhielten (Frage<br />

5).<br />

Frage 4 Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt<br />

Die große Mehrzahl (11/14) der Befragten konnte die Verhandlungsergebnisse in regelmäßi-<br />

gen Abständen in der eigenen Organisation rückspiegeln. Hiervon gaben fünf der befragten<br />

Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure an, dies sei nach jeder Sitzung erfolgt. Weitere 6 antworteten, dies<br />

sei in regelmäßigen längeren Abständen erfolgt. Eine interviewte Person gab an, dies habe<br />

selten stattgef<strong>und</strong>en. Zwei Befragte machten keine Angaben.<br />

62


G K T<br />

nach jeder Sitzung 5 (41,7%) 2 3<br />

in regelmäßigen längeren Abständen 6 (50,0%) 2 4<br />

selten 1 (8,3%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 12 5 7<br />

ohne Antwort 2 1 1<br />

Frage 5 Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrem Verband/Ihrer Verwaltungsabteilung erhalten?<br />

In Frage 5 stand den Befragten eine vierstufige Antwortskala zur Verfügung, die zwischen<br />

den Einschätzungen keine oder hohe fachliche Unterstützung aus dem Verband bzw. der<br />

Verwaltungsabteilung erhalten zu haben, unterschied. Die ersten beiden Stufen der Skala<br />

entsprechen der Bewertung keine bzw. eher keine, die dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der Skala ent-<br />

sprechen der Bewertung eher hohe <strong>und</strong> hohe fachliche Unterstützung.<br />

Demnach erhielt die Hälfte (7/14) der befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren keine bzw. eher<br />

keine fachliche Unterstützung. Umgekehrt gab die andere Hälfte der Befragten (7/14) an<br />

eher hohe bzw. hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />

Interessant auch hier die Ausdifferenzierung entlang der Zuordnung der Akteurinnen <strong>und</strong><br />

Akteure zu Trägern der Freien Wohlfahrtspflege bzw. zur Kommunalverwaltung: zwei Drittel<br />

der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (4/6), die aus der Kommunalverwaltung kamen, antworteten,<br />

keine oder eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben. Bei den Repräsentantin-<br />

nen <strong>und</strong> Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege gaben knapp zwei Drittel<br />

(5/8) an, eher hohe bzw. hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />

Im Beratungsbereich EB/EFL erhielten die meisten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (5/8) eher hohe<br />

bzw. hohe fachliche Unterstützung, drei Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure gaben an, keine bzw. eher<br />

keine Unterstützung erhalten zu haben.<br />

Eine weitergehende, trägerspezifische Differenzierung im Bereich EB/EFL zeigt, dass die<br />

Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung hier entweder eher hohe oder hohe Un-<br />

terstützung erhielten. Bei den sechs Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren der Träger der Freien Wohl-<br />

fahrtspflege verteilten sich die Einschätzungen hälftig auf die Feststellung keine bzw. eher<br />

keine (3/6) <strong>und</strong> eher hohe bzw. hohe (3/6) fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />

Zu Interpretation aller Antworten ist allerdings einschränkend anzumerken, dass die Antwort-<br />

optionen keine oder eher keine nicht gleichbedeutend sind mit einer kritischen Selbstbewer-<br />

tung im Sinne einer zu geringen fachlichen Unterstützung bzw. eines Mangels. Vielmehr re-<br />

sultierte solch eine Bewertung häufig aus der Funktion <strong>und</strong> dem Auftrag, mit welchem die<br />

Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure am Prozess teilnahmen. Diese Interpretation wurde auch durch die<br />

vertiefenden Interviews bestätigt. Die Befragten wiesen mehrheitlich darauf hin, innerhalb<br />

ihrer jeweiligen Strukturen ausreichend Unterstützung erhalten bzw. keine weitere benötigt<br />

63


zu haben.<br />

G K T<br />

keine 3 (21,4%) 2 1<br />

4 (28,6%) 2 2<br />

3 (21,4%) 1 2<br />

hohe 4 (28,6%) 1 3<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Ferner ergaben die Interviews, dass bspw. die Einschätzung, keine oder eher keine fachliche<br />

Unterstützung erhalten zu haben, daraus resultierte, dass diese Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in<br />

der Regel gar keine weitere Unterstützung beanspruchten bzw. ihrerseits die fachlich Ver-<br />

antwortlichen waren. Fehlende Rückspiegelungsmöglichkeit/Unterstützung innerhalb der<br />

eigenen Organisation führte keine/r der Befragten an. Teils wurde angemerkt, dass die Situa-<br />

tion sich schwierig gestaltete, wenn Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in einer Doppelfunktion in den<br />

Verhandlungsprozess eingeb<strong>und</strong>en waren.<br />

Eine weitere Erfahrung, die in Interviews geäußert wurde, war, dass flache Strukturen (bei<br />

den jeweiligen Trägern <strong>und</strong> in der Kommune) mehr Spielräume <strong>für</strong> die Verhandlungspartne-<br />

rinnen <strong>und</strong> –partner in der konkreten Aushandlungssituation mit sich brächten. Vereinzelt<br />

wurde anlässlich der Thematisierung der Rückmeldemöglichkeit mehr externe <strong>und</strong> wissen-<br />

schaftliche Begleitung <strong>für</strong> die Träger gewünscht.<br />

Fazit Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw. Verbandsebene“<br />

Die überwiegende Mehrheit der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner hatte durchweg<br />

Gelegenheit zu einer regelmäßigen Rückspiegelung des Verhandlungsprozesses auf Ver-<br />

bands-/Verwaltungsebene bzw. in den jeweiligen Trägerstrukturen. Bei einem nicht unbe-<br />

trächtlichen Teil (5) fand dies nach jeder Sitzung, bei einer etwas größeren Anzahl (6) fand<br />

dies in längeren Abständen statt.<br />

Fachliche Unterstützung aus einem jeweiligen Verband bzw. der Verwaltung erhielt –<br />

insgesamt betrachtet – eine Hälfte der Befragten (7/14) nicht bzw. eher nicht. Die andere<br />

Hälfte (7/14) erhielt eher hohe bzw. hohe Unterstützung.<br />

Die Mehrzahl der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung gab an, keine bzw.<br />

eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben. Umgekehrt bewerteten die Akteurin-<br />

nen <strong>und</strong> Akteure der frei Träger der Freien Wohlfahrtspflege die fachliche Unterstützung<br />

mehrheitlich als eher hoch bzw. hoch.<br />

Auch im Bereich EB/EFL machte der größere Teil der Befragten diese Angabe. Allerdings<br />

zeigt eine nach Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren differenzierende Auswertung, dass die Akteurin-<br />

nen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sich hier in ihrer Einschätzung hälf-<br />

tig auf beide Ausprägungen verteilen.<br />

64


Wichtig erscheint der Hinweis aus verschiedenen Interviews, dass die Antworten, keine oder<br />

eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben, nicht gleichbedeutend sind mit einer<br />

kritischen Bewertung im Sinne einer zu geringen fachlichen Unterstützung bzw. eines Man-<br />

gels! Die Befragten wiesen in den Interviews in der Regel darauf hin, innerhalb ihrer jeweili-<br />

gen Strukturen ausreichend Unterstützung erhalten bzw. keine weitere benötigt zu haben.<br />

6.4 Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“<br />

Mit dem vierten Fragencluster war beabsichtigt, die Erwartungshaltungen zu Beginn des<br />

Prozessverlaufes abzufragen (Frage 6) <strong>und</strong> darüber hinaus zu ermitteln, ob der konkrete<br />

Verlauf zu Änderungen bezüglich der Erwartungshaltung führte (Frage 7) <strong>und</strong> wenn ja, in<br />

welcher Weise (Frage 7a).<br />

Des Weiteren wurde mittels drei weiterer Fragen (8a – 8c) erhoben, inwieweit aus Sicht der<br />

befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Verhandlungsprozess jeweils durch die Komplexität<br />

unterschiedlicher Diskussionspunkte (8a), durch eine hohe fachliche Anforderung (8b)<br />

<strong>und</strong>/oder durch unterschiedliche Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner (8c)<br />

beeinflusst worden war.<br />

Frage 6 Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />

In Frage 6 stand den Befragten eine sechsstufige Antwortskala zur Auswahl, die zwischen<br />

den Einschätzungen mit negativen Erwartungen <strong>und</strong> mit positiven Erwartungen unterschied.<br />

Antworten unter Verwendung einer der ersten drei Stufen der Skala wurden als (abgestuft)<br />

negative Bewertungen gedeutet: negativ, stärker negativ, eher negativ. Antworten unter<br />

Verwendung der vierten, fünften <strong>und</strong> sechsten Stufe der Skala entsprechen folglich einer<br />

Deutung als (abgestuft) positive Bewertungen: eher positiv, stärker positiv, positiv. Bewusst<br />

wurde eine gerade Anzahl von Skalierungseinträgen gewählt, um die Möglichkeit einer „un-<br />

entschiedenen“ Antwortoption zu vermeiden.<br />

In der Gesamtauswertung fällt auf, dass ein Großteil der Antworten (11/14) sich dennoch um<br />

eine solche fiktive Mitte (zwischen eher negativ <strong>und</strong> eher positiv) gruppierte, hiervon lagen<br />

sechs Antworten unmittelbar unterhalb (eher negativ), fünf unmittelbar oberhalb (eher positiv)<br />

jenes fiktiven Mittelwertes. Keine/r der Befragten bewertete seine/ihre Erwartungshaltung zu<br />

Prozessbeginn indes als absolut negativ, lediglich eine Person gab an, eine stärker negative<br />

Erwartungshaltung gehabt zu haben. Im Bereich der positiven Skaleneinträge bewertete zu-<br />

dem eine Person ihre Erwartungshaltung als stärker positiv bzw. eine Person sogar als abso-<br />

lut positiv. Hieraus lässt sich schließen, dass in der Gesamtsicht von einer relativ ausgewo-<br />

genen, d.h. neutralen Erwartungshaltung auszugehen ist. Allerdings mit einem leichten<br />

Übergewicht positiver Skaleneinträge.<br />

65


Es kann im Ansatz von einer Tendenz ausgegangen werden, nach der die Vertreterinnen<br />

<strong>und</strong> Vertreter der Kommunalverwaltung eine etwas positivere Erwartungshaltung aufwiesen,<br />

als die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege.<br />

Die Berücksichtigung der Differenzierung nach Beratungsbereichen ergibt keine Abweichun-<br />

gen von der vorgestellten Deutung.<br />

G K T<br />

mit negativen Erwartungen 0 ( 0%) 0 0<br />

1 (7,1%) 0 1<br />

6 (42,9%) 3 3<br />

5 (35,7%) 2 3<br />

1 (7,1%) 0 1<br />

mit positiven Erwartungen 1 (7,1%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

In den Interviews wurde die Frage weiter vertieft, indem die interviewten Personen <strong>und</strong> ihre<br />

ursprünglichen Erwartungen im Hinblick auf die Ebenen Einrichtung, Prozess <strong>und</strong> Klientin-<br />

nen <strong>und</strong> Klienten differenzieren konnten. Die Aussagen wurden den Skaleneinträgen zuge-<br />

ordnet, welche die interviewten Personen jeweils zur Beantwortung der Frage 6 gewählt hat-<br />

ten:<br />

positiv:<br />

Interviewte Person #11: Die eindeutig positive Erwartungshaltung muss im Hinblick auf un-<br />

terschiedliche Ebenen betrachtet werden <strong>und</strong> stellt sich im Detail komplex dar. Man muss<br />

unterscheiden zwischen der fachlichen Ebene <strong>und</strong> den politischen Implikationen, die das<br />

Vorhaben durchaus hatte. In Bezug auf Fachlichkeit war die Erwartung eindeutig <strong>und</strong> sehr<br />

positiv. Diffiziler ist es, wenn es um die politische Ebene geht. Hier spielen unterschiedliche<br />

Interessen hinein. Das ist aber nichts Spezifisches an Leistungsvereinbarungen, sondern in<br />

allen Bereichen, in denen Politik eine Rolle spielt.<br />

stärker positiv:<br />

Interview konnte nicht geführt werden, Einschätzung liegt vor.<br />

eher positiv:<br />

Interviewte Person #4: „Zu erwarten sind zunächst sichere, transparente Leistungen, …“ Für<br />

die Kommunalverwaltung stellt sich die spannende Frage, ob <strong>und</strong> wie das Ergebnis letztlich<br />

politisch umgesetzt wird.<br />

Interviewte Person #6: Erwartet wurde als Ergebnis u.a. eine vertragliche Absicherung der<br />

Mittelverteilung, die sich zudem auch als eine gerechtere Mittelverteilung erweisen solle.<br />

66


Interviewte Person #3: Das Gebiet ist so komplex <strong>und</strong> kompliziert, „das kriegen wir um Him-<br />

melswillen nicht gebacken.“ Wir waren zunächst in Sorge, dass das mit unserem Trägersys-<br />

tem nicht kompatibel ist – diese Sorge hat sich etwas gelegt…<br />

eher negativ:<br />

Interviewte Person #1: Es bestand „die Erwartung, dass das Verhältnis von Klientinnen <strong>und</strong><br />

Klienten zu den jeweiligen Einrichtung besser wird… auch eine bessere Kooperation mit den<br />

Einrichtungen…“. Zugleich wurde erwartet, zukünftig mehr Verantwortung an einzelne Bera-<br />

tungsstellen abgeben zu können.<br />

Interviewte Person #5: „Ich hatte eigentlich keine speziellen Veränderungserwartungen durch<br />

den Prozess, vielmehr die Erwartung, dass ich/wir konkrete Erfahrungen im Verlauf des Pro-<br />

zesses mache/n…“<br />

Interviewte Person #9: Es wurde „administrativer Mehraufwand be<strong>für</strong>chtet, der zusätzlich, zu<br />

den bisherigen Aktivitäten nebenher zu erledigen“ wäre. Auch zukünftig würde „durch die<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Dokumentation erheblich Mehrarbeit anfallen…“ Es wurden Zweifel geäu-<br />

ßert, dies sei zu bewältigen. Für Klientinnen <strong>und</strong> Klienten wurden positive Effekte erwartet,<br />

da „ausgearbeitete, fixierte Leistungsbeschreibungen überprüfbar“ seien <strong>und</strong> „entsprechende<br />

Standards setzen.“ Bei aller Skepsis steckt da gr<strong>und</strong>sätzlich auch etwas Positives drin.<br />

Interviewte Person #10: Ich hatte tendenziell auch positive Erwartungen <strong>und</strong> zwar in Rich-<br />

tung auf eine Stabilisierung <strong>und</strong> höhere Planungssicherheit. Gleichwohl bestand Skepsis in<br />

Bezug auf den Ausgangspunkt, d.h. die Bestandserhebung. Die Zielvorgabe der Stadt Mainz<br />

schien nicht von Beginn an transparent. Es gab zwar „viel fachliche Verhandlungen“, aber<br />

zum Schluss, als es um die Finanzen ging <strong>und</strong> mit dem zunehmenden Zeitdruck wurde klar,<br />

„dass es ums Einsparen geht“.<br />

stärker negativ:<br />

Interviewte Person #2: Es bestand „Skepsis, dass selbst wenn ausgehandelt wird, wie Quali-<br />

tät sicherzustellen ist, wie transparent <strong>und</strong> aussagekräftig ist das… Entspricht das System<br />

überhaupt unserer Leistung (Stichwort: Entgelt-/Bezuschussungsproblematik). Das Entgelt<br />

deckt nur 50% der Kosten unserer Einrichtung… Das Verfahren ist sehr aufwändig…“.<br />

Frage 7 Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

Frage 7 zielte darauf ab, zu ermitteln, ob es vor dem Hintergr<strong>und</strong> der konkreten Prozesser-<br />

fahrungen zu einer Änderungen der Erwartungshaltung gekommen ist.<br />

Insgesamt betrachtet bejahten knapp zwei Drittel der Befragten (9/14) die Frage.<br />

67


Differenziert betrachtet veränderte sich die Haltung bei den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter der<br />

Kommunalverwaltung etwas stärker (4/6 = 66,67%) als bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren<br />

der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (5/8 = 62,5 %).<br />

Signifikanter sind die Veränderungen wenn man die Unterscheidung nach Beratungsberei-<br />

chen berücksichtigt. Im Bereich EB/EFL beläuft sich die Zahl der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure,<br />

die ihre Erwartungshaltung durch den Prozessverlauf beeinflusst sahen auf drei Viertel (6/8).<br />

Hiervon gehörten vier Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege an,<br />

zwei Befragte der Kommunalverwaltung.<br />

G K T<br />

Nein 5 (35,7%) 2 3<br />

Ja 9 (64,3%) 4 5<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 14 6 8<br />

ohne Antwort 0<br />

Frage 7a Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />

Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

Im Anschluss daran lautete die weiterführende Frage, welcher Art die Erwartungsänderun-<br />

gen waren. Einschränkend ist anzumerken, dass nicht unmittelbar nach einem „Vor-<br />

her/Nachher“-Effekt gefragt wurde. Erneut kam eine sechsstufige Antwortskala zum Einsatz,<br />

die zwischen den Einschätzungen negativ <strong>und</strong> positiv unterschied. Antworten unter Verwen-<br />

dung einer der ersten drei Stufen der Skala wurden folglich auch hier als (abgestuft) negative<br />

Bewertungen gedeutet (s.o.), Antworten unter Verwendung der vierten, fünften <strong>und</strong> sechsten<br />

Stufe der Skala entsprechend als (abgestuft) positive Bewertungen.<br />

Eine positive Beeinflussung durch den Prozess konstatierten vier der neun Befragten, die<br />

zuvor mit „Ja“ geantwortet hatten. Für fünf der Befragten hatte der Prozess hingegen einen<br />

negativen Einfluss auf ihre Erwartungshaltung. Somit ist festzuhalten, dass der Prozess in<br />

dieser Gruppe – wenn auch knapp – mehrheitlich zu einer skeptischeren Bewertung führte.<br />

Signifikant ist der Unterschied, berücksichtigt man die Differenzierung danach, ob die Akteu-<br />

rinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung oder einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />

angehörten. Die daraus resultierende Verteilung ist deckungsgleich mit der zuvor beschrie-<br />

benen. Alle Befragten, die einen positiven Einfluss geltend machten (4/9) gehörten der<br />

Kommunalverwaltung an, alle Befragten die einen negative Änderung geltend machten (5/9)<br />

gehörten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege an.<br />

Zieht man nun noch die nach Beratungsbereichen differenzierende Betrachtungsweise hin-<br />

zu, wird deutlich, dass insbesondere im Bereich EB/EFL der Prozess durch sehr unter-<br />

schiedliche Einschätzungen zum Erfahrungsverlauf geprägt ist, zumal hier jene vier beteilig-<br />

ten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure, die einen negativen Effekt anmerkten, Repräsentantinnen <strong>und</strong><br />

68


Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege waren <strong>und</strong> jene zwei beteiligten Be-<br />

fragten, welche einen positiven geltend machten, der Kommunalverwaltung angehörten.<br />

G K T<br />

negativ 1 (11,1%) 0 1<br />

3 (33,3%) 0 3<br />

1 (11,1%) 0 1<br />

1 (11,1%) 1 0<br />

2 (22,2%) 2 0<br />

positiv 1 (11,1%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 9 4 5<br />

ohne Antwort 0<br />

Frage 8 Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />

In Frage 8 wurde die Zustimmung zu drei Aussagen (8a bis 8c) ermittelt. Im Einzelnen ging<br />

es darum zu ermitteln, inwieweit aus Sicht der befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Ver-<br />

handlungsprozess jeweils durch die Komplexität unterschiedlicher Diskussionspunkte (8a),<br />

durch eine hohe fachliche Anforderung (8b) <strong>und</strong>/oder durch unterschiedliche Interessen der<br />

Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner (8c) beeinflusst wurde.<br />

Es kam eine vierstufige Antwortskala zum Einsatz. Diese unterschied zwischen der Ein-<br />

schätzung stimme voll zu <strong>und</strong> stimme nicht zu. Die ersten beiden Stufen der Skala wurden<br />

folglich als zustimmende Bewertungen gebündelt (stimme voll zu bzw. stimme eher zu), die<br />

dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der Skala entsprechen (gebündelt) einer ablehnenden Bewertung<br />

(stimme eher nicht zu <strong>und</strong> stimme nicht zu).<br />

Eine der befragten Personen nahm handschriftliche Änderungen am Fragebogen vor, indem<br />

sie zwischen die vier zur Verfügung stehenden Antwortkästchen eine Mittelposition einfügte.<br />

Diese Bewertung wird als neutrale Einschätzung interpretiert <strong>und</strong> geht in die Datenauswer-<br />

tung als Datensatz „ohne Antwort“ ein.<br />

Frage 8a Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />

Verlauf der Verhandlungen.<br />

Über die Hälfte der Antwortenden (7/13) stimmte der Einschätzung zu, dass die Komplexität<br />

der Diskussionspunkte Reibungsverluste verursachte. Hiervon lag die Mehrzahl (5/7) eindeu-<br />

tig auf einer relativierenden Zustimmung (stimme eher zu). Etwas weniger als die Hälfte<br />

(6/13) der Antwortenden verneinten hingegen die Feststellung.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalver-<br />

waltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege ergab sich ein bemerkenswerter<br />

Unterschied. Kommunale Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure stimmten mehrheitlich (4/6) nicht zu,<br />

69


Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten<br />

der Aussage mehrheitlich zu (5/7). Eine nach Beratungsbereichen differenzierte Betrachtung<br />

ergibt hingegen kein eindeutiges Bild.<br />

G K T<br />

stimme voll zu 2 (15,4%) 1 1<br />

5 (38,5%) 1 4<br />

3 (23,1%) 2 1<br />

stimme nicht zu 3 (23,1%) 2 1<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 13 6 7<br />

ohne Antwort 1<br />

Frage 8b Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarung.<br />

Ähnlich stellt sich das Verhältnis hinsichtlich der Gesamteinschätzung zu der Aussage dar,<br />

die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen. Knapp zwei<br />

Drittel der Antwortenden (8/13) stimmte der Einschätzung zu. Hiervon gab die Mehrzahl (5/8)<br />

sogar ihre volle Zustimmung. Etwas mehr als ein Drittel der Antwortenden (5/13) verneinten<br />

diese Aussage. Hiervon votierte die Mehrheit (3/5) <strong>für</strong> die uneingeschränkte Option stimme<br />

nicht zu.<br />

Bezogen auf die Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalverwaltung oder<br />

zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege ergab sich auch hier ein ähnliches Resultat,<br />

wie in der vorhergehenden Frage 8a. Kommunale Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure stimmten mehr-<br />

heitlich (4/6) nicht zu (stimme nicht zu, stimme eher nicht zu). Repräsentantinnen <strong>und</strong> Rep-<br />

räsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich zu<br />

(6/7). Eine nach Beratungsbereichen differenzierende Betrachtung ergibt in diesem Fall,<br />

dass die hohen fachlichen Anforderungen im Bereich EB/EFL mehrheitlich (6/8), aber auch<br />

ganz besonders eindeutig (5/8; stimme voll zu) <strong>für</strong> die Verhinderung eines schnellen Zustan-<br />

dekommens einer Vereinbarung verantwortlich gemacht werden.<br />

70<br />

G K T<br />

stimme voll zu 5 (38,5%) 1 4<br />

3 (23,1%) 1 2<br />

2 (15,4%) 2 0<br />

stimme nicht zu 3 (23,1%) 2 1<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 13 6 7<br />

ohne Antwort 1


Frage 8c Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den<br />

Prozess erschwert.<br />

Auch bei der dritten Teilfrage nach Zustimmung oder Ablehnung der Aussage, die unter-<br />

schiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den Prozess er-<br />

schwert, zeichnet sich deutlich eine mehrheitliche Zustimmung ab (10/13). Lediglich drei der<br />

Befragten stimmten eher nicht zu.<br />

Auch bei dieser Teilfrage ist das Antwortverhalten unter Berücksichtigung der Differenzie-<br />

rung nach Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalverwaltung oder zu ei-<br />

nem Träger der Freien Wohlfahrtspflege spezifisch. Die Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -<br />

partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich zu (6/7),<br />

zugleich aber auch eindeutiger (4/7; stimme voll zu). Auch die kommunalen Akteurinnen <strong>und</strong><br />

Akteure bestätigten die Aussage mehrheitlich (4/6), allerdings durchweg eingeschränkt<br />

(stimme eher zu). Bei der Berücksichtigung einer differenzierenden Betrachtung nach Bera-<br />

tungsbereichen rückt erneut der Bereich EB/EFL in den Mittelpunkt. Sieben von acht Akteu-<br />

rinnen <strong>und</strong> Akteuren aus diesem Bereich bestätigen die Aussage, die unterschiedlichen Inte-<br />

ressen haben den Prozess erschwert. Hiervon stimmten vier Befragte eindeutig zu (stimme<br />

voll zu).<br />

G K T<br />

stimme voll zu 4 (30,8%) 0 4<br />

6 (46,2%) 4 2<br />

3 (23,1%) 2 1<br />

stimme nicht zu 0 ( 0%) 0 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 13 6 7<br />

ohne Antwort 1<br />

Fazit Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“<br />

Insgesamt betrachtet war die Erwartungshaltung, mit der die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in<br />

Prozess gegangen sind, eher neutral geprägt, d.h. eher negative <strong>und</strong> eher positive Erwar-<br />

tungen hielten sich in etwa die Waage. Es war ein leichter Überhang positiver Erwartungs-<br />

haltungen zu beobachten.<br />

Der Verhandlungsprozess führte bei einer deutlichen Mehrheit (knapp zwei Drittel der Be-<br />

fragten) zu einer Änderung der Erwartungshaltung.<br />

Signifikant ist die Richtung der Erwartungsänderung: bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren aus<br />

der Kommunalverwaltung, die angaben, es sei zu Änderungen gekommen, sind diese<br />

durchweg im positiven Bereich angesiedelt. Bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren der Träger<br />

der Freien Wohlfahrtspflege sind die Veränderungen im negativen Bereich angesiedelt.<br />

Die Beeinflussung des Verhandlungsprozesses durch eine Komplexität der verhandelten<br />

Diskussionspunkte, durch hohe fachliche Anforderungen <strong>und</strong> durch unterschiedliche Interes-<br />

senlagen wurde insgesamt gesehen jeweils bestätigt. Allerdings mit unterschiedlicher Deut-<br />

lichkeit:<br />

71


Mehrheitlich machten ca. 54% der Befragten die Komplexität der Diskussionspunkte verant-<br />

wortlich <strong>für</strong> Reibungsverluste. Zugleich bestanden hier unterschiedliche Einschätzungen,<br />

berücksichtigt man die Art der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure: Die Angehörigen der Träger der<br />

Freien Wohlfahrtspflege stimmten dieser Aussage eher zu, die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der<br />

Kommunalverwaltung eher nicht.<br />

Mehrheitlich sahen ca. 62% der Befragten in den hohen fachlichen Anforderungen einen<br />

Gr<strong>und</strong>, der ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarungen verhinderte. Auch hier wa-<br />

ren Unterschiede in der Bewertung vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Akteursstatus zu erkennen: die<br />

meisten Angehörigen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten dieser Aussage zu,<br />

Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung eher nicht.<br />

Mit deutlicher Mehrheit (ca. 77%) stimmten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Aussage zu, die<br />

unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner hätten den Prozess<br />

erschwert. In diesem Fall bestand kein gr<strong>und</strong>sätzlicher Unterschied in der Einschätzung in<br />

Abhängigkeit vom Akteursstatus. Allerdings differieren die Einschätzungen in der Intensität:<br />

Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung stimmten mehrheitlich eher zu, Akteurin-<br />

nen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich<br />

voll zu.<br />

6.5 Fragencluster „Auswirkungen“<br />

Das fünfte Fragecluster umfasste die Fragen 9 bis 11. Abgefragt wurde, welche Auswirkun-<br />

gen die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Prozesserfahrungen auf unter-<br />

schiedlichen Ebenen erwarten.<br />

Frage 9 Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />

(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />

Frage 9 ermittelte, welche erwartbaren Auswirkungen die Vereinbarungen aus Sicht der Ak-<br />

teurinnen <strong>und</strong> Akteure mittelfristig <strong>für</strong> deren Organisationen besitzen. Es kam eine vierstufige<br />

Antwortskala zum Einsatz, die zwischen den Einschätzungen negative <strong>und</strong> positive (Auswir-<br />

kungen) unterschied. Antworten unter Verwendung einer der ersten beiden Stufen der Skala<br />

wurden als (abgestuft) negative Erwartungen gedeutet (negative Auswirkungen <strong>und</strong> eher<br />

negative Auswirkungen), Antworten unter Verwendung der dritten <strong>und</strong> vierten Stufe der Ska-<br />

la entsprechend als (abgestuft) positive Erwartungen (eher positive Auswirkungen <strong>und</strong> posi-<br />

tive Auswirkungen).<br />

Wie bereits bei Frage 8 nahm eine der befragten Personen handschriftliche Änderungen am<br />

Fragebogen vor <strong>und</strong> fügte zwischen die vier zur Verfügung stehenden Antwortkästchen eine<br />

Mittelposition ein. Wie im vorangegangenen Fall wurde diese Bewertung als neutrale Ein-<br />

schätzung interpretiert <strong>und</strong> fand in der differenzierenden Datenauswertung als Datensatz<br />

„ohne Antwort“ keine weitere Berücksichtigung (gilt auch <strong>für</strong> Frage 10 <strong>und</strong> die Teilfragen 11a<br />

<strong>und</strong> 11b). Eine zweite Person nahm keine Skaleneinträge vor <strong>und</strong> fügte am Rand den ergän-<br />

zenden Text „wird der Prozess zeigen“ ein (gilt auch <strong>für</strong> Frage 10). Dieser Fall wurde in der<br />

72


Auswertung ebenfalls als Datensatz „ohne Antwort“ behandelt. Die Gesamtzahl der in den<br />

Detailauswertungen berücksichtigten Antworten beläuft sich bei Frage 8 somit auf 12.<br />

Insgesamt betrachtet erwartet die Mehrheit der Befragten positive Auswirkungen <strong>für</strong> ihre je-<br />

weilige Organisation (7/12), hiervon sahen sechs der Befragten mittelfristig eher positive<br />

Auswirkungen, eine Person sah uneingeschränkt positive Auswirkungen. Negative Auswir-<br />

kungen erwarteten fünf der Befragten (5/12), wobei die Mehrzahl dieser skeptischen Ein-<br />

schätzungen (4) lediglich eingeschränkt negativ waren (eher negativ).<br />

Ein signifikanter Unterschied zeigt sich, berücksichtigt man auch hier die Differenzierung<br />

nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrts-<br />

pflege. Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung erwarten mehrheitlich<br />

positive (eher positive, positive) Auswirkungen (5/6). Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger<br />

der Freien Wohlfahrtspflege erwarten demgegenüber mehrheitlich negative (negative, eher<br />

negative) Auswirkungen (4/6).<br />

Interessant ist – vor dem Hintergr<strong>und</strong> der anderen Auswertungen im Bereich EB/EFL, die auf<br />

eine größere Skepsis auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege hindeuten –, dass in<br />

diesem Beratungsbereich insgesamt betrachtet mehrheitlich eher positive Auswirkungen<br />

erwartet werden (4/7). Eine vertiefende Auswertung differenziert nach Trägerzugehörigkeit<br />

im Bereich EB/EFL zeigt allerdings auch hier, dass von den fünf gültig antwortenden Ver-<br />

handlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege über die Hälfte<br />

(3/5) negative Auswirkungen (negative, eher negative) erwartet, gegenüber zwei Verhand-<br />

lungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner, die mittelfristig eher positive Auswirkungen sehen.<br />

G K T<br />

negative 1 (8,3%) 0 1<br />

4 (33,3%) 1 3<br />

6 (50,0%) 4 2<br />

positive 1 (8,3%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 12 6 6<br />

ohne Antwort 2 2<br />

Frage 10 Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbereich<br />

in der Gesamtkommune Mainz?<br />

In Frage 10 standen allgemeine Erwartungen <strong>für</strong> den Beratungsbereich der Gesamtkommu-<br />

ne Mainz im Mittelpunkt. Hier kam dieselbe vierstufige Antwortskala zum Einsatz, wie in Fra-<br />

ge 9. Entsprechend wurde erneut zwischen den abstufenden Einschätzungen negative, eher<br />

negative, eher positive <strong>und</strong> positive (Auswirkungen) unterschieden.<br />

Auch zu diesem Fragebereich erwartet – insgesamt betrachtet – eine Mehrheit der Befragten<br />

positive Auswirkungen (8/12), hier sahen sogar sieben der Befragten mittelfristig eher positi-<br />

ve Auswirkungen. Negative Auswirkungen auf den Beratungsbereich der Gesamtkommune<br />

73


Mainz erwarteten nur vier der Befragten. Auch hier tendierte die Mehrzahl der skeptischen<br />

Einschätzungen zu einer lediglich eingeschränkt negativen Bewertung (3/4; eher negativ).<br />

Berücksichtigt man hier ebenfalls die Differenzierung nach Zugehörigkeit zur Kommunalver-<br />

waltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege, ergibt sich folgendes Bild: Akteu-<br />

rinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung erwarten mehrheitlich positive (eher positi-<br />

ve, positive) Auswirkungen (5/6), lediglich ein kommunaler Akteur erwartet eher negative<br />

Auswirkungen. Aber auch die Hälfte der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure von Trägern der Freien<br />

Wohlfahrtspflege (3/6) erwartet eher positive Auswirkungen auf den Beratungsbereich der<br />

Stadt Mainz. Die andere Hälfte (3/6) geht demgegenüber von negativen (negative, eher ne-<br />

gative) Auswirkungen aus.<br />

Auffällig ist bei der Unterscheidung nach Beratungsbereichen, dass bezogen auf die Auswir-<br />

kungen der Vereinbarungen auf den Beratungsbereich der Gesamtkommune, im Bereich<br />

EB/EFL mehrheitlich (5/7) eher positive Auswirkungen erwartet werden. Im Bereich Dro-<br />

gen/Sucht werden mehrheitlich (2/3) eher negative Auswirkungen erwartet.<br />

Eine nach Trägerzugehörigkeit differenzierende Auswertung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL zeigt im<br />

Gegensatz zu der ähnlichen Auswertung bei Frage 9, dass von den fünf gültig antwortenden<br />

Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege über die<br />

Hälfte (3/5) positive (eher positive) Auswirkungen erwartet. Nur zwei Verhandlungspartnerin-<br />

nen <strong>und</strong> –partner erwarten eher negative bzw. negative Auswirkungen.<br />

G K T<br />

negative 1 (8,3%) 0 1<br />

3 (25,0%) 1 2<br />

7 (58,3%) 4 3<br />

positive 1 (8,3%) 1 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 12 6 6<br />

ohne Antwort 2 2<br />

Frage 11 Wie wird sich durch die Vereinbarungen Ihr Verhältnis der Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> –<br />

partner ändern?<br />

Frage 11 rückte Einschätzungen zur Auswirkung der Vereinbarungen auf das Verhältnis der<br />

Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> –partnern untereinander in den Mittelpunkt. Erneut kam eine vier-<br />

stufige Antwortskala zum Einsatz. Entsprechend konnte auch hier zwischen den abstufenden<br />

Einschätzungen negativ, eher negativ, eher positiv <strong>und</strong> positiv unterschieden werden. Die<br />

Frage untergliederte sich in zwei Teilfragen, die zum einen nach Änderungen im Verhältnis<br />

der Träger untereinander fragte (11a) <strong>und</strong> zum anderen explizit das Verhältnis zwischen<br />

Trägern <strong>und</strong> Kommune thematisierte (11).<br />

74


Frage 11a zwischen Trägern untereinander<br />

Die Hälfte der insgesamt Antwortenden (6/12) erwartete eher positive Änderungen im Ver-<br />

hältnis der Träger untereinander. Die andere Hälfte (6/12) eher negative (4) bzw. negative<br />

(2) Änderungen. Eine Unterscheidung nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu<br />

einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege, ergibt eine identische Verteilung: je eine Hälfte<br />

der Antwortenden (3/6) erwartet eher positive Änderungen, die andere Hälfte erwartet jeweils<br />

eher negative (2) bzw. negative (1) Änderungen.<br />

Eine nach Beratungsbereichen unterscheidende Betrachtung zeigt, dass im Bereich EB/EFL<br />

mehrheitlich (4/7) eher negative (3) bzw. negative (1) Veränderungen erwartet werden. Um-<br />

gekehrt werden im Bereich Drogen/Sucht mehrheitlich (2/3) eher positive Veränderungen<br />

erwartet.<br />

Auch bezüglich der Frage 11a wurden die Antworten <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL – wie schon<br />

bei den Fragen 9 <strong>und</strong> 10 – nach Trägerzugehörigkeit ausdifferenziert. Es zeigt sich, dass von<br />

den fünf gültig antwortenden Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege über die Hälfte (3/5) negative (1) bzw. eher negative (2) Veränderungen im<br />

Verhältnis der Träger untereinander erwartet. Auf Seiten der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong><br />

–partner aus der Kommunalverwaltung gestalteten sich die Erwartungen ausgewogen (1<br />

eher negativ; 1 eher positiv).<br />

G K T<br />

negativ 2 (16,7%) 1 1<br />

4 (33,3%) 2 2<br />

6 (50,00%) 3 3<br />

positiv 0 ( 0%) 0 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 12 6 6<br />

ohne Antwort 2 2<br />

Frage 11b zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />

Frage 11b fokussierte auf erwartbare Verhältnisänderungen zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommu-<br />

ne.<br />

Die Antworten verteilen sich auch bezüglich dieser Frage insgesamt betrachtet ausgewogen.<br />

Die Hälfte der aller gültigen Antwortenden (6/12) erwartete eher positive Änderungen im Ver-<br />

hältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune. Die andere Hälfte (6/12) erwartete demgegenüber<br />

eher negative Änderungen.<br />

Die Unterscheidung nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu einem Träger der<br />

Freien Wohlfahrtspflege ergibt ein weniger ausgewogenes Bild. Die Einschätzungen verhal-<br />

ten sich umgekehrt proportional zueinander. Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunal-<br />

verwaltung erwarten mehrheitlich (4/6) eher positive Veränderungen. Nur ein Drittel (2/6)<br />

75


geht von einem eher negativen Effekt aus. Im Gegensatz dazu erwarten Akteurinnen <strong>und</strong><br />

Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheitlich (4/6) eine eher negative Verän-<br />

derung des Verhältnisses. Nur zwei Befragte sehen tendenziell eine eher positive Verände-<br />

rung.<br />

Die nach Beratungsbereichen unterscheidende Betrachtung zeigt auch hier, dass im Bereich<br />

EB/EFL eine eher negative Veränderungserwartung vorherrscht (4/7). Im Bereich Dro-<br />

gen/Sucht ist – analog zum Antwortverhalten in der Vorfrage 11a – umgekehrt eine mehrheit-<br />

lich (2/3) eher positive Veränderungserwartung zu beobachten.<br />

Im Anschluss an die Auswertungen zu den vorangehenden Fragen wurden auch die Antwor-<br />

ten zur Frage 11b <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL nochmals nach Trägerzugehörigkeit ausdifferen-<br />

ziert. Auch <strong>für</strong> das zukünftige Verhältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune wurde deutlich,<br />

dass auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege tendenziell eher negative Erwartun-<br />

gen vorherrschen (3/5). Zwei Befragte erwarteten hingegen eher positive Veränderungen.<br />

Auf Seiten der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung gestal-<br />

teten sich die Erwartungen – wie schon in der Vorfrage – ausgewogen (1 eher negativ; 1<br />

eher positiv).<br />

G K T<br />

negativ 0 (0,0%) 0 0<br />

6 (50,0%) 2 4<br />

6 (50,0%) 4 2<br />

positiv 0 ( 0%) 0 0<br />

____________ ___________________________<br />

Summe 12 6 6<br />

ohne Antwort 2 2<br />

Im Rahmen der ergänzenden Interviews wurde jeweils abschließend abgefragt (Interviewfra-<br />

ge J), inwieweit die Budgetierung den Prozess besonders positiv beeinflusst habe, da hier-<br />

durch ein konkretes Budget verhandelt wurde <strong>und</strong> keine Kürzungen zu be<strong>für</strong>chten gewesen<br />

seien.<br />

Es zeichnete sich ein ambivalentes Meinungsbild ab, welches die zentrale Bedeutung der<br />

bereits an mehreren Stellen der Befragung sich herauskristallisierenden Finanzierungsfrage<br />

erneut unterstrich. Nachfolgend werden zentrale Antwortpassagen in Auszügen wiedergege-<br />

ben.<br />

Interviewte Person #1: Es wäre positiver gewesen, wenn auch ein Budgetaufstockung im<br />

Bereich des Möglichen gelegen hätte <strong>und</strong> sei es nur als Anreiz…<br />

Interviewte Person #2: Es ist schwierig, die Frage eindeutig zu beantworten. Einerseits kann<br />

man jetzt kalkulieren, es ist transparenter geworden. Andererseits: letztlich geht es nur um<br />

eine Bezuschussung <strong>und</strong> eine Neu- bzw. Umverteilung der Zuschüsse <strong>und</strong> nicht um Entgel-<br />

te… Das Verhältnis untereinander wurde dadurch konkurrenter. Als es noch um die Festle-<br />

gung von Qualitätsstandards ging, wurde noch solidarisch-konstruktiv verhandelt…<br />

76


Interviewte Person #3: Die Budgetierung, die Tatsache, dass ein Rahmen festgezurrt war,<br />

hat eher gehemmt… Ein positiver Aspekt ist, dass das, was bisher gezahlt wurde, jetzt plan-<br />

bar ist… „Es hätte geholfen zu sagen, wir haben eventuell auch nach oben Luft…“ Teils ent-<br />

stand der Eindruck, es wird nicht mit offenen Karten gespielt… Das ist ein aufgebauschtes<br />

System: warum nicht einfach sagen, soviel ist im Topf <strong>und</strong> das wird verteilt…<br />

Interviewte Person #4: Es entstand dadurch teils ein anderer Eindruck, weil der (Spar-)Auf-<br />

trag eigentlich nicht eindeutig klar formuliert war. Außerdem war der kommunalpolitische<br />

Auftrag unklar, weil unterschiedliche Fraktionen mit entsprechend unterschiedlichen Gr<strong>und</strong>-<br />

positionen involviert waren: es gab Orientierungen zwischen Effizienzsteigerung <strong>und</strong> Einspa-<br />

rungen.<br />

Interviewte Person #5: Keine Angaben.<br />

Interviewte Person #6: Die Stadt hat durch die Schließung eigener Angebote Mittel einge-<br />

spart. Es ist aber nicht klar, wie mit diesen Einsparungen genau verfahren wurde, d.h. ob<br />

diese den verbleibenden Trägern zu gute kam.<br />

Interviewte Person #7: Die Budgetierung war gut <strong>und</strong> positiv. In Kombination mit dem, was<br />

aus der Schließung der städtischen EB an Mitteln frei wurde, ist das Budgetierungsmodell<br />

als gelungen zu bezeichnen.<br />

Interviewte Person #8: „Der Punkt hätte sein müssen, dass die Stadt sagt: ‚wir haben den<br />

Betrag X <strong>und</strong> wir sind bereit, den auch weiter aufzubringen’. Aber es ging um Kürzungen…<br />

Im Endeffekt sollen wir über Leistungsvereinbarungen reden, aber die Kommune legt so oder<br />

so fest, wie viel oder wie wenig sie bezahlt… Sofern der Betrag X gleich bleibt, heisst das:<br />

bei steigenden Kosten wird der Eigenanteil der Träger immer größer… Die Budgetierung<br />

verschärft eher einen Verteilungskonflikt auf Seiten der Träger…“<br />

Interviewte Person #9: Die Bewertung fällt weder eindeutig positiv, noch eindeutig negativ<br />

aus – zwar war dadurch eine gewisse Planungssicherheit gegeben, aber aus Trägersicht<br />

„war das eh immer zu wenig. Es war klar, dass die Träger mehr wollen…“ Im Bereich Woh-<br />

nungslose geht es maßgeblich um freiwillige Leistungen, diese seien jedoch besonders von<br />

Kürzungen bedroht…<br />

Interviewte Person #10: Die Budgetierung war zwar am Anfang klar, aber dann wurde viel zu<br />

fachlichen Standards gearbeitet <strong>und</strong> erst gegen Ende des Prozesses wurde deutlich, dass<br />

hohe Standards einerseits <strong>und</strong> ein gedeckeltes Budget andererseits ein Problem darstellen.<br />

Und dann kam noch der Zeitdruck hinzu…<br />

Interviewte Person #11: Es war positiv, denn dadurch war das Finanzierungsvolumen inner-<br />

halb eines jeweiligen Beratungsbereiches gesichert…<br />

Interviewte Person #12: Keine Angaben.<br />

77


Interviewte Person #13: Das Budgetierung „war nicht positiv, dadurch ist Konkurrenzdruck<br />

entstanden“.<br />

Fazit Fragencluster „Auswirkungen“<br />

Bezogen auf Auswirkungen der Vereinbarungen <strong>für</strong> ihre jeweilige Organisation erwartet ins-<br />

gesamt betrachtet die Mehrheit der Befragten tendenziell positive Auswirkungen (7/12). Dif-<br />

ferenziert nach dem Status der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ließ sich beobachten, dass die Ver-<br />

handlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung mehrheitlich positive<br />

(eher positive, positive), die Angehörigen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheit-<br />

lich negative (negative, eher negative) Auswirkungen erwarten. Bei den Antworten im Be-<br />

reich EB/EFL herrschte zwar insgesamt betrachtet eine eher positive Erwartungshaltung vor.<br />

Aber differenziert man diese nach Trägerzugehörigkeit aus, zeigte sich, dass auch hier die<br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheitlich eher negative Auswirkungen erwarten.<br />

Die Erwartungen <strong>für</strong> den Beratungsbereich der Gesamtkommune Mainz sind insgesamt<br />

mehrheitlich positiv. Differenziert nach Akteursstatus ergab sich: Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure<br />

aus der Kommunalverwaltung hegen mehrheitlich positive Erwartungen. Bei den Akteurinnen<br />

<strong>und</strong> Akteuren der Träger der Freien Wohlfahrtspflege verteilen sich die Einschätzungen im-<br />

merhin hälftig. Interessant war hier: selbst im Bereich EB/EFL wurden mehrheitlich (5/7) eher<br />

positive Auswirkungen erwartet. Auch eine nach Trägerzugehörigkeit differenzierende Aus-<br />

wertung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL zeigte – im Gegensatz zur Auswertung bei Frage 9 –, dass<br />

über die Hälfte der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (3/5)<br />

eine eher positive Erwartungshaltung haben.<br />

Befragt zu potenziellen Veränderungen im Verhältnis der Träger untereinander (durch die<br />

Vereinbarungen) ergab sich – insgesamt betrachtet – ein ausgewogenes Antwortverhältnis<br />

(eine Hälfte eher positiv, die andere Hälfte eher negativ). Auch auf Ebene der Differenzie-<br />

rung zwischen Kommunalverwaltung <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gestalteten<br />

sich die Einschätzungen ausgewogen. Im Bereich EB/EFL war die Tendenz der Einschät-<br />

zungen indes eher negativ <strong>und</strong> hier insbesondere auf Seiten der Träger der Freien Wohl-<br />

fahrtspflege.<br />

Auch die Veränderungsperspektive im Verhältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune sahen die<br />

Befragten insgesamt ausgewogen (eine Hälfte eher positiv, die andere Hälfte eher negativ);<br />

Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung bewerteten hierbei die potenziel-<br />

le Entwicklung mehrheitlich eher positiv. Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure auf Seiten der Träger<br />

der Freien Wohlfahrtspflege bewerteten die Entwicklungsperspektive mehrheitlich eher nega-<br />

tiv. Im Bereich EB/EFL wurden insgesamt eine eher negative Tendenz gesehen, auch hier<br />

waren insbesondere auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege die Erwartungen eher<br />

negativ geprägt.<br />

78


6.6 Resümee<br />

Die eingangs der Untersuchung formulierten Annahmen („Es ist zu vermuten, dass die An-<br />

zahl der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner in den einzelnen Beratungsbereichen die<br />

Wahrnehmung <strong>und</strong> Gestaltung des Verhandlungsprozesses maßgeblich beeinflusste“; „Ein-<br />

schätzungen zum Prozess stehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Trägerzugehörigkeit<br />

der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure“) konnten durch die Ergebnisse der Erhebung bestätigt werden.<br />

Interessant vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ergebnisse im zweiten Fragencluster („Bedeutung von<br />

inhaltlichem Wissen“) ist: Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />

schätzten im Vergleich ihre Vorkenntnisstände in fast allen Wissensbereichen (Ausnahme:<br />

Verhandlungskompetenz) tendenziell höher ein. Dennoch fiel die rückbetrachtende Bewer-<br />

tung des Prozesses (Erwartungsänderung; Fragen 6, 7 <strong>und</strong> 7a) aus Sicht der Träger der<br />

Freien Wohlfahrtspflege eher skeptisch aus. Es wären hier die weitergehende Frage zu for-<br />

mulieren, was die Gründe hier<strong>für</strong> sind, zumal – so die Annahme – hohe Kenntnisse in den<br />

unterschiedlichen Wissensbereichen eigentlich Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> einen entsprechend positiven<br />

Verhandlungsverlauf bilden. Erklärungsmöglichkeiten könnten sein, es handelt sich um eine<br />

Fehleinschätzung der eigenen Kenntnisse oder aber – was wahrscheinlicher ist –, die Mög-<br />

lichkeiten der Einflussnahme auf den Verhandlungsverlauf waren weniger von Vorkenntnis-<br />

sen in unterschiedlichen Wissensbereichen abhängig, als von anderen Faktoren.<br />

Auf der anderen Seite waren <strong>für</strong> alle Beteiligten die Rahmenbedingungen der Verhandlungen<br />

jederzeit klar vorgegeben. Der Stadtrat hatte in seiner Beschlussvorlage vom 25. März 1998<br />

als Ziel der Verhandlungen die Errichtung einer kostengünstigen <strong>und</strong> effektiv vernetzten In-<br />

frastruktur an Beratungsdiensten in der Stadt Mainz eingefordert. Eine wertfreie Verhandlung<br />

hätte zudem unter dem Eindruck der b<strong>und</strong>esweiten Leitbilddiskussion in der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

nicht stattfinden können. Im 11. <strong>Jugend</strong>bericht der B<strong>und</strong>esregierung wurde ausdrücklich ein<br />

fachlicher Wettbewerb <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene wirkungsorientierte Steuerung unter den<br />

Trägern von <strong>Jugend</strong>hilfeleistungen als erstrebenswertes Ziel benannt.<br />

Dennoch wurde in den Interviews aus Sicht von Interviewten der Träger der Freien Wohl-<br />

fahrtspflege mehrfach angemerkt, die Stadt Mainz habe ihre Positionen eher durchsetzen<br />

können, als umgekehrt Teile der Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Diese Tatsache <strong>und</strong> die<br />

daraus folgende Ungleichverteilung bei der Festlegung von Regelungsfaktoren lässt sich<br />

insgesamt nicht auflösen <strong>und</strong> erfordert im Verhandlungsverlauf eine Bereitschaft auf beiden<br />

Seiten zur Austarierung unterschiedlicher Interessenslagen.<br />

Zusammengenommen ist der Abschluss der Vereinbarungen als Erfolg zu werten, da sich<br />

die Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner trotz vereinzelter Bedenken auf den Prozess<br />

eingelassen haben <strong>und</strong> weiterhin – wenn auch teils skeptisch – die Umsetzung <strong>und</strong> Erpro-<br />

bung der getroffenen Vereinbarungen gemeinsam realisieren wollen.<br />

Des Weiteren ist abschließend zu betonen, dass vor dem Hintergr<strong>und</strong> der insbesondere in<br />

den Fragen 7 („Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?“)<strong>und</strong> 7a („Falls<br />

Sie die vorhergehende Frage mit „Ja“ beantwortet haben: In welcher Weise hat er die Erwar-<br />

79


tungshaltung beeinflusst?“) deutlich gewordenen signifikant unterschiedlichen Einschätzun-<br />

gen auf kommunaler Seite <strong>und</strong> auf der Seite der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zum<br />

Einfluss des Prozessverlaufes auf die jeweiligen Erwartungshaltungen, der gemeinsame Ab-<br />

schluss von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> –vereinbarungen erreicht werden konnte.<br />

Kritisch wurde vereinzelt angemerkt, dass ein Träger faktisch aus der Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />

herausgefallen sei, da mangels notwendiger Vollzeitäquivalente dessen weitere Teilnahme<br />

nur noch mittels eines zu bildenden sog. Trägerverb<strong>und</strong>es möglich gewesen wäre. Indes<br />

konnte ein solcher nicht gebildet werden, nicht zuletzt, weil potenzielle Partnerinnen <strong>und</strong><br />

Partner nicht zur Verfügung standen bzw. aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe keine Notwendigkeit be-<br />

stand, einem Trägerverb<strong>und</strong> beizutreten. Bei dem Träger entstand deshalb der Eindruck, es<br />

sei in Kauf genommen worden, ihn „aus der Verhandlungsr<strong>und</strong>e zu kippen“.<br />

Diese Entwicklung <strong>und</strong> der daraus <strong>für</strong> den Träger entstandene Eindruck resultierte jedoch<br />

nicht aus dem methodischen oder strategischen Vorgehen. Dem Träger <strong>und</strong> der Gesamt-<br />

gruppe gegenüber wurde eine größtmögliche Transparenz entgegengebracht (unter Wah-<br />

rung vertraulicher <strong>und</strong> interner Informationen), um somit rechtzeitig auf die Veränderungs-<br />

notwendigkeit <strong>und</strong> mögliche –strategien aufmerksam zu machen. Der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> den<br />

Eindruck mag somit eher in der nachträglich erfolgten Zuschreibung liegen, die sich aus dem<br />

Umstand ergab, dass der Träger keine Kooperation eingehen konnte.<br />

Der Bereich EB/EFL erwies sich nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> der größeren Anzahl an Verhand-<br />

lungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner als strukturell prädestiniert <strong>für</strong> ein breiteres, d.h. unterschied-<br />

licheres Interessenspektrum. Längere Verhandlungsdauer <strong>und</strong> größere Abstimmungsbedürf-<br />

nisse waren insofern nicht notwendigerweise fachlich, sondern in diesem Bereich durchaus<br />

auch durch die heterogenere Interessenlandschaft <strong>und</strong> eine stärkere Konkurrenzsituation der<br />

Träger untereinander bedingt.<br />

Unterschiedliche Einschätzungen zur Regelung der Finanzierungsfrage erwiesen sich in den<br />

vertiefenden Interviews als zentral <strong>für</strong> die zwischen optimistischeren <strong>und</strong> skeptischeren Be-<br />

wertungen changierenden Einschätzungen. Auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspfle-<br />

ge herrschten größere Bedenken vor, da aus deren Sicht hiermit existenzielle Fragen ver-<br />

b<strong>und</strong>en seien, stärker zumindest als <strong>für</strong> die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der<br />

Kommunalverwaltung, die weniger einschneidende Konsequenzen zu be<strong>für</strong>chten hätten.<br />

Gleichwohl wurden von allen Beteiligten gr<strong>und</strong>sätzlich immer wieder positive Aspekte der<br />

Aushandlung <strong>und</strong> des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen betont. Hierdurch sei po-<br />

tenziell eine größere Transparenz gewährleistet sowie eine wünschenswerte Standardisie-<br />

rung von Leistungsbeschreibungen möglich <strong>und</strong> somit auch Ansätze/eine gute Ausgangspo-<br />

sition <strong>für</strong> eine fachlich f<strong>und</strong>ierte Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Einrichtungen <strong>und</strong><br />

deren Leistungsangeboten gegeben. Auch wurde mehrheitlich positiv erwähnt, dass im<br />

Rahmen des Projektes alle Träger der ausgewählten Beratungsbereiche der Stadt Mainz<br />

gemeinsam an einen Verhandlungstisch gef<strong>und</strong>en hätten.<br />

80


Vereinzelt wurde auch die Rolle des ISS-Frankfurt e.V. angesprochen. Diese wurde einer-<br />

seits von Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren als sehr hilfreich <strong>und</strong> als dem Prozess zuträglich bewer-<br />

tet. Zugleich gab es auch die Wahrnehmung, es handele sich um einen nicht-neutralen Mo-<br />

derator. Hier deutet sich ein potenzieller Rollenkonflikt an. Dieser übertrug sich – freilich<br />

gebrochen – auf die Wahrnehmung durch Teile der frei-gemeinnützigen Akteurinnen <strong>und</strong><br />

Akteure: Erwartet wurde teils eine neutrale Moderation, zugleich war allen Beteiligten be-<br />

wusst, dass dies nicht die Rolle sein würde/könne. Die Nutzung der Ressourcen des ISS-<br />

Frankfurt a.M. standen jedoch auch den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung<br />

<strong>und</strong> eine Leistungserbringung wurde mehrmals offen angeboten. Möglicherweise wäre die<br />

Einschätzung anders ausgefallen, wenn sich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege der Un-<br />

terstützungsleistung durch das ISS-Frankfurt a.M. bedient hätten.<br />

Die Selbstseinschätzungen auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, hohe bzw.<br />

eher hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben (Frage 5), können – angesichts der im<br />

weiteren Verlauf der Befragung ermittelten Skepsis – abschließend auch als Hinweis auf<br />

einen höheren Bedarf gedeutet werden, der auf Seiten dieser Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure be-<br />

stand. Ein Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> lag möglicherweise darin, dass aufgr<strong>und</strong> der Rechtsverbindlichkeit<br />

der angestrebten Vereinbarungen trägerintern ein größerer Bedarf an juristischer Nach- <strong>und</strong><br />

Überprüfung bestand. Hierauf wiesen vereinzelte Bemerkungen in Interviews hin, in denen<br />

geschildert wurde, man habe sich – insbesondere gegen Ende des Verhandlungsprozesses<br />

terminlich/zeitlich „getrieben gefühlt“, es hätte teils nicht ausreichend Zeit bei der Klärung der<br />

Finanzfragen bestanden, während man sich am Anfang des Prozesses sehr viel mehr Zeit<br />

<strong>für</strong> fachliche Detailregelungen genommen hatte.<br />

81


7 Förderliche Bedingungsfaktoren<br />

Nachfolgend werden im Überblick förderliche Bedingungsfaktoren aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen<br />

im Mainzer Beratungsprozess zusammengeführt <strong>und</strong> in Form einer Checkliste abstrahiert.<br />

Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Impuls zur Entwicklung von Leistungsvereinba-<br />

rungen in erster Linie von der Verwaltung ausgehen wird. Dementsprechend orientiert sich<br />

die Checkliste vorwiegend an dieser Perspektive. Selbstverständlich können die entspre-<br />

chenden Punkte auch <strong>für</strong> die Träger übertragen werden.<br />

Bei der Betrachtung der förderlichen Rahmenbedingungen muss in Betracht gezogen wer-<br />

den, dass diese aufgr<strong>und</strong> der spezifischen kommunalen Situation entwickelt wurden. Daher<br />

kann nicht generell eine <strong>für</strong> alle anderen Situationen gültige Darstellung geleistet werden.<br />

Vielmehr soll in Form einer Darstellung von Punkten, die im Vorlauf <strong>und</strong> während der Durch-<br />

führungsphase der Verhandlungen von Leistungsvereinbarungen beachtet werden müssen,<br />

auf entsprechende förderliche Planungsstrukturen verwiesen werden.<br />

Eine Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung <strong>und</strong> der Ausgestaltung jedoch muss immer<br />

unter Berücksichtigung der Situation „vor Ort“ getroffen werden.<br />

7.1 Planungsebene<br />

Auf der Planungsebene ist die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> ein Gelingen der Einführung von Leistungsver-<br />

einbarungen eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Faktoren vor Verhandlungs-<br />

beginn. Dies betrifft die Analyse der Ist-Situation in den jeweiligen Beratungsbereichen, der<br />

politischen Erwartungsebene, der Erwartungshaltung der Leitungsebene der Kommunalver-<br />

waltung <strong>und</strong> der Träger sowie der Einrichtungen vor Ort. Neben der Analyse muss ein<br />

Gr<strong>und</strong>gerüst erstellt werden, in dem die inhaltlichen Ziele operationalisiert <strong>und</strong> Zeitressour-<br />

cen <strong>für</strong> den Verhandlungsverlauf festgelegt werden.<br />

82


Checkliste Planungsebene<br />

Bereich Unterpunkte Fragen<br />

Analyse Ist-Situation Beratungsstellen • Welche Beratungsstellen erbringen Leistungen<br />

im thematischen Zusammenhang?<br />

• Welche Leistungen erbringen die Beratungsstellen<br />

im Einzelnen?<br />

• Werden bereits Qualitätsmodelle in den Einrichtungen<br />

eingesetzt? Welche Qualitätsstandards<br />

wurden bereits entwickelt?<br />

• Wie ist die Situation hinsichtlich der finanziellen<br />

Situation <strong>und</strong> der Trägerpluralität?<br />

Politische Erwartungshaltung • Welche politischen Kräfte bestimmen die Verhandlungen?<br />

Erwartungshaltung der unterschiedlichen<br />

Ebenen der<br />

Kommunalverwaltung<br />

• Welche Erwartungen werden explizit <strong>und</strong> implizit<br />

geäußert?<br />

• Kann eine Deckung zwischen politischer Erwartungshaltung<br />

<strong>und</strong> Verwaltungshandeln erreicht<br />

werden?<br />

• Können <strong>und</strong> sollen politische Verantwortliche in<br />

den Prozess eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />

• Welche Spielräume müssen vor Verhandlungsbeginn<br />

mit den politisch Verantwortlichen erarbeitet<br />

werden?<br />

• Welche Ebene hat die Umsetzungsmacht <strong>für</strong> die<br />

Verhandlungen?<br />

• Welche Erwartungen werden von den unterschiedlichen<br />

Hierarchieebenen implizit <strong>und</strong> explizit<br />

geäußert?<br />

• Sind diese Erwartungen konkretisierbar <strong>und</strong> im<br />

Rahmen der Verhandlungen als Ergebnis leistbar?<br />

• Ist davon auszugehen, dass im Bedarfsfall die<br />

unterschiedlichen Erwartungen zu einer gemeinsamen<br />

Positionierung zusammengeführt werden<br />

können?<br />

• Welche Erwartungen bestehen auf der Ebene<br />

der Abteilungs-/Sachgebietsleitung?<br />

• Sind diese Erwartungen in Einklang mit den Erwartungen<br />

der Leitungsebene zu bringen?<br />

• Welche personellen Veränderungen müssen im<br />

Vorfeld der Verhandlungen getroffen werden?<br />

83


Erstellung<br />

des Gr<strong>und</strong>gerüsts <br />

Träger-/Einrichtungserwartungen<br />

• Welche Erwartungshaltung wird an die Kommunalverwaltung<br />

<strong>und</strong> die Politik herangetragen?<br />

• Können die Erwartungen konkret benannt werden,<br />

oder ist eine vorherige Abfrage nötig?<br />

• Welche Erwartungen stehen im Gegensatz zur<br />

Politik oder Verwaltung?<br />

• Welche Strategien müssen verfolgt werden, dieser<br />

unterschiedlichen Erwartungshaltung Rechnung<br />

zu tragen?<br />

Operationalisierung der Ziele • Welche übergreifenden Ziele können benannt<br />

werden, die eine Veränderung der Kooperation<br />

<strong>und</strong> Finanzierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Leistungsvereinbarungen<br />

erfordern?<br />

Zeitliche Ressourcen <strong>für</strong> die<br />

Verhandlungen<br />

• Welche Teilziele können benannt werden, die im<br />

Verhandlungsverlauf erreicht werden müssen?<br />

• Welche Ziele betreffen interne Entwicklungsprozesse<br />

der Kommunalverwaltung <strong>und</strong>/oder der<br />

Träger? Sind diese Ziele notwendige oder mögliche<br />

Teilziele? Wie können diese Ziele erreicht<br />

werden?<br />

• Welcher Zeitraum steht <strong>für</strong> die Entwicklung von<br />

Leistungsvereinbarungen zur Verfügung?<br />

• Welche Ziele können in diesem Zeitraum realistisch<br />

erreicht werden?<br />

• Welchen Satz an Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitertagewerken<br />

setzen Sie in diesem Zeitraum auf<br />

den unterschiedlichen Ebenen an?<br />

• Welche Leistungen können Sie an externe Beratungseinrichtungen<br />

abgeben, um Ziele zu erreichen,<br />

<strong>für</strong> die Ihnen die Personalressourcen oder<br />

das Know-how fehlen?<br />

Personal Intern • Steht Personal, das über genügend zeitliche,<br />

fachliche <strong>und</strong> methodische Kompetenzen <strong>und</strong><br />

Qualifikationen verfügt zur Verfügung?<br />

84<br />

• Welche Personen können <strong>für</strong> welche Funktion<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />

• Wer übernimmt die praktische Steuerung der<br />

Verhandlungen? Verfügt diese Person über ausreichende<br />

„Rückendeckung“ durch die Vorgesetzten?<br />

• Wer übernimmt die Leitungsverantwortung?<br />

• Wer muss in einen übergreifenden Beirat eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden?<br />

• Welche Qualifikationen fehlen den Mitarbeiter-<br />

innen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die vor Verhandlungsbeginn<br />

eventuell erworben werden müssen?


Extern • Welche Leistungen können extern eingekauft<br />

werden, die Ihnen die Verhandlungen erleichtern<br />

/ ermöglichen?<br />

7.2 Positionierung der Kommunalverwaltung<br />

• Können die Erwartungen konkret benannt werden?<br />

• Welche finanziellen Ressourcen stehen <strong>für</strong> den<br />

Einkauf externer Dienstleistungen zur Verfügung?<br />

Die Kommunalverwaltung steht aufgr<strong>und</strong> der jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen in<br />

der Verpflichtung, soziale Leistungen der Daseinsvorsorge vorzuhalten. Bislang wurde dies<br />

vorwiegend umgesetzt, indem der öffentliche Träger <strong>für</strong> die Finanzierung (zumindest wesent-<br />

licher Teile an der Gesamtaufwendung) pauschalierte Zuwendungen an den Träger entrich-<br />

tete, der hier<strong>für</strong> entsprechende Leistungen erbrachte. Diese richteten sich u.a. an der Pas-<br />

sung eines eingereichten Leistungsangebots aus, wobei die Leistungen nicht immer in<br />

Bezug zum Gesamtprozess der Leistungserbringung vor Ort standen. Vielmehr wurde vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> der fachlichen (<strong>und</strong> politischen) Stimmigkeit der Leistungsbeantragung die-<br />

se genehmigt. Im Rahmen des im Projektbezug umgesetzten Vorgehens, einen direkten Zu-<br />

sammenhang zwischen öffentlichem Mitteleinsatz <strong>und</strong> erbrachter Leistung <strong>und</strong> der daraus<br />

resultierenden Wirkung herzustellen, ist es oftmals besonders <strong>für</strong> langjährige <strong>und</strong> ältere Mit-<br />

arbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wie die daraus resultie-<br />

rende Verschiebung der kommunalen Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden soll.<br />

Es wurde deutlich, dass sich die zentrale Handlungslogik nicht mehr aus dem Fokus der So-<br />

zialarbeit, sondern aus dem der Sozialwirtschaft ergibt. Dabei spielen die Aspekte der Pla-<br />

nung, Steuerung, Controlling <strong>und</strong> Finanzierung von Leistungen im beratungsbereichsspezifi-<br />

schen Kontext eine große Rolle. Zudem bedingen sich diese Aspekte gegenseitig. Im Vorfeld<br />

der Verhandlungen <strong>und</strong> im Verlauf der ersten Monate war es daher bedeutsam, innerhalb<br />

der Verwaltung eine Bestimmung darüber herzustellen, welche Leistungs- <strong>und</strong> Kompetenz-<br />

bereiche an die Träger übertragen werden <strong>und</strong> welche bei der Verwaltung verbleiben, bezie-<br />

hungsweise neu aufgebaut werden sollen. In Teilen verfügten die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mit-<br />

arbeiter auch nicht über ein ausreichend betriebswirtschaftliches Hintergr<strong>und</strong>wissen, was<br />

durch die Einbindung einer betriebswirtschaftlichen Kompetenz eines weiteren Mitarbeiters<br />

gelöst wurde. Es kann daher als förderndes Element benannt werden, bereits im Vorfeld in-<br />

nerhalb der Kommunalverwaltung ausführlich zu diskutieren, welche Leistungen zukünftig<br />

von der Verwaltung erbracht werden müssen <strong>und</strong> wie sich die Kommune dementsprechend<br />

im Vorfeld des Verhandlungsverlaufs positioniert.<br />

85


Checkliste Positionierung<br />

Bereich Unterpunkte Fragen<br />

Gr<strong>und</strong>verständnis • Welches Gr<strong>und</strong>verständnis des Verwaltungshandelns<br />

herrscht vor?<br />

Organisations<br />

veränderung<br />

Übergabe von Leistungen<br />

• Bildet dieses Verständnis <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

von Leistungsvereinbarungen eine tragfähige<br />

Gr<strong>und</strong>lage?<br />

• In welchen Funktionen liegen zukünftig die<br />

Hauptaufgaben der kommunalen Leistungen?<br />

• Haben die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />

den Sachgebieten diese veränderten Anforderungen<br />

erkannt? Wurden sie mit ihnen besprochen?<br />

Finden gemeinsame Entwicklungsgespräche<br />

statt?<br />

• Tragen die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter die<br />

Veränderungen mit?<br />

• Wurden personelle Maßnahmen ergriffen, damit<br />

die Aufgaben geleistet werden können?<br />

• Welche personellen Besetzungen / Veränderungen<br />

müssen vorgenommen werden, damit<br />

eine Ausgestaltung möglich ist?<br />

• Wie müssen die Leistungsbereiche innerhalb<br />

der Verwaltung verzahnt werden, um gemeinsam<br />

diesen Prozess voranzutreiben?<br />

• Können aus rechtlicher Perspektive die Veränderung<br />

der Schwerpunkte kommunaler Leistungen<br />

vorgenommen werden?<br />

• Sind die Träger bereit, gegebenenfalls Leistungen<br />

zu übernehmen, die bislang von Ihnen<br />

wahrgenommen wurden?<br />

Kompetenzen • Welche betriebswirtschaftlichen Kompetenzen<br />

bestehen bei den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter?<br />

86<br />

• Welche Kompetenzen im Bereich der Qualitätsentwicklung<br />

bestehen bei den Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter?<br />

• Welche kommunikationsbasierten Kompetenzen<br />

bestehen bei den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter?<br />

• Wie können diese Kompetenzen entwickelt<br />

werden?


7.3 Verhandlungsebene<br />

Auf der Verhandlungsebene ist als förderliche Rahmenbedingung die sensible Handhabung<br />

unterschiedlicher Interessenslagen im Beratungsverlauf zu benennen. Dabei sind eine klare<br />

Positionsbestimmung, ein verlässliches Vorgehen <strong>und</strong> die ernsthafte Auseinandersetzung<br />

mit den Interessenslagen <strong>und</strong> den unterschiedlichen fachlichen Sichtweisen Gr<strong>und</strong>bedin-<br />

gungen. Dies bedeutet nicht, alle Bereiche konsensual zu verhandeln. Es müssen aber klare<br />

Grenzen <strong>und</strong> Möglichkeiten <strong>für</strong> die Verhandlungen im Vorfeld aufgezeigt werden, damit alle<br />

Seiten sich entsprechend auf das Vorgehen <strong>und</strong> die Ziele einstellen können.<br />

Zudem müssen aufgr<strong>und</strong> der lokalen Situation Verhandlungsstrukturen geschaffen werden,<br />

mit denen die unterschiedlichen Ebenen in den Verlauf integriert werden können. Die Erfah-<br />

rungen in Mainz zeigten, dass eine fachliche Diskussion auf der Fachebene stattfinden<br />

muss. Entsprechend sind Verhandlungsgruppen auf der operationalen Ebene zu installieren.<br />

Diese Fachebene verfügt jedoch im Regelfall nicht über die Entscheidungskompetenzen.<br />

Daher muss eine übergreifende Struktur installiert werden, in der die Verantwortlichen den<br />

Prozess begleiten können. Für die Kommunalverwaltung selbst ist es sinnvoll, regelmäßige<br />

interne Treffen zu organisieren, in denen der Prozess gesteuert <strong>und</strong> bewertet wird. Zudem<br />

kann es sinnvoll sein, einen Beirat zu gründen, in dem unterschiedliche Vertreterinnen <strong>und</strong><br />

Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden <strong>und</strong> Wissenschaft übergreifend die Entwicklun-<br />

gen mit ihrem fachlichen Wissen begleiten.<br />

Es kann unbedingt geraten werden, eine Person zu benennen, die die gesamten Prozesse<br />

plant <strong>und</strong> steuert. Im Fall Mainz war dies der <strong>Jugend</strong>hilfeplaner, der sowohl über einen um-<br />

fangreichen fachlichen wie auch methodischen Backgro<strong>und</strong> verfügte. Entsprechend muss<br />

diese Person mit der operationalen Umsetzungsverantwortung ausgestattet sein. Nur so<br />

kann er auch als starker Partner in die Verhandlungen gehen <strong>und</strong> als Repräsentant akzep-<br />

tiert werden.<br />

Die Einbindung externer Beratungs- oder Moderationsleistung sollte gr<strong>und</strong>sätzlich in Erwä-<br />

gung gezogen werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine eindeutige<br />

Funktionsbeschreibung vorliegt. Im Fall der Mainzer Verhandlungen hat das ISS-Frankfurt<br />

a.M. die Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong> Dokumentation übernommen. Im Projektver-<br />

lauf stellte sich jedoch heraus, dass diese multiplen Leistungen nicht wirklich stringent über-<br />

nommen werden konnten. Der Beratungsanteil der Kommune versetzte die Berater in die<br />

Situation, dass sie von den Trägern nicht mehr als neutral anerkannt wurden. Damit wurde<br />

die Beratungsleistung von den Trägern auch nur in einem Fall angefragt. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte<br />

bei der Planung geklärt werden: Was ist die angefragte Leistung? Wem gegenüber muss sie<br />

erbracht werden? Kann sich aus den erwarteten Leistungen eine Rollenkonfusion ergeben?<br />

87


Checkliste Verhandlungsebene<br />

Bereich Unterpunkte Fragen / Hinweise<br />

Einbindung unterschiedlicher<br />

Ebenen<br />

Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />

<strong>und</strong> öffentlicher<br />

Träger<br />

Einbindung Träger der Freien<br />

Wohlfahrtspflege<br />

Einbindung Verwaltungsebenen<br />

des öffentlichen<br />

Trägers<br />

• Welche Träger müssen <strong>und</strong> welche können<br />

in die Verhandlungen eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />

• Welche hierarchischen Ebenen möchten<br />

sollen bei den Verhandlungen eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden?<br />

• Welche Formen der Einbindung in übergreifende<br />

Entscheidungsprozesse <strong>und</strong> in<br />

Verhandlungsprozesse sind sinnvoll?<br />

• Welche Verwaltungsebenen verfügen über<br />

entsprechende Fachkenntnis zur inhaltlichen<br />

Vertragsgestaltung?<br />

• Welche Ebenen verfügen über die Entscheidungsbefugnis?<br />

• Wie können die hausinternen Entscheidungs-<br />

<strong>und</strong> Absprachewege optimiert werden?<br />

• Wie können entsprechende interne Absprachen<br />

ausgestaltet werden?<br />

• Welche Form <strong>und</strong> Rhythmus der Treffen ist<br />

sinnvoll?<br />

Beirat / Steuerungsgruppe • Ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe<br />

sinnvoll?<br />

Verhandlungsprozess Einbindung externer Beratung<br />

88<br />

• Welche Aufgaben könnten dort angesiedelt<br />

werden?<br />

• Welche Partner aus Verwaltung / Verbänden<br />

/ Politik / Wissenschaft… könnten sinnvollerweise<br />

in die Gesamtsteuerung mit<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />

• Könnte eine externe Beratung oder Moderation<br />

die Verhandlung positiv beeinflussen?<br />

• Kann damit eventuell der Druck von der<br />

Verwaltung genommen werden?<br />

• Kann eventuell die fehlende Erfahrung bei<br />

der Umsetzung von Leistungsvereinbarungen<br />

durch externe Kompetenzen kompensiert<br />

werden?


Gruppenbildung • Nicht mehr Verhandlungsgruppen als unbedingt<br />

nötig bilden.<br />

• Die Verhandlungen auf die operational<br />

zuständigen Personen verlagern.<br />

• Wenn die Entscheidungsträger bei den<br />

Verhandlungspartnern nicht den an den<br />

Beratungen beteiligten fachlich zuständigen<br />

Personen entsprechen, richten Sie eine<br />

Begleitgruppe ein, in der die Entscheidungsträger<br />

die Verhandlungen nachsteuern<br />

können.<br />

Verhandlungstaktik • Weitgehend konsensual verhandeln <strong>und</strong><br />

dadurch eine tragfähige Vereinbarung ermöglichen.<br />

• Von Anfang an deutlich machen, welche<br />

Punkte vorgegeben werden, die nicht verhandelbar<br />

sind.<br />

• Keine „Hinterzimmergespräche“ führen. Die<br />

Probleme müssen gemeinsam von allen<br />

gelöst werden.<br />

• Den Verhandlungsraum zu einem geschützten<br />

Raum machen. Alle Punkte müssen<br />

informell diskutiert werden können.<br />

Dies bedeutet u.a.: keine Presse, keine Öffentlichkeitsarbeit,<br />

keine Stellungnahmen in<br />

Gremien, die vorher nicht abgesprochen<br />

sind, keine Machtpolitik.<br />

• Konkrete Probleme möglichst in kleinen<br />

Arbeitsgruppen behandeln. Dort kann effektiver<br />

<strong>und</strong> effizienter diskutiert werden<br />

<strong>und</strong> kommen dadurch schneller zu konkreten<br />

Ergebnissen.<br />

• Die meisten der Verhandlungspartner werden<br />

keine eigenen Erfahrungen mit der Einführung<br />

von Leistungsvereinbarung besitzen.<br />

Offenheit über fehlendes Wissen<br />

ermöglicht diesbezüglich das gemeinsame<br />

Lernen <strong>und</strong> den Aufbau von Vertrauen.<br />

89


7.4 Vertragsgestaltung<br />

Prozesssteuerung • Auf welchen Ebenen möchten soll der Prozess<br />

gesteuert werden?<br />

• Gibt es hierzu geeignete Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>und</strong> Kommunikationswege?<br />

• Wer entscheidet im Konfliktfall?<br />

• Meilensteine <strong>und</strong> Ziele setzen.<br />

• Aktiv nachsteuern, wenn diese nicht wie<br />

vorgesehen erreicht werden.<br />

• Unterschiedliche Prozesse parallel bearbeiten.<br />

Dadurch wird die Abhängigkeit der Aspekte<br />

zueinander erkennbar.<br />

• Politische Konflikte aus der Gruppe nehmen.<br />

Da<strong>für</strong> ist die Verhandlungsgruppe<br />

nicht zuständig.<br />

Inhaltliche Entwicklung • Bereits bestehende Verträge anderer<br />

Kommunen zur Entwicklung nutzen <strong>und</strong><br />

diese nach Punkten sichten, die relevant<br />

sein könnten.<br />

• Entsprechende Vorgaben von B<strong>und</strong>es- /<br />

Landesverbänden / sonstigen fachlichen<br />

Vereinigungen nutzen.<br />

• Die inhaltliche Ausdifferenzierung nicht<br />

spezifischer verhandeln, als dies <strong>für</strong> die<br />

Kooperation wirklich nötig ist.<br />

• Mut zur Nachverhandlung: Nicht alle Aspekte<br />

können in der ersten Ausfertigung<br />

des Vertrags komplett festgelegt werden.<br />

• Ein Vertragswerk erstellen, in dem unterschiedliche<br />

Vertragsbestandteile <strong>und</strong> Anlagen<br />

integriert sind. Somit können einzelne<br />

Vertragsbestandteile <strong>und</strong> Anlagen einzeln<br />

verändert werden, ohne das Gesamtwerk<br />

verändern zu müssen.<br />

Die Ausgestaltung der Verträge ist in besonderem Maße nicht nur von der örtlichen Situation,<br />

sondern auch von dem Beratungsbereich <strong>und</strong> den dort vorhandenen Strukturen abhängig.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist eine Beschreibung gelingender Faktoren nur bedingt möglich. Nach-<br />

folgende Punkte sollen daher Hinweise darstellen, die eine Einzelentscheidung erfordern <strong>und</strong><br />

nach der individuellen Situation beantwortet werden müssen.<br />

90


Checkliste Vertragsgestaltung<br />

Bereich Unterpunkte Hinweise<br />

Zusammenwirken<br />

von Verträgen<br />

Allgemeiner Rahmenvertrag Es hat sich als sinnvoll erwiesen, im Vorfeld<br />

der Verhandlungen einen allgemeinen Rahmenvertrag<br />

mit potenziell in Frage kommenden<br />

Trägern abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag<br />

soll der gemeinsame Wunsch zur Aufnahme<br />

von Verhandlungen mit dem Ziel der<br />

Erstellung von Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong><br />

die Gr<strong>und</strong>lagen der Leistungsvereinbarungen<br />

festgehalten werden.<br />

Beratungsbereichsspezifische<br />

Leistungsvereinbarungen<br />

Einrichtungsspezifische Zusatzvereinbarungen<br />

Dieser Rahmenvertrag bildet dann <strong>für</strong> die Verhandlungen<br />

eine Verpflichtung, die eine aktive<br />

Beteiligung an den Verhandlungen zumindest<br />

unterstützt.<br />

Es ist sinnvoll, <strong>für</strong> jeden Beratungsbereich<br />

eigene Leistungsvereinbarungen abzuschließen,<br />

um damit so konkret wie möglich <strong>und</strong><br />

nötig die Vertragsbestandteile ausdifferenzieren<br />

zu können. Diese bereichsspezifischen<br />

Rahmenvereinbarungen sollten so gehalten<br />

sein, dass sie <strong>für</strong> alle Träger gleichermaßen<br />

Gültigkeit besitzen.<br />

All die Punkte, die nur einzelne Träger <strong>und</strong><br />

Einrichtungen betreffen, sollten in einrichtungsspezifischen<br />

Vereinbarungen geregelt<br />

werden. Hierbei beachten, dass finanzierungsrelevante<br />

Zusatzleistungen auch zusätzlich<br />

vertraglich geregelt werden müssen. Die Finanzierungsregelung<br />

der Zusatzvereinbarungen<br />

kann dabei von der allgemeinen Finanzierungsvereinbarung<br />

abweichen.<br />

Vertragsaufbau Vertragstext Der Vertragstext regelt alle übergeordneten<br />

vertraglichen Bestandteile, die nicht in den<br />

weiteren Bestandteilen geregelt werden. Dies<br />

sind u.a. Präambel, Gr<strong>und</strong>sätze, Vereinbarungspartner,<br />

salvatorische Klausel, Inkrafttreten<br />

<strong>und</strong> Dauer sowie die Unterschriften. Hier<br />

können zudem bedeutsame Eckpunkte des<br />

Vertrags herausgestellt werden, die den Zweck<br />

<strong>und</strong> den Inhalt des Vertrags deutlich machen.<br />

Je intensiver im Vertragstext auf Punkte eingegangen<br />

wird, die auch an anderer Stelle<br />

beschrieben sind, um so schwieriger ist jedoch<br />

bei etwaigen Veränderungen, diese Punkte<br />

wieder an allen Stellen des Gesamtvertrags<br />

abzuändern. Generell kann empfohlen werden,<br />

jeden Vertragspunkt auch an nur einer Stelle<br />

zu regeln <strong>und</strong> ansonsten entsprechend auf<br />

diesen Punkt zu verweisen.<br />

91


92<br />

Leistungsbeschreibung In den Leistungsbeschreibungen werden die<br />

Leistungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Qualitätsmerkmale<br />

geregelt. Zudem ist es empfehlenswert,<br />

dort ebenfalls die Kennzahlen <strong>und</strong><br />

Indikatoren festzulegen. Bei der Bildung von<br />

Merkmalen <strong>und</strong> Indikatoren muss auch immer<br />

die Frage nach dem Controlling gestellt werden.<br />

Dabei wird erkennbar, welche Dinge geregelt<br />

werden sollen, um im Bedarfsfall darauf<br />

verweisen zu können <strong>und</strong> welche Teile tatsächlich<br />

mittels Daten erfasst werden sollen.<br />

Eine Einschätzung, wie weit die Datenerfassung<br />

gehen soll <strong>und</strong> ab wann sie zu Lasten der<br />

Beratungsarbeit geht, wird in diesem Zug diskutiert<br />

werden.<br />

Finanzierungsvereinbarung Die Finanzierungsvereinbarung regelt die Art<br />

<strong>und</strong> den Umfang der Finanzierung. Dabei sind<br />

die unterschiedlichsten Regelungen denkbar.<br />

Es gibt keine festgelegte optimale Lösung. Je<br />

nach Ausrichtung der Kommune (was möchte<br />

ich regeln?) werden entsprechende Finanzierungsformen<br />

diskutiert. Es war <strong>für</strong> den Mainzer<br />

Prozess sinnvoll, die Finanzierungsform zu<br />

Beginn in internen kommunalen Gesprächen<br />

zu diskutieren <strong>und</strong> festzulegen.<br />

Zusätzliche Anlagen Alle zusätzlichen Vertragsbestandteile, wie<br />

Erläuterungen, Sondervereinbarungen <strong>für</strong> bestimmte<br />

Fallkonstellationen, Controllingabläufe,<br />

Berichtslegung etc. sollten in den Anhang,<br />

der als Vertragsbestandteil ausgewiesen werden<br />

muss. Somit wird der Vertrag übersichtlicher.<br />

Zudem können Einzelbestandteile leichter<br />

verändert werden.


8 Übertragbarkeit der Ergebnisse <strong>und</strong> Fazit<br />

Ein wichtiges Erkenntnisinteresse des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ge-<br />

s<strong>und</strong>heit Rheinland-Pfalz war, eine Analyse der Ergebnisse aus dem Verhandlungsprozess<br />

hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf andere Kommunen zu erhalten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich lässt sich festhalten, dass sich das in Mainz entwickelte System sowohl von<br />

Seiten des Finanzierungssystems, als auch von Seiten der Leistungsbeschreibung weitge-<br />

hend übertragen lässt. Die Leistungsvereinbarungen wurden überwiegend so entwickelt,<br />

dass sie sich an übergreifenden fachlichen Standards ausrichten. Damit sind die zentralen<br />

fachlichen Aspekte auch auf andere Kommunen oder Kreise übertragbar. Wie beschrieben,<br />

wurden jedoch die Ausdifferenzierung der einzelnen Leistungsbestandteile <strong>und</strong> die dazuge-<br />

hörigen Merkmale unterschiedlich gestaltet <strong>und</strong> richten sich dabei auch an der spezifischen<br />

Situation in Mainz aus.<br />

Hinsichtlich der Übertragbarkeit muss also konstatiert werden, dass das System <strong>und</strong> weite<br />

Teile der Vereinbarungen eine Allgemeingültigkeit besitzen, eine Übertragbarkeit jedoch in<br />

jedem Fall eine spezifische Anpassung an die Situation <strong>und</strong> an die Zielstellungen vor Ort<br />

benötigt.<br />

Finanzierungssystem<br />

Das Finanzierungssystem arbeitet mit einem Punktwertesystem, das durch seine Ausgestal-<br />

tung auch <strong>für</strong> andere vertraglich zu regelnden Leistungserbringungen zwischen öffentlichem<br />

<strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege anwendbar ist. Auch wenn die Systematik in der<br />

Festlegung der Punktwerte <strong>und</strong> der Betrachtung der finanzierungsrelevanten Merkmale an<br />

die Situation vor Ort angepasst wurde, können diese Bereiche ohne größeren Aufwand ab-<br />

geändert werden.<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass das System einer eigenen Handlungslogik folgt.<br />

Diese besteht v.a. darin, aufgr<strong>und</strong> eines vorab festgelegten Budgets ausschließlich eine Co-<br />

Finanzierung zu leisten. Dieses Vorgehen ist möglicherweise nicht <strong>für</strong> alle Kommunen in<br />

dieser Form geeignet oder erwünscht. Eine Abänderung des Punktesystems hinsichtlich ei-<br />

ner veränderten Handlungslogik ist demnach möglich, erfordert aber einen gewissen Auf-<br />

wand zur Neudefinition der Bezüge.<br />

Das in Mainz entwickelte Finanzierungssystem ist insbesondere Kreise <strong>und</strong> kreisfreie Städte<br />

geeignet, in denen mindestens zwei Träger/Einrichtungen Leistungen in dem Beratungsbe-<br />

reich erbringen <strong>und</strong> die über eine entsprechende personelle Ausstattung verfügen 5 . Dies gilt<br />

insbesondere <strong>für</strong> den Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung <strong>und</strong> die<br />

Regelung zur integrierten Beratungsstelle, die sich auf die Finanzierungsvereinbarung aus-<br />

5 Mindestens zwei Träger werden benötigt, da das System der wirkungsorientierten Steuerung <strong>und</strong> Finanzierung auf einer<br />

Vergleichbarkeit von Leistungen unterschiedlicher Leistungserbringer basiert.<br />

93


wirkt. Nicht nur aus Gründen einer Anwendung des vergleichenden Finanzierungssystems,<br />

sondern auch aus fachlichen Überlegungen heraus sollten mehrere Kreise <strong>und</strong> kreisfreie<br />

Städte zusammenschließen, um das entwickelte System effektiv zu nutzen Eine Vergleich-<br />

barkeit der Leistungen bei einer gleichzeitigen überörtlichen Ausdifferenzierung von Leis-<br />

tungsbestandteilen <strong>und</strong> Qualitätsaspekten wäre dadurch möglich. Insbesondere <strong>für</strong> überört-<br />

lich ausgerichtete Träger würde dieses Vorgehen eine gleiche Finanzierungslogik<br />

ermöglichen. Ein Zusammenschluss würde auch <strong>für</strong> kleinere Kommunen die Möglichkeit bie-<br />

ten, an einem Benchmarkingsystem zu partizipieren <strong>und</strong> ihre Kosten, wie auch Ergebnisse in<br />

einen Vergleich zu setzen.<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Die Leistungsbeschreibung basiert auf der Ausdifferenzierung von Leistungen <strong>und</strong> Quali-<br />

tätsmerkmalen insbesondere in den Bereichen Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität. Die-<br />

se Ausdifferenzierung wurde neben übergreifenden fachlichen Merkmalen auch auf die kom-<br />

munale Situation in Mainz abgestimmt. Damit wurde in den jeweiligen Beratungsbereichen je<br />

nach Voraussetzung eine engere oder weitere Formulierung <strong>und</strong> Festlegung getroffen. Für<br />

eine Übertragbarkeit bietet das vorliegende Vertragswerk eine sehr gute Basis. Eine Anpas-<br />

sung an die kommunalen Besonderheiten müsste jedoch stattfinden.<br />

Über die Festlegung von Standards in der Verwaltungsvorschrift „Förderung sozialer Bera-<br />

tungsstellen“ findet <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz bereits in Teilen eine Definition von Qualitätsmerkma-<br />

len statt. Es kann aus Sicht der umgesetzten Ergebnisse empfohlen werden, diese in einer<br />

übergreifenden Form von Leistungsbeschreibungen zusammenzufassen <strong>und</strong> dadurch eine<br />

Gr<strong>und</strong>qualität der bezuschussten Einrichtungen <strong>und</strong> Träger zu gewährleisten. Auch wenn in<br />

dieser landesspezifischen Leistungsbeschreibung nur bedingt örtliche Vorgaben berücksich-<br />

tigt werden könnten, lassen sich allgemeine Qualitätsvorgaben sehr gut umsetzen <strong>und</strong> er-<br />

möglichen damit eine Einhaltung nachhaltig wirkender qualitativer Standards.<br />

Auch wäre es vorstellbar, eine Leistungsvereinbarung mit Trägern auf der Landesebene ab-<br />

zuschließen, die Module beinhalten würde, welche auf lokaler Ebene ausdifferenziert <strong>und</strong><br />

konkretisiert würden. Somit ergäbe sich eine Bezugnahme der Qualität <strong>und</strong> Finanzierung von<br />

kommunaler <strong>und</strong> Landesebene. Zudem wäre durch die damit verb<strong>und</strong>ene Standardisierung<br />

eine Umsetzung auf kommunaler Ebene (insbesondere <strong>für</strong> kleine Kommunen) leichter mög-<br />

lich.<br />

94


Fazit <strong>und</strong> Ausblick<br />

In allen drei Beratungsbereichen konnten die Verträge mit der zustimmenden Kenntnisnah-<br />

me der Leistungsvereinbarungen des Sozialausschusses am 29. September 2004 <strong>und</strong> des<br />

<strong>Jugend</strong>hilfeausschusses vom 30. September 2004 erfolgreich abgeschlossen worden. Die<br />

Verträge wurden zum Jahreswechsel 2004/2005 von den Vertragsparteien unterzeichnet <strong>und</strong><br />

bilden damit die vertragliche Gr<strong>und</strong>lage der Kooperation <strong>und</strong> der Finanzierung zwischen öf-<br />

fentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen zeitlichen Drucks insbesondere zu Vertragsende wurden bewusst Teil-<br />

bereiche der Leistungsvereinbarungen noch nicht vertraglich eingeb<strong>und</strong>en. Diese Teile wer-<br />

den erst im Verlauf der Umsetzungserfahrungen konkretisiert werden können. Zwei Bereiche<br />

werden aktuell verhandelt:<br />

• Das Dokumentationsverfahren wird derzeit mit den Trägern abgestimmt (Stand: Mai<br />

2005). Für die drei Beratungsbereiche wird dabei definiert, welche Daten in welcher<br />

Form dokumentiert werden müssen. Durch die bislang teilweise unterschiedlichen<br />

trägerinternen Dokumentationsverfahren müssen diese entsprechend angepasst<br />

werden. Gr<strong>und</strong>lage der Dokumentationsverfahren ist die Erfassung von Daten, die<br />

eine Bewertung der Qualität der Leistung, wie sie in der Leistungsbeschreibung defi-<br />

niert wurde, zulassen. Das Dokumentationsverfahren wird durch eine Datenbank un-<br />

terstützt, die zu diesem Zweck von der Stadt Mainz entwickelt wird.<br />

• Ein zweiter Bereich sind die Einzelverhandlungen mit den Einrichtungen. Hierdurch<br />

sollen die bereichsspezifischen Leistungsvereinbarungen entsprechend konkretisiert<br />

werden. Diese Verhandlungen finden aktuell statt bzw. sind bereits in Form von un-<br />

terzeichneten Zusatzverträgen abgeschlossen worden (Stand: Mai 2005).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen mit der Einführung von Leistungsvereinbarungen im Beratungs-<br />

stellenbereich werden in Mainz sukzessive alle Beratungsbereiche aufgr<strong>und</strong> von Leistungs-<br />

vereinbarungen finanziert werden. Entsprechende Verhandlungen laufen momentan an.<br />

Zusammenfassend kann positiv gewürdigt werden, dass in Mainz in einer äußerst kurzen<br />

Verhandlungszeit komplexe Vertragswerke erarbeitet wurden, die von der fachlichen Stim-<br />

migkeit, der Finanzierungsgerechtigkeit <strong>und</strong> der wirkungsorientierten Steuerungsmöglichkeit<br />

b<strong>und</strong>esweit einmalig sind. Die damit verb<strong>und</strong>ene Berücksichtigung des Wettbewerbs unter<br />

den Trägern <strong>und</strong> der Wirkungsorientierung ist ein weiterer neuer Aspekt innerhalb der Ver-<br />

tragsgestaltung zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.<br />

Die Befragung zeigt auf, dass insbesondere der Aspekt der Finanzierung <strong>und</strong> die weitere<br />

Zusammenarbeit zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege v.a. von<br />

Trägerseite tendenziell kritisch gesehen wird. Einflussfaktoren sind hierbei die angespannte<br />

Haushaltslage <strong>und</strong> die politischen Entscheidungen, die über ein Vertragswerk nicht oder nur<br />

bedingt regelbar sind. Erreicht wurde über das umgesetzte System eine der Leistung <strong>und</strong> der<br />

Wirkung entsprechende Verwendung öffentlicher Mittel, was selbstverständlich dort seine<br />

95


Grenzen hat, wo die Höhe der Mittel zur Aufrechterhaltung der Leistungen insgesamt nicht<br />

mehr ausreichen.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass die Stadt Mainz zukünftig ihre Arbeit in den<br />

Schwerpunkten von Planung, Steuerung <strong>und</strong> Controlling sieht <strong>und</strong> die „Leistung am Klienten“<br />

auf die Träger verlagert, müssen neue Kooperationsstrategien entwickelt werden. Dies führt<br />

zu einer Situation, in der die Träger der Freien Wohlfahrtspflege den sachlogischen <strong>und</strong> effi-<br />

zienten öffentlichen Mitteleinsatz stärker nachweisen müssen. Im Gegensatz zur bisherigen<br />

Praxis ist dies eindeutig eine Veränderung <strong>und</strong> mag insbesondere von Seiten der Träger der<br />

Freien Wohlfahrtspflege kritisch betrachtet werden.<br />

Hält man jedoch die sozialpolitischen Entwicklungen im Blick, so ist eine wirkungsorientierte<br />

Steuerung, eine qualitätsbasierte Leistungserbringung <strong>und</strong> eine entsprechende Finanzierung<br />

<strong>für</strong> die Legitimation des Einsatzes öffentlicher Mittel nicht nur logisch, sondern unabdingbar.<br />

Das vorgebrachte Argument, die Kommune säße bei den Verhandlungen am längeren He-<br />

bel, ist zwar einerseits richtig, da sie die Finanzhoheit besitzt. Auf der anderen Seite greift<br />

diese Argumentation jedoch zu kurz: Dieser Hebel ist erstens durch die Pflicht des Vorhal-<br />

tens von Leistungen, zweitens durch die geringen finanziellen Spielräume <strong>und</strong> drittens durch<br />

die Notwendigkeit, ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot vorzuhalten, um keine Fol-<br />

gekosten tragen zu müssen, realistisch gesehen sehr kurz geworden. Nur die gemeinsame<br />

Verantwortung von Leistungserbringern <strong>und</strong> Kostenträgern <strong>für</strong> eine entsprechende Ausges-<br />

taltung der Hilfen ermöglicht eine Umsetzung von passgenauen Hilfen. Die eine Seite kann<br />

dabei ohne die andere Seite nicht agieren. In Mainz wurde diese gemeinsame Verantwor-<br />

tung trotz aller Hürden <strong>und</strong> Vorbehalte in Form der Leistungsvereinbarungen umgesetzt.<br />

Das ISS-Frankfurt a.M. hat diesen innovativen Prozess aktiv begleitet, beraten <strong>und</strong> evaluiert.<br />

Auch <strong>für</strong> uns stellte der Verhandlungsverlauf eine Herausforderung dar, da letztendlich auch<br />

<strong>für</strong> den Verhandlungsprozess kein „Best-practice“ vorlag. Um so mehr freuen wir uns, dass<br />

es allen Seiten gelungen ist, gemeinsam die Verhandlungen zu einem in Deutschland in die-<br />

ser Komplexität einmaligen Ergebnis zu bringen.<br />

Bezüglich der mittelfristigen Auswirkungen der Vertragsgestaltung auf das Beratungsangebot<br />

in Mainz wird angeregt, die Umsetzungen in festen zeitlichen Abständen zu evaluieren. Da-<br />

mit könnte effektiv negativen Veränderungen gegengesteuert <strong>und</strong> positive Entwicklungen<br />

aufgezeigt werden. Dies würde insgesamt zu einer Versachlichung der Diskussion um die<br />

Einführung von Leistungsvereinbarungen beitragen <strong>und</strong> damit eine Ausweitung dieser Ver-<br />

tragsform auch auf andere Kommunen <strong>und</strong> Kreise befördern.<br />

Für eine mögliche Übertragbarkeit der Ergebnisse kann die Feststellung getroffen werden,<br />

dass das Gesamtsystem in seiner Komplexität die Anforderungen nach fachlicher Qualität,<br />

effektivem Mitteleinsatz <strong>und</strong> wirkungsorientierter Steuerung in einer einmaligen Form um-<br />

setzt. Diese Stringenz <strong>und</strong> Handlungslogik sollte auch <strong>für</strong> andere Vertragsgestaltungen zwi-<br />

schen öffentlichen <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege Anwendung finden. Trotz einer<br />

Anpassungsnotwendigkeit an örtliche Gegebenheiten würde mit diesem gemeinsamen<br />

96


Rahmen eine überörtliche Vergleichbarkeit von Handlungsansätzen <strong>und</strong> Wirkungen im Sinne<br />

eines „Benchmarking“ ermöglicht <strong>und</strong> ein Wettbewerb der „besten Leistungen“ ermöglicht.<br />

Es wäre wünschenswert, wenn sich Arbeitsgruppen von kommunalen Spitzenverbänden mit<br />

diesem Thema befassen würden <strong>und</strong> eine übergreifende Empfehlung zur weiteren Umset-<br />

zung aussprechen könnten. Es könnten somit Rahmenbedingungen gefördert werden, die<br />

eine Vergleichbarkeit von Leistungen <strong>und</strong> eine wirkungsorientierte Steuerungsform ermögli-<br />

chen.<br />

Über kommunale <strong>und</strong> Landesgrenzen hinweg könnte somit ein Vertragssystem umgesetzt<br />

werden, welches ein Benchmarking auch zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen der<br />

Leistungserbringung ermöglichen würde.<br />

97


9 Literaturliste<br />

AG Dortm<strong>und</strong>er Erziehungsberatungsstellen (1999). Qualitätskonzept <strong>für</strong> Erziehungsbera-<br />

tungsstellen in Dortm<strong>und</strong> (Vorlage <strong>für</strong> den <strong>Jugend</strong>hilfeausschuss).<br />

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Beywl, W. (2002). Angebote als Programme sehen <strong>und</strong> überprüfen. In: Socialmanagement<br />

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Deinet, U. / Schäfer, K. (2003). Empfehlungen <strong>für</strong> kommunale Qualitäts-/ Wirksamkeitsdialo-<br />

ge. Ergebnisse der Erprobungsphase <strong>für</strong> die Offene <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>arbeit in NRW.<br />

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Irskens, B./Vogt, H. (2000) (Hg.). Qualität <strong>und</strong> Evaluation. Eine Orientierung – nicht nur <strong>für</strong><br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen, Frankfurt a.M.<br />

Kessler-Stenger, I. / Schröder, J. (2002). Leistungsvereinbarung als Instrument der Sozial-<br />

raum- <strong>und</strong> Wirkungsorientierung – ein Praxisbericht aus Frankfurt am Main. In: Fachta-<br />

gung „Sozialraumpraxis – Vom geographischen Konstrukt zum lebenden Biotop? am<br />

16.05.01 in Köln.<br />

KGSt (2001). Steuerung mit Zielen: Ziele entwickeln <strong>und</strong> präzisieren, KGSt-Bericht Nr.<br />

3/2001, Köln.<br />

Merchel, Joachim (2002a). Leistungsvereinbarungen. In: Deutscher Verein <strong>für</strong> öffentliche<br />

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613-614.<br />

Merchel, J. (2002b). Zur wirkungsorientierten Gestaltung von Vereinbarungen nach §78a ff.<br />

In: Schröder; J. (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualitätsentwicklungs-,<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltvereinbarungen nach §78a ff; Expertengespräch, Dokumentation,<br />

Bonn.<br />

Merchel, J. (2000a). Qualitätsentwicklungsvereinbarungen – Perspektiven einer trägerüber-<br />

greifenden Qualitätsentwicklung in der regionalen Erziehungshilfe. In: Merchel, J. (Hg.):<br />

Qualitätsentwicklung in Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten der Erziehungshilfe, Frankfurt/Main,<br />

S.247-276.<br />

Merchel, J. (2000b). Leistungsvereinbarung <strong>und</strong> Qualität - ein Zukunftsthema <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>ta-<br />

98<br />

geseinrichtungen. In: Irskens, B./Vogt, H. (Hg.): Qualität <strong>und</strong> Evaluation. Eine Orientie-<br />

rung – nicht nur <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen, Frankfurt/.M., S. 36-46.


Merchel, J. (1999). Zwischen Effizienzsteigerung, fachlicher Weiterentwicklung <strong>und</strong> Techno-<br />

kratisierung: Zum sozialpolitischen <strong>und</strong> fachpolitischen Kontext der Qualitätsdebatte in<br />

der <strong>Jugend</strong>hilfe. In: Merchel, J. (Hg.): Qualität in der <strong>Jugend</strong>hilfe. Kriterien <strong>und</strong> Bewer-<br />

tungsmöglichkeiten, Münster, S.20-42.<br />

Schröder; J. (2002a) (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualitätsentwicklungs-,<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltvereinbarungen nach §78a ff; Expertengespräch, Dokumentation,<br />

Bonn.<br />

Schröder, J. (2002b). Wirkungen – was ist das <strong>und</strong> wie können sie „vereinbarungstauglich“<br />

gemacht werden? In: Schröder; J. (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualität-<br />

sentwicklungs-, Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltvereinbarungen nach §78a ff; Expertengespräch,<br />

Dokumentation, Bonn.<br />

Schröder, J. (2002c). Neue Finanzierungssysteme <strong>für</strong> die <strong>Jugend</strong>hilfe?! – Ideen, Wege, Er-<br />

fahrungen, Zukunftsmodelle. In: Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Sport (Hg.):<br />

Perspektiven der <strong>Jugend</strong>hilfe in Berlin, Berlin, S. 37-44.<br />

Schröder, J. (2001). „Die unbekannte Dimension: Die Wirkung kommunaler Leistung“. In:<br />

Controlling – zielgerichteter entscheiden <strong>und</strong> besser steuern; KGSt-Fachkonferenz am<br />

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Schriftenreihe des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>, Bd.<br />

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Weiss, J. (2001). Wirkungs- <strong>und</strong> sozialraumorientiertes Controlling in der <strong>Jugend</strong>hilfe – An-<br />

reiz zur Neuorientierung eines Trägers. In: Schröder, J. (Hg.): Anreizsysteme in der sozi-<br />

alen Arbeit – ein Weg zur Wirkungsorientierung, Bonn<br />

99


100<br />

Anhang1: Leistungsverhandlungen mit freien Trägern von Beratungsstellen<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich<br />

Allgemeine Rahmenvereinbarung<br />

zwischen<br />

1. der Stadt Mainz, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dieser vertreten<br />

durch Herrn Beigeordneten Ebling, nachfolgend Stadt Mainz genannt<br />

<strong>und</strong><br />

2. den am Ende dieser allgemeinen Rahmenvereinbarung aufgeführten Trägern<br />

von Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz, im<br />

folgenden genannt die Träger<br />

1. Präambel<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Beratungsangebote im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong><br />

Sozialbereich der Stadt Mainz neu organisiert <strong>und</strong> strukturiert werden sollen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage sind die im Jahr 2002 abgeschlossene Untersuchung des Beratungsstellenangebotes<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz sowie anstehende<br />

Leistungsverhandlungen. Ziel ist die Errichtung einer qualitativ hochwertigen,<br />

kostengünstigen <strong>und</strong> effektiv vernetzten Infrastruktur an Beratungsdiensten. Dabei<br />

sind der in § 10 Abs. 4 BSHG <strong>und</strong> § 4 Abs. 2 SGB VIII geregelte Subsidiaritätsgr<strong>und</strong>satz<br />

sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht (§ 33 S. 2 SGB I) <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

des § 17 Abs. 1 SGB I zu beachten.<br />

2. Ziel der Rahmenvereinbarung<br />

Ziel der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung von Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>für</strong> die Leistungsverhandlungen<br />

sowie <strong>für</strong> die darauf folgenden Leistungsvereinbarungen. Ein<br />

Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung wird jedoch durch die vorliegende<br />

Rahmenvereinbarung nicht begründet.<br />

3. Ziele <strong>und</strong> aktueller Stand der Qualitätsdebatte<br />

Resultat der Qualitätsdebatte werden Vereinbarungen zur Struktur-, Prozess- <strong>und</strong><br />

Ergebnisqualität sein. Die Qualitätsdebatte führt zu einer Definition des <strong>Jugend</strong>amtes<br />

<strong>und</strong> des Amtes <strong>für</strong> soziale Leistungen, welche Qualitätsanforderungen aus<br />

Sicht der Verwaltung an die Beratungsstellen gestellt werden. Die Anforderungen<br />

müssen <strong>für</strong> den jeweiligen Beratungsbereich im Rahmen der anstehenden Leis-


tungsverhandlungen jeweils konkretisiert werden. Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend<br />

fest, dass die Qualitätsdebatte zwischen den freien Trägern <strong>und</strong><br />

der Verwaltung nicht nur in eine Richtung auf die freien Träger geführt werden<br />

kann, sondern auf Gegenseitigkeit beruht. Diese Anforderungen sind Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines partnerschaftlichen Dialogs mit den freien Trägern, der von beiden Seiten<br />

mit dem Ziel der Verständigung geführt wird.<br />

4. Einrichtung eines Informationssystems<br />

Es wird vereinbart, dass ein neuartiges, umfassendes <strong>und</strong> detailliertes Informationssystem<br />

erstellt <strong>und</strong> den Ratsuchenden sowie den sozialen Diensten zur Verfügung<br />

gestellt wird. Über deren Form <strong>und</strong> Inhalt wird die Stadt Mainz Vorschläge erarbeiten,<br />

die mit den Anbietern von Beratungsleistungen rückgekoppelt werden.<br />

5. Strukturelle Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Verhandlungen<br />

Aus organisatorischen Gründen kann nicht in allen Beratungsbereichen gleichzeitig<br />

in Leistungsvereinbarungen mit der Verwaltung eingetreten werden. Der Stadtrat hat<br />

deshalb am 30.10.2002 entschieden, dass ab dem Jahr 2003 Leistungsvereinbarungen<br />

in den Bereichen Erziehungsberatung (nunmehr erweitert um den Bereich der<br />

Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung), Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung sowie Beratung<br />

<strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene<br />

ausgehandelt werden. Die Träger von Leistungsangeboten in den ausgewählten<br />

Beratungsbereichen werden mit den Ämtern eine leistungsspezifische Vereinbarung<br />

aushandeln.<br />

5.1 Die Verhandlungspartner<br />

Verhandlungspartner werden das Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen <strong>und</strong>/oder das <strong>Jugend</strong>amt<br />

einerseits sowie die Träger der jeweils zur Verhandlung anstehenden Beratungsbereiche<br />

<strong>und</strong>/oder die Vertreter des jeweiligen Spitzenverbandes als Anbieter<br />

einer Leistung andererseits sein.<br />

101


5.2 Einzelrahmenvereinbarungen<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass zur Vorbereitung von Leistungsverhandlungen<br />

in den oben genannten drei Beratungsbereichen jeweils gesonderte Einzelrahmenvereinbarungen<br />

geschlossen werden. Darin werden Vereinbarungen getroffen<br />

über<br />

• die Leistungen<br />

• die Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />

• die Finanzierung der Leistungen<br />

im jeweiligen Beratungsbereich.<br />

5.3 Leistungsbeschreibungen<br />

Die zur Verhandlung anstehenden künftigen Leistungsbeschreibungen enthalten über<br />

ihre jetzigen Inhalte hinaus u. a. Aussagen zur Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung.<br />

Eine Gliederung der Leistungsbeschreibungen kann sich an dem bereits<br />

zur Konzeptanalyse eingesetzten Schema ausrichten 6 ). Der Stellenwert der künftigen<br />

Leistungsbeschreibungen misst sich daran, dass die Leistungen im Mittelpunkt<br />

der anstehenden Verhandlungen stehen werden <strong>und</strong> nicht, wie bisher durch das Zuschusswesen<br />

bedingt, die einzelnen Einrichtungen. Hierbei sollen sowohl einzelfallbezogene<br />

Beratungsleistungen als auch fallübergreifende, ressourcenbezogene <strong>und</strong><br />

auf Prävention <strong>und</strong> Vernetzung gerichtete Aktivitäten mitverhandelt werden.<br />

5.4 Dokumentation <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass zu den Gr<strong>und</strong>lagen einer Leistungsvereinbarung<br />

die Dokumentation interner Qualitätsentwicklung durch den Träger zählt. Sie<br />

sollte zu folgenden Kategorien plausible, transparente <strong>und</strong> überprüfbare Aussagen<br />

enthalten:<br />

1. schriftliche, durch einen Beschluss legitimierte Konzeption<br />

6 ) Zur Konzeptanalyse siehe Band I der Beratungsstellenuntersuchung, Kapitel 9<br />

102


2. Leitbild (Selbstverständnis) des Trägers<br />

3. Ziele der Einrichtung (Aufgaben) Die Ziele sind operationalisiert bzw. messbar.<br />

4. Arbeitsgr<strong>und</strong>sätze (Prinzipien)<br />

5. Zielgruppe<br />

6. Einzugsgebiet<br />

7. Beratungsbereich<br />

8. Leistungen <strong>und</strong> ihre gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

9. Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung<br />

(Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität)<br />

10. Kooperationspartner, Vernetzung mit anderen Einrichtungen<br />

11. Kommunikation nach außen durch Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> nach innen (Teamsitzungen<br />

etc.)<br />

12. Controlling <strong>und</strong> Berichtswesen, statistische Auswertung<br />

13. Kostenaufstellung<br />

14. Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der Einrichtung.<br />

Die Konkretisierung <strong>und</strong> Operationalisierung der internen Qualitätsentwicklung erfolgt<br />

in den bereichsbezogenen Verhandlungen.<br />

5.5 Entgeltvereinbarungen<br />

Ziel der bisher eingeleiteten Schritte muss es sein, die Systematik der Entgeltvereinbarungen<br />

verbindlich einzuführen. Inwieweit es sich hierbei um Regelungen analog<br />

des § 93 BSHG <strong>und</strong> des § 78 a ff. SGB VIII handeln kann, muss im Rahmen der<br />

Verhandlungsführung geklärt werden.<br />

5.6 Controlling <strong>und</strong> Dokumentation/Berichtswesen<br />

Der Anspruch an transparente Formen der Dokumentation in der Qualitätsentwicklung<br />

korrespondiert mit den Anforderungen des Berichtswesens im Neuen Steuerungsmodell<br />

7 ). Dies erleichtert die Verständigung über die Feststellung der Zielerrei-<br />

7 ) siehe auch Sonderinfo 1S/2001 der KGSt: Zehn Jahre Verwaltungsreform - Neues Steuerungsmodell<br />

103


chung <strong>für</strong> die Vertragspartner. Ziel ist ein Berichtswesen, das sich auf Schlüsselinformationen<br />

<strong>und</strong> Kennziffern beschränkt <strong>und</strong> somit den Verwaltungsaufwand der Vertragspartner<br />

reduziert.<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Finanzziele sind Gegenstand der Vereinbarungen zwischen Träger<br />

<strong>und</strong> Verwaltung. Ihre Einhaltung muss organisiert <strong>und</strong> geprüft werden. Controlling<br />

<strong>und</strong> Dokumentation gewinnen deshalb eine entscheidende Funktion. Dies gilt umso<br />

mehr, wenn im Rahmen der Neuen Steuerung den Fachämtern eine weitgehende<br />

Autonomie beigemessen wird. Controlling meint <strong>für</strong> den Sozialbereich einen Vorgang,<br />

der die Wirkungsorientierung der Beratungsleistung in den Mittelpunkt stellt.<br />

Die zur Anwendung kommenden Controllingverfahren werden von den Vertragsparteien<br />

in partnerschaftlicher Zusammenarbeit entwickelt.<br />

5.7 Querschnittsaufgaben<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Barrierefreiheit <strong>und</strong> Interkulturalität Querschnittsaufgaben<br />

in allen Beratungsbereichen darstellen, <strong>für</strong> die im Rahmen der Verhandlungen<br />

noch überprüfbare Indikatoren aufzustellen sind. Die Konsequenzen aus<br />

den daraus erwachsenden Prinzipien sind im Rahmen der Leistungsverhandlungen<br />

in den einzelnen Beratungsbereichen zu erörtern <strong>und</strong> festzuschreiben. Ziel ist dabei,<br />

dass Beratungsleistungen <strong>für</strong> alle Zielgruppen gleichermaßen zugänglich werden.<br />

5.8 Gender Mainstreaming 8 )<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Prinzip des Gender Mainstreaming in<br />

allen Beratungsbereichen angewandt wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei al-<br />

8 ) Gender kommt aus dem Englischen <strong>und</strong> bezeichnet die gesellschaftlich, sozial <strong>und</strong> kulturell geprägten Geschlechtsrollen<br />

von Frauen <strong>und</strong> Männern. Diese sind - anders als das biologische Geschlecht - erlernt <strong>und</strong> damit auch veränderbar.<br />

Mainstreaming (englisch <strong>für</strong> „Hauptstrom“) bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln<br />

bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen <strong>und</strong> Prozessen gemacht wird.<br />

104


len Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen <strong>und</strong> Interessen von Frauen<br />

<strong>und</strong> Männern von vornherein <strong>und</strong> regelmäßig zu berücksichtigen sind.<br />

Gender Mainstreaming beinhaltet den Auftrag, die unterschiedlichen Interessen <strong>und</strong><br />

Lebenssituationen von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />

- in der Struktur<br />

- in der Gestaltung von Prozessen <strong>und</strong> Arbeitsabläufen<br />

- in den Ergebnissen <strong>und</strong> Produkten<br />

- in der Kommunikation <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

- in der Steuerung (Controlling)<br />

von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern effektiv verwirklichen zu können.<br />

6. Einbeziehung der städtischen Gremien<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe- <strong>und</strong> Sozialausschuss erhalten Informationen zum Fortschritt der Qualitätsdebatte<br />

<strong>und</strong> erörtern die Vereinbarungen über Qualität <strong>und</strong> ihre Konsequenzen<br />

<strong>für</strong> den Beratungssektor. Dabei nehmen die Gremien <strong>und</strong> insbesondere der <strong>Jugend</strong>hilfeausschuss<br />

ihre steuernde Funktion in den Gr<strong>und</strong>zügen der Qualitätsentwicklung<br />

wahr. Die vorliegende Rahmenvereinbarung <strong>und</strong> die folgenden Rahmenvereinbarungen<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Beratungsbereiche können erst wirksam werden, wenn die zuständigen<br />

städtischen Gremien diese verabschiedet haben. Ebenso bedarf es einer<br />

Unterrichtung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen der Leistungsverhandlungen,<br />

damit diese als Leistungsvereinbarungen wirksam werden können. In den<br />

entsprechenden Fällen werden auch weitere Gremien der Stadt Mainz, etwa der<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Frauenfragen in den Gremienprozess mit eingeb<strong>und</strong>en.<br />

7. Salvatorische Klausel<br />

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder<br />

diese Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be-<br />

105


stimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige<br />

wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong><br />

was vereinbart worden wäre, wenn man die Angelegenheit von vornherein bedacht<br />

hätte.<br />

8. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />

Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Sie gilt in<br />

dieser Form bis zur einvernehmlichen Anpassung durch die Kooperationspartner oder<br />

bis zur Kündigung durch eine der abschließenden Parteien mit einer Frist von 3<br />

Monaten zum Ende des jeweiligen laufenden Kalenderjahres. In spätestens fünf Jahren<br />

ist die vorliegende allgemeine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel eines neuen<br />

Abschlusses zu überarbeiten. Neue Partner können dieser Rahmenvereinbarung<br />

jederzeit beitreten.<br />

106


Mainz, den<br />

Stadt Mainz<br />

Michael Ebling<br />

Beigeordneter<br />

Paul Rupp<br />

Caritasverband<br />

Erwin Wilmer<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Evangelisches Dekanat Mainz<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

Christina Heimlich<br />

Diakonisches Werk<br />

Hessischer Landesverein <strong>für</strong> Innere Mission<br />

Für die nichtorganisierten Beratungsstellen <strong>und</strong> Einrichtungen:<br />

Zentrum <strong>für</strong> Selbstbestimmtes Leben e. V.<br />

Notruf e. V.<br />

Silvia Riemer<br />

SPAZ gGmbH<br />

Pfarrer-Landvogt-Hilfe e. V.<br />

107


Anhang 2: Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte<br />

<strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />

Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zwischen der<br />

Stadt Mainz<br />

<strong>und</strong><br />

den Trägern von Beratungsstellen <strong>für</strong> Wohnungslose, von<br />

Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />

1. Präambel<br />

Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />

Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />

Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />

dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />

durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />

Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />

die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />

hin, dass jede bzw. jeder Berechtigte zeitnah <strong>und</strong> umfassend beraten wird. Die Beratung<br />

soll die Selbsthilfepotentiale der wohnungslosen, der von Wohnungslosigkeit bedrohten <strong>und</strong><br />

der aus Freiheitsentziehung entlassenen Menschen in Mainz aktivieren <strong>und</strong> die <strong>Integration</strong> in<br />

das gesellschaftliche Leben fördern. Möglichkeiten zur Selbsthilfe werden erarbeitet.<br />

Inhalte der Beratungsangebote sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Die Leistungsbeschreibung<br />

wurde in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruht auf<br />

festgelegten Qualitätsstandards. Sie ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />

Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />

sichergestellt werden.<br />

3. Vereinbarungspartner<br />

Vereinbarungspartner sind zum einen als Leistungsträger die Stadt Mainz <strong>und</strong> zum anderen<br />

als Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von Beratungsstellen <strong>für</strong> die genannte Zielgruppe zur Zeit<br />

108


das Diakonische Werk <strong>und</strong> die Pfarrer-Landvogt-Hilfe e.V. Neue Vereinbarungspartner können<br />

dieser Leistungsvereinbarung jederzeit beitreten.<br />

4. Leistungen der Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />

Die Leistungen der Beratungsstellen richten sich an Menschen ohne festen Wohnsitz außerhalb<br />

von stationären Einrichtungen, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung<br />

Entlassene, sofern <strong>für</strong> den letztgenannten Personenkreis keine Hilfe nach § 72 B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz<br />

in einer Wohngemeinschaft erbracht wird.<br />

4.1. Beratung<br />

Die Einrichtungen halten sowohl ein allgemeines Beratungsangebot als auch bei Bedarf ein<br />

individuelles Beratungssystem vor.<br />

Bei der allgemeinen Beratung handelt es sich um ein sehr niedrigschwelliges Angebot, welches<br />

sich an Personen richtet, die sich tatsächlich im Mainzer Stadtgebiet aufhalten. Die<br />

Zahl der Kontakte zwischen der Beratungsstelle <strong>und</strong> dem einzelnen Klienten muss auf 5<br />

Kontakte beschränkt werden. Als zusammenhängenden Zeitraum wird dabei von 3 Monaten<br />

ausgegangen. Bei erneutem Aufenthalt in Mainz können wiederum 5 Beratungseinheiten in<br />

Anspruch genommen werden. Im Rahmen der allgemeinen Beratung beschränkt sich die<br />

Beratung auf 10 Einheiten pro Jahr.<br />

Die allgemeine Beratung umfasst die Analyse der aktuellen Situation, die Information über<br />

das bestehende Hilfesystem <strong>und</strong> das Erarbeiten von personenbezogenen Lösungsmöglichkeiten.<br />

Die individuelle Beratung kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 5 Kontakte zur Beratungsstelle<br />

hatte <strong>und</strong> sich mindestens 3 Wochen ununterbrochen im Zuständigkeitsbereich<br />

der Stadt Mainz aufhält. Der tatsächliche Aufenthalt muss dabei glaubhaft gemacht werden.<br />

Im Rahmen der individuellen Beratung werden mit den betroffenen Personen individuelle<br />

Hilfepläne erarbeitet <strong>und</strong> die Umsetzung gesichert. Die Hilfepläne enthalten neben den persönlichen<br />

Daten eine Sachverhaltsschilderung sowie die vereinbarten Ziele mit entsprechenden<br />

Zeitvorgaben.<br />

Ausnahmen von den Festlegungen in Ziffer 5.1 sind nach Absprache zwischen Leistungserbringer<br />

<strong>und</strong> Kostenträger möglich.<br />

4.2. Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

Die Beratungsstellen halten in der Beratungsstelle oder einem separaten Ort im Stadtgebiet<br />

Räumlichkeiten vor, in denen die Betroffenen die Möglichkeit zur Körperpflege, zur Wäschepflege,<br />

zur Nahrungszubereitung <strong>und</strong> zur Einnahme der Mahlzeiten sowie zum Tagesaufenthalt<br />

haben. Darüber hinaus ist es möglich die Beratungsstelle als postalische Zustelladresse<br />

anzugeben. Vorhandene Schließfächer (mit Schlüsselkaution) <strong>und</strong> die Kleiderkammer (Ausgabe<br />

von gespendeter Kleidung) können unentgeltlich genutzt werden.<br />

4.3. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Beratungsstellen betreiben eine zweigleisige Öffentlichkeitsarbeit, die zum einen der<br />

Information mit dem Ziel der Prävention dient <strong>und</strong> zum anderen die Information über die Situation<br />

von wohnungslosen Menschen zum Inhalt hat.<br />

109


5. Qualitätssicherung<br />

5.1. Konzeptqualität<br />

Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind die nachfolgenden Handlungsbereiche ausdrücklich<br />

ausgewiesen <strong>und</strong> als Leistungsbestandteile beschrieben:<br />

− kurzfristige, niedrigschwellige Hilfeangebote <strong>und</strong> Beratungsdienstleistungen<br />

− fallbezogene Verhinderung von Obdachlosigkeit<br />

− Gestaltung von Hilfeprozessen von/<strong>für</strong> die unterschiedlichen Zielgruppen<br />

− Prävention/Hilfeoptimierung im Rahmen einer fallübergreifenden <strong>und</strong> trägerübergreifenden<br />

Vernetzung <strong>und</strong> Feldentwicklung<br />

− Nachsorge<br />

− Öffentlichkeitsarbeit<br />

Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind darüber hinaus die folgenden gr<strong>und</strong>legenden<br />

Hilfeziele beschrieben:<br />

− Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft<br />

− Sicherung <strong>und</strong> Erhalt von Wohnung <strong>und</strong>/oder Unterkunft<br />

− Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

− Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />

− Förderung der Beschäftigungsfähigkeit<br />

− Förderung sozialer Teilhabe<br />

− Förderung von Individualkompetenzen<br />

5.2. Eingangsqualität<br />

Der freie Zugang zur Einrichtung ohne Leistungsgewährung durch die Fachämter ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>und</strong> kostenfrei möglich.<br />

Die Öffnungszeiten der Einrichtung richten sich nach den Bedarfslagen der Zielgruppen, wobei<br />

die Einrichtung montags bis freitags mindestens 2 St<strong>und</strong>en geöffnet hat. Eine bedarfsgerechte<br />

Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.<br />

Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.<br />

Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gewährleistet.<br />

5.3. Strukturqualität<br />

Die Einrichtung ist mit ihrer Struktur <strong>und</strong> Leitung da<strong>für</strong> verantwortlich, dass finanzielle Mittel<br />

wirkungs- <strong>und</strong> ergebnisorientiert eingesetzt werden. Hier<strong>für</strong> verfügt der Träger über eine<br />

schriftliche Konzeption bezüglich Struktur, Personal <strong>und</strong> Organisation der Einrichtung.<br />

Die räumliche Ausstattung der Einrichtung ermöglicht eine störungsfreie Einzelberatung.<br />

Die Beratung erfolgt durch staatlich anerkannte Diplomsozialarbeiter/Innen, Diplomsozialpädagogen/Innen<br />

oder Mitarbeiter/Innen mit einem vergleichbaren Abschluss . Dabei wird auf<br />

anerkannte Maßnahmen der Sozialarbeit (z.B. Case-Management) zurückgegriffen. Das<br />

Fachpersonal wird durch ehrenamtliche Helferinnen <strong>und</strong> Helfer unterstützt. Die Einbindung<br />

von Ehrenamtlichen ist in allen Bereichen möglich, in denen keine personenbezogene Beratung<br />

durchgeführt wird. Das Freiwilligenengagement wird aktiv gefördert. Eine angemessene<br />

110


Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbildung sowie eine bedarfsgerechte Koordination der<br />

Einsätze <strong>und</strong> ein Austausch mit den Fachkräften ist gewährleistet.<br />

Die Fachkräfte der Einrichtung bilden sich regelmäßig fort. Für eine systematische Auswertung<br />

der Erfahrungen der Praxis durch die Fachkräfte der Einrichtung stehen Foren der kollegialen<br />

Beratung/Supervision zur Verfügung.<br />

Die Verantwortungsbereiche der Mitarbeitenden sind schriftlich dokumentiert; dabei ist der<br />

Anteil der fallübergreifenden Arbeit (Weiterentwicklung der Konzeption, Vernetzung, Fortbildung,<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Ehrenamtlichen) prozentual ausgewiesen.<br />

5.4. Fallbezogene Prozessqualität<br />

Die Einrichtung bietet niedrigschwellige Angebote, die den Hilfesuchenden den Zugang zu<br />

Hilfen <strong>und</strong> längerfristigen Hilfeprozessen erleichtern. Die Beratung erfolgt in der Regel durch<br />

selbständigen Besuch <strong>und</strong> Kontaktaufnahme durch die Ratsuchenden mit den Einrichtungen.<br />

Für den Bereich der Stadt Mainz wird durch mindestens eine Einrichtung auch Beratung in<br />

Form von Streetwork <strong>und</strong> aufsuchender Arbeit sichergestellt.<br />

Die Gestaltung von kurzfristigen oder einmaligen Beratungsprozessen richtet sich inhaltlich,<br />

wie organisatorisch nach den Bedarfslagen der Zielgruppen. Dabei beträgt die Wartezeit in<br />

akuten Notfällen nicht mehr als einen Arbeitstag.<br />

Der längerfristige Beratungsprozess orientiert sich an einem schriftlich dokumentierten Hilfeplan<br />

mit ausgewiesenen Zielen, die mit den zu Beratenden kontraktiert sind. Die Schritte der<br />

Zielerreichung werden im Prozess <strong>und</strong> bei Beendigung des Hilfeprozesses dokumentiert.<br />

Diese Hilfeprozesse werden formal beendet.<br />

Die Beratungsleistungen unterstützen <strong>und</strong> fördern die Selbsthilfepotenziale der Betroffenen.<br />

Bei Bedarf wird im Rahmen einer vielfältigen Vernetzung auf weitere Angebote <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

zurückgegriffen. In diesen Fällen ist die Fallverantwortlichkeit zwischen den Beteiligten<br />

hinsichtlich Zuständigkeit <strong>und</strong> Dauer zu klären.<br />

Die Einrichtung verpflichtet sich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die den Beratungsstellenträgern bekannt gegebenen Richtlinien<br />

des Leistungsträgers bei der Beratung zu berücksichtigen.<br />

5.5. Fallübergreifende Prozessqualität<br />

Die Fachkräfte der Beratungsstelle beteiligen sich mit einem angemessenen Anteil ihrer Arbeitszeit<br />

aktiv an der<br />

− bedarfsgerechten Fortentwicklung der Konzeption<br />

− Weiterentwicklung der eigenen institutionellen Ressourcen im Rahmen eines vernetzten<br />

Hilfesystems<br />

− Vernetzung der Angebote im Rahmen eines Gesamtplans<br />

− Unterstützung von Angeboten <strong>und</strong> Leistungen, die auf Gr<strong>und</strong> von Selbstorganisation <strong>und</strong><br />

im Rahmen bürgerschaftlichen bzw. weltanschaulich geprägten Engagements erbracht<br />

werden<br />

− Weiterentwicklung vernetzter institutioneller Ressourcen im Rahmen eines vernetzten<br />

Hilfesystems<br />

111


5.6. Ergebnisqualität<br />

Das offene Beratungsangebot wird regelmäßig von der Zielgruppe in Anspruch genommen.<br />

In einer anzugebenden Anzahl der Fälle werden die Klienten in einen systematischen Hilfeprozess<br />

überführt, wobei die Hilfeziele Beschaffung einer geeigneten Wohnung, finanzielle<br />

Absicherung <strong>und</strong> Beschäftigung auf dem 1. bzw. 2. Arbeitsmarkt im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Die<br />

Ziele der Hilfeplanung werden in einer angemessenen Anzahl der Fälle erreicht <strong>und</strong> durch<br />

entsprechende Nachbetreuung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gehalten.<br />

Die Leistungen, die sich in unterschiedlichen Qualitätsdimensionen konkretisieren, werden<br />

erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert.<br />

6. Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems.<br />

Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des<br />

Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei Budgets aufgeteilt.<br />

Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

80 %.<br />

Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

20 %.<br />

In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />

ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />

<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />

Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />

Jede Beratungsstelle erhält denjenigen Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme<br />

der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches<br />

ausmacht.<br />

Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt ebenfalls über ein Punktesystem. Dabei erhält jede Beratungsstelle<br />

den Eurowert gemäß der erreichten Punkte <strong>und</strong> somit ihrer Leistung im Bezug<br />

zur Leistung der anderen Beratungsstelle(n). Als Besonderheit gilt: sollte die erreichte Gesamtpunktzahl<br />

einer Beratungsstelle (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />

kleiner als 2 sein <strong>und</strong> arbeitet die Beratungsstelle somit unter einem als Mindestmaß<br />

angesetztem Qualitätsniveau, so wird in der Gesamtberechnung der Verteilung <strong>für</strong> diese<br />

Beratungsstelle zwar die Punktzahl 2 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />

angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält jedoch nur den Anteil am Budget<br />

2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der Differenzanteil zum<br />

Punktwert 2 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die Beratungsstelle die<br />

Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 2.<br />

Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />

dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />

Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus, der im<br />

Jahr 2004 im Rahmen der Verhandlungen zur Neustrukturierung des Hilfesystems <strong>für</strong> Menschen<br />

ohne festen Wohnsitz festgelegt wurde, ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei<br />

Budgets. Ab Herbst 2005 erfolgt erstmals eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich<br />

der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2<br />

<strong>für</strong> das jeweilig folgende Jahr.<br />

Als Anlage 2 zu dieser Leistungsvereinbarung (Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung)<br />

sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur Vereinbarung über die Finanzierung der<br />

112


Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi<br />

zu den Punktwerttabellen.<br />

7. Berichtswesen<br />

Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />

von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />

ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen der Stadt<br />

Mainz vorzulegen. Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung<br />

festgeschriebenen Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />

Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />

den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />

Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden<br />

Zahlen erfolgt erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen<br />

Mittel.<br />

8. Salvatorische Klausel<br />

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />

Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />

vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />

9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.<br />

Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen Fortschreibung durch die<br />

Vereinbarungspartner. In spätestens fünf Jahren soll die vorliegende Leistungsvereinbarung<br />

mit dem Ziel einer Fortschreibung neu verhandelt <strong>und</strong> überarbeitet werden. Die Vereinbarung<br />

kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />

schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung eines Trägers muss der Stadt Mainz zugehen.<br />

Die Kündigung eines Trägers berührt das Vertragsverhältnis zu den verbleibenden Trägern<br />

nicht.<br />

Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens einmal im<br />

Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen den Leistungserbringern<br />

<strong>und</strong> dem Leistungsträger stattfinden.<br />

10. Schlussbestimmung<br />

Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />

bedürfen der Schriftform.<br />

Mainz, den ___________________<br />

113


Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trä-<br />

gern von Beratungsstellen <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong><br />

aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />

1. Beratungsstellenkennzahl<br />

Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />

Anzahl der Beratungen) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe<br />

in Mainz wieder. Sie wird auf folgende Weise gewonnen:<br />

Beratungseinheiten des Betrachtungsjahres (Beratungsanzahl) * Minutenanzahl pro Einheit<br />

Kleinstes Ergebnis des Zählers dieser Rechenoperation von allen Beratungsstellen<br />

Formel 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />

Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“.<br />

Als „Minutenanzahl pro Einheit“ werden unabhängig von der Beratungsstruktur der Beratungsstelle<br />

einheitlich 45 Minuten festgelegt.<br />

2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />

Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusammen<br />

aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzte Stellen in der Beratung. Sie<br />

wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />

Σ<br />

i = 1<br />

38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />

Formel 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />

i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />

Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, werden zur<br />

Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Ihre Fehlzeiten werden ab<br />

diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />

Der tatsächlichen Summe der Vollzeitäquivalente steht ein Sollwert an Vollzeitäquivalenten<br />

gegenüber, der von der tatsächlichen Summe nicht maßgeblich über- oder unterschritten<br />

werden soll.<br />

Ein ganzjährig angestellter Vollzeitmitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 St<strong>und</strong>en<br />

erhält den Wert 0,86. Eine Beratungsstelle kann im Betrachtungsjahr Mitarbeiter bis zum<br />

Wert seiner Beratungsstellenkennzahl beschäftigen. Der Kennzahlwert kann auch auf Teilzeitmitarbeiter<br />

oder/ <strong>und</strong> Mitarbeiter, die nur einen Teil des Jahres angestellt sind, verteilt<br />

werden<br />

Für die Übereinstimmung des Rechnungsergebnisses mit der tatsächlichen Anzahl der Vollzeitäquivalente<br />

ist ein Toleranzkorridor von ± 5% zulässig.<br />

114


Die Gesamtzahl der fachlichen Mitarbeiter ergibt sich also aus der Gleichung:<br />

Beratungsstellenkennzahl<br />

0,86<br />

Formel 3: Sollwert der Vollzeitäquivalente<br />

3. Budget 1:<br />

3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />

Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />

Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leisten.<br />

Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />

Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />

ein Mitarbeiter solange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzahlung<br />

erhält. Nach Beendigung (oder bei nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall<br />

wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />

3.2. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />

= Anzahl der Mitarbeiter im Betrachtungsjahr (Vollzeitäquivalente)<br />

Zur Beratungsfläche zählen die Flächengröße der Beratungsstelle sowie die Flächengröße<br />

der Tagesaufenthaltsstätte. Zur Ermittlung der Flächengrößen ist einmalig eine genaue Messung<br />

der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />

Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä. werden nicht mit einbezogen.<br />

Fremdgenutzte Flächen werden nicht mit einbezogen. Teilweise fremd genutzte Flächen<br />

werden ihrem Anteil der Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße<br />

abgezogen.<br />

Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine finanziellen<br />

Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die Verpflichtungen<br />

eines Mietverhältnisses hinausgehen.<br />

3.3. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />

Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />

konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />

Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachlichen<br />

Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Σ<br />

i = 1<br />

Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />

Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungsjahres<br />

i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Formel 4 : Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />

115


Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />

Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />

werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />

der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />

hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />

3.4. Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />

Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />

der Beratungsstelle entstehen:<br />

� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />

o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am Betrieb<br />

der Beratungsstelle.<br />

o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />

Betrieb der Beratungsstelle.<br />

� Regiekosten:<br />

o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister, Hilfspersonal<br />

entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />

o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />

dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />

� Sachkosten:<br />

o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkosten.<br />

o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />

o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />

o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren u.ä.)<br />

o Zinsaufwendungen<br />

o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG -<br />

Abschreibungen.<br />

Negativliste:<br />

Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />

� Mietkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />

von Eigentümerkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />

Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personalkosten.<br />

Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />

das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />

Beratungsstelle.<br />

Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />

� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />

� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />

116


4. Budget 2:<br />

4.1. Beschaffung/Erhalt einer Wohnung<br />

Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn durch Beratung <strong>und</strong> Begleitung erfolgreich<br />

eine Wohnung vermittelt werden konnte oder wenn ein drohender Wohnungsverlust<br />

abgewendet werden konnte.<br />

4.2. Finanzielle Absicherung<br />

Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn durch Beratung <strong>und</strong> Begleitung erfolgreich<br />

ein regelmäßiges monatliches Einkommen <strong>für</strong> den betreffenden Klienten erreicht werden<br />

konnte, das zum Bestreiten der Lebensgr<strong>und</strong>lage ausreicht.<br />

4.3. Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit <strong>für</strong> den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt<br />

Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn die sozialen <strong>und</strong> kognitiven Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> einen Eintritt in den ersten (zweiten) Arbeitsmarkt erfüllt sind.<br />

Der Klient<br />

� ist in der Lage mindestens 3 St<strong>und</strong>en täglich einer Erwerbsarbeit nachzugehen.<br />

� hat nach realistischer Einschätzung entsprechend seiner Ausbildung <strong>und</strong> seinem Verhalten<br />

Chancen auf dem erstrebten Arbeitsmarkt.<br />

� hat einen festen Wohnsitz.<br />

� schreibt selbständig Bewerbungen <strong>und</strong> bemüht sich selbständig erfolgversprechend um<br />

eine regelmäßige Arbeit.<br />

� hat eine realistische berufliche Selbsteinschätzung.<br />

4.4. Erreichte(s) Hilfeziel(e) aus den vorstehenden 3 Hilfezielen ist/sind auch 6 Monate<br />

nach Abschluss des Hilfeplans erreicht.<br />

Es werden in diesem Wirkungsmerkmal aus den vorangegangenen Hilfezielen<br />

(Beschaffung/ Erhalt einer Wohnung, Finanzielle Absicherung, Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit<br />

<strong>für</strong> den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt)<br />

diejenigen betrachtet, die auch Teil des Hilfeplanes sind:<br />

Maßgeblich sind hierbei nicht nur die Hilfeplanfälle des Betrachtungsjahres. Maßgeblich sind<br />

alle Hilfeplanfälle, die mindestens 6 <strong>und</strong> höchstens 18 Monaten vor der jährlichen Budgetberechnung<br />

abgeschlossen wurden. Es werden keine Hilfeplanfälle berücksichtigt, die vor dem<br />

1.1.2005 abgeschlossen wurden.<br />

117


Leistungsmerkmal Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Fachl. Mitarbeiter/ -<br />

innen<br />

Beratungsstellen-größe<br />

(Fläche)<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

durchschnittl.<br />

vollzeitäquivalenter<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr<br />

Sach- <strong>und</strong> Regie-kosten,<br />

Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />

Verwaltung<br />

30,48 36 42,08 Die Punkte der entsprechenden Art der<br />

Mit spezif. Berufsausbildung<br />

(BAT/AVR Vb<br />

oder Vc)<br />

Mit spezifischer<br />

Berufsausbildung<br />

FH oder Uni<br />

(BAT/AVR IVb oder<br />

höher)<br />

0 0,028<br />

0,078<br />

Miet- <strong>und</strong><br />

aufwandsfreie<br />

Nutzfläche<br />

Gemietete<br />

Nutzfläche<br />

0 3,0 5,4 7,2 8,4 9,0 7,5 6,0, 4,5 3,0 1,5 0<br />

15% 16%<br />

17%<br />

18% 19%<br />

20%<br />

21% 22%<br />

23%<br />

24% 25% 26%<br />

Hilfeziel Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Beschaffung/ Erhalt<br />

einer geeigneten<br />

Wohnung<br />

Finanzielle Absicherung<br />

Herstellung der<br />

Beschäftigungsfähigkeit<br />

<strong>für</strong> den 1. oder 2.<br />

Arbeitsmarkt<br />

Erreichte(s) Hilfeziel(e)<br />

aus den vorstehenden 3<br />

Hilfe-zielen ist/ sind<br />

auch 6 Monate nach<br />

Abschluss des<br />

Hilfeplans erreicht<br />

BAT/AVR Gehalt unterhalb<br />

BAT/AVR Vc<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9% der<br />

Fälle<br />

in 10 - 49,9 % der<br />

Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80% der<br />

Fälle<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9% der<br />

Fälle<br />

in 10 - 49,9 % der<br />

Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80% der<br />

Fälle<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9% der<br />

Fälle<br />

in 10 - 49,9 % der<br />

Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80% der<br />

Fälle<br />

–1,5 1 2 3<br />

bis zu x 9,9% der<br />

Fälle<br />

Keine angemietet Nutzfläche, sondern<br />

Eigentum<br />

in 10 - 49,9 % der<br />

Fälle<br />

Mainz, den _____________________<br />

118<br />

Punktwert - Tabelle 1<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80% der<br />

Fälle<br />

Mitarbeiter/-innen sind mit der gültigen Anzahl<br />

zu multiplizieren,dann die Ergebnisse zu<br />

addieren. (Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong><br />

Leitungskräfte ihrem Anteil an der fachlichen<br />

Beratungsarbeit/ Jahr entsprechend)<br />

(Normal: 38,5 Std./Woche).<br />

Für die geltende Ausprägung ist die Punktzahl<br />

mit der Quadratmeterzahl der<br />

Beratungsfläche <strong>und</strong> Tagesaufenthaltsfläche<br />

zu multiplizieren <strong>und</strong> zu übernehmen. Sollten<br />

beide Flächengrößen in unterschiedliche<br />

Ausprägungen fallen, so wären beide<br />

Punktzahlen separat zu berechnen <strong>und</strong> vor<br />

der Übertragung zu addieren.<br />

0 0,6 1,8 0<br />

mehr als 5<br />

Arbeitstage --Die<br />

Punktzahl der geltenden Ausprägung ist<br />

---- mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />

bis 1,99<br />

Arbeitstage<br />

2 - 3,99<br />

Arbeitstage<br />

4-5 Arbeitstage<br />

Auf Antrag kann die multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

Punktzahl der übernehmen.<br />

Ausprägung "4-5<br />

Tage" gewährt<br />

werden<br />

Punktwert - Tabelle 2<br />

Es ist die Prozentzahl auszuwählen, die den<br />

Anteil der betreffenden Kosten an den<br />

Personalkosten ausmacht. Die Punktzahl über<br />

der Prozentzahl ist mit der<br />

Beratungsstellenkennzahl zu multiplizieren.<br />

Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />

Hilfeplanfälle, in denen das Hilfeziel gesetzt<br />

wurde. Die Ausprägungen beziehen sich auf<br />

den prozentualen Anteil der Fälle, in denen<br />

das Hilfeziel erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />

gültigen Ausprägung ist mit der<br />

Beratungssstellenkennzahl zu multiplizieren<br />

<strong>und</strong> das Ergebnis zu übernehmen.<br />

Als 100% gilt die Summe aller erfolgreich<br />

abgeschlossenen Hilfeplanfälle. Die Punkt<br />

zahl der gültigen Ausprägung ist mit der<br />

Beratungsstellenkennzahl zu multiplizieren<br />

<strong>und</strong> das Ergebnis zu übernehmen.


Anmerkungen zur Anlage 2 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich Woh-<br />

nungsloser<br />

Erläuterungen zur Punktwert-Tabelle 2<br />

Modifizierte Punktwert-Tabelle 2<br />

Die Punktzahl des Budgets 2 wird nach der untenstehenden (nun veränderten)<br />

Tabelle 2 berechnet.<br />

Die folgenden Beispiele beziehen sich auf jeweils 3 Beratungsstellen. Die Beispiele beschreiben<br />

unterschiedliche Leistungskonstellationen. Die Beratungsstellenkennzahlen der 3<br />

Beratungsstellen seien „1“, „1,3“ <strong>und</strong> „1,8“.<br />

Beispiel 1:<br />

Hilfeziel Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Beschaffung/ Erhalt einer<br />

geeigneten Wohnung<br />

Finanzielle Absicherung<br />

Herstellung der<br />

Beschäftigungsfähig-keit<br />

<strong>für</strong> den 1. oder 2.<br />

Arbeitsmarkt<br />

Erreichte(s) Hilfeziel(e) aus<br />

den vorstehenden 3<br />

Hilfezielen ist/sind auch 6<br />

Monate nach Abschluss<br />

des Hilfeplans erreicht<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9%<br />

der Fälle<br />

in 10 - 49,9 %<br />

der Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80%<br />

der Fälle<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9%<br />

der Fälle<br />

in 10 - 49,9 %<br />

der Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80%<br />

der Fälle<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu x 9,9%<br />

der Fälle<br />

in 10 - 49,9 %<br />

der Fälle<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80%<br />

der Fälle<br />

–1,5 1 2 3<br />

bis zu x 9,9%<br />

der Fälle<br />

in 10 - 49,9 %<br />

der Fälle<br />

Punktwert - Tabelle 2<br />

in 50 - 80 % der<br />

Fälle<br />

in mehr als 80%<br />

der Fälle<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 4 9 4<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 4 11,7 7,2<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 22,9<br />

Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />

Hilfeplanfälle, in denen das Hilfeziel<br />

gesetzt wurde. Die Ausprägungen<br />

beziehen sich auf den prozentualen<br />

Anteil der Fälle, in denen das Hilfeziel<br />

erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />

gültigen Ausprägung ist mit der<br />

Beratungssstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

übernehmen.<br />

Als 100% gilt die Summe aller<br />

erfolgreich abgeschlossenen<br />

Hilfeplanfälle. Die Punkt zahl der<br />

gültigen Ausprägung ist mit der<br />

Beratungsstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

übernehmen.<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 17,47% 51,09% 31,44%<br />

Die erreichte Merkmals-Gesamtpunktzahl jeder Beratungsstelle wird mit der Beratungsstellenpunktzahl<br />

multipliziert. Anschließend werden die errechneten Punktzahlen aller Beratungsstellen addiert.<br />

Der Anteil jeder Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl am Additionsergebnis ist auch der Anteil am Budget<br />

2.<br />

In den Verarbeitungsregeln der Tabelle 2 werden erst die Einzelpunktzahlen mit der Beratungsstellenkennzahl<br />

multipliziert <strong>und</strong> dann zur Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl addiert. Beide Verfahren führen<br />

gemäß dem Distributivgesetz der Mathematik zum selben Ergebnis.<br />

119


Beispiel 2:<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 9,5 8 4<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 9,5 10,4 7,2<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 27,1<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 35,06% 38,38% 26,57%<br />

Beispiel 3 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsstelle A Stadt Mainz Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 1 1 4 4<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 1 1 5,2 7,2<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 14,4<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 6,94% 6,94% 36,11% 50,00%<br />

Der Punktwert der Stadt Mainz ergibt sich aus der Differenz des Punktwertes der Beratungsstelle A<br />

zum Punktwert „2“. Die Stadt Mainz erhält die Beratungsstellenkennzahl der Beratungsstelle A.<br />

Beispiel 4 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsst. A Stadt Mainz Beratungsst. B Beratungsst. C Stadt Mainz<br />

Erreichte Punktzahl 1 1 4 -1,5 2<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 1 1 5,2 0 3,6<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 10,8<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 9,26% 9,26% 48,15% 0,00% 33,33%<br />

Bei dieser Punktkonstellation müsste sicherlich ein Nachdenken darüber einsetzen, ob die Leistungsanforderungen<br />

tatsächlich erreichbar sind oder nicht.<br />

120


Beispiel 5 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 10 0 2 10<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 10 0 2,6 18<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 30,6<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 32,68% 0,00% 8,50% 58,82%<br />

Beispiel 6 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 4 0<br />

2 3<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1, 3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 4 0<br />

2,6 5,4<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 12<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget<br />

2 33,33% 0,00%<br />

21,67% 45,00%<br />

Beispiel 7:<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 10 8 7<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 10 10,4 12,6<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 33<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Gesamtbudget 2 30,30% 31,52% 38,18%<br />

Hier könnten eventuell die Anforderungen zu niedrig sein<br />

121


Leistungsbeschreibung des Beratungsangebotes <strong>für</strong> wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung<br />

entlassene Menschen<br />

Allgemeine<br />

Beschreibung<br />

Leistungen der Beratungsstelle<br />

122<br />

Ausdifferenzierung<br />

Beratung<br />

� Analyse der aktuellen Situation<br />

� Information über bestehendes Hilfesystem<br />

� Erarbeiten von personenbezogenen Lösungsmöglichkeiten<br />

� Erstellung <strong>und</strong> Umsetzung von individuellen Hilfeplänen<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung (Möglichkeit zur/zum...)<br />

� Körperpflege<br />

� Wäschepflege<br />

� Nahrungszubereitung/Einnahme von Mahlzeiten<br />

� Tagesaufenthalt<br />

� postalischen Meldung<br />

� kostenlosen Nutzung von Schließfächern<br />

� Nutzung der Kleiderkammer<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Information mit dem Ziel der Prävention<br />

� Selbstdarstellung in der gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit<br />

Indikatoren/Kennzahlen<br />

Angebot vorhanden ...<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?


Konzeptqualität Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind die nachfolgenden<br />

Handlungsbereiche <strong>und</strong> Hilfeziele als Leistungsbestandteile beschrieben:<br />

Handlungsbereiche<br />

� kurzfristige niedrigschwellige Hilfeangebote <strong>und</strong> Beratungsdienste<br />

� fallbezogene Verhinderung von Obdachlosigkeit<br />

� Gestaltung von Hilfeprozessen von/<strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Zielgruppen<br />

� Prävention/Hilfeoptimierung im Rahmen einer fallübergreifenden<br />

<strong>und</strong> trägerübergreifenden Vernetzung <strong>und</strong> Feldentwicklung<br />

� Nachbetreuung/Nachsorge<br />

� Öffentlichkeitsarbeit<br />

Hilfeziele<br />

� Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft<br />

� Sicherung <strong>und</strong> Erhalt von Wohnung <strong>und</strong>/oder Unterkunft<br />

� Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

� Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />

� Förderung der Beschäftigungsfähigkeit<br />

� Förderung sozialer Teilhabe / Tagesstrukturierung<br />

� Förderung von Individualkompetenzen<br />

ja/nein welche?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein wie?<br />

123


Eingangsqualität Die Zugangs- <strong>und</strong> Ausschlusskriterien entsprechen den folgenden<br />

Vorgaben:<br />

� Die Zielgruppe <strong>für</strong> die Leistungen sind Menschen ohne festen<br />

Wohnsitz außerhalb von stationären Einrichtungen, von<br />

Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene,<br />

sofern keine Hilfe nach § 72 BSHG in einer Wohngemeinschaft<br />

erbracht wird<br />

� Der freie Zugang zu der Einrichtung ohne Leistungsgewährung<br />

durch die Fachämter ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> kostenfrei<br />

möglich<br />

� Die Öffnungszeiten der Einrichtung richten sich nach den<br />

Bedarfslagen der Zielgruppen; mind. Mo-Fr jeweils 2 Std.<br />

Bedarfsgerechte Terminvereinbarung auch außerhalb der<br />

Öffnungszeiten möglich. Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit<br />

sind zu beachten.<br />

� Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gewährleistet<br />

ja/nein<br />

ja/nein<br />

ja/nein wie?<br />

ja/nein<br />

Strukturqualität Ein schriftliches Strukturmodell ist vorhanden ja/nein<br />

124<br />

Störungsfreie Einzelberatung ist jederzeit möglich ja/nein wie?<br />

Sozialpädagogisches Fachpersonal Anzahl der Stellen/Einstufung/Arbeitszeit<br />

Vorhandene Fachleistungsst<strong>und</strong>en pro Jahr (ohne Differenzierung<br />

nach Tätigkeitsbereichen)<br />

Die fallübergreifende Arbeit (Weiterentwicklung d. Konzeption,<br />

Vernetzung, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung d.<br />

Ehrenamtlichen) ist prozentual ausgewiesen<br />

Mindestens 9 % der Nettoarbeitszeit einer Fachkraft<br />

(=Bruttoarbeitszeit ./. 18 % persönliche Ausfallzeiten wie z.B.<br />

Urlaub, Krankheit)<br />

Darin enthalten: Fortbildungszeit Mindestens 2 Tage jährlich pro Vollzeit-Fachkraft<br />

Supervision/kollegiale Beratung Mindestens 2 St<strong>und</strong>en monatlich pro Vollzeit-Fachkraft


Prozessqualität<br />

(fallbezogen)<br />

Prozessqualität<br />

(fallübergreifend)<br />

Einbindung von ehrenamtlichen Helferinnen <strong>und</strong> Helfern; Einsatz<br />

in allen Bereichen möglich, in denen keine personenbezogene<br />

Beratung durchgeführt wird<br />

Eine angemessene Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbildung<br />

sowie eine bedarfsgerechte Koordination der Einsätze <strong>und</strong> ein<br />

Austausch mit den Fachkräften ist gewährleistet.<br />

Anzahl<br />

Aufgabenbereiche ... Std. jährlich je Bereich<br />

ja/nein wie?<br />

Vorhandensein niedrigschwelliger Angebote Komm-Struktur ja/nein<br />

Streetwork ja/nein<br />

Aufsuchende Arbeit ja/nein<br />

Kurze Wartezeiten <strong>für</strong> Ratsuchende Wartezeit <strong>für</strong> Beratung in akuten Notfällen nicht mehr als 1<br />

Arbeitstag<br />

Schriftliche Hilfeplanung möglich ja/nein<br />

Klärung der Fallverantwortlichkeit Wer übernimmt wann <strong>und</strong> bis wann die Fallverantwortlichkeit?<br />

Vernetzung (intern/extern) Mit wem?<br />

Weiterentwicklung der Konzeption Bei Bedarf nach Absprache mit dem Vereinbarungspartner<br />

Wie?<br />

Vernetzung (intern/extern) Mit wem?<br />

Ergebnisqualität Fallverantwortlichkeit In wie vielen Fällen war die Fallverantwortlichkeit wegen<br />

Komplexität zu klären?<br />

Wie?<br />

In wie vielen Fällen wurde davon die Fallverantwortlichkeit<br />

übernommen?<br />

Beratene Klienten pro Jahr (allgemeine Beratung) Gesamtzahl der Kontakte ... der Personen ...<br />

davon Wohnungslose (Kontakte/Personen)<br />

davon von Wohnungsverlust bedroht (Kontakte/Personen)<br />

davon Strafentlassene (Kontakte/Personen)<br />

125


126<br />

Davon in individuelle Beratung überführt Gesamtzahl der Personen ...<br />

Stichtagserhebung der mit Hilfeplan beratenen Fälle zum 31.12.<br />

eines Jahres<br />

davon Wohnungslose ...<br />

davon von Wohnungslosigkeit bedroht ...<br />

davon Strafentlassene ...<br />

Bestand zum Jahresanfang ...<br />

Zugänge (s.o.) ...<br />

abgeschlossene Fälle ...<br />

noch laufende Fälle ... = Übertrag ins Folgejahr<br />

Abschluss der mit Hilfeplan beratenen Fälle ... Maßnahmen wurden abgeschlossen (s.o.)<br />

davon abgebrochen ... Gründe/Anzahl<br />

davon gemäß Hilfeplan beendet ...<br />

davon sonstige ... Gründe /Anzahl


Erfolgreicher Abschluss der Hilfeprozesse an Hand der vereinbarten<br />

Hilfeziele<br />

Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung<br />

in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />

in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />

in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />

Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />

in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />

in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />

in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />

Förderung der Beschäftigungsfähigkeit / 1. Arbeitsmarkt<br />

in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />

in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />

in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />

Förderung der Beschäftigungsfähigkeit / 2. Arbeitsmarkt<br />

in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />

in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />

in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />

Änderung der Hilfeziele während des Hilfeprozesses in ... Fällen wurden die Hilfeziele nachträglich korrigiert<br />

Nachsorge/Nachbetreuung von den gemäß Hilfeplan beendeten<br />

Fällen<br />

in ... Fällen erfolgte eine Nachbetreuung<br />

in ... Fällen konnten dadurch die erreichten Ziele mind. 6<br />

Monate erhalten werden<br />

127


Anhang 3: Drogen- <strong>und</strong> Suchberatung<br />

1. Präambel<br />

Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zwischen der<br />

Stadt Mainz<br />

<strong>und</strong><br />

dem Caritasverband Mainz e.V.<br />

als Träger der Beratungsstelle <strong>für</strong> Suchtkrankenhilfe<br />

Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />

Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />

Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />

dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />

durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />

Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />

die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />

hin, dass Personen mit Problemen im Zusammenhang mit psychotropen (legalen wie<br />

illegalen) Substanzen sowie Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen erreicht<br />

werden.<br />

Die Angebote der ambulanten Suchthilfe wirken mit einer breiten Palette von Maßnahmen<br />

vorbeugend, unterstützend, beratend, behandelnd, integrierend <strong>und</strong> vermittelnd. Insofern<br />

erhält die Suchthilfe zunehmend Bedeutung als Teil der öffentlichen Ges<strong>und</strong>heit (publichealth-Ansatz).<br />

Nicht nur der/die Betroffene mit einem ausgeprägten Störungs- <strong>und</strong> Krankheitsbild<br />

steht im Mittelpunkt der Interventionen, sondern auch z.B. Menschen mit missbräuchlichem<br />

Konsumverhalten, <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche aus suchtbelasteten <strong>Familie</strong>n.<br />

Ziel ist, je nach Zielgruppe, die ges<strong>und</strong>heitliche Stabilisierung, die <strong>Integration</strong> ins gesellschaftliche<br />

Leben, Minimierung eines schädlichen Konsumverhaltens, Minimierung <strong>und</strong> Aufhebung<br />

von substanzbezogenen Störungen, das Erreichen <strong>und</strong> Stabilisieren von Abstinenzzielen,<br />

Förderung von Selbsthilfepotenzialen.<br />

Inhalte der Beratungsangebote sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Die Leistungsbeschreibung<br />

wurde in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruht auf<br />

festgelegten Qualitätsstandards. Sie ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />

Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />

sichergestellt werden.<br />

129


3. Vereinbarungspartner<br />

Vereinbarungspartner sind zum einen als Leistungserbringer die Stadt Mainz <strong>und</strong> zum anderen<br />

als Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von einer Beratungsstelle <strong>für</strong> die genannten Zielgruppen<br />

zur Zeit der Caritasverband Mainz e.V.<br />

Neue Vereinbarungspartner können dieser Leistungsvereinbarung jederzeit beitreten.<br />

4. Leistungen der Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />

Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Angebote richten sich je nach Fragestellung<br />

an Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger mit substanzbezogenen Störungen, als Betroffene,<br />

Angehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld, ohne Altersbeschränkung.<br />

Die Einrichtungen halten sowohl ein allgemeines Beratungsangebot als auch ein individuelles<br />

Beratungssystem vor.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) sind dies:<br />

� Kontaktaufnahme/ Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />

� Beratung, psychosoziale Betreuung<br />

� Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />

� Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />

� Vernetzung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

Es wird festgelegt, dass in diesen Bereichen unterschiedliche Beratungseinheiten durch<br />

Kennzahlen beschrieben werden, wobei 1 Beratungseinheit (BE) 60 Minuten <strong>für</strong> Einzelberatungen<br />

<strong>und</strong> 120 Minuten <strong>für</strong> Gruppenberatung, bzw. 1,5 BE = 90 Minuten <strong>für</strong> Paarberatung<br />

bedeutet. Kleinste Messeinheit ist ¼ BE = 15 Minuten (z.B. Telefonberatung).<br />

5. Qualitätssicherung<br />

Die Qualitätssicherung garantiert den Vertragspartnern eine transparente, kontrollierbare <strong>und</strong><br />

steuerbare Erfassung von Leistungen.<br />

Über die Konzeptqualität, die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität werden Leistungen in<br />

ihren unterschiedlichen Qualitätsdimensionen konkretisiert, mit angemessenen Methoden<br />

erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert.<br />

Die Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren aus der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) zur Qualitätssicherung<br />

sind verbindlich.<br />

6. Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems.<br />

Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des<br />

Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei Budgets aufgeteilt.<br />

Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

80 %.<br />

Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

20 %.<br />

130


In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />

ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />

<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />

Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />

Jede Beratungsstelle erhält denjenigen Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme<br />

der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches<br />

ausmacht.<br />

Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt ebenfalls über ein Punktesystem. Dabei erhält jede Beratungsstelle<br />

den Eurowert gemäß der erreichten Punkte <strong>und</strong> somit ihrer Leistung im Bezug<br />

zur Leistung der anderen Beratungsstelle(n). Als Besonderheit gilt: sollte die erreichte Gesamtpunktzahl<br />

einer Beratungsstelle (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />

kleiner als 3 sein <strong>und</strong> arbeitet die Beratungsstelle somit unter einem als Mindestmaß<br />

angesetztem Qualitätsniveau, so wird in der Gesamtberechnung der Verteilung <strong>für</strong> diese<br />

Beratungsstelle zwar die Punktzahl 3 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />

angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält jedoch nur den Anteil am Budget<br />

2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der Differenzanteil zum<br />

Punktwert 3 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die Beratungsstelle die<br />

Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 3.<br />

Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />

dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />

Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus des Jahres<br />

2004 ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei Budgets. Ab Herbst 2005 erfolgt erstmals<br />

eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2 <strong>für</strong> das jeweilig folgende Jahr.<br />

Als Anlage 2 zu dieser Leistungsvereinbarung (Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung)<br />

sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur Vereinbarung über die Finanzierung der<br />

Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi<br />

zu den Punktwerttabellen.<br />

7. Berichtswesen<br />

Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />

von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />

ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Mainz vorzulegen.<br />

Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen<br />

Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />

Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />

den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />

<strong>Jugend</strong>amt vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden Zahlen erfolgt<br />

erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen Mittel.<br />

8. Salvatorische Klausel<br />

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />

Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />

vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />

131


9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.<br />

Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen Fortschreibung durch die<br />

Vereinbarungspartner. In spätestens fünf Jahren soll die vorliegende Leistungsvereinbarung<br />

mit dem Ziel einer Fortschreibung neu verhandelt <strong>und</strong> überarbeitet werden. Die Vereinbarung<br />

kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />

schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung eines Trägers muss der Stadt Mainz zugehen.<br />

Die Kündigung eines Trägers berührt das Vertragsverhältnis zu den verbleibenden Trägern<br />

nicht.<br />

Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens einmal im<br />

Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen dem Freien<br />

Träger <strong>und</strong> der Verwaltung durchgeführt.<br />

10. Schlussbestimmung<br />

Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />

bedürfen der Schriftform.<br />

Mainz, den ___________________<br />

132


Anlage 2 zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trä-<br />

gern von Beratungsstellen der Drogen- <strong>und</strong> Suchtkrankenhilfe in Mainz<br />

1. Beratungsstellenkennzahl<br />

Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />

Anzahl der Beratungen) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Drogen- <strong>und</strong><br />

Suchtkrankenhilfe in Mainz wieder. Sie wird auf folgende Weise gewonnen:<br />

Anzahl der Beratungseinheiten * Minuten pro Einheit<br />

Kleinstes Ergebnis des Zählers dieser Rechenoperation von allen Beratungsstellen<br />

Formel 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />

Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“. Eine<br />

Beratungseinheit hat die Dauer von 60 Minuten. Die kleinste Zähleinheit ist ¼ Beratungseinheit<br />

zu 15 Minuten. Die Zählung erfolgt entsprechend der Festlegung in Punkt 3 der Leistungsvereinbarung.<br />

2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />

Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusammen<br />

aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzten Stellen in der Beratung. Sie<br />

wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Σ<br />

i = 1<br />

Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />

Formel 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />

Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, werden zur<br />

Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Ihre Fehlzeiten werden ab<br />

diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />

3. Punktwerttabelle 1:<br />

3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />

38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />

i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />

Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />

Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leisten.<br />

Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />

Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />

ein Mitarbeiter solange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzahlung<br />

133


erhält. Nach Beendigung (oder bei Nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall<br />

wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />

3.2. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />

Zur Beratungsfläche zählt die Flächengröße der Beratungsstelle, bezogen auf die Personalanteile,<br />

die zur Beratung Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung<br />

der Flächengrößen ist einmalig eine genaue Messung der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />

In die Flächenberechnung werden nicht mit einbezogen:<br />

� Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä.<br />

� Keller- <strong>und</strong> Dachbodenräume, soweit nicht als Beratungsräume genutzt (Abstellkeller,<br />

Heizungskeller o.ä.)<br />

� Fremdgenutzte Flächen. Teilweise fremd genutzte Flächen werden ihrem Anteil der<br />

Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße abgezogen.<br />

� Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine finanziellen<br />

Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die Verpflichtungen<br />

eines Mietverhältnisses hinausgehen.<br />

3.3. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />

Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />

konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />

Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachlichen<br />

Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Σ<br />

i = 1<br />

Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />

Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungsjahres<br />

Formel 3 : Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />

Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />

Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />

werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />

der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />

hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />

3.4. Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />

i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />

der Beratungsstelle entstehen:<br />

� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />

134<br />

o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am Betrieb<br />

der Beratungsstelle.


o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />

Betrieb der Beratungsstelle.<br />

� Regiekosten:<br />

o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister, Hilfspersonal<br />

entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />

o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />

dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />

� Sachkosten:<br />

o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkosten.<br />

o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />

o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />

o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren u.ä.)<br />

o Zinsaufwendungen<br />

o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG -<br />

Abschreibungen.<br />

Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />

� Mietkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />

von Eigentümerkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />

Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personalkosten.<br />

Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />

das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />

Beratungsstelle.<br />

Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />

� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />

� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />

4. Budget 2:<br />

Zur Form der Angaben im Jahresbericht siehe Anlage 3 der Leistungsvereinbarung<br />

4.1. Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />

4.1.1. Anteil der Aufnahme von Neufällen<br />

� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />

4.1.2. Anteil der planmäßigen Fallbeendigungen<br />

� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />

4.1.3. Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden<br />

� an allen Erstkontakten<br />

135


4.1.4. Haltequote (Klienten mit Mehrfachkontakten, die die Beratung nicht abgebrochen<br />

haben)<br />

� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />

4.2 Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />

4.2.1. Anteil der Fälle mit Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen<br />

� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />

4.2.2. Anteil der Fälle mit Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen<br />

� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />

Leistungsmerkmal Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Fachl. Mitarbeiter/<br />

-innen<br />

Beratungsstellen-größe<br />

(Fläche)<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

durchschnittl.<br />

vollzeitäquivalenter<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr<br />

Sach- <strong>und</strong> Regie-kosten,<br />

Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />

Verwaltung<br />

136<br />

42 52,2 55,6 69<br />

BAT Gehalt<br />

unterhalb<br />

BAT/AVR IVb<br />

Mit spezifischer<br />

Berufsausbildung<br />

(BAT<br />

IVb)<br />

Mit spezif. Berufsausbildung<br />

(BAT III oder IVa)<br />

0 0,028<br />

0,078<br />

Miet- <strong>und</strong><br />

aufwandsfreie<br />

Nutzfläche<br />

Gemietete<br />

Nutzfläche<br />

0 1,1 2,2 0<br />

bis 1,99<br />

Arbeitstage<br />

2 - 3,99<br />

Arbeitstage<br />

Punktwert - Tabelle 1<br />

Keine angemietet Nutzfläche,<br />

sondern Eigentum<br />

4-5 Arbeitstage<br />

Die jährlichen Prozentanteile dieser Kosten an den fachlichen<br />

Personalaufwendungen werden auf zwei Stellen nach dem Komma<br />

berechnet. Die zugehörige Punktzahl wird als linearer Wert zwischen<br />

den angegebenen glatten Prozentzahlen berechnet.<br />

Die Punkte der entsprechenden Art der<br />

Mitarbeiter/-innen sind mit der gültigen<br />

Anzahl zu multiplizieren,dann die<br />

Mit spezif. Berufs- Ergebnisse zu addieren. (Vollzeitstellen,<br />

ausbildung Teilzeitstellen <strong>und</strong> Leitungskräfte ihrem<br />

(BAT IIa oder Anteil an der fachlichen Beratungsarbeit/<br />

höher) Jahr entsprechend) (Normal: 38,5<br />

Std./Woche).<br />

Für die geltende Ausprägung ist die<br />

Punktzahl mit der Quadratmeterzahl der<br />

Beratungsfläche zu multiplizieren <strong>und</strong> zu<br />

übernehmen.<br />

mehr als 5<br />

Arbeitstage Die Punktzahl der geltenden Ausprägung<br />

------- ist mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />

Auf Antrag kann multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

die Punktzahl der übernehmen.<br />

Ausprägung "4-5<br />

Tage" gewährt<br />

werden<br />

Es ist die Prozentzahl auszuwählen, die<br />

den Anteil der betreffenden Kosten an<br />

den Personalkosten ausmacht.<br />

Gegebenenfalls ist die lineare<br />

Berechnung zwischen zwei Punktwerten<br />

durchzuführen. Die ermittelte Punktzahl<br />

ist mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren.


Wirkungsmerkmal Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />

Anteil der Aufnahme von<br />

Neufällen<br />

Anteil der planmäßigen<br />

Fallbeendigungen<br />

Anteil der Erstkontakte,<br />

die Mehrfachkontakte<br />

wurden<br />

Haltequote<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 25% der<br />

Fälle<br />

in >25 - 38% der<br />

Fälle<br />

in >38 % der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

weniger als 15% der<br />

Fälle<br />

in >15 - 25 % der<br />

Fälle<br />

in >25% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

weniger als 20% der<br />

Fälle<br />

in >20-35% der<br />

Fälle<br />

in >35% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

weniger als 75% der<br />

Fälle<br />

Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />

Anteil der Überfüh-rungen<br />

in Entwöhnungsmaßnahmen<br />

Vorbereitung von<br />

Entwöhnungsmaßnahmen<br />

in 75-82 % der Fälle in >82% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 2% der<br />

Fälle<br />

in >2 - 7% der Fälle in >7%% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 7% der<br />

Fälle<br />

Brücke I — Punktwert-Tabelle 2<br />

in >7 - 15 % der<br />

Fälle<br />

in 15% der Fälle<br />

Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />

Fälle, in denen das Ziel gesetzt wurde.<br />

Die Ausprägungen beziehen sich auf<br />

den prozentualen Anteil der Fälle, in<br />

denen das Ziel erreicht wurde. Die<br />

Punktzahl der gültigen Ausprägung ist<br />

mit der Beratungssstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

übernehmen.<br />

Wirkungsmerkmal Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />

Anteil der Aufnahme von<br />

Neufällen<br />

Anteil der planmäßigen<br />

Fallbeendigungen<br />

Anteil der Erstkontakte,<br />

die Mehrfachkontakte<br />

wurden<br />

Haltequote<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 55% der<br />

Fälle<br />

in >55-68% der Fälle in >68% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

weniger als 22% der<br />

Fälle<br />

in >22-32% der Fälle in >32% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

weniger als 45% der<br />

Fälle<br />

Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />

Anteil der Überfüh-rungen<br />

in Entwöhnungsmaßnahmen<br />

Vorbereitung von<br />

Entwöhnungsmaß-nahmen<br />

Caritas Beratungsstelle — Punktwert-Tabelle 2<br />

in >45-60% der Fälle in >60% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

bis zu x 65% der Fälle in 65-72% der Fälle in >72% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 9% der<br />

Fälle<br />

in >9-18% der Fälle in >18% der Fälle<br />

–1 1 1,5<br />

in weniger als 10% der<br />

Fälle<br />

Mainz, den __________________<br />

in >10-19% der Fälle in 19% der Fälle<br />

Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />

Fälle, in denen das Ziel gesetzt wurde.<br />

Die Ausprägungen beziehen sich auf den<br />

prozentualen Anteil der Fälle, in denen<br />

das Ziel erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />

gültigen Ausprägung ist mit der<br />

Beratungssstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />

übernehmen.<br />

137


Erläuterungen zur Anlage 2 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich Drogen-<br />

<strong>und</strong> Suchthilfe<br />

138


139


140


141


142


143


144


Leistungsbeschreibung Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung<br />

Allgemeine Beschreibung Ausdifferenzierung Indikatoren/Kennzahl<br />

Leistungen der Beratungsstelle<br />

Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung<br />

Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong><br />

Kurzberatung<br />

• Clearing/Motivationsklärung/ Vermittlung<br />

− Beratung mit Angehörigen/Partnern, Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten<br />

− Motivationsförderung<br />

− Anamnese <strong>und</strong> Diagnostik<br />

− Vermittlung in andere Fachstellen<br />

• Beratung über Sucht <strong>und</strong> Co-Abhängiges Verhalten<br />

• Beratung zu suchtspezifischer medizinischer Fragen <strong>und</strong> zur Ges<strong>und</strong>heit<br />

• Abklärung <strong>und</strong> Beratung über Konsumverhalten<br />

• Krisenintervention (Sonderregelung unabhängig von Zielvereinbarung)<br />

− Reduzierung von Selbst- <strong>und</strong> Fremdgefährdung (kurzfristige, direkte Interventionen<br />

außerhalb der regulären Terminvergabe, mit dem Ziel,<br />

kurzfristige Perspektiven zu vermitteln, Stabilisierung bis zum nächsten<br />

Kontakt, eingeschränkter Körpereinsatz, verbale Interventionen (talk<br />

down))<br />

− Überlebenshilfe, Erste Hilfe in Drogennotfällen, Notarzt einschalten<br />

− Beratung von Angehörigen (Telefonberatung)<br />

• Beratung außerhalb der Institution<br />

− Notschlaf<br />

− Streetwork<br />

− Hausbesuche<br />

− Besuche in Klinik, JVA, Substitutionsambulanz<br />

vorhanden<br />

1-5 Beratungseinheiten<br />

= 60 Min. (Einzel) = 1 BE<br />

= 120 Min (Gruppe) = 2 BE =. 90 Min.<br />

(Paar) = 1,5 BE<br />

unter einer BE<br />

1-5 BE<br />

1-5 BE<br />

vorhanden<br />

1-3 BE<br />

¼ - 1 BE<br />

vorhanden<br />

1/4-2 BE (+ Fahrzeit)<br />

145


146<br />

Beratung, Psychosoziale<br />

Betreuung<br />

Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />

Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />

� Psychosoziale Hilfen bei Substitution<br />

� ambulante Behandlung (Nachrangigkeit, Abklärung anderer Kostenträger)<br />

� Suchtbegleitung/Motivationsförderung<br />

� Beratung <strong>und</strong> Begleitung zur Vorbereitung auf eine Therapie (ambulant <strong>und</strong><br />

� stationär)<br />

� Therapievermittlung<br />

� Begleitung von HIV/HCV positiven oder erkrankten Drogenkonsumenten<br />

� Beratung <strong>und</strong> Begleitung von Angehörigen <strong>und</strong> Bezugspersonen zur Vermeidung<br />

von co-abhängigem Verhalten<br />

� Psychosoziale Begleitung im Kontext Substitution (Gr<strong>und</strong>lage: Papier der<br />

LIGA)<br />

� Schuldnerberatung<br />

− Psychosoziale Beratung im Umfeld von Überschuldungssituationen<br />

� Psychosoziale Unterstützung in der Nachsorge, Vernetzung in Arbeit<br />

� Fachliche Unterstützung <strong>und</strong> Initiierung von Selbsthilfegruppen (Supervision)<br />

� Informationsvermittlung über Suchtstoffe, Suchtentstehung, Abhängigkeitsvermeidung<br />

in unterschiedlichen Ziel- <strong>und</strong> Betroffenengruppen<br />

* (In Ausnahmefällen kann von einer Kostenerstattung abgesehen werden<br />

nach Rücksprache mit der Kommune.)<br />

� Vermittlung von Kenntnissen zum Erkennen von Personen mit substanzbezogenen<br />

Störungen in unterschiedlichen Lebenswelten (<strong>Familie</strong>, Schule,<br />

Arbeitsplatz etc.)<br />

� Erkennen <strong>und</strong> Vermeiden von co-abhängigem Verhalten<br />

� Frühintervention bei riskantem Konsumverhalten<br />

� Institutionsberatung (Konzeptentwicklung, gelegentliche regelmäßige Begleitung<br />

während eines Prozesses.<br />

� Schulung von Multiplikatoren.<br />

vorhanden/nicht vorhanden<br />

ab 2–50 BE/jährlich<br />

mindestens 1 BE/14-tägig<br />

1 BE/14-tägig<br />

1 BE/wöchentlich<br />

1-2 BE/mtl.<br />

vorhanden<br />

1-2 BE<br />

bei Schulung <strong>und</strong> Seminaren ½-2 Tage<br />

max. (Kostenerstattung)*<br />

1-5 BE<br />

1-5 BE<br />

1-2 BE (1 x wöchentl./mtl.)


Vernetzung <strong>und</strong><br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Abklären von „Nahtstellen“ <strong>und</strong> Abgrenzungen zu Institutionen im Kontext<br />

Sucht<br />

− Justiz von Strafverfolgung bis Strafvollstreckung (keine Kooperation<br />

über fallbezogene Inhalte, Bescheinigung der Kontakte)<br />

− Psychiatrie, Medizin allgemein (Vorgaben z.B. Sozialberichte, Stellungnahmen)<br />

− Kostenträger (Sozialberichte)<br />

− <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

− Wohnungslosenhilfe<br />

− Arbeitsverwaltung<br />

� Erarbeiten von Kooperationsverträgen, Kontrakten<br />

� Beratung zur Orientierung im Hilfesystem der Kommune<br />

� Transparenz über allgemeine <strong>und</strong> spezifische Hilfeangebote<br />

� Sensibilisierung/Akzeptanzerhörung <strong>für</strong> die Thematik Sucht (bürgernahe<br />

Veröffentlichungen, Broschüren, Prospekte)<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

147


148<br />

Konzeptqualität � Definition der Leitziele, des Leitbildes (Selbstverständnis)<br />

− Teilhabe <strong>und</strong> Partizipation, Parteilichkeit<br />

� Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />

− Beratung, psychosoziale Betreuung<br />

− Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />

− Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />

− Vernetzung<br />

� Beschreibung der Hilfeziele<br />

− Vermeidung von süchtigem Verhalten<br />

− Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens auch mit kritischen Konsumgewohnheiten<br />

− Aufzeigen <strong>und</strong> Begleiten von Ausstiegshilfen <strong>und</strong> Vermittlung<br />

− Vermeidung von Co-Abhängigkeit<br />

− Förderung der Individualkompetenzen<br />

� Beschreibung der Methoden<br />

− Vorrang von partizipatorischen, resourcenorientierten Methoden<br />

� Beachtung von Gr<strong>und</strong>lagen fachlicher Standards der Suchthilfe (DHS,<br />

FDR, DGSS, Förderrichtlinien des Landes, Empfehlung des Landesarbeitskreis<br />

Suchtkrankenhilfe (LAGS),VABS, Akzept)<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

werden erfüllt


Eingangsqualität � Lage/Öffnungszeiten, (bedarfsorientierte) Terminvereinbarungen auch außerhalb<br />

der Öffnungszeiten<br />

� Beschreibung der Zugangsberechtigten<br />

− Mainzer Bürger<br />

− andere<br />

� Beschreibung spezifischer Zugangsangeboten <strong>für</strong> spezifische Zielgruppen<br />

− barrierefreier Zugang<br />

− Möglichkeit einer geschlechts- <strong>und</strong> kultursensiblen Beratung<br />

� Besondere Beratungszeiten/-formen, in Ergänzung zur face-to-face-<br />

Beratung<br />

− Telefonberatung<br />

− e-mail-Beratung (Anfragen, Chat)<br />

� Beschreibung des Zugangs <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>lagen über Vermittlung von<br />

Klienten anderer Träger<br />

− ASD, Schule, Gericht, Arbeitsverwaltung, Arbeitgeber, TÜV, Gericht,<br />

etc.)<br />

� Beschreibung der Kostenfreiheit<br />

� Beschreibung der Verschwiegenheitspflicht/Zeugnisverweigerungsrecht<br />

Beschreibung liegt vor<br />

>90 %<br />


Strukturqualität � Beschreibung der Räume/Anzahl/Größe/Ausstattung<br />

150<br />

− Anzahl<br />

− Größe<br />

− Ausstattung<br />

� Störungsfreie Beratung ist jederzeit möglich<br />

� Personal<br />

− Fachpersonal - Anzahl der Stellen/Einstufung/Arbeitszeit<br />

− vorhandene Fachleistungsst<strong>und</strong>en pro Jahr (ohne Differenzierung nach Tätigkeitsbereichen<br />

− (Mindestens 9 % der Nettoarbeitszeit einer Fachkraft (= Bruttoarbeitszeit ./.<br />

18 % persönliche Ausfallzeiten wie z.B. Urlaub, Krankheit))<br />

− Verwaltung (s. oben)<br />

− Sonstige<br />

� Zusatzqualifikation<br />

− suchtspezifische<br />

− andere<br />

� Teamsitzung/kollegiale Beratung<br />

� Supervision <strong>für</strong> die Fachkräfte<br />

� Fortbildungszeit/- budget<br />

− Anpassungsfortbildung<br />

− Qualifizierungsfortbildung<br />

� Beschreibung der Kommunikation- <strong>und</strong> Entscheidungswege (Organisationsdiagramm)<br />

� Arbeitsplatzbeschreibung<br />

− Schwerpunkte<br />

− Zuständigkeiten<br />

− Vertretungen<br />

− Fallverantwortungen<br />

liegt vor<br />

vorhanden<br />

Beschreibung liegt vor<br />

Beschreibung liegt vor<br />

mind.2 Std./wö./Fachkraft<br />

mind. 2 Std. mtl./Fachkraft (ab<br />

50% Vollzeitkräfte)<br />

mind. 2 T.p.a./Fachkraft<br />

nach Anforderung<br />

liegt vor<br />

liegt vor


Prozessqualität � Beschreibung der Abläufe in Beratungssettings<br />

− Fallverantwortung<br />

− Einzelberatung<br />

− Gruppenangebote<br />

− Therapeutische Methoden<br />

− Zielvereinbarung<br />

− Set <strong>und</strong> Setting<br />

− Komm-Struktur<br />

− Streetwork<br />

− Aufsuchende Arbeit<br />

� Verbindliche Kooperationen mit anderen Beratungsbereichen <strong>und</strong> anderen Leistungserbringern<br />

− Kliniken<br />

− Ambulanzen<br />

− Schuldenberatung (SPAZ, Caritasverband)<br />

− Beratungsdienste (thema-erziehen)<br />

� Mitarbeit bzw. Sitze in Gremien, Arbeitsgemeinschaften<br />

� Einbindung der Selbsthilfegruppen (Elternkreis, YES, AA, Blaues Kreuz, Kreuzb<strong>und</strong><br />

etc.)<br />

� Kurze Wartezeiten<br />

− Bereitschaftszeiten <strong>für</strong> junge Klienten <strong>und</strong> Klientinnen<br />

� Vorhalten <strong>und</strong> Pflege eines anerkannten (FDR/DHS) Erfasssystems (z.B: Infomaster,<br />

EBIS)<br />

� Weiterentwicklung der Konzeption (bei Bedarf nach Absprache mit dem Vereinbarungspartner)<br />

liegt vor<br />

vorhanden/nicht vorhanden<br />

vorhanden/nicht vorhanden<br />

vorhanden/nicht vorhanden<br />

Verträge liegen vor<br />

Beschreibung liegt vor<br />

Beschreibung liegt vor<br />

Wartezeit <strong>für</strong> Beratung in akuten<br />

Notfällen nicht mehr als ein Arbeitstag<br />

liegt vor<br />

findet statt<br />

151


Ergebnisqualität � Auswertung von klientenbezogenen, fallübergreifenden Ergebnissen<br />

152<br />

Fallübergreifende Ergebnisse<br />

− Anteil der Aufnahme von Neufällen (am Klientel mit Mehrfachkontakten)<br />

− Anteil der planmäßigen Beendigung im Verhältnis zur Gesamtzahl (der Klienten<br />

mit Mehrfachkontakten)<br />

− Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden<br />

− Haltequote insgesamt (alle abzgl. Abbrüche)<br />

− Betreuungsschlüssel<br />

Klientenbezogene Ergebnisse (Der Drogenhilfe liegt kein Verlaufserfassungssystem<br />

vor)<br />

− Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit<br />

− Abschluss von Entschuldungsmaßnahmen<br />

− Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen<br />

− Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen<br />

− Haltequote nach 6 Monaten in der Nachsorge<br />

− Haltequote nach 6 Monaten in der Suchtberatung<br />

� Jährliche Dokumentation der Beratungsarbeit<br />

� Klientenbefragung/Nutzeranalyse (standardisiertes abgesprochenes Design)<br />

� Zielgruppenbezogene, quantitative <strong>und</strong> qualitative Dokumentation von<br />

− Präventionsarbeit<br />

− Vernetzungsarbeit<br />

− Öffentlichkeitsarbeit<br />

− Fachkontakte<br />

� Beschreibung des Ressourceneinsatzes<br />

− verantwortlicher Umgang mit Beratungszeiten<br />

liegt vor/liegt nicht vor<br />

BRÜCKE CV<br />

30–35 % 60–65%<br />

18–23 % 25–30%<br />

25–30 % 50–55%<br />

ca. 80 % ca. 70%<br />

x % x %<br />

N N<br />

N N<br />

3–4 % 12–15%<br />

9–11 % 12–15%<br />

x % x %<br />

x % x %<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor<br />

liegt vor


Anhang 4: Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

1. Präambel<br />

Leistungsvereinbarung<br />

zwischen der<br />

Stadt Mainz<br />

<strong>und</strong><br />

den Trägern von integrierten Ehe-, <strong>Familie</strong>-,<br />

Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen<br />

Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />

im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />

Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />

Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />

dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />

durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />

Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />

die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />

hin, dass jede bzw. jeder Berechtigte zeitnah <strong>und</strong> umfassend beraten wird. Die Erziehungsberatung<br />

<strong>und</strong> Ehe- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung soll qualifizierte Unterstützung in Erziehungs-<br />

wie Beziehungsfragen anbieten. Die Lebensberatung soll qualifizierte Beratung <strong>für</strong><br />

Erwachsene anbieten, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden oder soziale Problemlagen<br />

zu bewältigen haben.<br />

Inhalte der Beratungsangebote sind in den Leistungsbeschreibungen definiert. Die Leistungsbeschreibungen<br />

wurden in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruhen<br />

auf festgelegten Qualitätsstandards. Sie sind als Anlage Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />

Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />

sichergestellt werden.<br />

3. Vereinbarungspartner<br />

(1) Die Stadt Mainz ist als öffentlicher Leistungsträger Vertragspartner der Träger von Beratungsstellen.<br />

Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von Beratungsstellen sind: Caritas –<br />

Verband Mainz e.V.; Deutscher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong> Mainz e.V.; Diakonisches Werk<br />

Mainz – Bingen; Evangelische Dekanate Mainz – Ingelheim – Oppenheim; <strong>Kinder</strong>-<br />

153


schutzzentrum Mainz e.V.; Sozialdienst Katholischer Frauen Mainz e.V.; Verband alleinerziehender<br />

Mütter <strong>und</strong> Väter Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

(2) Erst bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen können Einzelleistungsvereinbarungen<br />

mit den Trägern oder den Trägerverbünden von integrierten Beratungsstellen<br />

abgeschlossen werden, wenn<br />

– die unter (1) genannten Träger von Beratungsstellen den Leistungsbeschreibungen<br />

der Leistungsgruppen 1–4 zugestimmt haben<br />

– <strong>und</strong> ausreichendes Fachpersonal gewährleisten (3 Vollzeitäquivalent), das sich<br />

durch seine Multiprofessionalität im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden<br />

auszeichnet. Mindestens je eine Vollzeitäquivalentstelle aus den Gr<strong>und</strong>berufen Diplom-Psychologie,<br />

Diplom-Sozialpädagogik oder Diplom-Sozialarbeit sind abzudecken;<br />

– oder durch den Zusammenschluss im Trägerverb<strong>und</strong> das geforderte Fachpersonal<br />

(3 Vollzeitäquivalent) sichern, das sich durch seine Multiprofessionalität im Hinblick<br />

auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden auszeichnet. Mindestens je eine Vollzeitäquivalentstelle<br />

aus den Gr<strong>und</strong>berufen Diplom-Psychologie, Diplom-Sozialpädagogik oder<br />

Diplom-Sozialarbeit sind abzudecken.<br />

(3) Im Rahmen der Einzelverhandlungen zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern können<br />

in fachlich <strong>und</strong>/oder rechtlich begründeten Fällen zeitlich befristete Übergangsregelungen<br />

<strong>und</strong> Übergangsfristen bezüglich der Bedingungen der Fachberufestruktur<br />

vereinbart werden. Dies gilt ausschließlich <strong>für</strong> das bereits vorhandene Fachpersonal.<br />

(4) Unabhängig davon können neue Vereinbarungspartner dieser Leistungsvereinbarung<br />

jederzeit beitreten soweit sie die Leistungsbeschreibung akzeptieren <strong>und</strong> die genannten<br />

Bedingungen des geforderten Fachpersonals erfüllen.<br />

(5) Ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung wird jedoch durch die vorliegende<br />

Rahmenvereinbarung nicht begründet.<br />

4. Leistungen der integrierten Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />

Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen der integrierten Beratungsstellen<br />

<strong>für</strong> die Leistungsgruppen 1–3 richten sich vornehmlich an Mütter <strong>und</strong> Väter <strong>und</strong> je nach<br />

Ausgestaltung der zu erbringenden Leistung an andere Erziehungsberechtigte <strong>und</strong> Personen<br />

aus den Umfeld der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong>/oder junge (erwachsene) Menschen, die durch Beratung <strong>und</strong><br />

Hilfestellung ihre Erziehungskompetenz <strong>und</strong> Bindungsfähigkeit besser wahrzunehmen versuchen,<br />

bzw. Unterstützung in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> in Fragen der Lebensführung<br />

benötigen. Die Leistungen der Leistungsgruppe 4 richten sich an Paare <strong>und</strong><br />

Einzelpersonen, die in Konflikten, Krisen <strong>und</strong> sozialen Angelegenheiten Beratung <strong>und</strong> Hilfestellung<br />

suchen. Die beraterische Unterstützungsleistung ist gr<strong>und</strong>sätzlich ressourcenorientiert.<br />

4.1. Beratung<br />

Die Beratungsleistungen sind nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialhilfe als ein<br />

niedrigschwelliges Angebot ausgestaltet. Bei der Leistungsgruppe 1 wird die Beratungsleistung<br />

als ein Angebot des Fachteams der integrierten Beratungsstelle vorgehalten <strong>und</strong> kommt<br />

durch Annahme der Leistungsberechtigten <strong>und</strong>/oder deren Nachfragen zustande. Für die<br />

Leistungsgruppen 1–4 bestimmt sich die Beratungsleistung neben dem Bek<strong>und</strong>en der Leistungsberechtigten<br />

<strong>und</strong> der Einschätzung der beteiligten Fachkräfte durch das dialogische<br />

Verfahren zwischen den Beteiligten, um die Intention des Beratungsersuchens zu erfassen<br />

<strong>und</strong> durch die Festlegung der Beratungsziele eine entsprechende Zielvereinbarung formulieren<br />

zu können.<br />

154


Wesentlich <strong>für</strong> jede zu erbringende Beratungsleistung in den Leistungsgruppen 1–4 ist die<br />

Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten, die gewährleistet, dass die integrierten Beratungsstellen<br />

die jeweilige Beratung so individuell wie möglich <strong>und</strong> erforderlich <strong>für</strong> den Einzelfall gestalten<br />

können. Zu differenzieren ist zwischen Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung, längerfristige<br />

Beratung <strong>und</strong> therapeutischer Leistung.<br />

4.2. Beratungsleistung als präventives Angebot<br />

Die Beratungsstellen verstehen ihre Angebote insbesondere auch als präventive Angebote,<br />

die gerade nicht erst dann zum Einsatz kommt, wenn bereits eine Manifestation von Konfliktlagen<br />

entstanden ist, sondern gezielt durch Vermeidung von Konfliktlagen im Vorfeld wirksam<br />

werden. Dies wird sichergestellt durch eine gute Vernetzung im Sozialraum <strong>und</strong> dem<br />

Bekanntheitsgrad der jeweiligen Beratungsstelle. Ansprechpartner sind daher neben Ratsuchenden<br />

vor allem der Allgemeine Sozialdienst <strong>und</strong> die <strong>Jugend</strong>gerichtshilfe des <strong>Jugend</strong>amtes,<br />

Gemeinwesenprojekte, Schulen <strong>Kinder</strong>tagesstätten, Schuldnerberatung, andere Beratungsdienste,<br />

Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe <strong>und</strong> Vereine.<br />

5. Qualitätssicherung<br />

Die Qualitätssicherung garantiert den Vertragspartnern eine transparente, kontrollierbare <strong>und</strong><br />

steuerbare Erfassung von Leistungen.<br />

Die Konzeptqualität, die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Beratungen in den Leistungsgruppen<br />

1–4 sind in ihren unterschiedlichen Qualitätsdimensionen in der Leistungsbeschreibung<br />

konkretisiert. Die Erfüllung der formulierten Standards wird in angemessenen<br />

Methoden erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert. Im wesentlichen ist darauf zu achten, dass die<br />

integrierten Beratungsstellen über ausreichendes Fachpersonal verfügen (3 Vollzeitäquivalente),<br />

das sich durch seine Multiprofessionalität im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden<br />

auszeichnet (siehe hierzu Punkt 9 dieser Dokumentation, Team einer integrierten<br />

Beratungsstelle (EB/EFL).<br />

Die Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren aus der Leistungsbeschreibung zur Qualitätssicherung sind<br />

verbindlich.<br />

6. Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems<br />

(siehe Punkt 10 dieser Dokumentation). Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils<br />

jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei<br />

Budgets aufgeteilt.<br />

Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

80 %.<br />

Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />

Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />

20 %.<br />

In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />

ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />

<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />

Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />

Vor der Berechung des Budgets 1 steht eine Überprüfung des Anteils der Fallzahlen aus<br />

dem Stadtgebiet Mainz: Die Anzahl der Fälle im Betrachtungszeitraum, in denen die Bera-<br />

155


tungsstelle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger berät, die nicht aus der Stadt Mainz kommen, soll 10 %<br />

an der Gesamtzahl der Fälle nicht überschreiten. Im Falle eines höheren Anteils dieser Fälle<br />

findet ein anteiliger Abzug von der Punktsumme der Beratungsstelle statt, der genau dem<br />

Anteil der Überschreitung (in Prozentpunkten) entspricht. Der Eurogegenwert dieses Abzugs<br />

wird von der Stadt Mainz einbehalten. Jede Beratungsstelle erhält schließlich denjenigen<br />

Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl<br />

aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches ausmacht; abzüglich eines etwaigen<br />

Anteils wegen Beratung von mehr als 10 % Nicht-Mainzer.<br />

Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt entsprechend. Allerdings gilt bei der Verteilung des<br />

Budgets 2 folgende Besonderheit: Sollte die erreichte Gesamtpunktzahl einer Beratungsstelle<br />

(vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl) kleiner als 3 sein, so wird in der<br />

Gesamtberechnung der Verteilung die Punktzahl 3 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />

<strong>für</strong> die Beratungsstelle angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält<br />

den Anteil am Budget 2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der<br />

Differenzanteil zum Punktwert 3 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die<br />

Beratungsstelle die Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 3.<br />

Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />

dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />

Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus des Jahres<br />

2004 ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei Budgets. Im Herbst 2005 erfolgt erstmals<br />

eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2 <strong>für</strong> das folgende Jahr.<br />

Als Anlage 3 zu dieser Leistungsvereinbarung sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur<br />

Vereinbarung über die Finanzierung der Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält<br />

weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi zu den Punktwerttabellen.<br />

7. Berichtswesen<br />

Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />

von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />

ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Mainz vorzulegen.<br />

Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen<br />

Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />

Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />

den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />

<strong>Jugend</strong>amt vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden Zahlen erfolgt<br />

erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen Mittel.<br />

8. Salvatorische Klausel<br />

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />

Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />

vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />

man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />

9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung am 1. Oktober 2004 in Kraft. Sie<br />

ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die ab 1. Januar 2005 zu verhandelnden Einzelleistungsvereinbarungen mit<br />

den Trägern bzw. Trägerverbünden. Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen<br />

Fortschreibung durch die Vereinbarungspartner oder bis zum Widerruf durch eine der<br />

156


eteiligten Parteien. Ein Widerruf ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende des<br />

jeweiligen laufenden Kalenderjahres durch einen der Vertragspartner möglich. In spätestens<br />

fünf Jahren ist die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Ziel eines neuen Abschlusses<br />

zu überarbeiten.<br />

Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens ein Mal im<br />

Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen den Trägern<br />

von integrierten Ehe-, <strong>Familie</strong>-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen <strong>und</strong> der Verwaltung<br />

durchgeführt.<br />

Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1, wie benannt) kann bei Bedarf neu verhandelt bzw.<br />

festgeschrieben werden, ohne dass es zu Veränderungen der Leistungsvereinbarung bedarf.<br />

Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />

bedürfen der Schriftform.<br />

Mainz, den _________________<br />

157


Leistungsbeschreibung Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

Vorbemerkung:<br />

Neben der Ausdifferenzierung von Erziehungsberatung <strong>und</strong> Ehe-<br />

<strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung mit den Schwerpunkten Sexualität, Part-<br />

nerschaft, Beziehungsprobleme zwischen Eltern <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n,<br />

Verhaltensstörungen, Trennung <strong>und</strong> Scheidung <strong>und</strong> die Bewälti-<br />

gung dieser Folgen, gilt es, das Beratungsangebot Lebensbera-<br />

tung zu konkretisieren. Dazu gehören allgemeine Fragen der<br />

Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung, die als niedrigschwellige, präventiv<br />

orientierte Beratung <strong>für</strong> Erziehungsberechtigte, junge Menschen<br />

<strong>und</strong> andere Personen im Lebensumfeld des Kindes angeboten<br />

wird <strong>und</strong> bei denen es weniger um umfassende Problemlagen<br />

als um die frühzeitige Klärung, Aufklärung <strong>und</strong> Anleitung in all-<br />

gemeinen Erziehungsfragen geht. Als Schwerpunkte in der Ar-<br />

beit sind zu verstehen: Informationsvermittlung, Problemdefiniti-<br />

on, Problemeinordnung, Aktivierung von Selbsthilfekräften <strong>und</strong><br />

Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit gepaart mit dem Aufzeigen<br />

unterschiedlicher Sicht- <strong>und</strong> Verhaltensweisen. Die Lebensbera-<br />

tung umfasst die Beratung <strong>für</strong> Erwachsene in besonderen Le-<br />

benslagen <strong>und</strong> sozialen Problemlagen.<br />

Die Unterstützung in Erziehungs- <strong>und</strong> Beziehungsfragen <strong>und</strong> die<br />

Bewältigung individueller Problemlagen sind Voraussetzung <strong>für</strong><br />

eine gelingende Erziehung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Gestaltung des Le-<br />

bensalltags von Erwachsenen. In Beratungsbereichen, die die<br />

Erziehung<br />

von <strong>Kinder</strong>n zum Gegenstand haben <strong>und</strong> die sich mit der Wahr-<br />

nehmung von Verantwortung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> befassen, sind die Ge-<br />

währleistung des Kindeswohls, die Rechte der <strong>Kinder</strong> auf eine<br />

ihrem Entwicklungsstand entsprechende Beteiligung <strong>und</strong> Bera-<br />

tung in Not- <strong>und</strong> Konfliktsituationen im Sinne des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Jugend</strong>hilfegesetzes zu beachten. In Beratungskontexten, die<br />

Problemlagen von Erwachsenen betreffen, gilt es im Blick zu<br />

halten, ob <strong>und</strong> inwieweit die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n durch die-<br />

se Problemlagen belastet sind <strong>und</strong> zur Gewährleistung ihrer Er-<br />

ziehung weitergehende Hilfen angeboten, bzw. Maßnahmen zu<br />

ihrem Schutz ergriffen werden müssen.<br />

Für die Leistungsadressaten sind transparente <strong>und</strong> eindeutige<br />

Angebotsstrukturen zu schaffen. Der Träger der öffentlichen Ju-<br />

gend- <strong>und</strong> Sozialhilfe hat in diesem Kontext <strong>für</strong> die Ehe-, Famili-<br />

en-, Lebens – <strong>und</strong> Erziehungsberatung eine Gewährleistungs-<br />

pflicht.<br />

Hinsichtlich der Erfassung <strong>und</strong> der Falldokumentation gilt folgen-<br />

de Regelung: Ergeben sich Schnittstellen zwischen <strong>und</strong> Über-<br />

schneidungen von mehreren Leistungsbereichen innerhalb eines<br />

Falles oder erfolgt ein Wechsel des Beratungsschwerpunktes,<br />

wird der Fall dem Leistungsbereich zugeordnet in dem der<br />

Schwerpunkt der Beratung liegt. D.h. <strong>für</strong> den die überwiegende<br />

Beratungszeit aufgewendet wird.<br />

159


Allgemeine<br />

Beschreibung<br />

Leistungen der<br />

Beratungsstelle<br />

Kontaktaufnahme /<br />

Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />

160<br />

Ausdifferenzierung Kennziffern<br />

RAHMENBEDINGUNGEN EINER INTEGRIERTEN BERATUNGSSTELLE<br />

(In dieser Tabelle werden die Leistungen beschrieben, die <strong>für</strong> alle oder die entsprechend<br />

kenntlich gemachten Leistungsreiche identisch sind, um Doppelnennungen<br />

zu vermeiden)<br />

LEISTUNGSGRUPPE 1: ALLGEMEINE FRAGEN DER ERZIEHUNG UND ENTWICKLUNG<br />

LEISTUNGSGRUPPE 2: INFORMATION, BERATUNG UND BEGLEITUNG BEI PARTNER-<br />

SCHAFT, TRENNUNG UND SCHEIDUNG SOWIE AUSÜBUNG DER PERSONENSORGE<br />

LEISTUNGSGRUPPE 3: ERZIEHUNGSBERATUNG ALS HILFE ZUR ERZIEHUNG<br />

LEISTUNGSGRUPPE 4: LEBENSBERATUNG AUßERHALB DES SGBVIII<br />

LEISTUNGSGRUPPEN 1–4<br />

� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />

− Informationsgespräche (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />

Gruppen)<br />

− Im Einzelfall Beratung über Medien möglich (Internet, Fax, Telefon)<br />

− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />

Gruppen)<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− bis 5 Beratungskontakte mit darunter mindestens<br />

1 Beratungskontakt zu 3 Beratungstakten<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten


Längerfristige<br />

Beratung<br />

Leistungsgruppen 2–4<br />

� Lebensberatung <strong>für</strong> verschiedene Personengruppen<br />

− Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Themen<br />

− Bearbeitung von Problemen <strong>und</strong> Konflikten<br />

− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />

− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />

− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />

− Aufbau/Stabilisierung der Motivation zur Inanspruchnahme indizierter<br />

sozialer Unterstützungsleistungen<br />

− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />

− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />

− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />

Gruppen)<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− ab 6 Beratungskontakte mit mindestens 3<br />

Beratungstakten<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten 1<br />

1 Die Durchführung der Erhebung erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der tatsächlichen Beratungszeit in Zeittakten von 10 Minuten. Eine Beratungskontakt, der beispielsweise<br />

50 Minuten umfasst wird somit als 5 Zeittakte dokumentiert. Den Zeittakten im direkten Kontakt sind Zeiten zu fallbezogenen Tätigkeiten zugeordnet. (z.B. Vor- <strong>und</strong><br />

Nachbereitung, Dokumentation, Hilfeplangespräche, Supervision, Telefonate, Abstimmung mit den Beteiligten etc.). Die zugeordnete Zeit <strong>für</strong> fallbezogene Tätigkeiten<br />

orientiert sich in den Leistungsgruppen 1–3 am Grad der Kindeswohlgefährdung <strong>und</strong> bei der Leistungsgruppe 4 am Grad der Eigen- <strong>und</strong>/oder Fremdgefährdung.<br />

Es werden folgende Verhältnisse von Beratungszeiten zu zugeordneter sonstiger fallbezogener Bearbeitungszeit festgelegt:<br />

Fälle, in denen eine eindeutige Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung vorliegt: 1:2<br />

Fälle, in denen eine Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung vermutet wird: 1:1<br />

Fälle, in denen eine Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung nicht besteht: 1:0,5<br />

161


Therapeutische<br />

Leistungen<br />

Krisenintervention /<br />

Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />

162<br />

LEISTUNGSGRUPPEN 3 + 4<br />

� Lebensberatung als therapeutische Leistung (intensiver Prozess)<br />

− Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Themen<br />

− Bearbeitung von Problemen <strong>und</strong> Konflikten<br />

− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />

− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />

− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />

− Aufbau/Stabilisierung der Motivation zur Inanspruchnahme indizierter<br />

sozialer Unterstützungsleistungen<br />

− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />

− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />

− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />

Gruppen)<br />

Leistungsgruppen 2 – 4<br />

� Krisenintervention<br />

− Kurzfristige adhoc-Intervention<br />

− Minderung von aktuellem subjektiv empf<strong>und</strong>enen Druck<br />

− Abwendung akuter Gefährdung<br />

− Klärung weiterer Schritte<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />

Fußnoten)<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />

Fußnoten)


Konzeptqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />

� Definition der Leitziele, des Leitbildes (Selbstverständnis)<br />

− Teilhabe <strong>und</strong> Partizipation, Parteilichkeit<br />

� Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />

� Beschreibung der Hilfeerbringung:<br />

− Gemeinsame Zielvereinbarung, Zielanpassung <strong>und</strong> Überprüfung der<br />

Zielerreichung<br />

− Angemessene Qualifikation der Fachkräfte <strong>und</strong> ausreichende personelle<br />

Ausstattung<br />

� Beachtung von fachlichen Standards von Beratung<br />

� Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD<br />

− Die Beratungsleistung wird von den Beratungsstellen vorgehalten.<br />

− Der ASD informiert zielgerichtet über die Angebote der Beratungsstellen<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

163


Eingangsqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />

164<br />

� Beschreibung der Zugangsberechtigten<br />

− Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

− Andere<br />

� Beschreibung der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen:<br />

− Dialogisches Verfahren zwischen Leistungsberechtigten <strong>und</strong> Fachkräften<br />

− Zuzüglich <strong>für</strong> die Leistungsgruppen 2 – 4:<br />

− Bek<strong>und</strong>ung des Hilfebedarfs durch die Leistungsberechtigten<br />

− Einschätzung der beteiligten Fachkräfte<br />

− Dialogisches Verfahren zwischen Leistungsberechtigten <strong>und</strong> Fachkräften<br />

� Beschreibung spezifischer Zugangsangebote <strong>für</strong> spezifische Zielgruppen<br />

− Barrierefreier Zugang (als mittel- bis langfristige Zielperspektive)<br />

− Geschlechts- <strong>und</strong> kultursensible Beratung<br />

− Erreichbarkeit mit öffentlichern Verkehrsmitteln ist gewährleistet<br />

− Der freie Zugang zur Einrichtung ist <strong>für</strong> die Zielgruppen ohne Leistungsgewährung<br />

durch die Fachämter gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> kostenfrei<br />

möglich<br />

− Die Beratungsstelle ist im Sozialraum bekannt <strong>und</strong> mit anderen Institutionen<br />

gut vernetzt, um den Zugang zu erleichtern<br />

− Lage/Öffnungszeiten, (bedarfsorientiert) Terminvereinbarungen auch<br />

außerhalb der Öffnungszeiten möglich<br />

� > 90 %<br />

� < 10 %<br />

� Ja / Nein<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt


Strukturqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />

� Beschreibung der Räume/Anzahl/Größe/Ausstattung<br />

− Die Ausstattung der Einrichtung gewährt störungsfreie Einzelberatung<br />

� Beschreibung der fachlichen Standards des Personals der Beratungsstelle<br />

− Für die Leistung der Beratungsstelle liegen schriftliche Leistungs- <strong>und</strong> Leitungsprinzipien<br />

vor<br />

− Arbeitsplatzbeschreibung (Schwerpunkte / Zuständigkeiten / Vertretungen /<br />

Fallverantwortungen) mit prozentualem Anteil <strong>für</strong> fallübergreifende Tätigkeiten<br />

− Die Beratungsstelle verfügt über Fachpersonal, das sich durch seine Multiprofessionalität<br />

im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden auszeichnet<br />

− Anzahl der Stellen/Einstufung/Vollzeitäquivalenz des vorhandenen Fachpersonals<br />

pro Jahr (ohne Differenzierung der Tätigkeitsbereiche)<br />

− Beratungsspezifische Zusatzqualifikationen der Fachkräfte, durch eine wissenschaftlich<br />

<strong>und</strong> fachlich anerkannte, auf das Arbeitsfeld bezogene beraterische,<br />

psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatzqualifikation<br />

− Geeignete Zusatzfachkräfte, entsprechend den Angaben <strong>und</strong> andere Personen,<br />

die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit<br />

geeignet sind<br />

− Nicht festangestellte Beratungsfachkräfte in Form von konsiliarischer Mitarbeit<br />

<strong>und</strong> Mitarbeit in Einzelfallarbeit oder in Projekten (Arzt, Jurist <strong>und</strong> andere<br />

Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse geeignet<br />

sind)<br />

− Angaben zum Verwaltungspersonal im Sinne von Regiearbeiten / Kosten<br />

� Teamsitzungen <strong>und</strong> kollegiale Beratung ist gewährleistet<br />

� Supervision ist gewährleistet<br />

� Jährliches Fortbildungskontingente der Fachkräfte<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

Dipl.Psych., Dipl. SozA, Dipl. Soz.Päd. (obligatorisch<br />

3 VZÄ – inte. Beratungsst.), davon mindestens<br />

je 1 VZÄ aus den Gr<strong>und</strong>berufen Dipl.Psych.,<br />

Dipl.SoaA. bzw. Dipl.Soz.Päd.<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

z.B.-Päd., Dipl. Heilpäd., <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichenpyschotherapeut<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

Maximalgrenze von 10 % der bezuschussten Personalkosten<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

Mindestens 0,5 Stelle pro Beratungsstelle <strong>und</strong><br />

höchstens 0,33 Stellen pro Beratungsfachkraft<br />

(VZÄ)<br />

� Mindestens 2 Std. / wö./Fachkraft<br />

� Mindestens 2 Std./mtl./Fachkraft (ab 50% Vollzeitkraft)<br />

� Ja / Nein<br />

165


Prozessqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />

166<br />

� Beschreibung der fallbezogenen Beratungssettings:<br />

− Die Beratungstermine können mit den Ratsuchenden flexibel gestaltet werden<br />

− Die Beratungstermine sollen auch im Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />

stattfinden können<br />

− Kurze Wartezeit <strong>für</strong> die Ratsuchenden<br />

− Die Beratungsstelle arbeitet mit kompetenten Eltern als niedrigschwellige<br />

Prozessbegleiter zusammen (→ ehrenamtlich)<br />

− Schutz der Vertrauensbeziehung<br />

− Methodenvielfalt<br />

− Fachliche Unabhängigkeit bei der Durchführung der Aufgaben<br />

− Ressourcenorientierung<br />

− Ressourcenaktivierung<br />

� Beschreibung der fallübergreifenden Beratungssettings:<br />

− Die Beratungsstelle ist <strong>für</strong> Ratsuchende zu bestimmten Zeiten in der Woche<br />

geöffnet<br />

− Die Beratungsstelle bietet ausreichend niedrigschwellige Angebote an<br />

durch Präsenz im Sozialraum (→ Gehstruktur)<br />

− Die Beratungsstelle bietet ein Mindestkontingent an St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Beratung<br />

an, die außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten liegen (Dienstleistungsabend)<br />

− Entwicklung der Konzeption<br />

− Strukturierte Vernetzung im Sozialraum<br />

− Gremienarbeit zur Vernetzung<br />

− Gruppenarbeit<br />

− Zuzüglich <strong>für</strong> die LEISTUNGSGRUPPE 3:<br />

− Die Beratungsstelle trägt aktiv zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches<br />

auf Erziehungsberatung im Sinne der Kooperationsvereinbarung<br />

zwischen öffentlichen <strong>Jugend</strong>hilfeträger <strong>und</strong> Beratungsdiensten bei.<br />

− Hilfeplanung aufgr<strong>und</strong> der Feststellung längerfristigen Hilfebedarfs (als Anhaltspunkt<br />

gilt: mehr als 5 Beratungskontakte oder Beratungszeitraum länger<br />

als 3 Monate)<br />

� Ja/ Nein<br />

� Nachverhandlungen<br />

� Ja / Nein<br />

� ASD, JGH, Gemeinwesenprojekte, Schulen, <strong>Kinder</strong>tagesstätten,<br />

Schuldnerberatung, andere Beratungsdienste,<br />

Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe, Vereine


Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Ermittlung der<br />

Ergebnisqualität<br />

ALLGEMEINE<br />

BESCHREIBUNG<br />

Leistungen der<br />

Beratungsstelle<br />

Kontaktaufnahme /<br />

Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />

� Beschreibung der Auswertungskriterien<br />

− Auswertung der vom ASD zugewiesenen Fälle nach Gesamtzahl <strong>und</strong><br />

Zielerreichungen<br />

− Befragung der Leistungsadressaten<br />

− Zielvereinbarung<br />

− Zwischenreflexion <strong>und</strong> Auswertung mit den Leistungsadressaten<br />

− Zuordnung zu den beratenen Personen<br />

LEISTUNGSGRUPPE 1<br />

� Ja / Nein<br />

o Ja / Nein<br />

o Ja / Nein<br />

o Vereinbart / Nicht Vereinbart<br />

o Ja / Nein<br />

o Einzelperson / Anzahl der Personen<br />

AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />

(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 1<br />

beschrieben)<br />

Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

� Clearing/Motivationsklärung/Vermittlung/Information/Prävention<br />

− Angebot in frühen Konfliktphasen zur Vermeidung von Manifestation<br />

der Konflikte<br />

− Stärkung von Erziehungskompetenzen durch Vermittlung von Information<br />

− Aktivierung der elterlichen Eigenverantwortung <strong>und</strong> Selbsthilfe<br />

− Unterstützung von Erziehungskompetenzen<br />

− Förderung der elterlichen Problemlösekompetenz<br />

− Fallbezogene <strong>und</strong> fallunspezifische Beratungsangebote an Personenkreis<br />

„Pädagogische Fachkräfte <strong>und</strong> sonstige Personen aus dem Lebensumfeld<br />

der <strong>Kinder</strong>“<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />

Fußnoten)<br />

− Beratungskontakte unter 3 Beratungstakten<br />

sind möglich<br />

167


Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />

� Beschreibung der Hilfeerbringung:<br />

− Erziehungskompetenz wird durch Angebote der Beratung, <strong>Familie</strong>nbildung,<br />

<strong>Familie</strong>nfreizeit <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nerholung gefördert<br />

− Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Aufgaben regelt ansonsten das Landesrecht<br />

Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen<br />

168<br />

− Mütter, Väter<br />

− Andere Erziehungsberechtigte <strong>und</strong> Personen aus dem Lebensumfeld<br />

der <strong>Kinder</strong><br />

− Junge Menschen<br />

� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen des Beratungs- <strong>und</strong> Informationsbedarf<br />

in allgemeinen Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung junger<br />

Menschen:<br />

− Mütter, Väter <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte sollen ihre Erziehungsverantwortung<br />

besser wahrnehmen<br />

− Eltern sollen ihre Problemlösekompetenz weiter entwickeln<br />

− Junge Menschen sollen auf Ehe-, Partnerschaft <strong>und</strong> das Zusammenleben<br />

mit <strong>Kinder</strong>n vorbereitet werden<br />

� Beschreibung der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen:<br />

− Die Voraussetzungen liegen vor, wenn durch Angebot des Fachteams<br />

<strong>und</strong> Annahme des Leistungsberechtigten sowie auf Nachfrage Leistungen<br />

erbracht <strong>und</strong> angeboten werden<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Ja / Nein


Prozessqualität � Beschreibung der fallübergreifenden/fallunspezifischen Tätigkeiten:<br />

− Präventive Elternarbeit<br />

− Themenspezifische Fortbildung <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte<br />

− Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen von pädagogischen Fachkräften<br />

− Öffentlichkeitsarbeit<br />

− Präventive Gruppenarbeit nach themenspezifischen Schwerpunkten<br />

− Vorträge, Seminare, Gesprächsgruppen, Fachgespräche, Projektarbeiten<br />

� Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />

− Beratungen in dieser Leistungsgruppe erbringt der ASD nur mit Ausnahme<br />

als Annex – Leistung im Rahmen eigener Zuständigkeit oder<br />

kurzfristiger telefonischer Einmalberatung<br />

Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />

− Anzahl der Fälle mit telefonischer Beratung<br />

− Anzahl der Fortbildungen <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte<br />

− Organisatorische Reflexion/Selbstevaluation/Verlaufsevaluation<br />

� Ja / Nein<br />

� Ja / Nein<br />

� Ja / Nein<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Ja / Nein<br />

169


ALLGEMEINE<br />

BESCHREIBUNG<br />

Leistungen der Beratungsstelle<br />

Kontaktaufnahme /<br />

Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />

/ Längerfristige<br />

Beratung<br />

170<br />

LEISTUNGSGRUPPE 2<br />

AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />

(IN DIESER TABELLE WERDEN AUSSCHLIESSLICH DIE LEISTUNGEN DER LEISTUNGS-<br />

GRUPPE 2 BESCHRIEBEN)<br />

INFORMATION, BERATUNG UND BEGLEITUNG BEI PARTNERSCHAFT, TRENNUNG<br />

UND SCHEIDUNG SOWIE AUSÜBUNG DER PERSONENSORGE<br />

� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />

− Angebot in frühen Konfliktphasen zur Vermeidung von Manifestation<br />

der Konflikte<br />

− Unterstützung bei der Wahrnehmung <strong>und</strong> Berücksichtigung der Bedürfnisse<br />

von <strong>Kinder</strong>n<br />

− Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Wahrnehmung des Sorge-<br />

<strong>und</strong> Umgangsrechtes<br />

� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaften<br />

− Beraterische Unterstützung zur Bewältigung von Konflikten / Krisen in<br />

der Partnerschaft<br />

� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

− Aufzeigen von alternativen Handlungsmöglichkeiten bei Trennung <strong>und</strong><br />

Scheidung<br />

− Deeskalationshilfen in allen Phasen der Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei der Ausübung der Personensorge<br />

− Unterstützung bei der Ausgestaltung von Besuchskontakten<br />

− Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Wahrnehmung der Elternverantwortung<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />

Fußnoten)


Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />

− Längerfristige Beratung<br />

� Beschreibung der Hilfeerbringung der Information, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

− Rechtzeitige Information <strong>und</strong> Beratung zur Stärkung der Konfliktlösekompetenz<br />

der Eltern<br />

− Bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung Verpflichtung zur Information über das<br />

Beratungsangebot der <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfe vor gerichtlichen Verfahren<br />

<strong>und</strong> Entscheidungen<br />

− Unterstützung bei der Entwicklung eines tragfähigen Konzepts <strong>für</strong> die<br />

Wahrnehmung der elterlichen Sorge unter angemessener Beteiligung<br />

der betroffenen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage richterlicher<br />

Entscheidung<br />

� Beschreibung der Hilfeerbringung der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bei der<br />

Ausübung der Personensorge<br />

− Angemessene Beteiligung der betroffenen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />

� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />

− Klärung / Informationsweitergabe<br />

− Krisenintervention<br />

− Einzel-, Paar-, Gruppen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung<br />

− Psychosoziale / Psychologische Diagnostik<br />

− Gruppenangebot <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />

− Mediation<br />

− Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung der <strong>Familie</strong> im Kontext von <strong>Familie</strong>ngerichtsverfahren<br />

− Begleitung von Besuchskontakten im Rahmen des Umgangsrechtes<br />

− Beratungsgespräche zu Umgangs- <strong>und</strong> Sorgerechtsverfahren<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

171


Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Information, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

172<br />

− Mütter, Väter, wenn sie <strong>für</strong> ein Kind oder <strong>Jugend</strong>lichen zu sorgen haben<br />

oder tatsächlich sorgen<br />

� Beschreibung der Zielgruppen der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bei der<br />

Ausübung der Personensorge<br />

− <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />

− Mütter <strong>und</strong> Väter, die allein <strong>für</strong> ein Kind oder <strong>Jugend</strong>lichen zu sorgen<br />

haben oder tatsächlich sorgen<br />

− Andere Umgangsberechtigte<br />

− Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet<br />

� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Information, Beratung <strong>und</strong><br />

Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung; Beratungs-<br />

<strong>und</strong> Hilfebedarf:<br />

− Beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens in der <strong>Familie</strong><br />

− Bei der Bewältigung von Krisen <strong>und</strong> Konflikten in der <strong>Familie</strong><br />

− Bei der dem Kindeswohl förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung<br />

im Falle der Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

bei der Ausübung der Personensorge; Beratungs- <strong>und</strong> Hilfebedarf <strong>und</strong><br />

Bedarf an Vermittlung <strong>und</strong> (in geeigneten Fällen) Hilfestellung<br />

− Bei der Ausübung der Personensorge<br />

− Bei der Ausübung des Umgangsrechts<br />

− Bei der Befugnis Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes<br />

zu verlangen<br />

− Bei der Herstellung von Umgangskontakten<br />

− Bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor


Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />

− Zwischen der Beratungsstelle, ASD <strong>und</strong> Gericht soll ein Verfahren vereinbart<br />

werden, in welcher Form die Beratungsergebnisse hinsichtlich<br />

der Mitwirkung des <strong>Jugend</strong>amtes im gerichtlichen Verfahren genutzt<br />

werden können. Dieses Verfahren wird mit den Betroffenen kommuniziert<br />

<strong>und</strong> findet nur mit ihrem Einverständnis Anwendung<br />

− Beratungen erbringt der ASD nur dann als Annex – Leistung, wenn eine<br />

eigene Zuständigkeit besteht oder als kurzfristige telefonische Einmalberatung<br />

− In den Fällen des persönlichen Umgangs kooperieren ASD <strong>und</strong> die Beratungsstellen<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage einer im Einzelfall mit den Betroffenen<br />

vereinbarten Vorgehensweise<br />

Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />

− Anzahl der Beratungsfälle in Partnerschaften, in denen eine Manifestation<br />

von Konflikten vermieden werden konnte<br />

− Anzahl der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatungen, in denen ein tragfähiges<br />

Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet<br />

wurde<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein tragfähiges Konzept zur Stabilisierung<br />

der Eltern – Kind - Beziehung erarbeitet wurde<br />

− Anzahl der Fälle, die im Kontext von <strong>Familie</strong>gerichtsverfahren Begleitung<br />

<strong>und</strong> Unterstützung bedurften<br />

− Anzahl der Fälle, die die Erarbeitung einer Vorlage zur Entscheidung <strong>für</strong><br />

das <strong>Familie</strong>n unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls bedurften<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, die zu einer Auswertung mit den Betroffenen<br />

führten<br />

� Erfüllt / nicht erfüllt<br />

� Ja / Nein<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

173


ALLGEMEINE<br />

BESCHREIBUNG<br />

Leistungen der Beratungsstelle<br />

Kontaktaufnahme /<br />

Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />

/ längerfristige<br />

Beratung / therapeutische<br />

Leistungen<br />

174<br />

Leistungsgruppe 3<br />

AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />

(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 3 beschrieben)<br />

ERZIEHUNGSBERATUNG ALS HILFE ZUR ERZIEHUNG<br />

� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />

− Klärung, Einordnung <strong>und</strong> Abgrenzung der vorgestellten Konflikte<br />

� Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung <strong>und</strong> Erziehungsberatung als Hilfe<br />

zur Erziehung als therapeutische Leistung<br />

− Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern<br />

− Verhinderung der Notwendigkeit stärker einschneidender Hilfen nach dem<br />

KJHG<br />

− Verhinderung langfristig hilfeabhängiger <strong>Familie</strong>nsysteme<br />

− Entwicklung eines gemeinsamen Erziehungskonzeptes<br />

− Einbeziehung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />

− Angebote an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />

− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />

− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />

− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />

− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />

− Aktivieren der Selbsthilferessourcen der Eltern<br />

− Ressourcenorientierung am familiären System<br />

− Anregung <strong>für</strong> alternative Sichtweisen <strong>und</strong> Wahrnehmungsmuster <strong>und</strong> alternativem<br />

Erziehungsverhalten<br />

− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten<br />

(siehe Fußnote)


Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />

− Längerfristige Beratung<br />

− Therapeutische Leistungen<br />

� Beschreibung der Hilfeerbringung der Erziehungsberatung gem. § 27 i.V.m. § 28<br />

KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. § 28 KJHG<br />

− Art <strong>und</strong> Umfang der Hilfen orientieren sich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall<br />

<strong>und</strong> beziehen das engere soziale Umfeld ein<br />

− Hilfeplanung aufgr<strong>und</strong> der Feststellung längerfristigen Hilfebedarfs (als Anhaltspunkt<br />

gilt: mehr als 5 Beratungskontakte oder Beratungszeitraum länger<br />

als 3 Monate)<br />

− Unterschiedliche methodische Ansätze<br />

� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />

− In der Erziehungsberatung als Maßnahme der Hilfen zur Erziehung erfolgt<br />

im Sinne des § 36 SGB VIII eine Hilfeplanung<br />

− Die Beratungsstellen arbeiten sozialräumlich<br />

− Erziehungsberatung verfügt über ein ausdifferenziertes Angebot von Methoden<br />

Hierzu zählen:<br />

o Diagnostik<br />

o Beratung<br />

o therapeutisches Arbeiten<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

�<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

�<br />

�<br />

�<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

175


Konzeptqualität<br />

(Forts.)<br />

176<br />

− Das Angebot umfasst u.a:<br />

o Beratung als Krisenintervention<br />

o Beratung/Therapie mit Eltern, <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n in verschiedenen<br />

Settings<br />

o Sozialtherapeutische <strong>und</strong> themenspezifische Gruppenarbeit mit Eltern,<br />

<strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n<br />

o Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Diensten <strong>und</strong> Professionen<br />

o Durchführung von Hilfeplanverfahren<br />

o Unterschiedliche Methoden<br />

- Die Wahl der Methoden erfolgt eindeutig <strong>und</strong> transparent über die<br />

Hilfeplangestaltung<br />

- Die Methoden sind voneinander abgrenzbar<br />

- Die vorrangige Leistungsverpflichtung des Krankenversicherungsträgers<br />

ist zu prüfen


Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung<br />

gem. § 27 i.V.m. § 28 KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. §<br />

28 KJHG<br />

− Personensorgeberechtigte<br />

− Andere Erziehungsberechtigte<br />

− Junge Erwachsene aus § 41 KJHG<br />

� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen der Erziehungsberatung als Hilfe<br />

zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 28 KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige<br />

gem. § 41 i.V.m. § 28 KJHG:<br />

− Es gelten die Voraussetzungen nach § 27 KJHG:<br />

− Eine dem Wohl des Kindes oder <strong>Jugend</strong>lichen entsprechende Erziehung<br />

ist nicht gewährleistet<br />

− Die Hilfe zur Erziehung ist <strong>für</strong> die Entwicklung geeignet <strong>und</strong> notwendig<br />

− Sie umfasst pädagogische <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene therapeutische Leistungen<br />

− Nach den Voraussetzungen des § 28 KJHG besteht Hilfebedarf bei:<br />

− Der Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Probleme<br />

<strong>und</strong> der zugr<strong>und</strong>e liegenden Faktoren<br />

− Der Lösung von Erziehungsfragen<br />

− Der Unterstützung bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />

Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />

− Die Hilfefälle werden in fachlicher Abwägung der zuständigen Fachkraft des<br />

<strong>Jugend</strong>amtes <strong>und</strong> in Abstimmung mit den Betroffenen an die Beratungsstellen<br />

verwiesen oder in einem gemeinsamen Gespräch mit der übernehmenden<br />

Beratungsstelle vermittelt. Im Rahmen dieses Gespräches werden die<br />

Federführung im Hilfeplanverfahren, die weitere Zusammenarbeit <strong>und</strong> die<br />

Aufgabenteilung geklärt<br />

− Beratungen erbringt der ASD nur dann als Annex – Leistung, wenn eine eigene<br />

Zuständigkeit besteht oder als kurzfristige telefonische Einmalberatung<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

177


Ergebnisqualität<br />

178<br />

� Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, die durch den ASD vermittelt / „geschickt“ wurden<br />

<strong>und</strong> sich die Adressaten auf den Beratungsprozess eingelassen haben<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart<br />

wurde (<strong>und</strong> bei Bedarf angepasst) wurde<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Ziel erreicht wurde<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, bei denen stärker einschneidende Hilfen nach<br />

den §§ 27 ff KJHG verhindert wurden<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen eine aktive Unterstützung aus dem sozialen<br />

Kontext eingetreten ist<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein Hilfeplan erstellt wurde<br />

− Anzahl der Fälle, in denen die gemeinsamen Ziele des Hilfeplans erreicht<br />

wurden<br />

− Anzahl der Fälle mit Diagnostik<br />

− Anzahl der Fälle mit therapeutischem Setting<br />

− Anzahl der Fälle, die als Krisenintervention Zugang gef<strong>und</strong>en haben<br />

− Anzahl der Fälle, bei denen ein themenspezifisches Gruppenangebot stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat<br />

− Anzahl der Fälle, die im weiteren durch Krankenkassen finanziert wurden<br />

− Anzahl der Fälle mit Migrantenhintergr<strong>und</strong><br />

− Anzahl der Vernetzungskontakte mit anderen Institutionen<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, die durch die Kooperationsvereinbarung mit dem<br />

ASD geschickt wurden<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen alle <strong>für</strong> den Fall relevanten Personen<br />

am Prozess beteiligt waren<br />

− Anzahl der Beratungstermine, die im Lebensumfeld des Beratenen stattfanden<br />

− Anzahl der Beratungssettings in Unterstützung von kompetenten Eltern als<br />

ehrenamtliche, niedrigschwellige Prozessbegleiter<br />

� Ja / Nein<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen /keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen


ALLGEMEINE<br />

BESCHREIBUNG<br />

Leistungen der Beratungsstelle<br />

Kontaktaufnahme /<br />

Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />

/ Längerfristige<br />

Beratung / Therapeutische<br />

Leistungen<br />

LEISTUNGSGRUPPE 4<br />

AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />

(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 4 beschrieben)<br />

LEBENSBERATUNG AUSSERHALB DES SGB VIII<br />

� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />

− Beratung von Paaren<br />

− Beratung von Einzelpersonen in persönlichen Problemsituationen <strong>und</strong> Lebenskrisen<br />

Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />

− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />

− Längerfristige Beratung<br />

− Therapeutische Leistungen<br />

� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />

− Klärung / Informationsweitergabe<br />

− Krisenintervention<br />

− Einzel-, Paar-, Gruppen<br />

− Psychosoziale / Psychologische Diagnostik<br />

− Mediation<br />

Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Lebensberatung<br />

− Erwachsene (Frauen, Männer <strong>und</strong> Paare)<br />

� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Lebensberatung. Es gibt Unterstützungs-<br />

<strong>und</strong> Beratungsbedarf bei:<br />

− Konflikten, Krisen <strong>und</strong> soziale Angelegenheiten von Erwachsenen<br />

Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />

− Der ASD erbringt Beratungsleistungen in diesem Bereich nur als Annex-<br />

Leistung im Rahmen der eigenen Fallzuständigkeit<br />

� vorhanden / nicht vorhanden<br />

− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten<br />

(siehe Fußnote)<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Liegt vor/liegt nicht vor<br />

� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />

179


Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />

180<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart<br />

wurde (<strong>und</strong> bei Bedarf angepasst) wurde<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Ziel erreicht wurde<br />

− Anzahl der Beratungsfälle, in denen die Adressaten auf Empfehlung von<br />

Kooperationspartnern (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger, andere Beratungsstellen,<br />

ASD) zur Beratung kamen<br />

o Vereinbart / Nicht Vereinbart<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />

o Fallzahlen / keine Fallzahlen


Team einer integrierten Beratungsstelle im Bereich Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

Festangestellte Beratungsfachkräfte<br />

Gr<strong>und</strong>berufe <strong>für</strong> integrierte Beratungsstelle<br />

3<br />

Geeignete<br />

Zusatzfachkräfte:<br />

Zusatzqualifikationen<br />

Leistungsgruppe 1<br />

Allgemeine Fragen der<br />

Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

(§16 SGB VIII)<br />

Leistungsgruppe 2<br />

Information, Beratung <strong>und</strong><br />

Begleitung bei Partnerschaft,<br />

Trennung <strong>und</strong><br />

Scheidung sowie Ausübung<br />

der Personensorge<br />

(§§ 17/18 SGB VIII)<br />

Leistungsgruppe 3<br />

Dipl.-Psych.<br />

Dipl. SozA /SozPäd.<br />

Erziehungsberatung als<br />

Hilfe zur Erziehung<br />

(§ 28 SGB VIII)<br />

Leistungsgruppe 4<br />

Lebensberatung außerhalb<br />

SGB VIII<br />

(§ 8 BSHG) 2<br />

mindestens 3 VZÄ bei integrierten Beratungsstellen, zudem müssen beide Gr<strong>und</strong>berufe vertreten sein 4 . Seitens des<br />

Landes ist zu klären, ob neuere Abschlüsse, wie die des Masters/Bachelors anzuerkennen sind.<br />

Dipl.-Päd.<br />

Dipl.-Heilpäd.<br />

<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichenpsychotherapeut<br />

<strong>und</strong> andere Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit geeignet sind<br />

Jede Beratungsfachkraft soll zum Gr<strong>und</strong>beruf eine wissenschaftlich <strong>und</strong> fachlich anerkannte, auf das Arbeitsfeld<br />

bezogene beraterische, psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.<br />

2 Je nach Ausrichtung der Lebensberatungsstelle mit spezifischer Zielgruppe aus der Leistungsgruppe 4 ist über einen Ausnahmefall zu entscheiden. Dieser umfasst<br />

die Beibehaltung einer eigenständigen Beratungsstelle ohne <strong>Integration</strong> in eine Integrierte Beratungsstelle<br />

3 Eine Gewichtung der Gr<strong>und</strong>berufe erfolgt je nach Leistungsspektrum der Beratungsstelle. Bei einer integrierten Beratungsstelle sollten beide Gr<strong>und</strong>berufe mit je<br />

einer VZÄ-Stelle vertreten sein. Darüber hinaus kann es sich um geeignete Zusatzfachkräfte <strong>für</strong> die dritte VZÄ-Stelle handeln.<br />

4 Um die Trägervielfalt bei der Einrichtung von integrierten Beratungsstellen sicherzustellen, wird die Möglichkeit zur Bildung von Trägerverbünden explizit einge-<br />

räumt.. Es erfolgt keine Empfehlung zur Bildung einer maximalen Gesamtteamgröße.<br />

181


Nicht fest angestellte Beratungsfachkräfte<br />

konsiliarische Mitarbeit<br />

(Beratung der Berater)<br />

Mitarbeit in Einzelfallarbeit oder<br />

Projekten<br />

Verwaltungsfachkraft<br />

Raumbedarf 5<br />

182<br />

Leistungsgruppe 1<br />

Allgemeine Fragen der<br />

Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

(§16 SGB VIII)<br />

5 Eine Regelung über den Raumbedarf erfolgt über die Leistungsbeschreibung<br />

Leistungsgruppe 2<br />

Information, Beratung <strong>und</strong><br />

Begleitung bei Partnerschaft,<br />

Trennung <strong>und</strong><br />

Scheidung sowie Ausübung<br />

der Personensorge<br />

(§§ 17/18 SGB VIII)<br />

Arzt, Jurist<br />

Leistungsgruppe 3<br />

Erziehungsberatung als<br />

Hilfe zur Erziehung<br />

(§ 28 SGB VIII)<br />

Arzt<br />

Leistungsgruppe 4<br />

<strong>und</strong> andere Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse geeignet sind<br />

Lebensberatung außerhalb<br />

SGB VIII<br />

(§ 8 BSHG)<br />

Seitens des Landes ist eine finanzielle Maximalgrenze von 5.000,00 € pro Beratungsstelle <strong>und</strong> Jahr fest-<br />

gelegt. Die St<strong>und</strong>ensätze müssen gesondert ausgewiesen werden.<br />

Seitens der Stadt wird eine Maximalgrenze von 10 % der Personalkosten <strong>für</strong> konsiliarische bzw. nicht fest angestellte<br />

Beratungskräfte eingeführt (findet Eingang in der Finanzierungstabelle)<br />

mindestens 0,5 Stelle pro Beratungsstelle <strong>und</strong> höchstens 0,33 Stellen pro Beratungsfachkraft (VZÄ)


Anlage Nr. 3 zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den<br />

Trägern von Beratungsstellen der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

1. Beratungsstellenkennzahl<br />

Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />

Anzahl der Beratungstakte) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Erziehungs-<br />

beratung <strong>und</strong> Ehe-, Lebens- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung in Mainz wider. Sie wird auf folgende<br />

Weise gewonnen:<br />

Berechnung 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />

Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“.<br />

Als Minutenanzahl pro Takt werden unabhängig von der Beratungsstruktur der Beratungs-<br />

stelle einheitlich 10 Minuten festgelegt. In der Summe der Beratungstakte sind Vor- <strong>und</strong><br />

Nachbereitungszeiten der Beratungstermine entsprechend den Regeln der Leistungsbe-<br />

schreibung bereits eingeschlossen.<br />

Beratungstakte gehen nur dann in die Berechnung ein, wenn <strong>für</strong> die Beratungseinheit min-<br />

destens 3 Beratungstakte aufgewendet wurden.<br />

2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />

Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusam-<br />

men aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzten Stellen in der Beratung. Sie<br />

wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Σ<br />

i = 1<br />

Berechnung 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />

Summe der Beratungstakte des Betrachtungsjahres<br />

Kleinstes Ergebnis des Zählers von allen Beratungsstellen<br />

Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />

38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />

i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />

Ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, wird zur<br />

Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Seine Fehlzeiten werden ab<br />

diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />

183


3. Budget 1:<br />

3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />

Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />

Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leis-<br />

ten. Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />

Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />

ein Mitarbeiter so lange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzah-<br />

lung erhält. Nach Beendigung (oder bei nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im<br />

Krankheitsfall wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />

3.2. Konsiliarische Mitarbeiter<br />

Die jährlichen Gesamtkosten <strong>für</strong> Konsiliarische Mitarbeiter sind auf 10% des Vorjahreszu-<br />

schusses der Stadt Mainz begrenzt. Die Punktverteilung erfolgt nach folgender Formel:<br />

Gesamtkosten aller konsiliarischen Mitarbeiter<br />

= Punktzahl <strong>für</strong> das Merkmal „Konsiliarische Mitarbeiter“<br />

1000<br />

Berechnung 3: Berechnung der Punktzahl <strong>für</strong> das Merkmal „Konsiliarische Mitarbeiter“<br />

3.3. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />

Zur Beratungsfläche zählt die Flächengröße der Beratungsstelle, bezogen auf die Personal-<br />

anteile, die zur Beratung Mainzer Bürger zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung der Flächen-<br />

größen ist einmalig eine genaue Messung der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />

In die Flächenberechnung werden nicht mit einbezogen:<br />

� Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä.<br />

� Keller- <strong>und</strong> Dachbodenräume, soweit nicht als Beratungsräume genutzt (Abstellkeller,<br />

Heizungskeller o.ä.)<br />

� Fremdgenutzte Flächen. Teilweise fremd genutzte Flächen werden ihrem Anteil der<br />

Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße abgezogen.<br />

� Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine fi-<br />

184<br />

nanziellen Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die<br />

Verpflichtungen eines Mietverhältnisses hinausgehen.


3.4. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />

Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />

konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />

Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachli-<br />

chen Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />

Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />

Σ<br />

i = 1<br />

Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />

Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungszeitraums<br />

Berechnung 4: Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />

Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />

Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />

werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />

der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />

hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />

3.5 Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />

i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />

Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />

der Beratungsstelle entstehen:<br />

� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />

o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am<br />

Betrieb der Beratungsstelle.<br />

o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />

Betrieb der Beratungsstelle.<br />

� Regiekosten:<br />

o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister,<br />

Hilfspersonal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />

o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />

� Sachkosten:<br />

dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />

o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkos-<br />

ten.<br />

o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />

o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />

o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren<br />

u.ä.)<br />

185


o Zinsaufwendungen<br />

o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG-<br />

Abschreibungen.<br />

Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />

� Mietkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />

von Eigentümerkosten<br />

� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />

Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personal-<br />

kosten.<br />

Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />

das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />

Beratungsstelle.<br />

Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />

� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />

� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />

4. Budget 2:<br />

4.1. Leistungsgruppe 2<br />

4.1.1 Anteil der Fälle in der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung , bei denen ein tragfähi-<br />

ges Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet wurde<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Trennungs- <strong>und</strong><br />

Scheidungsberatung.<br />

4.1.2 Anteil der strittigen Beratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne<br />

186<br />

gerichtliches Verfahren unter Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wur-<br />

de.<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen strittigen Beratungsfällen der Leistungs-<br />

gruppe in denen die Umgangspraxis ein Thema der Beratung war.


4.2. Leistungsgruppe 3<br />

4.2.1. Anteil der durch den ASD vermittelten/geschickten Beratungsfälle, bei denen die Ad-<br />

ressaten den Beratungsprozess aufgenommen haben (mindestens 3 Kontakte zu<br />

mindestens je 3 Zeittakten)<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen, die durch den ASD vermit-<br />

telt bzw. geschickt wurden.<br />

4.2.2. Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein<br />

Erstgespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgt ist (zu mindestens 5 Zeittakten)<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen mit der Indikation „Kindes-<br />

wohlgefährdung“.<br />

4.2.3. Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindes-<br />

tens 3 Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Leistungsgruppe 3.<br />

4.3. Leistungsgruppe 4<br />

4.3.1. Anteil aller Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />

bei Bedarf angepasst wurde.<br />

Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Leistungsgruppe 4.<br />

5. Korrektur der Beratungsstellenpunktzahlen gemäß dem Anteil der Mainzer Bera-<br />

tungsfälle an allen Beratungsfällen<br />

Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Leistungsvereinbarung) sieht vor, dass der Anteil<br />

der Mainzer Beratungsfälle an allen Beratungsfällen 90% nicht unterschreiten soll. Für Bera-<br />

tungsstellen in denen diese Vereinbarung eingehalten wird, ändert sich durch die folgende<br />

Korrekturrechnung nichts an der Beratungsstellenpunktzahl. Diejenigen Beratungsstellen, die<br />

den verbleibenden 10%-Anteil <strong>für</strong> die Beratung Nicht-Mainzer Bürger überschreiten, erfahren<br />

durch folgende Rechnung eine Verminderung ihrer Punktzahlen aus der Tabelle 1 <strong>und</strong> aus<br />

der Tabelle 2, die genau dem überschreitenden Anteil der Beratungsfälle entspricht. Die<br />

Punktzahlminderung wird der Stadt Mainz zugeschrieben, die dann den der zugeschriebe-<br />

nen Punktzahl entsprechenden Zuschussbetrag einbehält.<br />

187


Fälle aus Mainz im Betrachtungszeitraum * 1,111 * 100<br />

Gesamtzahl der Fälle im Betrachtungsjahr<br />

Nebenbedingungen:<br />

Wenn „Y“ >= 100 Prozentwert anzuerkennender Fälle = 100%<br />

Wenn „Y“ < 100 Prozentwert anzuerkennender Fälle = Y<br />

(100 – Prozentwert anzuerkennender Fälle) * erreichte Beratungsstellenpunktzahl<br />

100<br />

= Punktzahlminderung<br />

Berechnung 5: Berechnung der Punktzahlminderung bei Überschreitung des Anteils an Beratungsfällen Nicht-Mainzer Bürger<br />

Leistungsmerkmal<br />

Punktwert - Tabelle 1<br />

Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Fachl. Mitarbeiter/ - Mit spezifischer<br />

Berufsausbildung<br />

innen<br />

(BAT unterhalb<br />

BAT IVb)<br />

Konsiliarische<br />

Mitarbeiter<br />

Beratu ngsstellengröße<br />

(Fläche)<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

durchschnittl.<br />

vollzeitäquivalenter<br />

Mitarbeiter<br />

<strong>und</strong> Jahr<br />

Sach- <strong>und</strong> Regiekosten,<br />

Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />

Verwaltung<br />

188<br />

= Y<br />

42 52,5 65,4 72,02<br />

Mit spezifischer<br />

Berufsausbildung<br />

(BAT IVb bis IVa)<br />

Mit spezif. Berufsausbildung<br />

(BAT III bis IIa)<br />

Eingangsprüfung:<br />

Ist die Summe der Kosten kleiner gleich oder größer als 10% des<br />

Vorjahreszuschusses <strong>für</strong> die Beratungsstelle?<br />

Mit spezifischer<br />

Berufsausbil-dung<br />

FH oder Uni (BAT<br />

Ib oder höher)<br />

x


Leistungsgruppe 2<br />

Merkmal Ausprägungen<br />

Verarbeitungsregel Punktzahl<br />

Anteil der Fälle in der<br />

Trennungs- <strong>und</strong><br />

Scheidungsberatung, bei<br />

denen ein tragfähiges Konzept<br />

zur Wahrnehmung der<br />

Elternverantwortung erarbeitet<br />

wurde<br />

Anteil der strittigen<br />

Beratungsfälle, in denen ein<br />

tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong><br />

ohne gericht-liches Verfahren<br />

unter Einbeziehung des<br />

Kindes je nach Alter erarbeitet<br />

wurde<br />

Leistungsgruppe 3<br />

Anteil der durch den ASD<br />

vermittelten/ geschickten<br />

Beratungsfälle, bei denen die<br />

Adressaten den Beratungsprozess<br />

aufgenommen<br />

haben (mindestens 3 Kontakte<br />

zu mindestens je 3 Zeittakten)<br />

Anteil der Beratungsfälle mit<br />

der Indikation "Kindeswohlgefährdung",<br />

bei denen<br />

ein Erstgespräch innerhalb 48<br />

St<strong>und</strong>en erfolgt ist.<br />

(mindestens 5 Zeittakte)<br />

Anteil der langzeitigen<br />

Beratungsfälle, bei denen<br />

mindestens ein Kontakt zu<br />

mindestens 3 Zeittakten in der<br />

Lebenswelt des Kindes<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat<br />

Leistungsgruppe 4<br />

Anteil der Beratungsfälle, in<br />

denen ein gemeinsa-mes<br />

Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />

bei Bedarf angepasst wurde<br />

–1 1<br />

bis zu 10% der<br />

Fälle<br />

in >10 - 50 % der<br />

Fälle<br />

–1 1<br />

bis zu 10% der<br />

Fälle<br />

in >10 - 35 % der<br />

Fälle<br />

–1 1<br />

bis zu 7% der<br />

Fälle<br />

in >7 - 35 % der<br />

Fälle<br />

–1 1 1,5 2<br />

bis zu 10% der<br />

Fälle<br />

in >10 - 50 % der<br />

Fälle<br />

–1 1<br />

bis zu 10% der<br />

Fälle<br />

in >10 - 50% der<br />

Fälle<br />

–1 1<br />

bis zu 10% der<br />

Fälle<br />

Punktwert - Tabelle 2<br />

in >10 - 30% der<br />

Fälle<br />

1,5<br />

in >50% der Fälle<br />

1,5<br />

in >35% der Fälle<br />

1,5<br />

in >35% der Fälle<br />

in >50 - 70<br />

% der Fälle<br />

1,5<br />

in > 70%<br />

der Fälle<br />

in >50% der Fälle<br />

1,5<br />

in >30% der Fälle<br />

Als 100% gilt jeweils die Summe<br />

der Fälle, in denen das Merkmal<br />

angestrebt wurde. Die<br />

Ausprägungen beziehen sich<br />

auf den prozentualen Anteil der<br />

Fälle, in denen das Merkmal<br />

erreicht wurde. Die<br />

Punktzahl der gültigen<br />

Ausprägung ist mit der<br />

Beratungssstellenkennzahl zu<br />

multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis<br />

zu übernehmen.<br />

189


Erläuterungen zur Anlage 3 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich der Ehe-,<br />

<strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />

Erläuterungen zur Punktwert-Tabelle 1<br />

Zu 1. der Anlage (Beratungsstellenkennzahl)<br />

Die Beratungsstellenkennzahl fungiert als Größenindikator der Beratungsstelle in Relation zu<br />

den anderen Beratungsstellen des Beratungsbereichs. In den Punktwerttabellen dient die<br />

Kennzahl als Multiplikator bei jenen Merkmalen, bei denen die Berücksichtigung der Bera-<br />

tungsstellengröße notwendig ist.<br />

Beispiel: Es wird <strong>für</strong> alle Beratungsstellen der Zähler eingesetzt (Beratungstakte im Betrach-<br />

tungszeitraum). Der kleinste Zähler wird <strong>für</strong> alle Beratungsstellen zum Nenner. Auf diese<br />

Weise erhält die Beratungsstelle mit dem kleinsten Zähler die Beratungsstellenkennzahl „1“.<br />

Beratungsstelle 1 Beratungsstelle 2 Beratungsstelle 3<br />

7. 920Beratungstakte<br />

7.<br />

920<br />

= 1,0<br />

9. 650Beratungstakte<br />

= 1,22<br />

7.<br />

920<br />

14. 100Berat.<br />

takte<br />

7.<br />

920<br />

=1,78<br />

Der Zähler in der Beispielrechnung ergibt <strong>für</strong> die Beratungsstelle 1 79.200. Dieser Wert wird<br />

<strong>für</strong> alle drei Beratungsstellen in den Nenner gesetzt. Damit erhält die Beratungsstelle 1 den<br />

Wert „1“ <strong>und</strong> die anderen Beratungsstellen je einen Wert der in direkter Größenrelation dazu<br />

steht.<br />

Punktwertbeispiel:<br />

Zur weiteren beispielhaften Erläuterung wird eine Beratungsstellenkennzahl mit dem Wert „1,3“ einer<br />

imaginären Beratungsstelle angenommen.<br />

Zu 2. der Anlage (Mitarbeiteranzahl)<br />

Beispiel:<br />

Mitarb. 1 1 Stelle Ganzjährig beschäftigt<br />

Mitarb. 2 ½ Stelle 11 Monate des<br />

Jahres beschäft.<br />

Mitarb. 3 1 Stelle 10 Monate des<br />

Jahres beschäft.<br />

Mitarb. 4 1 Stelle Ganzjährig beschäftigt<br />

190<br />

10% der Arbeit<br />

beratungsfremd<br />

2002Std . – 10% = 1801,8 Std.<br />

15% der Arbeit: 2002Std.<br />

* 11Mon.<br />

– 15% = 779,9 Std.<br />

beratungsfremd 12Monate<br />

* 2<br />

Keine beratungs- 2002Std.<br />

* 10Mon.<br />

fremde Tätigkeit 12Monate<br />

Keine beratungsfremde<br />

Tätigkeit<br />

= 1668,3 Std.<br />

= 2002 Std.


1.<br />

801,<br />

8Std.<br />

+ 779,<br />

9Std.<br />

+ 1.<br />

668,<br />

3Std.<br />

+ 2.<br />

002Std.<br />

6.<br />

252<br />

= = 3,12 Vollzeitäquivalente<br />

38,<br />

5Wochenstd.<br />

* 52Wochen<br />

2002<br />

Zu 3.1. der Anlage (Fachliche Mitarbeiter)<br />

Hierbei ist nicht die Summe der Vollzeitäquivalente gefragt, wohl aber das Vollzeitäquivalent<br />

jedes einzelnen Mitarbeiters. Der Äquivalentwert des einzelnen Mitarbeiters wird in der Ta-<br />

belle dann mit dem Punktwert multipliziert, der zu seiner Gehaltsausprägung passt. An-<br />

schließend erfolgt die Aufsummierung der ermittelten Punktzahlen.<br />

Punktwertbeispiel:<br />

Die Anteile pro Vollzeitäquivalent werden aus dem Anteil der Jahresst<strong>und</strong>en an den Vollzeitjahres-<br />

st<strong>und</strong>en berechnet.<br />

Zu 3.2. der Anlage (Konsiliarische Mitarbeiter)<br />

Angenommen seien Kosten <strong>für</strong> Konsiliarische Mitarbeiter in Höhe von 3.500 €. Der Betrag<br />

wird in die Formel aus der Tabelle 1 eingesetzt.<br />

3.500<br />

1.000<br />

Zu 3.3. der Anlage (Beratungsstellengröße (Fläche))<br />

Die Ermittlung der Flächengröße erfolgt zunächst ganz praktisch durch Zuhilfenahme eines<br />

Zollstocks. Maßgeblich sind nur Innenräume, die als Beratungsraum, <strong>und</strong> Nebenräume der<br />

Beratungstätigkeit (z.B. WC, Büro, o.ä.) genutzt werden. Fremdgenutzte Räume bleiben un-<br />

berücksichtigt. Teilweise fremdgenutzte Räume werden entsprechend dem Anteil der<br />

Fremdnutzung abgezogen.<br />

Jahresst<strong>und</strong>en Gehaltsgruppe Anteil pro Vollzeitäquivalent<br />

Punktwert<br />

Mitarbeiter 1 1.801,8 BAT I b 90,0 % 72,02 * 0,9 = 64,82<br />

Mitarbeiterin 2 779,9 BAT II b 39,0 % 65,40 * 0,39 = 25,51<br />

Mitarbeiterin 3 1.668,3 BAT IV a 83,3 % 52,50 * 0,833 = 43,73<br />

Mitarbeiter 4 2.002,0 BAT IV b 100,0 % 52,50 * 1,00 = 52,50<br />

= 3,5<br />

∑ = 186,56<br />

Punktwert: 186,56<br />

Punktwert: 3,5<br />

191


Punktwertbeispiel:<br />

Die gemietete Beratungsstellenfläche sei 180 qm. Auf 40qm dieser Fläche finden zu 40% beratungsfremde<br />

Aktivitäten statt.<br />

40qm*<br />

40<br />

180 qm ( ) = 164qm<br />

100<br />

− Beratungsstellenfläche 164qm * 0,078 = 12,79<br />

Zu 3.4. der Anlage (Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen der Betrachtungsperiode)<br />

Punktwertbeispiel:<br />

Die Mitarbeiter aus obigem Beispiel (Zu 2) seien in der Betrachtungsperiode auf Fortbildungsveranstaltungen<br />

gewesen.<br />

Mitabeiter 1 3 Tage<br />

Mitarbeiterin 2 4 Tage<br />

Mitarbeiterin 3 0 Tage<br />

Mitarbeiter´ 4 2 Tage<br />

3 +<br />

4 + 0<br />

3,<br />

12<br />

+ 2<br />

=<br />

2,<br />

88<br />

(Arbeitstage)<br />

Der Punktwert der Ausprägung „2-3,99 Arbeitstage“ lautet 1,1. Dieser Wert ist mit der Beratungsstellenkennzahl<br />

zu multiplizieren. Die Beratungsstellenkennzahl sei „1,3“.<br />

2,88 * 1,3 = 3,74<br />

Zu 3.4. (Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung)<br />

Punktwertbeispiel:<br />

Gehaltsgruppe <br />

Jahresarbeitgeberaufwendungen<br />

Vollzeit)<br />

Vollzeitäquivalent-<br />

Anteil<br />

Jahresarbeitgeberaufwendungen<br />

Mitarbeiter 1 BAT I b 72.000 € 90,0 % 64.800,00 €<br />

Mitarbeiterin 2 BAT II b 67.100 € 39,0 % 26.169,00 €<br />

Mitarbeiterin 3 BAT IV a 55.200 € 83,3 % 45.981,60 €<br />

Mitarbeiter 4 BAT IV b 50.875 € 100,0 % 50.875,00 €<br />

∑ 187.825,60 €<br />

Führungsaufgaben 7.200 €<br />

Sach- <strong>und</strong> Regiekosten 19.760 €<br />

Verwaltungskosten 17.000 €<br />

192<br />

Punktwert: 12,79<br />

Punktwert: 3,74<br />

43.960 €


43.960 / 187.825,60 = 0,234<br />

� Die Höhe der betreffenden Kosten entspricht 23,40% von den Personalkosten. Der obere <strong>und</strong><br />

untere dazugehörige Punktwert (von 23% <strong>und</strong> 24%) ist lt. Tabelle 1 33,33 <strong>und</strong> 26,66. Die<br />

Tabellenpunktzahl wäre:<br />

33,33 – (33,33 – 26,66)*0,4 = 30,66<br />

� Das Punktwertergebnis multipliziert mit der Beratungsstellenkennzahl wäre<br />

also:<br />

30,66 * 1,3 = 39,86<br />

Gesamtbetrachtung der Punktwertbeispiele:<br />

Fachliche Mitarbeiter/-innen 186,56 Punkte<br />

Konsiliarische Mitarbeiter 3,50 Punkte<br />

Beratungsstellengröße (Fläche) 12,79 Punkte<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen 3,74 Punkte<br />

Sach-, Regie, Leitungs- <strong>und</strong> Verwaltungskosten 39,86 Punkte<br />

Gesamtpunktzahl der Tabelle 1 246,45 Punkte<br />

Punktwert: 39,86<br />

Zu 5. (Korrektur der Beratungsstellenpunktzahl gemäß dem Anteil der Mainzer Beratungsfäl-<br />

le an allen Beratungsfällen)<br />

In den Betrachtungen der Tabelle 1 wird stets die gesamte Beratungsstelle betrachtet. Es<br />

soll bei der Bezuschussung sichergestellt sein, dass nur der Anteil der Beratungsstelle finan-<br />

ziert wird, der tatsächlich, wie in der Leistungsbeschreibung vereinbart, mindestens zu 90%<br />

Mainzer Bürger berät. Aus der tatsächlichen Anzahl der Mainzer Fälle <strong>und</strong> der Gesamtzahl<br />

aller Beratungsfälle wird zunächst, der Anteil der Mainzer Beratungsfälle berechnet, ein-<br />

schließlich höchstens 10% Nicht-Mainzer Fälle.<br />

Die Fallzahl mit Beratungsfällen aus Mainz wird um einen 10%-Anteil erhöht. Die Anzahl<br />

Mainzer Fälle macht dabei 90% der anzuerkennenden Fälle aus. Die Anzahl Mainzer Fälle<br />

muss also durch 90 geteilt <strong>und</strong> mit 100 multipliziert werden. Es ergibt sich anders ausge-<br />

drückt (100/90= 1,11111) ein Multiplikator von 1,111 bzw. ein Aufschlag von 11,11%.<br />

Angenommen seien <strong>für</strong> die Beratungsstelle 2:<br />

� 250 Beratungsfälle aus Mainz<br />

� 50 Beratungsfälle aus der Mainzer Umgebung<br />

� Insgesamt 300 Beratungsfälle<br />

Die 250 Beratungsfälle werden als 90% betrachtet <strong>und</strong> weitere 10% aufgeschlagen. Demzu-<br />

folge werden 277,78 Fälle als Mainzer Fälle anerkannt.<br />

193


Als Prozentzahl an allen Beratungsfällen ergibt sich:<br />

278*100<br />

300<br />

Das bedeutet in der Konsequenz, dass (100%-92,67%=) 7,33% der erreichten Punktsumme<br />

abzuziehen sind. Das ist bei 246,45 Punkten ein Abzug von 18,06 Punkten.<br />

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der obige Dreisatz zu einem Ergebnis über<br />

100% führt. In diesem Falle ist selbstverständlich 100% die Obergrenze anzuerkennender<br />

Fälle.<br />

= 92,67% anzuerkennender Fälle<br />

Beratungsstellenpunktzahl Anteil am Budget 1<br />

Beratungsstelle 1 189,50 27,28 %<br />

Beratungsstelle 2 228,39 32,88 %<br />

Stadt Mainz 18,06 2,60 %<br />

Beratungsstelle 3 258,60 37,23 %<br />

Summen 694,55 100,00 %<br />

Das Budget 1 macht 80% des Gesamtbudgets des Beratungsbereichs aus. Die Gesamt-<br />

punktzahl einer Beratungsstelle minus etwaiger Punktabzüge wird mit den Punktzahlen der<br />

anderen (hier hypothetischen) Beratungsstellen addiert. Jede Beratungsstelle erhält den An-<br />

teil aus der Tabelle 1, der auch den Anteil an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen<br />

ausmacht.<br />

Bemerkungen zur Punktwert-Tabelle 1 der Anlage<br />

Die Punktwerte der Tabelle orientieren sich an tatsächlichen Kostenrelationen einer Bera-<br />

tungsstelle. Zwar kommt es <strong>für</strong> die „Richtigkeit“ (Validität) der Tabelle nicht auf das Punkt-<br />

wertniveau an, sondern auf die Relationen der Punktwerte zueinander, doch die Vorstellung<br />

einer monetären Entsprechung ist zur Nachvollziehbarkeit der Punktwerte hilfreich.<br />

Fachliche Mitarbeiter/-innen<br />

Die Punktzahlen der Fachlichen Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen bilden die Basis der Tabelle<br />

1. Die Relationen der Ausprägungen entsprechen denen, tatsächlicher Arbeitgeberaufwen-<br />

dungen in den angegebenen Gehaltsstufen. Da es sich dabei um Zusammenfassungen von<br />

Gehaltsgruppen handelt, die sehr unterschiedliche Gehaltszahlungen generieren, sind inner-<br />

halb der Gruppen Setzungen vorgenommen worden.<br />

Beratungsstellengröße (Fläche)<br />

Zur Ermittlung der Quadratmeterpunktzahl <strong>für</strong> gemietete Fläche wurde ein Quadratmeter-<br />

preis von 6,50 €/ Monat zugr<strong>und</strong>egelegt. Der Preis liegt etwas über dem Mainzer Median<br />

194


zw. entspricht dem Quadratmeterpreis in der Mainzer Innenstadt <strong>für</strong> Gewerbliche Mieten<br />

(Sozialeinrichtungen).<br />

( 6,<br />

50 * 12Monate<br />

= 78 pro Jahr <strong>und</strong> Quadratmeter)<br />

Der Punktwert <strong>für</strong> Eigentumsaufwendungen ist aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl denkbarer Eigentums-<br />

kosten <strong>und</strong> –finanzierungen weitgehend gesetzt.<br />

Folgende Annahmen waren <strong>für</strong> die Auswahl des Punktwertes maßgeblich:<br />

� Der finanzrechtlich relevante Abschreibungszeitraum von 25 Jahren ist als tatsächlicher<br />

Nutzungszeitraum unrealistisch. Anzunehmen wäre hier ein Zeitraum von 50 Jahren.<br />

� Eigentümerkosten (Gebäudeversicherung, Gr<strong>und</strong>steuer, Reparaturkosten etc.) sind im<br />

Punktwert enthalten.<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Die gesetzten Punktzahlen <strong>für</strong> dieses Merkmal orientieren sich auch stark an den tatsächli-<br />

chen Tageskosten <strong>für</strong> die entsprechenden Ausprägungen. Dabei wurde von einer Vergütung<br />

nach BAT III bzw. IIa ausgegangen. (65,4 Punkte /204 Arbeitstage * Fortbildungstage). Stär-<br />

ker als in den vorgenannten Merkmalen wurden hier aber aus steuerungstechnischen Grün-<br />

den in der Wunschausprägung „4 – 5 Arbeitstage“ der Punktwert über den rechnerischen<br />

Punktwert hinaus angehoben sowie in der Ausprägung „2 – 3,99 Tage“ leicht abgesenkt.<br />

Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />

Die Punktwertreihe enthält als einzigen kostenorientierten Wert den Optimalwert „40“ (bei<br />

22%). Dieser Wert liegt als Wert der Wunschausprägung ungefähr bei einer rechnerischen<br />

Kostenentsprechung. Alle übrigen Punktwerte der Reihe sind aus Steuerungsgründen ge-<br />

setzt. Nach unten hin sind die Punktwerte in geometrischer Reihe abgesenkt, nach oben hin<br />

sind die Punktwerte linear abgesenkt.<br />

Erläuterungen <strong>und</strong> Beispiele zur Punktwert-Tabelle 2<br />

Im Punkt „Finanzierung“ der Leistungsvereinbarung ist bestimmt, dass die „Stadt Mainz“ bei<br />

einem Gesamtpunktwert einer Beratungsstelle von unter 3 Punkten (vor Multiplikation mit der<br />

Beratungsstellenkennzahl) einen Anteil am Gesamtbudget bekommt. Damit soll eine Quali-<br />

tätsuntergrenze gezogen werden. Die folgenden frei gewählten Beispiele verdeutlichen den<br />

Mechanismus der Budgetaufteilung mit <strong>und</strong> ohne einer Beteiligung der Stadt Mainz wegen<br />

„Minderleistung“. Immer wird analog zur Tabelle 1 eine Abschlussprüfung vorgenommen,<br />

die den Anteil der Nicht-Mainzer Fälle auf 10% begrenzt. Wie dieser Punktabzug aus einer<br />

Anteilsrechnung zustande kommt ist aus den Erläuterungen der Tabelle 1 ersichtlich:<br />

195


Beispiel 1:<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 6 9 6<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 6 11,7 10,8<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 28,5<br />

Anteil der Beratungsstelle an<br />

der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />

21,05% 41,05% 37,89%<br />

Punktabzüge <strong>für</strong> hohe<br />

Anteile an Nicht-Mainzer<br />

Fällen 0 0 0<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Budget 2 21,05% 41,05% 37,89%<br />

Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 0,00%<br />

Die erreichte Merkmals-Gesamtpunktzahl jeder Beratungsstelle wird mit der Beratungsstellenpunktzahl<br />

multipliziert. Anschließend werden die errechneten Punktzahlen aller Beratungsstellen addiert<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> jede Beratungsstelle der Anteil an der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen ermittelt.<br />

In den Verarbeitungsregeln der Tabelle 2 werden erst die Einzelpunktzahlen mit der Beratungsstellenkennzahl<br />

multipliziert <strong>und</strong> dann zur Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl addiert. Beide Verfahren führen<br />

gemäß dem Distributivgesetz der Mathematik zum selben Ergebnis.<br />

Beispiel 2:<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 9,5 6 4<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 9,5 7,8 7,2<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 24,5<br />

Anteil der Beratungsstelle an<br />

der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />

38,78% 31,84% 29,39%<br />

Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />

an Nicht-Mainzer Fällen 0,9 0 0,41<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Budget 2 35,10% 31,84% 27,71%<br />

Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 5,35%<br />

196


Beispiel 3 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsstelle A Stadt Mainz Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 2 1 5 4<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 2 1 6,5 7,2<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 16,7<br />

Anteil der Beratungsstelle an<br />

der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />

11,98% 5,99% 38,92% 43,11%<br />

Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />

an Nicht-Mainzer Bürgern 0,08 0 0,72<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Budget 2: 11,50% 38,92% 38,80%<br />

Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 10,78%<br />

Der Punktwert der Stadt Mainz ergibt sich aus der Differenz des Punktwertes der Beratungsstelle A<br />

zum Punktwert „3“. Die Stadt Mainz erhält die Beratungsstellenkennzahl der Beratungsstelle A.<br />

Beispiel 4 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsst. A Stadt Mainz Beratungsst. B Beratungsst. C Stadt Mainz<br />

Erreichte Punktzahl 1,5 1,5 4 -1,5 3<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 1,5 1,5 5,2 0 5,4<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 13,6<br />

Anteil der Beratungsstelle an<br />

der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />

11,03% 11,03% 38,24% 0,00% 39,71%<br />

Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />

an Nicht-Mainzer Bürgern 0 0 0<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Budget 2 11,03% 38,24% 0,00%<br />

Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 50,74%<br />

Bei dieser Punktkonstellation müsste sicherlich ein Nachdenken darüber einsetzen, ob die<br />

Leistungsanforderungen tatsächlich erreichbar sind oder nicht.<br />

197


Beispiel 5 (mit Sonderregelung):<br />

Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />

Erreichte Punktzahl 9,5 0 3 7<br />

Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,3 1,8<br />

Beratungsstellenpunktzahl 9,5 0 3,9 12,6<br />

Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 26<br />

Anteil der Beratungsstelle an<br />

der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />

36,54% 0,00% 15,00% 48,46%<br />

Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />

von Nicht-Mainzer Bürgern 0 0 1,05<br />

Anteil der Beratungsstelle<br />

am Budget 2 36,54% 0,00% 44,42%<br />

Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 19,04%<br />

198


Anhang 5: Fragebogen, Interviewleitfaden, Tabellen<br />

Fragebogen zur Evaluation des Verhandlungsprozesses zur Umsetzung von Leis-<br />

tungsvereinbarungen zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />

Funktion der Verhandlungspartnerin/des Verhandlungspartners beim Träger<br />

Name:_____________________________________________________________________<br />

bei Träger: _________________________________________________________________<br />

Funktion bei Träger:__________________________________________________________<br />

Prozesseinbindung<br />

1. Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />

� auf eigene Veranlassung<br />

� auf Veranlassung des Trägers<br />

� kraft meiner Funktion beim Träger<br />

2. Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />

� Ja<br />

� Nein<br />

2a) Falls Sie bei der vorhergehenden Frage mit "Nein" geantwortet haben, welchen Gr<strong>und</strong> kön-<br />

nen Sie hier<strong>für</strong> angeben?<br />

� eine kontinuierliche Teilnahme war nicht erforderlich<br />

� Verhinderung<br />

� Wechsel in der Zuständigkeit in der Kommunalverwaltung<br />

� geteilte Zuständigkeit mit Dritten aufgr<strong>und</strong> spezifischen Fachwissens<br />

Die Bedeutung von inhaltlichem Wissen<br />

3. Wie schätzen Sie Ihr Wissen beim Start der Verhandlungen in nachfolgenden Bereichen ein?<br />

3a) Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />

gering � � � � hoch<br />

3b) Qualitätsmanagement<br />

gering � � � � hoch<br />

3c) Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />

gering � � � � hoch<br />

3d) Finanzcontrolling<br />

gering � � � � hoch<br />

3e) Verhandlungskompetenz<br />

gering � � � � hoch<br />

199


Rückspiegelung des Prozesses auf Verbandsebene<br />

4. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt:<br />

� nach jeder Sitzung<br />

� in regelmäßigen längeren Abständen<br />

� selten<br />

5. Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrem Verband erhalten?<br />

keine � � � � hohe<br />

Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />

6. Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />

mit negativen Erwartungen � � � � � � mit positiven Erwartungen<br />

7. Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

� Nein<br />

� Ja<br />

7a) Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />

Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

negativ � � � � � � positiv<br />

8. Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />

8a) Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />

Verlauf der Verhandlungen.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

8b) Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinba-<br />

rung.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

8c) Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den Pro-<br />

Auswirkungen<br />

zess erschwert.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

9. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />

(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />

negative � � � � positive<br />

10. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbe-<br />

reich in der Gesamtkommune Mainz?<br />

negative � � � � positive<br />

11. Wie wird sich durch die Vereinbarungen das Verhältnis der Vertragspartnerinne <strong>und</strong> -partnern<br />

ändern?<br />

200<br />

11a) zwischen Trägern untereinander<br />

negativ � � � � positiv<br />

11b) zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />

negativ � � � � positiv<br />

Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Mitwirkung!


Fragebogen zur Evaluation des Verhandlungsprozesses zur Umsetzung von Leistungsvereinbarungen<br />

zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />

Funktion der Verhandlungspartnerin/des Verhandlungspartners in der Verwaltung<br />

Name:______________________________________________________________________<br />

Verwaltungsabteilung: _________________________________________________________<br />

Funktion:____________________________________________________________________<br />

Prozesseinbindung<br />

1. Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />

� auf eigene Veranlassung<br />

� auf Veranlassung der Verwaltungsabteilung<br />

� kraft meiner Funktion in der Verwaltungsabteilung<br />

2. Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />

� Ja<br />

� Nein<br />

2a) Falls Sie bei der vorhergehenden Frage mit "Nein" geantwortet haben, welchen Gr<strong>und</strong> können<br />

Sie hier<strong>für</strong> angeben?<br />

� eine kontinuierliche Teilnahme war nicht erforderlich<br />

� Verhinderung<br />

� Wechsel in der Zuständigkeit in der Kommunalverwaltung<br />

� geteilte Zuständigkeit mit Dritten aufgr<strong>und</strong> spezifischen Fachwissens<br />

Die Bedeutung von inhaltlichem Wissen<br />

3. Wie schätzen Sie Ihr Wissen beim Start der Verhandlungen in nachfolgenden Bereichen ein?<br />

3a) Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />

gering � � � � hoch<br />

3b) Qualitätsmanagement<br />

gering � � � � hoch<br />

3c) Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />

gering � � � � hoch<br />

3d) Finanzcontrolling<br />

gering � � � � hoch<br />

3e) Verhandlungskompetenz<br />

gering � � � � hoch<br />

201


Rückspiegelung des Prozesses auf Verwaltungsebene<br />

4. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt:<br />

� nach jeder Sitzung<br />

� in regelmäßigen längeren Abständen<br />

� selten<br />

5. Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrer Verwaltungsabteilung erhalten?<br />

keine � � � � hohe<br />

Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />

6. Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />

mit negativen Erwartungen � � � � � � mit positiven Erwartungen<br />

7. Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

� Nein<br />

� Ja<br />

7a) Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />

Erwartungshaltung beeinflusst?<br />

negativ � � � � � � positiv<br />

8. Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />

8a) Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />

Verlauf der Verhandlungen.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

8b) Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarung.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

8c) Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den<br />

Prozess erschwert.<br />

stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />

Auswirkungen<br />

9. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />

(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />

negative � � � � positive<br />

10. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbereich<br />

in der Gesamtkommune Mainz?<br />

negative � � � � positive<br />

11. Wie wird sich durch die Vereinbarungen das Verhältnis der Vertragspartnerinne <strong>und</strong> -partnern<br />

ändern?<br />

11a) zwischen Trägern untereinander<br />

negativ � � � � positiv<br />

11b) zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />

negativ � � � � positiv<br />

202<br />

Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Mitwirkung!


Interviewleitfaden<br />

Rückspiegelung des Prozesses auf Verbandsebene<br />

A (a1) Welche Schwierigkeiten/Veränderungen haben sich während des Beratungs-<br />

verlaufs zwischen Ihrer Person <strong>und</strong> Ihrer Organisation ergeben? (a2) Was hätten<br />

Sie gebraucht? [Hinweis: jeweilige Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />

Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />

B (b1) Was war die Gr<strong>und</strong>haltung, mit der Ihre Organisation in die Verhandlungen ge-<br />

gangen ist? Was hatten Sie ursprünglich erwartet im Hinblick auf (b2) Ihre Einrich-<br />

tung/ (b3) den Prozess/ (b4) <strong>für</strong> die Klienten? [Hinweis: jeweilige Antwort mög-<br />

lichst in drei – vier Stichworten]<br />

203


C Was waren die Gründe <strong>für</strong> diese Veränderungen (interne <strong>und</strong>/oder prozessbeding-<br />

te)? [Hinweis: Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />

D Was hätte den Beratungsprozess aus Ihrer Sicht erleichtert? [Hinweis: Antwort<br />

204<br />

möglichst in drei – vier Stichworten]


E Was hätte den Beratungsprozess aus Ihrer Sicht beschleunigt? [Hinweis: Antwort<br />

möglichst in drei – vier Stichworten]<br />

F Was empfanden Sie als positiv am Verhandlungsprozess? [Hinweis: Antwort mög-<br />

lichst in drei – vier Stichworten]<br />

205


Auswirkungen<br />

G Wo sehen Sie positive Punkte an der Einführung von Leistungsvereinbarungen in<br />

Ihrem Beratungsstellenbereich/Verwaltungsbereich? [Hinweis: Antwort möglichst<br />

in drei – vier Stichworten]<br />

H Wo sehen Sie negative Punkte an der Einführung von Leistungsvereinbarungen in<br />

206<br />

Ihrem Beratungsstellenbereich/Verwaltungsbereich? [Hinweis: Antwort möglichst<br />

in drei – vier Stichworten]


I Welcher Erfahrungsaspekt des Verhandlungsprozesses ist – so weit er bisher noch<br />

nicht zur Sprache kam – aus Ihrer Sicht abschließend besonders erwähnenswert?<br />

[Hinweis: Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />

J Frage „Wurde der Prozess dadurch besonders positiv beeinflusst, dass ein konkre-<br />

tes Budget verhandelt wurde <strong>und</strong> keine Kürzungen zu be<strong>für</strong>chten waren?“ [Hinweis:<br />

Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />

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Tabellen zur Evaluation<br />

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