Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
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Verfasser:<br />
Achim Puhl<br />
Dr. Thomas Kunz<br />
Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS)e. V.<br />
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt/Main<br />
Telefon: 069/95789-0<br />
www.iss-ffm.de<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales,<br />
<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit Rheinland-Pfalz<br />
Referat <strong>für</strong> Reden <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz<br />
www.masfg.rlp.de<br />
Broschürentelefon: 06131/16-2016<br />
(Bürgerservice-Telefon: 0800/1181387)<br />
Mai 2006<br />
ISBN: 3-936257-14-0<br />
Druck: johnen druck, Bernkastel-Kues<br />
Titelgestaltung: Andrea Wagner, Mainz<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung kostenlos<br />
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkamp-<br />
fes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> B<strong>und</strong>estags-, Landtags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen<br />
sowie <strong>für</strong> die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden<br />
Wahl darf die Druckschrift nicht so verwendet werden, dass es als Parteinahme der Landesregierung<br />
zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift<br />
zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
II<br />
Zur Wirkungsorientierten Steuerung<br />
in der sozialen Beratung
Inhalt<br />
Geleitwort Ministerin Malu Dreyer 5<br />
Vorwort Dezernent Michael Ebling 6<br />
1 Zusammenfassung 7<br />
2 Ausgangslage 12<br />
2.1 Voruntersuchung 12<br />
2.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Konzeption der Leistungsvereinbarungen 13<br />
2.3 Situation der Beratungsbereiche 16<br />
3 Wirkungsorientierte Steuerung 19<br />
3.1 Recherche zur wirkungsorientierten Steuerung 19<br />
3.2 Rechercheergebnisse 23<br />
4 Vorbereitende Planung 24<br />
4.1 Vorplanungen <strong>und</strong> Beratungen innerhalb der Verwaltung 24<br />
4.2 Externe Beratungen <strong>und</strong> Abstimmungsprozesse 26<br />
4.3 Ausgestaltung 27<br />
5 Verhandlungsverlauf 30<br />
5.1 Prozessbegleitung 30<br />
5.2 Begleitgruppe 32<br />
5.3 Planungstreffen 33<br />
5.4 Kommunale Steuerungsgruppe 34<br />
5.5 Finanzierung 35<br />
5.6 Beratungsgruppen 40<br />
5.6.1 Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Frei-<br />
heitsentziehung Entlassene 40<br />
5.6.2 Drogen-/Suchtberatung 44<br />
5.6.3 Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung 47<br />
6 Einschätzungen zum Vorgehen 55<br />
6.1 Fragencluster „Prozesseinbindung“ 58<br />
6.2 Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“ 59<br />
6.3 Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw. Verbandsebene“ 62<br />
6.4 Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“ 65<br />
6.5 Fragencluster „Auswirkungen“ 72<br />
6.6 Resümee 79<br />
7 Förderliche Bedingungsfaktoren 82<br />
7.1 Planungsebene 82<br />
7.2 Positionierung der Kommunalverwaltung 85<br />
3
7.3 Verhandlungsebene 87<br />
7.4 Vertragsgestaltung 90<br />
8 Übertragbarkeit der Ergebnisse <strong>und</strong> Fazit 93<br />
9 Literaturliste 98<br />
Anhang 1: Allgemeine Rahmenvereinbarung zu den Leistungsverhandlungen mit<br />
freien Trägern von Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich 100<br />
Anhang 2: Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus<br />
Freiheitsentziehung Entlassene 108<br />
Anhang 3: Drogen <strong>und</strong> Suchberatung 129<br />
Anhang 4: Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung 153<br />
Anhang 5: Fragebogen, Interviewleitfaden, Tabellen 199<br />
4
Geleitwort<br />
Den Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern steht in Rheinland-Pfalz ein differen-<br />
ziertes System sozialer Beratung zur Verfügung, das ihnen in alltäg-<br />
lichen Problemlagen <strong>und</strong> besonderen Belastungssituationen Unter-<br />
stützung anbietet. Die Tätigkeit der sozialen Beratungsstellen, wie z.B.<br />
Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen oder Beratungs-<br />
stellen <strong>für</strong> Wohnungslose, die zu einem erheblichen Anteil aus<br />
öffentlichen Mitteln finanziert werden, gilt es auch in Zeiten knapper<br />
Mittel zu fördern <strong>und</strong> weiterzuentwickeln. Die Erprobung neuer<br />
Methoden <strong>und</strong> zielorientierter Instrumente ist eine ständige Herausforderung.<br />
Als daher der Rat der Stadt Mainz im März 1998 den Beschluss fasste, das Beratungsstel-<br />
lenangebot im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich untersuchen zu lassen, um eine effiziente <strong>und</strong><br />
effektiv vernetzte Infrastruktur entwickeln zu können, hat die Landesregierung dieses Projekt<br />
gerne unterstützt. Auf Gr<strong>und</strong>lage der umfangreichen Ergebnisse dieser Untersuchung, die im<br />
Herbst 2002 vorlagen, wurden 2003 insbesondere Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> ein wir-<br />
kungsorientiertes Finanzierungssystem entwickelt, das den Wettbewerb zwischen den An-<br />
bietern fördern sollte. Mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen 2004/2005 konn-<br />
te die eingeleitete Umgestaltung erfolgreich abgeschlossen werden.<br />
Im Auftrag des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit hat das Institut <strong>für</strong><br />
Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt diesen Prozess unterstützt <strong>und</strong> doku-<br />
mentiert. Die zu Beginn des Projekts vom ISS durchgeführte Recherche über wirkungsorien-<br />
tierte Steuerungsmöglichkeiten im Bereich sozialer Beratung ergab, dass nur in einem sehr<br />
begrenzten Maß auf erprobte Instrumente zurückgegriffen werden kann. Daher mussten ei-<br />
genständig innovative Lösungen gef<strong>und</strong>en werden. Der vorliegende Bericht zeigt, dass es<br />
den am Prozess beteiligten Verantwortlichen der Stadt Mainz, den Trägern <strong>und</strong> den Fach-<br />
kräften gelungen ist, ein neues Konzept zur Finanzierung <strong>und</strong> Steuerung sozialer Beratung<br />
zu realisieren. Im Bericht werden die förderlichen Bedingungsfaktoren <strong>und</strong> die Vorausset-<br />
zungen zur Übertragbarkeit der Ergebnisse ausführlich dargestellt.<br />
Die Träger der sozialen Beratungsstellen, die Kommunen <strong>und</strong> das Land haben gemeinsam<br />
das Interesse, dass Ratsuchende bei sozialen Beratungsstellen qualifizierte Hilfen erhalten.<br />
Die Veröffentlichung des Berichts des ISS über die Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong><br />
Dokumentation von Leistungsverhandlungen mit Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbe-<br />
reich der Stadt Mainz soll dazu beitragen.<br />
Malu Dreyer<br />
Ministerin <strong>für</strong> Arbeit, Soziales,<br />
<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Landes Rheinland-Pfalz<br />
5
Vorwort der Stadt Mainz<br />
Nach der Vorlage einer umfangreichen Untersuchung der Beratungs-<br />
stellenlandschaft im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz<br />
wurden im Jahr 2005 nach intensiven Verhandlungen mit den freien<br />
Trägern der Wohlfahrtspflege Leistungsvereinbarungen in<br />
verschiedenen Beratungssegmenten abgeschlossen. Nach nunmehr<br />
z. T. über einem Jahr praktischer Erfahrung in einigen Bereichen,<br />
können wir auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit aller<br />
Beteiligten auf Gr<strong>und</strong>lage der Leistungsvereinbarungen zurückblicken.<br />
Das Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik (ISS) aus Frankfurt am Main hat die Ver-<br />
handlungen über den gesamten Zeitraum hinweg fachlich begleitet <strong>und</strong> moderiert. Dabei<br />
haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der<br />
Beratungsstellen <strong>und</strong> die zuständigen Personen aus der Stadtverwaltung Mainz intensiv zu-<br />
sammengearbeitet. Fachlich wie auch finanziell wurden zukunftsweisende Lösungsmöglich-<br />
keiten gef<strong>und</strong>en, die es zulassen, Leistungen zu vergleichen. Dadurch wird Qualität gefördert<br />
<strong>und</strong> zumindest in Ansätzen ein Wettbewerb zwischen den Anbietern psychosozialer Leistun-<br />
gen initiiert.<br />
In dieser Gesamtbreite von Verhandlungen <strong>und</strong> in der Erzielung konkret umsetzbarer Ergeb-<br />
nisse ist das Projekt b<strong>und</strong>esweit einmalig. Wohl auch deshalb hat das ISS-Frankfurt am Main<br />
<strong>für</strong> das vorliegende Projekt den renommierten ConSozial-Preis 2004 <strong>für</strong> innovative Projekte<br />
aus der Sozialwirtschaft verliehen bekommen.<br />
Besonders erwähnen möchten wir die Bezuschussung der wissenschaftlichen Begleitung<br />
durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Landes Rheinland-<br />
Pfalz <strong>und</strong> die darüber hinausgehende enge fachliche Zusammenarbeit. Stadt <strong>und</strong> Land ha-<br />
ben ein gemeinsames Interesse an der fachpolitischen Weiterentwicklung der Beratungsan-<br />
gebote im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich, vor allem bei der Entwicklung entsprechender Quali-<br />
tätsmerkmale sowie einer neuartigen leistungsbezogenen Finanzierung.<br />
Mainz, im April 2006<br />
Michael Ebling<br />
Sozial- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>dezernent der Stadt Mainz<br />
6
1 Zusammenfassung<br />
Die Einführung von Leistungsvereinbarungen ist ein mittlerweile in zahlreichen Sozialgesetz-<br />
büchern festgeschriebener Weg zur Gewährleistung von Effektivität <strong>und</strong> Effizienz beim Ein-<br />
satz öffentlicher <strong>und</strong> aus Versicherungsleistungen erbrachter Mittel. Während insbesondere<br />
im stationären Bereich die Umsetzung weit gehend stattgef<strong>und</strong>en hat, wird <strong>für</strong> den ambulan-<br />
ten Leistungsbereich noch kontrovers diskutiert, ob durch Leistungsvereinbarungen Kosten<br />
eingespart werden, ob die Vorgaben in die Trägerautonomie eingreifen <strong>und</strong> ob ein Ausrich-<br />
ten an Vorgaben eine an den persönlichen Bedarfslagen orientierte Beratung verhindere.<br />
Betrachtet man den „Markt“ der Leistungserbringung durch Träger der Freien Wohlfahrts-<br />
pflege im Beratungsstellenbereich <strong>und</strong> analysiert hier<strong>für</strong> zugr<strong>und</strong>e liegende Verträge, kann<br />
durchaus die übergreifende Feststellung getroffen werden, dass eine weitgehende Hetero-<br />
genität <strong>und</strong> mangelnde Gleichstellung zwischen den unterschiedlichen abgeschlossenen<br />
Verträgen <strong>und</strong> damit dem prozentualen Anteil der Finanzierung von Leistungen vorherrscht.<br />
In den Verträgen wird in weiten Teilen nicht operationalisiert, auf welche Leistungen sich die<br />
Finanzierung bezieht. Meist ist es offen, welche Qualität eingekauft wird <strong>und</strong> welche Wirkung<br />
die Leistung erzielen soll. Auch ein Controlling der Leistungserbringung findet oft nur über<br />
die jährliche Berichterstattung <strong>und</strong> bestenfalls über die Dokumentation allgemeiner Daten<br />
statt. Es ist offensichtlich, dass diese Situation <strong>für</strong> den öffentlichen Träger unbefriedigend ist.<br />
Nicht nur vor dem Hintergr<strong>und</strong> der zunehmend prekären Finanzlagen der Kommunen, son-<br />
dern auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der teilweise gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung zur<br />
Sicherstellung von Beratungsleistungen – aus der sich jedoch nicht zwangsläufig eine Ver-<br />
bindung zum Vorhalten derselben ableiten lässt – wird nach Wegen gesucht, eine eindeutige<br />
vertragliche Regelung mit benennbarer Wirkung unter Einsatz möglichst geringer finanzieller<br />
Ressourcen aufzubauen.<br />
Aber auch <strong>für</strong> die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ist die Situation häufig nicht zufrieden-<br />
stellend: Es werden unterschiedliche Träger nicht in gleicher Weise finanziell unterstützt,<br />
eine qualitativ hochwertige Arbeit schlägt sich nicht finanziell nieder <strong>und</strong> es existiert oft eine<br />
Abhängigkeit von politischen Entscheidungen hinsichtlich der Finanzierungszusagen, wo-<br />
durch keine mittelfristige Planungssicherheit gewährleistet wird.<br />
Um diese Situation zu lösen, wurden nach Abschluss einer umfangreichen Untersuchung der<br />
Beratungsstellenlandschaft in der Stadt Mainz in den letzten eineinhalb Jahren durch intensi-<br />
ve Verhandlungen mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege drei beratungsspezifische<br />
Leistungsvereinbarungen in den Bereichen „Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsbera-<br />
tung“, „Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung“ sowie „Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslo-<br />
sigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene“ entwickelt <strong>und</strong> abgeschlossen. Das<br />
Institut <strong>für</strong> Sozialarbeit <strong>und</strong> Sozialpädagogik e.V. (ISS-Frankfurt a.M.) hat diese Verhandlun-<br />
gen über den gesamten Zeitraum hinweg fachlich <strong>und</strong> wissenschaftlich begleitet <strong>und</strong> mode-<br />
riert. Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Fa-<br />
milie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusst, welches über den<br />
Verhandlungszeitraum in die Diskussionen einbezogen war.<br />
7
Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Beratungs-<br />
stellen <strong>und</strong> die zuständigen Personen aus der Stadtverwaltung Mainz haben intensiv zu-<br />
sammengearbeitet <strong>und</strong> gemeinsam die Leistungsvereinbarungen <strong>für</strong> die Beratungsbereiche<br />
verabschiedet. Es war nicht immer einfach, die unterschiedlichen Sichtweisen <strong>und</strong> Anforde-<br />
rungen miteinander zu verbinden. Um so erfreulicher ist es, dass das Ergebnis, welches nun<br />
in Mainz umgesetzt wird, die unterschiedlichen Sichtweisen <strong>und</strong> Bedarfslagen weitgehend<br />
integriert. Es stellt <strong>für</strong> alle Seiten eine fachlich wie finanziell tragfähige <strong>und</strong> zukunftsweisende<br />
Lösung dar, die es zulässt, insbesondere Leistungen zu vergleichen <strong>und</strong> wirkungsorientiert<br />
zu steuern. Dadurch wird Qualität gefördert <strong>und</strong> zumindest in Ansätzen ein Wettbewerb zwi-<br />
schen den Anbietern psychosozialer Leistungen initiiert. Stadt, Träger <strong>und</strong> das Land haben<br />
ihr gemeinsames Interesse an der fachpolitischen Weiterentwicklung der Beratungsangebote<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich, vor allem bei der Entwicklung entsprechender Qualitäts-<br />
merkmale sowie einer gerechten leistungsbezogenen Finanzierung, umsetzen können.<br />
In dieser Gesamtbreite von Verhandlungen <strong>und</strong> in der Erzielung konkret umsetzbarer Ergeb-<br />
nisse ist das Projekt b<strong>und</strong>esweit einmalig. Wohl auch deshalb hat das ISS-Frankfurt a.M. <strong>für</strong><br />
das vorliegende Projekt den ConSozial-Preis 2004 <strong>für</strong> innovative Projekte aus der Sozialwirt-<br />
schaft verliehen bekommen. Entscheidende Auswahlkriterien waren das spezifische Innova-<br />
tionspotenzial <strong>und</strong> die Signalwirkung <strong>für</strong> die Sozialwirtschaft <strong>und</strong> die Gesellschaft einerseits<br />
sowie Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Übertragbarkeit der Inhalte des Projekts andererseits.<br />
Kurzdarstellung der Leistungsvereinbarungen<br />
Die Leistungsvereinbarungen integrieren folgende Bestandteile:<br />
• die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen,<br />
• die damit verb<strong>und</strong>enen Qualitätsstandards,<br />
• die zu erreichenden, operationalisierten Ziele,<br />
• die Dokumentation der Qualität der einzelnen Beratungsstellen,<br />
• das Controlling,<br />
• die Finanzierungsvereinbarung<br />
• <strong>und</strong> im Falle der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>- <strong>und</strong> Lebensberatung die Kooperations-<br />
vereinbarung mit dem ASD sowie<br />
• die Vereinbarung über die Gr<strong>und</strong>struktur von integrierten Beratungsstellen.<br />
Seit Mai 2003 fand die Umsetzung der Einführung von Leistungsvereinbarungen statt. Auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage einer allgemeinen Rahmenvereinbarung wurden seitdem in Verhandlungen<br />
mit den Trägern beratungsbereichsspezifische Leistungsbeschreibungen entwickelt. Als Kern<br />
enthalten diese Leistungsbeschreibungen Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Dienst-<br />
leistung. Parallel hierzu wurde ein Finanzierungssystem entwickelt, welches mittels Punkt-<br />
werten <strong>und</strong> eines Bonus-Malus-Systems die Finanzierung von Beratungsleistungen definiert.<br />
Neben festen Finanzierungsbestandteilen <strong>für</strong> Fixkosten der Einrichtungen wurde ein flexibler<br />
8
Finanzierungsanteil entwickelt, der die Leistung der Beratungsarbeit in den Mittelpunkt stellt.<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Leistungsbeschreibungen wurden Leistungsvereinbarungen entwickelt,<br />
die auch ein Dokumentations- <strong>und</strong> Controllingsystem beinhalten, welches auf den Leistungs-<br />
beschreibungen basiert. Im Anschluss an diese beratungsspezifischen Leistungsvereinba-<br />
rungen wurde mit den einzelnen Einrichtungen über die individuellen trägerspezifischen Leis-<br />
tungen verhandelt.<br />
Insbesondere das dialogische Vorgehen bei der Entwicklung der Leistungsvereinbarungen<br />
durch die <strong>Integration</strong> der Träger in den Entwicklungsverlauf schuf die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />
eine kostengünstige <strong>und</strong> effektiv vernetzte Infrastruktur an Beratungsdiensten.<br />
Die Leistungsbeschreibungen, also die Definition von Leistung <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Qualität, wurden unterschiedlich komplex ausgestaltet. Während beispielsweise im Bereich<br />
der Obdachlosenberatung relativ wenige Kriterien <strong>für</strong> die Beschreibungen ausreichend wa-<br />
ren, erforderte der Bereich der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung sehr<br />
intensive Diskussionen insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der unterschiedlichen gesetzli-<br />
chen Verankerung der Leistungen. Dabei lag das Interesse der Stadt in einer Bündelung der<br />
sehr heterogenen <strong>und</strong> von zahlreichen Einrichtungen erbrachten Leistungen. Damit sollten<br />
vorhandene Beratungskompetenzen besser genutzt <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nsysteme durch kontextbe-<br />
zogene Beratung gestützt werden. Es wurden hier<strong>für</strong> vier Leistungsgruppen definiert:<br />
• „Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung“,<br />
• „Information, Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung“,<br />
• „Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung“ <strong>und</strong><br />
• „Lebensberatung außerhalb des SGB VIII“.<br />
Die Leistungsformen, die Methoden <strong>und</strong> die nach oben bzw. unten begrenzte Dauer der<br />
Leistungserbringung wurden je nach Leistungsgruppe unterschiedlich definiert. Die Entste-<br />
hungsgeschichte der einzelnen Festlegungen war dabei geprägt von der fachlichen Ausein-<br />
andersetzung. Im Mittelpunkt stand immer die Frage, welche Punkte sinnvollerweise festge-<br />
legt werden sollen, um unter möglichst geringem Dokumentationsaufwand eine optimale<br />
Versorgung zu gewährleisten. Und häufig waren es dabei die Träger, die eine eindeutigere<br />
Festlegung wünschten, als es die Kommune erwartet hätte.<br />
Im Mittelpunkt stand aber auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kommune <strong>und</strong> Trägern.<br />
Es wurde in Konfliktsituation immer versucht, sachlich die Positionen zu besprechen. Einsei-<br />
tige Festlegungen durch die Kommune, wie beispielsweise die Forderung nach integrierten<br />
Beratungsstellen, wurden in den Sitzungen erläutert <strong>und</strong> diskutiert. Die Kritikpunkte gingen<br />
dabei in die letztendliche Einigung weitgehend ein. Vertrauensfördernd waren sicher auch<br />
die Arbeitsgruppen, die sich <strong>für</strong> wenige Treffen gebildet hatten, um spezifische Fragen zu<br />
diskutieren. Dabei erwies sich als vertrauensbildend, dass es keine willkürlichen Festlegun-<br />
gen geben sollte. Vielmehr floss die Fachkompetenz der Träger <strong>und</strong> der Kommune glei-<br />
chermaßen in den gemeinsamen Prozess ein. Bei Vorgaben, die nicht übereinstimmend fest-<br />
gelegt werden konnten, wurden im Konsens entweder eine weiche Formulierung oder aber<br />
9
Kennziffern gewählt, die im Verlauf des ersten Umsetzungsjahrs in ihrer Auswirkung auf die<br />
Leistungen gemeinsam betrachtet <strong>und</strong> anschließend konkretisiert werden sollten.<br />
Letztendlich waren beide Verhandlungsparteien – der öffentliche <strong>und</strong> die Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege – nicht zuletzt aus Ermangelung anderer Beispiele, an denen man die Um-<br />
setzung hätte ausrichten können, gezwungen, sich in einen offenen Prozess zu begeben.<br />
Damit verb<strong>und</strong>en war die Neupositionierung der eigenen Arbeit <strong>und</strong> der Funktion im Verhält-<br />
nis zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer <strong>und</strong> Nutzergruppen des Beratungsange-<br />
bots. Besonders <strong>für</strong> die Kommune bedeutete dies, ihre eigene Position anzupassen. Auf-<br />
gr<strong>und</strong> der Leistungsvereinbarungen stehen nun vermehrt Fragen von Planung <strong>und</strong><br />
Controlling im Vordergr<strong>und</strong>. Auch die Fachlichkeit richtet sich nicht nur an pädagogischen<br />
Fragestellungen, sondern auch an Fragen zur übergreifenden sozialräumlichen Ausgestal-<br />
tung <strong>und</strong> Vernetzung von Hilfen aus. Für die Umsetzung müssen zudem schlüssige Konzep-<br />
te entwickelt <strong>und</strong> die Träger gewonnen werden. Planungs-, Organisations-, Kommunikations-<br />
<strong>und</strong> <strong>Integration</strong>sfähigkeit sind somit zu Schlüsselkompetenzen auch innerhalb der kommuna-<br />
len Zuständigkeiten geworden.<br />
Das Finanzierungssystem<br />
Zusätzlich zu den benannten Schlüsselkompetenzen war auf allen Verhandlungsebenen ein<br />
erhebliches betriebswirtschaftliches Verständnis erforderlich. Speziell <strong>für</strong> die Entwicklung des<br />
Finanzierungssystems war es nötig, fachliche Leistung in eine finanzielle Auswirkung zu ü-<br />
bertragen. Um die Leistungen finanziell angemessen bewerten zu können, wurden im Pro-<br />
jektverlauf spezielle Indikatoren entwickelt, die ausschlaggebend <strong>für</strong> die finanziellen Zu-<br />
schüsse werden. Kommunale Zuschüsse werden dabei höher ausfallen, wenn eine<br />
Beratungsstelle besser arbeitet als die andere (das Finanzierungssystem über das Land war<br />
von diesen Veränderungen nicht betroffen). Somit wird ein Wettbewerb zwischen den Bera-<br />
tungsstellen eröffnet, der zu einer allgemeinen Weiterentwicklung <strong>und</strong> Steigerung der Quali-<br />
tät beitragen soll. Es musste dabei aber auch gewährleistet werden, dass eine gr<strong>und</strong>sätzli-<br />
che finanzielle Planungssicherheit der Träger erhalten blieb <strong>und</strong> die Festlegung der Höhe<br />
des Finanzrahmens sichergestellt war <strong>und</strong> gewährleistete, dass das Finanzierungsvolumen<br />
der Kommune stabil bleibt.<br />
Um dies zu erreichen, wurde ein komplexes Punktwertesystem entwickelt, das logisch nach-<br />
vollziehbar <strong>und</strong> gegenüber den Leistungen der jeweils anderen Träger in Relation des Leis-<br />
tungsumfangs gleich ist. Insbesondere durch den leistungsabhängigen Anteil hebt es sich<br />
entscheidend von anderen Finanzierungsmodellen, wie beispielsweise den Fallpauschalen,<br />
ab. Die Anzahl der Punkte, die von der Einrichtung erreicht werden kann, ist in dem entwi-<br />
ckelten System abhängig von der Qualität der Leistung in speziellen Bereichen.<br />
10
Bei der Leistungsgruppe „Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung“ beispielsweise wur-<br />
den als Kriterien bestimmt:<br />
• Anteil der durch den ASD vermittelten Beratungsfälle, bei denen die Adressaten den Be-<br />
ratungsprozess aufgenommen haben;<br />
• Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein Erst-<br />
gespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgt;<br />
• Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindestens<br />
drei Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Bei einem höheren Anteil können entsprechend mehr Punkte erreicht werden. Erreicht nun<br />
eine Beratungsstelle weniger Punkte als eine andere in diesen genannten Bereichen, erhält<br />
diejenige mit mehr erreichten Punkten auch mehr Geld gegenüber der Beratungsstelle mit<br />
der geringeren Punktzahl.<br />
Die festgelegten Kriterien bieten also die Möglichkeit, gezielt Leistungen in speziellen Berei-<br />
chen zu fördern <strong>und</strong> hier einen Wettbewerb zwischen den Beratungsstellen herbei zu führen.<br />
Insgesamt war die Einführung von Leistungsvereinbarungen eine Herausforderung <strong>für</strong> alle<br />
Beteiligten, ihre Sichtweise von Qualität zu kommunizieren <strong>und</strong> zu diskutieren. Für Mainz ist<br />
dieser Prozess mit der zustimmenden Kenntnisnahme der Leistungsvereinbarungen des<br />
Sozialausschusses am 29. September 2004 <strong>und</strong> des <strong>Jugend</strong>hilfeausschusses vom 30. Sep-<br />
tember 2004 <strong>und</strong> der Vertragsunterzeichnung zum Jahreswechsel 2004/2005 erfolgreich<br />
abgeschlossen worden.<br />
Der hier vorliegende Endbericht des Projekts dokumentiert den Prozess <strong>und</strong> die Ergebnisse<br />
der Verhandlungen. Er leistet eine übergreifende Analyse eines komplexen Umsetzungsset-<br />
tings <strong>und</strong> förderlicher Bedingungsfaktoren <strong>für</strong> die Einführung von Leistungsvereinbarungen<br />
im Beratungsstellenbereich allgemein.<br />
11
2 Ausgangslage<br />
Einflussfaktoren <strong>für</strong> den Beschluss zur Einführung von Leistungsvereinbarungen im Bera-<br />
tungsstellenbereich waren in Mainz in unterschiedlichen Subsystemen zu sehen <strong>und</strong> muss-<br />
ten in der Umsetzung der Leistungsvereinbarung entsprechend Berücksichtigung finden.<br />
Dabei handelte es sich um träger- <strong>und</strong> einrichtungsspezifische, um verwaltungsbezogene<br />
<strong>und</strong> um politische Voraussetzungen. Diese Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure im Verhandlungspro-<br />
zess besaßen unterschiedliche Zielvorstellungen, die im Verhandlungsverlauf implizit oder<br />
auch explizit geäußert wurden <strong>und</strong> somit zu einem Gelingen beitrugen, auf der anderen Seite<br />
jedoch bestand die Gefahr, dass sie auch den Prozess erheblich belasten könnten.<br />
In Mainz wurde die Einführung von Leistungsvereinbarungen in erster Linie aufgr<strong>und</strong> von<br />
politisch motivierten Interessen initiiert. Damit wurde das Ziel verfolgt, eine effektive Hilfege-<br />
staltung unter Berücksichtigung der Haushaltslage der öffentlichen Kassen zu gewährleisten.<br />
Parallel dazu wurde auf Seite der Verwaltung ein Modernisierungs- <strong>und</strong> Optimierungspro-<br />
zess eingeleitet. Es sollten insbesondere im <strong>Jugend</strong>-, aber auch im Sozialbereich die Ablauf-<br />
prozesse optimiert werden.<br />
Auf Beschluss des Rates der Stadt Mainz vom 25. März 1998 ließ die Stadt als Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>für</strong> das Erkennen von Handlungsnotwendigkeiten das Beratungsstellenangebot im <strong>Jugend</strong>-<br />
<strong>und</strong> Sozialbereich durch das Sozialplanungsbüro „Schneider & Kappenstein“, Trier, untersu-<br />
chen (siehe Kapitel 2.1). Seit Herbst 2002 lagen die Ergebnisse dieser Untersuchung vor, die<br />
in der weiteren Umsetzung zur Einführung der Leistungsvereinbarung im Beratungsstellen-<br />
bereich geführt hatten.<br />
Am 3. September 2002 beschloss der Stadtrat aufgr<strong>und</strong> dieser Voruntersuchung, die Verwal-<br />
tung zu beauftragen, „Leistungsverhandlungen in den vorgeschlagenen Beratungsbereichen<br />
(...) aufzunehmen <strong>und</strong> durchzuführen, mit dem Ziel, bis Herbst 2004 entsprechende Verträge<br />
abzuschließen. Hierzu wird ab Hj. 2004 haushaltstechnisch ein Deckungskreis <strong>für</strong> den Be-<br />
reich der Beratungsstellen (bisherige Eigenmittel <strong>und</strong> Zuschüsse) in Form eines Gesamt-<br />
budgets gebildet“ 1 . Dieser Beschluss bildete die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Verhandlungen <strong>und</strong> die<br />
Umsetzung der Leistungsvereinbarungen.<br />
2.1 Voruntersuchung<br />
In einem vom Beschluss bis zur Vorlage des Endberichts viereinhalb Jahre währenden Un-<br />
tersuchungsprozess wurde der Versuch unternommen, die Beratungsbereiche in Mainz in<br />
ihrer Komplexität zu erfassen <strong>und</strong> die Leistungen sowie die qualitativen Merkmale zur Leis-<br />
tungserbringung zu dokumentieren. Dieser Prozess, der dem hier im Abschlussbericht do-<br />
kumentierten Projekt zur Einführung von Leistungsvereinbarungen voraus ging, führte zu<br />
einer umfangreichen Beurteilungsbasis, aus der entsprechende Empfehlungen zur Umset-<br />
1 Beschlussvorlage der Stadt Mainz, AZ:51/51010001: 1<br />
12
zung eines „Mainzer Beratungsnetzwerkes“ abstrahiert wurden. Die Umsetzung fand durch<br />
das Sozialplanungsbüro „Schneider & Kappenstein“ im Auftrag der Stadt Mainz statt. Diese<br />
Untersuchung wurde durch das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Landes Rheinland-Pfalz bezuschusst. Die Untersuchungsergebnisse sind in den Bänden I<br />
<strong>und</strong> II der „Untersuchung des Beratungsstellenangebots im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich“ dar-<br />
gestellt. Diese wurden von der Stadt Mainz im Eigenverlag herausgegeben <strong>und</strong> können dort<br />
bezogen werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungsergebnisse wurde empfohlen, einheitliche Qualitätsstandards<br />
festzulegen, die sich dann sowohl in den Beratungsstandards, wie auch in den Rahmenbe-<br />
dingungen <strong>für</strong> eine Strukturentwicklung wiederfinden sollten. Aber auch die Neustrukturie-<br />
rung der organisatorischen Ebene wurde vorgeschlagen, um Synergieeffekte zu erreichen.<br />
Diese hier nur äußerst kurz skizzierten Empfehlungen wurden im Vorschlag gebündelt, Leis-<br />
tungsvereinbarungen in den Beratungsbereichen umzusetzen. Hierzu sollten die Beschrei-<br />
bungen der Leistungen integriert werden, die im Rahmen der Voruntersuchung bei den Ein-<br />
richtungen abgefragt wurden.<br />
Dem Vorschlag, Leistungsvereinbarungen abzuschließen, wurde gr<strong>und</strong>sätzlich gefolgt. Für<br />
die Kommunalverwaltung <strong>und</strong> hier insbesondere <strong>für</strong> die Verantwortlichen in Planung <strong>und</strong><br />
Steuerung wurde jedoch auch deutlich, dass die Heterogenität der Leistungen in den jeweili-<br />
gen Einrichtungen so nicht fortgeführt werden konnte <strong>und</strong> sollte. Insbesondere die inhaltlich<br />
miteinander verknüpften, jedoch rechtlich selbständigen Beratungsbereiche der Erziehungs-<br />
beratung (EB) <strong>und</strong> der Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung (EFL) sollten auf der organisato-<br />
rischen Ebene zusammengeführt werden. Eine Ausdifferenzierung der Beratungsleistung im<br />
Bezug auf spezifische Zielgruppen sollte zudem zukünftig nicht mehr über eine einzelne<br />
(häufig mit nur einer Person besetzte) Beratungsstelle stattfinden, vielmehr sollten Bera-<br />
tungsverbünde unterschiedliche fachliche Kompetenzen vorhalten <strong>und</strong> eine integrative Bera-<br />
tung gewährleisten. Damit sollte eine Multiprofessionalität <strong>und</strong> eine Teamarbeit ermöglicht<br />
<strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />
Die Voruntersuchung hatte also eine Zustandsbeschreibung der Beratungseinrichtungen<br />
geliefert, die deutlich machte, dass über eine strategische Verzahnung der bestehenden<br />
Leistungsbereiche nur teilweise ein effektives <strong>und</strong> effizientes Beratungsangebot umgesetzt<br />
werden kann. So musste zumindest in Teilbereichen eine Neustrukturierung angegangen<br />
werden, die damit auch zu einer Neupositionierung der Träger <strong>und</strong> Einrichtungen führen<br />
würde. Die hierbei zu erwartenden inhaltlichen Festlegungen <strong>und</strong> die Komplexität des Ver-<br />
handlungsverlaufs führten zur Entscheidung, den Prozess extern moderieren zu lassen.<br />
2.2 Zielsetzung <strong>und</strong> Konzeption der Leistungsvereinbarungen<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der Voruntersuchung wurde der Beschluss gefasst, in ausgewählten Bera-<br />
tungsbereichen Leistungsvereinbarungen einzuführen. Die drei zunächst verhandelten Bera-<br />
tungsbereiche „Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung“, „Drogen- <strong>und</strong> Suchtbera-<br />
13
tung“ sowie „Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Frei-<br />
heitsentzug Entlassene“ sollten den Anfang bilden, um im Anschluss auch auf alle anderen<br />
Beratungsbereiche in Mainz ausgedehnt zu werden. Zielsetzung war es, eine fachlich hoch-<br />
wertige, effektiv vernetzte <strong>und</strong> kostengünstige Infrastruktur an Beratungsdiensten zu schaf-<br />
fen, wobei Gender-Mainstreaming, Barrierefreiheit <strong>und</strong> Interkulturalität zu berücksichtigen<br />
waren. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld der Verhandlungen bereits erkannt,<br />
dass die Einführung von Leistungsvereinbarungen zu einer Neupositionierung der Partner<br />
führen musste. Laut Beschlussvorlage würden sich die Konsequenzen „u.a. darin zeigen,<br />
dass<br />
• sich Haltungen bei den vertragsführenden Parteien ändern, die mit Neupositionierungen<br />
verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> allerdings nicht ohne Konflikte ablaufen werden;<br />
• sich eine andere Betrachtung der Innenstrukturen der Träger mit entsprechendend Fol-<br />
gerungen <strong>für</strong> das Beratungsangebot einstellen wird;<br />
• sich eine betriebswirtschaftliche Sichtweise der Einrichtungen einstellen muss, ohne dass<br />
damit fachliche Gr<strong>und</strong>lagen verlassen werden müssten;<br />
• Beraterinnen <strong>und</strong> Berater künftig in ihre Beratungstätigkeit das fachliche Controlling <strong>für</strong><br />
die Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisebene einbeziehen müssten.“ 2<br />
Bezüglich des Vorgehens wurde eine dreistufige Vorgehensweise gewählt:<br />
1. Auf der Trägerebene wurde mit allen Trägern – auch mit denen, die keine Leistungen in<br />
den drei zuerst ausgewählten Beratungsbereichen anboten – eine Allgemeine Rahmen-<br />
vereinbarung abgeschlossen (siehe Anhang 1).<br />
2. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wurden beratungsbereichsspezifische Rahmenleistungsvereinba-<br />
rungen verhandelt (siehe Anhänge 2-4).<br />
3. Diese wiederum werden aktuell durch Einzelleistungsvereinbarungen mit den Einrich-<br />
tungen ergänzt. Dort werden bestimmte Spezifika herausgearbeitet <strong>und</strong> vertraglich fest-<br />
gehalten, wie u.U. auch Sonderkonditionen <strong>und</strong> deren Finanzierungen.<br />
Der Inhalt der Einzelleistungsvereinbarungen umfasst:<br />
• den Bezug auf die Allgemeine Rahmenleistungsvereinbarung;<br />
• den Bezug auf die beratungsspezifische Leistungsvereinbarung des jeweiligen Bera-<br />
tungsbereiches, insbesondere auf die dort beschriebenen<br />
a. Leistungen,<br />
b. Qualitätsmerkmale <strong>und</strong><br />
c. Kennzahlen;<br />
2 Beschlussvorlage der Stadt Mainz, AZ:51/51010001: 2<br />
14
• die Klärung <strong>und</strong> Aufnahme des Dokumentationssystems (hierzu liegen <strong>für</strong> alle drei Berei-<br />
che bereits Entwürfe vor);<br />
• die Klärung <strong>und</strong> Benennung der Höhe des jeweiligen Zuschusses, mit dem die Träger im<br />
Jahr 2005 rechnen können;<br />
• die Benennung von offen gebliebenen Fragen in den jeweiligen Bereichen, die im Verlau-<br />
fe des nächsten Jahres zu klären sind;<br />
• die Klärung <strong>und</strong> Benennung von Leistungen der Beratungsstelle, die separat verhandelt<br />
werden müssen (z.B. Begleitung beim Besuchsrecht usw.).<br />
Die Allgemeine Rahmenvereinbarung wurde bereits vor Projektbeginn erarbeitet <strong>und</strong> unab-<br />
hängig vom Projektverlauf abgeschlossen (siehe Anhang 1). Hierzu fanden mehrere Sitzun-<br />
gen der Begleitgruppe mit den beteiligten Verbänden statt, in denen die Vereinbarung ge-<br />
meinsam entwickelt <strong>und</strong> diskutiert wurde.<br />
Der nächste Umsetzungsschritt war die Verhandlung von beratungsbereichsspezifischen<br />
Rahmenleistungsvereinbarungen (siehe Anhänge 2-4). Dieser Prozess der Entwicklung <strong>und</strong><br />
Umsetzung ist Gegenstand des vorliegenden Berichts.<br />
Daran schloss sich die Umsetzung der Einzelleistungsvereinbarungen an. Dieser Prozess<br />
wurde mit punktueller externer Hilfe in direkter Verhandlung zwischen Kommunalverwaltung<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen umgesetzt. Da diese Beratungen nicht im Projektzeitraum abgeschlossen<br />
werden konnten, wird auf einen entsprechenden Anhang verzichtet.<br />
Für die Entwicklung <strong>und</strong> vertragliche Unterzeichnung der beratungsbereichsspezifischen<br />
Rahmenleistungsvereinbarungen (zur vereinfachten Leseweise werden diese ab hier mit<br />
„Leistungsvereinbarungen“ bezeichnet) wat ein Zeitraum von 18 Monaten vorgesehen. Be-<br />
standteile der Leistungsvereinbarungen sollten neben der Qualitätsvereinbarung <strong>und</strong> der<br />
Finanzierungsvereinbarung auch eine Verständigung über Dokumentation <strong>und</strong> Controlling<br />
bilden. Die Finanzierungsvereinbarungen sollten ab dem Jahr 2005 im Haushalt abgebildet<br />
werden.<br />
Wegen der überregionalen Bedeutung der Leistungsverhandlungen mit den Trägern der Be-<br />
ratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz hat das Land diesen Prozess<br />
durch die Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung durch das ISS-Frankfurt a.M. ge-<br />
fördert. Ziel des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit war es, die Ent-<br />
wicklung <strong>und</strong> den Abschluss von Vereinbarungen über fachliche Standards, zu erbringende<br />
Leistungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Dokumentation zu<br />
unterstützen. Angesichts der Landesförderung der sozialen Beratungsstellen in Höhe von<br />
jährlich r<strong>und</strong> 8,5 Mio. € (im Jahr 2002) kommt den Steuerungs- <strong>und</strong> Planungsinstrumenten<br />
eine wachsende Bedeutung zu. Aus der Sicht des <strong>Ministerium</strong>s hat das Projekt daher einen<br />
exemplarischen Charakter <strong>für</strong> den gesamten Bereich der sozialen Beratung in Rheinland-<br />
Pfalz. Eine möglichst objektive Dokumentation der Leistungsverhandlungen durch ein exter-<br />
15
nes Institut wurde auch als erforderlich angesehen, um anderen Gebietskörperschaften die<br />
Übertragung der Ergebnisse dieses Prozesses zu erleichtern.<br />
Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz die Erbrin-<br />
gung von Beratungsleistungen durch freiwillige Zuwendungen. Die Verwaltungsvorschrift des<br />
<strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen vom 28. November 1995 „Förderung<br />
sozialer Beratungsstellen“ regelt u. a. die Förderungsbereiche, den Umfang <strong>und</strong> das Verfah-<br />
ren der Förderung. Neben den direkt Beteiligten am Verhandlungsprozess war daher das<br />
<strong>Ministerium</strong> kontinuierlich vertreten.<br />
2.3 Situation der Beratungsbereiche<br />
Die Stadt Mainz verfügte zum Projektstart über eine vielfältige Beratungslandschaft mit ent-<br />
sprechender Einbindung unterschiedlicher Träger. Dabei hatte aufgr<strong>und</strong> der regionalspezifi-<br />
schen <strong>und</strong> strukturellen Besonderheiten die katholische Wohlfahrtspflege einen höheren An-<br />
teil als die evangelischen <strong>und</strong> die nicht konfessionell geb<strong>und</strong>enen Träger. Der Verpflichtung<br />
zur Ausgewogenheit folgend war die Stadt Mainz immer bestrebt, unterschiedliche Träger in<br />
die Erbringung von Beratungsleistung zu integrieren. Dies zeigte sich auch im Projektverlauf,<br />
als die städtische Beratungsstelle der Erziehungsberatung im Zuge der Verhandlungen auf-<br />
gelöst <strong>und</strong> deren Fälle an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege abgegeben wurden.<br />
Die teilweise über mehrere Jahrzehnte gewachsenen Strukturen <strong>und</strong> auch die Abhängigkeit<br />
der Finanzierung der Leistungen von den aktuellen Finanzvolumen der Kommune führten zu<br />
sehr heterogenen vertraglichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> auch zu unterschiedlichen Finanzierungs-<br />
prozentsätzen von Beratungsleistungen. Da in der Mehrzahl der Verträge zudem eine dezi-<br />
dierte Leistungsbeschreibung fehlte, konnte ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote,<br />
der fachlichen Ausprägung <strong>und</strong> der erzielten Ergebnisse nicht stattfinden. Eine fachlich not-<br />
wendige Sozialplanung war zudem über ein nur rudimentäres Dokumentationssystem nicht<br />
zu gewährleisten.<br />
Diese Situation war jedoch nicht nur <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung, sondern auch <strong>für</strong> die Trä-<br />
ger belastend. Im Bereich der Finanzierung konnte nicht nachvollzogen werden, wie hoch die<br />
Finanzierungsanteile der jeweiligen Träger waren, warum die Finanzierungsanteile unter-<br />
schiedlich ausgestaltet waren <strong>und</strong> warum eine fachlich hochwertige Leistung keine Entspre-<br />
chung fand. In fachlicher Hinsicht bestand eine Unklarheit zwischen erwünschten <strong>und</strong> tat-<br />
sächlich erbrachten Leistungen. Zudem konnte aufgr<strong>und</strong> der fachlichen Gespräche zwischen<br />
öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege keine Optimierung der Ist-Situation in<br />
Mainz erreicht werden.<br />
Alle Seiten hatten also ein gr<strong>und</strong>sätzliches Interesse an der Optimierung der Beratungsland-<br />
schaft. Die Tatsache, dass dabei die Interessen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vor-<br />
nehmlich im Erhalt <strong>und</strong>/oder Ausbau der Beratungseinrichtungen lagen <strong>und</strong> die Kommune<br />
versuchte, einen effektiveren Mitteleinsatz zu erreichen, wurde letztlich durch das gemein-<br />
16
same Streben nach einem fachlich optimierten Beratungsangebot in den Hintergr<strong>und</strong> ge-<br />
rückt.<br />
Obdachlosigkeit<br />
Die Beratungsleistungen im Bereich der Obdachlosen <strong>und</strong> der von Obdachlosigkeit bedroh-<br />
ten Menschen wurden in Mainz zu Beginn der Verhandlungen vom Diakonischen Werk<br />
Mainz-Bingen (zu Verhandlungsende übernommen durch den Hessischen Landesverein <strong>für</strong><br />
Innere Mission) <strong>und</strong> der Pfarrer-Landvogt-Hilfe e.V. durchgeführt. Es wurde im Beratungsver-<br />
lauf aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Zugangsprobleme zu dieser Klientel davon ausgegangen,<br />
dass ohne entsprechende Zusatzangebote, wie Kleiderkammer, Duschräume usw., auch<br />
keine Beratung umgesetzt werden kann. Verhandelt wurde also die Beratungsleistung mit<br />
der dazugehörigen „Unterstützungsleistung“.<br />
Drogen <strong>und</strong> Sucht<br />
Der Bereich Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung wurde von zwei Trägern abgedeckt. Einerseits vom<br />
Caritasverband Mainz e.V., der sich vorwiegend auf die Zielgruppen der Alkoholabhängigen<br />
<strong>und</strong> der älteren Abhängigen konzentriert hat. Andererseits wurde „Die Brücke“ als städtische<br />
Beratungseinrichtung geführt. Sie betreut vorwiegend den Bereich der illegalen Drogenab-<br />
hängigen (das Drogenhilfezentrum Café Balance als eine Anlaufstelle <strong>für</strong> (volljährige) Kon-<br />
sumierende illegaler Drogen wurde nicht in die Verhandlungen einbezogen, da es nicht<br />
überwiegend Beratung anbietet).<br />
In der Voruntersuchung von Schneider & Kappenstein wurde darauf verwiesen, dass im Be-<br />
reich der Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung ein Fehlbedarf von ca. 2,5 Personalstellen unter An-<br />
wendung des Richtwertes der Deutschen Hauptstelle <strong>für</strong> Suchtgefahren (DHS) festzustellen<br />
sei. Zudem komme <strong>für</strong> diesen Bereich die Aufgabe der Prävention hinzu.<br />
Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung<br />
Im Bereich der Erziehungs- <strong>und</strong> Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung (EB/EFL) unterhielten<br />
zum Start der Verhandlungen nachfolgende Träger Beratungseinrichtungen: Caritasverband<br />
Mainz e.V., Diakonisches Werk Mainz-Bingen, Verband alleinerziehender Mütter <strong>und</strong> Väter,<br />
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. (VAMV), <strong>Kinder</strong>schutzzentrum Mainz e.V. <strong>und</strong> Deut-<br />
scher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong>, Orts- <strong>und</strong> Kreisverband Mainz e.V.<br />
Auch die Stadt Mainz unterhielt in diesem Bereich eine eigene Beratungsstelle. Diese wurde<br />
jedoch im Zuge der Aufnahme der Verhandlungen aufgelöst <strong>und</strong> die freiwerdenden Gelder<br />
zum Großteil zur zusätzlichen Finanzierung der Beratungsangebote durch die Träger der<br />
Freien Wohlfahrtspflege verwandt.<br />
Innerhalb dieser Beratungsbereiche waren die Leistungen nicht immer eindeutig voneinander<br />
trennbar. Die Qualität der Beratungsleistung wurde nur ansatzweise überprüft, gemeinsame<br />
Standards waren nicht festgelegt. Ein weiteres Problem ergab sich aus der Tatsache, dass<br />
viele Beratungsfälle aus dem angrenzenden Landkreis Mainz-Bingen in der Stadt Mainz be-<br />
17
arbeitet wurden. Die (Teil-)Finanzierung der Träger über den Mainzer Kommunalhaushalt<br />
unterstützte also auch Leistungen <strong>für</strong> den Landkreis, der sich aus der anteiligen Finanzie-<br />
rung der Träger in Teilbereichen zurückgezogen hatte. Diese Situation sollte verändert wer-<br />
den. Über entsprechende vertragliche Vereinbarungen sollte in den Leistungsvereinbarun-<br />
gen ein in sich stringentes <strong>und</strong> nachvollziehbares Beratungssystem aufgebaut werden, das<br />
vornehmlich der Bevölkerung in Mainz zugute kommen sollte.<br />
18
3 Wirkungsorientierte Steuerung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vorgabe seitens der Stadt Mainz, eine wirkungsorientierte Steuerungsmöglich-<br />
keit der Leistungen zu erhalten, wurde zu Beginn des Projekts von Juni bis Juli 2003 eine<br />
Recherche zur unterschiedlichen Verwendung <strong>und</strong> Dimensionalität des Begriffs „wirkungs-<br />
orientierte Steuerung“ <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Projekte erstellt. Diese Recherche wurde<br />
dem <strong>Ministerium</strong> <strong>und</strong> den Verhandlungspartnern vorgelegt <strong>und</strong> diskutiert. Die ausführliche<br />
Recherche kann als eigenständige Dokumentation beim ISS-Frankfurt a.M. angefordert wer-<br />
den. Die begriffliche Auseinandersetzung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Recherche vergleichba-<br />
rer Vorhaben zur Umsetzung von Leistungsvereinbarungen im ambulanten Bereich, bildete<br />
auch den Auftakt zum Prozess der Leistungsverhandlungen mit den Beratungsstellen im<br />
<strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz. Im weiteren Vorgehen wurde die theoretische<br />
Herangehensweise an den Begriff nicht weiter verfolgt.<br />
Da sich in der Praxis die Kausalität zwischen Leistungserbringung <strong>und</strong> den gewünschten<br />
bzw. erzielten Wirkungen auf das Individuum nicht lückenlos nachweisen lässt, wurde die<br />
Wirkung in Relation zum Anteil an der Gesamtheit gesetzt (also z.B. „Anteil der strittigen Be-<br />
ratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne gerichtliches Verfahren unter<br />
Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wurde“). Somit konnte die Wirkung gemes-<br />
sen <strong>und</strong> in Relation zur Wirkung der anderen Beratungsstellen gesetzt werden. Gleichzeitig<br />
wurde eine unzulässige Abhängigkeit zwischen Intervention <strong>und</strong> Wirkung vermieden.<br />
Nachfolgend wird in komprimierter Form die Recherche widergegeben (Stand: Juli 2003, mit<br />
aktualisierten Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen):<br />
3.1 Recherche zur wirkungsorientierten Steuerung<br />
Leistungsvereinbarungen haben das Ziel, als vertragliches F<strong>und</strong>ament die Leistungen, deren<br />
Qualität, die Finanzierungsmodalitäten <strong>und</strong> das Controlling zwischen öffentlichem Träger <strong>und</strong><br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu regeln. Dabei gewähren Leistungsvereinbarungen<br />
<strong>und</strong> dazugehörige Finanzierungsvereinbarungen durch die vertragliche Festlegung ein relativ<br />
hohes Maß an Leistungs- <strong>und</strong> Planungssicherheit. Insbesondere im Vergleich zu der Finan-<br />
zierung von Leistungen über Fallpauschalen kann so ein soziales Gesamtsystem erhalten<br />
<strong>und</strong> trotzdem spezifisch weiterentwickelt <strong>und</strong> gesteuert werden.<br />
Im Zusammenspiel zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege ist auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage des Subsidiaritätsprinzips ein partnerschaftliches Verhältnis zwingend. Dennoch<br />
besteht der Rechtsanspruch, wie auch die Verpflichtung zum Vorhalten von Leistungen ge-<br />
genüber dem öffentlichen Träger. Dieser ist also gegenüber dem Einzelwohl verantwortlich,<br />
gleichzeitig jedoch auch dem Gemeinwohl durch einen effektiven Mitteleinsatz verpflichtet. In<br />
diesem Beziehungsgeflecht wird versucht, über den Begriff der wirkungsorientierten Steue-<br />
rung die Verantwortlichkeit der öffentlichen Träger zu bestimmen. Nachfolgend wird diese<br />
Begrifflichkeit ausdifferenziert.<br />
19
Ausgangslage<br />
Nachdem die Qualitätsdebatte durch die veränderten Fassungen des § 93 BSHG (neu: § 75<br />
SGB XII) bereits Einzug in die Soziale Arbeit gehalten hatte, hat das Qualitätsthema mit der<br />
Neufassung der Finanzierungsregelungen in den §§ 77, 78 a-g SGB VIII auch den gesetzli-<br />
chen Rahmen der <strong>Jugend</strong>hilfe erreicht. Der Gesetzgeber fordert nun <strong>für</strong> die stationäre <strong>und</strong><br />
teilstationäre <strong>Jugend</strong>hilfe, dass neben einer Leistungsvereinbarung <strong>und</strong> einer Entgeltverein-<br />
barung auch eine Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in einer Einrichtung abge-<br />
schlossen wird. Nach Merchel wird im Gegensatz zum BSHG / SGB XII hier größerer Wert<br />
auf dialogische Prozesse der Qualitätsentwicklung gelegt. Somit dominiere im SGB VIII der<br />
fachlich-entwickelnde Impuls eindeutig gegenüber einem administrativ-kontrollierenden Motiv<br />
(vgl. Merchel 2000a: 247).<br />
Einen weiteren fachlichen Bezugspunkt stellt die aktuelle Debatte um Verwaltungsmoderni-<br />
sierung dar. Durch die Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ werden öffentliche Träger<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen zunehmend angehalten, sich sowohl über die Definition konkreter Leis-<br />
tungen <strong>und</strong> deren Qualität zu legitimieren als auch im Rahmen von „Kontrakten“ Transpa-<br />
renz über das Verhältnis von zu erwartenden Leistungen zu aufzuwendenden Ressourcen<br />
zu schaffen. Moderne Verwaltungen steuern demnach nicht mehr primär über die Vergabe<br />
von Ressourcen an Einrichtungen (input), sondern über die Definition der bei den Adressa-<br />
ten ankommenden Leistung (output) (vgl. Merchel 2002a: 613, 2000b: 37).<br />
In § 78 SGB VIII werden zunächst die Träger der stationären <strong>und</strong> teilstationären Angebote<br />
der Erziehungshilfen verpflichtet, mit den öffentlichen Trägern entsprechende Vereinbarun-<br />
gen abzuschließen. Bei Regelungen in den Rahmenvereinbarungen auf Landesebene kön-<br />
nen jedoch auch mit den Trägern der ambulanten <strong>Jugend</strong>hilfen Leistungsvereinbarungen<br />
gemäß § 78 SGB VIII abgeschlossen werden. Zusätzlich zu diesen rechtlichen Regelungen<br />
lässt sich bereits heute im ambulanten Bereich ein Paradigmenwechsel feststellen. Nach<br />
einer ersten Phase der Erprobung <strong>und</strong> Umsetzung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />
im stationären <strong>und</strong> teilstationären Bereich dehnt sich die Qualitätsdebatte <strong>und</strong> der Druck in<br />
Richtung Qualitätsentwicklungsvereinbarungen auf das Gesamtfeld der Erziehungshilfe bzw.<br />
auf andere Arbeitsfelder des <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereichs aus (vgl. Merchel 2000a: 248).<br />
Im Sinne der obigen Erläuterungen kann im Bereich der Beratungsstellenarbeit – im Unter-<br />
schied zu den stationären <strong>und</strong> teilstationären Angeboten der Hilfen zur Erziehung – bisher<br />
nur begrenzt auf erprobte Instrumente <strong>und</strong> Modelle zurückgegriffen werden. Dies liegt nicht<br />
zuletzt darin begründet, dass der Gesetzgeber den Verfahrensmodus der Aushandlung in<br />
den Mittelpunkt gestellt hat. Somit werden neue Anforderungen an öffentliche Träger <strong>und</strong><br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege gestellt, die in der konkreten Situation häufig zu Verunsi-<br />
cherungen führen: Auf der Einstellungsebene erfordert dies eine positive Bereitschaft zur<br />
offensiven Auseinandersetzung mit dem Qualitätsthema <strong>und</strong> beiderseitige Bereitschaft, ei-<br />
nen offenen Diskurs über Qualitätskriterien <strong>und</strong> über eine daran ausgerichtete Bewertung<br />
des erreichten Qualitätsstandards der Arbeit einzugehen; auf der sachlichen Ebene müssen<br />
20
sich öffentliche wie Träger der Freien Wohlfahrtspflege zumindest intern darüber verständi-<br />
gen, welche Qualitätskriterien sie <strong>für</strong> bedeutsam halten (vgl. Merchel 2000a: 251).<br />
Begrifflichkeit<br />
Die Frage, ob die Wirkungen sozialer Arbeit überhaupt messbar sind, wird vielfach spontan<br />
verneint. Verwiesen wird u.a. darauf, dass die Wirkung im Einzelfall von äußeren Umstän-<br />
den, Zufällen <strong>und</strong> plötzlichen Veränderungen beeinflusst wird. Wissenschaftlich ausgedrückt:<br />
bei sozialen Dienstleistungen handelt es sich um einen nicht programmierbaren Koprodukti-<br />
onsprozess, auf dessen Basis Vorhersagen über die Wirksamkeit kaum möglich sind (vgl.<br />
Schröder 2000b: 42). Hinzu kommt die Frage der Kausalität: Es wird von einem Wirkungszu-<br />
sammenhang ausgegangen, nach welchem bestimmte Maßnahmen <strong>und</strong> Aktivitäten Leistun-<br />
gen hervorbringen, die wiederum die gewünschte Wirkung erzeugen. In der Praxis lässt sich<br />
jedoch die Kausalität zwischen Leistungserstellung <strong>und</strong> den gewünschten bzw. erzielten<br />
Wirkungen nicht lückenlos nachweisen. Daher wird der Kausalzusammenhang zwischen<br />
Leistung <strong>und</strong> Wirkung gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage gestellt (vgl. Schröder/Kettiger 2001: 14).<br />
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen, ist es notwendig, einige be-<br />
griffliche Klärungen vorzunehmen; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es nur wenige theo-<br />
retische Vorüberlegungen zur wirkungsorientierten Steuerung gibt. Dies bezieht sich zu-<br />
nächst auf die Definition von Wirkungen:<br />
„Wirkungen sozialer Arbeit sind durch die bzw. an den Adressaten <strong>und</strong> Adressatinnen beob-<br />
achtbare Effekte, zu deren Zustandekommen soziale Arbeit in nennenswerten Maße beige-<br />
tragen hat“ (Schröder 2000b: 42).<br />
In der aktuellen Qualitäts- <strong>und</strong> Verwaltungsmodernisierungsdiskussion werden vier Kategori-<br />
sierungen von ‚Wirkung’ vorgenommen (vgl. Schröder 2002b: 8ff., Schröder/Kettiger 2001:<br />
13f.):<br />
• „Output“ ist die von der Verwaltung oder einem Leistungserbringer erbrachte Leistung<br />
aus dem Blickwinkel eines Dritten <strong>und</strong> hat mit den hier zu betrachtenden Wirkungen<br />
nichts zu tun. Wird die Qualität des Outputs bestimmt, so wird von Leistungsqualität ge-<br />
sprochen, die der Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualität zugeordnet wird.<br />
• Mit „effect“ werden die unmittelbaren, objektiven, das heißt direkt ersichtlichen bzw.<br />
nachweisbaren Wirkungen der Leistungserbringung bezeichnet. Dieser Begriff stimmt<br />
weitgehend mit der gängigen Verwendung des Begriffes Ergebnisqualität überein.<br />
• Ein „impact“ bezeichnet diejenigen mittelbaren <strong>und</strong>/oder subjektiven Wirkungen beim<br />
Leistungsempfänger, zu denen das Handeln von Verwaltung <strong>und</strong>/oder Dritten maßgeb-<br />
lich beigetragen hat. Als „subjektive Wirkungen“ werden solche Effekte bezeichnet, bei<br />
deren Feststellung die subjektive Meinung der Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> –<br />
empfänger Berücksichtigung findet.<br />
• Unter „outcome“ werden die mittelbaren Wirkungen des Verwaltungshandelns oder des<br />
Handelns Dritter auf die Gesellschaft <strong>und</strong>/oder die Umwelt verstanden. Im Bereich der<br />
21
sozialen Arbeit bezieht sich der „outcome“ in der Regel auf spezifische Gesellschafts-<br />
gruppen, <strong>für</strong> die oder mit denen etwas erreicht werden soll.<br />
Im Hinblick auf die Verwendung von Wirkungen in Leistungsvereinbarungen ist vor allem die<br />
Unterscheidung von „effects“ <strong>und</strong> „impacts“ von Bedeutung. Sie unterscheiden sich auf<br />
zweierlei Weise (vgl. Schröder 2002b: 10): (1) Der Einfluss externer Faktoren ist größer beim<br />
„impact“ als beim „effect“. Betrachtet werden mittelbare Effekte, zu denen nicht nur der Leis-<br />
tungserbringer <strong>und</strong> der Leistungsempfänger ihren Teil beitragen; (2) Der Einfluss der Klien-<br />
tinnen <strong>und</strong> Klienten bei der Bewertung der erzielten Effekte ist beim „impact“ ebenfalls grö-<br />
ßer, das heißt, es ist nicht allein die aus der Leistungserstellung resultierende<br />
Fachkräfteperspektive bei der Wirkungseinschätzung relevant, sondern auch diejenige der<br />
Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger.<br />
Daher ist die Entscheidung zwischen „effect“ <strong>und</strong> „impact“ bewusst zu fällen. Während „ef-<br />
fects“ den Blickwinkel des Leistungserbringers auf die unmittelbar mit der Leistungserstel-<br />
lung einhergehenden Wirkungen einschränken, führen „Impacts“ zu einer umfassenderen<br />
Sichtweise der Situation der Leistungsberechtigten. Im Extrem könnte sogar auf Leistungs-<br />
vereinbarungen verzichtet werden <strong>und</strong> lediglich eine „impact“-Vereinbarung getroffen wer-<br />
den. Diese bringt den Leistungserbringer dazu, „Umfeld“ <strong>und</strong> „Sichtweisen der Leistung-<br />
sempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger“ bei einer „impactorientierten“ flexiblen<br />
Leistungsgestaltung permanent mit zu berücksichtigen. Sozialraum- <strong>und</strong> Wirkungsorientie-<br />
rung könnten hier eine spannende Partnerschaft eingehen (vgl. Schröder 2002b: 10).<br />
Diese Erläuterungen verdeutlichen, was Wirkungsmessung in der sozialen Arbeit bedeutet:<br />
Sie kann im Einzelfall nicht den Nachweis zu führen, dass die Intervention zur beobachteten<br />
Wirkung geführt hat. Wirkung ist somit nicht einfach mit Erfolg gleichzusetzen. Die Frage<br />
nach Wirkung muss jedoch in den Blick nehmen, dass positive Effekte gemessen <strong>und</strong> doku-<br />
mentiert werden können <strong>und</strong> müssen, an deren Zustandekommen soziale Arbeit beteiligt<br />
war. Wirkungsmessung ist somit nur zu einem Teil ein Messvorgang, viel wichtiger noch ist<br />
der Aushandlungsprozess, in welchem festgelegt wird, was denn als Wirkung zu betrachten<br />
sei <strong>und</strong> ob der Beitrag sozialer Arbeit nennenswert war (vgl. Schröder 2000b: 42f.). Die Mes-<br />
sung von Wirkungen hat auf Systemebene folgende Aufgaben (vgl. Schröder 2000b: 44):<br />
• Sie muss plausible Hinweise <strong>für</strong> Gelingen oder Nichtgelingen geben, das heißt, nicht den<br />
Nachweis führen, sondern plausibel machen, dass soziale Arbeit Wirkungen erzielt hat.<br />
• Sie muss Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> Rückkopplungsschleifen in den Steuerungssystemen schaffen.<br />
Dies bedeutet, dass das Verfehlen von Wirkungen in denjenigen Feldern, wo solche zu<br />
erwarten waren, dazu führen muss, dass Leistungen ersetzt, reduziert oder maßgeblich<br />
verändert werden.<br />
• Sie muss das zentrale Element von Wirkungsvereinbarungen darstellen. Das heißt bei-<br />
22<br />
spielsweise <strong>für</strong> die Strukturgestaltung, dass Verträge geschaffen werden müssen, in de-<br />
nen Wirkungen vereinbart werden.
Messen zum Zweck der Systemsteuerung bedeutet andersherum nicht, Ursache-Wirkungs-<br />
Zusammenhänge zu belegen, fertige Erklärungsmuster zu bestätigen oder �wissenschaftliche<br />
Vollständigkeit anzustreben. Zusammengefasst: Die Messung von Wirkungen muss Fragen<br />
<strong>und</strong> Diskussionen auf den steuernden Ebenen provozieren, verfolgt aber nicht den An-<br />
spruch, das System vollständig zu erläutern (vgl. Schröder 2000b: 44).<br />
3.2 Rechercheergebnisse<br />
Die Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der Recherche zeigten auf, dass es nur äußerst<br />
fragmentarische Ansätze gab, eine wirkungsorientierte Steuerung im ambulanten Bera-<br />
tungsbereich umzusetzen. Teilweise konnten Ansätze aus anderen Ländern herangezogen<br />
werden, insgesamt jedoch musste das Fazit gezogen werden, dass ein Aufbauen auf bereits<br />
vorliegenden Projektumsetzungen <strong>und</strong> –erfahrungen nicht möglich war. Insbesondere fehlte<br />
eine Verknüpfung der Umsetzung von Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> dem Ansatz der wir-<br />
kungsorientierten Steuerung.<br />
Die Ergebnisse der vorliegenden theoretischen Auseinandersetzungen <strong>und</strong> der Projektre-<br />
cherchen wurden in Form von nachfolgenden Thesen in den weiteren Verhandlungsprozess<br />
hineingetragen 3 :<br />
• Aussagen zu Wirkungen bzw. zur Ergebnisqualität müssen Bestandteil der Qualitätsent-<br />
wicklungsvereinbarungen sein.<br />
• Wirkungsmessung sollte nicht den Anspruch erheben, alle relevanten Faktoren vollstän-<br />
dig zu erklären.<br />
• Bei der Erfassung/Messung von Wirkungen sollte es einen fließenden Übergang von<br />
quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Ansätzen geben.<br />
• Wirkungsvereinbarungen müssen in dialogorientierte Controlling-Verfahren eingebettet<br />
werden.<br />
• Wirkungsdarstellung muss alltagstauglich <strong>und</strong> praktikabel sein.<br />
• In das Finanzierungssystem sollten Elemente der Ergebnis- <strong>und</strong> Wirkungsorientierung<br />
integriert werden.<br />
• Politik <strong>und</strong> Beteiligte aus Verwaltung <strong>und</strong> Einrichtungen sollten in Prozesse der Zielbil-<br />
dung <strong>und</strong> Überprüfung eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
• Bei der Bestimmung von Wirkungen müssen die Betroffenen beteiligt werden.<br />
• Der Einstieg in wirkungsorientierte Vereinbarungen ist prozesshaft zu gestalten.<br />
• Die gr<strong>und</strong>legende Positionierung der Vereinbarungspartner findet auf den Dimensionen<br />
„Kausalität“ <strong>und</strong> „Konkretisierung“ statt.<br />
3 Vgl. dazu auch die Ergebnisse <strong>und</strong> Thesen bei Schröder 2002a, 2002b, 2002c, Schröder/Kettiger 2001 <strong>und</strong> Merchel 2002b.<br />
23
4 Vorbereitende Planung<br />
Der strategische Ansatz zur Verhandlung mit dem Ziel der Einführung von Leistungsverein-<br />
barungen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Leistungserbringung im Beratungsbereich der Stadt Mainz<br />
wurde von zwei Gr<strong>und</strong>annahmen geprägt:<br />
Einerseits war erkannt worden, dass eine Neupositionierung des Verhältnisses zwischen<br />
öffentlichem <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege stattfinden musste. Hierbei mussten die<br />
Rollen eindeutig bestimmt <strong>und</strong> ein verlässliches Regularium zur Kooperation <strong>und</strong> zur Über-<br />
nahme von Leistungen eingeführt werden.<br />
Andererseits konnte <strong>für</strong> die Verhandlungen auf keine bereits existenten Vereinbarungen in<br />
Deutschland zurückgegriffen werden, die eine wirkungsorientierte Steuerung als Gr<strong>und</strong>lage<br />
hatten. Die Entwicklung musste somit über einen kommunikativen Aushandlungsprozess<br />
stattfinden, in dem fachliche Parameter gemeinsam entwickelt wurden.<br />
Die Verknüpfung von politischen <strong>und</strong> finanziellen Vorgaben mit dem konsensual basierten<br />
fachlichen Aushandlungsprozess war dabei eine hohe Anforderung insbesondere <strong>für</strong> die<br />
Verhandlungsführerinnen <strong>und</strong> Verhandlungsführer auf kommunaler Seite.<br />
Die übergreifende Strategie dabei war, eine über den gesamten Zeitraum offengelegte kom-<br />
munale Position beizubehalten. Dabei wurden Rahmenvorgaben seitens der Kommune offen<br />
benannt, Diskussionen ermöglicht <strong>und</strong> die Fachlichkeit der Träger in die Entwicklung von<br />
Qualitätsmerkmalen <strong>und</strong> Kennziffern integriert. Es gab zwar verwaltungsinterne Abstim-<br />
mungsprozesse, aber keine Sonderverhandlungen mit einzelnen Trägern. Konflikte wurden<br />
in den gemeinsamen Sitzungen benannt <strong>und</strong> auch dort gelöst. Somit entwickelte sich in der<br />
Verhandlungsgruppe ein Regulativ der Träger untereinander.<br />
Der strategische Ansatz war auch, den Verbänden immer wieder die Vorteile einer vertragli-<br />
chen Regelung aufzuzeigen. Besonders in den Situationen, in denen während des Verhand-<br />
lungsverlaufs eine feste Absprache als einengend empf<strong>und</strong>en wurde, war dies von großer<br />
Bedeutung <strong>für</strong> eine Schaffung von Akzeptanz. Feste Absprachen dienten zwar vorwiegend<br />
der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Leistungen unter dem Aspekt der Wirkungsorien-<br />
tierung. Zusätzlich jedoch gewährleisten diese, dass zukünftig keine Einrichtungen Leistung<br />
übernehmen können, die nicht über eine entsprechende Ausstattung <strong>und</strong>/oder Qualifikation<br />
verfügen. Dies sichert die Qualität ebenso, wie den Erhalt bestehender Strukturen.<br />
4.1 Vorplanungen <strong>und</strong> Beratungen innerhalb der Verwaltung<br />
Innerhalb der Kommunalverwaltung wurde die Verhandlungsführung vornehmlich von den<br />
jeweiligen Fachabteilungen übernommen. Es wurde davon ausgegangen, dass diese sich in<br />
einem laufenden Abstimmungsprozess mit den Verbänden befinden <strong>und</strong> somit einerseits die<br />
fachlichen <strong>und</strong> andererseits die strategischen Aspekte der Verhandlung abdecken können.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der oben beschriebenen kommunalen Trägerschaft der Drogen- <strong>und</strong> Suchtbera-<br />
tung <strong>und</strong> der sich daraus ergebenden doppelten Zuständigkeit sowohl als Einrichtungs- wie<br />
24
auch als Fachbereichsleiter wurde im Verhandlungsprozess eine Zuständigkeitsverlagerung<br />
auf den <strong>Jugend</strong>hilfeplaner vorgenommen. Im Bereich der EB/EFL übernahm der <strong>Jugend</strong>hil-<br />
feplaner ebenfalls die Verhandlungsführung. Gründe hier<strong>für</strong> waren die Komplexität der fach-<br />
lichen <strong>und</strong> strukturellen Fragestellungen <strong>und</strong> die übergreifende fachpolitische Brisanz.<br />
Der <strong>Jugend</strong>hilfeplaner besaß <strong>für</strong> den Verhandlungsprozess innerhalb der Verwaltung die<br />
übergreifende Verantwortung <strong>und</strong> stand in direktem Rückkopplungsprozess mit dem Sozial-<br />
dezernenten. Die Abteilungsleiter haben den Prozess punktuell begleitet <strong>und</strong> wurden bei<br />
anstehenden fachlichen, fiskalischen <strong>und</strong> personellen Entscheidungen in den Verlauf integ-<br />
riert.<br />
Die politische Außendarstellung <strong>und</strong> die Verhandlungsführung der Begleitgruppensitzungen<br />
(siehe 4.2 <strong>und</strong> 5.1) übernahm der Sozialdezernent. Dieser fällte auch Entscheidungen in<br />
übergreifenden Konfliktsituationen, bei fachlich oder fiskalischen Fragestellungen, die über<br />
die Ämter hinausgingen <strong>und</strong> bei der Planung über das weitere strategische Vorgehen.<br />
Zusätzlich zu der fachlichen Ausgestaltung wurden weitere Kompetenzen seitens der Kom-<br />
munalverwaltung eingebracht:<br />
• Über einen weiten Zeitraum nahm ein jugendamtsinterner Betriebswirt an den Verhand-<br />
lungen teil. Seine Aufgabe bestand in der Erstellung eines Systems zur Finanzierung der<br />
Leistungen. Die entsprechenden Konzepte wurden in den Verhandlungsverlauf integriert<br />
<strong>und</strong> dort gemeinsam besprochen <strong>und</strong> verabschiedet.<br />
• Eine Juristin wurde in zwei Situationen im Rahmen des Verhandlungsverlaufs hinzuge-<br />
zogen. Beide Situationen betrafen die Beantwortung juristischer Stellungnahmen seitens<br />
der Träger.<br />
Für den Projektverlauf wurde auf kommunaler Ebene eine kommunale Steuerungsgruppe<br />
(siehe Punkt 5.3) eingerichtet. Dort wurde das Vorgehen <strong>und</strong> die anstehenden Entscheidun-<br />
gen diskutiert. Zusätzlich diente diese Gruppe der Entwicklung eines kommunalen Selbst-<br />
verständnisses, das sich zunehmend auf die Bereiche Planung, Steuerung <strong>und</strong> Controlling<br />
konzentrierte.<br />
Beratungsbereichsbezogen fanden zahlreiche Planungstreffen (siehe Punkt 5.2) statt, in de-<br />
nen zwischen Fachabteilungen (<strong>und</strong> teilweise weiteren Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern aus<br />
dem Sachgebiet) <strong>und</strong> dem ISS-Frankfurt a.M. unter partieller <strong>Integration</strong> des <strong>Jugend</strong>hilfepla-<br />
ners die ersten Vorlagen der Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong> das Vorgehen innerhalb der Be-<br />
ratungsbereiche abgesprochen wurden.<br />
25
Zwischen Kommune <strong>und</strong> <strong>Ministerium</strong> fand eine Besprechung zur Klärung übergeordneter<br />
Fachfragen statt.<br />
Gesprächskreis<br />
Kommune / <strong>Ministerium</strong><br />
Kommunale Steuerungsgruppe<br />
Planungstreffen<br />
EB/EFL<br />
Abb. 1: Kommunale Gruppenbildung<br />
Planungstreffen<br />
Drogen/Sucht<br />
Planungstreffen<br />
Obdach-/Wohnungslose<br />
Die Rolle des ISS-Frankfurt a.M. lag insbesondere in der Unterstützung der Verwaltung bei<br />
der strategischen Vorplanung, bei der Beratung zum Vorgehen innerhalb der jeweiligen Ar-<br />
beitsgruppen, der fachlichen Beratung bei der Ausgestaltung der Vorentwürfe in den drei<br />
Beratungsbereichen <strong>und</strong> in der Nachsteuerung der Abstimmungsprozesse.<br />
4.2 Externe Beratungen <strong>und</strong> Abstimmungsprozesse<br />
Für den Verhandlungsprozesses mit allen Akteuren wurden eine Begleitgruppe <strong>und</strong> drei Be-<br />
ratungsgruppen <strong>für</strong> die jeweiligen Beratungsbereiche eingerichtet. Des Weiteren gab es in-<br />
nerhalb der Beratungsgruppe EB/EFL einzelne Arbeitsgruppen zur Bearbeitung von Fach-<br />
fragen.<br />
Das ISS-Frankfurt a.M. übernahm in diesen Gruppen die Moderation der Verhandlungen. In<br />
Abstimmung mit der Verwaltung wurden die Sitzungen vorbesprochen, das Vorgehen abge-<br />
stimmt, die Tagesordnungen mitentwickelt <strong>und</strong> im Sitzungsverlauf die Positionen zusam-<br />
mengeführt <strong>und</strong> gemeinsame Absprachen <strong>und</strong> Festlegungen getroffen.<br />
Die Begleitgruppe (siehe Punkt 5.1) bestand aus den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aller Ver-<br />
bände, die im Rahmen der aktuellen Verhandlungen, aber auch im Rahmen der zukünftig<br />
geplanten Verhandlungen Beratungsleistungen erbringen oder aber beabsichtigten, diese zu<br />
erbringen. Die Einbindung aller Verbände beabsichtigte die Schaffung einer übergreifenden<br />
Transparenz des Vorgehens. Damit sollte sowohl Verständnis <strong>für</strong> die Hintergründe geweckt<br />
werden als auch eine aktive Kommunikation der Umsetzungsformen stattfinden. Die Begleit-<br />
gruppe hatte ihre Funktion vor allem zu Beginn der Verhandlungen. Hier wurde das Vorge-<br />
hen gemeinsam diskutiert <strong>und</strong> abgestimmt.<br />
26
Im Verlauf der Verhandlungen wurde die Arbeit auf die drei Beratungsgruppen (siehe Punkt<br />
5.5) verlagert. Dort fanden im Rahmen der jeweiligen Beratungsbereiche die fachlichen Dis-<br />
kussionen statt <strong>und</strong> wurden entsprechende Entscheidungen über Formulierungen der Leis-<br />
tungsvereinbarungen gefällt.<br />
Im Beratungsbereich EB/EFL wurden aufgr<strong>und</strong> der Komplexität zusätzliche Arbeitsgruppen<br />
(siehe Abb. 2) gebildet, die Einzelfragen bearbeiteten <strong>und</strong> die Ergebnisse dann in die Bera-<br />
tungsgruppen einbrachten.<br />
Treffen Justiziare Begleitgruppe<br />
Beratungsgruppe<br />
EB/EFL<br />
Arbeitsgruppe 1<br />
Personalstandards<br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Fallzuordnung<br />
Arbeitsgruppe 3<br />
Berichtswesen,<br />
Finanzierung,<br />
Kennzahlen<br />
Arbeitsgruppe 4<br />
Kooperation ASD<br />
Abb. 2: Gruppenbildung der gemeinsamen Beratungen<br />
4.3 Ausgestaltung<br />
Beratungsgruppe<br />
Drogen/Sucht<br />
Unterarbeitsgruppe<br />
Konkretisierung<br />
Beratungsgruppe<br />
Obdach-/Wohnungslose<br />
Bezüglich der Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen wurde zu Beginn der Verhand-<br />
lungen eine Abkehr des ursprünglichen Vorgehens beschlossen. Laut ursprünglicher Pla-<br />
nung sollten auf Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen Rahmenvereinbarung Einzelrahmenvereinba-<br />
rungen <strong>für</strong> die jeweiligen Beratungsbereiche geschlossen werden, die keine vollständige<br />
Ausdifferenzierung der fachlichen Besonderheiten vorsahen. Diese fachlichen Besonderhei-<br />
ten sollten erst in den Einzelleistungsvereinbarungen Beachtung finden. Aufgr<strong>und</strong> der Dis-<br />
kussion in einer Begleitgruppensitzung wurde dieses Vorgehen verworfen <strong>und</strong> beschlossen,<br />
beratungsbereichsspezifische Rahmenleistungsvereinbarungen abzuschließen, die eben<br />
diese fachlichen Besonderheiten beinhalten. Dies erforderte die Klärung aller Fachfragen im<br />
Vorlauf des Abschlusses der Rahmenleistungsvereinbarungen.<br />
27
Die Ausgestaltung der Rahmenleistungsvereinbarungen konnte aufgr<strong>und</strong> dieser entschei-<br />
denden Abkehr des ursprünglich vorgesehenen Vorgehens strategisch nur bedingt auf Vor-<br />
planungen zurückgreifen. Gr<strong>und</strong>lage bildete das Verständnis, dass nur diejenigen Punkte<br />
geregelt werden sollen, die auch aus einem übergreifenden Regelungsbedürfnis <strong>für</strong> eine<br />
qualitativ hochwertige <strong>und</strong> effiziente Arbeit heraus einer Regelung bedürfen. Es wurde also<br />
<strong>für</strong> die Beratungsbereiche offen gelassen, wie explizit die Regelungen getroffen werden. Das<br />
Ergebnis vorwegnehmend, kann bereits an dieser Stelle gesagt werden, dass vorwiegend<br />
die Verbände eine eindeutige Regelung forcierten, während die Verwaltung häufiger auch<br />
einer offeneren Formulierung zugestimmt hätte. Zudem ging die differenzierte Ausformulie-<br />
rung mit der Komplexität der fachlichen Zusammenhänge einher. Insbesondere im Bereich<br />
EB/EFL entstand dadurch ein sehr ausdifferenziertes System, während der Bereich der<br />
Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlosenberatung mit einer vergleichsweise einfachen Formulierung<br />
<strong>und</strong> geringen Standardisierungen auskam.<br />
Die Beratungsbereiche übergreifend sollten alle Leistungsvereinbarungen einen allgemeinen<br />
Vertragsbestandteil, eine Ausdifferenzierung der Leistungen <strong>und</strong> der Qualität (Leistungsbe-<br />
schreibungen), der Finanzierung <strong>und</strong> des Controlling beinhalten.<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Verhandlungen bildete ein Raster, welches <strong>für</strong> den Bereich der Wohnungs-<br />
<strong>und</strong> Obdachlosenberatung vom ISS-Frankfurt a.M. entwickelt wurde. Dieses erste Raster<br />
diente dem Aufzeigen einer Vertragsstruktur <strong>und</strong> der Aufgliederung in unterschiedliche Quali-<br />
tätsbestandteile. Im Verlauf der Verhandlungen entwickelten die anderen Beratungsbereiche<br />
dieses Raster weiter <strong>und</strong> passten es ihren Erfordernissen an. Es erwies sich als sinnvoll, ein<br />
übergreifendes Raster vorzulegen, an dem die Diskussionen ansetzen konnten. Die Konkre-<br />
tisierung <strong>und</strong> Ausdifferenzierung ergaben sich in allen Bereichen in den ersten Monaten auf-<br />
gr<strong>und</strong> der Diskussionen in den kommunalen Planungstreffen. Erst nach der Diskussion der<br />
ersten Vorentwürfe durch die Begleitgruppe wurden die Entwürfe im Rahmen der Beratungs-<br />
gruppen fachlich weiter ausdifferenziert <strong>und</strong> konkretisiert. Unterschiedliche praktische Erfah-<br />
rungen flossen somit in die Beratung ein <strong>und</strong> dienten einer übergreifenden Festlegung von<br />
Standards.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der hohen fachlichen Dichte im Beratungsbereich EB/EFL <strong>und</strong> der<br />
notwendigen Diskussionen über ein Finanzierungssystem ergab sich gegen Ende der Pro-<br />
jektlaufzeit eine hohe Arbeitsanforderung an alle Beteiligten. Nicht alle Vertragsbestandteile<br />
konnten bis in alle letzten Einzelheiten ausdifferenziert werden. Während des Projektverlaufs<br />
wurde jedoch die Strategie verfolgt, kleinere Einzelaspekte, die nicht in dem vorgegebenen<br />
engen Zeitrahmen zu lösen sind, aus dem Vertragswerk herauszunehmen <strong>und</strong> nachzu-<br />
verhandeln. Dies wurde dadurch unterstützt, als von kommunaler Seite immer wieder deut-<br />
lich gemacht wurde, dass in Deutschland Erfahrungen fehlen, um in Mainz bereits mit der<br />
ersten Leistungsvereinbarung ein perfektes Vertragswerk vorlegen zu können. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong> wurden auch vertragliche Regelungen getroffen, die ein Nachverhandeln ermöglichen.<br />
Die Leistungsvereinbarungen stellen damit ein zwar einerseits festes <strong>und</strong> verlässliches Sys-<br />
tem dar, bieten jedoch andererseits die Möglichkeit, Erkenntnisse, die im Verlauf der ersten<br />
Umsetzungsjahre gewonnen werden, nachträglich einzuarbeiten.<br />
28
Diese Strategie der punktuellen Offenheit in den Festlegungen hat sich als erfolgreich erwie-<br />
sen. Es wurde dadurch erreicht, dass <strong>für</strong> das Gesamtvertragswerk keine unnötige Reduzie-<br />
rung auf sehr allgemein gehaltene Festlegungen stattfinden musste. Vielmehr konnten Ver-<br />
einbarungen umgesetzt werden, die sehr spezifisch <strong>und</strong> ausdifferenziert ausgestaltet wurden<br />
<strong>und</strong> nur dort offener gestaltet wurden, wo eine Festlegung aus Mangel an Erfahrungswerten<br />
nicht sinnvoll war.<br />
29
5 Verhandlungsverlauf<br />
5.1 Prozessbegleitung<br />
Zur Umsetzung der Leistungsverhandlungen mit Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbe-<br />
reich der Stadt Mainz hatte das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit,<br />
Rheinland-Pfalz die Leistung der Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Evaluation ausgeschrieben. Das<br />
ISS-Frankfurt a.M. hat hierzu den Zuschlag erhalten. Als zu übernehmende Aufgaben waren<br />
definiert worden:<br />
• Durchführung einer Recherche über vergleichbare Vorhaben im ambulanten Bereich in<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
• Fachliche Beratung der Verantwortlichen der Kommune <strong>und</strong> des Landes.<br />
• Entwicklung von Umsetzungshilfen (z.B. Ablaufpläne, Seminare).<br />
• Moderation der Verhandlungen bei kritischen Punkten (Operationalisierung der Ziele,<br />
Dokumentationssystem, Finanzierungsfrage).<br />
• Begleitung, Dokumentation <strong>und</strong> Analyse der Verhandlungen in den drei Beratungsfel-<br />
dern.<br />
• Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren Umsetzung von Leistungs-, Entgelt- <strong>und</strong><br />
Qualitätssicherungsvereinbarungen.<br />
• Erstellung eines veröffentlichungsreifen Abschlussberichts (…) <strong>und</strong> Darstellung der Er-<br />
gebnisse in dem zuständigen Ausschuss der Stadt Mainz.<br />
Die Laufzeit dieser Leistungen war vom 1. Mai 2003 bis 31. Oktober 2004 festgelegt. Auf-<br />
gr<strong>und</strong> des verzögerten Projektstarts zum 1. Juni 2003 <strong>und</strong> der sehr detaillierten vertraglichen<br />
Umsetzungen, die vor Projektbeginn nicht abgesehen werden konnten, wurde vom ISS-<br />
Frankfurt a.M. die kostenneutrale Projektverlängerung beantragt. Das Projektende wurde<br />
demnach <strong>für</strong> das erste Quartal 2005 festgelegt.<br />
Die unterschiedlichen oben dargestellten vertraglich festgelegten Aufgaben machen die Plu-<br />
ralität der Rollen des ISS-Frankfurt a.M. deutlich. Gr<strong>und</strong>sätzlich können folgende drei<br />
Schwerpunkte benannt werden:<br />
• fachliche Beratung,<br />
• Prozessmoderation,<br />
• wissenschaftliche Begleitung.<br />
Die fachliche Beratung wurde über die Erstellung einer Recherche (siehe Punkt 3), über die<br />
Ausarbeitung eines Gr<strong>und</strong>systems zur Vertragsgestaltung, über diverse fachliche <strong>und</strong> juristi-<br />
sche Stellungnahmen <strong>und</strong> über die aktive Beteiligung während des Verhandlungsprozesses<br />
umgesetzt. Dabei lag der Schwerpunkt der fachlichen Zuarbeit auf Seiten der Unterstützung<br />
der Kommunalverwaltung. Insbesondere zu Beginn lag der Fokus auf der fachlichen Bera-<br />
30
tung <strong>und</strong> der Mitentwicklung eines Gr<strong>und</strong>systems, welches in den Verhandlungsverlauf ein-<br />
gebracht werden konnte. Hier ergaben sich Schnittstellen zwischen der fachlichen Beratung<br />
<strong>und</strong> der Prozessmoderation. Insbesondere mussten die möglichen Prozessbeteiligten in die<br />
Entwicklungsprozesse integriert <strong>und</strong> dahingehend moderiert werden, eine gemeinsame, ü-<br />
bergreifende <strong>und</strong> fachlich stimmige Rahmenstruktur zu erarbeiten.<br />
Die Prozessmoderation wurde in zwei Bereichen umgesetzt. Dabei wurden einerseits die<br />
Prozesse innerhalb der Verwaltung <strong>und</strong> andererseits die Verhandlungsprozesse zwischen<br />
Verwaltung <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege moderiert. Dies wurde umgesetzt, in-<br />
dem – je nach Bedarf – die Sitzungen durch das ISS-Frankfurt a.M. angeregt <strong>und</strong>/oder voll-<br />
ständig gleitet <strong>und</strong> moderiert oder aber nur bei Bedarf <strong>und</strong> in Konfliktsituationen unterstützt<br />
wurden. Letzteres fand Anwendung im Bereich der Erziehungs-, Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Le-<br />
bensberatung, wohingegen eine weitgehende Moderation durch das Institut in den beiden<br />
anderen Beratungsbereichen stattfand. Bezüglich des Selbstverständnisses wurde versucht,<br />
die Verhandlungspartner als gleichberechtigte Partner im Entwicklungsprozess zu verstehen.<br />
Das ISS-Frankfurt a.M. hatte dabei eine unabhängige Rolle, die jedoch aufgr<strong>und</strong> der fachli-<br />
chen Zuarbeit <strong>für</strong> die Kommunalverwaltung nicht immer sauber getrennt werden konnte.<br />
Die wissenschaftliche Begleitung bezog sich einerseits auf die strukturierte Erfassung des<br />
Verlaufs <strong>und</strong> der Ergebnisse mittels Protokollen <strong>und</strong> andererseits auf die ex-post Evaluation<br />
des Verhandlungsprozesses durch den Einsatz von quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Methoden.<br />
Die Auswertungsergebnisse werden im Kapitel 6 dargestellt.<br />
Die besondere Herausforderung bei der Leistung der Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong><br />
Dokumentation lässt sich in zwei Punkten festhalten:<br />
Erstens musste durch die Unterschiedlichkeit der Einzelleistungen gewährleistet werden,<br />
dass diese entsprechend der damit verb<strong>und</strong>enen Rollen umgesetzt werden konnten. Auf-<br />
gr<strong>und</strong> der Personalunion in der Durchführung der Leistungen musste das Institut gegenüber<br />
den unterschiedlichen Partnerinnen <strong>und</strong> Partnern in den jeweiligen Kontexten seine aktuelle<br />
Rolle immer wieder deutlich machen.<br />
Zweitens musste in den jeweiligen Verhandlungssituationen eine austarierende Funktion<br />
übernommen werden. Entsprechend musste zwischen den Erwartungen <strong>und</strong> den anstehen-<br />
den Konflikten, den offen <strong>und</strong> oftmals auch nicht offen ausgesprochenen Interessen, den<br />
unterschiedlichen fachlichen Einschätzungen <strong>und</strong> nicht zuletzt den Machtverhältnissen ver-<br />
mittelt werden.<br />
Trotz der zeitlichen Kürze des Projekts, des politischen Erfolgsdrucks <strong>und</strong> der erheblichen<br />
Intensität der Abstimmungsprozesse ist es gelungen, in den Situationen mit einer Methoden-<br />
vielfalt <strong>und</strong> einer situationsadäquaten Herangehensweise die Partner immer wieder zu integ-<br />
rieren <strong>und</strong> zu motivieren, am Prozess der Vertragsentwicklung aktiv mitzuwirken. Somit war<br />
die externe Begleitung <strong>und</strong> Beratung des Prozesses ein wesentlicher Baustein <strong>für</strong> ein kon-<br />
struktives, effektives <strong>und</strong> effizientes Vorgehen <strong>und</strong> die letztendliche Umsetzung der Diskus-<br />
sion in entsprechende Vertragswerke.<br />
31
5.2 Begleitgruppe<br />
Die Begleitgruppe setzte sich aus allen Trägern zusammen, die soziale Beratungsleistungen<br />
<strong>für</strong> die Stadt Mainz anboten. Es bestand dabei die gr<strong>und</strong>sätzliche Offenheit <strong>für</strong> neue Mitglie-<br />
der.<br />
Im Rahmen der Sitzungen der Begleitgruppe wurde bereits vor dem Start der Erarbeitung<br />
der Leistungsvereinbarungen eine Allgemeine Rahmenvereinbarung entwickelt <strong>und</strong> unter-<br />
zeichnet. Die Begleitgruppe bestand also bereits vor dem offiziellen Start des hier dokumen-<br />
tierten Projekts.<br />
Die Begleitgruppe tagte zwischen Juni 2003 <strong>und</strong> Februar 2004 vier Mal in unregelmäßigen<br />
Abständen in Abhängigkeit zum Stand der Entwicklungen. In den Sitzungen wurden die ers-<br />
ten Vorentwürfe der Leistungsbeschreibungen in den drei Beratungsbereichen vorgestellt<br />
<strong>und</strong> fachlich diskutiert. Zudem wurden übergreifende Themen besprochen. Dies betraf vor<br />
allem die Frage nach der zukünftigen Finanzierung der Leistungen <strong>und</strong> einem entsprechen-<br />
dem Finanzierungssystem.<br />
Bezüglich der Leistungsbeschreibungen wurden die ersten Entwürfe von den fachlich Ver-<br />
antwortlichen in der Kommune unter Vor- <strong>und</strong> Zuarbeit sowie der Prozessmoderation des<br />
ISS-Frankfurt a.M. entwickelt. In den Diskussionen der Begleitgruppe wurden die einzelnen<br />
Punkte der Entwürfe besprochen, die sich in der Vorbereitung auf die Sitzung bei den Trä-<br />
gern ergeben hatten. Hierzu wurde ein System der strukturierten Rückmeldung eingeführt.<br />
Die Träger erhielten vor der jeweiligen Sitzung die Unterlagen übermittelt <strong>und</strong> wurden um<br />
eine Stellungnahme gebeten. Diese wurden zusammengefasst <strong>und</strong> entsprechend in den<br />
Sitzungen abgearbeitet. Die Diskussionen waren dabei sehr hilfreich, um die unterschiedli-<br />
chen Sichtweisen zu erkennen, adäquate Formulierungen zu finden <strong>und</strong> damit ein Gesamt-<br />
system zu entwickeln, welches von allen Beteiligten getragen werden konnte.<br />
Das Finanzierungssystem wurde von dem zuständigen Betriebswirt der Stadt Mainz entwi-<br />
ckelt. Hierbei fand eine Unterstützung sowohl durch verschiedene andere kommunale Fach-<br />
kräfte, wie auch durch das ISS-Frankfurt a.M. statt. Die Frage, die bei der Entwicklung im<br />
Mittelpunkt stand, war, wie ausdifferenziert ein Finanzierungssystem gestaltet sein sollte,<br />
wobei eine Einzelfallfinanzierung gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen wurde. Der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> lag<br />
im Bestreben, einerseits die fachlichen Gesichtspunkte in den Mittelpunkt der Vereinbarun-<br />
gen zu stellen, andererseits Planungssicherheit <strong>für</strong> beide Vertragsparteien umzusetzen. Es<br />
standen sich zwei gr<strong>und</strong>sätzliche Modelle gegenüber: Einerseits ein äußerst ausdifferenzier-<br />
tes Punktesystem, welches den Grad der Erreichung der Einzelmerkmale aus der Leistungs-<br />
beschreibung in Punkte übersetzen würde. Andererseits wurde die Auffassung vertreten,<br />
dass das Finanzierungssystem nur einige Parameter aufnehmen <strong>und</strong> eine Trennung von<br />
Controlling <strong>und</strong> Finanzierung vorsehen sollte. Das abschließend entwickelte System nahm<br />
letztlich beide Positionen auf <strong>und</strong> basiert nun auf einer Punktbewertung, die sich sowohl aus<br />
Overheadkosten als auch aus leistungsabhängigen Variablen zusammensetzt. Das in den<br />
Gr<strong>und</strong>zügen relativ einfach zu verstehende Finanzierungskonzept wurde allgemein begrüßt;<br />
trotzdem stellte sich immer wieder die Frage nach der Höhe der Finanzierung, der Finanzie-<br />
32
ungssicherheit <strong>und</strong> der Flexibilität der Finanzierung. In den entsprechenden Sitzungen wur-<br />
de seitens der Kommune deutlich gemacht, dass es sich bei der Finanzierung immer nur um<br />
eine anteilige Finanzierung der Gesamtkosten handeln kann. Weitere Finanzierung würde<br />
auch weiterhin über das Land <strong>und</strong> durch das Einbringen von Eigenmitteln der Träger geleis-<br />
tet. Wie sich nun das neue Finanzierungskonzept auf die einzelnen Träger auswirken würde,<br />
blieb lange unklar. Letztendlich war der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> die erst noch zu entwickelnden Rah-<br />
menbedingungen <strong>für</strong> die Verteilung der Punktwerte <strong>und</strong> besonders im Zusammenhang des<br />
Bereiches EB/EFL die neuen Vorgaben zu „integrierten Beratungsstellen“, die zu einer Struk-<br />
turveränderung bei den Trägern führten.<br />
Die Begleitgruppe repräsentierte jedoch auch ein strategisches Handlungsfeld, in dem die<br />
unterschiedlichen sozialpolitischen Vorstellungen <strong>und</strong> trägerspezifischen Interessen geäu-<br />
ßert wurden. Die internen Diskussionen wurden zu Beginn der Verhandlungen auch nach<br />
außen getragen <strong>und</strong> gelangten so unkommentiert in die Presse, was zu erheblicher Ver-<br />
stimmung auf Seiten der Kommunalverwaltung führte. Der geschützte Diskussionsraum<br />
konnte jedoch wiederhergestellt werden, da die Vorteile einer internen Positionierung <strong>und</strong><br />
Diskussion <strong>für</strong> alle Beteiligten letztendlich einen höheren Wert darstellten.<br />
Im Februar 2004 einigte man sich darauf, die Sitzungen der Begleitgruppe auszusetzen <strong>und</strong><br />
stattdessen in beratungsbereichsspezifischen Beratungsgruppen die Leistungsbeschreibun-<br />
gen <strong>und</strong> die dazugehörigen Vertragsbestandteile der Leistungsvereinbarung auszudifferen-<br />
zieren. Damit wurden die Gruppengrößen <strong>und</strong> die inhaltliche Komplexität reduziert. Die<br />
Begleitgruppe tagte erst wieder im Anschluss an die Unterzeichnung der beratungsbereichs-<br />
spezifischen Verträge am 24. Februar 2005, um die Einzelverträge mit den Einrichtungen zu<br />
koordinieren. Für den hier beschriebenen Projektverlauf wurde dieses Gremium also nicht<br />
mehr einberufen.<br />
5.3 Planungstreffen<br />
Zum Entwurf einer ersten beratungsbereichsspezifischen Leistungsbeschreibung, also der<br />
Definition von Leistungen <strong>und</strong> Qualitätskriterien fanden verwaltungsintern Planungstreffen<br />
statt. Diese Treffen wurden über umfangreiche E-Mail- <strong>und</strong> Telefonkontakte zwischen der<br />
Verwaltung <strong>und</strong> ISS-Frankfurt a.M. ergänzt. Ziel der Planungstreffen war, einen Rohentwurf<br />
vorlegen zu können, der die Vorstellungen der Kommune einer qualitativ hochwertigen Leis-<br />
tungserbringung dokumentierte. Dieser Rohentwurf sollte dann mit den Trägern diskutiert<br />
<strong>und</strong> entsprechend verändert werden.<br />
Die nur geringen Erfahrungen eines Großteils der kommunalen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitar-<br />
beiter zu entsprechenden Kontrakten <strong>und</strong> die wenigen in Deutschland durchgeführten Leis-<br />
tungsverhandlungen im Bereich der Beratungslandschaft erwiesen sich vor allem in der An-<br />
fangsphase als ein Problem. Jeder Beratungsbereich musste <strong>für</strong> sich neu definieren, welche<br />
Leistungen sinnvoll, erwünscht <strong>und</strong> finanzierbar sind. Zudem mussten die Leistungen spezi-<br />
fisch benannt <strong>und</strong> übergreifend Qualitätsmerkmale definiert werden. Diese Fragestellungen<br />
33
gingen nur bedingt einher mit der bisherigen Arbeitsform <strong>und</strong> –struktur der Verwaltung. Die<br />
anfängliche Unsicherheit mit der Begrifflichkeit <strong>und</strong> Logik von Leistungsvereinbarungen<br />
konnte vor allem mittels intensiver gemeinsamer Gespräche <strong>und</strong> eines engen Arbeitskon-<br />
takts überw<strong>und</strong>en werden.<br />
Ein stabilisierendes Moment war die übergreifende kommunale Steuerung des Gesamtpro-<br />
zesses durch den <strong>Jugend</strong>hilfeplaner. Entsprechende Entwürfe wurden von ihm gegengele-<br />
sen, die Entwicklungen aktiv mit gesteuert <strong>und</strong> bei Bedarf fachlich unterstützt. Diese zentrale<br />
Steuerung verfügte somit über entscheidende Voraussetzungen, die zum Gelingen des Pro-<br />
jekts beitrugen:<br />
• ein entsprechendes Fachwissen im Bereich der Einführung von Leistungsvereinbarun-<br />
gen,<br />
• ein strategisches Geschick in der Prozesssteuerung,<br />
• Einfühlungsvermögen, wie auch die persönliche Durchsetzungskraft gegenüber den an-<br />
deren Beteiligten <strong>und</strong><br />
• die fachliche Verantwortung, in direktem Austausch mit dem Sozialdezernenten.<br />
Im Prozessverlauf zeigte sich eine erhebliche Ausweitung der fachlichen Kompetenz der<br />
kommunalen Verantwortlichen bei den Planungstreffen <strong>und</strong> eine damit einhergehende Si-<br />
cherheit bei der Verhandlungsführung. Dies bezog sich vor allem auf die Frage nach fachli-<br />
cher Konkretisierung von Qualitätsmerkmalen, aber auch auf die übergreifende fachliche<br />
Steuerung des Umsetzungskonzepts. In der intensiven Auseinandersetzung mit den fachli-<br />
chen <strong>und</strong> organisatorischen Fragestellungen fand also eine sowohl durch den Prozess<br />
selbst, als auch über die aktive Erarbeitung von Wissen bedingte Qualifizierung statt.<br />
5.4 Kommunale Steuerungsgruppe<br />
Die kommunale Steuerungsgruppe wurde in den Verhandlungsverlauf eingeb<strong>und</strong>en, wenn<br />
übergreifende Fragestellungen strategischer, inhaltlicher, konzeptioneller, personeller oder<br />
finanzieller Art vorlagen, die eine Entscheidung der Abteilungsleiterebene benötigten. Diese<br />
Steuerungsgruppe war in ihrer Funktion relativ begrenzt, da Entscheidungen dieser Art nur<br />
an wenigen Punkten tatsächlich auch nötig waren. Normalerweise wurden anstehende Fra-<br />
gen im direkten Kontakt zwischen der Abteilungsleiterebene <strong>und</strong> den Verhandlungsführeren-<br />
den geklärt. Auch dienten allgemeine verwaltungsinterne Besprechungen zur Klärung ohne<br />
einen hohen Formalisierungsaufwand.<br />
34
Die kommunale Steuerungsgruppe wurde zu nachfolgenden Themen eingesetzt:<br />
• Mitte 2003 fand eine Planungssitzung zum projektbezogenen Vorgehen statt.<br />
• Ende 2003 wurden zwei Sitzungen durchgeführt, in denen übergreifende strategische<br />
Fragestellungen besprochen wurden. Dabei ging es vor allem um die Ausgestaltung der<br />
Finanzierungsvereinbarungen, Begrifflichkeiten, Bestandteile der Leistungsvereinbarun-<br />
gen, strategisches Vorgehen <strong>und</strong> die Ausdifferenzierung der Leistungsbeschreibungen.<br />
• Mitte 2004 fand eine Sitzung der Steuerungsgruppe statt, in der über die bisherigen Er-<br />
gebnisse, den weiteren Zeitplan, den Einsatz von Fachcontrollinginstrumenten <strong>und</strong> die<br />
Frage der Evaluation des Projektzeitraums diskutiert wurde.<br />
• Ein weiteres Treffen ergab sich aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass ein kommunaler Träger<br />
Beratungen im Bereich der Drogen-/Suchtberatung erbrachte. Dies führte zu der Schwie-<br />
rigkeit, dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt möglich schien. Das Finanzierungssystem<br />
bestimmte, dass eine schlechtere Arbeit als bei den anderen Beratungseinrichtungen zu<br />
einer Reduzierung der Finanzierung kommen würde. Dies war aus verwaltungstechni-<br />
scher Sicht nicht möglich. Zudem wurde die kommunale Einrichtung anteilig über den<br />
Kommunalhaushalt <strong>und</strong> über Landesmittel finanziert, was zu einer Ungleichheit im Fi-<br />
nanzierungssystem gegenüber den anderen Trägern führte, die auch einen Eigenanteil<br />
leisten müssen. Dieses spezifische Problem wurde überdacht <strong>und</strong> über entsprechende<br />
Sonderregelungen in der Ausweisung des Haushalts gelöst.<br />
5.5 Finanzierung<br />
Die Frage, wie ein Finanzierungskonzept, das sich auf die Leistungsbeschreibung bezieht,<br />
ausgestaltet werden könnte, wurde vor allem gegen Ende der ersten sechs Monate des Pro-<br />
jektverlaufs diskutiert. Die bisherige Praxis der Finanzierung über trägerbezogene Zuschüs-<br />
se sollte nicht aufrecht erhalten werden. Vielmehr stellte sich die Anforderung, ein System<br />
neu zu schaffen, das gleichzeitig folgende Ziele bedenkt <strong>und</strong> integriert:<br />
• Einbezug einer wirkungsorientierten Komponente,<br />
• Bezugnahme auf die Ausgestaltung der Qualitätsmerkmale in der Leistungsbeschrei-<br />
bung,<br />
• motivierend hinsichtlich der Optimierung der Arbeit,<br />
• Herstellung einer Finanzierungsgerechtigkeit zwischen den Trägern,<br />
• kostenneutral <strong>für</strong> die Kommune.<br />
35
Hierzu wurden zwei unterschiedliche Konzepte vom ISS-Frankfurt a.M. <strong>und</strong> von der Kommu-<br />
ne entwickelt:<br />
• Konzept basierend auf Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />
Das Konzept sah vor, eine Finanzierung über Fachleistungsst<strong>und</strong>en vorzunehmen. Dabei<br />
sollte über eine Regelung, bis zu welcher St<strong>und</strong>enanzahl Einzelst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> danach nur<br />
noch Gruppenst<strong>und</strong>en finanziert werden, eine Einhaltung der Budgetobergrenzen stattfinden.<br />
Hintergr<strong>und</strong> dieses Modells war das Prinzip der Trennung von Controlling <strong>und</strong> Qualitäts-<br />
merkmalen von der Finanzierung. Es war im Rahmen dieses Vorschlages nur schwer vor-<br />
stellbar, finanzierungsrelevante Merkmale zu finden, die <strong>für</strong> alle Einrichtungen gleichmäßig<br />
Gültigkeit haben.<br />
Die Vorteile dieses Systems lagen in der Einfachheit <strong>und</strong> der Gerechtigkeit gegenüber allen<br />
Einrichtungen. Es würden somit nur bis zu einer Höchstgrenze Beratungsleistungen finan-<br />
ziert. Über das Controlling wären zusätzlich Unterschiede zwischen den Trägern ablesbar<br />
<strong>und</strong> in gemeinsamen Auswertungstreffen zu besprechen.<br />
Der Nachteil jedoch lag im Eingriff in die Trägerautonomie zur Ausgestaltung der Leistung.<br />
Auch wäre die Überführung von Einzelberatung in Gruppenberatung nicht in allen Fällen <strong>und</strong><br />
nicht ohne datenschutzrechtliche Probleme möglich. Zudem hatte das Konzept die Risiken<br />
aller Vergütungskonzepte mit Fokussierung der Arbeitsleistung: Die Fallzahlen könnten sich<br />
so stark nach oben bewegen, dass das Gesamtbudget des öffentlichen Trägers gesprengt<br />
würde.<br />
• Finanzierungskonzept mit Punktbewertung<br />
Das Punktwertesystem sah in der ursprünglichen Fassung vor, aufgr<strong>und</strong> der Ausprägungen<br />
der Qualitätsmerkmale in den Leistungsbeschreibungen entsprechende Punktwerte zu bil-<br />
den. Bei einer kürzeren Beratungsdauer zur Lösung von Problemen beispielsweise würden<br />
entsprechend mehr Punkte vergeben, die dann insgesamt zu einer höheren Trägerfinanzie-<br />
rung führen würden. Dabei sollten die unterschiedlichen Bereiche aus Struktur-, Prozess-<br />
<strong>und</strong> Ergebnisqualität in das Konzept Eingang finden.<br />
Der Vorteil dieses Konzepts lag in der hohen Sicherheit der Budgetplanung (es sollte nur bis<br />
zu einem festen Budget finanziert werden), einer guten Feinsteuerung zur Budgeteinhaltung<br />
(es könnte unmittelbar nachvollzogen werden, warum die Einrichtung weniger Geld bekäme)<br />
<strong>und</strong> damit auch einem hohen Leistungsanreiz.<br />
Die Nachteile wurden in der Aufwändigkeit des Systems gesehen. Neben der intensiven Er-<br />
arbeitung des Gesamtkonzepts wäre die Logik nur schwer nachzuvollziehen. Auch wären<br />
zahlreiche Qualitätsmerkmale nicht oder nur schwer operationalisierbar hinsichtlich ihrer Fi-<br />
nanzierungsrelevanz. Zudem würde der Einbezug aller Merkmale eine Weiterentwicklung der<br />
Einrichtung verhindern, da alle Einrichtungen versuchen würden, den Status quo beizubehal-<br />
36
ten, da nur dieser finanziert wird, nicht aber die Prozesse im Bereich der Organisationsver-<br />
änderung <strong>und</strong> der Schaffung neuer Angebotsstrukturen.<br />
Entwicklung eines integrativen Gesamtsystems<br />
Über den Weg zahlreicher Stellungnahmen zu den beiden Konzepten, gemeinsamer Fach-<br />
gespräche <strong>und</strong> insbesondere der intensiven Arbeit der Kommune Mainz wurde ein System<br />
entwickelt, das beide Wege miteinander verzahnte (siehe Anhänge zu den umgesetzten<br />
Leistungsvereinbarungen), indem die Elemente der Begrenzung der Beratungsleistungen<br />
<strong>und</strong> die Punktbewertung der Leistung integriert wurden. Dabei einigte man sich darauf, ein<br />
punktwerteorientiertes Finanzierungssystem zu schaffen. Die Anzahl der Kriterien, die Fi-<br />
nanzierungsrelevanz besitzen, wurde jedoch auf nur wenige Merkmale beschränkt. Zudem<br />
wurde die Finanzierung in einen Overheadanteil (Teilbudget 1 zu 80% der gesamten Bud-<br />
getsumme) <strong>und</strong> einen leistungs- <strong>und</strong> wirkungsabhängigen Anteil (Teilbudget 2 zu 20% der<br />
gesamten Budgetsumme) aufgesplittet. Somit richtet sich die Finanzierung zu großen Teilen<br />
an den tatsächlich anfallenden Kosten aus. Andererseits wurde jedoch durch das Teilbudget<br />
2 zusätzlich eine Wirkungsorientierung <strong>und</strong> der Wettbewerbscharakter zwischen den Trägern<br />
umgesetzt.<br />
Im weiteren Verlauf wurde das gr<strong>und</strong>sätzliche Finanzierungskonzept weiter ausdifferenziert.<br />
Diese Ausdifferenzierung fand in Abstimmung mit der kommunalen Steuerungsgruppe, der<br />
Begleitgruppe <strong>und</strong> im Anschluss mit den Beratungsgruppen statt. Dabei stellte sich heraus,<br />
dass zahlreiche Rechenoperatoren gef<strong>und</strong>en werden mussten, um eine Finanzierungsge-<br />
rechtigkeit zu erhalten. Dies führte zu einer relativ hohen Komplexität des Finanzierungssys-<br />
tems. Die Vorteile liegen nun in der tatsächlich weitestgehend umgesetzten Gleichberechti-<br />
gung, in der Regulierung der Finanzierungshöhe über ein festes kommunales<br />
Beratungsbudget, in der wirkungsorientierten Finanzierung <strong>und</strong> in dem Anreiz zur Optimie-<br />
rung der Arbeit. Die Komplexität erfordert es, sich in die Logik des Finanzierungssystems<br />
einzudenken <strong>und</strong> gewisse mathematische <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>kenntnisse vor-<br />
zuhalten. Für den Beratungsverlauf kristallisierte sich heraus, dass eine Nachvollziehbarkeit<br />
des Systems nicht immer gewährleistet war. Über Treffen, die sich nur mit dem Finanzie-<br />
rungssystem beschäftigten, wurde versucht, die entsprechende Logik <strong>und</strong> die notwendigen<br />
fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen zu vermitteln.<br />
Obgleich das System der Finanzierungsvereinbarungen <strong>für</strong> alle drei Beratungsbereiche vom<br />
Gr<strong>und</strong>satz her gleich war, mussten im Verhandlungsprozess etliche Fragestellungen geklärt<br />
<strong>und</strong> individuell <strong>für</strong> die Beratungsbereiche geregelt werden. Insbesondere betraf dies die Fra-<br />
ge, ob <strong>und</strong> wie ein Wettbewerb zwischen einem öffentlichen <strong>und</strong> einem Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege stattfinden könne <strong>und</strong> dürfe, wie es sich aus der Situation im Bereich der<br />
Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung ergab. Dabei stellte sich zudem das Problem, dass die Träger<br />
der Freien Wohlfahrtspflege nur Zuschüsse <strong>für</strong> ihre Leistungen erhalten, die Drogenberatung<br />
der Stadt Mainz jedoch über den Kommunalhaushalt vollfinanziert wird (inklusive der Zu-<br />
schüsse über das Land Rheinland-Pfalz). Eine Vergleichbarkeit konnte aber nur dann herge-<br />
37
stellt werden, wenn der theoretische Finanzierungsanteil ermittelt werden konnte, der der<br />
öffentlichen Einrichtung zugestanden hätte, wenn es sich um einen Träger der Freien Wohl-<br />
fahrtspflege handeln würde.<br />
Noch komplexer wurde die Regelung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL. Dort mussten die konsiliari-<br />
schen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in das System eingearbeitet werden. Zusätzlich<br />
mussten Merkmale <strong>für</strong> drei Leistungsgruppen innerhalb der Leistungen zu EB/EFL gef<strong>und</strong>en<br />
werden, die eine Vergleichbarkeit zuließen.<br />
Insgesamt erwies sich <strong>für</strong> alle drei Beratungsbereiche die Suche nach finanzierungsrelevan-<br />
ten Bewertungen <strong>für</strong> den leistungsabhängigen Anteil der Finanzierung als Problem. Es<br />
mussten hierbei Kriterien gef<strong>und</strong>en werden, die vergleichbar, relevant <strong>und</strong> bezifferbar waren.<br />
Aber auch die Ausprägungen wurden kontrovers diskutiert. Dabei wurden drei bis fünf Aus-<br />
prägungen gef<strong>und</strong>en, in die sich die Merkmale aufgliedern ließen. Beispielsweise <strong>für</strong> das<br />
Merkmal „Anteil der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />
bei Bedarf angepasst wurde“ aus dem Bereich der Lebensberatung nach § 8 BSHG (neu:<br />
§ 11 SGB XII): Hier wurden die Ausprägungen „bis zu 10 % der Fälle“, „in 10-30 % der Fälle“<br />
<strong>und</strong> „in mehr als 30 % der Fälle“ gewählt. Dabei wurde in erster Linie auf die Erfahrungen der<br />
Träger zurückgegriffen.<br />
Die Beratungsstellenkennzahl als übergeordnetes Vergleichsmerkmal der „Größe“ der Bera-<br />
tungseinrichtung bedurfte auch einer intensiven Beratung. Dabei war zu diskutieren, welche<br />
Daten zugr<strong>und</strong>e gelegt wurden <strong>und</strong> wie diese zu bewerten seien. Im Bereich EB/EFL bei-<br />
spielsweise wurde sich auf die Anzahl der durchgeführten Beratungstakte geeinigt. Da<strong>für</strong><br />
musste beschlossen werden, welchen Umfang ein Beratungstakt hat, in welchen Situationen<br />
ein Beratungstakt überhaupt berechnet werden darf <strong>und</strong> wie der Beratungstakt im Verhältnis<br />
zu übergeordneten Leistungen steht. Auch wurden <strong>und</strong> werden von den Einrichtungen in<br />
unterschiedlichem Ausmaß Beratungsleistungen <strong>für</strong> Ratsuchende aus dem Landkreis Mainz-<br />
Bingen erbracht. In den Finanzierungsvereinbarungen musste somit eine Regelung gefun-<br />
den werden, wie eine Abgrenzung zu Leistungen stattfinden könne, die im Auftrag von ande-<br />
ren öffentlichen Trägern erbracht werden. Für die Träger war diese Differenzierung zumin-<br />
dest zu Beginn der Diskussion um diesen Themenbereich schwer zu akzeptieren. Durch die<br />
weitaus schlechtere Finanzierungsregelung des Landkreises im Gegensatz zur Stadt wurden<br />
die Leistungen <strong>für</strong> den Landkreis durch die Stadt effektiv subventioniert. Diese Situation war<br />
<strong>für</strong> die Kommune verständlicherweise nicht tragbar, <strong>für</strong> die Träger bedeutete dies, in eine<br />
aktive Verhandlung mit dem Kreis einsteigen zu müssen, um die Leistungen weiter aufrecht<br />
erhalten zu können. Für den Beratungsbereich der Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlosen wurde hier-<br />
<strong>für</strong> eine eigene Zugangsregelung <strong>für</strong> den Erhalt von Beratungsleistung gef<strong>und</strong>en. Für die<br />
beiden anderen Beratungsbereiche werden auch zukünftig maximal 10 % Beratungen von<br />
Klientinnen <strong>und</strong> Klienten aus anderen Landkreisen mitfinanziert.<br />
Die Diskussionsprozesse mussten also eine enge Verzahnung mit den Leistungsbeschrei-<br />
bungen aufweisen. Die Festlegung der Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> der Finanzierungsver-<br />
38
einbarungen fanden in einem gegenseitigen Entwicklungsprozess statt <strong>und</strong> bedingten sich in<br />
ihrer Entstehung.<br />
Nachdem das gr<strong>und</strong>sätzliche Konzept innerhalb der Kommune entwickelt <strong>und</strong> diskutiert wor-<br />
den war, fand die Ausdifferenzierung der inhaltlich relevanten Bereiche in den Begleitgrup-<br />
pensitzungen statt. Die Diskussionen wurden in den letzten sieben Monaten auf die Bera-<br />
tungsgruppen verlagert. Dies ging mit dem Beschluss einher, auch die Beratungen zu den<br />
Leistungsbeschreibungen auf die Beratungsgruppen zu verlagern. Somit konnten beratungs-<br />
bereichsspezifische Lösungen schneller gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> intensiver diskutiert werden.<br />
Insbesondere die Frage nach der finanziellen Auswirkung der Finanzierungsvereinbarung<br />
beschäftigte die Treffen der Beratungsgruppen. Dieses nachvollziehbare Interesse konnte<br />
letztendlich nicht vollständig befriedigt werden. Der Gr<strong>und</strong> lag hierbei vor allem in der bis<br />
dahin unzureichenden Datenlage bei der Kommune über die Finanzierungsstruktur <strong>und</strong> die<br />
Leistungen der Träger. Somit konnte eine verlässliche Berechnung nicht umgesetzt werden.<br />
Es wurden daher Näherungswerte angenommen, die das Prinzip verdeutlichen, aber nicht<br />
eine feste Aussage über zukünftige Finanzierungen leisten konnten.<br />
Die Folge des leistungsabhängigen Anteils der Finanzierung bei unterschiedlicher Qualität<br />
der Leistungserbringung wurde mittels Modellrechnungen analysiert. Somit konnte deutlich<br />
gemacht werden, dass sich eine qualitativ hochwertige Arbeit trotz des nur zwanzigprozenti-<br />
gen Anteils der leistungsabhängigen Finanzierung stark auswirkt.<br />
Auch immer wieder diskutiert wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Finanzierungs-<br />
systems, das die tatsächlich entstehenden Kosten der Träger nicht abdeckt. Diese Diskussi-<br />
on entsprang der Tatsache, dass <strong>für</strong> die Finanzierung der Leistungen kommunale Mittel, in<br />
zwei Beratungsbereichen Mittel über das Land Rheinland-Pfalz, aber auch Eigenmittel der<br />
Träger eingesetzt werden müssen. Die Träger versuchten in den Verhandlungen, einen pro-<br />
zentual höheren Anteil an der Gesamtfinanzierung zu erreichen. Dies konnte jedoch nur be-<br />
grenzt umgesetzt werden. Aufgr<strong>und</strong> der Haushaltslage war eine Ausweitung der kommuna-<br />
len Mittel politisch nicht umsetzbar. Für den Bereich der EB/EFL jedoch konnte die<br />
kommunale Beratungsstelle aufgelöst <strong>und</strong> die freiwerdenden Mittel weitgehend <strong>für</strong> die Fi-<br />
nanzierung der anderen Träger verwendet werden.<br />
Übergreifend kann das Ergebnis der Finanzierungsvereinbarungen wie folgt beschrieben<br />
werden:<br />
• Die Stadt finanziert mit einem festen kommunalen Budget die Beratungsleistungen. Die-<br />
ses Budget wird nicht überschritten.<br />
• Der Anteil am Budget, der jeder Beratungseinrichtung zusteht, orientiert sich an der Bera-<br />
tungsstellengröße, den Fixkosten <strong>und</strong> der Qualität der erbrachten Leistung.<br />
• Wenn eine Einrichtung besser als die anderen arbeitet, bekommt diese entsprechend<br />
mehr Geld <strong>und</strong> die anderen entsprechend weniger.<br />
39
• Wenn alle Einrichtungen schlecht arbeiten, bekommen alle Einrichtungen weniger Geld<br />
<strong>und</strong> das restliche Geld fällt der Kommune zu, die dann entsprechende Leistungen bereit-<br />
stellen muss.<br />
• Wenn alle Einrichtungen besser arbeiten, bekommen sie nicht mehr Geld, sondern ge-<br />
nauso viel, als wenn alle gleich „normal“ arbeiten würden. Es wird in diesem Fall ange-<br />
nommen, dass die Bewertungskategorien zu weich formuliert sind. Diese würden dann<br />
entsprechend verändert, damit es nächstes Jahr wieder möglich ist, besser zu arbeiten.<br />
5.6 Beratungsgruppen<br />
Die Beratungsgruppen wurden Ende 2003/Anfang 2004 gebildet. Die bis dahin von der Be-<br />
gleitgruppe übernommene Tätigkeit der Verhandlung von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> Fi-<br />
nanzierungsvereinbarungen wurde nachfolgend auf die jeweilige beratungsbereichsspezifi-<br />
sche Beratungsgruppe verlagert. Hintergr<strong>und</strong> war die Erkenntnis, dass in der Großgruppe<br />
nicht in ausreichender Fachlichkeit über die spezifischen Belange der jeweiligen Beratungs-<br />
bereiche diskutiert werden könne, da immer die Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus allen Bera-<br />
tungsbereichen anwesend waren.<br />
Den Anfang der Diskussionen in den Beratungsgruppen bildete der Beratungsbereich <strong>für</strong><br />
Wohnungs- <strong>und</strong> Obdachlose <strong>und</strong> von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Vorarbei-<br />
ten gingen zügig voran, zudem konnte hier auf eine grobe Ausdifferenzierung der Leistungen<br />
durch die Vorstudie zurückgegriffen werden. Die im Beratungsverlauf gewonnenen Erfahrun-<br />
gen wurden dann auf die nachfolgenden Beratungsbereiche übertragen. Das hierbei entwi-<br />
ckelte Gr<strong>und</strong>gerüst erleichterte die Beratungen insgesamt. Dennoch waren die organisatori-<br />
schen <strong>und</strong> fachlichen Fragestellungen in den anderen beiden Beratungsbereichen sehr<br />
komplex, so dass individuelle Lösungen gef<strong>und</strong>en werden mussten, die sich nicht direkt an<br />
dem zuerst verhandelten Beratungsbereich festmachen konnten.<br />
5.6.1 Beratung <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus<br />
Freiheitsentziehung Entlassene<br />
In diesem Beratungsbereich werden die Beratungsleistungen durch die Pfarrer-Landvogt-<br />
Hilfe e.V. <strong>und</strong> das Diakonische Werk/Innere Mission erbracht. Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen<br />
Zugangsschwierigkeiten zur Klientel ist die Beratungsleistung stark mit zusätzlichen Hilfen<br />
verknüpft. Diese sind beispielsweise die Körperpflege, Wäschepflege, Nahrungszubereitung,<br />
Einnahme von Mahlzeiten <strong>und</strong> der Tagesaufenthalt. In den gemeinsamen Gesprächen zur<br />
Definition von Qualitätsmerkmalen, der Entwicklung von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> der<br />
darauf basierenden Leistungsvereinbarungen wurde die gegenseitige Bedingung von zusätz-<br />
lichen Hilfen <strong>und</strong> Beratungsleistungen als eine notwendige Voraussetzung festgeschrieben.<br />
40
Somit konnte erreicht werden, dass auch zukünftig ein integriertes Angebot zur Ansprache<br />
<strong>und</strong> zur Beratung der Klientel vorgehalten wird.<br />
Ein weiteres spezifisches Problem ist die Tatsache, dass insbesondere bei Obdachlosen<br />
eine große Fluktuation <strong>und</strong> Mobilität besteht. Für die Beratungsarbeit musste daher eine Lö-<br />
sung entwickelt werden, wie ein sinnvoller Einsatz von Beratungsressourcen umgesetzt wer-<br />
den kann. Es wurde dabei in die Bereiche „allgemeine Beratung“ <strong>und</strong> „individuelle Beratung“<br />
unterteilt. Letztere sollte nur <strong>für</strong> den Personenkreis stattfinden, der eine längerfristige Ver-<br />
besserung der Situation erwarten lässt. In den Diskussionen einigte man sich auf eine Rege-<br />
lung, in der unterschiedliche Parameter ineinander greifen:<br />
Beratungsberechtigung:<br />
Beratungsberechtigt <strong>für</strong> die allgemeine Beratung sind alle Beratungssuchenden. Für die indi-<br />
viduelle Beratung sind nur diejenigen berechtigt, die bereits<br />
• fünf Beratungskontakte zur Beratungsstelle hatten <strong>und</strong> sich<br />
• mindestens drei Wochen ununterbrochen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Mainz auf-<br />
gehalten haben.<br />
Allgemeine Beratung:<br />
Allgemeine Beratung ist ein sehr niedrigschwelliges Angebot. Die Zahl der Kontakte zwi-<br />
schen der Beratungsstelle <strong>und</strong> der Klientin/dem Klienten ist auf fünf Kontakte beschränkt<br />
(hierauf findet ein Übergang in die individuelle Beratung statt). Als zusammenhängender<br />
Zeitraum <strong>für</strong> die fünf Kontakte wird dabei von drei Monaten ausgegangen. Bei erneutem Auf-<br />
enthalt in Mainz können wiederum fünf Beratungseinheiten in Anspruch genommen werden.<br />
Insgesamt findet aber eine Beschränkung auf zehn Beratungen jährlich statt.<br />
Individuelle Beratung:<br />
Die individuelle Beratung kann in Anspruch nehmen, wer die Beratungsberechtigung besitzt<br />
(s.o.). Im Rahmen der individuellen Beratung werden mit den betroffenen Personen individu-<br />
elle Hilfepläne erarbeitet <strong>und</strong> die Umsetzung gesichert. Diese enthalten neben den persönli-<br />
chen Daten eine Sachverhaltsschilderung sowie die vereinbarten Ziele mit entsprechenden<br />
Zeitvorgaben zur Umsetzung.<br />
Dieses Zusammenspiel sichert einerseits die Gr<strong>und</strong>versorgung mit Beratungsleistung <strong>und</strong><br />
stellt andererseits die Hilfesuchenden vor die Herausforderung, aktiv zur Veränderung der<br />
Situation beizutragen. Insbesondere über die Vorgabe der Umsetzung von Hilfeplänen wer-<br />
den gemeinsam Hilfeziele erarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt.<br />
Übergreifend wurden Hilfeziele erarbeitet, die an der Pluralität der Problemlagen ansetzen.<br />
Neben der Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft bzw.<br />
der Sicherung <strong>und</strong> Erhalt derselben sind dies insbesondere:<br />
• Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit,<br />
• Unterstützung bei der finanziellen Absicherung,<br />
41
• Förderung der Beschäftigungsfähigkeit,<br />
• Förderung sozialer Teilhabe <strong>und</strong><br />
• Förderung der Individualkompetenzen.<br />
Um diese Ziele erreichen zu können, wurde in der Leistungsbeschreibung insbesondere die<br />
Vernetzung mit anderen Hilfesystemen festgeschrieben. Aber auch die Weiterentwicklung<br />
der eigenen Konzeption, die interne Weiterbildung, Supervision, kollegiale Beratung <strong>und</strong> der<br />
Austausch mit dem zuständigen Amt der Kommune dienen zur ständigen Qualitätsentwick-<br />
lung. Einen besonderen Stellenwert hat die Forderung nach <strong>Integration</strong> von Ehrenamtlichen.<br />
Hier wurde einerseits sichergestellt, dass pädagogische Leistung nicht über freiwilliges Per-<br />
sonal erbracht werden darf, andererseits, dass Leistungen, die keiner pädagogischen Quali-<br />
fikation bedürfen, durch bürgerschaftliches Engagement abgedeckt werden sollen. Es wurde<br />
also die Verantwortung <strong>für</strong> die Einbindung der Zivilgesellschaft auf die Träger übertragen.<br />
Zudem wurde festgelegt, dass eine angemessene Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbil-<br />
dung sowie eine bedarfsgerechte Koordination der Einsätze <strong>und</strong> ein Austausch mit den<br />
Fachkräften gewährleistet sein muss. Dies ermöglicht eine strukturierte Einbindung von Eh-<br />
renamtlichen in das Gesamtsystem <strong>und</strong> die Erbringung übergreifender Leistungen <strong>für</strong> die<br />
Klientel, die mit kommunalen finanziellen Ressourcen nicht leistbar wären.<br />
Insbesondere die Frage, welche Merkmale im Bereich der Ergebnisqualität festgelegt wer-<br />
den sollten, führte zu längeren Diskussionen. Letztendlich wurden übereinstimmend folgende<br />
Ziele beschrieben:<br />
• Erstens sollen möglichst viele Klientinnen <strong>und</strong> Klienten in eine individuelle Hilfe überführt<br />
werden, da nur dort mit Hilfezielen konkrete Hilfen umgesetzt werden können, die eine<br />
längerfristige Problemlösung ermöglichen.<br />
• Zweitens soll als Ergebnis der Abschluss der mit Hilfeplan beratenen Klientinnen <strong>und</strong><br />
Klienten erfasst <strong>und</strong> bewertet werden.<br />
• Drittens soll erhoben <strong>und</strong> beurteilt werden, in wie vielen Fällen die einzelnen Hilfeziele<br />
vereinbart <strong>und</strong> auch erreicht werden.<br />
• Als vierter Bereich wurde die Nachsorge/Nachbetreuung festgelegt. Es sollte hierdurch<br />
eine weitere Begleitung stattfinden, wodurch das Risiko einer geringen Nachhaltigkeit<br />
minimiert würde.<br />
Die Finanzierungsvereinbarungen, die sich in großen Teilen über die drei Beratungsbereiche<br />
hinweg ähneln, wurden erstmals <strong>für</strong> die Wohnungs-/Obdachlosenberatung entwickelt. Wie<br />
auch <strong>für</strong> die beiden anderen Beratungsbereiche wurden dabei die Kofinanzierung der Träger<br />
über zwei Teilbudgets berechnet:<br />
Das erste Teilbudget berücksichtigt die Anzahl der fachlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbei-<br />
ter, die zu bewirtschaftende Fläche der Beratungsstellen, die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaß-<br />
nahmen sowie die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten. Zusätzlich wird dabei die Beratungsstellengröße<br />
durch die Berechnung einer Beratungsstellenkennzahl beachtet. Das erste Teilbudget be-<br />
42
echnet also den Anteil der Finanzierung, der weitgehend im Kontext der Fixkosten einer<br />
Einrichtung steht. Auch findet eine Wirkungssteuerung statt. Beispielsweise bei den Fort-<br />
<strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen bekommt die Einrichtung den höchsten Punktwert, wenn sie<br />
Ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter pro Jahr 4-5 Arbeitstage zu Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungs-<br />
maßnahmen entsendet. Bei mehr oder aber auch bei weniger Tagen reduziert sich der<br />
Punktwert. Dadurch soll erreicht werden, dass die Einrichtung sich aktiv um die Weiterquali-<br />
fizierung bemüht, jedoch eine „Ausuferung“ der Weiterbildungskosten vermieden wird. Vom<br />
Prinzip adäquat findet diese Regelung <strong>für</strong> die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten Anwendung. Insge-<br />
samt ergibt sich also <strong>für</strong> das Teilbudget 1 aufgr<strong>und</strong> der Ausprägungen <strong>und</strong> der damit ver-<br />
b<strong>und</strong>enen Berechnungen jeweils eine Gesamtpunktzahl, die von jeder Einrichtung tatsäch-<br />
lich erreicht wird.<br />
Das ähnliche Verfahren kommt nun <strong>für</strong> das zweite Teilbudget zur Anwendung. Der Unter-<br />
schied besteht darin, dass dieses die Wirkung der Arbeit bewertet. Wie bereits in der obigen<br />
allgemeinen Beschreibung der Finanzierungsvereinbarungen dargestellt, wurde bewusst<br />
darauf verzichtet, alle Merkmale, die in der Leistungsbeschreibung entwickelt wurden, auch<br />
in der Finanzierungsvereinbarung wieder aufzunehmen. Vielmehr wurden in diesem Bereich<br />
vier Aspekte herausgegriffen, die der Kommune besonders steuerungswürdig <strong>und</strong> damit fi-<br />
nanzierungsrelevant erschienen <strong>und</strong> zusätzlich sowohl objektiv als auch einfach überprüfbar<br />
waren. Dies war erstens die Beschaffung/Erhalt einer geeigneten Wohnung, zweitens die<br />
finanzielle Absicherung, drittens die Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit <strong>für</strong> den 1. oder<br />
2. Arbeitsmarkt <strong>und</strong> viertens der Fortbestand der erreichten Hilfeziele nach sechs Monaten<br />
nach Abschluss des Hilfeplans. Für diese vier Kriterien wurde festgelegt, welcher Prozent-<br />
satz der Zielerreichung als „normal“ angesehen wird. In diesem „Normalkorridor“ wurde der<br />
Punktwert „1“ vergeben. Bei einer geringeren Zielerreichung wurde ein negativer Punktwert<br />
festgelegt, der dann letztendlich zu einer geringeren Finanzsumme führen würde. Wenn<br />
demgegenüber bei einem höheren Anteil der Ratsuchenden die Hilfeziele erreicht würden,<br />
gibt es einen höheren Punktwert, also letztendlich mehr Geld. Insgesamt werden also in den<br />
vier Bereichen – wie bereits im Teilbudget 1 – Punktwerte vergeben, die dann, mit dem Teil-<br />
budget 1 addiert, eine Gesamtsumme ergeben.<br />
Abschließend wird das kommunale Budget, welches <strong>für</strong> den Beratungsbereich zur Verfügung<br />
gestellt wird, an die Einrichtungen verteilt. Jede Einrichtung erhält dabei den relativen Anteil<br />
am kommunalen Budget, der ihm aufgr<strong>und</strong> der erreichten Punktzahl zusteht.<br />
Zusammenfassend kann <strong>für</strong> den Verlauf der Beratungen gesagt werden, dass die Verhand-<br />
lungen im höchsten Maße einvernehmlich stattgef<strong>und</strong>en haben. Weder in der Entwicklung<br />
der Leistungsbeschreibung, noch in der gr<strong>und</strong>sätzlichen Ausgestaltung der Finanzierungs-<br />
vereinbarung lagen die Sichtweisen weit auseinander. Der Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ist insbesondere in<br />
der langjährigen <strong>und</strong> vertrauensvollen Zusammenarbeit der Kommune mit den Einrichtungen<br />
zu sehen. Zudem stimmten beide Parteien darin überein, das Beratungssystem möglichst<br />
optimal unter den gegebenen finanziellen Voraussetzungen zu gestalten.<br />
43
Zu Verhandlungsende ergab sich jedoch eine unerwartete Wende, als beide Träger die<br />
Rechtmäßigkeit der vertraglichen Regelungen <strong>und</strong> dabei insbesondere die Finanzierungsre-<br />
gelungen in Frage stellten. Der Gr<strong>und</strong> lag v.a. in der unterschiedlichen personellen Beset-<br />
zung durch die Verbände: Während im Verhandlungsverlauf Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus<br />
der praktischen Arbeit die Entwicklungen begleiteten <strong>und</strong> diskutierten, wurde das Vertrags-<br />
werk zum Schluss verbandspolitisch <strong>und</strong> juristisch betrachtet. Damit fehlte den verbandspoli-<br />
tischen <strong>und</strong> juristischen Entscheidungsträgern der Überblick über den Verhandlungsverlauf<br />
<strong>und</strong> damit über die durchaus konsensuale Ausarbeitung. Dies führte dazu, dass in der<br />
rechtsgutachterlichen Stellungnahme der Verbände Punkte kritisiert wurden, die explizit auf-<br />
gr<strong>und</strong> der Wünsche der Verbände während des Verhandlungsverlaufs aufgenommen wor-<br />
den waren. Es empfiehlt sich, bei einer Umsetzung in anderen Kommunen auf diesen Punkt<br />
zu achten <strong>und</strong> die juristische Ebene in den Verlauf stärker zu integrieren.<br />
Letztendlich fand ein Austausch unterschiedlicher rechtlicher Stellungnahmen statt. Auf die<br />
Stellungnahme der Verbände folgte eine Stellungnahme des ISS-Frankfurt a.M., die in eine<br />
Stellungnahme der Stadt Mainz mündete. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Stellungnahmen wurde ein<br />
gemeinsames Treffen vereinbart, an welchem Rechtsvertreter der Verbände, der Kommune<br />
<strong>und</strong> das ISS-Frankfurt a.M. teilnahmen. In diesem Gespräch wurden die unterschiedlichen<br />
strittigen Punkte diskutiert, wobei es gelang, ein Einvernehmen herzustellen. Einige Punkte<br />
wurden dabei verändert, wobei die Formulierungen vorwiegend während der Sitzung erarbei-<br />
tet wurden.<br />
Die weitere Einarbeitung der überarbeiten Punkte erfolgte reibungslos. Das Vertragswerk<br />
konnte somit nach Zeitplan verabschiedet werden.<br />
5.6.2 Drogen-/Suchtberatung<br />
Im Bereich der Drogen-/Suchtberatung bestand eine besondere Situation durch die Tatsa-<br />
che, dass die Beratungsleistungen einerseits von einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />
(dem Caritasverband Mainz e.V.) <strong>und</strong> andererseits dem öffentlichen Träger (der Stadt Mainz<br />
selbst) durchgeführt wurden. Zudem war der Leiter des Fachbereichs Suchthilfe zugleich<br />
gesamtverantwortlich <strong>für</strong> die Einrichtung (der Beratungsstelle „Brücke“). In den Verhandlun-<br />
gen hätte dieser also einerseits die Position der Verwaltung <strong>und</strong> andererseits die Position der<br />
Einrichtung vertreten müssen. Dieser Konstellation wurde dadurch begegnet, dass die Ein-<br />
richtungsleiterin in den Verhandlungsprozess aktiv integriert wurde. Diese Trennung war je-<br />
doch nicht immer problemlos möglich.<br />
Als weiteres Problem erwies sich, dass es eine funktionale Aufteilung der Zielgruppen zwi-<br />
schen den beiden Beratungseinrichtungen gab. Die kommunale Einrichtung hat sich auf die<br />
<strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Drogenberatung spezialisiert, während die freie Beratungseinrichtung vorwie-<br />
gend die Suchtberatung v.a. im Kontext der Alkoholabhängigkeit übernommen hatte. Ge-<br />
meinsame Bewertungskriterien bei dem finanzierungsrelevanten Teilbudget 2 konnten zwar<br />
gef<strong>und</strong>en werden, die Bewertungskorridore wurden jedoch unterschiedliche gestaltet.<br />
44
Im Rahmen der Leistungsbeschreibungen wurden die Einzelleistungen nicht nur beschrieben<br />
<strong>und</strong> Qualitätsstandards festgelegt, sondern es wurden auch Höchstsätze <strong>für</strong> die jeweiligen<br />
Beratungsvorgänge festgelegt. Hintergr<strong>und</strong> war das Bemühen, unter Berücksichtigung der<br />
oftmals langwierigen Beratungsprozesse <strong>und</strong> der Schwierigkeit mit Abhängigen in einem<br />
Beratungskontakt zu bleiben, <strong>und</strong> trotzdem eine Grenze zu ziehen, damit der Einsatz von<br />
Finanzmitteln in Relation zur Wirkung gesetzt werden kann.<br />
Als übergreifende Leistungsbereiche wurden definiert:<br />
• Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung,<br />
• Beratung <strong>und</strong> psychosoziale Betreuung,<br />
• sonstige <strong>Integration</strong>shilfen,<br />
• primäre <strong>und</strong> sek<strong>und</strong>äre Prävention,<br />
• Vernetzung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Insbesondere die im Bereich der Drogen- <strong>und</strong> Suchthilfe vielfach existierenden Vorgaben zu<br />
fachlichen Standards machten eine weitere Ausdifferenzierung unnötig. Es wurde hier auf<br />
die fachlichen Vorgaben der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchgefahren (DHS), des<br />
Fachverbands Drogen <strong>und</strong> Rauschmittel e.V. (FDR), der Deutschen Gesellschaft zum Studi-<br />
um des Schmerzes e.V. (DGSS), der Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz, die Emp-<br />
fehlung des Landesarbeitskreises Suchtkrankenhilfe (LAKS), des Verbands ambulanter Be-<br />
handlungsstellen <strong>für</strong> Suchtkranke/Drogenabhängige e.V. (VABS) <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esverbands<br />
<strong>für</strong> Akzeptierende Drogenarbeit <strong>und</strong> Humane Drogenpolitik (Akzept) verwiesen. Diese allge-<br />
meine Regelung macht deutlich, dass es hinsichtlich der Methoden keinen übergreifenden<br />
weiteren Regelungsbedarf gab. Es wurde also die Trägerautonomie in der Ausgestaltung der<br />
Hilfen weit gefasst <strong>und</strong> nur eine Nachvollziehbarkeit durch die Beschreibung der Hilfen ein-<br />
gefordert. Durch die Festlegung der maximalen zeitlichen Ausprägung der Einzelleistungen<br />
wurde zudem ein allgemeiner Rahmen gesteckt.<br />
Ein größerer Fokus wurde auf den Bereich der Vernetzung gelegt. Dabei sollen die Bera-<br />
tungseinrichtungen die Vernetzung mit den unterschiedlichen anderen Dienstleistungen nach<br />
Möglichkeit aktiv ausbauen. Ein zentraler Bereich war dabei die Abklärung von Nahtstellen<br />
<strong>und</strong> Abgrenzungen zu Institutionen im Kontext Sucht, wie insbesondere zur Justiz, der Psy-<br />
chiatrie <strong>und</strong> der Medizin allgemein, den Kostenträgern, der <strong>Jugend</strong>hilfe, der Wohnungslo-<br />
senhilfe <strong>und</strong> der Arbeitsverwaltung. Es sind nach Möglichkeit Kooperationsverträge <strong>und</strong> Kon-<br />
trakte anzufertigen <strong>und</strong> abzuschließen werden. Insbesondere sollen zusätzlich<br />
Selbsthilfegruppen aktiv befördert <strong>und</strong> eine Vernetzung hergestellt werden.<br />
Insbesondere die Frage der Ergebnisqualität wurde umfassend diskutiert. Das Ziel war hier-<br />
bei, nach übergreifend gültigen Merkmalen zu suchen <strong>und</strong> diese in ihrer Zielerreichung zu<br />
quantifizieren. Durch diese intensive Diskussion wurde eine starke Auseinandersetzung mit<br />
der Frage erreicht, in welche Richtung die Drogen-/Suchtberatung steuern soll. Die unter-<br />
schiedlichen Erwartungen von Politik, Verwaltung <strong>und</strong> mittels der Umsetzung des neuen<br />
45
SGB II auch der Arbeitsverwaltung, respektive der Arbeitsgemeinschaft (ARGE), wurden<br />
dabei diskutiert <strong>und</strong> in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Demnach fand eine Auftei-<br />
lung in fallübergreifende <strong>und</strong> klientenbezogene Ergebnisse statt.<br />
In die Betrachtung der fallübergreifenden Ergebnisse fand Eingang:<br />
• Anteil der Aufnahme von Neufällen,<br />
• Anteil der planmäßigen Beendigung im Verhältnis zur Gesamtzahl,<br />
• Anteil der Erstkontakte, die zu Mehrfachkontakten wurden,<br />
• Haltequote insgesamt,<br />
• Betreuungsschlüssel.<br />
Für die klientenbezogenen Ergebnisse wurden folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
• Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit,<br />
• Abschluss von Entschuldungsmaßnahmen,<br />
• Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen,<br />
• Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen,<br />
• Haltequote nach sechs Monaten in der Suchtberatung,<br />
• Haltequote nach sechs Monaten in der Nachsorge.<br />
Auch in diesem Beratungsbereich eine Zweiteilung des Budgets vorgenommen.<br />
Das Teilbudget 1 richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich an den Fixkosten aus. Die einzelnen Kategorien<br />
sind die Anzahl der fachlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die Beratungsstellengröße,<br />
die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten. Betrachtet man<br />
nun den Bereich der Sach- <strong>und</strong> Regiekosten im Vergleich zu dem Beratungsbereich der<br />
Wohnungs-/Obdachlosen, fällt eine sehr viel höhere Punktbewertung <strong>für</strong> den Bereich Dro-<br />
gen-/Suchtberatung auf. Durch diesen höheren Anteil wurde einerseits der größere Anteil an<br />
Leistungen außerhalb der direkten Beratungsarbeit gewürdigt. Andererseits wurde dadurch<br />
eine Nichteinhaltung dieser erwünschten Leistung stärker sanktioniert.<br />
Für das wirkungsorientierte Teilbudget 2 mussten <strong>für</strong> die beiden Beratungseinrichtungen<br />
aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Zielgruppen <strong>und</strong> Suchtformen unterschiedliche Ausprägun-<br />
gen gef<strong>und</strong>en werden. Die Betrachtungskategorien waren jedoch identisch. Es handelte sich<br />
dabei um:<br />
• Anteil der Aufnahme von Neufällen,<br />
• Anteil der planmäßigen Fallbeendigungen,<br />
• Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden,<br />
• Haltequote,<br />
46
• Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen,<br />
• Anteil der Überführungen in Entwöhnungsmaßnahmen.<br />
Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen gewährleistet wird, wurden die<br />
Punktwerte jedoch gleich gestaltet. Auch <strong>für</strong> diesen Bereich gilt demnach: Wer besser arbei-<br />
tet, bekommt einen größeren Anteil am Gesamtbudget.<br />
Für den Beratungsverlauf im Beratungsbereich Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung lässt sich fest-<br />
halten, dass die Schwierigkeiten eher in der verwaltungsinternen Konstruktion der Voraus-<br />
setzung <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit einer öffentlichen mit einer freien Beratungseinrichtungen<br />
lagen, als in der Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung. Dennoch bedeutete auch hier die<br />
Festlegung jedes einzelnen Kriteriums eine vorausgehende intensive Beschäftigung mit dem<br />
Aspekt. Durch die relativ eindeutige Trennung der Beratung in die beiden Bereiche Drogen<br />
auf der einen <strong>und</strong> Sucht auf der anderen Seite gab es jedoch keine konflikthaften Situationen<br />
in der Bewertung der fachlichen Kriterien. Zudem wurde der Caritasverband Mainz über die<br />
fachlich zuständige Person in den Verhandlungen vertreten.<br />
Die Leistungsvereinbarung konnte demnach termingerecht abgeschlossen werden.<br />
5.6.3 Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
Der Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung stellte eine besondere<br />
Herausforderung dar. Die Gründe hier<strong>für</strong> lagen auf unterschiedlichen Ebenen:<br />
• Dieser Bereich macht mit knapp einem Drittel des Beratungsbudgets der Stadt Mainz den<br />
größten finanziellen Anteil aus.<br />
• Die Hilfen basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen aus SGB VIII <strong>und</strong> XII<br />
(BSHG).<br />
• Die Abgrenzung der einzelnen Leistungen innerhalb der Beratungssettings ist nicht im-<br />
mer trennscharf möglich.<br />
• In Mainz bestand zu Verhandlungsbeginn eine große Trägerpluralität.<br />
• Die Verzahnung zwischen ASD <strong>und</strong> Beratungseinrichtungen ist ein zentraler Bestandteil<br />
der Genehmigung <strong>und</strong> Ausgestaltung der Hilfen.<br />
• Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieses Beratungsbereichs ist sehr hoch <strong>und</strong> wird<br />
sensibel wahrgenommen.<br />
Die oben benannten Punkte machen deutlich, dass die Kommune hier ein starkes Interesse<br />
hatte, eine gr<strong>und</strong>sätzliche Veränderung der Beratungslandschaft herbeizuführen, um eine<br />
größere Effektivität <strong>und</strong> Verzahnung der Hilfen gewährleisten zu können. Zentrale Ziele wa-<br />
ren hierbei:<br />
47
• Überwindung der Trennung zwischen psychologisch-orientierter Erziehungsberatung <strong>und</strong><br />
sozialpädagogisch-orientierter Ehe- <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung durch die Einrichtung<br />
von integrierten Beratungsstellen, in der beide Berufsgruppen vertreten sind.<br />
• Bildung von Beratungsteams mit unterschiedlichem professionellen Hintergr<strong>und</strong> (Einfüh-<br />
rung des Prinzips der Multiprofessionalität).<br />
Die Diskussionen zur Gestaltung der Leistungsbeschreibungen, Finanzierungsvereinbarun-<br />
gen <strong>und</strong> der speziell <strong>für</strong> diesen Bereich entwickelten Vereinbarungen zur Ausgestaltung des<br />
Teams einer integrierten Beratungsstelle <strong>und</strong> der Kooperationsvereinbarung zwischen ASD<br />
<strong>und</strong> Beratungsstelle waren inhaltlich sehr komplex <strong>und</strong> benötigten ein hohes Maß an Aus-<br />
gleich zwischen unterschiedlichen Positionen.<br />
Die im Kapitel der Auswertung der qualitativen Interviews (siehe Punkt 6) dokumentierte Kri-<br />
tik der Verhandlung auf unterschiedlicher Augenhöhe kann vor dem beschriebenen Hinter-<br />
gr<strong>und</strong> verstanden werden. In diesem Beratungsbereich hatte die Kommune eine eindeutige<br />
Positionierung vorgenommen, die sie nicht zur Disposition stellte <strong>und</strong> in der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Entscheidung nicht verhandelt wurde. Dies bezog sich auf den Beschluss, nur noch integrier-<br />
te Beratungsstellen zu fördern <strong>und</strong> einen multiprofessionellen Personalschlüssel vor-<br />
zugeben.<br />
Bis zu Beginn der Verhandlungen unterhielt die Stadt Mainz eine eigene städtische Erzie-<br />
hungsberatungsstelle, die Ende 2004 aufgelöst wurde. Das Zurückziehen der Stadt Mainz<br />
aus dieser Art der Leistungserbringung erfolgte zu Gunsten der Leistungsanbindung an die<br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege nach dem Subsidiaritätsprinzip. Aufgr<strong>und</strong> der Schließung<br />
konnten <strong>für</strong> diesen Bereich zusätzlich 95.000 € bereitgestellt werden.<br />
Die Sitzungsfolge der Verhandlungen fand im Normalfall alle zwei Wochen von April bis Sep-<br />
tember 2004 statt. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen Veränderungsnotwendigkeit <strong>und</strong> der Komplexi-<br />
tät der Inhalte kristallisierte sich ein gegenüber den anderen Beratungsprozessen formelles<br />
Vorgehen heraus:<br />
• Die Verhandlungen wurden äußerst detailliert protokolliert;<br />
• unterschiedliche Positionen wurden dabei schriftlich festgehalten;<br />
• zur Bearbeitung von spezifischen inhaltlichen Kontexten wurden eigene Arbeitsgruppen<br />
gegründet, die dann Ergebnisse vorlegten, die wiederum in der Gesamtgruppe diskutiert<br />
wurden;<br />
• zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung wurden entsprechende Papiere versandt <strong>und</strong><br />
eine Rückmeldefrist gesetzt;<br />
• die entsprechenden Stellungnahmen wurden thematisch gebündelt <strong>und</strong> in der Folgesit-<br />
48<br />
zung abgearbeitet.
Diese Komplexität erforderte ein stringentes Verhandlungsmanagement <strong>und</strong> eine klare Pro-<br />
tokollierung der effektuierten Veränderungen in den jeweiligen Versionen der Leistungsbe-<br />
schreibungen <strong>und</strong> der sonstigen Vereinbarungen.<br />
Zentrale Konfliktbereiche stellten die Diskussionen über die Finanzierung, die Gründung von<br />
integrierten Beratungsstellen <strong>und</strong> die personelle Ausstattung der Beratungsstellen dar. Dem-<br />
gegenüber verliefen die fachlich/inhaltlichen Diskussionen weitestgehend konsensual, wobei<br />
die Träger der Freien Wohlfahrtspflege häufig eine sehr eindeutige Regelung erwarteten, die<br />
von der Kommunalverwaltung nicht unbedingt in allen Fällen als notwendig erachtet worden<br />
war.<br />
Integrierte Beratungsstellen <strong>und</strong> personelle Ausstattung<br />
In der leistungsbeschreibung wurden die Aufgaben der Integrierten Beratungsstellen defi-<br />
niert: „Die Unterstützung in Erziehungs- <strong>und</strong> Beziehungsfragen <strong>und</strong> die Bewältigung indivi-<br />
dueller Problemlagen sind Voraussetzung des Lebensalltags von Erwachsenen. In Bera-<br />
tungsbereichen, die die Erziehung von <strong>Kinder</strong>n zum Gegenstand haben <strong>und</strong> die sich mit der<br />
Wahrnehmung von Verantwortung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> befassen, sind die Gewährleistung des Kin-<br />
deswohls, die Rechte der <strong>Kinder</strong> auf eine ihrem Entwicklungsstand entsprechende Beteili-<br />
gung <strong>und</strong> Beratung in Not- <strong>und</strong> Konfliktsituationen im Sinne des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfege-<br />
setzes zu beachten. In Beratungskontexten, die Problemlagen von Erwachsenen betreffen,<br />
gilt es im Blick zu halten, ob <strong>und</strong> inwieweit die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n durch diese Prob-<br />
lemlagen belastet sind <strong>und</strong> zur Gewährleistung ihrer Erziehung weitergehende Hilfen ange-<br />
boten, bzw. Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden müssen.“ 4 Diese Betrachtung der<br />
Gesamtsituation zur Lösung familialer oder paarbezogener Problemlagen, die häufig mitein-<br />
ander verknüpft sind, erfordert ein Beratungssystem, welches im Höchstmaß ineinander<br />
greift. Dies bedeutet nicht nur eine Verzahnung von Hilfen, sondern auch eine Multiprofessi-<br />
onalität, um mit unterschiedlichem fachlichen Hintergr<strong>und</strong>, geeigneten Methoden <strong>und</strong> integ-<br />
rierten Hilfeansätzen Lösungen herbeizuführen <strong>und</strong> deren Umsetzung zu sichern. Aus die-<br />
sem Gr<strong>und</strong> hat sich die Kommunalverwaltung dazu entschlossen, zukünftig nur noch<br />
integrierte Beratungsstellen zu fördern. Integrierte Beratungsstellen sollen dabei <strong>für</strong> alle Leis-<br />
tungsbereiche im Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung entspre-<br />
chende Beratungsangebote vorhalten.<br />
Um dies zu erreichen, sollen die Beratungseinrichtungen über eine entsprechende Anzahl<br />
von qualifiziertem Personal verfügen. Es wird aber auch die Möglichkeit eingeräumt, Träger-<br />
verbünde zu schließen, die dann gemeinsam den Anforderungen an eine integrierte Bera-<br />
tungsstelle nachkommen.<br />
Kernpunkt einer integrierten Beratungsstelle war die Festlegung der professionellen Gr<strong>und</strong>-<br />
lagen. Demnach müssen im Team sowohl der Beruf Diplom-Psychologe, als auch der Beruf<br />
Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge vertreten sein. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die Beratungsstel-<br />
4 Siehe Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung.<br />
49
le mindestens drei vollzeitäquivalent Beschäftigte vorhalten (dies kann sich also auch auf<br />
mehrere Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse beziehen). Weiterhin wurde festgelegt, dass jede<br />
Beratungsfachkraft zum Gr<strong>und</strong>beruf eine wissenschaftlich oder fachlich anerkannte, auf das<br />
Arbeitsfeld bezogene beraterische, psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatz-<br />
qualifikation nachweisen soll. Für konsiliarische bzw. nicht fest angestellte Beratungskräfte<br />
wurde eingeführt, derartige Beschäftigungsverhältnisse nur bis zu einer Maximalgrenze von<br />
10 % der festangestellten Personalkosten bei der Finanzierung zu veranschlagen. Entspre-<br />
chend wurde die Finanzierungsvereinbarung ausgestaltet. Auch die Fördergrenze <strong>für</strong> Ver-<br />
waltungsfachkräfte wurde festgelegt, damit einerseits nicht an Verwaltungsfachkräften ge-<br />
spart wird, andererseits keine übermäßige Ausweitung dieses Bereichs erfolgt. Die<br />
Festlegung fördert mindestens eine halbe Stelle pro integrierte Beratungsstelle <strong>und</strong> höchs-<br />
tens 0,33 Stellen pro vollzeitäquivalenter Beratungsfachkraft.<br />
Insgesamt führte die Regelung, dass zukünftig nur noch integrierte Beratungsstellen geför-<br />
dert werden, zu intensiven Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen. In erster Linie war<br />
das Thema Gegenstand der Diskussionen in den Beratungsgruppen. Letztlich wurden dort<br />
auch entsprechende Stellungnahmen eingebracht <strong>und</strong> die Regelungen diskutiert, wie auch<br />
entsprechend fachlich abgeändert. Zudem fanden in direktem Kontakt zwischen Träger <strong>und</strong><br />
Sozialdezernenten entsprechende Treffen statt.<br />
Seitens der Verwaltung wurde im Vorfeld, wie auch im Verlauf der Verhandlungen versucht,<br />
die möglichen Auswirkungen der Regelungen auf die Beratungslandschaft zu antizipieren.<br />
Auch wurden aktiv Träger angesprochen <strong>und</strong> versucht, Trägerverbünde zu fördern <strong>und</strong> damit<br />
einzelne Träger zu integrieren. Für die meisten Träger wurde, insbesondere über die Rege-<br />
lung, dass integrierte Beratungsstellen ihr Personal nicht ausschließlich <strong>für</strong> die Klientel in<br />
Mainz vorhalten müssen (selbst wenn nur der Mainzer Anteil kofinanziert wurde), erreicht,<br />
dass ohne größere Probleme ein Großteil der Träger die Voraussetzung der integrierten Be-<br />
ratungsstellen entweder aus eigener Kraft oder durch Zusammenschlüsse erfüllen konnte.<br />
Für einen Träger jedoch ergab sich trotz aller Bemühungen – auch seitens der Verwaltung –<br />
kein Anschluss an andere Träger. Die dadurch entstandene Situation wurde von kommuna-<br />
ler Seite, <strong>und</strong> von Seiten des Landes bedauert. Diese Entwicklung, <strong>und</strong> damit der Aus-<br />
schluss eines Trägers musste durch die Konzeption der „integrierten Beratungsstellen“ hin-<br />
genommen werden. Eine Neupositionierung dieses Trägers wird aktuell von der Kommune<br />
<strong>und</strong> dem Land Rheinland-Pfalz unterstützt.<br />
Für die nun realisierten integrierten Beratungsstellen bedeutet die Kooperation eine Entwick-<br />
lung <strong>und</strong>/oder Neuaufstellung ihrer Strukturen <strong>und</strong> Prozesse. Da die Verhandlungspartner <strong>für</strong><br />
die Umsetzungen der Leistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen nun die integrier-<br />
ten Beratungsstellen <strong>und</strong> nicht mehr die Träger sind (außer diese können aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />
Größe selbst eine integrierte Beratungsstelle stellen), müssen diese auch ihre neue Organi-<br />
sationsform entwickeln. Über entsprechende Veränderungen kann im Rahmen dieses Be-<br />
richts noch keine Aussage getroffen werden. Eine Begleitung der organisatorischen Verän-<br />
derungsprozesse ist nicht vorgesehen.<br />
50
Leistungsbeschreibung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen der Beratungsfelder innerhalb des<br />
Beratungsbereichs mussten bei der Leistungsbeschreibung, also der Festlegung von Quali-<br />
tätsmerkmalen, unterschiedliche Leistungsgruppen gebildet werden. Folgende Aufteilung<br />
wurde realisiert:<br />
• Leistungsgruppe 1: Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung (nach § 16<br />
SGB VIII)<br />
• Leistungsgruppe 2: Information, Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaft, Trennung<br />
<strong>und</strong> Scheidung sowie Ausübung der Personensorge (nach §§ 17/18 SGB VIII)<br />
• Leistungsgruppe 3: Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung (nach § 28 SGB VIII)<br />
• Leistungsgruppe 4: Lebensberatung außerhalb des SGB VIII (nach § 8 BSHG (neu: § 11<br />
SGB XII))<br />
In den Verhandlungen kristallisierte sich heraus, dass es <strong>für</strong> einige der Qualitätskriterien<br />
Leistungsgruppen identische übergreifende Anforderungen geben müsse. In anderen Berei-<br />
chen waren Festlegungen notwendig, die sich auf nur eine oder aber mehrere der Leis-<br />
tungsgruppen bezogen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wurde der Beratungsprozess in die Bereiche „Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong><br />
Kurzzeitberatung“, „Längerfristige Beratung“ <strong>und</strong> „Therapeutische Leistung“ unterteilt. Dabei<br />
gilt <strong>für</strong> alle Leistungsgruppen, dass eine Kurzzeitberatung nur bis maximal fünf Beratungs-<br />
kontakten (zu je 10 Minuten) stattfinden kann. Im Anschluss wird die Beratung in eine länger-<br />
fristige Beratung überführt, wobei jedoch die Leistungsgruppe 1 ausschließlich als Kurzzeit-<br />
beratung stattfinden darf. Nichtmedizinische therapeutische Leistungen dürfen nur <strong>für</strong> die<br />
Leistungsgruppen 3 <strong>und</strong> 4 erbracht werden. Gemeinsame Festlegungen fanden auch in der<br />
übergreifenden Festlegung von gr<strong>und</strong>sätzlichen Qualitätsstandards, wie beispielsweise in<br />
der Beschreibung von Kooperationsformen zwischen Verwaltung <strong>und</strong> Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege, von Handlungsbereichen, von Formen der Hilfeerbringung, von Voraus-<br />
setzungen zur Leistungserbringung <strong>und</strong> von fachlichen Standards statt.<br />
Für jede Leistungsgruppe wurden in einzelnen schriftlichen Festlegungen weitere Qualitäts-<br />
merkmale definiert. Insbesondere wurde hierbei festgelegt, welche Ziele in der Beratungsar-<br />
beit der einzelnen Leistungsgruppen erreicht werden sollen. Aber auch die fallspezifischen<br />
<strong>und</strong> fallübergreifenden Tätigkeiten zur Zielerreichung wurden ausdifferenziert. Diese Festle-<br />
gungen bilden einen Rahmen der erwünschten Leistungen. Eine zeitliche Kontingentierung<br />
der Einzelleistungen wurde jedoch nicht vorgenommen. Zusätzlich wurde die Ergebnisquali-<br />
tät individuell geregelt. Hierbei wurde insbesondere darauf abgehoben, die Auswirkung der<br />
Beratungsleistung zu erkennen, wie sie sich beispielsweise durch die Entwicklung eines trag-<br />
fähigen Konzepts oder der Zielerreichung ergibt. Aber auch die Einhaltung standardisierter<br />
Verfahren im Beratungsablauf wurde dort festgelegt. Damit übernimmt der Bereich der Er-<br />
51
gebnisqualität eine Stellung zwischen der Jahresdokumentation (hierzu wurden Querverwei-<br />
se hergestellt) <strong>und</strong> der wirkungsorientierten Finanzierung.<br />
Finanzierung<br />
Bereits erwähnt wurde, dass die Festlegungen im Bereich der integrierten Beratungsstelle<br />
Eingang in die Finanzierungsvereinbarung fand. Hierzu wurde zusätzlich zur Berechnung der<br />
Punktwerte <strong>für</strong> die Beschäftigung fachlicher Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im Festange-<br />
stelltenverhältnis eine eigene Berechnung der konsiliarischen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbei-<br />
ter vorgenommen. Ansonsten stimmt das Teilbudget 1 inhaltlich mit denen aus den anderen<br />
beiden Beratungsbereichen überein.<br />
Für das wirkungsorientierte Teilbudget 2 wurden unterschiedliche Merkmale mit den ent-<br />
sprechenden Ausprägungen <strong>für</strong> die jeweiligen Leistungsgruppen gef<strong>und</strong>en. Das bedeutet,<br />
dass die Wirkung innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen unabhängig voneinander nach<br />
anderen Gesichtspunkten gesteuert werden kann. Eine Ausnahme bildet hierbei die Leis-<br />
tungsgruppe 1. Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass es sich hier nur um Erstinformation <strong>und</strong>/oder<br />
Kurzzeitberatung handelt, wurde auf eine wirkungsorientierte Merkmalsdefinition verzichtet.<br />
Für die Leistungsgruppe 2 wurden folgende Merkmale festgelegt:<br />
• Anteil der Fälle in der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung, bei denen ein tragfähiges<br />
Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet wurde.<br />
• Anteil der strittigen Beratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne ge-<br />
richtliches Verfahren unter Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wurde.<br />
Die Leistungsgruppe 3 wird durch folgende Merkmale bestimmt:<br />
• Anteil der durch den ASD vermittelten/geschickten Beratungsfälle, bei denen die Adres-<br />
saten den Beratungsprozess aufgenommen haben (mindestens drei Kontakte zu mindes-<br />
tens je drei Zeittakten).<br />
• Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein Erst-<br />
gespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgte (mindestens fünf Zeittakte).<br />
• Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindestens<br />
drei Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Für die Leistungsgruppe 4 wurde nur ein Merkmal festgelegt:<br />
• Anteil der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong> bei<br />
Bedarf angepasst wurde.<br />
Bewertung<br />
Wie bereits eingangs festgestellt, war die Entwicklung der Leistungsvereinbarungen in die-<br />
sem Bereich komplex, zeitaufwändig <strong>und</strong> sensibel. Um so erfreulicher ist es, dass auch <strong>für</strong><br />
diesen Bereich die Verträge abgeschlossen werden konnten. Die Tatsache, dass seitens der<br />
52
Kommunalverwaltung eine gr<strong>und</strong>sätzliche Positionierung hinsichtlich der personellen Aus-<br />
gestaltung <strong>und</strong> der Organisationsform in integrierte Beratungsstellen vorgenommen wurde,<br />
ließ die Verhandlung in diesen Bereichen nicht ergebnisoffen stattfinden. Dies wirkte sich<br />
auch insgesamt auf den Verhandlungsverlauf aus:<br />
• Die inhaltlichen Verhandlungen fanden bisweilen in einer Stimmung des „konstruktiven<br />
Misstrauens“ statt.<br />
• Stellungnahmen bildeten zusätzlich die Gr<strong>und</strong>lage der inhaltlichen Diskussionen.<br />
• Ein hoher Formalisierungsgrad der Diskussionen war nötig, damit alle Beteiligten ihre<br />
Einwände als beachtet anerkannten.<br />
• Es gab mehrere Situationen, in denen die Diskussionen sehr kontrovers <strong>und</strong> persönlich<br />
geführt wurden.<br />
• Es herrschte insbesondere im Bereich der Finanzierungsfrage eine große Unsicherheit,<br />
ob <strong>und</strong> inwieweit die Träger auch zukünftig ihre Leistungen in einer qualitativ hochwerti-<br />
gen Form erbringen können.<br />
Zu diesem Zeitpunkt wurde vor allem die Frage der Trägerverbünde diskutiert. Es wurde<br />
auch erheblicher politischer Druck seitens der Verbände ausgeübt, der die direkten Verhand-<br />
lungen zusätzlich belastete. Gr<strong>und</strong>lage dieses Vorgehens seitens der Verbände war die ge-<br />
äußerte Be<strong>für</strong>chtung, ihre eigene Struktur nicht erhalten zu können <strong>und</strong> damit in eine finan-<br />
ziell nicht vorhersehbare Situation zu kommen. Dies wurde von der Kommunalverwaltung<br />
versucht, zu entkräften. Argumente waren hierbei, dass es eine eindeutige finanzielle Plan-<br />
barkeit gäbe, da die Finanzierungsvereinbarungen zu weiten Teilen auf die anteilige Refi-<br />
nanzierung der Overheadkosten ausgerichtet sei. Zudem seien Trägerverbünde auch in vie-<br />
len anderen Bereichen der sozialen Arbeit üblich <strong>und</strong> ermöglichten eine integrative<br />
Dienstleistung unter Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen. Die Tatsache,<br />
dass die Kommunalverwaltung eine Liste mit Beispielen von Trägerverbünden erstellen<br />
musste, um den Trägern aufzuzeigen, dass es sich bei diesem Vorgehen nicht um ein gänz-<br />
lich neues Verfahren handelte, machte deutlich, dass entsprechende Vorerfahrungen auf der<br />
Ebene der Verhandlungspartner bislang nicht vorlagen <strong>und</strong> daher eine große Unsicherheit<br />
bezüglich des Vorgehens herrschte.<br />
Letztendlich lässt sich keine übergreifende Bewertung des Vorgehens vornehmen. Aus un-<br />
terschiedlichen Perspektiven ergibt sich daher eine unterschiedliche Einschätzung:<br />
• Vom Ergebnis her betrachtet, waren die Diskussionen zielorientiert <strong>und</strong> ermöglichten<br />
einen tragfähigen <strong>und</strong> fachlich umfassenden Abschluss. Dieser Abschluss wurde von al-<br />
len Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner akzeptiert <strong>und</strong> unterzeichnet.<br />
• Aus der Perspektive der Kommune waren die Verhandlungen zielgerichtet <strong>und</strong> stringent.<br />
Es konnten die Eckpunkte, die als „Conditio sine qua non“ bestimmt wurden, auch umge-<br />
setzt werden. Durch die vertragliche Festlegung kann die Verwaltung nun davon ausge-<br />
hen, dass ein den Bedarfen entsprechendes fachlich hochwertiges Angebot der Leistun-<br />
gen seitens der Träger vorgehalten wird, dass die Finanzierung der Kommune direkt <strong>und</strong><br />
53
effektiv den Hilfebedürftigen zu Gute kommt <strong>und</strong> dass durch das entsprechende Control-<br />
ling zeitnah nachgesteuert werden kann.<br />
• Aus der Perspektive der Politik kann davon ausgegangen werden, dass durch die Ver-<br />
tragsabschlüsse die politischen Gestaltungswünsche entsprechend umgesetzt wurden.<br />
• Aus dem Blickwinkel der Träger ist eine derartig durchgängig positive Sichtweise sicher-<br />
lich nicht möglich. Im Vergleich zur Situation vor Verhandlungsbeginn sind nun die Träger<br />
sehr viel mehr gezwungen, ihre Leistung hinsichtlich Effektivität <strong>und</strong> Effizienz auszurich-<br />
ten. Zusätzlich bedingt das Controllingsystem eine hohe Dokumentationspflicht <strong>und</strong> er-<br />
möglicht damit eine hohe Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Methoden <strong>und</strong> Mittel.<br />
Auch erfordert die Dokumentation entsprechende Zeitressourcen. Durch die festgelegten<br />
personellen Mindeststandards der integrierten Beratungsstellen sind die Träger gezwun-<br />
gen, entweder selbst einen entsprechenden Personalstamm vorzuhalten, der dann über<br />
die Eigenanteile auch kofinanziert werden muss, oder aber Trägerverbünde einzugehen.<br />
Dies bedingt einen geringeren Handlungsspielraum hinsichtlich der organisationalen Aus-<br />
richtung <strong>und</strong> damit eine Abhängigkeit von den Partnern.<br />
Inwieweit ein ergebnisoffener Verhandlungsprozess zu Resultaten hätte führen können, die<br />
noch stärker an den unterschiedlichen Bedarfen von öffentlichem Träger auf der einen <strong>und</strong><br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf der anderen Seite ausgerichtet wären, kann nicht<br />
beurteilt werden. Letztendlich kann jedoch auch <strong>für</strong> den Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens-<br />
<strong>und</strong> Erziehungsberatung die Aussage getroffen werden, dass ein hoher Einklang zwischen<br />
fachlich optimierter Leistung <strong>und</strong> der finanziellen Situation des Kommunalhaushaltes gefun-<br />
den wurde.<br />
54
6 Einschätzungen zum Vorgehen<br />
Evaluation des Verhandlungsprozesses zum Abschluss von Rahmenvereinba-<br />
rungen <strong>und</strong> bereichspezifischen Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt<br />
Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen mittels Fragebogen <strong>und</strong> Interview<br />
Um den Verhandlungsprozess zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen <strong>und</strong> bereichspe-<br />
zifischen Leistungsvereinbarungen auszuwerten, wurde auf zwei Erhebungsinstrumente zu-<br />
rückgegriffen. Es erfolgte eine Befragung beteiligter Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure a) mittels Fra-<br />
gebogen, welche b) durch jeweils ca. 30minütige Expertinnen- <strong>und</strong> Experteninterviews<br />
ergänzt wurde. Kopien der Instrumente (Fragebogen <strong>und</strong> Interviewleitfaden) finden sich im<br />
Anhang 5 zu diesem Evaluationsbericht, ebenfalls Auswertungen zu einzelnen Fragen in<br />
Form von Kreuztabellen.<br />
Für den Fragebogen wurden zwei leicht unterschiedliche Fassungen erstellt, die in einigen<br />
Frageformulierungen berücksichtigten, ob die jeweils Befragten bei einem Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege (Appendix –t bei Seitenzahl des Fragebogens) oder in der Kommunalver-<br />
waltung (Appendix –k bei Seitenzahl) beschäftigt waren.<br />
Zunächst waren <strong>für</strong> die Erhebung eine Auswahl derjenigen Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter von<br />
Trägern zu benennen, die mittels der Instrumente zu befragen waren. Hierbei erschien be-<br />
sonders wichtig, die Gesprächspartnerinnen <strong>und</strong> –partner sowohl auf Seiten der Mainzer<br />
Kommunalverwaltung, als auch auf Seiten der beteiligten Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />
so auszuwählen, dass der Prozess vor allem entlang der spezifischen Beratungsbereiche<br />
rekonstruierbar wird.<br />
Die Berücksichtigung dieser Differenzierung ist von Bedeutung, weil sich die genannten Be-<br />
reiche hinsichtlich der Anzahl der jeweils am Verhandlungsprozess beteiligten Akteurinnen<br />
<strong>und</strong> Akteure signifikant unterschieden. Es ist zu vermuten, dass dies die Wahrnehmung <strong>und</strong><br />
Gestaltung des Verhandlungsprozesses beeinflusste.<br />
Die nachfolgende Auswertung bezieht den geschilderten Sachverhalt exponiert ein <strong>und</strong> diffe-<br />
renziert die Befragungsergebnisse an entsprechender Stelle diesbezüglich aus. Ähnliches<br />
gilt <strong>für</strong> die Gewichtung der Gesamtzahl der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner, die der<br />
Mainzer Kommunalverwaltung angehören. Zum einen war jedem der drei Beratungsbereiche<br />
mindestens eine Person als kommunale Vertretung zugeordnet (Bereich EB/EFL: zwei Per-<br />
sonen). Darüber hinaus fungierte ein Mitarbeiter der Kommunalverwaltung als maßgeblicher<br />
Prozesskoordinator beratungsbereichsübergreifend. Bei der nach Beratungsbereichen diffe-<br />
renzierenden Betrachtung finden dessen Antworten folglich keinen Eingang in die Auswer-<br />
tung. Drittens war in das Auswertungsdesign einzubeziehen, dass in einem Beratungsbe-<br />
reich (Drogen/Sucht) auch eine Einrichtung, die sich in kommunaler Trägerschaft befindet,<br />
vertreten war.<br />
Von 14 zu befragenden Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren gehörten somit sechs der Kommunalver-<br />
waltung der Stadt Mainz an, acht Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure repräsentierten acht, in den un-<br />
55
terschiedlichen Beratungsbereichen mit der Kommune kooperierende Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege. Somit existiert potenziell ein disproportionales Verhältnisses in Bezug auf<br />
die Gewichtung von Prozesseinschätzungen der Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten<br />
von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege. Zugleich leitet sich hieraus folgende Annahme ab:<br />
Einschätzungen zum Prozess stehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Zugehörigkeit<br />
der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure. Um sowohl die ansatzweise Disproportionalität zu berücksich-<br />
tigen als auch die Überprüfung dieser Hypothese in der Auswertung der Erhebung zu ge-<br />
währleisten, wurde u.a. nach „Art der Akteurin/des Akteurs“ differenziert, d.h. in der Auswer-<br />
tung auch danach unterschieden, ob die befragten Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner<br />
der Kommunalverwaltung oder einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege angehörten. Bei<br />
der Darstellung in den Tabellen wurde <strong>für</strong> die Verhandlungspartner der Kommunalverwaltung<br />
die Abkürzung „K“ <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Träger der Freien Wohlfahrtspflege die Abkürzung „T“ gewählt.<br />
Die Zahl <strong>und</strong> Verteilung der zu befragenden Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure unter Berücksichtigung<br />
der Beratungsbereiche stellt sich wie folgt dar:<br />
Prozess-<br />
koordination<br />
Drogen/Sucht EB/EFL Wohnungs-<br />
losigkeit<br />
Kommunalverwaltung („K“) 1 1 2 1<br />
Träger/Einrichtungen im<br />
Beratungsbereich („T“)<br />
2* 6 1<br />
* hiervon eine Einrichtung in frei-gemeinnütziger <strong>und</strong> eine in kommunaler Trägerschaft. Letztere wurde in der Auswertung<br />
als Akteur der Kommunalverwaltung zugerechnet.<br />
Die vertiefenden Interviews wurden mehrheitlich vor Ort, d.h. in den Räumlichkeiten der Ak-<br />
teurinnen <strong>und</strong> Akteure geführt. Sie umfassten zehn Fragekomplexe <strong>und</strong> waren vor allem auf<br />
die Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“ <strong>und</strong> „Auswirkungen“ fokussiert. Da<br />
sie ergänzende Funktion besaßen, kam es im konkreten Interviewverlauf durchaus dazu,<br />
dass zu bestimmten Fragen keine weiteren mündlichen Ergänzungen gemacht wurden bzw.<br />
sich Antworten auch auf andere Fragekomplexe bezogen. In der nachfolgenden Auswertung<br />
werden Interviewpassagen exemplarisch als Zitate oder Paraphrasen entsprechend der Un-<br />
terteilung der Fragencluster wiedergegeben. Sofern die Antworten keine Identifizierung von<br />
Motivationshintergründen oder aber nähere Erläuterungen zum Vorgehen zuließen, wurde<br />
auf die Darstellung der Antworten verzichtet. Daraus ergibt sich das Fehlen zusätzlich quali-<br />
tativ erhobener Informationen bei einigen der Fragen.<br />
Trotz kurzfristiger Terminanfragen gelang es, die Interviews mehrheitlich ohne weitere Prob-<br />
leme zu verabreden <strong>und</strong> relativ zeitnah durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> terminbedingter Schwierig-<br />
keiten wurden zwei Interviews als Telefoninterviews geführt. Die Interviewatmosphäre kann<br />
als angenehm, offen <strong>und</strong> jederzeit kooperativ charakterisiert werden.<br />
Bei einem Akteur gestaltete sich die Terminfindung indes schwierig. Eine erste Anfrage Mitte<br />
Februar ergab, dass ein Interview frühestens Anfang März geführt werden könne. Eine<br />
56
nochmalige Kontaktaufnahme Ende Februar, um einen genauen Termin zu vereinbaren,<br />
ergab, dass der früheste Termin, der vom Akteur <strong>für</strong> ein ca. dreißigminütiges Telefoninter-<br />
view angeboten wurde, nun erst Mitte März liegen könne. Aufgr<strong>und</strong> dieses späten Termins<br />
musste auf das Interview verzichtet werden.<br />
Der Fragebogen wies fünf Fragencluster (mit insgesamt 20 Einzel- bzw. Unterfragen) aus:<br />
• Gestaltung der Prozesseinbindung,<br />
• Bedeutung von inhaltlichem Wissen bzw. Selbsteinschätzung zum Kenntnisstand in<br />
bestimmten Wissensbereichen beim Start der Verhandlungen,<br />
• Rückspiegelung des Prozesses auf Verbands- bzw. Verwaltungsebene,<br />
• Einschätzungen zum Prozessverlauf,<br />
• Einschätzungen zu Auswirkungen durch den Abschluss von Vereinbarungen.<br />
Die nachfolgende Auswertung ist entlang der benannten Cluster strukturiert <strong>und</strong> stellt die<br />
Ergebnisse zu den einzelnen Fragen vor. Die Betitelung der Cluster entspricht den in der o.g.<br />
Aufstellung kursiv gesetzten Kurztiteln. Innerhalb eines jeden Clusters erfolgt eine Differen-<br />
zierung unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Trägerzuordnung, d.h. die Ant-<br />
worten werden sowohl insgesamt als auch bezogen auf Zugehörigkeit zu einem Träger bzw.<br />
zur Kommunalverwaltung <strong>und</strong> hinsichtlich der Beratungsbereiche ausgewertet. Vereinzelt<br />
wurden Auswertungen zum Bereich EB/EFL nochmals nach Trägerzugehörigkeit aufge-<br />
schlüsselt.<br />
Zunächst werden die Ergebnisse zu einer jeden Frage textlich kurz ausgeführt, dem schließt<br />
sich die jeweilige Wertetabelle an. Zu den jeweiligen Gesamtzahlen finden sich in den Tabel-<br />
len prozentuale Werte. Bezüglich der beschriebenen weiteren Ausdifferenzierungen wurde<br />
hierauf jedoch verzichtet. Eine Umrechnung prozentualer Werte erschien angesichts der ge-<br />
ringen absoluten Zahlen nicht angemessen. Am Ende eines jeden Clusters befindet sich ein<br />
kurzes Fazit, welches die zentralen Aussagen knapp zusammenfasst.<br />
Sofern im Text absolute Zahlen genannt werden, ist der Wert, der eine jeweilige Ausprägung<br />
beziffert, zuerst aufgeführt, gegebenenfalls gefolgt von der durch „/“ getrennten Gesamtzahl<br />
jeweiliger Antworten (Bsp.: „X/Y“ lies als „X von Y“).<br />
Die gesamte Auswertung wurde anonymisiert. Sofern Interviewauszüge wiedergegeben sind,<br />
erfolgen Quellenangaben in Gestalt der Bezeichnung „interviewte Person“ kombiniert mit<br />
einer laufenden Nummer („#X“), die sich aus der Reihenfolge der geführten Interviews ablei-<br />
tet.<br />
57
6.1 Fragencluster „Prozesseinbindung“<br />
Das Fragecluster „Prozesseinbindung“ umfasste die Fragen 1 <strong>und</strong> 2 des Fragebogens. Es<br />
ging hierbei darum zu ermitteln, auf welcher Basis die Teilnahme erfolgte <strong>und</strong> um die Erhe-<br />
bung von Angaben zu Teilnahmefrequenz <strong>und</strong> Verhandlungskontinuität.<br />
Frage 1 Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />
In Bezug auf die Prozesseinbindung war von Interesse, von wem bzw. auf wessen Veranlas-<br />
sung die jeweiligen Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure <strong>für</strong> die Teilnahme an dem Verhandlungspro-<br />
zess beauftragt waren. Mehrheitlich nahmen die Beteiligten kraft ihrer Funktion beim jeweili-<br />
gen Träger an dem Prozess teil (9/14), ein geringerer Teil (4/14) auf Veranlassung des<br />
Trägers. Ein Befragter nahm keine Zuordnung zu den Antwortmöglichkeiten vor <strong>und</strong> gab<br />
stattdessen an, beauftragt worden zu sein, „weil kein anderer, die nötige Zeit hatte, der da<strong>für</strong><br />
in Frage gekommen wäre“.<br />
G K T<br />
auf eigene Veranlassung 0 0 0<br />
auf Veranlassung des Trägers 4 (30,8%) 2 2<br />
kraft meiner Funktion beim Träger 9 (69,2%) 4 5<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 13 6 7<br />
ohne Antwort 1 0 1<br />
Frage 2 Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />
Die überwiegende Mehrheit der Befragten (13/14) gab an, kontinuierlich am Verhandlungs-<br />
prozess teilgenommen zu haben. Ein Befragter verneinte dies. Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die nichtkontinuier-<br />
liche Teilnahme war, dass eine solche nicht erforderlich schien.<br />
G K T<br />
Ja 13 (92,9%) 5 8<br />
Nein 1 (7,1%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Fazit Fragencluster „Prozesseinbindung“<br />
Die Prozesseinbindung ist als sehr hoch einzustufen. Die Befragten nahmen – bis auf eine<br />
Ausnahme – kontinuierlich am Verhandlungsprozess teil. Es sind diesbezüglich keine signifi-<br />
58
kanten Unterschiede zwischen Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren von Trägern der Freien Wohl-<br />
fahrtspflege bzw. der Kommunalverwaltung erkennbar.<br />
6.2 Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“<br />
In diesem Cluster wurde mittels der Fragen 3a – 3e erhoben, inwieweit die am Verhand-<br />
lungsprozess beteiligten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ihren Vorkenntnisstand hinsichtlich eini-<br />
ger, <strong>für</strong> den Prozess bedeutsamer Wissensbereiche einschätzten. Den Befragten stand zu<br />
jedem Bereich eine vierstufige Antwortskala zu Verfügung, die zwischen den Bewertungen<br />
gering <strong>und</strong> hoch unterschied. Die ersten beiden Stufen der Skala wurden hierbei in der Aus-<br />
wertung der Bewertung gering bzw. eher gering zugerechnet, die dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der<br />
Skala als eher hoch <strong>und</strong> hoch. Im Einzelnen ergaben sich folgende Werte:<br />
Frage 3a Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />
• Wissensstand Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />
Die Einschätzungen zum eigenen Kenntnisstand bezüglich der Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leis-<br />
tungsvereinbarungen verteilen sich über die Breite der gesamten Skala. Sechs der Befragten<br />
schätzten ihren Kenntnisstand als gering bzw. eher gering ein. Acht Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure<br />
stuften ihren diesbezüglichen Kenntnisstand als eher hoch bzw. hoch ein.<br />
Die Berücksichtigung der Dimension Trägerzugehörigkeit ergibt, dass die Akteure im Bereich<br />
Kommunalverwaltung sich je hälftig über die Skala verteilen (3 gering/eher gering; 3 eher<br />
hoch/hoch). In der Gruppe der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrts-<br />
pflege liegt die Selbsteinschätzung der Kenntnisse höher (3 gering/eher gering; 5 eher<br />
hoch/hoch).<br />
G K T<br />
gering 2 (14,3%) 1 1<br />
4 (28,6%) 2 2<br />
6 (42,9%) 2 4<br />
hoch 2 (14,3%) 1 1<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Frage 3b Qualitätsmanagement<br />
• Wissensstand Qualitätsmanagement<br />
Auch die Verteilung der Einschätzungen zum eigenen Kenntnisstand bezüglich des Wis-<br />
sensbereiches Qualitätsmanagement – bezogen auf das mögliche Spektrum der gesamten<br />
Antwortskala – gestaltete sich nicht proportional, sondern wies eine Schwerpunktbildung auf:<br />
Es zeigte sich, dass der überwiegende Teil der befragten Prozessbeteiligten (12/14) ihre<br />
Vorkenntnisse als eher hoch bzw. hoch einschätzte.<br />
59
Die Differenzierung nach Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit ergab ein der<br />
Tendenz nach ähnliches Bild: sieben der Befragten auf Seiten der Träger <strong>und</strong> fünf auf Seiten<br />
der Kommunalverwaltung bewerteten die eigenen Vorkenntnisse als eher hoch bzw. hoch.<br />
Nur jeweils eine Person schätzte hingegen ihren Kenntnisstand als gering ein.<br />
Es waren darüber hinaus innerhalb der Beratungsbereiche keine signifikanten Asymmetrien<br />
hinsichtlich der Kenntnisstände zu beobachten.<br />
G K T<br />
gering 2 (14,3%) 1 1<br />
0 ( 0%) 0 0<br />
9 (64,3%) 4 5<br />
hoch 3 (21,4%) 1 2<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Frage 3c Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege<br />
• Wissensstand Finanzierungssysteme<br />
Über die Hälfte der beteiligten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (8/14) schätzte ihren Wissensstand<br />
zum Start der Verhandlungen im Bereich Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong><br />
Trägern der Freien Wohlfahrtspflege als eher hoch bzw. hoch ein, der größte Teil hiervon (6)<br />
als eher hoch. Vier der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner bewerteten ihre Vorkennt-<br />
nisse als eher gering. Nur zwei Befragte bewerteten ihre Kenntnisse als gering.<br />
Interessant erscheint hierbei die Berücksichtigung, wie sich die Einschätzung der Kenntnisse<br />
entlang der Unterscheidung Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit verteilt. Im<br />
Bereich der Träger der Freien Wohlfahrtspflege verfügten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure –<br />
entsprechend ihrer Selbsteinschätzung – tendenziell über höhere Vorkenntnisse, als die<br />
Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung.<br />
Hinsichtlich der Kenntnisstände innerhalb der Beratungsbereiche ist zu erwähnen, dass im<br />
Bereich Drogen/Sucht zwei Akteure ihre Kenntnisse als gering einstuften, ein Akteur als eher<br />
hoch. Auch im Bereich EB/EFL war das Antwortspektrum aufgefächert: mehrheitlich (4/8)<br />
schätzten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ihre Kenntnisse als eher hoch ein, je zwei Akteure<br />
lagen darunter (eher gering) bzw. darüber (hoch).<br />
60<br />
G K T<br />
gering 2 (14,3%) 2 0<br />
4 (28,6%) 1 3<br />
6 (42,9%) 2 4<br />
hoch 2 (14,3%) 1 1<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0
Frage 3d Finanzcontrolling<br />
• Wissensstand Finanzcontrolling<br />
Bezüglich des Themas Finanzcontrolling stellt sich die Situation wie folgt dar: Insgesamt ver-<br />
fügten über zwei Drittel der Beteiligten (10/14) laut eigener Einschätzung nur über eher ge-<br />
ringe oder geringe Kenntnisse. Vier Befragte bewerteten ihre Kenntnisse hingegen als eher<br />
hoch. Keine/r verfügte demnach über hohe Kenntnisse.<br />
Die Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter aus dem Trägerbereich schätzten ihren Kenntnisstand in<br />
der Tendenz höher ein.<br />
Innerhalb der jeweiligen Beratungsbereiche gab es keine signifikant auseinander liegenden<br />
Selbsteinschätzungen. Hier ist lediglich zu erwähnen, dass im Bereich EB/EFL die Hälfte der<br />
Befragten ihren Kenntnisstand als eher gering bewertete, die andere Hälfte als eher hoch.<br />
G K T<br />
gering 3 (21,4%) 2 1<br />
7 (50,0%) 3 4<br />
4 (28,6%) 1 3<br />
hoch 0 ( 0%) 0 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Frage 3e Verhandlungskompetenz<br />
• Wissensstand Verhandlungskompetenz<br />
Im Vergleich zum vorherigen Punkt stellt sich die Selbsteinschätzung des Wissensstandes<br />
zum Verhandlungsstart im Bereich Verhandlungskompetenz in der Gesamtsicht anders dar.<br />
Über zwei Drittel der Befragten (10/14) gaben an, über eher hohe bzw. hohe Kenntnisse zu<br />
verfügen. Nur vier der Befragten schätzten ihre Kenntnisse als eher gering ein. Keine/r be-<br />
wertete den Kenntnisstand als gering.<br />
In Bezug auf die Differenzierung zwischen Träger- bzw. Kommunalverwaltungszugehörigkeit<br />
verfügten in diesem Bereich die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung –<br />
relativ gesehen – über einen höheren Anteil an Personen mit höherem Vorwissen innerhalb<br />
ihrer Gruppe.<br />
Bezogen auf eine Differenzierung nach Beratungsbereichen ist auch hier der Bereich<br />
EB/EFL derjenige, der das größte Skalenspektrum aufweist, allerdings mit eindeutigem<br />
Schwerpunkt auf der Einschätzung eher hoch <strong>und</strong> hoch.<br />
61
G K T<br />
gering 0 ( 0%) 0 0<br />
4 (28,6%) 1 3<br />
6 (42,9%) 3 3<br />
hoch 4 (28,6%) 2 2<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Fazit Fragencluster „Bedeutung von inhaltlichem Wissen“<br />
Laut den erhobenen Selbsteinschätzungen bestand insgesamt betrachtet in den meisten<br />
Wissensbereichen ein eher hoher bzw. ein hoher Vorkenntnisstand. Ausnahme bildet der<br />
Bereich Finanzcontrolling, hier wurden die Kenntnisse von den Beteiligten deutlich als eher<br />
niedrig bzw. niedrig eingestuft.<br />
Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege schätzten im Vergleich<br />
ihre Vorkenntnisstände in fast allen unterschiedlichen Wissensbereichen (Ausnahme: Ver-<br />
handlungskompetenz) tendenziell etwas höher ein. Diese Beobachtung ist in Erinnerung zu<br />
behalten <strong>und</strong> später vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ergebnisse zur Prozessbewertung noch einmal<br />
zu reflektieren.<br />
Die Selbsteinschätzung hoher Kenntnisse bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu Quali-<br />
tätsmanagement (QM) kann als Hinweis auf bei diesen Trägern bereits laufende Qualitäts-<br />
management-Prozesse gedeutet werden bzw. als Hinweis auf die Relevanz von QM im Be-<br />
reich Sozialer Arbeit.<br />
6.3 Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw.<br />
Verbandsebene“<br />
Das dritte Cluster fragte in Gestalt der Fragen 4 <strong>und</strong> 5 zum einen die Häufigkeit bzw. die<br />
Zeitabstände ab, in denen die Verhandlungsergebnisse innerhalb der jeweiligen Trägerorga-<br />
nisation rückgespiegelt wurden (Frage 4). Zu anderen war zu ermitteln, inwieweit die Akteu-<br />
rinnen <strong>und</strong> Akteure weitere fachliche Unterstützung aus ihrer Trägerstruktur erhielten (Frage<br />
5).<br />
Frage 4 Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt<br />
Die große Mehrzahl (11/14) der Befragten konnte die Verhandlungsergebnisse in regelmäßi-<br />
gen Abständen in der eigenen Organisation rückspiegeln. Hiervon gaben fünf der befragten<br />
Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure an, dies sei nach jeder Sitzung erfolgt. Weitere 6 antworteten, dies<br />
sei in regelmäßigen längeren Abständen erfolgt. Eine interviewte Person gab an, dies habe<br />
selten stattgef<strong>und</strong>en. Zwei Befragte machten keine Angaben.<br />
62
G K T<br />
nach jeder Sitzung 5 (41,7%) 2 3<br />
in regelmäßigen längeren Abständen 6 (50,0%) 2 4<br />
selten 1 (8,3%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 12 5 7<br />
ohne Antwort 2 1 1<br />
Frage 5 Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrem Verband/Ihrer Verwaltungsabteilung erhalten?<br />
In Frage 5 stand den Befragten eine vierstufige Antwortskala zur Verfügung, die zwischen<br />
den Einschätzungen keine oder hohe fachliche Unterstützung aus dem Verband bzw. der<br />
Verwaltungsabteilung erhalten zu haben, unterschied. Die ersten beiden Stufen der Skala<br />
entsprechen der Bewertung keine bzw. eher keine, die dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der Skala ent-<br />
sprechen der Bewertung eher hohe <strong>und</strong> hohe fachliche Unterstützung.<br />
Demnach erhielt die Hälfte (7/14) der befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren keine bzw. eher<br />
keine fachliche Unterstützung. Umgekehrt gab die andere Hälfte der Befragten (7/14) an<br />
eher hohe bzw. hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />
Interessant auch hier die Ausdifferenzierung entlang der Zuordnung der Akteurinnen <strong>und</strong><br />
Akteure zu Trägern der Freien Wohlfahrtspflege bzw. zur Kommunalverwaltung: zwei Drittel<br />
der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (4/6), die aus der Kommunalverwaltung kamen, antworteten,<br />
keine oder eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben. Bei den Repräsentantin-<br />
nen <strong>und</strong> Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege gaben knapp zwei Drittel<br />
(5/8) an, eher hohe bzw. hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />
Im Beratungsbereich EB/EFL erhielten die meisten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure (5/8) eher hohe<br />
bzw. hohe fachliche Unterstützung, drei Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure gaben an, keine bzw. eher<br />
keine Unterstützung erhalten zu haben.<br />
Eine weitergehende, trägerspezifische Differenzierung im Bereich EB/EFL zeigt, dass die<br />
Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung hier entweder eher hohe oder hohe Un-<br />
terstützung erhielten. Bei den sechs Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren der Träger der Freien Wohl-<br />
fahrtspflege verteilten sich die Einschätzungen hälftig auf die Feststellung keine bzw. eher<br />
keine (3/6) <strong>und</strong> eher hohe bzw. hohe (3/6) fachliche Unterstützung erhalten zu haben.<br />
Zu Interpretation aller Antworten ist allerdings einschränkend anzumerken, dass die Antwort-<br />
optionen keine oder eher keine nicht gleichbedeutend sind mit einer kritischen Selbstbewer-<br />
tung im Sinne einer zu geringen fachlichen Unterstützung bzw. eines Mangels. Vielmehr re-<br />
sultierte solch eine Bewertung häufig aus der Funktion <strong>und</strong> dem Auftrag, mit welchem die<br />
Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure am Prozess teilnahmen. Diese Interpretation wurde auch durch die<br />
vertiefenden Interviews bestätigt. Die Befragten wiesen mehrheitlich darauf hin, innerhalb<br />
ihrer jeweiligen Strukturen ausreichend Unterstützung erhalten bzw. keine weitere benötigt<br />
63
zu haben.<br />
G K T<br />
keine 3 (21,4%) 2 1<br />
4 (28,6%) 2 2<br />
3 (21,4%) 1 2<br />
hohe 4 (28,6%) 1 3<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Ferner ergaben die Interviews, dass bspw. die Einschätzung, keine oder eher keine fachliche<br />
Unterstützung erhalten zu haben, daraus resultierte, dass diese Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in<br />
der Regel gar keine weitere Unterstützung beanspruchten bzw. ihrerseits die fachlich Ver-<br />
antwortlichen waren. Fehlende Rückspiegelungsmöglichkeit/Unterstützung innerhalb der<br />
eigenen Organisation führte keine/r der Befragten an. Teils wurde angemerkt, dass die Situa-<br />
tion sich schwierig gestaltete, wenn Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in einer Doppelfunktion in den<br />
Verhandlungsprozess eingeb<strong>und</strong>en waren.<br />
Eine weitere Erfahrung, die in Interviews geäußert wurde, war, dass flache Strukturen (bei<br />
den jeweiligen Trägern <strong>und</strong> in der Kommune) mehr Spielräume <strong>für</strong> die Verhandlungspartne-<br />
rinnen <strong>und</strong> –partner in der konkreten Aushandlungssituation mit sich brächten. Vereinzelt<br />
wurde anlässlich der Thematisierung der Rückmeldemöglichkeit mehr externe <strong>und</strong> wissen-<br />
schaftliche Begleitung <strong>für</strong> die Träger gewünscht.<br />
Fazit Fragencluster „Rückspiegelung auf Verwaltungs- bzw. Verbandsebene“<br />
Die überwiegende Mehrheit der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner hatte durchweg<br />
Gelegenheit zu einer regelmäßigen Rückspiegelung des Verhandlungsprozesses auf Ver-<br />
bands-/Verwaltungsebene bzw. in den jeweiligen Trägerstrukturen. Bei einem nicht unbe-<br />
trächtlichen Teil (5) fand dies nach jeder Sitzung, bei einer etwas größeren Anzahl (6) fand<br />
dies in längeren Abständen statt.<br />
Fachliche Unterstützung aus einem jeweiligen Verband bzw. der Verwaltung erhielt –<br />
insgesamt betrachtet – eine Hälfte der Befragten (7/14) nicht bzw. eher nicht. Die andere<br />
Hälfte (7/14) erhielt eher hohe bzw. hohe Unterstützung.<br />
Die Mehrzahl der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung gab an, keine bzw.<br />
eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben. Umgekehrt bewerteten die Akteurin-<br />
nen <strong>und</strong> Akteure der frei Träger der Freien Wohlfahrtspflege die fachliche Unterstützung<br />
mehrheitlich als eher hoch bzw. hoch.<br />
Auch im Bereich EB/EFL machte der größere Teil der Befragten diese Angabe. Allerdings<br />
zeigt eine nach Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren differenzierende Auswertung, dass die Akteurin-<br />
nen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sich hier in ihrer Einschätzung hälf-<br />
tig auf beide Ausprägungen verteilen.<br />
64
Wichtig erscheint der Hinweis aus verschiedenen Interviews, dass die Antworten, keine oder<br />
eher keine fachliche Unterstützung erhalten zu haben, nicht gleichbedeutend sind mit einer<br />
kritischen Bewertung im Sinne einer zu geringen fachlichen Unterstützung bzw. eines Man-<br />
gels! Die Befragten wiesen in den Interviews in der Regel darauf hin, innerhalb ihrer jeweili-<br />
gen Strukturen ausreichend Unterstützung erhalten bzw. keine weitere benötigt zu haben.<br />
6.4 Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“<br />
Mit dem vierten Fragencluster war beabsichtigt, die Erwartungshaltungen zu Beginn des<br />
Prozessverlaufes abzufragen (Frage 6) <strong>und</strong> darüber hinaus zu ermitteln, ob der konkrete<br />
Verlauf zu Änderungen bezüglich der Erwartungshaltung führte (Frage 7) <strong>und</strong> wenn ja, in<br />
welcher Weise (Frage 7a).<br />
Des Weiteren wurde mittels drei weiterer Fragen (8a – 8c) erhoben, inwieweit aus Sicht der<br />
befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Verhandlungsprozess jeweils durch die Komplexität<br />
unterschiedlicher Diskussionspunkte (8a), durch eine hohe fachliche Anforderung (8b)<br />
<strong>und</strong>/oder durch unterschiedliche Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner (8c)<br />
beeinflusst worden war.<br />
Frage 6 Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />
In Frage 6 stand den Befragten eine sechsstufige Antwortskala zur Auswahl, die zwischen<br />
den Einschätzungen mit negativen Erwartungen <strong>und</strong> mit positiven Erwartungen unterschied.<br />
Antworten unter Verwendung einer der ersten drei Stufen der Skala wurden als (abgestuft)<br />
negative Bewertungen gedeutet: negativ, stärker negativ, eher negativ. Antworten unter<br />
Verwendung der vierten, fünften <strong>und</strong> sechsten Stufe der Skala entsprechen folglich einer<br />
Deutung als (abgestuft) positive Bewertungen: eher positiv, stärker positiv, positiv. Bewusst<br />
wurde eine gerade Anzahl von Skalierungseinträgen gewählt, um die Möglichkeit einer „un-<br />
entschiedenen“ Antwortoption zu vermeiden.<br />
In der Gesamtauswertung fällt auf, dass ein Großteil der Antworten (11/14) sich dennoch um<br />
eine solche fiktive Mitte (zwischen eher negativ <strong>und</strong> eher positiv) gruppierte, hiervon lagen<br />
sechs Antworten unmittelbar unterhalb (eher negativ), fünf unmittelbar oberhalb (eher positiv)<br />
jenes fiktiven Mittelwertes. Keine/r der Befragten bewertete seine/ihre Erwartungshaltung zu<br />
Prozessbeginn indes als absolut negativ, lediglich eine Person gab an, eine stärker negative<br />
Erwartungshaltung gehabt zu haben. Im Bereich der positiven Skaleneinträge bewertete zu-<br />
dem eine Person ihre Erwartungshaltung als stärker positiv bzw. eine Person sogar als abso-<br />
lut positiv. Hieraus lässt sich schließen, dass in der Gesamtsicht von einer relativ ausgewo-<br />
genen, d.h. neutralen Erwartungshaltung auszugehen ist. Allerdings mit einem leichten<br />
Übergewicht positiver Skaleneinträge.<br />
65
Es kann im Ansatz von einer Tendenz ausgegangen werden, nach der die Vertreterinnen<br />
<strong>und</strong> Vertreter der Kommunalverwaltung eine etwas positivere Erwartungshaltung aufwiesen,<br />
als die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege.<br />
Die Berücksichtigung der Differenzierung nach Beratungsbereichen ergibt keine Abweichun-<br />
gen von der vorgestellten Deutung.<br />
G K T<br />
mit negativen Erwartungen 0 ( 0%) 0 0<br />
1 (7,1%) 0 1<br />
6 (42,9%) 3 3<br />
5 (35,7%) 2 3<br />
1 (7,1%) 0 1<br />
mit positiven Erwartungen 1 (7,1%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
In den Interviews wurde die Frage weiter vertieft, indem die interviewten Personen <strong>und</strong> ihre<br />
ursprünglichen Erwartungen im Hinblick auf die Ebenen Einrichtung, Prozess <strong>und</strong> Klientin-<br />
nen <strong>und</strong> Klienten differenzieren konnten. Die Aussagen wurden den Skaleneinträgen zuge-<br />
ordnet, welche die interviewten Personen jeweils zur Beantwortung der Frage 6 gewählt hat-<br />
ten:<br />
positiv:<br />
Interviewte Person #11: Die eindeutig positive Erwartungshaltung muss im Hinblick auf un-<br />
terschiedliche Ebenen betrachtet werden <strong>und</strong> stellt sich im Detail komplex dar. Man muss<br />
unterscheiden zwischen der fachlichen Ebene <strong>und</strong> den politischen Implikationen, die das<br />
Vorhaben durchaus hatte. In Bezug auf Fachlichkeit war die Erwartung eindeutig <strong>und</strong> sehr<br />
positiv. Diffiziler ist es, wenn es um die politische Ebene geht. Hier spielen unterschiedliche<br />
Interessen hinein. Das ist aber nichts Spezifisches an Leistungsvereinbarungen, sondern in<br />
allen Bereichen, in denen Politik eine Rolle spielt.<br />
stärker positiv:<br />
Interview konnte nicht geführt werden, Einschätzung liegt vor.<br />
eher positiv:<br />
Interviewte Person #4: „Zu erwarten sind zunächst sichere, transparente Leistungen, …“ Für<br />
die Kommunalverwaltung stellt sich die spannende Frage, ob <strong>und</strong> wie das Ergebnis letztlich<br />
politisch umgesetzt wird.<br />
Interviewte Person #6: Erwartet wurde als Ergebnis u.a. eine vertragliche Absicherung der<br />
Mittelverteilung, die sich zudem auch als eine gerechtere Mittelverteilung erweisen solle.<br />
66
Interviewte Person #3: Das Gebiet ist so komplex <strong>und</strong> kompliziert, „das kriegen wir um Him-<br />
melswillen nicht gebacken.“ Wir waren zunächst in Sorge, dass das mit unserem Trägersys-<br />
tem nicht kompatibel ist – diese Sorge hat sich etwas gelegt…<br />
eher negativ:<br />
Interviewte Person #1: Es bestand „die Erwartung, dass das Verhältnis von Klientinnen <strong>und</strong><br />
Klienten zu den jeweiligen Einrichtung besser wird… auch eine bessere Kooperation mit den<br />
Einrichtungen…“. Zugleich wurde erwartet, zukünftig mehr Verantwortung an einzelne Bera-<br />
tungsstellen abgeben zu können.<br />
Interviewte Person #5: „Ich hatte eigentlich keine speziellen Veränderungserwartungen durch<br />
den Prozess, vielmehr die Erwartung, dass ich/wir konkrete Erfahrungen im Verlauf des Pro-<br />
zesses mache/n…“<br />
Interviewte Person #9: Es wurde „administrativer Mehraufwand be<strong>für</strong>chtet, der zusätzlich, zu<br />
den bisherigen Aktivitäten nebenher zu erledigen“ wäre. Auch zukünftig würde „durch die<br />
Überprüfung <strong>und</strong> Dokumentation erheblich Mehrarbeit anfallen…“ Es wurden Zweifel geäu-<br />
ßert, dies sei zu bewältigen. Für Klientinnen <strong>und</strong> Klienten wurden positive Effekte erwartet,<br />
da „ausgearbeitete, fixierte Leistungsbeschreibungen überprüfbar“ seien <strong>und</strong> „entsprechende<br />
Standards setzen.“ Bei aller Skepsis steckt da gr<strong>und</strong>sätzlich auch etwas Positives drin.<br />
Interviewte Person #10: Ich hatte tendenziell auch positive Erwartungen <strong>und</strong> zwar in Rich-<br />
tung auf eine Stabilisierung <strong>und</strong> höhere Planungssicherheit. Gleichwohl bestand Skepsis in<br />
Bezug auf den Ausgangspunkt, d.h. die Bestandserhebung. Die Zielvorgabe der Stadt Mainz<br />
schien nicht von Beginn an transparent. Es gab zwar „viel fachliche Verhandlungen“, aber<br />
zum Schluss, als es um die Finanzen ging <strong>und</strong> mit dem zunehmenden Zeitdruck wurde klar,<br />
„dass es ums Einsparen geht“.<br />
stärker negativ:<br />
Interviewte Person #2: Es bestand „Skepsis, dass selbst wenn ausgehandelt wird, wie Quali-<br />
tät sicherzustellen ist, wie transparent <strong>und</strong> aussagekräftig ist das… Entspricht das System<br />
überhaupt unserer Leistung (Stichwort: Entgelt-/Bezuschussungsproblematik). Das Entgelt<br />
deckt nur 50% der Kosten unserer Einrichtung… Das Verfahren ist sehr aufwändig…“.<br />
Frage 7 Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
Frage 7 zielte darauf ab, zu ermitteln, ob es vor dem Hintergr<strong>und</strong> der konkreten Prozesser-<br />
fahrungen zu einer Änderungen der Erwartungshaltung gekommen ist.<br />
Insgesamt betrachtet bejahten knapp zwei Drittel der Befragten (9/14) die Frage.<br />
67
Differenziert betrachtet veränderte sich die Haltung bei den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter der<br />
Kommunalverwaltung etwas stärker (4/6 = 66,67%) als bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren<br />
der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (5/8 = 62,5 %).<br />
Signifikanter sind die Veränderungen wenn man die Unterscheidung nach Beratungsberei-<br />
chen berücksichtigt. Im Bereich EB/EFL beläuft sich die Zahl der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure,<br />
die ihre Erwartungshaltung durch den Prozessverlauf beeinflusst sahen auf drei Viertel (6/8).<br />
Hiervon gehörten vier Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege an,<br />
zwei Befragte der Kommunalverwaltung.<br />
G K T<br />
Nein 5 (35,7%) 2 3<br />
Ja 9 (64,3%) 4 5<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 14 6 8<br />
ohne Antwort 0<br />
Frage 7a Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />
Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
Im Anschluss daran lautete die weiterführende Frage, welcher Art die Erwartungsänderun-<br />
gen waren. Einschränkend ist anzumerken, dass nicht unmittelbar nach einem „Vor-<br />
her/Nachher“-Effekt gefragt wurde. Erneut kam eine sechsstufige Antwortskala zum Einsatz,<br />
die zwischen den Einschätzungen negativ <strong>und</strong> positiv unterschied. Antworten unter Verwen-<br />
dung einer der ersten drei Stufen der Skala wurden folglich auch hier als (abgestuft) negative<br />
Bewertungen gedeutet (s.o.), Antworten unter Verwendung der vierten, fünften <strong>und</strong> sechsten<br />
Stufe der Skala entsprechend als (abgestuft) positive Bewertungen.<br />
Eine positive Beeinflussung durch den Prozess konstatierten vier der neun Befragten, die<br />
zuvor mit „Ja“ geantwortet hatten. Für fünf der Befragten hatte der Prozess hingegen einen<br />
negativen Einfluss auf ihre Erwartungshaltung. Somit ist festzuhalten, dass der Prozess in<br />
dieser Gruppe – wenn auch knapp – mehrheitlich zu einer skeptischeren Bewertung führte.<br />
Signifikant ist der Unterschied, berücksichtigt man die Differenzierung danach, ob die Akteu-<br />
rinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung oder einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />
angehörten. Die daraus resultierende Verteilung ist deckungsgleich mit der zuvor beschrie-<br />
benen. Alle Befragten, die einen positiven Einfluss geltend machten (4/9) gehörten der<br />
Kommunalverwaltung an, alle Befragten die einen negative Änderung geltend machten (5/9)<br />
gehörten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege an.<br />
Zieht man nun noch die nach Beratungsbereichen differenzierende Betrachtungsweise hin-<br />
zu, wird deutlich, dass insbesondere im Bereich EB/EFL der Prozess durch sehr unter-<br />
schiedliche Einschätzungen zum Erfahrungsverlauf geprägt ist, zumal hier jene vier beteilig-<br />
ten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure, die einen negativen Effekt anmerkten, Repräsentantinnen <strong>und</strong><br />
68
Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege waren <strong>und</strong> jene zwei beteiligten Be-<br />
fragten, welche einen positiven geltend machten, der Kommunalverwaltung angehörten.<br />
G K T<br />
negativ 1 (11,1%) 0 1<br />
3 (33,3%) 0 3<br />
1 (11,1%) 0 1<br />
1 (11,1%) 1 0<br />
2 (22,2%) 2 0<br />
positiv 1 (11,1%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 9 4 5<br />
ohne Antwort 0<br />
Frage 8 Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />
In Frage 8 wurde die Zustimmung zu drei Aussagen (8a bis 8c) ermittelt. Im Einzelnen ging<br />
es darum zu ermitteln, inwieweit aus Sicht der befragten Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Ver-<br />
handlungsprozess jeweils durch die Komplexität unterschiedlicher Diskussionspunkte (8a),<br />
durch eine hohe fachliche Anforderung (8b) <strong>und</strong>/oder durch unterschiedliche Interessen der<br />
Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner (8c) beeinflusst wurde.<br />
Es kam eine vierstufige Antwortskala zum Einsatz. Diese unterschied zwischen der Ein-<br />
schätzung stimme voll zu <strong>und</strong> stimme nicht zu. Die ersten beiden Stufen der Skala wurden<br />
folglich als zustimmende Bewertungen gebündelt (stimme voll zu bzw. stimme eher zu), die<br />
dritte <strong>und</strong> vierte Stufe der Skala entsprechen (gebündelt) einer ablehnenden Bewertung<br />
(stimme eher nicht zu <strong>und</strong> stimme nicht zu).<br />
Eine der befragten Personen nahm handschriftliche Änderungen am Fragebogen vor, indem<br />
sie zwischen die vier zur Verfügung stehenden Antwortkästchen eine Mittelposition einfügte.<br />
Diese Bewertung wird als neutrale Einschätzung interpretiert <strong>und</strong> geht in die Datenauswer-<br />
tung als Datensatz „ohne Antwort“ ein.<br />
Frage 8a Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />
Verlauf der Verhandlungen.<br />
Über die Hälfte der Antwortenden (7/13) stimmte der Einschätzung zu, dass die Komplexität<br />
der Diskussionspunkte Reibungsverluste verursachte. Hiervon lag die Mehrzahl (5/7) eindeu-<br />
tig auf einer relativierenden Zustimmung (stimme eher zu). Etwas weniger als die Hälfte<br />
(6/13) der Antwortenden verneinten hingegen die Feststellung.<br />
Unter dem Gesichtspunkt der Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalver-<br />
waltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege ergab sich ein bemerkenswerter<br />
Unterschied. Kommunale Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure stimmten mehrheitlich (4/6) nicht zu,<br />
69
Repräsentantinnen <strong>und</strong> Repräsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten<br />
der Aussage mehrheitlich zu (5/7). Eine nach Beratungsbereichen differenzierte Betrachtung<br />
ergibt hingegen kein eindeutiges Bild.<br />
G K T<br />
stimme voll zu 2 (15,4%) 1 1<br />
5 (38,5%) 1 4<br />
3 (23,1%) 2 1<br />
stimme nicht zu 3 (23,1%) 2 1<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 13 6 7<br />
ohne Antwort 1<br />
Frage 8b Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarung.<br />
Ähnlich stellt sich das Verhältnis hinsichtlich der Gesamteinschätzung zu der Aussage dar,<br />
die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen. Knapp zwei<br />
Drittel der Antwortenden (8/13) stimmte der Einschätzung zu. Hiervon gab die Mehrzahl (5/8)<br />
sogar ihre volle Zustimmung. Etwas mehr als ein Drittel der Antwortenden (5/13) verneinten<br />
diese Aussage. Hiervon votierte die Mehrheit (3/5) <strong>für</strong> die uneingeschränkte Option stimme<br />
nicht zu.<br />
Bezogen auf die Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalverwaltung oder<br />
zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege ergab sich auch hier ein ähnliches Resultat,<br />
wie in der vorhergehenden Frage 8a. Kommunale Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure stimmten mehr-<br />
heitlich (4/6) nicht zu (stimme nicht zu, stimme eher nicht zu). Repräsentantinnen <strong>und</strong> Rep-<br />
räsentanten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich zu<br />
(6/7). Eine nach Beratungsbereichen differenzierende Betrachtung ergibt in diesem Fall,<br />
dass die hohen fachlichen Anforderungen im Bereich EB/EFL mehrheitlich (6/8), aber auch<br />
ganz besonders eindeutig (5/8; stimme voll zu) <strong>für</strong> die Verhinderung eines schnellen Zustan-<br />
dekommens einer Vereinbarung verantwortlich gemacht werden.<br />
70<br />
G K T<br />
stimme voll zu 5 (38,5%) 1 4<br />
3 (23,1%) 1 2<br />
2 (15,4%) 2 0<br />
stimme nicht zu 3 (23,1%) 2 1<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 13 6 7<br />
ohne Antwort 1
Frage 8c Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den<br />
Prozess erschwert.<br />
Auch bei der dritten Teilfrage nach Zustimmung oder Ablehnung der Aussage, die unter-<br />
schiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den Prozess er-<br />
schwert, zeichnet sich deutlich eine mehrheitliche Zustimmung ab (10/13). Lediglich drei der<br />
Befragten stimmten eher nicht zu.<br />
Auch bei dieser Teilfrage ist das Antwortverhalten unter Berücksichtigung der Differenzie-<br />
rung nach Zugehörigkeit der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure zur Kommunalverwaltung oder zu ei-<br />
nem Träger der Freien Wohlfahrtspflege spezifisch. Die Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -<br />
partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich zu (6/7),<br />
zugleich aber auch eindeutiger (4/7; stimme voll zu). Auch die kommunalen Akteurinnen <strong>und</strong><br />
Akteure bestätigten die Aussage mehrheitlich (4/6), allerdings durchweg eingeschränkt<br />
(stimme eher zu). Bei der Berücksichtigung einer differenzierenden Betrachtung nach Bera-<br />
tungsbereichen rückt erneut der Bereich EB/EFL in den Mittelpunkt. Sieben von acht Akteu-<br />
rinnen <strong>und</strong> Akteuren aus diesem Bereich bestätigen die Aussage, die unterschiedlichen Inte-<br />
ressen haben den Prozess erschwert. Hiervon stimmten vier Befragte eindeutig zu (stimme<br />
voll zu).<br />
G K T<br />
stimme voll zu 4 (30,8%) 0 4<br />
6 (46,2%) 4 2<br />
3 (23,1%) 2 1<br />
stimme nicht zu 0 ( 0%) 0 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 13 6 7<br />
ohne Antwort 1<br />
Fazit Fragencluster „Einschätzungen zum Prozessverlauf“<br />
Insgesamt betrachtet war die Erwartungshaltung, mit der die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure in<br />
Prozess gegangen sind, eher neutral geprägt, d.h. eher negative <strong>und</strong> eher positive Erwar-<br />
tungen hielten sich in etwa die Waage. Es war ein leichter Überhang positiver Erwartungs-<br />
haltungen zu beobachten.<br />
Der Verhandlungsprozess führte bei einer deutlichen Mehrheit (knapp zwei Drittel der Be-<br />
fragten) zu einer Änderung der Erwartungshaltung.<br />
Signifikant ist die Richtung der Erwartungsänderung: bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren aus<br />
der Kommunalverwaltung, die angaben, es sei zu Änderungen gekommen, sind diese<br />
durchweg im positiven Bereich angesiedelt. Bei den Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren der Träger<br />
der Freien Wohlfahrtspflege sind die Veränderungen im negativen Bereich angesiedelt.<br />
Die Beeinflussung des Verhandlungsprozesses durch eine Komplexität der verhandelten<br />
Diskussionspunkte, durch hohe fachliche Anforderungen <strong>und</strong> durch unterschiedliche Interes-<br />
senlagen wurde insgesamt gesehen jeweils bestätigt. Allerdings mit unterschiedlicher Deut-<br />
lichkeit:<br />
71
Mehrheitlich machten ca. 54% der Befragten die Komplexität der Diskussionspunkte verant-<br />
wortlich <strong>für</strong> Reibungsverluste. Zugleich bestanden hier unterschiedliche Einschätzungen,<br />
berücksichtigt man die Art der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure: Die Angehörigen der Träger der<br />
Freien Wohlfahrtspflege stimmten dieser Aussage eher zu, die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der<br />
Kommunalverwaltung eher nicht.<br />
Mehrheitlich sahen ca. 62% der Befragten in den hohen fachlichen Anforderungen einen<br />
Gr<strong>und</strong>, der ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarungen verhinderte. Auch hier wa-<br />
ren Unterschiede in der Bewertung vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Akteursstatus zu erkennen: die<br />
meisten Angehörigen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten dieser Aussage zu,<br />
Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung eher nicht.<br />
Mit deutlicher Mehrheit (ca. 77%) stimmten die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Aussage zu, die<br />
unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner hätten den Prozess<br />
erschwert. In diesem Fall bestand kein gr<strong>und</strong>sätzlicher Unterschied in der Einschätzung in<br />
Abhängigkeit vom Akteursstatus. Allerdings differieren die Einschätzungen in der Intensität:<br />
Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Kommunalverwaltung stimmten mehrheitlich eher zu, Akteurin-<br />
nen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege stimmten der Aussage mehrheitlich<br />
voll zu.<br />
6.5 Fragencluster „Auswirkungen“<br />
Das fünfte Fragecluster umfasste die Fragen 9 bis 11. Abgefragt wurde, welche Auswirkun-<br />
gen die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Prozesserfahrungen auf unter-<br />
schiedlichen Ebenen erwarten.<br />
Frage 9 Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />
(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />
Frage 9 ermittelte, welche erwartbaren Auswirkungen die Vereinbarungen aus Sicht der Ak-<br />
teurinnen <strong>und</strong> Akteure mittelfristig <strong>für</strong> deren Organisationen besitzen. Es kam eine vierstufige<br />
Antwortskala zum Einsatz, die zwischen den Einschätzungen negative <strong>und</strong> positive (Auswir-<br />
kungen) unterschied. Antworten unter Verwendung einer der ersten beiden Stufen der Skala<br />
wurden als (abgestuft) negative Erwartungen gedeutet (negative Auswirkungen <strong>und</strong> eher<br />
negative Auswirkungen), Antworten unter Verwendung der dritten <strong>und</strong> vierten Stufe der Ska-<br />
la entsprechend als (abgestuft) positive Erwartungen (eher positive Auswirkungen <strong>und</strong> posi-<br />
tive Auswirkungen).<br />
Wie bereits bei Frage 8 nahm eine der befragten Personen handschriftliche Änderungen am<br />
Fragebogen vor <strong>und</strong> fügte zwischen die vier zur Verfügung stehenden Antwortkästchen eine<br />
Mittelposition ein. Wie im vorangegangenen Fall wurde diese Bewertung als neutrale Ein-<br />
schätzung interpretiert <strong>und</strong> fand in der differenzierenden Datenauswertung als Datensatz<br />
„ohne Antwort“ keine weitere Berücksichtigung (gilt auch <strong>für</strong> Frage 10 <strong>und</strong> die Teilfragen 11a<br />
<strong>und</strong> 11b). Eine zweite Person nahm keine Skaleneinträge vor <strong>und</strong> fügte am Rand den ergän-<br />
zenden Text „wird der Prozess zeigen“ ein (gilt auch <strong>für</strong> Frage 10). Dieser Fall wurde in der<br />
72
Auswertung ebenfalls als Datensatz „ohne Antwort“ behandelt. Die Gesamtzahl der in den<br />
Detailauswertungen berücksichtigten Antworten beläuft sich bei Frage 8 somit auf 12.<br />
Insgesamt betrachtet erwartet die Mehrheit der Befragten positive Auswirkungen <strong>für</strong> ihre je-<br />
weilige Organisation (7/12), hiervon sahen sechs der Befragten mittelfristig eher positive<br />
Auswirkungen, eine Person sah uneingeschränkt positive Auswirkungen. Negative Auswir-<br />
kungen erwarteten fünf der Befragten (5/12), wobei die Mehrzahl dieser skeptischen Ein-<br />
schätzungen (4) lediglich eingeschränkt negativ waren (eher negativ).<br />
Ein signifikanter Unterschied zeigt sich, berücksichtigt man auch hier die Differenzierung<br />
nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrts-<br />
pflege. Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung erwarten mehrheitlich<br />
positive (eher positive, positive) Auswirkungen (5/6). Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger<br />
der Freien Wohlfahrtspflege erwarten demgegenüber mehrheitlich negative (negative, eher<br />
negative) Auswirkungen (4/6).<br />
Interessant ist – vor dem Hintergr<strong>und</strong> der anderen Auswertungen im Bereich EB/EFL, die auf<br />
eine größere Skepsis auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege hindeuten –, dass in<br />
diesem Beratungsbereich insgesamt betrachtet mehrheitlich eher positive Auswirkungen<br />
erwartet werden (4/7). Eine vertiefende Auswertung differenziert nach Trägerzugehörigkeit<br />
im Bereich EB/EFL zeigt allerdings auch hier, dass von den fünf gültig antwortenden Ver-<br />
handlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege über die Hälfte<br />
(3/5) negative Auswirkungen (negative, eher negative) erwartet, gegenüber zwei Verhand-<br />
lungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner, die mittelfristig eher positive Auswirkungen sehen.<br />
G K T<br />
negative 1 (8,3%) 0 1<br />
4 (33,3%) 1 3<br />
6 (50,0%) 4 2<br />
positive 1 (8,3%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 12 6 6<br />
ohne Antwort 2 2<br />
Frage 10 Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbereich<br />
in der Gesamtkommune Mainz?<br />
In Frage 10 standen allgemeine Erwartungen <strong>für</strong> den Beratungsbereich der Gesamtkommu-<br />
ne Mainz im Mittelpunkt. Hier kam dieselbe vierstufige Antwortskala zum Einsatz, wie in Fra-<br />
ge 9. Entsprechend wurde erneut zwischen den abstufenden Einschätzungen negative, eher<br />
negative, eher positive <strong>und</strong> positive (Auswirkungen) unterschieden.<br />
Auch zu diesem Fragebereich erwartet – insgesamt betrachtet – eine Mehrheit der Befragten<br />
positive Auswirkungen (8/12), hier sahen sogar sieben der Befragten mittelfristig eher positi-<br />
ve Auswirkungen. Negative Auswirkungen auf den Beratungsbereich der Gesamtkommune<br />
73
Mainz erwarteten nur vier der Befragten. Auch hier tendierte die Mehrzahl der skeptischen<br />
Einschätzungen zu einer lediglich eingeschränkt negativen Bewertung (3/4; eher negativ).<br />
Berücksichtigt man hier ebenfalls die Differenzierung nach Zugehörigkeit zur Kommunalver-<br />
waltung oder zu einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege, ergibt sich folgendes Bild: Akteu-<br />
rinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung erwarten mehrheitlich positive (eher positi-<br />
ve, positive) Auswirkungen (5/6), lediglich ein kommunaler Akteur erwartet eher negative<br />
Auswirkungen. Aber auch die Hälfte der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure von Trägern der Freien<br />
Wohlfahrtspflege (3/6) erwartet eher positive Auswirkungen auf den Beratungsbereich der<br />
Stadt Mainz. Die andere Hälfte (3/6) geht demgegenüber von negativen (negative, eher ne-<br />
gative) Auswirkungen aus.<br />
Auffällig ist bei der Unterscheidung nach Beratungsbereichen, dass bezogen auf die Auswir-<br />
kungen der Vereinbarungen auf den Beratungsbereich der Gesamtkommune, im Bereich<br />
EB/EFL mehrheitlich (5/7) eher positive Auswirkungen erwartet werden. Im Bereich Dro-<br />
gen/Sucht werden mehrheitlich (2/3) eher negative Auswirkungen erwartet.<br />
Eine nach Trägerzugehörigkeit differenzierende Auswertung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL zeigt im<br />
Gegensatz zu der ähnlichen Auswertung bei Frage 9, dass von den fünf gültig antwortenden<br />
Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien Wohlfahrtspflege über die<br />
Hälfte (3/5) positive (eher positive) Auswirkungen erwartet. Nur zwei Verhandlungspartnerin-<br />
nen <strong>und</strong> –partner erwarten eher negative bzw. negative Auswirkungen.<br />
G K T<br />
negative 1 (8,3%) 0 1<br />
3 (25,0%) 1 2<br />
7 (58,3%) 4 3<br />
positive 1 (8,3%) 1 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 12 6 6<br />
ohne Antwort 2 2<br />
Frage 11 Wie wird sich durch die Vereinbarungen Ihr Verhältnis der Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> –<br />
partner ändern?<br />
Frage 11 rückte Einschätzungen zur Auswirkung der Vereinbarungen auf das Verhältnis der<br />
Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> –partnern untereinander in den Mittelpunkt. Erneut kam eine vier-<br />
stufige Antwortskala zum Einsatz. Entsprechend konnte auch hier zwischen den abstufenden<br />
Einschätzungen negativ, eher negativ, eher positiv <strong>und</strong> positiv unterschieden werden. Die<br />
Frage untergliederte sich in zwei Teilfragen, die zum einen nach Änderungen im Verhältnis<br />
der Träger untereinander fragte (11a) <strong>und</strong> zum anderen explizit das Verhältnis zwischen<br />
Trägern <strong>und</strong> Kommune thematisierte (11).<br />
74
Frage 11a zwischen Trägern untereinander<br />
Die Hälfte der insgesamt Antwortenden (6/12) erwartete eher positive Änderungen im Ver-<br />
hältnis der Träger untereinander. Die andere Hälfte (6/12) eher negative (4) bzw. negative<br />
(2) Änderungen. Eine Unterscheidung nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu<br />
einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege, ergibt eine identische Verteilung: je eine Hälfte<br />
der Antwortenden (3/6) erwartet eher positive Änderungen, die andere Hälfte erwartet jeweils<br />
eher negative (2) bzw. negative (1) Änderungen.<br />
Eine nach Beratungsbereichen unterscheidende Betrachtung zeigt, dass im Bereich EB/EFL<br />
mehrheitlich (4/7) eher negative (3) bzw. negative (1) Veränderungen erwartet werden. Um-<br />
gekehrt werden im Bereich Drogen/Sucht mehrheitlich (2/3) eher positive Veränderungen<br />
erwartet.<br />
Auch bezüglich der Frage 11a wurden die Antworten <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL – wie schon<br />
bei den Fragen 9 <strong>und</strong> 10 – nach Trägerzugehörigkeit ausdifferenziert. Es zeigt sich, dass von<br />
den fünf gültig antwortenden Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner der Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege über die Hälfte (3/5) negative (1) bzw. eher negative (2) Veränderungen im<br />
Verhältnis der Träger untereinander erwartet. Auf Seiten der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong><br />
–partner aus der Kommunalverwaltung gestalteten sich die Erwartungen ausgewogen (1<br />
eher negativ; 1 eher positiv).<br />
G K T<br />
negativ 2 (16,7%) 1 1<br />
4 (33,3%) 2 2<br />
6 (50,00%) 3 3<br />
positiv 0 ( 0%) 0 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 12 6 6<br />
ohne Antwort 2 2<br />
Frage 11b zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />
Frage 11b fokussierte auf erwartbare Verhältnisänderungen zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommu-<br />
ne.<br />
Die Antworten verteilen sich auch bezüglich dieser Frage insgesamt betrachtet ausgewogen.<br />
Die Hälfte der aller gültigen Antwortenden (6/12) erwartete eher positive Änderungen im Ver-<br />
hältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune. Die andere Hälfte (6/12) erwartete demgegenüber<br />
eher negative Änderungen.<br />
Die Unterscheidung nach Zugehörigkeit zur Kommunalverwaltung oder zu einem Träger der<br />
Freien Wohlfahrtspflege ergibt ein weniger ausgewogenes Bild. Die Einschätzungen verhal-<br />
ten sich umgekehrt proportional zueinander. Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunal-<br />
verwaltung erwarten mehrheitlich (4/6) eher positive Veränderungen. Nur ein Drittel (2/6)<br />
75
geht von einem eher negativen Effekt aus. Im Gegensatz dazu erwarten Akteurinnen <strong>und</strong><br />
Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheitlich (4/6) eine eher negative Verän-<br />
derung des Verhältnisses. Nur zwei Befragte sehen tendenziell eine eher positive Verände-<br />
rung.<br />
Die nach Beratungsbereichen unterscheidende Betrachtung zeigt auch hier, dass im Bereich<br />
EB/EFL eine eher negative Veränderungserwartung vorherrscht (4/7). Im Bereich Dro-<br />
gen/Sucht ist – analog zum Antwortverhalten in der Vorfrage 11a – umgekehrt eine mehrheit-<br />
lich (2/3) eher positive Veränderungserwartung zu beobachten.<br />
Im Anschluss an die Auswertungen zu den vorangehenden Fragen wurden auch die Antwor-<br />
ten zur Frage 11b <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL nochmals nach Trägerzugehörigkeit ausdifferen-<br />
ziert. Auch <strong>für</strong> das zukünftige Verhältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune wurde deutlich,<br />
dass auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege tendenziell eher negative Erwartun-<br />
gen vorherrschen (3/5). Zwei Befragte erwarteten hingegen eher positive Veränderungen.<br />
Auf Seiten der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung gestal-<br />
teten sich die Erwartungen – wie schon in der Vorfrage – ausgewogen (1 eher negativ; 1<br />
eher positiv).<br />
G K T<br />
negativ 0 (0,0%) 0 0<br />
6 (50,0%) 2 4<br />
6 (50,0%) 4 2<br />
positiv 0 ( 0%) 0 0<br />
____________ ___________________________<br />
Summe 12 6 6<br />
ohne Antwort 2 2<br />
Im Rahmen der ergänzenden Interviews wurde jeweils abschließend abgefragt (Interviewfra-<br />
ge J), inwieweit die Budgetierung den Prozess besonders positiv beeinflusst habe, da hier-<br />
durch ein konkretes Budget verhandelt wurde <strong>und</strong> keine Kürzungen zu be<strong>für</strong>chten gewesen<br />
seien.<br />
Es zeichnete sich ein ambivalentes Meinungsbild ab, welches die zentrale Bedeutung der<br />
bereits an mehreren Stellen der Befragung sich herauskristallisierenden Finanzierungsfrage<br />
erneut unterstrich. Nachfolgend werden zentrale Antwortpassagen in Auszügen wiedergege-<br />
ben.<br />
Interviewte Person #1: Es wäre positiver gewesen, wenn auch ein Budgetaufstockung im<br />
Bereich des Möglichen gelegen hätte <strong>und</strong> sei es nur als Anreiz…<br />
Interviewte Person #2: Es ist schwierig, die Frage eindeutig zu beantworten. Einerseits kann<br />
man jetzt kalkulieren, es ist transparenter geworden. Andererseits: letztlich geht es nur um<br />
eine Bezuschussung <strong>und</strong> eine Neu- bzw. Umverteilung der Zuschüsse <strong>und</strong> nicht um Entgel-<br />
te… Das Verhältnis untereinander wurde dadurch konkurrenter. Als es noch um die Festle-<br />
gung von Qualitätsstandards ging, wurde noch solidarisch-konstruktiv verhandelt…<br />
76
Interviewte Person #3: Die Budgetierung, die Tatsache, dass ein Rahmen festgezurrt war,<br />
hat eher gehemmt… Ein positiver Aspekt ist, dass das, was bisher gezahlt wurde, jetzt plan-<br />
bar ist… „Es hätte geholfen zu sagen, wir haben eventuell auch nach oben Luft…“ Teils ent-<br />
stand der Eindruck, es wird nicht mit offenen Karten gespielt… Das ist ein aufgebauschtes<br />
System: warum nicht einfach sagen, soviel ist im Topf <strong>und</strong> das wird verteilt…<br />
Interviewte Person #4: Es entstand dadurch teils ein anderer Eindruck, weil der (Spar-)Auf-<br />
trag eigentlich nicht eindeutig klar formuliert war. Außerdem war der kommunalpolitische<br />
Auftrag unklar, weil unterschiedliche Fraktionen mit entsprechend unterschiedlichen Gr<strong>und</strong>-<br />
positionen involviert waren: es gab Orientierungen zwischen Effizienzsteigerung <strong>und</strong> Einspa-<br />
rungen.<br />
Interviewte Person #5: Keine Angaben.<br />
Interviewte Person #6: Die Stadt hat durch die Schließung eigener Angebote Mittel einge-<br />
spart. Es ist aber nicht klar, wie mit diesen Einsparungen genau verfahren wurde, d.h. ob<br />
diese den verbleibenden Trägern zu gute kam.<br />
Interviewte Person #7: Die Budgetierung war gut <strong>und</strong> positiv. In Kombination mit dem, was<br />
aus der Schließung der städtischen EB an Mitteln frei wurde, ist das Budgetierungsmodell<br />
als gelungen zu bezeichnen.<br />
Interviewte Person #8: „Der Punkt hätte sein müssen, dass die Stadt sagt: ‚wir haben den<br />
Betrag X <strong>und</strong> wir sind bereit, den auch weiter aufzubringen’. Aber es ging um Kürzungen…<br />
Im Endeffekt sollen wir über Leistungsvereinbarungen reden, aber die Kommune legt so oder<br />
so fest, wie viel oder wie wenig sie bezahlt… Sofern der Betrag X gleich bleibt, heisst das:<br />
bei steigenden Kosten wird der Eigenanteil der Träger immer größer… Die Budgetierung<br />
verschärft eher einen Verteilungskonflikt auf Seiten der Träger…“<br />
Interviewte Person #9: Die Bewertung fällt weder eindeutig positiv, noch eindeutig negativ<br />
aus – zwar war dadurch eine gewisse Planungssicherheit gegeben, aber aus Trägersicht<br />
„war das eh immer zu wenig. Es war klar, dass die Träger mehr wollen…“ Im Bereich Woh-<br />
nungslose geht es maßgeblich um freiwillige Leistungen, diese seien jedoch besonders von<br />
Kürzungen bedroht…<br />
Interviewte Person #10: Die Budgetierung war zwar am Anfang klar, aber dann wurde viel zu<br />
fachlichen Standards gearbeitet <strong>und</strong> erst gegen Ende des Prozesses wurde deutlich, dass<br />
hohe Standards einerseits <strong>und</strong> ein gedeckeltes Budget andererseits ein Problem darstellen.<br />
Und dann kam noch der Zeitdruck hinzu…<br />
Interviewte Person #11: Es war positiv, denn dadurch war das Finanzierungsvolumen inner-<br />
halb eines jeweiligen Beratungsbereiches gesichert…<br />
Interviewte Person #12: Keine Angaben.<br />
77
Interviewte Person #13: Das Budgetierung „war nicht positiv, dadurch ist Konkurrenzdruck<br />
entstanden“.<br />
Fazit Fragencluster „Auswirkungen“<br />
Bezogen auf Auswirkungen der Vereinbarungen <strong>für</strong> ihre jeweilige Organisation erwartet ins-<br />
gesamt betrachtet die Mehrheit der Befragten tendenziell positive Auswirkungen (7/12). Dif-<br />
ferenziert nach dem Status der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure ließ sich beobachten, dass die Ver-<br />
handlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner aus der Kommunalverwaltung mehrheitlich positive<br />
(eher positive, positive), die Angehörigen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheit-<br />
lich negative (negative, eher negative) Auswirkungen erwarten. Bei den Antworten im Be-<br />
reich EB/EFL herrschte zwar insgesamt betrachtet eine eher positive Erwartungshaltung vor.<br />
Aber differenziert man diese nach Trägerzugehörigkeit aus, zeigte sich, dass auch hier die<br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege mehrheitlich eher negative Auswirkungen erwarten.<br />
Die Erwartungen <strong>für</strong> den Beratungsbereich der Gesamtkommune Mainz sind insgesamt<br />
mehrheitlich positiv. Differenziert nach Akteursstatus ergab sich: Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure<br />
aus der Kommunalverwaltung hegen mehrheitlich positive Erwartungen. Bei den Akteurinnen<br />
<strong>und</strong> Akteuren der Träger der Freien Wohlfahrtspflege verteilen sich die Einschätzungen im-<br />
merhin hälftig. Interessant war hier: selbst im Bereich EB/EFL wurden mehrheitlich (5/7) eher<br />
positive Auswirkungen erwartet. Auch eine nach Trägerzugehörigkeit differenzierende Aus-<br />
wertung <strong>für</strong> den Bereich EB/EFL zeigte – im Gegensatz zur Auswertung bei Frage 9 –, dass<br />
über die Hälfte der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (3/5)<br />
eine eher positive Erwartungshaltung haben.<br />
Befragt zu potenziellen Veränderungen im Verhältnis der Träger untereinander (durch die<br />
Vereinbarungen) ergab sich – insgesamt betrachtet – ein ausgewogenes Antwortverhältnis<br />
(eine Hälfte eher positiv, die andere Hälfte eher negativ). Auch auf Ebene der Differenzie-<br />
rung zwischen Kommunalverwaltung <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gestalteten<br />
sich die Einschätzungen ausgewogen. Im Bereich EB/EFL war die Tendenz der Einschät-<br />
zungen indes eher negativ <strong>und</strong> hier insbesondere auf Seiten der Träger der Freien Wohl-<br />
fahrtspflege.<br />
Auch die Veränderungsperspektive im Verhältnis zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune sahen die<br />
Befragten insgesamt ausgewogen (eine Hälfte eher positiv, die andere Hälfte eher negativ);<br />
Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure aus der Kommunalverwaltung bewerteten hierbei die potenziel-<br />
le Entwicklung mehrheitlich eher positiv. Die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure auf Seiten der Träger<br />
der Freien Wohlfahrtspflege bewerteten die Entwicklungsperspektive mehrheitlich eher nega-<br />
tiv. Im Bereich EB/EFL wurden insgesamt eine eher negative Tendenz gesehen, auch hier<br />
waren insbesondere auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege die Erwartungen eher<br />
negativ geprägt.<br />
78
6.6 Resümee<br />
Die eingangs der Untersuchung formulierten Annahmen („Es ist zu vermuten, dass die An-<br />
zahl der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner in den einzelnen Beratungsbereichen die<br />
Wahrnehmung <strong>und</strong> Gestaltung des Verhandlungsprozesses maßgeblich beeinflusste“; „Ein-<br />
schätzungen zum Prozess stehen im Zusammenhang mit der jeweiligen Trägerzugehörigkeit<br />
der Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure“) konnten durch die Ergebnisse der Erhebung bestätigt werden.<br />
Interessant vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Ergebnisse im zweiten Fragencluster („Bedeutung von<br />
inhaltlichem Wissen“) ist: Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />
schätzten im Vergleich ihre Vorkenntnisstände in fast allen Wissensbereichen (Ausnahme:<br />
Verhandlungskompetenz) tendenziell höher ein. Dennoch fiel die rückbetrachtende Bewer-<br />
tung des Prozesses (Erwartungsänderung; Fragen 6, 7 <strong>und</strong> 7a) aus Sicht der Träger der<br />
Freien Wohlfahrtspflege eher skeptisch aus. Es wären hier die weitergehende Frage zu for-<br />
mulieren, was die Gründe hier<strong>für</strong> sind, zumal – so die Annahme – hohe Kenntnisse in den<br />
unterschiedlichen Wissensbereichen eigentlich Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> einen entsprechend positiven<br />
Verhandlungsverlauf bilden. Erklärungsmöglichkeiten könnten sein, es handelt sich um eine<br />
Fehleinschätzung der eigenen Kenntnisse oder aber – was wahrscheinlicher ist –, die Mög-<br />
lichkeiten der Einflussnahme auf den Verhandlungsverlauf waren weniger von Vorkenntnis-<br />
sen in unterschiedlichen Wissensbereichen abhängig, als von anderen Faktoren.<br />
Auf der anderen Seite waren <strong>für</strong> alle Beteiligten die Rahmenbedingungen der Verhandlungen<br />
jederzeit klar vorgegeben. Der Stadtrat hatte in seiner Beschlussvorlage vom 25. März 1998<br />
als Ziel der Verhandlungen die Errichtung einer kostengünstigen <strong>und</strong> effektiv vernetzten In-<br />
frastruktur an Beratungsdiensten in der Stadt Mainz eingefordert. Eine wertfreie Verhandlung<br />
hätte zudem unter dem Eindruck der b<strong>und</strong>esweiten Leitbilddiskussion in der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
nicht stattfinden können. Im 11. <strong>Jugend</strong>bericht der B<strong>und</strong>esregierung wurde ausdrücklich ein<br />
fachlicher Wettbewerb <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene wirkungsorientierte Steuerung unter den<br />
Trägern von <strong>Jugend</strong>hilfeleistungen als erstrebenswertes Ziel benannt.<br />
Dennoch wurde in den Interviews aus Sicht von Interviewten der Träger der Freien Wohl-<br />
fahrtspflege mehrfach angemerkt, die Stadt Mainz habe ihre Positionen eher durchsetzen<br />
können, als umgekehrt Teile der Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Diese Tatsache <strong>und</strong> die<br />
daraus folgende Ungleichverteilung bei der Festlegung von Regelungsfaktoren lässt sich<br />
insgesamt nicht auflösen <strong>und</strong> erfordert im Verhandlungsverlauf eine Bereitschaft auf beiden<br />
Seiten zur Austarierung unterschiedlicher Interessenslagen.<br />
Zusammengenommen ist der Abschluss der Vereinbarungen als Erfolg zu werten, da sich<br />
die Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner trotz vereinzelter Bedenken auf den Prozess<br />
eingelassen haben <strong>und</strong> weiterhin – wenn auch teils skeptisch – die Umsetzung <strong>und</strong> Erpro-<br />
bung der getroffenen Vereinbarungen gemeinsam realisieren wollen.<br />
Des Weiteren ist abschließend zu betonen, dass vor dem Hintergr<strong>und</strong> der insbesondere in<br />
den Fragen 7 („Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?“)<strong>und</strong> 7a („Falls<br />
Sie die vorhergehende Frage mit „Ja“ beantwortet haben: In welcher Weise hat er die Erwar-<br />
79
tungshaltung beeinflusst?“) deutlich gewordenen signifikant unterschiedlichen Einschätzun-<br />
gen auf kommunaler Seite <strong>und</strong> auf der Seite der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zum<br />
Einfluss des Prozessverlaufes auf die jeweiligen Erwartungshaltungen, der gemeinsame Ab-<br />
schluss von Leistungsbeschreibungen <strong>und</strong> –vereinbarungen erreicht werden konnte.<br />
Kritisch wurde vereinzelt angemerkt, dass ein Träger faktisch aus der Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />
herausgefallen sei, da mangels notwendiger Vollzeitäquivalente dessen weitere Teilnahme<br />
nur noch mittels eines zu bildenden sog. Trägerverb<strong>und</strong>es möglich gewesen wäre. Indes<br />
konnte ein solcher nicht gebildet werden, nicht zuletzt, weil potenzielle Partnerinnen <strong>und</strong><br />
Partner nicht zur Verfügung standen bzw. aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe keine Notwendigkeit be-<br />
stand, einem Trägerverb<strong>und</strong> beizutreten. Bei dem Träger entstand deshalb der Eindruck, es<br />
sei in Kauf genommen worden, ihn „aus der Verhandlungsr<strong>und</strong>e zu kippen“.<br />
Diese Entwicklung <strong>und</strong> der daraus <strong>für</strong> den Träger entstandene Eindruck resultierte jedoch<br />
nicht aus dem methodischen oder strategischen Vorgehen. Dem Träger <strong>und</strong> der Gesamt-<br />
gruppe gegenüber wurde eine größtmögliche Transparenz entgegengebracht (unter Wah-<br />
rung vertraulicher <strong>und</strong> interner Informationen), um somit rechtzeitig auf die Veränderungs-<br />
notwendigkeit <strong>und</strong> mögliche –strategien aufmerksam zu machen. Der Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> den<br />
Eindruck mag somit eher in der nachträglich erfolgten Zuschreibung liegen, die sich aus dem<br />
Umstand ergab, dass der Träger keine Kooperation eingehen konnte.<br />
Der Bereich EB/EFL erwies sich nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> der größeren Anzahl an Verhand-<br />
lungspartnerinnen <strong>und</strong> –partner als strukturell prädestiniert <strong>für</strong> ein breiteres, d.h. unterschied-<br />
licheres Interessenspektrum. Längere Verhandlungsdauer <strong>und</strong> größere Abstimmungsbedürf-<br />
nisse waren insofern nicht notwendigerweise fachlich, sondern in diesem Bereich durchaus<br />
auch durch die heterogenere Interessenlandschaft <strong>und</strong> eine stärkere Konkurrenzsituation der<br />
Träger untereinander bedingt.<br />
Unterschiedliche Einschätzungen zur Regelung der Finanzierungsfrage erwiesen sich in den<br />
vertiefenden Interviews als zentral <strong>für</strong> die zwischen optimistischeren <strong>und</strong> skeptischeren Be-<br />
wertungen changierenden Einschätzungen. Auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspfle-<br />
ge herrschten größere Bedenken vor, da aus deren Sicht hiermit existenzielle Fragen ver-<br />
b<strong>und</strong>en seien, stärker zumindest als <strong>für</strong> die Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure der<br />
Kommunalverwaltung, die weniger einschneidende Konsequenzen zu be<strong>für</strong>chten hätten.<br />
Gleichwohl wurden von allen Beteiligten gr<strong>und</strong>sätzlich immer wieder positive Aspekte der<br />
Aushandlung <strong>und</strong> des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen betont. Hierdurch sei po-<br />
tenziell eine größere Transparenz gewährleistet sowie eine wünschenswerte Standardisie-<br />
rung von Leistungsbeschreibungen möglich <strong>und</strong> somit auch Ansätze/eine gute Ausgangspo-<br />
sition <strong>für</strong> eine fachlich f<strong>und</strong>ierte Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Einrichtungen <strong>und</strong><br />
deren Leistungsangeboten gegeben. Auch wurde mehrheitlich positiv erwähnt, dass im<br />
Rahmen des Projektes alle Träger der ausgewählten Beratungsbereiche der Stadt Mainz<br />
gemeinsam an einen Verhandlungstisch gef<strong>und</strong>en hätten.<br />
80
Vereinzelt wurde auch die Rolle des ISS-Frankfurt e.V. angesprochen. Diese wurde einer-<br />
seits von Akteurinnen <strong>und</strong> Akteuren als sehr hilfreich <strong>und</strong> als dem Prozess zuträglich bewer-<br />
tet. Zugleich gab es auch die Wahrnehmung, es handele sich um einen nicht-neutralen Mo-<br />
derator. Hier deutet sich ein potenzieller Rollenkonflikt an. Dieser übertrug sich – freilich<br />
gebrochen – auf die Wahrnehmung durch Teile der frei-gemeinnützigen Akteurinnen <strong>und</strong><br />
Akteure: Erwartet wurde teils eine neutrale Moderation, zugleich war allen Beteiligten be-<br />
wusst, dass dies nicht die Rolle sein würde/könne. Die Nutzung der Ressourcen des ISS-<br />
Frankfurt a.M. standen jedoch auch den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung<br />
<strong>und</strong> eine Leistungserbringung wurde mehrmals offen angeboten. Möglicherweise wäre die<br />
Einschätzung anders ausgefallen, wenn sich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege der Un-<br />
terstützungsleistung durch das ISS-Frankfurt a.M. bedient hätten.<br />
Die Selbstseinschätzungen auf Seiten der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, hohe bzw.<br />
eher hohe fachliche Unterstützung erhalten zu haben (Frage 5), können – angesichts der im<br />
weiteren Verlauf der Befragung ermittelten Skepsis – abschließend auch als Hinweis auf<br />
einen höheren Bedarf gedeutet werden, der auf Seiten dieser Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure be-<br />
stand. Ein Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> lag möglicherweise darin, dass aufgr<strong>und</strong> der Rechtsverbindlichkeit<br />
der angestrebten Vereinbarungen trägerintern ein größerer Bedarf an juristischer Nach- <strong>und</strong><br />
Überprüfung bestand. Hierauf wiesen vereinzelte Bemerkungen in Interviews hin, in denen<br />
geschildert wurde, man habe sich – insbesondere gegen Ende des Verhandlungsprozesses<br />
terminlich/zeitlich „getrieben gefühlt“, es hätte teils nicht ausreichend Zeit bei der Klärung der<br />
Finanzfragen bestanden, während man sich am Anfang des Prozesses sehr viel mehr Zeit<br />
<strong>für</strong> fachliche Detailregelungen genommen hatte.<br />
81
7 Förderliche Bedingungsfaktoren<br />
Nachfolgend werden im Überblick förderliche Bedingungsfaktoren aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen<br />
im Mainzer Beratungsprozess zusammengeführt <strong>und</strong> in Form einer Checkliste abstrahiert.<br />
Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Impuls zur Entwicklung von Leistungsvereinba-<br />
rungen in erster Linie von der Verwaltung ausgehen wird. Dementsprechend orientiert sich<br />
die Checkliste vorwiegend an dieser Perspektive. Selbstverständlich können die entspre-<br />
chenden Punkte auch <strong>für</strong> die Träger übertragen werden.<br />
Bei der Betrachtung der förderlichen Rahmenbedingungen muss in Betracht gezogen wer-<br />
den, dass diese aufgr<strong>und</strong> der spezifischen kommunalen Situation entwickelt wurden. Daher<br />
kann nicht generell eine <strong>für</strong> alle anderen Situationen gültige Darstellung geleistet werden.<br />
Vielmehr soll in Form einer Darstellung von Punkten, die im Vorlauf <strong>und</strong> während der Durch-<br />
führungsphase der Verhandlungen von Leistungsvereinbarungen beachtet werden müssen,<br />
auf entsprechende förderliche Planungsstrukturen verwiesen werden.<br />
Eine Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung <strong>und</strong> der Ausgestaltung jedoch muss immer<br />
unter Berücksichtigung der Situation „vor Ort“ getroffen werden.<br />
7.1 Planungsebene<br />
Auf der Planungsebene ist die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> ein Gelingen der Einführung von Leistungsver-<br />
einbarungen eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Faktoren vor Verhandlungs-<br />
beginn. Dies betrifft die Analyse der Ist-Situation in den jeweiligen Beratungsbereichen, der<br />
politischen Erwartungsebene, der Erwartungshaltung der Leitungsebene der Kommunalver-<br />
waltung <strong>und</strong> der Träger sowie der Einrichtungen vor Ort. Neben der Analyse muss ein<br />
Gr<strong>und</strong>gerüst erstellt werden, in dem die inhaltlichen Ziele operationalisiert <strong>und</strong> Zeitressour-<br />
cen <strong>für</strong> den Verhandlungsverlauf festgelegt werden.<br />
82
Checkliste Planungsebene<br />
Bereich Unterpunkte Fragen<br />
Analyse Ist-Situation Beratungsstellen • Welche Beratungsstellen erbringen Leistungen<br />
im thematischen Zusammenhang?<br />
• Welche Leistungen erbringen die Beratungsstellen<br />
im Einzelnen?<br />
• Werden bereits Qualitätsmodelle in den Einrichtungen<br />
eingesetzt? Welche Qualitätsstandards<br />
wurden bereits entwickelt?<br />
• Wie ist die Situation hinsichtlich der finanziellen<br />
Situation <strong>und</strong> der Trägerpluralität?<br />
Politische Erwartungshaltung • Welche politischen Kräfte bestimmen die Verhandlungen?<br />
Erwartungshaltung der unterschiedlichen<br />
Ebenen der<br />
Kommunalverwaltung<br />
• Welche Erwartungen werden explizit <strong>und</strong> implizit<br />
geäußert?<br />
• Kann eine Deckung zwischen politischer Erwartungshaltung<br />
<strong>und</strong> Verwaltungshandeln erreicht<br />
werden?<br />
• Können <strong>und</strong> sollen politische Verantwortliche in<br />
den Prozess eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />
• Welche Spielräume müssen vor Verhandlungsbeginn<br />
mit den politisch Verantwortlichen erarbeitet<br />
werden?<br />
• Welche Ebene hat die Umsetzungsmacht <strong>für</strong> die<br />
Verhandlungen?<br />
• Welche Erwartungen werden von den unterschiedlichen<br />
Hierarchieebenen implizit <strong>und</strong> explizit<br />
geäußert?<br />
• Sind diese Erwartungen konkretisierbar <strong>und</strong> im<br />
Rahmen der Verhandlungen als Ergebnis leistbar?<br />
• Ist davon auszugehen, dass im Bedarfsfall die<br />
unterschiedlichen Erwartungen zu einer gemeinsamen<br />
Positionierung zusammengeführt werden<br />
können?<br />
• Welche Erwartungen bestehen auf der Ebene<br />
der Abteilungs-/Sachgebietsleitung?<br />
• Sind diese Erwartungen in Einklang mit den Erwartungen<br />
der Leitungsebene zu bringen?<br />
• Welche personellen Veränderungen müssen im<br />
Vorfeld der Verhandlungen getroffen werden?<br />
83
Erstellung<br />
des Gr<strong>und</strong>gerüsts <br />
Träger-/Einrichtungserwartungen<br />
• Welche Erwartungshaltung wird an die Kommunalverwaltung<br />
<strong>und</strong> die Politik herangetragen?<br />
• Können die Erwartungen konkret benannt werden,<br />
oder ist eine vorherige Abfrage nötig?<br />
• Welche Erwartungen stehen im Gegensatz zur<br />
Politik oder Verwaltung?<br />
• Welche Strategien müssen verfolgt werden, dieser<br />
unterschiedlichen Erwartungshaltung Rechnung<br />
zu tragen?<br />
Operationalisierung der Ziele • Welche übergreifenden Ziele können benannt<br />
werden, die eine Veränderung der Kooperation<br />
<strong>und</strong> Finanzierung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Leistungsvereinbarungen<br />
erfordern?<br />
Zeitliche Ressourcen <strong>für</strong> die<br />
Verhandlungen<br />
• Welche Teilziele können benannt werden, die im<br />
Verhandlungsverlauf erreicht werden müssen?<br />
• Welche Ziele betreffen interne Entwicklungsprozesse<br />
der Kommunalverwaltung <strong>und</strong>/oder der<br />
Träger? Sind diese Ziele notwendige oder mögliche<br />
Teilziele? Wie können diese Ziele erreicht<br />
werden?<br />
• Welcher Zeitraum steht <strong>für</strong> die Entwicklung von<br />
Leistungsvereinbarungen zur Verfügung?<br />
• Welche Ziele können in diesem Zeitraum realistisch<br />
erreicht werden?<br />
• Welchen Satz an Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitertagewerken<br />
setzen Sie in diesem Zeitraum auf<br />
den unterschiedlichen Ebenen an?<br />
• Welche Leistungen können Sie an externe Beratungseinrichtungen<br />
abgeben, um Ziele zu erreichen,<br />
<strong>für</strong> die Ihnen die Personalressourcen oder<br />
das Know-how fehlen?<br />
Personal Intern • Steht Personal, das über genügend zeitliche,<br />
fachliche <strong>und</strong> methodische Kompetenzen <strong>und</strong><br />
Qualifikationen verfügt zur Verfügung?<br />
84<br />
• Welche Personen können <strong>für</strong> welche Funktion<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />
• Wer übernimmt die praktische Steuerung der<br />
Verhandlungen? Verfügt diese Person über ausreichende<br />
„Rückendeckung“ durch die Vorgesetzten?<br />
• Wer übernimmt die Leitungsverantwortung?<br />
• Wer muss in einen übergreifenden Beirat eingeb<strong>und</strong>en<br />
werden?<br />
• Welche Qualifikationen fehlen den Mitarbeiter-<br />
innen <strong>und</strong> Mitarbeiter, die vor Verhandlungsbeginn<br />
eventuell erworben werden müssen?
Extern • Welche Leistungen können extern eingekauft<br />
werden, die Ihnen die Verhandlungen erleichtern<br />
/ ermöglichen?<br />
7.2 Positionierung der Kommunalverwaltung<br />
• Können die Erwartungen konkret benannt werden?<br />
• Welche finanziellen Ressourcen stehen <strong>für</strong> den<br />
Einkauf externer Dienstleistungen zur Verfügung?<br />
Die Kommunalverwaltung steht aufgr<strong>und</strong> der jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen in<br />
der Verpflichtung, soziale Leistungen der Daseinsvorsorge vorzuhalten. Bislang wurde dies<br />
vorwiegend umgesetzt, indem der öffentliche Träger <strong>für</strong> die Finanzierung (zumindest wesent-<br />
licher Teile an der Gesamtaufwendung) pauschalierte Zuwendungen an den Träger entrich-<br />
tete, der hier<strong>für</strong> entsprechende Leistungen erbrachte. Diese richteten sich u.a. an der Pas-<br />
sung eines eingereichten Leistungsangebots aus, wobei die Leistungen nicht immer in<br />
Bezug zum Gesamtprozess der Leistungserbringung vor Ort standen. Vielmehr wurde vor<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> der fachlichen (<strong>und</strong> politischen) Stimmigkeit der Leistungsbeantragung die-<br />
se genehmigt. Im Rahmen des im Projektbezug umgesetzten Vorgehens, einen direkten Zu-<br />
sammenhang zwischen öffentlichem Mitteleinsatz <strong>und</strong> erbrachter Leistung <strong>und</strong> der daraus<br />
resultierenden Wirkung herzustellen, ist es oftmals besonders <strong>für</strong> langjährige <strong>und</strong> ältere Mit-<br />
arbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wie die daraus resultie-<br />
rende Verschiebung der kommunalen Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden soll.<br />
Es wurde deutlich, dass sich die zentrale Handlungslogik nicht mehr aus dem Fokus der So-<br />
zialarbeit, sondern aus dem der Sozialwirtschaft ergibt. Dabei spielen die Aspekte der Pla-<br />
nung, Steuerung, Controlling <strong>und</strong> Finanzierung von Leistungen im beratungsbereichsspezifi-<br />
schen Kontext eine große Rolle. Zudem bedingen sich diese Aspekte gegenseitig. Im Vorfeld<br />
der Verhandlungen <strong>und</strong> im Verlauf der ersten Monate war es daher bedeutsam, innerhalb<br />
der Verwaltung eine Bestimmung darüber herzustellen, welche Leistungs- <strong>und</strong> Kompetenz-<br />
bereiche an die Träger übertragen werden <strong>und</strong> welche bei der Verwaltung verbleiben, bezie-<br />
hungsweise neu aufgebaut werden sollen. In Teilen verfügten die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mit-<br />
arbeiter auch nicht über ein ausreichend betriebswirtschaftliches Hintergr<strong>und</strong>wissen, was<br />
durch die Einbindung einer betriebswirtschaftlichen Kompetenz eines weiteren Mitarbeiters<br />
gelöst wurde. Es kann daher als förderndes Element benannt werden, bereits im Vorfeld in-<br />
nerhalb der Kommunalverwaltung ausführlich zu diskutieren, welche Leistungen zukünftig<br />
von der Verwaltung erbracht werden müssen <strong>und</strong> wie sich die Kommune dementsprechend<br />
im Vorfeld des Verhandlungsverlaufs positioniert.<br />
85
Checkliste Positionierung<br />
Bereich Unterpunkte Fragen<br />
Gr<strong>und</strong>verständnis • Welches Gr<strong>und</strong>verständnis des Verwaltungshandelns<br />
herrscht vor?<br />
Organisations<br />
veränderung<br />
Übergabe von Leistungen<br />
• Bildet dieses Verständnis <strong>für</strong> die Umsetzung<br />
von Leistungsvereinbarungen eine tragfähige<br />
Gr<strong>und</strong>lage?<br />
• In welchen Funktionen liegen zukünftig die<br />
Hauptaufgaben der kommunalen Leistungen?<br />
• Haben die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />
den Sachgebieten diese veränderten Anforderungen<br />
erkannt? Wurden sie mit ihnen besprochen?<br />
Finden gemeinsame Entwicklungsgespräche<br />
statt?<br />
• Tragen die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter die<br />
Veränderungen mit?<br />
• Wurden personelle Maßnahmen ergriffen, damit<br />
die Aufgaben geleistet werden können?<br />
• Welche personellen Besetzungen / Veränderungen<br />
müssen vorgenommen werden, damit<br />
eine Ausgestaltung möglich ist?<br />
• Wie müssen die Leistungsbereiche innerhalb<br />
der Verwaltung verzahnt werden, um gemeinsam<br />
diesen Prozess voranzutreiben?<br />
• Können aus rechtlicher Perspektive die Veränderung<br />
der Schwerpunkte kommunaler Leistungen<br />
vorgenommen werden?<br />
• Sind die Träger bereit, gegebenenfalls Leistungen<br />
zu übernehmen, die bislang von Ihnen<br />
wahrgenommen wurden?<br />
Kompetenzen • Welche betriebswirtschaftlichen Kompetenzen<br />
bestehen bei den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter?<br />
86<br />
• Welche Kompetenzen im Bereich der Qualitätsentwicklung<br />
bestehen bei den Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter?<br />
• Welche kommunikationsbasierten Kompetenzen<br />
bestehen bei den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeiter?<br />
• Wie können diese Kompetenzen entwickelt<br />
werden?
7.3 Verhandlungsebene<br />
Auf der Verhandlungsebene ist als förderliche Rahmenbedingung die sensible Handhabung<br />
unterschiedlicher Interessenslagen im Beratungsverlauf zu benennen. Dabei sind eine klare<br />
Positionsbestimmung, ein verlässliches Vorgehen <strong>und</strong> die ernsthafte Auseinandersetzung<br />
mit den Interessenslagen <strong>und</strong> den unterschiedlichen fachlichen Sichtweisen Gr<strong>und</strong>bedin-<br />
gungen. Dies bedeutet nicht, alle Bereiche konsensual zu verhandeln. Es müssen aber klare<br />
Grenzen <strong>und</strong> Möglichkeiten <strong>für</strong> die Verhandlungen im Vorfeld aufgezeigt werden, damit alle<br />
Seiten sich entsprechend auf das Vorgehen <strong>und</strong> die Ziele einstellen können.<br />
Zudem müssen aufgr<strong>und</strong> der lokalen Situation Verhandlungsstrukturen geschaffen werden,<br />
mit denen die unterschiedlichen Ebenen in den Verlauf integriert werden können. Die Erfah-<br />
rungen in Mainz zeigten, dass eine fachliche Diskussion auf der Fachebene stattfinden<br />
muss. Entsprechend sind Verhandlungsgruppen auf der operationalen Ebene zu installieren.<br />
Diese Fachebene verfügt jedoch im Regelfall nicht über die Entscheidungskompetenzen.<br />
Daher muss eine übergreifende Struktur installiert werden, in der die Verantwortlichen den<br />
Prozess begleiten können. Für die Kommunalverwaltung selbst ist es sinnvoll, regelmäßige<br />
interne Treffen zu organisieren, in denen der Prozess gesteuert <strong>und</strong> bewertet wird. Zudem<br />
kann es sinnvoll sein, einen Beirat zu gründen, in dem unterschiedliche Vertreterinnen <strong>und</strong><br />
Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden <strong>und</strong> Wissenschaft übergreifend die Entwicklun-<br />
gen mit ihrem fachlichen Wissen begleiten.<br />
Es kann unbedingt geraten werden, eine Person zu benennen, die die gesamten Prozesse<br />
plant <strong>und</strong> steuert. Im Fall Mainz war dies der <strong>Jugend</strong>hilfeplaner, der sowohl über einen um-<br />
fangreichen fachlichen wie auch methodischen Backgro<strong>und</strong> verfügte. Entsprechend muss<br />
diese Person mit der operationalen Umsetzungsverantwortung ausgestattet sein. Nur so<br />
kann er auch als starker Partner in die Verhandlungen gehen <strong>und</strong> als Repräsentant akzep-<br />
tiert werden.<br />
Die Einbindung externer Beratungs- oder Moderationsleistung sollte gr<strong>und</strong>sätzlich in Erwä-<br />
gung gezogen werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine eindeutige<br />
Funktionsbeschreibung vorliegt. Im Fall der Mainzer Verhandlungen hat das ISS-Frankfurt<br />
a.M. die Beratung, Begleitung, Evaluation <strong>und</strong> Dokumentation übernommen. Im Projektver-<br />
lauf stellte sich jedoch heraus, dass diese multiplen Leistungen nicht wirklich stringent über-<br />
nommen werden konnten. Der Beratungsanteil der Kommune versetzte die Berater in die<br />
Situation, dass sie von den Trägern nicht mehr als neutral anerkannt wurden. Damit wurde<br />
die Beratungsleistung von den Trägern auch nur in einem Fall angefragt. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte<br />
bei der Planung geklärt werden: Was ist die angefragte Leistung? Wem gegenüber muss sie<br />
erbracht werden? Kann sich aus den erwarteten Leistungen eine Rollenkonfusion ergeben?<br />
87
Checkliste Verhandlungsebene<br />
Bereich Unterpunkte Fragen / Hinweise<br />
Einbindung unterschiedlicher<br />
Ebenen<br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege<br />
<strong>und</strong> öffentlicher<br />
Träger<br />
Einbindung Träger der Freien<br />
Wohlfahrtspflege<br />
Einbindung Verwaltungsebenen<br />
des öffentlichen<br />
Trägers<br />
• Welche Träger müssen <strong>und</strong> welche können<br />
in die Verhandlungen eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />
• Welche hierarchischen Ebenen möchten<br />
sollen bei den Verhandlungen eingeb<strong>und</strong>en<br />
werden?<br />
• Welche Formen der Einbindung in übergreifende<br />
Entscheidungsprozesse <strong>und</strong> in<br />
Verhandlungsprozesse sind sinnvoll?<br />
• Welche Verwaltungsebenen verfügen über<br />
entsprechende Fachkenntnis zur inhaltlichen<br />
Vertragsgestaltung?<br />
• Welche Ebenen verfügen über die Entscheidungsbefugnis?<br />
• Wie können die hausinternen Entscheidungs-<br />
<strong>und</strong> Absprachewege optimiert werden?<br />
• Wie können entsprechende interne Absprachen<br />
ausgestaltet werden?<br />
• Welche Form <strong>und</strong> Rhythmus der Treffen ist<br />
sinnvoll?<br />
Beirat / Steuerungsgruppe • Ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe<br />
sinnvoll?<br />
Verhandlungsprozess Einbindung externer Beratung<br />
88<br />
• Welche Aufgaben könnten dort angesiedelt<br />
werden?<br />
• Welche Partner aus Verwaltung / Verbänden<br />
/ Politik / Wissenschaft… könnten sinnvollerweise<br />
in die Gesamtsteuerung mit<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden?<br />
• Könnte eine externe Beratung oder Moderation<br />
die Verhandlung positiv beeinflussen?<br />
• Kann damit eventuell der Druck von der<br />
Verwaltung genommen werden?<br />
• Kann eventuell die fehlende Erfahrung bei<br />
der Umsetzung von Leistungsvereinbarungen<br />
durch externe Kompetenzen kompensiert<br />
werden?
Gruppenbildung • Nicht mehr Verhandlungsgruppen als unbedingt<br />
nötig bilden.<br />
• Die Verhandlungen auf die operational<br />
zuständigen Personen verlagern.<br />
• Wenn die Entscheidungsträger bei den<br />
Verhandlungspartnern nicht den an den<br />
Beratungen beteiligten fachlich zuständigen<br />
Personen entsprechen, richten Sie eine<br />
Begleitgruppe ein, in der die Entscheidungsträger<br />
die Verhandlungen nachsteuern<br />
können.<br />
Verhandlungstaktik • Weitgehend konsensual verhandeln <strong>und</strong><br />
dadurch eine tragfähige Vereinbarung ermöglichen.<br />
• Von Anfang an deutlich machen, welche<br />
Punkte vorgegeben werden, die nicht verhandelbar<br />
sind.<br />
• Keine „Hinterzimmergespräche“ führen. Die<br />
Probleme müssen gemeinsam von allen<br />
gelöst werden.<br />
• Den Verhandlungsraum zu einem geschützten<br />
Raum machen. Alle Punkte müssen<br />
informell diskutiert werden können.<br />
Dies bedeutet u.a.: keine Presse, keine Öffentlichkeitsarbeit,<br />
keine Stellungnahmen in<br />
Gremien, die vorher nicht abgesprochen<br />
sind, keine Machtpolitik.<br />
• Konkrete Probleme möglichst in kleinen<br />
Arbeitsgruppen behandeln. Dort kann effektiver<br />
<strong>und</strong> effizienter diskutiert werden<br />
<strong>und</strong> kommen dadurch schneller zu konkreten<br />
Ergebnissen.<br />
• Die meisten der Verhandlungspartner werden<br />
keine eigenen Erfahrungen mit der Einführung<br />
von Leistungsvereinbarung besitzen.<br />
Offenheit über fehlendes Wissen<br />
ermöglicht diesbezüglich das gemeinsame<br />
Lernen <strong>und</strong> den Aufbau von Vertrauen.<br />
89
7.4 Vertragsgestaltung<br />
Prozesssteuerung • Auf welchen Ebenen möchten soll der Prozess<br />
gesteuert werden?<br />
• Gibt es hierzu geeignete Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>und</strong> Kommunikationswege?<br />
• Wer entscheidet im Konfliktfall?<br />
• Meilensteine <strong>und</strong> Ziele setzen.<br />
• Aktiv nachsteuern, wenn diese nicht wie<br />
vorgesehen erreicht werden.<br />
• Unterschiedliche Prozesse parallel bearbeiten.<br />
Dadurch wird die Abhängigkeit der Aspekte<br />
zueinander erkennbar.<br />
• Politische Konflikte aus der Gruppe nehmen.<br />
Da<strong>für</strong> ist die Verhandlungsgruppe<br />
nicht zuständig.<br />
Inhaltliche Entwicklung • Bereits bestehende Verträge anderer<br />
Kommunen zur Entwicklung nutzen <strong>und</strong><br />
diese nach Punkten sichten, die relevant<br />
sein könnten.<br />
• Entsprechende Vorgaben von B<strong>und</strong>es- /<br />
Landesverbänden / sonstigen fachlichen<br />
Vereinigungen nutzen.<br />
• Die inhaltliche Ausdifferenzierung nicht<br />
spezifischer verhandeln, als dies <strong>für</strong> die<br />
Kooperation wirklich nötig ist.<br />
• Mut zur Nachverhandlung: Nicht alle Aspekte<br />
können in der ersten Ausfertigung<br />
des Vertrags komplett festgelegt werden.<br />
• Ein Vertragswerk erstellen, in dem unterschiedliche<br />
Vertragsbestandteile <strong>und</strong> Anlagen<br />
integriert sind. Somit können einzelne<br />
Vertragsbestandteile <strong>und</strong> Anlagen einzeln<br />
verändert werden, ohne das Gesamtwerk<br />
verändern zu müssen.<br />
Die Ausgestaltung der Verträge ist in besonderem Maße nicht nur von der örtlichen Situation,<br />
sondern auch von dem Beratungsbereich <strong>und</strong> den dort vorhandenen Strukturen abhängig.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist eine Beschreibung gelingender Faktoren nur bedingt möglich. Nach-<br />
folgende Punkte sollen daher Hinweise darstellen, die eine Einzelentscheidung erfordern <strong>und</strong><br />
nach der individuellen Situation beantwortet werden müssen.<br />
90
Checkliste Vertragsgestaltung<br />
Bereich Unterpunkte Hinweise<br />
Zusammenwirken<br />
von Verträgen<br />
Allgemeiner Rahmenvertrag Es hat sich als sinnvoll erwiesen, im Vorfeld<br />
der Verhandlungen einen allgemeinen Rahmenvertrag<br />
mit potenziell in Frage kommenden<br />
Trägern abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag<br />
soll der gemeinsame Wunsch zur Aufnahme<br />
von Verhandlungen mit dem Ziel der<br />
Erstellung von Leistungsvereinbarungen <strong>und</strong><br />
die Gr<strong>und</strong>lagen der Leistungsvereinbarungen<br />
festgehalten werden.<br />
Beratungsbereichsspezifische<br />
Leistungsvereinbarungen<br />
Einrichtungsspezifische Zusatzvereinbarungen<br />
Dieser Rahmenvertrag bildet dann <strong>für</strong> die Verhandlungen<br />
eine Verpflichtung, die eine aktive<br />
Beteiligung an den Verhandlungen zumindest<br />
unterstützt.<br />
Es ist sinnvoll, <strong>für</strong> jeden Beratungsbereich<br />
eigene Leistungsvereinbarungen abzuschließen,<br />
um damit so konkret wie möglich <strong>und</strong><br />
nötig die Vertragsbestandteile ausdifferenzieren<br />
zu können. Diese bereichsspezifischen<br />
Rahmenvereinbarungen sollten so gehalten<br />
sein, dass sie <strong>für</strong> alle Träger gleichermaßen<br />
Gültigkeit besitzen.<br />
All die Punkte, die nur einzelne Träger <strong>und</strong><br />
Einrichtungen betreffen, sollten in einrichtungsspezifischen<br />
Vereinbarungen geregelt<br />
werden. Hierbei beachten, dass finanzierungsrelevante<br />
Zusatzleistungen auch zusätzlich<br />
vertraglich geregelt werden müssen. Die Finanzierungsregelung<br />
der Zusatzvereinbarungen<br />
kann dabei von der allgemeinen Finanzierungsvereinbarung<br />
abweichen.<br />
Vertragsaufbau Vertragstext Der Vertragstext regelt alle übergeordneten<br />
vertraglichen Bestandteile, die nicht in den<br />
weiteren Bestandteilen geregelt werden. Dies<br />
sind u.a. Präambel, Gr<strong>und</strong>sätze, Vereinbarungspartner,<br />
salvatorische Klausel, Inkrafttreten<br />
<strong>und</strong> Dauer sowie die Unterschriften. Hier<br />
können zudem bedeutsame Eckpunkte des<br />
Vertrags herausgestellt werden, die den Zweck<br />
<strong>und</strong> den Inhalt des Vertrags deutlich machen.<br />
Je intensiver im Vertragstext auf Punkte eingegangen<br />
wird, die auch an anderer Stelle<br />
beschrieben sind, um so schwieriger ist jedoch<br />
bei etwaigen Veränderungen, diese Punkte<br />
wieder an allen Stellen des Gesamtvertrags<br />
abzuändern. Generell kann empfohlen werden,<br />
jeden Vertragspunkt auch an nur einer Stelle<br />
zu regeln <strong>und</strong> ansonsten entsprechend auf<br />
diesen Punkt zu verweisen.<br />
91
92<br />
Leistungsbeschreibung In den Leistungsbeschreibungen werden die<br />
Leistungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Qualitätsmerkmale<br />
geregelt. Zudem ist es empfehlenswert,<br />
dort ebenfalls die Kennzahlen <strong>und</strong><br />
Indikatoren festzulegen. Bei der Bildung von<br />
Merkmalen <strong>und</strong> Indikatoren muss auch immer<br />
die Frage nach dem Controlling gestellt werden.<br />
Dabei wird erkennbar, welche Dinge geregelt<br />
werden sollen, um im Bedarfsfall darauf<br />
verweisen zu können <strong>und</strong> welche Teile tatsächlich<br />
mittels Daten erfasst werden sollen.<br />
Eine Einschätzung, wie weit die Datenerfassung<br />
gehen soll <strong>und</strong> ab wann sie zu Lasten der<br />
Beratungsarbeit geht, wird in diesem Zug diskutiert<br />
werden.<br />
Finanzierungsvereinbarung Die Finanzierungsvereinbarung regelt die Art<br />
<strong>und</strong> den Umfang der Finanzierung. Dabei sind<br />
die unterschiedlichsten Regelungen denkbar.<br />
Es gibt keine festgelegte optimale Lösung. Je<br />
nach Ausrichtung der Kommune (was möchte<br />
ich regeln?) werden entsprechende Finanzierungsformen<br />
diskutiert. Es war <strong>für</strong> den Mainzer<br />
Prozess sinnvoll, die Finanzierungsform zu<br />
Beginn in internen kommunalen Gesprächen<br />
zu diskutieren <strong>und</strong> festzulegen.<br />
Zusätzliche Anlagen Alle zusätzlichen Vertragsbestandteile, wie<br />
Erläuterungen, Sondervereinbarungen <strong>für</strong> bestimmte<br />
Fallkonstellationen, Controllingabläufe,<br />
Berichtslegung etc. sollten in den Anhang,<br />
der als Vertragsbestandteil ausgewiesen werden<br />
muss. Somit wird der Vertrag übersichtlicher.<br />
Zudem können Einzelbestandteile leichter<br />
verändert werden.
8 Übertragbarkeit der Ergebnisse <strong>und</strong> Fazit<br />
Ein wichtiges Erkenntnisinteresse des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ge-<br />
s<strong>und</strong>heit Rheinland-Pfalz war, eine Analyse der Ergebnisse aus dem Verhandlungsprozess<br />
hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf andere Kommunen zu erhalten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich lässt sich festhalten, dass sich das in Mainz entwickelte System sowohl von<br />
Seiten des Finanzierungssystems, als auch von Seiten der Leistungsbeschreibung weitge-<br />
hend übertragen lässt. Die Leistungsvereinbarungen wurden überwiegend so entwickelt,<br />
dass sie sich an übergreifenden fachlichen Standards ausrichten. Damit sind die zentralen<br />
fachlichen Aspekte auch auf andere Kommunen oder Kreise übertragbar. Wie beschrieben,<br />
wurden jedoch die Ausdifferenzierung der einzelnen Leistungsbestandteile <strong>und</strong> die dazuge-<br />
hörigen Merkmale unterschiedlich gestaltet <strong>und</strong> richten sich dabei auch an der spezifischen<br />
Situation in Mainz aus.<br />
Hinsichtlich der Übertragbarkeit muss also konstatiert werden, dass das System <strong>und</strong> weite<br />
Teile der Vereinbarungen eine Allgemeingültigkeit besitzen, eine Übertragbarkeit jedoch in<br />
jedem Fall eine spezifische Anpassung an die Situation <strong>und</strong> an die Zielstellungen vor Ort<br />
benötigt.<br />
Finanzierungssystem<br />
Das Finanzierungssystem arbeitet mit einem Punktwertesystem, das durch seine Ausgestal-<br />
tung auch <strong>für</strong> andere vertraglich zu regelnden Leistungserbringungen zwischen öffentlichem<br />
<strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege anwendbar ist. Auch wenn die Systematik in der<br />
Festlegung der Punktwerte <strong>und</strong> der Betrachtung der finanzierungsrelevanten Merkmale an<br />
die Situation vor Ort angepasst wurde, können diese Bereiche ohne größeren Aufwand ab-<br />
geändert werden.<br />
Es muss darauf hingewiesen werden, dass das System einer eigenen Handlungslogik folgt.<br />
Diese besteht v.a. darin, aufgr<strong>und</strong> eines vorab festgelegten Budgets ausschließlich eine Co-<br />
Finanzierung zu leisten. Dieses Vorgehen ist möglicherweise nicht <strong>für</strong> alle Kommunen in<br />
dieser Form geeignet oder erwünscht. Eine Abänderung des Punktesystems hinsichtlich ei-<br />
ner veränderten Handlungslogik ist demnach möglich, erfordert aber einen gewissen Auf-<br />
wand zur Neudefinition der Bezüge.<br />
Das in Mainz entwickelte Finanzierungssystem ist insbesondere Kreise <strong>und</strong> kreisfreie Städte<br />
geeignet, in denen mindestens zwei Träger/Einrichtungen Leistungen in dem Beratungsbe-<br />
reich erbringen <strong>und</strong> die über eine entsprechende personelle Ausstattung verfügen 5 . Dies gilt<br />
insbesondere <strong>für</strong> den Bereich der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung <strong>und</strong> die<br />
Regelung zur integrierten Beratungsstelle, die sich auf die Finanzierungsvereinbarung aus-<br />
5 Mindestens zwei Träger werden benötigt, da das System der wirkungsorientierten Steuerung <strong>und</strong> Finanzierung auf einer<br />
Vergleichbarkeit von Leistungen unterschiedlicher Leistungserbringer basiert.<br />
93
wirkt. Nicht nur aus Gründen einer Anwendung des vergleichenden Finanzierungssystems,<br />
sondern auch aus fachlichen Überlegungen heraus sollten mehrere Kreise <strong>und</strong> kreisfreie<br />
Städte zusammenschließen, um das entwickelte System effektiv zu nutzen Eine Vergleich-<br />
barkeit der Leistungen bei einer gleichzeitigen überörtlichen Ausdifferenzierung von Leis-<br />
tungsbestandteilen <strong>und</strong> Qualitätsaspekten wäre dadurch möglich. Insbesondere <strong>für</strong> überört-<br />
lich ausgerichtete Träger würde dieses Vorgehen eine gleiche Finanzierungslogik<br />
ermöglichen. Ein Zusammenschluss würde auch <strong>für</strong> kleinere Kommunen die Möglichkeit bie-<br />
ten, an einem Benchmarkingsystem zu partizipieren <strong>und</strong> ihre Kosten, wie auch Ergebnisse in<br />
einen Vergleich zu setzen.<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Die Leistungsbeschreibung basiert auf der Ausdifferenzierung von Leistungen <strong>und</strong> Quali-<br />
tätsmerkmalen insbesondere in den Bereichen Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität. Die-<br />
se Ausdifferenzierung wurde neben übergreifenden fachlichen Merkmalen auch auf die kom-<br />
munale Situation in Mainz abgestimmt. Damit wurde in den jeweiligen Beratungsbereichen je<br />
nach Voraussetzung eine engere oder weitere Formulierung <strong>und</strong> Festlegung getroffen. Für<br />
eine Übertragbarkeit bietet das vorliegende Vertragswerk eine sehr gute Basis. Eine Anpas-<br />
sung an die kommunalen Besonderheiten müsste jedoch stattfinden.<br />
Über die Festlegung von Standards in der Verwaltungsvorschrift „Förderung sozialer Bera-<br />
tungsstellen“ findet <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz bereits in Teilen eine Definition von Qualitätsmerkma-<br />
len statt. Es kann aus Sicht der umgesetzten Ergebnisse empfohlen werden, diese in einer<br />
übergreifenden Form von Leistungsbeschreibungen zusammenzufassen <strong>und</strong> dadurch eine<br />
Gr<strong>und</strong>qualität der bezuschussten Einrichtungen <strong>und</strong> Träger zu gewährleisten. Auch wenn in<br />
dieser landesspezifischen Leistungsbeschreibung nur bedingt örtliche Vorgaben berücksich-<br />
tigt werden könnten, lassen sich allgemeine Qualitätsvorgaben sehr gut umsetzen <strong>und</strong> er-<br />
möglichen damit eine Einhaltung nachhaltig wirkender qualitativer Standards.<br />
Auch wäre es vorstellbar, eine Leistungsvereinbarung mit Trägern auf der Landesebene ab-<br />
zuschließen, die Module beinhalten würde, welche auf lokaler Ebene ausdifferenziert <strong>und</strong><br />
konkretisiert würden. Somit ergäbe sich eine Bezugnahme der Qualität <strong>und</strong> Finanzierung von<br />
kommunaler <strong>und</strong> Landesebene. Zudem wäre durch die damit verb<strong>und</strong>ene Standardisierung<br />
eine Umsetzung auf kommunaler Ebene (insbesondere <strong>für</strong> kleine Kommunen) leichter mög-<br />
lich.<br />
94
Fazit <strong>und</strong> Ausblick<br />
In allen drei Beratungsbereichen konnten die Verträge mit der zustimmenden Kenntnisnah-<br />
me der Leistungsvereinbarungen des Sozialausschusses am 29. September 2004 <strong>und</strong> des<br />
<strong>Jugend</strong>hilfeausschusses vom 30. September 2004 erfolgreich abgeschlossen worden. Die<br />
Verträge wurden zum Jahreswechsel 2004/2005 von den Vertragsparteien unterzeichnet <strong>und</strong><br />
bilden damit die vertragliche Gr<strong>und</strong>lage der Kooperation <strong>und</strong> der Finanzierung zwischen öf-<br />
fentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des hohen zeitlichen Drucks insbesondere zu Vertragsende wurden bewusst Teil-<br />
bereiche der Leistungsvereinbarungen noch nicht vertraglich eingeb<strong>und</strong>en. Diese Teile wer-<br />
den erst im Verlauf der Umsetzungserfahrungen konkretisiert werden können. Zwei Bereiche<br />
werden aktuell verhandelt:<br />
• Das Dokumentationsverfahren wird derzeit mit den Trägern abgestimmt (Stand: Mai<br />
2005). Für die drei Beratungsbereiche wird dabei definiert, welche Daten in welcher<br />
Form dokumentiert werden müssen. Durch die bislang teilweise unterschiedlichen<br />
trägerinternen Dokumentationsverfahren müssen diese entsprechend angepasst<br />
werden. Gr<strong>und</strong>lage der Dokumentationsverfahren ist die Erfassung von Daten, die<br />
eine Bewertung der Qualität der Leistung, wie sie in der Leistungsbeschreibung defi-<br />
niert wurde, zulassen. Das Dokumentationsverfahren wird durch eine Datenbank un-<br />
terstützt, die zu diesem Zweck von der Stadt Mainz entwickelt wird.<br />
• Ein zweiter Bereich sind die Einzelverhandlungen mit den Einrichtungen. Hierdurch<br />
sollen die bereichsspezifischen Leistungsvereinbarungen entsprechend konkretisiert<br />
werden. Diese Verhandlungen finden aktuell statt bzw. sind bereits in Form von un-<br />
terzeichneten Zusatzverträgen abgeschlossen worden (Stand: Mai 2005).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen mit der Einführung von Leistungsvereinbarungen im Beratungs-<br />
stellenbereich werden in Mainz sukzessive alle Beratungsbereiche aufgr<strong>und</strong> von Leistungs-<br />
vereinbarungen finanziert werden. Entsprechende Verhandlungen laufen momentan an.<br />
Zusammenfassend kann positiv gewürdigt werden, dass in Mainz in einer äußerst kurzen<br />
Verhandlungszeit komplexe Vertragswerke erarbeitet wurden, die von der fachlichen Stim-<br />
migkeit, der Finanzierungsgerechtigkeit <strong>und</strong> der wirkungsorientierten Steuerungsmöglichkeit<br />
b<strong>und</strong>esweit einmalig sind. Die damit verb<strong>und</strong>ene Berücksichtigung des Wettbewerbs unter<br />
den Trägern <strong>und</strong> der Wirkungsorientierung ist ein weiterer neuer Aspekt innerhalb der Ver-<br />
tragsgestaltung zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.<br />
Die Befragung zeigt auf, dass insbesondere der Aspekt der Finanzierung <strong>und</strong> die weitere<br />
Zusammenarbeit zwischen öffentlichem <strong>und</strong> Trägern der Freien Wohlfahrtspflege v.a. von<br />
Trägerseite tendenziell kritisch gesehen wird. Einflussfaktoren sind hierbei die angespannte<br />
Haushaltslage <strong>und</strong> die politischen Entscheidungen, die über ein Vertragswerk nicht oder nur<br />
bedingt regelbar sind. Erreicht wurde über das umgesetzte System eine der Leistung <strong>und</strong> der<br />
Wirkung entsprechende Verwendung öffentlicher Mittel, was selbstverständlich dort seine<br />
95
Grenzen hat, wo die Höhe der Mittel zur Aufrechterhaltung der Leistungen insgesamt nicht<br />
mehr ausreichen.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass die Stadt Mainz zukünftig ihre Arbeit in den<br />
Schwerpunkten von Planung, Steuerung <strong>und</strong> Controlling sieht <strong>und</strong> die „Leistung am Klienten“<br />
auf die Träger verlagert, müssen neue Kooperationsstrategien entwickelt werden. Dies führt<br />
zu einer Situation, in der die Träger der Freien Wohlfahrtspflege den sachlogischen <strong>und</strong> effi-<br />
zienten öffentlichen Mitteleinsatz stärker nachweisen müssen. Im Gegensatz zur bisherigen<br />
Praxis ist dies eindeutig eine Veränderung <strong>und</strong> mag insbesondere von Seiten der Träger der<br />
Freien Wohlfahrtspflege kritisch betrachtet werden.<br />
Hält man jedoch die sozialpolitischen Entwicklungen im Blick, so ist eine wirkungsorientierte<br />
Steuerung, eine qualitätsbasierte Leistungserbringung <strong>und</strong> eine entsprechende Finanzierung<br />
<strong>für</strong> die Legitimation des Einsatzes öffentlicher Mittel nicht nur logisch, sondern unabdingbar.<br />
Das vorgebrachte Argument, die Kommune säße bei den Verhandlungen am längeren He-<br />
bel, ist zwar einerseits richtig, da sie die Finanzhoheit besitzt. Auf der anderen Seite greift<br />
diese Argumentation jedoch zu kurz: Dieser Hebel ist erstens durch die Pflicht des Vorhal-<br />
tens von Leistungen, zweitens durch die geringen finanziellen Spielräume <strong>und</strong> drittens durch<br />
die Notwendigkeit, ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot vorzuhalten, um keine Fol-<br />
gekosten tragen zu müssen, realistisch gesehen sehr kurz geworden. Nur die gemeinsame<br />
Verantwortung von Leistungserbringern <strong>und</strong> Kostenträgern <strong>für</strong> eine entsprechende Ausges-<br />
taltung der Hilfen ermöglicht eine Umsetzung von passgenauen Hilfen. Die eine Seite kann<br />
dabei ohne die andere Seite nicht agieren. In Mainz wurde diese gemeinsame Verantwor-<br />
tung trotz aller Hürden <strong>und</strong> Vorbehalte in Form der Leistungsvereinbarungen umgesetzt.<br />
Das ISS-Frankfurt a.M. hat diesen innovativen Prozess aktiv begleitet, beraten <strong>und</strong> evaluiert.<br />
Auch <strong>für</strong> uns stellte der Verhandlungsverlauf eine Herausforderung dar, da letztendlich auch<br />
<strong>für</strong> den Verhandlungsprozess kein „Best-practice“ vorlag. Um so mehr freuen wir uns, dass<br />
es allen Seiten gelungen ist, gemeinsam die Verhandlungen zu einem in Deutschland in die-<br />
ser Komplexität einmaligen Ergebnis zu bringen.<br />
Bezüglich der mittelfristigen Auswirkungen der Vertragsgestaltung auf das Beratungsangebot<br />
in Mainz wird angeregt, die Umsetzungen in festen zeitlichen Abständen zu evaluieren. Da-<br />
mit könnte effektiv negativen Veränderungen gegengesteuert <strong>und</strong> positive Entwicklungen<br />
aufgezeigt werden. Dies würde insgesamt zu einer Versachlichung der Diskussion um die<br />
Einführung von Leistungsvereinbarungen beitragen <strong>und</strong> damit eine Ausweitung dieser Ver-<br />
tragsform auch auf andere Kommunen <strong>und</strong> Kreise befördern.<br />
Für eine mögliche Übertragbarkeit der Ergebnisse kann die Feststellung getroffen werden,<br />
dass das Gesamtsystem in seiner Komplexität die Anforderungen nach fachlicher Qualität,<br />
effektivem Mitteleinsatz <strong>und</strong> wirkungsorientierter Steuerung in einer einmaligen Form um-<br />
setzt. Diese Stringenz <strong>und</strong> Handlungslogik sollte auch <strong>für</strong> andere Vertragsgestaltungen zwi-<br />
schen öffentlichen <strong>und</strong> Träger der Freien Wohlfahrtspflege Anwendung finden. Trotz einer<br />
Anpassungsnotwendigkeit an örtliche Gegebenheiten würde mit diesem gemeinsamen<br />
96
Rahmen eine überörtliche Vergleichbarkeit von Handlungsansätzen <strong>und</strong> Wirkungen im Sinne<br />
eines „Benchmarking“ ermöglicht <strong>und</strong> ein Wettbewerb der „besten Leistungen“ ermöglicht.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn sich Arbeitsgruppen von kommunalen Spitzenverbänden mit<br />
diesem Thema befassen würden <strong>und</strong> eine übergreifende Empfehlung zur weiteren Umset-<br />
zung aussprechen könnten. Es könnten somit Rahmenbedingungen gefördert werden, die<br />
eine Vergleichbarkeit von Leistungen <strong>und</strong> eine wirkungsorientierte Steuerungsform ermögli-<br />
chen.<br />
Über kommunale <strong>und</strong> Landesgrenzen hinweg könnte somit ein Vertragssystem umgesetzt<br />
werden, welches ein Benchmarking auch zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen der<br />
Leistungserbringung ermöglichen würde.<br />
97
9 Literaturliste<br />
AG Dortm<strong>und</strong>er Erziehungsberatungsstellen (1999). Qualitätskonzept <strong>für</strong> Erziehungsbera-<br />
tungsstellen in Dortm<strong>und</strong> (Vorlage <strong>für</strong> den <strong>Jugend</strong>hilfeausschuss).<br />
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Kessler-Stenger, I. / Schröder, J. (2002). Leistungsvereinbarung als Instrument der Sozial-<br />
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16.05.01 in Köln.<br />
KGSt (2001). Steuerung mit Zielen: Ziele entwickeln <strong>und</strong> präzisieren, KGSt-Bericht Nr.<br />
3/2001, Köln.<br />
Merchel, Joachim (2002a). Leistungsvereinbarungen. In: Deutscher Verein <strong>für</strong> öffentliche<br />
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Merchel, J. (2002b). Zur wirkungsorientierten Gestaltung von Vereinbarungen nach §78a ff.<br />
In: Schröder; J. (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualitätsentwicklungs-,<br />
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Merchel, J. (2000a). Qualitätsentwicklungsvereinbarungen – Perspektiven einer trägerüber-<br />
greifenden Qualitätsentwicklung in der regionalen Erziehungshilfe. In: Merchel, J. (Hg.):<br />
Qualitätsentwicklung in Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten der Erziehungshilfe, Frankfurt/Main,<br />
S.247-276.<br />
Merchel, J. (2000b). Leistungsvereinbarung <strong>und</strong> Qualität - ein Zukunftsthema <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>ta-<br />
98<br />
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Schröder; J. (2002a) (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualitätsentwicklungs-,<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltvereinbarungen nach §78a ff; Expertengespräch, Dokumentation,<br />
Bonn.<br />
Schröder, J. (2002b). Wirkungen – was ist das <strong>und</strong> wie können sie „vereinbarungstauglich“<br />
gemacht werden? In: Schröder; J. (Hg.): Wirkungsorientierte Gestaltung von Qualität-<br />
sentwicklungs-, Leistungs- <strong>und</strong> Entgeltvereinbarungen nach §78a ff; Expertengespräch,<br />
Dokumentation, Bonn.<br />
Schröder, J. (2002c). Neue Finanzierungssysteme <strong>für</strong> die <strong>Jugend</strong>hilfe?! – Ideen, Wege, Er-<br />
fahrungen, Zukunftsmodelle. In: Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Sport (Hg.):<br />
Perspektiven der <strong>Jugend</strong>hilfe in Berlin, Berlin, S. 37-44.<br />
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Controlling – zielgerichteter entscheiden <strong>und</strong> besser steuern; KGSt-Fachkonferenz am<br />
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Schriftenreihe des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>, Bd.<br />
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Weiss, J. (2001). Wirkungs- <strong>und</strong> sozialraumorientiertes Controlling in der <strong>Jugend</strong>hilfe – An-<br />
reiz zur Neuorientierung eines Trägers. In: Schröder, J. (Hg.): Anreizsysteme in der sozi-<br />
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99
100<br />
Anhang1: Leistungsverhandlungen mit freien Trägern von Beratungsstellen<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich<br />
Allgemeine Rahmenvereinbarung<br />
zwischen<br />
1. der Stadt Mainz, vertreten durch den Herrn Oberbürgermeister, dieser vertreten<br />
durch Herrn Beigeordneten Ebling, nachfolgend Stadt Mainz genannt<br />
<strong>und</strong><br />
2. den am Ende dieser allgemeinen Rahmenvereinbarung aufgeführten Trägern<br />
von Beratungsstellen im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz, im<br />
folgenden genannt die Träger<br />
1. Präambel<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Beratungsangebote im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong><br />
Sozialbereich der Stadt Mainz neu organisiert <strong>und</strong> strukturiert werden sollen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage sind die im Jahr 2002 abgeschlossene Untersuchung des Beratungsstellenangebotes<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz sowie anstehende<br />
Leistungsverhandlungen. Ziel ist die Errichtung einer qualitativ hochwertigen,<br />
kostengünstigen <strong>und</strong> effektiv vernetzten Infrastruktur an Beratungsdiensten. Dabei<br />
sind der in § 10 Abs. 4 BSHG <strong>und</strong> § 4 Abs. 2 SGB VIII geregelte Subsidiaritätsgr<strong>und</strong>satz<br />
sowie das Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht (§ 33 S. 2 SGB I) <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>sätze<br />
des § 17 Abs. 1 SGB I zu beachten.<br />
2. Ziel der Rahmenvereinbarung<br />
Ziel der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung von Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>für</strong> die Leistungsverhandlungen<br />
sowie <strong>für</strong> die darauf folgenden Leistungsvereinbarungen. Ein<br />
Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung wird jedoch durch die vorliegende<br />
Rahmenvereinbarung nicht begründet.<br />
3. Ziele <strong>und</strong> aktueller Stand der Qualitätsdebatte<br />
Resultat der Qualitätsdebatte werden Vereinbarungen zur Struktur-, Prozess- <strong>und</strong><br />
Ergebnisqualität sein. Die Qualitätsdebatte führt zu einer Definition des <strong>Jugend</strong>amtes<br />
<strong>und</strong> des Amtes <strong>für</strong> soziale Leistungen, welche Qualitätsanforderungen aus<br />
Sicht der Verwaltung an die Beratungsstellen gestellt werden. Die Anforderungen<br />
müssen <strong>für</strong> den jeweiligen Beratungsbereich im Rahmen der anstehenden Leis-
tungsverhandlungen jeweils konkretisiert werden. Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend<br />
fest, dass die Qualitätsdebatte zwischen den freien Trägern <strong>und</strong><br />
der Verwaltung nicht nur in eine Richtung auf die freien Träger geführt werden<br />
kann, sondern auf Gegenseitigkeit beruht. Diese Anforderungen sind Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines partnerschaftlichen Dialogs mit den freien Trägern, der von beiden Seiten<br />
mit dem Ziel der Verständigung geführt wird.<br />
4. Einrichtung eines Informationssystems<br />
Es wird vereinbart, dass ein neuartiges, umfassendes <strong>und</strong> detailliertes Informationssystem<br />
erstellt <strong>und</strong> den Ratsuchenden sowie den sozialen Diensten zur Verfügung<br />
gestellt wird. Über deren Form <strong>und</strong> Inhalt wird die Stadt Mainz Vorschläge erarbeiten,<br />
die mit den Anbietern von Beratungsleistungen rückgekoppelt werden.<br />
5. Strukturelle Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Verhandlungen<br />
Aus organisatorischen Gründen kann nicht in allen Beratungsbereichen gleichzeitig<br />
in Leistungsvereinbarungen mit der Verwaltung eingetreten werden. Der Stadtrat hat<br />
deshalb am 30.10.2002 entschieden, dass ab dem Jahr 2003 Leistungsvereinbarungen<br />
in den Bereichen Erziehungsberatung (nunmehr erweitert um den Bereich der<br />
Ehe-, <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Lebensberatung), Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung sowie Beratung<br />
<strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene<br />
ausgehandelt werden. Die Träger von Leistungsangeboten in den ausgewählten<br />
Beratungsbereichen werden mit den Ämtern eine leistungsspezifische Vereinbarung<br />
aushandeln.<br />
5.1 Die Verhandlungspartner<br />
Verhandlungspartner werden das Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen <strong>und</strong>/oder das <strong>Jugend</strong>amt<br />
einerseits sowie die Träger der jeweils zur Verhandlung anstehenden Beratungsbereiche<br />
<strong>und</strong>/oder die Vertreter des jeweiligen Spitzenverbandes als Anbieter<br />
einer Leistung andererseits sein.<br />
101
5.2 Einzelrahmenvereinbarungen<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass zur Vorbereitung von Leistungsverhandlungen<br />
in den oben genannten drei Beratungsbereichen jeweils gesonderte Einzelrahmenvereinbarungen<br />
geschlossen werden. Darin werden Vereinbarungen getroffen<br />
über<br />
• die Leistungen<br />
• die Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung<br />
• die Finanzierung der Leistungen<br />
im jeweiligen Beratungsbereich.<br />
5.3 Leistungsbeschreibungen<br />
Die zur Verhandlung anstehenden künftigen Leistungsbeschreibungen enthalten über<br />
ihre jetzigen Inhalte hinaus u. a. Aussagen zur Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung.<br />
Eine Gliederung der Leistungsbeschreibungen kann sich an dem bereits<br />
zur Konzeptanalyse eingesetzten Schema ausrichten 6 ). Der Stellenwert der künftigen<br />
Leistungsbeschreibungen misst sich daran, dass die Leistungen im Mittelpunkt<br />
der anstehenden Verhandlungen stehen werden <strong>und</strong> nicht, wie bisher durch das Zuschusswesen<br />
bedingt, die einzelnen Einrichtungen. Hierbei sollen sowohl einzelfallbezogene<br />
Beratungsleistungen als auch fallübergreifende, ressourcenbezogene <strong>und</strong><br />
auf Prävention <strong>und</strong> Vernetzung gerichtete Aktivitäten mitverhandelt werden.<br />
5.4 Dokumentation <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass zu den Gr<strong>und</strong>lagen einer Leistungsvereinbarung<br />
die Dokumentation interner Qualitätsentwicklung durch den Träger zählt. Sie<br />
sollte zu folgenden Kategorien plausible, transparente <strong>und</strong> überprüfbare Aussagen<br />
enthalten:<br />
1. schriftliche, durch einen Beschluss legitimierte Konzeption<br />
6 ) Zur Konzeptanalyse siehe Band I der Beratungsstellenuntersuchung, Kapitel 9<br />
102
2. Leitbild (Selbstverständnis) des Trägers<br />
3. Ziele der Einrichtung (Aufgaben) Die Ziele sind operationalisiert bzw. messbar.<br />
4. Arbeitsgr<strong>und</strong>sätze (Prinzipien)<br />
5. Zielgruppe<br />
6. Einzugsgebiet<br />
7. Beratungsbereich<br />
8. Leistungen <strong>und</strong> ihre gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
9. Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung<br />
(Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität)<br />
10. Kooperationspartner, Vernetzung mit anderen Einrichtungen<br />
11. Kommunikation nach außen durch Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> nach innen (Teamsitzungen<br />
etc.)<br />
12. Controlling <strong>und</strong> Berichtswesen, statistische Auswertung<br />
13. Kostenaufstellung<br />
14. Finanzierungsgr<strong>und</strong>lagen der Einrichtung.<br />
Die Konkretisierung <strong>und</strong> Operationalisierung der internen Qualitätsentwicklung erfolgt<br />
in den bereichsbezogenen Verhandlungen.<br />
5.5 Entgeltvereinbarungen<br />
Ziel der bisher eingeleiteten Schritte muss es sein, die Systematik der Entgeltvereinbarungen<br />
verbindlich einzuführen. Inwieweit es sich hierbei um Regelungen analog<br />
des § 93 BSHG <strong>und</strong> des § 78 a ff. SGB VIII handeln kann, muss im Rahmen der<br />
Verhandlungsführung geklärt werden.<br />
5.6 Controlling <strong>und</strong> Dokumentation/Berichtswesen<br />
Der Anspruch an transparente Formen der Dokumentation in der Qualitätsentwicklung<br />
korrespondiert mit den Anforderungen des Berichtswesens im Neuen Steuerungsmodell<br />
7 ). Dies erleichtert die Verständigung über die Feststellung der Zielerrei-<br />
7 ) siehe auch Sonderinfo 1S/2001 der KGSt: Zehn Jahre Verwaltungsreform - Neues Steuerungsmodell<br />
103
chung <strong>für</strong> die Vertragspartner. Ziel ist ein Berichtswesen, das sich auf Schlüsselinformationen<br />
<strong>und</strong> Kennziffern beschränkt <strong>und</strong> somit den Verwaltungsaufwand der Vertragspartner<br />
reduziert.<br />
Leistungs- <strong>und</strong> Finanzziele sind Gegenstand der Vereinbarungen zwischen Träger<br />
<strong>und</strong> Verwaltung. Ihre Einhaltung muss organisiert <strong>und</strong> geprüft werden. Controlling<br />
<strong>und</strong> Dokumentation gewinnen deshalb eine entscheidende Funktion. Dies gilt umso<br />
mehr, wenn im Rahmen der Neuen Steuerung den Fachämtern eine weitgehende<br />
Autonomie beigemessen wird. Controlling meint <strong>für</strong> den Sozialbereich einen Vorgang,<br />
der die Wirkungsorientierung der Beratungsleistung in den Mittelpunkt stellt.<br />
Die zur Anwendung kommenden Controllingverfahren werden von den Vertragsparteien<br />
in partnerschaftlicher Zusammenarbeit entwickelt.<br />
5.7 Querschnittsaufgaben<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Barrierefreiheit <strong>und</strong> Interkulturalität Querschnittsaufgaben<br />
in allen Beratungsbereichen darstellen, <strong>für</strong> die im Rahmen der Verhandlungen<br />
noch überprüfbare Indikatoren aufzustellen sind. Die Konsequenzen aus<br />
den daraus erwachsenden Prinzipien sind im Rahmen der Leistungsverhandlungen<br />
in den einzelnen Beratungsbereichen zu erörtern <strong>und</strong> festzuschreiben. Ziel ist dabei,<br />
dass Beratungsleistungen <strong>für</strong> alle Zielgruppen gleichermaßen zugänglich werden.<br />
5.8 Gender Mainstreaming 8 )<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Prinzip des Gender Mainstreaming in<br />
allen Beratungsbereichen angewandt wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei al-<br />
8 ) Gender kommt aus dem Englischen <strong>und</strong> bezeichnet die gesellschaftlich, sozial <strong>und</strong> kulturell geprägten Geschlechtsrollen<br />
von Frauen <strong>und</strong> Männern. Diese sind - anders als das biologische Geschlecht - erlernt <strong>und</strong> damit auch veränderbar.<br />
Mainstreaming (englisch <strong>für</strong> „Hauptstrom“) bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln<br />
bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen <strong>und</strong> Prozessen gemacht wird.<br />
104
len Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen <strong>und</strong> Interessen von Frauen<br />
<strong>und</strong> Männern von vornherein <strong>und</strong> regelmäßig zu berücksichtigen sind.<br />
Gender Mainstreaming beinhaltet den Auftrag, die unterschiedlichen Interessen <strong>und</strong><br />
Lebenssituationen von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
- in der Struktur<br />
- in der Gestaltung von Prozessen <strong>und</strong> Arbeitsabläufen<br />
- in den Ergebnissen <strong>und</strong> Produkten<br />
- in der Kommunikation <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
- in der Steuerung (Controlling)<br />
von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern effektiv verwirklichen zu können.<br />
6. Einbeziehung der städtischen Gremien<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe- <strong>und</strong> Sozialausschuss erhalten Informationen zum Fortschritt der Qualitätsdebatte<br />
<strong>und</strong> erörtern die Vereinbarungen über Qualität <strong>und</strong> ihre Konsequenzen<br />
<strong>für</strong> den Beratungssektor. Dabei nehmen die Gremien <strong>und</strong> insbesondere der <strong>Jugend</strong>hilfeausschuss<br />
ihre steuernde Funktion in den Gr<strong>und</strong>zügen der Qualitätsentwicklung<br />
wahr. Die vorliegende Rahmenvereinbarung <strong>und</strong> die folgenden Rahmenvereinbarungen<br />
<strong>für</strong> die einzelnen Beratungsbereiche können erst wirksam werden, wenn die zuständigen<br />
städtischen Gremien diese verabschiedet haben. Ebenso bedarf es einer<br />
Unterrichtung der städtischen Gremien zu den Ergebnissen der Leistungsverhandlungen,<br />
damit diese als Leistungsvereinbarungen wirksam werden können. In den<br />
entsprechenden Fällen werden auch weitere Gremien der Stadt Mainz, etwa der<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Frauenfragen in den Gremienprozess mit eingeb<strong>und</strong>en.<br />
7. Salvatorische Klausel<br />
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder<br />
diese Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be-<br />
105
stimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige<br />
wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong><br />
was vereinbart worden wäre, wenn man die Angelegenheit von vornherein bedacht<br />
hätte.<br />
8. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Sie gilt in<br />
dieser Form bis zur einvernehmlichen Anpassung durch die Kooperationspartner oder<br />
bis zur Kündigung durch eine der abschließenden Parteien mit einer Frist von 3<br />
Monaten zum Ende des jeweiligen laufenden Kalenderjahres. In spätestens fünf Jahren<br />
ist die vorliegende allgemeine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel eines neuen<br />
Abschlusses zu überarbeiten. Neue Partner können dieser Rahmenvereinbarung<br />
jederzeit beitreten.<br />
106
Mainz, den<br />
Stadt Mainz<br />
Michael Ebling<br />
Beigeordneter<br />
Paul Rupp<br />
Caritasverband<br />
Erwin Wilmer<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
Evangelisches Dekanat Mainz<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
Christina Heimlich<br />
Diakonisches Werk<br />
Hessischer Landesverein <strong>für</strong> Innere Mission<br />
Für die nichtorganisierten Beratungsstellen <strong>und</strong> Einrichtungen:<br />
Zentrum <strong>für</strong> Selbstbestimmtes Leben e. V.<br />
Notruf e. V.<br />
Silvia Riemer<br />
SPAZ gGmbH<br />
Pfarrer-Landvogt-Hilfe e. V.<br />
107
Anhang 2: Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte<br />
<strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />
Rahmenleistungsvereinbarung<br />
zwischen der<br />
Stadt Mainz<br />
<strong>und</strong><br />
den Trägern von Beratungsstellen <strong>für</strong> Wohnungslose, von<br />
Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />
1. Präambel<br />
Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />
Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />
Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />
dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />
durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />
Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />
die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />
hin, dass jede bzw. jeder Berechtigte zeitnah <strong>und</strong> umfassend beraten wird. Die Beratung<br />
soll die Selbsthilfepotentiale der wohnungslosen, der von Wohnungslosigkeit bedrohten <strong>und</strong><br />
der aus Freiheitsentziehung entlassenen Menschen in Mainz aktivieren <strong>und</strong> die <strong>Integration</strong> in<br />
das gesellschaftliche Leben fördern. Möglichkeiten zur Selbsthilfe werden erarbeitet.<br />
Inhalte der Beratungsangebote sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Die Leistungsbeschreibung<br />
wurde in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruht auf<br />
festgelegten Qualitätsstandards. Sie ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />
Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />
sichergestellt werden.<br />
3. Vereinbarungspartner<br />
Vereinbarungspartner sind zum einen als Leistungsträger die Stadt Mainz <strong>und</strong> zum anderen<br />
als Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von Beratungsstellen <strong>für</strong> die genannte Zielgruppe zur Zeit<br />
108
das Diakonische Werk <strong>und</strong> die Pfarrer-Landvogt-Hilfe e.V. Neue Vereinbarungspartner können<br />
dieser Leistungsvereinbarung jederzeit beitreten.<br />
4. Leistungen der Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />
Die Leistungen der Beratungsstellen richten sich an Menschen ohne festen Wohnsitz außerhalb<br />
von stationären Einrichtungen, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung<br />
Entlassene, sofern <strong>für</strong> den letztgenannten Personenkreis keine Hilfe nach § 72 B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz<br />
in einer Wohngemeinschaft erbracht wird.<br />
4.1. Beratung<br />
Die Einrichtungen halten sowohl ein allgemeines Beratungsangebot als auch bei Bedarf ein<br />
individuelles Beratungssystem vor.<br />
Bei der allgemeinen Beratung handelt es sich um ein sehr niedrigschwelliges Angebot, welches<br />
sich an Personen richtet, die sich tatsächlich im Mainzer Stadtgebiet aufhalten. Die<br />
Zahl der Kontakte zwischen der Beratungsstelle <strong>und</strong> dem einzelnen Klienten muss auf 5<br />
Kontakte beschränkt werden. Als zusammenhängenden Zeitraum wird dabei von 3 Monaten<br />
ausgegangen. Bei erneutem Aufenthalt in Mainz können wiederum 5 Beratungseinheiten in<br />
Anspruch genommen werden. Im Rahmen der allgemeinen Beratung beschränkt sich die<br />
Beratung auf 10 Einheiten pro Jahr.<br />
Die allgemeine Beratung umfasst die Analyse der aktuellen Situation, die Information über<br />
das bestehende Hilfesystem <strong>und</strong> das Erarbeiten von personenbezogenen Lösungsmöglichkeiten.<br />
Die individuelle Beratung kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 5 Kontakte zur Beratungsstelle<br />
hatte <strong>und</strong> sich mindestens 3 Wochen ununterbrochen im Zuständigkeitsbereich<br />
der Stadt Mainz aufhält. Der tatsächliche Aufenthalt muss dabei glaubhaft gemacht werden.<br />
Im Rahmen der individuellen Beratung werden mit den betroffenen Personen individuelle<br />
Hilfepläne erarbeitet <strong>und</strong> die Umsetzung gesichert. Die Hilfepläne enthalten neben den persönlichen<br />
Daten eine Sachverhaltsschilderung sowie die vereinbarten Ziele mit entsprechenden<br />
Zeitvorgaben.<br />
Ausnahmen von den Festlegungen in Ziffer 5.1 sind nach Absprache zwischen Leistungserbringer<br />
<strong>und</strong> Kostenträger möglich.<br />
4.2. Gr<strong>und</strong>versorgung<br />
Die Beratungsstellen halten in der Beratungsstelle oder einem separaten Ort im Stadtgebiet<br />
Räumlichkeiten vor, in denen die Betroffenen die Möglichkeit zur Körperpflege, zur Wäschepflege,<br />
zur Nahrungszubereitung <strong>und</strong> zur Einnahme der Mahlzeiten sowie zum Tagesaufenthalt<br />
haben. Darüber hinaus ist es möglich die Beratungsstelle als postalische Zustelladresse<br />
anzugeben. Vorhandene Schließfächer (mit Schlüsselkaution) <strong>und</strong> die Kleiderkammer (Ausgabe<br />
von gespendeter Kleidung) können unentgeltlich genutzt werden.<br />
4.3. Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Beratungsstellen betreiben eine zweigleisige Öffentlichkeitsarbeit, die zum einen der<br />
Information mit dem Ziel der Prävention dient <strong>und</strong> zum anderen die Information über die Situation<br />
von wohnungslosen Menschen zum Inhalt hat.<br />
109
5. Qualitätssicherung<br />
5.1. Konzeptqualität<br />
Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind die nachfolgenden Handlungsbereiche ausdrücklich<br />
ausgewiesen <strong>und</strong> als Leistungsbestandteile beschrieben:<br />
− kurzfristige, niedrigschwellige Hilfeangebote <strong>und</strong> Beratungsdienstleistungen<br />
− fallbezogene Verhinderung von Obdachlosigkeit<br />
− Gestaltung von Hilfeprozessen von/<strong>für</strong> die unterschiedlichen Zielgruppen<br />
− Prävention/Hilfeoptimierung im Rahmen einer fallübergreifenden <strong>und</strong> trägerübergreifenden<br />
Vernetzung <strong>und</strong> Feldentwicklung<br />
− Nachsorge<br />
− Öffentlichkeitsarbeit<br />
Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind darüber hinaus die folgenden gr<strong>und</strong>legenden<br />
Hilfeziele beschrieben:<br />
− Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft<br />
− Sicherung <strong>und</strong> Erhalt von Wohnung <strong>und</strong>/oder Unterkunft<br />
− Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit<br />
− Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />
− Förderung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
− Förderung sozialer Teilhabe<br />
− Förderung von Individualkompetenzen<br />
5.2. Eingangsqualität<br />
Der freie Zugang zur Einrichtung ohne Leistungsgewährung durch die Fachämter ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
<strong>und</strong> kostenfrei möglich.<br />
Die Öffnungszeiten der Einrichtung richten sich nach den Bedarfslagen der Zielgruppen, wobei<br />
die Einrichtung montags bis freitags mindestens 2 St<strong>und</strong>en geöffnet hat. Eine bedarfsgerechte<br />
Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.<br />
Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.<br />
Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gewährleistet.<br />
5.3. Strukturqualität<br />
Die Einrichtung ist mit ihrer Struktur <strong>und</strong> Leitung da<strong>für</strong> verantwortlich, dass finanzielle Mittel<br />
wirkungs- <strong>und</strong> ergebnisorientiert eingesetzt werden. Hier<strong>für</strong> verfügt der Träger über eine<br />
schriftliche Konzeption bezüglich Struktur, Personal <strong>und</strong> Organisation der Einrichtung.<br />
Die räumliche Ausstattung der Einrichtung ermöglicht eine störungsfreie Einzelberatung.<br />
Die Beratung erfolgt durch staatlich anerkannte Diplomsozialarbeiter/Innen, Diplomsozialpädagogen/Innen<br />
oder Mitarbeiter/Innen mit einem vergleichbaren Abschluss . Dabei wird auf<br />
anerkannte Maßnahmen der Sozialarbeit (z.B. Case-Management) zurückgegriffen. Das<br />
Fachpersonal wird durch ehrenamtliche Helferinnen <strong>und</strong> Helfer unterstützt. Die Einbindung<br />
von Ehrenamtlichen ist in allen Bereichen möglich, in denen keine personenbezogene Beratung<br />
durchgeführt wird. Das Freiwilligenengagement wird aktiv gefördert. Eine angemessene<br />
110
Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbildung sowie eine bedarfsgerechte Koordination der<br />
Einsätze <strong>und</strong> ein Austausch mit den Fachkräften ist gewährleistet.<br />
Die Fachkräfte der Einrichtung bilden sich regelmäßig fort. Für eine systematische Auswertung<br />
der Erfahrungen der Praxis durch die Fachkräfte der Einrichtung stehen Foren der kollegialen<br />
Beratung/Supervision zur Verfügung.<br />
Die Verantwortungsbereiche der Mitarbeitenden sind schriftlich dokumentiert; dabei ist der<br />
Anteil der fallübergreifenden Arbeit (Weiterentwicklung der Konzeption, Vernetzung, Fortbildung,<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Ehrenamtlichen) prozentual ausgewiesen.<br />
5.4. Fallbezogene Prozessqualität<br />
Die Einrichtung bietet niedrigschwellige Angebote, die den Hilfesuchenden den Zugang zu<br />
Hilfen <strong>und</strong> längerfristigen Hilfeprozessen erleichtern. Die Beratung erfolgt in der Regel durch<br />
selbständigen Besuch <strong>und</strong> Kontaktaufnahme durch die Ratsuchenden mit den Einrichtungen.<br />
Für den Bereich der Stadt Mainz wird durch mindestens eine Einrichtung auch Beratung in<br />
Form von Streetwork <strong>und</strong> aufsuchender Arbeit sichergestellt.<br />
Die Gestaltung von kurzfristigen oder einmaligen Beratungsprozessen richtet sich inhaltlich,<br />
wie organisatorisch nach den Bedarfslagen der Zielgruppen. Dabei beträgt die Wartezeit in<br />
akuten Notfällen nicht mehr als einen Arbeitstag.<br />
Der längerfristige Beratungsprozess orientiert sich an einem schriftlich dokumentierten Hilfeplan<br />
mit ausgewiesenen Zielen, die mit den zu Beratenden kontraktiert sind. Die Schritte der<br />
Zielerreichung werden im Prozess <strong>und</strong> bei Beendigung des Hilfeprozesses dokumentiert.<br />
Diese Hilfeprozesse werden formal beendet.<br />
Die Beratungsleistungen unterstützen <strong>und</strong> fördern die Selbsthilfepotenziale der Betroffenen.<br />
Bei Bedarf wird im Rahmen einer vielfältigen Vernetzung auf weitere Angebote <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
zurückgegriffen. In diesen Fällen ist die Fallverantwortlichkeit zwischen den Beteiligten<br />
hinsichtlich Zuständigkeit <strong>und</strong> Dauer zu klären.<br />
Die Einrichtung verpflichtet sich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die gesetzlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die den Beratungsstellenträgern bekannt gegebenen Richtlinien<br />
des Leistungsträgers bei der Beratung zu berücksichtigen.<br />
5.5. Fallübergreifende Prozessqualität<br />
Die Fachkräfte der Beratungsstelle beteiligen sich mit einem angemessenen Anteil ihrer Arbeitszeit<br />
aktiv an der<br />
− bedarfsgerechten Fortentwicklung der Konzeption<br />
− Weiterentwicklung der eigenen institutionellen Ressourcen im Rahmen eines vernetzten<br />
Hilfesystems<br />
− Vernetzung der Angebote im Rahmen eines Gesamtplans<br />
− Unterstützung von Angeboten <strong>und</strong> Leistungen, die auf Gr<strong>und</strong> von Selbstorganisation <strong>und</strong><br />
im Rahmen bürgerschaftlichen bzw. weltanschaulich geprägten Engagements erbracht<br />
werden<br />
− Weiterentwicklung vernetzter institutioneller Ressourcen im Rahmen eines vernetzten<br />
Hilfesystems<br />
111
5.6. Ergebnisqualität<br />
Das offene Beratungsangebot wird regelmäßig von der Zielgruppe in Anspruch genommen.<br />
In einer anzugebenden Anzahl der Fälle werden die Klienten in einen systematischen Hilfeprozess<br />
überführt, wobei die Hilfeziele Beschaffung einer geeigneten Wohnung, finanzielle<br />
Absicherung <strong>und</strong> Beschäftigung auf dem 1. bzw. 2. Arbeitsmarkt im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Die<br />
Ziele der Hilfeplanung werden in einer angemessenen Anzahl der Fälle erreicht <strong>und</strong> durch<br />
entsprechende Nachbetreuung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gehalten.<br />
Die Leistungen, die sich in unterschiedlichen Qualitätsdimensionen konkretisieren, werden<br />
erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert.<br />
6. Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems.<br />
Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des<br />
Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei Budgets aufgeteilt.<br />
Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
80 %.<br />
Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
20 %.<br />
In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />
ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />
<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />
Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />
Jede Beratungsstelle erhält denjenigen Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme<br />
der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches<br />
ausmacht.<br />
Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt ebenfalls über ein Punktesystem. Dabei erhält jede Beratungsstelle<br />
den Eurowert gemäß der erreichten Punkte <strong>und</strong> somit ihrer Leistung im Bezug<br />
zur Leistung der anderen Beratungsstelle(n). Als Besonderheit gilt: sollte die erreichte Gesamtpunktzahl<br />
einer Beratungsstelle (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />
kleiner als 2 sein <strong>und</strong> arbeitet die Beratungsstelle somit unter einem als Mindestmaß<br />
angesetztem Qualitätsniveau, so wird in der Gesamtberechnung der Verteilung <strong>für</strong> diese<br />
Beratungsstelle zwar die Punktzahl 2 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />
angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält jedoch nur den Anteil am Budget<br />
2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der Differenzanteil zum<br />
Punktwert 2 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die Beratungsstelle die<br />
Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 2.<br />
Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />
dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />
Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus, der im<br />
Jahr 2004 im Rahmen der Verhandlungen zur Neustrukturierung des Hilfesystems <strong>für</strong> Menschen<br />
ohne festen Wohnsitz festgelegt wurde, ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei<br />
Budgets. Ab Herbst 2005 erfolgt erstmals eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich<br />
der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2<br />
<strong>für</strong> das jeweilig folgende Jahr.<br />
Als Anlage 2 zu dieser Leistungsvereinbarung (Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung)<br />
sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur Vereinbarung über die Finanzierung der<br />
112
Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi<br />
zu den Punktwerttabellen.<br />
7. Berichtswesen<br />
Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />
von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />
ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen der Stadt<br />
Mainz vorzulegen. Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung<br />
festgeschriebenen Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />
Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />
den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />
Amt <strong>für</strong> soziale Leistungen vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden<br />
Zahlen erfolgt erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen<br />
Mittel.<br />
8. Salvatorische Klausel<br />
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />
Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />
vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />
9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.<br />
Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen Fortschreibung durch die<br />
Vereinbarungspartner. In spätestens fünf Jahren soll die vorliegende Leistungsvereinbarung<br />
mit dem Ziel einer Fortschreibung neu verhandelt <strong>und</strong> überarbeitet werden. Die Vereinbarung<br />
kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />
schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung eines Trägers muss der Stadt Mainz zugehen.<br />
Die Kündigung eines Trägers berührt das Vertragsverhältnis zu den verbleibenden Trägern<br />
nicht.<br />
Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens einmal im<br />
Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen den Leistungserbringern<br />
<strong>und</strong> dem Leistungsträger stattfinden.<br />
10. Schlussbestimmung<br />
Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
Mainz, den ___________________<br />
113
Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trä-<br />
gern von Beratungsstellen <strong>für</strong> Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong><br />
aus Freiheitsentziehung Entlassene<br />
1. Beratungsstellenkennzahl<br />
Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />
Anzahl der Beratungen) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe<br />
in Mainz wieder. Sie wird auf folgende Weise gewonnen:<br />
Beratungseinheiten des Betrachtungsjahres (Beratungsanzahl) * Minutenanzahl pro Einheit<br />
Kleinstes Ergebnis des Zählers dieser Rechenoperation von allen Beratungsstellen<br />
Formel 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />
Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“.<br />
Als „Minutenanzahl pro Einheit“ werden unabhängig von der Beratungsstruktur der Beratungsstelle<br />
einheitlich 45 Minuten festgelegt.<br />
2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />
Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusammen<br />
aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzte Stellen in der Beratung. Sie<br />
wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />
Σ<br />
i = 1<br />
38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />
Formel 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />
i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />
Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, werden zur<br />
Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Ihre Fehlzeiten werden ab<br />
diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />
Der tatsächlichen Summe der Vollzeitäquivalente steht ein Sollwert an Vollzeitäquivalenten<br />
gegenüber, der von der tatsächlichen Summe nicht maßgeblich über- oder unterschritten<br />
werden soll.<br />
Ein ganzjährig angestellter Vollzeitmitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 St<strong>und</strong>en<br />
erhält den Wert 0,86. Eine Beratungsstelle kann im Betrachtungsjahr Mitarbeiter bis zum<br />
Wert seiner Beratungsstellenkennzahl beschäftigen. Der Kennzahlwert kann auch auf Teilzeitmitarbeiter<br />
oder/ <strong>und</strong> Mitarbeiter, die nur einen Teil des Jahres angestellt sind, verteilt<br />
werden<br />
Für die Übereinstimmung des Rechnungsergebnisses mit der tatsächlichen Anzahl der Vollzeitäquivalente<br />
ist ein Toleranzkorridor von ± 5% zulässig.<br />
114
Die Gesamtzahl der fachlichen Mitarbeiter ergibt sich also aus der Gleichung:<br />
Beratungsstellenkennzahl<br />
0,86<br />
Formel 3: Sollwert der Vollzeitäquivalente<br />
3. Budget 1:<br />
3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />
Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />
Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leisten.<br />
Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />
Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />
ein Mitarbeiter solange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzahlung<br />
erhält. Nach Beendigung (oder bei nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall<br />
wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />
3.2. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />
= Anzahl der Mitarbeiter im Betrachtungsjahr (Vollzeitäquivalente)<br />
Zur Beratungsfläche zählen die Flächengröße der Beratungsstelle sowie die Flächengröße<br />
der Tagesaufenthaltsstätte. Zur Ermittlung der Flächengrößen ist einmalig eine genaue Messung<br />
der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />
Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä. werden nicht mit einbezogen.<br />
Fremdgenutzte Flächen werden nicht mit einbezogen. Teilweise fremd genutzte Flächen<br />
werden ihrem Anteil der Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße<br />
abgezogen.<br />
Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine finanziellen<br />
Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die Verpflichtungen<br />
eines Mietverhältnisses hinausgehen.<br />
3.3. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />
Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />
konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />
Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachlichen<br />
Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Σ<br />
i = 1<br />
Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />
Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungsjahres<br />
i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Formel 4 : Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />
115
Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />
Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />
werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />
der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />
hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />
3.4. Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />
Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />
der Beratungsstelle entstehen:<br />
� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am Betrieb<br />
der Beratungsstelle.<br />
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />
Betrieb der Beratungsstelle.<br />
� Regiekosten:<br />
o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister, Hilfspersonal<br />
entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />
o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />
dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />
� Sachkosten:<br />
o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkosten.<br />
o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />
o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />
o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren u.ä.)<br />
o Zinsaufwendungen<br />
o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG -<br />
Abschreibungen.<br />
Negativliste:<br />
Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />
� Mietkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />
von Eigentümerkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />
Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personalkosten.<br />
Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />
das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />
Beratungsstelle.<br />
Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />
� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />
� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />
116
4. Budget 2:<br />
4.1. Beschaffung/Erhalt einer Wohnung<br />
Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn durch Beratung <strong>und</strong> Begleitung erfolgreich<br />
eine Wohnung vermittelt werden konnte oder wenn ein drohender Wohnungsverlust<br />
abgewendet werden konnte.<br />
4.2. Finanzielle Absicherung<br />
Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn durch Beratung <strong>und</strong> Begleitung erfolgreich<br />
ein regelmäßiges monatliches Einkommen <strong>für</strong> den betreffenden Klienten erreicht werden<br />
konnte, das zum Bestreiten der Lebensgr<strong>und</strong>lage ausreicht.<br />
4.3. Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit <strong>für</strong> den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt<br />
Das Hilfeziel gilt bei einem Klienten als erreicht, wenn die sozialen <strong>und</strong> kognitiven Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> einen Eintritt in den ersten (zweiten) Arbeitsmarkt erfüllt sind.<br />
Der Klient<br />
� ist in der Lage mindestens 3 St<strong>und</strong>en täglich einer Erwerbsarbeit nachzugehen.<br />
� hat nach realistischer Einschätzung entsprechend seiner Ausbildung <strong>und</strong> seinem Verhalten<br />
Chancen auf dem erstrebten Arbeitsmarkt.<br />
� hat einen festen Wohnsitz.<br />
� schreibt selbständig Bewerbungen <strong>und</strong> bemüht sich selbständig erfolgversprechend um<br />
eine regelmäßige Arbeit.<br />
� hat eine realistische berufliche Selbsteinschätzung.<br />
4.4. Erreichte(s) Hilfeziel(e) aus den vorstehenden 3 Hilfezielen ist/sind auch 6 Monate<br />
nach Abschluss des Hilfeplans erreicht.<br />
Es werden in diesem Wirkungsmerkmal aus den vorangegangenen Hilfezielen<br />
(Beschaffung/ Erhalt einer Wohnung, Finanzielle Absicherung, Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
<strong>für</strong> den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt)<br />
diejenigen betrachtet, die auch Teil des Hilfeplanes sind:<br />
Maßgeblich sind hierbei nicht nur die Hilfeplanfälle des Betrachtungsjahres. Maßgeblich sind<br />
alle Hilfeplanfälle, die mindestens 6 <strong>und</strong> höchstens 18 Monaten vor der jährlichen Budgetberechnung<br />
abgeschlossen wurden. Es werden keine Hilfeplanfälle berücksichtigt, die vor dem<br />
1.1.2005 abgeschlossen wurden.<br />
117
Leistungsmerkmal Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Fachl. Mitarbeiter/ -<br />
innen<br />
Beratungsstellen-größe<br />
(Fläche)<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
durchschnittl.<br />
vollzeitäquivalenter<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr<br />
Sach- <strong>und</strong> Regie-kosten,<br />
Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />
Verwaltung<br />
30,48 36 42,08 Die Punkte der entsprechenden Art der<br />
Mit spezif. Berufsausbildung<br />
(BAT/AVR Vb<br />
oder Vc)<br />
Mit spezifischer<br />
Berufsausbildung<br />
FH oder Uni<br />
(BAT/AVR IVb oder<br />
höher)<br />
0 0,028<br />
0,078<br />
Miet- <strong>und</strong><br />
aufwandsfreie<br />
Nutzfläche<br />
Gemietete<br />
Nutzfläche<br />
0 3,0 5,4 7,2 8,4 9,0 7,5 6,0, 4,5 3,0 1,5 0<br />
15% 16%<br />
17%<br />
18% 19%<br />
20%<br />
21% 22%<br />
23%<br />
24% 25% 26%<br />
Hilfeziel Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Beschaffung/ Erhalt<br />
einer geeigneten<br />
Wohnung<br />
Finanzielle Absicherung<br />
Herstellung der<br />
Beschäftigungsfähigkeit<br />
<strong>für</strong> den 1. oder 2.<br />
Arbeitsmarkt<br />
Erreichte(s) Hilfeziel(e)<br />
aus den vorstehenden 3<br />
Hilfe-zielen ist/ sind<br />
auch 6 Monate nach<br />
Abschluss des<br />
Hilfeplans erreicht<br />
BAT/AVR Gehalt unterhalb<br />
BAT/AVR Vc<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9% der<br />
Fälle<br />
in 10 - 49,9 % der<br />
Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80% der<br />
Fälle<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9% der<br />
Fälle<br />
in 10 - 49,9 % der<br />
Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80% der<br />
Fälle<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9% der<br />
Fälle<br />
in 10 - 49,9 % der<br />
Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80% der<br />
Fälle<br />
–1,5 1 2 3<br />
bis zu x 9,9% der<br />
Fälle<br />
Keine angemietet Nutzfläche, sondern<br />
Eigentum<br />
in 10 - 49,9 % der<br />
Fälle<br />
Mainz, den _____________________<br />
118<br />
Punktwert - Tabelle 1<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80% der<br />
Fälle<br />
Mitarbeiter/-innen sind mit der gültigen Anzahl<br />
zu multiplizieren,dann die Ergebnisse zu<br />
addieren. (Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong><br />
Leitungskräfte ihrem Anteil an der fachlichen<br />
Beratungsarbeit/ Jahr entsprechend)<br />
(Normal: 38,5 Std./Woche).<br />
Für die geltende Ausprägung ist die Punktzahl<br />
mit der Quadratmeterzahl der<br />
Beratungsfläche <strong>und</strong> Tagesaufenthaltsfläche<br />
zu multiplizieren <strong>und</strong> zu übernehmen. Sollten<br />
beide Flächengrößen in unterschiedliche<br />
Ausprägungen fallen, so wären beide<br />
Punktzahlen separat zu berechnen <strong>und</strong> vor<br />
der Übertragung zu addieren.<br />
0 0,6 1,8 0<br />
mehr als 5<br />
Arbeitstage --Die<br />
Punktzahl der geltenden Ausprägung ist<br />
---- mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />
bis 1,99<br />
Arbeitstage<br />
2 - 3,99<br />
Arbeitstage<br />
4-5 Arbeitstage<br />
Auf Antrag kann die multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
Punktzahl der übernehmen.<br />
Ausprägung "4-5<br />
Tage" gewährt<br />
werden<br />
Punktwert - Tabelle 2<br />
Es ist die Prozentzahl auszuwählen, die den<br />
Anteil der betreffenden Kosten an den<br />
Personalkosten ausmacht. Die Punktzahl über<br />
der Prozentzahl ist mit der<br />
Beratungsstellenkennzahl zu multiplizieren.<br />
Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />
Hilfeplanfälle, in denen das Hilfeziel gesetzt<br />
wurde. Die Ausprägungen beziehen sich auf<br />
den prozentualen Anteil der Fälle, in denen<br />
das Hilfeziel erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />
gültigen Ausprägung ist mit der<br />
Beratungssstellenkennzahl zu multiplizieren<br />
<strong>und</strong> das Ergebnis zu übernehmen.<br />
Als 100% gilt die Summe aller erfolgreich<br />
abgeschlossenen Hilfeplanfälle. Die Punkt<br />
zahl der gültigen Ausprägung ist mit der<br />
Beratungsstellenkennzahl zu multiplizieren<br />
<strong>und</strong> das Ergebnis zu übernehmen.
Anmerkungen zur Anlage 2 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich Woh-<br />
nungsloser<br />
Erläuterungen zur Punktwert-Tabelle 2<br />
Modifizierte Punktwert-Tabelle 2<br />
Die Punktzahl des Budgets 2 wird nach der untenstehenden (nun veränderten)<br />
Tabelle 2 berechnet.<br />
Die folgenden Beispiele beziehen sich auf jeweils 3 Beratungsstellen. Die Beispiele beschreiben<br />
unterschiedliche Leistungskonstellationen. Die Beratungsstellenkennzahlen der 3<br />
Beratungsstellen seien „1“, „1,3“ <strong>und</strong> „1,8“.<br />
Beispiel 1:<br />
Hilfeziel Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Beschaffung/ Erhalt einer<br />
geeigneten Wohnung<br />
Finanzielle Absicherung<br />
Herstellung der<br />
Beschäftigungsfähig-keit<br />
<strong>für</strong> den 1. oder 2.<br />
Arbeitsmarkt<br />
Erreichte(s) Hilfeziel(e) aus<br />
den vorstehenden 3<br />
Hilfezielen ist/sind auch 6<br />
Monate nach Abschluss<br />
des Hilfeplans erreicht<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9%<br />
der Fälle<br />
in 10 - 49,9 %<br />
der Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80%<br />
der Fälle<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9%<br />
der Fälle<br />
in 10 - 49,9 %<br />
der Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80%<br />
der Fälle<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu x 9,9%<br />
der Fälle<br />
in 10 - 49,9 %<br />
der Fälle<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80%<br />
der Fälle<br />
–1,5 1 2 3<br />
bis zu x 9,9%<br />
der Fälle<br />
in 10 - 49,9 %<br />
der Fälle<br />
Punktwert - Tabelle 2<br />
in 50 - 80 % der<br />
Fälle<br />
in mehr als 80%<br />
der Fälle<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 4 9 4<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 4 11,7 7,2<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 22,9<br />
Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />
Hilfeplanfälle, in denen das Hilfeziel<br />
gesetzt wurde. Die Ausprägungen<br />
beziehen sich auf den prozentualen<br />
Anteil der Fälle, in denen das Hilfeziel<br />
erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />
gültigen Ausprägung ist mit der<br />
Beratungssstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
übernehmen.<br />
Als 100% gilt die Summe aller<br />
erfolgreich abgeschlossenen<br />
Hilfeplanfälle. Die Punkt zahl der<br />
gültigen Ausprägung ist mit der<br />
Beratungsstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
übernehmen.<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 17,47% 51,09% 31,44%<br />
Die erreichte Merkmals-Gesamtpunktzahl jeder Beratungsstelle wird mit der Beratungsstellenpunktzahl<br />
multipliziert. Anschließend werden die errechneten Punktzahlen aller Beratungsstellen addiert.<br />
Der Anteil jeder Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl am Additionsergebnis ist auch der Anteil am Budget<br />
2.<br />
In den Verarbeitungsregeln der Tabelle 2 werden erst die Einzelpunktzahlen mit der Beratungsstellenkennzahl<br />
multipliziert <strong>und</strong> dann zur Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl addiert. Beide Verfahren führen<br />
gemäß dem Distributivgesetz der Mathematik zum selben Ergebnis.<br />
119
Beispiel 2:<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 9,5 8 4<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 9,5 10,4 7,2<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 27,1<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 35,06% 38,38% 26,57%<br />
Beispiel 3 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsstelle A Stadt Mainz Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 1 1 4 4<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 1 1 5,2 7,2<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 14,4<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 6,94% 6,94% 36,11% 50,00%<br />
Der Punktwert der Stadt Mainz ergibt sich aus der Differenz des Punktwertes der Beratungsstelle A<br />
zum Punktwert „2“. Die Stadt Mainz erhält die Beratungsstellenkennzahl der Beratungsstelle A.<br />
Beispiel 4 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsst. A Stadt Mainz Beratungsst. B Beratungsst. C Stadt Mainz<br />
Erreichte Punktzahl 1 1 4 -1,5 2<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 1 1 5,2 0 3,6<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 10,8<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 9,26% 9,26% 48,15% 0,00% 33,33%<br />
Bei dieser Punktkonstellation müsste sicherlich ein Nachdenken darüber einsetzen, ob die Leistungsanforderungen<br />
tatsächlich erreichbar sind oder nicht.<br />
120
Beispiel 5 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 10 0 2 10<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 10 0 2,6 18<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 30,6<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 32,68% 0,00% 8,50% 58,82%<br />
Beispiel 6 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 4 0<br />
2 3<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1, 3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 4 0<br />
2,6 5,4<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 12<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget<br />
2 33,33% 0,00%<br />
21,67% 45,00%<br />
Beispiel 7:<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 10 8 7<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 10 10,4 12,6<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 33<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Gesamtbudget 2 30,30% 31,52% 38,18%<br />
Hier könnten eventuell die Anforderungen zu niedrig sein<br />
121
Leistungsbeschreibung des Beratungsangebotes <strong>für</strong> wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentziehung<br />
entlassene Menschen<br />
Allgemeine<br />
Beschreibung<br />
Leistungen der Beratungsstelle<br />
122<br />
Ausdifferenzierung<br />
Beratung<br />
� Analyse der aktuellen Situation<br />
� Information über bestehendes Hilfesystem<br />
� Erarbeiten von personenbezogenen Lösungsmöglichkeiten<br />
� Erstellung <strong>und</strong> Umsetzung von individuellen Hilfeplänen<br />
Gr<strong>und</strong>versorgung (Möglichkeit zur/zum...)<br />
� Körperpflege<br />
� Wäschepflege<br />
� Nahrungszubereitung/Einnahme von Mahlzeiten<br />
� Tagesaufenthalt<br />
� postalischen Meldung<br />
� kostenlosen Nutzung von Schließfächern<br />
� Nutzung der Kleiderkammer<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Information mit dem Ziel der Prävention<br />
� Selbstdarstellung in der gesamtgesellschaftlichen Öffentlichkeit<br />
Indikatoren/Kennzahlen<br />
Angebot vorhanden ...<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?
Konzeptqualität Im Selbstverständnis der Beratungsstelle sind die nachfolgenden<br />
Handlungsbereiche <strong>und</strong> Hilfeziele als Leistungsbestandteile beschrieben:<br />
Handlungsbereiche<br />
� kurzfristige niedrigschwellige Hilfeangebote <strong>und</strong> Beratungsdienste<br />
� fallbezogene Verhinderung von Obdachlosigkeit<br />
� Gestaltung von Hilfeprozessen von/<strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />
Zielgruppen<br />
� Prävention/Hilfeoptimierung im Rahmen einer fallübergreifenden<br />
<strong>und</strong> trägerübergreifenden Vernetzung <strong>und</strong> Feldentwicklung<br />
� Nachbetreuung/Nachsorge<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
Hilfeziele<br />
� Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung/Unterkunft<br />
� Sicherung <strong>und</strong> Erhalt von Wohnung <strong>und</strong>/oder Unterkunft<br />
� Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit<br />
� Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />
� Förderung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
� Förderung sozialer Teilhabe / Tagesstrukturierung<br />
� Förderung von Individualkompetenzen<br />
ja/nein welche?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein wie?<br />
123
Eingangsqualität Die Zugangs- <strong>und</strong> Ausschlusskriterien entsprechen den folgenden<br />
Vorgaben:<br />
� Die Zielgruppe <strong>für</strong> die Leistungen sind Menschen ohne festen<br />
Wohnsitz außerhalb von stationären Einrichtungen, von<br />
Wohnungslosigkeit Bedrohte <strong>und</strong> aus Freiheitsentzug Entlassene,<br />
sofern keine Hilfe nach § 72 BSHG in einer Wohngemeinschaft<br />
erbracht wird<br />
� Der freie Zugang zu der Einrichtung ohne Leistungsgewährung<br />
durch die Fachämter ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> kostenfrei<br />
möglich<br />
� Die Öffnungszeiten der Einrichtung richten sich nach den<br />
Bedarfslagen der Zielgruppen; mind. Mo-Fr jeweils 2 Std.<br />
Bedarfsgerechte Terminvereinbarung auch außerhalb der<br />
Öffnungszeiten möglich. Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit<br />
sind zu beachten.<br />
� Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gewährleistet<br />
ja/nein<br />
ja/nein<br />
ja/nein wie?<br />
ja/nein<br />
Strukturqualität Ein schriftliches Strukturmodell ist vorhanden ja/nein<br />
124<br />
Störungsfreie Einzelberatung ist jederzeit möglich ja/nein wie?<br />
Sozialpädagogisches Fachpersonal Anzahl der Stellen/Einstufung/Arbeitszeit<br />
Vorhandene Fachleistungsst<strong>und</strong>en pro Jahr (ohne Differenzierung<br />
nach Tätigkeitsbereichen)<br />
Die fallübergreifende Arbeit (Weiterentwicklung d. Konzeption,<br />
Vernetzung, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung d.<br />
Ehrenamtlichen) ist prozentual ausgewiesen<br />
Mindestens 9 % der Nettoarbeitszeit einer Fachkraft<br />
(=Bruttoarbeitszeit ./. 18 % persönliche Ausfallzeiten wie z.B.<br />
Urlaub, Krankheit)<br />
Darin enthalten: Fortbildungszeit Mindestens 2 Tage jährlich pro Vollzeit-Fachkraft<br />
Supervision/kollegiale Beratung Mindestens 2 St<strong>und</strong>en monatlich pro Vollzeit-Fachkraft
Prozessqualität<br />
(fallbezogen)<br />
Prozessqualität<br />
(fallübergreifend)<br />
Einbindung von ehrenamtlichen Helferinnen <strong>und</strong> Helfern; Einsatz<br />
in allen Bereichen möglich, in denen keine personenbezogene<br />
Beratung durchgeführt wird<br />
Eine angemessene Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbildung<br />
sowie eine bedarfsgerechte Koordination der Einsätze <strong>und</strong> ein<br />
Austausch mit den Fachkräften ist gewährleistet.<br />
Anzahl<br />
Aufgabenbereiche ... Std. jährlich je Bereich<br />
ja/nein wie?<br />
Vorhandensein niedrigschwelliger Angebote Komm-Struktur ja/nein<br />
Streetwork ja/nein<br />
Aufsuchende Arbeit ja/nein<br />
Kurze Wartezeiten <strong>für</strong> Ratsuchende Wartezeit <strong>für</strong> Beratung in akuten Notfällen nicht mehr als 1<br />
Arbeitstag<br />
Schriftliche Hilfeplanung möglich ja/nein<br />
Klärung der Fallverantwortlichkeit Wer übernimmt wann <strong>und</strong> bis wann die Fallverantwortlichkeit?<br />
Vernetzung (intern/extern) Mit wem?<br />
Weiterentwicklung der Konzeption Bei Bedarf nach Absprache mit dem Vereinbarungspartner<br />
Wie?<br />
Vernetzung (intern/extern) Mit wem?<br />
Ergebnisqualität Fallverantwortlichkeit In wie vielen Fällen war die Fallverantwortlichkeit wegen<br />
Komplexität zu klären?<br />
Wie?<br />
In wie vielen Fällen wurde davon die Fallverantwortlichkeit<br />
übernommen?<br />
Beratene Klienten pro Jahr (allgemeine Beratung) Gesamtzahl der Kontakte ... der Personen ...<br />
davon Wohnungslose (Kontakte/Personen)<br />
davon von Wohnungsverlust bedroht (Kontakte/Personen)<br />
davon Strafentlassene (Kontakte/Personen)<br />
125
126<br />
Davon in individuelle Beratung überführt Gesamtzahl der Personen ...<br />
Stichtagserhebung der mit Hilfeplan beratenen Fälle zum 31.12.<br />
eines Jahres<br />
davon Wohnungslose ...<br />
davon von Wohnungslosigkeit bedroht ...<br />
davon Strafentlassene ...<br />
Bestand zum Jahresanfang ...<br />
Zugänge (s.o.) ...<br />
abgeschlossene Fälle ...<br />
noch laufende Fälle ... = Übertrag ins Folgejahr<br />
Abschluss der mit Hilfeplan beratenen Fälle ... Maßnahmen wurden abgeschlossen (s.o.)<br />
davon abgebrochen ... Gründe/Anzahl<br />
davon gemäß Hilfeplan beendet ...<br />
davon sonstige ... Gründe /Anzahl
Erfolgreicher Abschluss der Hilfeprozesse an Hand der vereinbarten<br />
Hilfeziele<br />
Unterstützung bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung<br />
in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />
in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />
in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />
Unterstützung bei der finanziellen Absicherung<br />
in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />
in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />
in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit / 1. Arbeitsmarkt<br />
in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />
in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />
in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit / 2. Arbeitsmarkt<br />
in ... Fällen als Hilfeziel vereinbart.<br />
in ... Fällen als Hilfeziel erreicht.<br />
in ... Fällen Nachbetreuung vereinbart; Dauer ...<br />
Änderung der Hilfeziele während des Hilfeprozesses in ... Fällen wurden die Hilfeziele nachträglich korrigiert<br />
Nachsorge/Nachbetreuung von den gemäß Hilfeplan beendeten<br />
Fällen<br />
in ... Fällen erfolgte eine Nachbetreuung<br />
in ... Fällen konnten dadurch die erreichten Ziele mind. 6<br />
Monate erhalten werden<br />
127
Anhang 3: Drogen- <strong>und</strong> Suchberatung<br />
1. Präambel<br />
Rahmenleistungsvereinbarung<br />
zwischen der<br />
Stadt Mainz<br />
<strong>und</strong><br />
dem Caritasverband Mainz e.V.<br />
als Träger der Beratungsstelle <strong>für</strong> Suchtkrankenhilfe<br />
Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />
Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />
Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />
dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />
durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />
Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />
die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />
hin, dass Personen mit Problemen im Zusammenhang mit psychotropen (legalen wie<br />
illegalen) Substanzen sowie Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen erreicht<br />
werden.<br />
Die Angebote der ambulanten Suchthilfe wirken mit einer breiten Palette von Maßnahmen<br />
vorbeugend, unterstützend, beratend, behandelnd, integrierend <strong>und</strong> vermittelnd. Insofern<br />
erhält die Suchthilfe zunehmend Bedeutung als Teil der öffentlichen Ges<strong>und</strong>heit (publichealth-Ansatz).<br />
Nicht nur der/die Betroffene mit einem ausgeprägten Störungs- <strong>und</strong> Krankheitsbild<br />
steht im Mittelpunkt der Interventionen, sondern auch z.B. Menschen mit missbräuchlichem<br />
Konsumverhalten, <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche aus suchtbelasteten <strong>Familie</strong>n.<br />
Ziel ist, je nach Zielgruppe, die ges<strong>und</strong>heitliche Stabilisierung, die <strong>Integration</strong> ins gesellschaftliche<br />
Leben, Minimierung eines schädlichen Konsumverhaltens, Minimierung <strong>und</strong> Aufhebung<br />
von substanzbezogenen Störungen, das Erreichen <strong>und</strong> Stabilisieren von Abstinenzzielen,<br />
Förderung von Selbsthilfepotenzialen.<br />
Inhalte der Beratungsangebote sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Die Leistungsbeschreibung<br />
wurde in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruht auf<br />
festgelegten Qualitätsstandards. Sie ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />
Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />
sichergestellt werden.<br />
129
3. Vereinbarungspartner<br />
Vereinbarungspartner sind zum einen als Leistungserbringer die Stadt Mainz <strong>und</strong> zum anderen<br />
als Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von einer Beratungsstelle <strong>für</strong> die genannten Zielgruppen<br />
zur Zeit der Caritasverband Mainz e.V.<br />
Neue Vereinbarungspartner können dieser Leistungsvereinbarung jederzeit beitreten.<br />
4. Leistungen der Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Angebote richten sich je nach Fragestellung<br />
an Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger mit substanzbezogenen Störungen, als Betroffene,<br />
Angehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld, ohne Altersbeschränkung.<br />
Die Einrichtungen halten sowohl ein allgemeines Beratungsangebot als auch ein individuelles<br />
Beratungssystem vor.<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) sind dies:<br />
� Kontaktaufnahme/ Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />
� Beratung, psychosoziale Betreuung<br />
� Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />
� Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />
� Vernetzung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
Es wird festgelegt, dass in diesen Bereichen unterschiedliche Beratungseinheiten durch<br />
Kennzahlen beschrieben werden, wobei 1 Beratungseinheit (BE) 60 Minuten <strong>für</strong> Einzelberatungen<br />
<strong>und</strong> 120 Minuten <strong>für</strong> Gruppenberatung, bzw. 1,5 BE = 90 Minuten <strong>für</strong> Paarberatung<br />
bedeutet. Kleinste Messeinheit ist ¼ BE = 15 Minuten (z.B. Telefonberatung).<br />
5. Qualitätssicherung<br />
Die Qualitätssicherung garantiert den Vertragspartnern eine transparente, kontrollierbare <strong>und</strong><br />
steuerbare Erfassung von Leistungen.<br />
Über die Konzeptqualität, die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität werden Leistungen in<br />
ihren unterschiedlichen Qualitätsdimensionen konkretisiert, mit angemessenen Methoden<br />
erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert.<br />
Die Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren aus der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) zur Qualitätssicherung<br />
sind verbindlich.<br />
6. Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems.<br />
Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des<br />
Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei Budgets aufgeteilt.<br />
Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
80 %.<br />
Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
20 %.<br />
130
In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />
ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />
<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />
Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />
Jede Beratungsstelle erhält denjenigen Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme<br />
der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches<br />
ausmacht.<br />
Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt ebenfalls über ein Punktesystem. Dabei erhält jede Beratungsstelle<br />
den Eurowert gemäß der erreichten Punkte <strong>und</strong> somit ihrer Leistung im Bezug<br />
zur Leistung der anderen Beratungsstelle(n). Als Besonderheit gilt: sollte die erreichte Gesamtpunktzahl<br />
einer Beratungsstelle (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />
kleiner als 3 sein <strong>und</strong> arbeitet die Beratungsstelle somit unter einem als Mindestmaß<br />
angesetztem Qualitätsniveau, so wird in der Gesamtberechnung der Verteilung <strong>für</strong> diese<br />
Beratungsstelle zwar die Punktzahl 3 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />
angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält jedoch nur den Anteil am Budget<br />
2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der Differenzanteil zum<br />
Punktwert 3 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die Beratungsstelle die<br />
Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 3.<br />
Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />
dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />
Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus des Jahres<br />
2004 ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei Budgets. Ab Herbst 2005 erfolgt erstmals<br />
eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2 <strong>für</strong> das jeweilig folgende Jahr.<br />
Als Anlage 2 zu dieser Leistungsvereinbarung (Anlage zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung)<br />
sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur Vereinbarung über die Finanzierung der<br />
Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi<br />
zu den Punktwerttabellen.<br />
7. Berichtswesen<br />
Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />
von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />
ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Mainz vorzulegen.<br />
Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen<br />
Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />
Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />
den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />
<strong>Jugend</strong>amt vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden Zahlen erfolgt<br />
erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen Mittel.<br />
8. Salvatorische Klausel<br />
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />
Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />
vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />
131
9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.<br />
Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen Fortschreibung durch die<br />
Vereinbarungspartner. In spätestens fünf Jahren soll die vorliegende Leistungsvereinbarung<br />
mit dem Ziel einer Fortschreibung neu verhandelt <strong>und</strong> überarbeitet werden. Die Vereinbarung<br />
kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />
schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung eines Trägers muss der Stadt Mainz zugehen.<br />
Die Kündigung eines Trägers berührt das Vertragsverhältnis zu den verbleibenden Trägern<br />
nicht.<br />
Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens einmal im<br />
Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen dem Freien<br />
Träger <strong>und</strong> der Verwaltung durchgeführt.<br />
10. Schlussbestimmung<br />
Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
Mainz, den ___________________<br />
132
Anlage 2 zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trä-<br />
gern von Beratungsstellen der Drogen- <strong>und</strong> Suchtkrankenhilfe in Mainz<br />
1. Beratungsstellenkennzahl<br />
Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />
Anzahl der Beratungen) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Drogen- <strong>und</strong><br />
Suchtkrankenhilfe in Mainz wieder. Sie wird auf folgende Weise gewonnen:<br />
Anzahl der Beratungseinheiten * Minuten pro Einheit<br />
Kleinstes Ergebnis des Zählers dieser Rechenoperation von allen Beratungsstellen<br />
Formel 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />
Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“. Eine<br />
Beratungseinheit hat die Dauer von 60 Minuten. Die kleinste Zähleinheit ist ¼ Beratungseinheit<br />
zu 15 Minuten. Die Zählung erfolgt entsprechend der Festlegung in Punkt 3 der Leistungsvereinbarung.<br />
2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />
Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusammen<br />
aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzten Stellen in der Beratung. Sie<br />
wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Σ<br />
i = 1<br />
Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />
Formel 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />
Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, werden zur<br />
Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Ihre Fehlzeiten werden ab<br />
diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />
3. Punktwerttabelle 1:<br />
3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />
38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />
i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />
Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />
Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leisten.<br />
Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />
Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />
ein Mitarbeiter solange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzahlung<br />
133
erhält. Nach Beendigung (oder bei Nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall<br />
wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />
3.2. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />
Zur Beratungsfläche zählt die Flächengröße der Beratungsstelle, bezogen auf die Personalanteile,<br />
die zur Beratung Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung<br />
der Flächengrößen ist einmalig eine genaue Messung der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />
In die Flächenberechnung werden nicht mit einbezogen:<br />
� Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä.<br />
� Keller- <strong>und</strong> Dachbodenräume, soweit nicht als Beratungsräume genutzt (Abstellkeller,<br />
Heizungskeller o.ä.)<br />
� Fremdgenutzte Flächen. Teilweise fremd genutzte Flächen werden ihrem Anteil der<br />
Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße abgezogen.<br />
� Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine finanziellen<br />
Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die Verpflichtungen<br />
eines Mietverhältnisses hinausgehen.<br />
3.3. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />
Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />
konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />
Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachlichen<br />
Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Σ<br />
i = 1<br />
Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />
Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungsjahres<br />
Formel 3 : Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />
Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />
Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />
werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />
der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />
hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />
3.4. Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />
i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />
der Beratungsstelle entstehen:<br />
� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />
134<br />
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am Betrieb<br />
der Beratungsstelle.
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />
Betrieb der Beratungsstelle.<br />
� Regiekosten:<br />
o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister, Hilfspersonal<br />
entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />
o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />
dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />
� Sachkosten:<br />
o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkosten.<br />
o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />
o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />
o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren u.ä.)<br />
o Zinsaufwendungen<br />
o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG -<br />
Abschreibungen.<br />
Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />
� Mietkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />
von Eigentümerkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />
Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personalkosten.<br />
Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />
das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />
Beratungsstelle.<br />
Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />
� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />
� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />
4. Budget 2:<br />
Zur Form der Angaben im Jahresbericht siehe Anlage 3 der Leistungsvereinbarung<br />
4.1. Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />
4.1.1. Anteil der Aufnahme von Neufällen<br />
� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />
4.1.2. Anteil der planmäßigen Fallbeendigungen<br />
� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />
4.1.3. Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden<br />
� an allen Erstkontakten<br />
135
4.1.4. Haltequote (Klienten mit Mehrfachkontakten, die die Beratung nicht abgebrochen<br />
haben)<br />
� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />
4.2 Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />
4.2.1. Anteil der Fälle mit Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen<br />
� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />
4.2.2. Anteil der Fälle mit Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen<br />
� an allen Fällen mit Mehrfachkontakten<br />
Leistungsmerkmal Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Fachl. Mitarbeiter/<br />
-innen<br />
Beratungsstellen-größe<br />
(Fläche)<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
durchschnittl.<br />
vollzeitäquivalenter<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> Jahr<br />
Sach- <strong>und</strong> Regie-kosten,<br />
Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />
Verwaltung<br />
136<br />
42 52,2 55,6 69<br />
BAT Gehalt<br />
unterhalb<br />
BAT/AVR IVb<br />
Mit spezifischer<br />
Berufsausbildung<br />
(BAT<br />
IVb)<br />
Mit spezif. Berufsausbildung<br />
(BAT III oder IVa)<br />
0 0,028<br />
0,078<br />
Miet- <strong>und</strong><br />
aufwandsfreie<br />
Nutzfläche<br />
Gemietete<br />
Nutzfläche<br />
0 1,1 2,2 0<br />
bis 1,99<br />
Arbeitstage<br />
2 - 3,99<br />
Arbeitstage<br />
Punktwert - Tabelle 1<br />
Keine angemietet Nutzfläche,<br />
sondern Eigentum<br />
4-5 Arbeitstage<br />
Die jährlichen Prozentanteile dieser Kosten an den fachlichen<br />
Personalaufwendungen werden auf zwei Stellen nach dem Komma<br />
berechnet. Die zugehörige Punktzahl wird als linearer Wert zwischen<br />
den angegebenen glatten Prozentzahlen berechnet.<br />
Die Punkte der entsprechenden Art der<br />
Mitarbeiter/-innen sind mit der gültigen<br />
Anzahl zu multiplizieren,dann die<br />
Mit spezif. Berufs- Ergebnisse zu addieren. (Vollzeitstellen,<br />
ausbildung Teilzeitstellen <strong>und</strong> Leitungskräfte ihrem<br />
(BAT IIa oder Anteil an der fachlichen Beratungsarbeit/<br />
höher) Jahr entsprechend) (Normal: 38,5<br />
Std./Woche).<br />
Für die geltende Ausprägung ist die<br />
Punktzahl mit der Quadratmeterzahl der<br />
Beratungsfläche zu multiplizieren <strong>und</strong> zu<br />
übernehmen.<br />
mehr als 5<br />
Arbeitstage Die Punktzahl der geltenden Ausprägung<br />
------- ist mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />
Auf Antrag kann multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
die Punktzahl der übernehmen.<br />
Ausprägung "4-5<br />
Tage" gewährt<br />
werden<br />
Es ist die Prozentzahl auszuwählen, die<br />
den Anteil der betreffenden Kosten an<br />
den Personalkosten ausmacht.<br />
Gegebenenfalls ist die lineare<br />
Berechnung zwischen zwei Punktwerten<br />
durchzuführen. Die ermittelte Punktzahl<br />
ist mit der Beratungsstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren.
Wirkungsmerkmal Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />
Anteil der Aufnahme von<br />
Neufällen<br />
Anteil der planmäßigen<br />
Fallbeendigungen<br />
Anteil der Erstkontakte,<br />
die Mehrfachkontakte<br />
wurden<br />
Haltequote<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 25% der<br />
Fälle<br />
in >25 - 38% der<br />
Fälle<br />
in >38 % der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
weniger als 15% der<br />
Fälle<br />
in >15 - 25 % der<br />
Fälle<br />
in >25% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
weniger als 20% der<br />
Fälle<br />
in >20-35% der<br />
Fälle<br />
in >35% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
weniger als 75% der<br />
Fälle<br />
Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />
Anteil der Überfüh-rungen<br />
in Entwöhnungsmaßnahmen<br />
Vorbereitung von<br />
Entwöhnungsmaßnahmen<br />
in 75-82 % der Fälle in >82% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 2% der<br />
Fälle<br />
in >2 - 7% der Fälle in >7%% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 7% der<br />
Fälle<br />
Brücke I — Punktwert-Tabelle 2<br />
in >7 - 15 % der<br />
Fälle<br />
in 15% der Fälle<br />
Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />
Fälle, in denen das Ziel gesetzt wurde.<br />
Die Ausprägungen beziehen sich auf<br />
den prozentualen Anteil der Fälle, in<br />
denen das Ziel erreicht wurde. Die<br />
Punktzahl der gültigen Ausprägung ist<br />
mit der Beratungssstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
übernehmen.<br />
Wirkungsmerkmal Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Fallübergreifende Wirkungsmerkmale<br />
Anteil der Aufnahme von<br />
Neufällen<br />
Anteil der planmäßigen<br />
Fallbeendigungen<br />
Anteil der Erstkontakte,<br />
die Mehrfachkontakte<br />
wurden<br />
Haltequote<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 55% der<br />
Fälle<br />
in >55-68% der Fälle in >68% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
weniger als 22% der<br />
Fälle<br />
in >22-32% der Fälle in >32% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
weniger als 45% der<br />
Fälle<br />
Klientenbezogene Wirkungsmerkmale<br />
Anteil der Überfüh-rungen<br />
in Entwöhnungsmaßnahmen<br />
Vorbereitung von<br />
Entwöhnungsmaß-nahmen<br />
Caritas Beratungsstelle — Punktwert-Tabelle 2<br />
in >45-60% der Fälle in >60% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
bis zu x 65% der Fälle in 65-72% der Fälle in >72% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 9% der<br />
Fälle<br />
in >9-18% der Fälle in >18% der Fälle<br />
–1 1 1,5<br />
in weniger als 10% der<br />
Fälle<br />
Mainz, den __________________<br />
in >10-19% der Fälle in 19% der Fälle<br />
Als 100% gilt jeweils die Summe der<br />
Fälle, in denen das Ziel gesetzt wurde.<br />
Die Ausprägungen beziehen sich auf den<br />
prozentualen Anteil der Fälle, in denen<br />
das Ziel erreicht wurde. Die Punktzahl der<br />
gültigen Ausprägung ist mit der<br />
Beratungssstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis zu<br />
übernehmen.<br />
137
Erläuterungen zur Anlage 2 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich Drogen-<br />
<strong>und</strong> Suchthilfe<br />
138
139
140
141
142
143
144
Leistungsbeschreibung Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung<br />
Allgemeine Beschreibung Ausdifferenzierung Indikatoren/Kennzahl<br />
Leistungen der Beratungsstelle<br />
Drogen- <strong>und</strong> Suchtberatung<br />
Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong><br />
Kurzberatung<br />
• Clearing/Motivationsklärung/ Vermittlung<br />
− Beratung mit Angehörigen/Partnern, Aufzeigen von Hilfsmöglichkeiten<br />
− Motivationsförderung<br />
− Anamnese <strong>und</strong> Diagnostik<br />
− Vermittlung in andere Fachstellen<br />
• Beratung über Sucht <strong>und</strong> Co-Abhängiges Verhalten<br />
• Beratung zu suchtspezifischer medizinischer Fragen <strong>und</strong> zur Ges<strong>und</strong>heit<br />
• Abklärung <strong>und</strong> Beratung über Konsumverhalten<br />
• Krisenintervention (Sonderregelung unabhängig von Zielvereinbarung)<br />
− Reduzierung von Selbst- <strong>und</strong> Fremdgefährdung (kurzfristige, direkte Interventionen<br />
außerhalb der regulären Terminvergabe, mit dem Ziel,<br />
kurzfristige Perspektiven zu vermitteln, Stabilisierung bis zum nächsten<br />
Kontakt, eingeschränkter Körpereinsatz, verbale Interventionen (talk<br />
down))<br />
− Überlebenshilfe, Erste Hilfe in Drogennotfällen, Notarzt einschalten<br />
− Beratung von Angehörigen (Telefonberatung)<br />
• Beratung außerhalb der Institution<br />
− Notschlaf<br />
− Streetwork<br />
− Hausbesuche<br />
− Besuche in Klinik, JVA, Substitutionsambulanz<br />
vorhanden<br />
1-5 Beratungseinheiten<br />
= 60 Min. (Einzel) = 1 BE<br />
= 120 Min (Gruppe) = 2 BE =. 90 Min.<br />
(Paar) = 1,5 BE<br />
unter einer BE<br />
1-5 BE<br />
1-5 BE<br />
vorhanden<br />
1-3 BE<br />
¼ - 1 BE<br />
vorhanden<br />
1/4-2 BE (+ Fahrzeit)<br />
145
146<br />
Beratung, Psychosoziale<br />
Betreuung<br />
Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />
Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />
� Psychosoziale Hilfen bei Substitution<br />
� ambulante Behandlung (Nachrangigkeit, Abklärung anderer Kostenträger)<br />
� Suchtbegleitung/Motivationsförderung<br />
� Beratung <strong>und</strong> Begleitung zur Vorbereitung auf eine Therapie (ambulant <strong>und</strong><br />
� stationär)<br />
� Therapievermittlung<br />
� Begleitung von HIV/HCV positiven oder erkrankten Drogenkonsumenten<br />
� Beratung <strong>und</strong> Begleitung von Angehörigen <strong>und</strong> Bezugspersonen zur Vermeidung<br />
von co-abhängigem Verhalten<br />
� Psychosoziale Begleitung im Kontext Substitution (Gr<strong>und</strong>lage: Papier der<br />
LIGA)<br />
� Schuldnerberatung<br />
− Psychosoziale Beratung im Umfeld von Überschuldungssituationen<br />
� Psychosoziale Unterstützung in der Nachsorge, Vernetzung in Arbeit<br />
� Fachliche Unterstützung <strong>und</strong> Initiierung von Selbsthilfegruppen (Supervision)<br />
� Informationsvermittlung über Suchtstoffe, Suchtentstehung, Abhängigkeitsvermeidung<br />
in unterschiedlichen Ziel- <strong>und</strong> Betroffenengruppen<br />
* (In Ausnahmefällen kann von einer Kostenerstattung abgesehen werden<br />
nach Rücksprache mit der Kommune.)<br />
� Vermittlung von Kenntnissen zum Erkennen von Personen mit substanzbezogenen<br />
Störungen in unterschiedlichen Lebenswelten (<strong>Familie</strong>, Schule,<br />
Arbeitsplatz etc.)<br />
� Erkennen <strong>und</strong> Vermeiden von co-abhängigem Verhalten<br />
� Frühintervention bei riskantem Konsumverhalten<br />
� Institutionsberatung (Konzeptentwicklung, gelegentliche regelmäßige Begleitung<br />
während eines Prozesses.<br />
� Schulung von Multiplikatoren.<br />
vorhanden/nicht vorhanden<br />
ab 2–50 BE/jährlich<br />
mindestens 1 BE/14-tägig<br />
1 BE/14-tägig<br />
1 BE/wöchentlich<br />
1-2 BE/mtl.<br />
vorhanden<br />
1-2 BE<br />
bei Schulung <strong>und</strong> Seminaren ½-2 Tage<br />
max. (Kostenerstattung)*<br />
1-5 BE<br />
1-5 BE<br />
1-2 BE (1 x wöchentl./mtl.)
Vernetzung <strong>und</strong><br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Abklären von „Nahtstellen“ <strong>und</strong> Abgrenzungen zu Institutionen im Kontext<br />
Sucht<br />
− Justiz von Strafverfolgung bis Strafvollstreckung (keine Kooperation<br />
über fallbezogene Inhalte, Bescheinigung der Kontakte)<br />
− Psychiatrie, Medizin allgemein (Vorgaben z.B. Sozialberichte, Stellungnahmen)<br />
− Kostenträger (Sozialberichte)<br />
− <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
− Wohnungslosenhilfe<br />
− Arbeitsverwaltung<br />
� Erarbeiten von Kooperationsverträgen, Kontrakten<br />
� Beratung zur Orientierung im Hilfesystem der Kommune<br />
� Transparenz über allgemeine <strong>und</strong> spezifische Hilfeangebote<br />
� Sensibilisierung/Akzeptanzerhörung <strong>für</strong> die Thematik Sucht (bürgernahe<br />
Veröffentlichungen, Broschüren, Prospekte)<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
147
148<br />
Konzeptqualität � Definition der Leitziele, des Leitbildes (Selbstverständnis)<br />
− Teilhabe <strong>und</strong> Partizipation, Parteilichkeit<br />
� Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />
− Beratung, psychosoziale Betreuung<br />
− Sonstige <strong>Integration</strong>shilfen<br />
− Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />
− Vernetzung<br />
� Beschreibung der Hilfeziele<br />
− Vermeidung von süchtigem Verhalten<br />
− Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens auch mit kritischen Konsumgewohnheiten<br />
− Aufzeigen <strong>und</strong> Begleiten von Ausstiegshilfen <strong>und</strong> Vermittlung<br />
− Vermeidung von Co-Abhängigkeit<br />
− Förderung der Individualkompetenzen<br />
� Beschreibung der Methoden<br />
− Vorrang von partizipatorischen, resourcenorientierten Methoden<br />
� Beachtung von Gr<strong>und</strong>lagen fachlicher Standards der Suchthilfe (DHS,<br />
FDR, DGSS, Förderrichtlinien des Landes, Empfehlung des Landesarbeitskreis<br />
Suchtkrankenhilfe (LAGS),VABS, Akzept)<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
werden erfüllt
Eingangsqualität � Lage/Öffnungszeiten, (bedarfsorientierte) Terminvereinbarungen auch außerhalb<br />
der Öffnungszeiten<br />
� Beschreibung der Zugangsberechtigten<br />
− Mainzer Bürger<br />
− andere<br />
� Beschreibung spezifischer Zugangsangeboten <strong>für</strong> spezifische Zielgruppen<br />
− barrierefreier Zugang<br />
− Möglichkeit einer geschlechts- <strong>und</strong> kultursensiblen Beratung<br />
� Besondere Beratungszeiten/-formen, in Ergänzung zur face-to-face-<br />
Beratung<br />
− Telefonberatung<br />
− e-mail-Beratung (Anfragen, Chat)<br />
� Beschreibung des Zugangs <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>lagen über Vermittlung von<br />
Klienten anderer Träger<br />
− ASD, Schule, Gericht, Arbeitsverwaltung, Arbeitgeber, TÜV, Gericht,<br />
etc.)<br />
� Beschreibung der Kostenfreiheit<br />
� Beschreibung der Verschwiegenheitspflicht/Zeugnisverweigerungsrecht<br />
Beschreibung liegt vor<br />
>90 %<br />
Strukturqualität � Beschreibung der Räume/Anzahl/Größe/Ausstattung<br />
150<br />
− Anzahl<br />
− Größe<br />
− Ausstattung<br />
� Störungsfreie Beratung ist jederzeit möglich<br />
� Personal<br />
− Fachpersonal - Anzahl der Stellen/Einstufung/Arbeitszeit<br />
− vorhandene Fachleistungsst<strong>und</strong>en pro Jahr (ohne Differenzierung nach Tätigkeitsbereichen<br />
− (Mindestens 9 % der Nettoarbeitszeit einer Fachkraft (= Bruttoarbeitszeit ./.<br />
18 % persönliche Ausfallzeiten wie z.B. Urlaub, Krankheit))<br />
− Verwaltung (s. oben)<br />
− Sonstige<br />
� Zusatzqualifikation<br />
− suchtspezifische<br />
− andere<br />
� Teamsitzung/kollegiale Beratung<br />
� Supervision <strong>für</strong> die Fachkräfte<br />
� Fortbildungszeit/- budget<br />
− Anpassungsfortbildung<br />
− Qualifizierungsfortbildung<br />
� Beschreibung der Kommunikation- <strong>und</strong> Entscheidungswege (Organisationsdiagramm)<br />
� Arbeitsplatzbeschreibung<br />
− Schwerpunkte<br />
− Zuständigkeiten<br />
− Vertretungen<br />
− Fallverantwortungen<br />
liegt vor<br />
vorhanden<br />
Beschreibung liegt vor<br />
Beschreibung liegt vor<br />
mind.2 Std./wö./Fachkraft<br />
mind. 2 Std. mtl./Fachkraft (ab<br />
50% Vollzeitkräfte)<br />
mind. 2 T.p.a./Fachkraft<br />
nach Anforderung<br />
liegt vor<br />
liegt vor
Prozessqualität � Beschreibung der Abläufe in Beratungssettings<br />
− Fallverantwortung<br />
− Einzelberatung<br />
− Gruppenangebote<br />
− Therapeutische Methoden<br />
− Zielvereinbarung<br />
− Set <strong>und</strong> Setting<br />
− Komm-Struktur<br />
− Streetwork<br />
− Aufsuchende Arbeit<br />
� Verbindliche Kooperationen mit anderen Beratungsbereichen <strong>und</strong> anderen Leistungserbringern<br />
− Kliniken<br />
− Ambulanzen<br />
− Schuldenberatung (SPAZ, Caritasverband)<br />
− Beratungsdienste (thema-erziehen)<br />
� Mitarbeit bzw. Sitze in Gremien, Arbeitsgemeinschaften<br />
� Einbindung der Selbsthilfegruppen (Elternkreis, YES, AA, Blaues Kreuz, Kreuzb<strong>und</strong><br />
etc.)<br />
� Kurze Wartezeiten<br />
− Bereitschaftszeiten <strong>für</strong> junge Klienten <strong>und</strong> Klientinnen<br />
� Vorhalten <strong>und</strong> Pflege eines anerkannten (FDR/DHS) Erfasssystems (z.B: Infomaster,<br />
EBIS)<br />
� Weiterentwicklung der Konzeption (bei Bedarf nach Absprache mit dem Vereinbarungspartner)<br />
liegt vor<br />
vorhanden/nicht vorhanden<br />
vorhanden/nicht vorhanden<br />
vorhanden/nicht vorhanden<br />
Verträge liegen vor<br />
Beschreibung liegt vor<br />
Beschreibung liegt vor<br />
Wartezeit <strong>für</strong> Beratung in akuten<br />
Notfällen nicht mehr als ein Arbeitstag<br />
liegt vor<br />
findet statt<br />
151
Ergebnisqualität � Auswertung von klientenbezogenen, fallübergreifenden Ergebnissen<br />
152<br />
Fallübergreifende Ergebnisse<br />
− Anteil der Aufnahme von Neufällen (am Klientel mit Mehrfachkontakten)<br />
− Anteil der planmäßigen Beendigung im Verhältnis zur Gesamtzahl (der Klienten<br />
mit Mehrfachkontakten)<br />
− Anteil der Erstkontakte, die Mehrfachkontakte wurden<br />
− Haltequote insgesamt (alle abzgl. Abbrüche)<br />
− Betreuungsschlüssel<br />
Klientenbezogene Ergebnisse (Der Drogenhilfe liegt kein Verlaufserfassungssystem<br />
vor)<br />
− Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit<br />
− Abschluss von Entschuldungsmaßnahmen<br />
− Überführung in Entwöhnungsmaßnahmen<br />
− Vorbereitung von Entwöhnungsmaßnahmen<br />
− Haltequote nach 6 Monaten in der Nachsorge<br />
− Haltequote nach 6 Monaten in der Suchtberatung<br />
� Jährliche Dokumentation der Beratungsarbeit<br />
� Klientenbefragung/Nutzeranalyse (standardisiertes abgesprochenes Design)<br />
� Zielgruppenbezogene, quantitative <strong>und</strong> qualitative Dokumentation von<br />
− Präventionsarbeit<br />
− Vernetzungsarbeit<br />
− Öffentlichkeitsarbeit<br />
− Fachkontakte<br />
� Beschreibung des Ressourceneinsatzes<br />
− verantwortlicher Umgang mit Beratungszeiten<br />
liegt vor/liegt nicht vor<br />
BRÜCKE CV<br />
30–35 % 60–65%<br />
18–23 % 25–30%<br />
25–30 % 50–55%<br />
ca. 80 % ca. 70%<br />
x % x %<br />
N N<br />
N N<br />
3–4 % 12–15%<br />
9–11 % 12–15%<br />
x % x %<br />
x % x %<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor<br />
liegt vor
Anhang 4: Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
1. Präambel<br />
Leistungsvereinbarung<br />
zwischen der<br />
Stadt Mainz<br />
<strong>und</strong><br />
den Trägern von integrierten Ehe-, <strong>Familie</strong>-,<br />
Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen<br />
Die Allgemeine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />
im <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereich der Stadt Mainz wurde von den unterzeichnenden<br />
Vereinbarungspartnern abgeschlossen. Sie dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die vorliegende Leistungsvereinbarung.<br />
Die Leistungsvereinbarung soll der Sicherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität von Beratungsleistungen<br />
dienen. Eine kostengünstige <strong>und</strong> bedarfsgerechte Angebotsstruktur wird<br />
durch eine optimale Anpassung von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage erreicht.<br />
Die Stadt Mainz muss durch die Einrichtungen mittels eines qualifizierten Berichtswesens in<br />
die Lage versetzt werden wirkungsorientiert <strong>und</strong> im Dialog mit den freien Trägern zu steuern.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wirken die Vereinbarungspartner darauf<br />
hin, dass jede bzw. jeder Berechtigte zeitnah <strong>und</strong> umfassend beraten wird. Die Erziehungsberatung<br />
<strong>und</strong> Ehe- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung soll qualifizierte Unterstützung in Erziehungs-<br />
wie Beziehungsfragen anbieten. Die Lebensberatung soll qualifizierte Beratung <strong>für</strong><br />
Erwachsene anbieten, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden oder soziale Problemlagen<br />
zu bewältigen haben.<br />
Inhalte der Beratungsangebote sind in den Leistungsbeschreibungen definiert. Die Leistungsbeschreibungen<br />
wurden in Kooperation mit den Einrichtungsträgern erarbeitet <strong>und</strong> beruhen<br />
auf festgelegten Qualitätsstandards. Sie sind als Anlage Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
Jede Beratungsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben Wege zu finden, dass im<br />
Gesamtbereich der Stadt Mainz die Ziele der Barrierefreiheit, der Genderfrage <strong>und</strong> der Interkulturalität<br />
sichergestellt werden.<br />
3. Vereinbarungspartner<br />
(1) Die Stadt Mainz ist als öffentlicher Leistungsträger Vertragspartner der Träger von Beratungsstellen.<br />
Leistungserbringer <strong>und</strong> Träger von Beratungsstellen sind: Caritas –<br />
Verband Mainz e.V.; Deutscher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong> Mainz e.V.; Diakonisches Werk<br />
Mainz – Bingen; Evangelische Dekanate Mainz – Ingelheim – Oppenheim; <strong>Kinder</strong>-<br />
153
schutzzentrum Mainz e.V.; Sozialdienst Katholischer Frauen Mainz e.V.; Verband alleinerziehender<br />
Mütter <strong>und</strong> Väter Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />
(2) Erst bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen können Einzelleistungsvereinbarungen<br />
mit den Trägern oder den Trägerverbünden von integrierten Beratungsstellen<br />
abgeschlossen werden, wenn<br />
– die unter (1) genannten Träger von Beratungsstellen den Leistungsbeschreibungen<br />
der Leistungsgruppen 1–4 zugestimmt haben<br />
– <strong>und</strong> ausreichendes Fachpersonal gewährleisten (3 Vollzeitäquivalent), das sich<br />
durch seine Multiprofessionalität im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden<br />
auszeichnet. Mindestens je eine Vollzeitäquivalentstelle aus den Gr<strong>und</strong>berufen Diplom-Psychologie,<br />
Diplom-Sozialpädagogik oder Diplom-Sozialarbeit sind abzudecken;<br />
– oder durch den Zusammenschluss im Trägerverb<strong>und</strong> das geforderte Fachpersonal<br />
(3 Vollzeitäquivalent) sichern, das sich durch seine Multiprofessionalität im Hinblick<br />
auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden auszeichnet. Mindestens je eine Vollzeitäquivalentstelle<br />
aus den Gr<strong>und</strong>berufen Diplom-Psychologie, Diplom-Sozialpädagogik oder<br />
Diplom-Sozialarbeit sind abzudecken.<br />
(3) Im Rahmen der Einzelverhandlungen zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern können<br />
in fachlich <strong>und</strong>/oder rechtlich begründeten Fällen zeitlich befristete Übergangsregelungen<br />
<strong>und</strong> Übergangsfristen bezüglich der Bedingungen der Fachberufestruktur<br />
vereinbart werden. Dies gilt ausschließlich <strong>für</strong> das bereits vorhandene Fachpersonal.<br />
(4) Unabhängig davon können neue Vereinbarungspartner dieser Leistungsvereinbarung<br />
jederzeit beitreten soweit sie die Leistungsbeschreibung akzeptieren <strong>und</strong> die genannten<br />
Bedingungen des geforderten Fachpersonals erfüllen.<br />
(5) Ein Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung wird jedoch durch die vorliegende<br />
Rahmenvereinbarung nicht begründet.<br />
4. Leistungen der integrierten Beratungsstellen <strong>und</strong> Zielgruppen<br />
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen der integrierten Beratungsstellen<br />
<strong>für</strong> die Leistungsgruppen 1–3 richten sich vornehmlich an Mütter <strong>und</strong> Väter <strong>und</strong> je nach<br />
Ausgestaltung der zu erbringenden Leistung an andere Erziehungsberechtigte <strong>und</strong> Personen<br />
aus den Umfeld der <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong>/oder junge (erwachsene) Menschen, die durch Beratung <strong>und</strong><br />
Hilfestellung ihre Erziehungskompetenz <strong>und</strong> Bindungsfähigkeit besser wahrzunehmen versuchen,<br />
bzw. Unterstützung in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> in Fragen der Lebensführung<br />
benötigen. Die Leistungen der Leistungsgruppe 4 richten sich an Paare <strong>und</strong><br />
Einzelpersonen, die in Konflikten, Krisen <strong>und</strong> sozialen Angelegenheiten Beratung <strong>und</strong> Hilfestellung<br />
suchen. Die beraterische Unterstützungsleistung ist gr<strong>und</strong>sätzlich ressourcenorientiert.<br />
4.1. Beratung<br />
Die Beratungsleistungen sind nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialhilfe als ein<br />
niedrigschwelliges Angebot ausgestaltet. Bei der Leistungsgruppe 1 wird die Beratungsleistung<br />
als ein Angebot des Fachteams der integrierten Beratungsstelle vorgehalten <strong>und</strong> kommt<br />
durch Annahme der Leistungsberechtigten <strong>und</strong>/oder deren Nachfragen zustande. Für die<br />
Leistungsgruppen 1–4 bestimmt sich die Beratungsleistung neben dem Bek<strong>und</strong>en der Leistungsberechtigten<br />
<strong>und</strong> der Einschätzung der beteiligten Fachkräfte durch das dialogische<br />
Verfahren zwischen den Beteiligten, um die Intention des Beratungsersuchens zu erfassen<br />
<strong>und</strong> durch die Festlegung der Beratungsziele eine entsprechende Zielvereinbarung formulieren<br />
zu können.<br />
154
Wesentlich <strong>für</strong> jede zu erbringende Beratungsleistung in den Leistungsgruppen 1–4 ist die<br />
Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten, die gewährleistet, dass die integrierten Beratungsstellen<br />
die jeweilige Beratung so individuell wie möglich <strong>und</strong> erforderlich <strong>für</strong> den Einzelfall gestalten<br />
können. Zu differenzieren ist zwischen Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung, längerfristige<br />
Beratung <strong>und</strong> therapeutischer Leistung.<br />
4.2. Beratungsleistung als präventives Angebot<br />
Die Beratungsstellen verstehen ihre Angebote insbesondere auch als präventive Angebote,<br />
die gerade nicht erst dann zum Einsatz kommt, wenn bereits eine Manifestation von Konfliktlagen<br />
entstanden ist, sondern gezielt durch Vermeidung von Konfliktlagen im Vorfeld wirksam<br />
werden. Dies wird sichergestellt durch eine gute Vernetzung im Sozialraum <strong>und</strong> dem<br />
Bekanntheitsgrad der jeweiligen Beratungsstelle. Ansprechpartner sind daher neben Ratsuchenden<br />
vor allem der Allgemeine Sozialdienst <strong>und</strong> die <strong>Jugend</strong>gerichtshilfe des <strong>Jugend</strong>amtes,<br />
Gemeinwesenprojekte, Schulen <strong>Kinder</strong>tagesstätten, Schuldnerberatung, andere Beratungsdienste,<br />
Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe <strong>und</strong> Vereine.<br />
5. Qualitätssicherung<br />
Die Qualitätssicherung garantiert den Vertragspartnern eine transparente, kontrollierbare <strong>und</strong><br />
steuerbare Erfassung von Leistungen.<br />
Die Konzeptqualität, die Struktur-, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität der Beratungen in den Leistungsgruppen<br />
1–4 sind in ihren unterschiedlichen Qualitätsdimensionen in der Leistungsbeschreibung<br />
konkretisiert. Die Erfüllung der formulierten Standards wird in angemessenen<br />
Methoden erfasst <strong>und</strong> schriftlich dokumentiert. Im wesentlichen ist darauf zu achten, dass die<br />
integrierten Beratungsstellen über ausreichendes Fachpersonal verfügen (3 Vollzeitäquivalente),<br />
das sich durch seine Multiprofessionalität im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden<br />
auszeichnet (siehe hierzu Punkt 9 dieser Dokumentation, Team einer integrierten<br />
Beratungsstelle (EB/EFL).<br />
Die Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren aus der Leistungsbeschreibung zur Qualitätssicherung sind<br />
verbindlich.<br />
6. Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Stadt Mainz erfolgt mittels eines Punktwertsystems<br />
(siehe Punkt 10 dieser Dokumentation). Dazu wird das Gesamtbudget, das jeweils<br />
jährlich <strong>für</strong> alle Beratungsstellen des Beratungsbereiches zur Verfügung steht, in zwei<br />
Budgets aufgeteilt.<br />
Budget 1 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Kostenarten bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
80 %.<br />
Budget 2 trägt zur Finanzierung der Beratungsstellen über die Punktbewertung von ausgewählten<br />
Wirkungsmerkmalen bei. Der Anteil am Gesamtbudget des Beratungsbereiches beträgt<br />
20 %.<br />
In entsprechenden Tabellen werden <strong>für</strong> jedes festgelegte Merkmal unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Ausprägung <strong>und</strong> Verwendung von Verarbeitungsregeln die gültigen Punktzahlen<br />
ermittelt <strong>und</strong> in eine gesonderte Spalte übertragen. Die Punktzahlen dieser Spalte ergeben<br />
<strong>für</strong> jede der beiden voneinander unabhängigen Tabellen je eine Punktsumme, die die<br />
Gr<strong>und</strong>lage der finanziellen Leistungsansprüche einer Beratungsstelle bilden.<br />
Vor der Berechung des Budgets 1 steht eine Überprüfung des Anteils der Fallzahlen aus<br />
dem Stadtgebiet Mainz: Die Anzahl der Fälle im Betrachtungszeitraum, in denen die Bera-<br />
155
tungsstelle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger berät, die nicht aus der Stadt Mainz kommen, soll 10 %<br />
an der Gesamtzahl der Fälle nicht überschreiten. Im Falle eines höheren Anteils dieser Fälle<br />
findet ein anteiliger Abzug von der Punktsumme der Beratungsstelle statt, der genau dem<br />
Anteil der Überschreitung (in Prozentpunkten) entspricht. Der Eurogegenwert dieses Abzugs<br />
wird von der Stadt Mainz einbehalten. Jede Beratungsstelle erhält schließlich denjenigen<br />
Anteil am Budget 1, der auch den Anteil der Punktsumme der Tabelle 1 an der Gesamtpunktzahl<br />
aller Beratungsstellen des Beratungsbereiches ausmacht; abzüglich eines etwaigen<br />
Anteils wegen Beratung von mehr als 10 % Nicht-Mainzer.<br />
Die Verteilung des Budgets 2 erfolgt entsprechend. Allerdings gilt bei der Verteilung des<br />
Budgets 2 folgende Besonderheit: Sollte die erreichte Gesamtpunktzahl einer Beratungsstelle<br />
(vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl) kleiner als 3 sein, so wird in der<br />
Gesamtberechnung der Verteilung die Punktzahl 3 (vor der Multiplikation mit der Beratungsstellenkennzahl)<br />
<strong>für</strong> die Beratungsstelle angenommen. Die betreffende Beratungsstelle erhält<br />
den Anteil am Budget 2, der ihr aufgr<strong>und</strong> der tatsächlich erreichten Punktzahl zusteht. Der<br />
Differenzanteil zum Punktwert 3 fällt der Stadt Mainz zu. Bei negativem Punktwert erhält die<br />
Beratungsstelle die Punktzahl 0 <strong>und</strong> die Stadt Mainz die Punktzahl 3.<br />
Die Aufteilung der vorhandenen Mittel in Budget 1 (80 %) <strong>und</strong> Budget 2 (20 %) erfolgt ab<br />
dem 1. Januar 2005. Da bis zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> die Wirkungsorientierung noch keine<br />
Kennzahlen vorliegen, werden die finanziellen Mittel nach dem Verteilungsmodus des Jahres<br />
2004 ausgezahlt, allerdings ausgewiesen in zwei Budgets. Im Herbst 2005 erfolgt erstmals<br />
eine Auswertung der dokumentierten Daten hinsichtlich der Wirkungsmerkmale <strong>und</strong> auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage eine Berechnung des Budgets 2 <strong>für</strong> das folgende Jahr.<br />
Als Anlage 3 zu dieser Leistungsvereinbarung sind die maßgeblichen Punktwerttabellen zur<br />
Vereinbarung über die Finanzierung der Beratungsleistungen beigefügt. Die Anlage enthält<br />
weiterhin Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Berechnungsmodi zu den Punktwerttabellen.<br />
7. Berichtswesen<br />
Die Leistungsanbieter weisen durch einen jährlich zu erstellenden qualifizierten Bericht die<br />
von ihnen erbrachten Beratungsleistungen sowie die erzielten Ergebnisse nach. Der Bericht<br />
ist spätestens zum 31. März des Folgejahres dem <strong>Jugend</strong>amt der Stadt Mainz vorzulegen.<br />
Inhaltlich orientiert sich der Bericht an den in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen<br />
Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren.<br />
Für die unter Ziffer 6 beschriebene Finanzierung ist es erforderlich, dass der erste Bericht <strong>für</strong><br />
den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. September 2005 erstellt <strong>und</strong> bis 31. Oktober 2005 dem<br />
<strong>Jugend</strong>amt vorgelegt wird. Auf der Gr<strong>und</strong>lage der sich daraus ergebenden Zahlen erfolgt<br />
erstmals <strong>für</strong> das Jahr 2006 eine Berechnung <strong>und</strong> Aufteilung der finanziellen Mittel.<br />
8. Salvatorische Klausel<br />
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung<br />
Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als<br />
vereinbart, welche dem Sinn <strong>und</strong> Zweck entspricht <strong>und</strong> was vereinbart worden wäre, wenn<br />
man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte.<br />
9. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer<br />
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung am 1. Oktober 2004 in Kraft. Sie<br />
ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die ab 1. Januar 2005 zu verhandelnden Einzelleistungsvereinbarungen mit<br />
den Trägern bzw. Trägerverbünden. Sie gilt in der vorliegenden Form bis zur einvernehmlichen<br />
Fortschreibung durch die Vereinbarungspartner oder bis zum Widerruf durch eine der<br />
156
eteiligten Parteien. Ein Widerruf ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende des<br />
jeweiligen laufenden Kalenderjahres durch einen der Vertragspartner möglich. In spätestens<br />
fünf Jahren ist die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Ziel eines neuen Abschlusses<br />
zu überarbeiten.<br />
Zur Weiterentwicklung der vorliegenden Leistungsvereinbarung wird mindestens ein Mal im<br />
Jahr in einem dialogischen Verfahren ein gemeinsamer Austausch zwischen den Trägern<br />
von integrierten Ehe-, <strong>Familie</strong>-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen <strong>und</strong> der Verwaltung<br />
durchgeführt.<br />
Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1, wie benannt) kann bei Bedarf neu verhandelt bzw.<br />
festgeschrieben werden, ohne dass es zu Veränderungen der Leistungsvereinbarung bedarf.<br />
Ergänzende <strong>und</strong> abweichende Absprachen, sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
Mainz, den _________________<br />
157
Leistungsbeschreibung Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
Vorbemerkung:<br />
Neben der Ausdifferenzierung von Erziehungsberatung <strong>und</strong> Ehe-<br />
<strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung mit den Schwerpunkten Sexualität, Part-<br />
nerschaft, Beziehungsprobleme zwischen Eltern <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n,<br />
Verhaltensstörungen, Trennung <strong>und</strong> Scheidung <strong>und</strong> die Bewälti-<br />
gung dieser Folgen, gilt es, das Beratungsangebot Lebensbera-<br />
tung zu konkretisieren. Dazu gehören allgemeine Fragen der<br />
Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung, die als niedrigschwellige, präventiv<br />
orientierte Beratung <strong>für</strong> Erziehungsberechtigte, junge Menschen<br />
<strong>und</strong> andere Personen im Lebensumfeld des Kindes angeboten<br />
wird <strong>und</strong> bei denen es weniger um umfassende Problemlagen<br />
als um die frühzeitige Klärung, Aufklärung <strong>und</strong> Anleitung in all-<br />
gemeinen Erziehungsfragen geht. Als Schwerpunkte in der Ar-<br />
beit sind zu verstehen: Informationsvermittlung, Problemdefiniti-<br />
on, Problemeinordnung, Aktivierung von Selbsthilfekräften <strong>und</strong><br />
Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit gepaart mit dem Aufzeigen<br />
unterschiedlicher Sicht- <strong>und</strong> Verhaltensweisen. Die Lebensbera-<br />
tung umfasst die Beratung <strong>für</strong> Erwachsene in besonderen Le-<br />
benslagen <strong>und</strong> sozialen Problemlagen.<br />
Die Unterstützung in Erziehungs- <strong>und</strong> Beziehungsfragen <strong>und</strong> die<br />
Bewältigung individueller Problemlagen sind Voraussetzung <strong>für</strong><br />
eine gelingende Erziehung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> Gestaltung des Le-<br />
bensalltags von Erwachsenen. In Beratungsbereichen, die die<br />
Erziehung<br />
von <strong>Kinder</strong>n zum Gegenstand haben <strong>und</strong> die sich mit der Wahr-<br />
nehmung von Verantwortung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> befassen, sind die Ge-<br />
währleistung des Kindeswohls, die Rechte der <strong>Kinder</strong> auf eine<br />
ihrem Entwicklungsstand entsprechende Beteiligung <strong>und</strong> Bera-<br />
tung in Not- <strong>und</strong> Konfliktsituationen im Sinne des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Jugend</strong>hilfegesetzes zu beachten. In Beratungskontexten, die<br />
Problemlagen von Erwachsenen betreffen, gilt es im Blick zu<br />
halten, ob <strong>und</strong> inwieweit die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n durch die-<br />
se Problemlagen belastet sind <strong>und</strong> zur Gewährleistung ihrer Er-<br />
ziehung weitergehende Hilfen angeboten, bzw. Maßnahmen zu<br />
ihrem Schutz ergriffen werden müssen.<br />
Für die Leistungsadressaten sind transparente <strong>und</strong> eindeutige<br />
Angebotsstrukturen zu schaffen. Der Träger der öffentlichen Ju-<br />
gend- <strong>und</strong> Sozialhilfe hat in diesem Kontext <strong>für</strong> die Ehe-, Famili-<br />
en-, Lebens – <strong>und</strong> Erziehungsberatung eine Gewährleistungs-<br />
pflicht.<br />
Hinsichtlich der Erfassung <strong>und</strong> der Falldokumentation gilt folgen-<br />
de Regelung: Ergeben sich Schnittstellen zwischen <strong>und</strong> Über-<br />
schneidungen von mehreren Leistungsbereichen innerhalb eines<br />
Falles oder erfolgt ein Wechsel des Beratungsschwerpunktes,<br />
wird der Fall dem Leistungsbereich zugeordnet in dem der<br />
Schwerpunkt der Beratung liegt. D.h. <strong>für</strong> den die überwiegende<br />
Beratungszeit aufgewendet wird.<br />
159
Allgemeine<br />
Beschreibung<br />
Leistungen der<br />
Beratungsstelle<br />
Kontaktaufnahme /<br />
Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />
160<br />
Ausdifferenzierung Kennziffern<br />
RAHMENBEDINGUNGEN EINER INTEGRIERTEN BERATUNGSSTELLE<br />
(In dieser Tabelle werden die Leistungen beschrieben, die <strong>für</strong> alle oder die entsprechend<br />
kenntlich gemachten Leistungsreiche identisch sind, um Doppelnennungen<br />
zu vermeiden)<br />
LEISTUNGSGRUPPE 1: ALLGEMEINE FRAGEN DER ERZIEHUNG UND ENTWICKLUNG<br />
LEISTUNGSGRUPPE 2: INFORMATION, BERATUNG UND BEGLEITUNG BEI PARTNER-<br />
SCHAFT, TRENNUNG UND SCHEIDUNG SOWIE AUSÜBUNG DER PERSONENSORGE<br />
LEISTUNGSGRUPPE 3: ERZIEHUNGSBERATUNG ALS HILFE ZUR ERZIEHUNG<br />
LEISTUNGSGRUPPE 4: LEBENSBERATUNG AUßERHALB DES SGBVIII<br />
LEISTUNGSGRUPPEN 1–4<br />
� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />
− Informationsgespräche (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />
Gruppen)<br />
− Im Einzelfall Beratung über Medien möglich (Internet, Fax, Telefon)<br />
− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />
Gruppen)<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− bis 5 Beratungskontakte mit darunter mindestens<br />
1 Beratungskontakt zu 3 Beratungstakten<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten
Längerfristige<br />
Beratung<br />
Leistungsgruppen 2–4<br />
� Lebensberatung <strong>für</strong> verschiedene Personengruppen<br />
− Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Themen<br />
− Bearbeitung von Problemen <strong>und</strong> Konflikten<br />
− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />
− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />
− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />
− Aufbau/Stabilisierung der Motivation zur Inanspruchnahme indizierter<br />
sozialer Unterstützungsleistungen<br />
− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />
− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />
− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />
Gruppen)<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− ab 6 Beratungskontakte mit mindestens 3<br />
Beratungstakten<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten 1<br />
1 Die Durchführung der Erhebung erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der tatsächlichen Beratungszeit in Zeittakten von 10 Minuten. Eine Beratungskontakt, der beispielsweise<br />
50 Minuten umfasst wird somit als 5 Zeittakte dokumentiert. Den Zeittakten im direkten Kontakt sind Zeiten zu fallbezogenen Tätigkeiten zugeordnet. (z.B. Vor- <strong>und</strong><br />
Nachbereitung, Dokumentation, Hilfeplangespräche, Supervision, Telefonate, Abstimmung mit den Beteiligten etc.). Die zugeordnete Zeit <strong>für</strong> fallbezogene Tätigkeiten<br />
orientiert sich in den Leistungsgruppen 1–3 am Grad der Kindeswohlgefährdung <strong>und</strong> bei der Leistungsgruppe 4 am Grad der Eigen- <strong>und</strong>/oder Fremdgefährdung.<br />
Es werden folgende Verhältnisse von Beratungszeiten zu zugeordneter sonstiger fallbezogener Bearbeitungszeit festgelegt:<br />
Fälle, in denen eine eindeutige Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung vorliegt: 1:2<br />
Fälle, in denen eine Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung vermutet wird: 1:1<br />
Fälle, in denen eine Kindeswohlgefährdung bzw. Eigen- oder/<strong>und</strong> Fremdgefährdung nicht besteht: 1:0,5<br />
161
Therapeutische<br />
Leistungen<br />
Krisenintervention /<br />
Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />
162<br />
LEISTUNGSGRUPPEN 3 + 4<br />
� Lebensberatung als therapeutische Leistung (intensiver Prozess)<br />
− Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Themen<br />
− Bearbeitung von Problemen <strong>und</strong> Konflikten<br />
− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />
− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />
− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />
− Aufbau/Stabilisierung der Motivation zur Inanspruchnahme indizierter<br />
sozialer Unterstützungsleistungen<br />
− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />
− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />
− Beratung <strong>und</strong> Anleitung (Face to Face, Einzelpersonen, Paare, <strong>Familie</strong>,<br />
Gruppen)<br />
Leistungsgruppen 2 – 4<br />
� Krisenintervention<br />
− Kurzfristige adhoc-Intervention<br />
− Minderung von aktuellem subjektiv empf<strong>und</strong>enen Druck<br />
− Abwendung akuter Gefährdung<br />
− Klärung weiterer Schritte<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />
Fußnoten)<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />
Fußnoten)
Konzeptqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />
� Definition der Leitziele, des Leitbildes (Selbstverständnis)<br />
− Teilhabe <strong>und</strong> Partizipation, Parteilichkeit<br />
� Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Kontaktaufnahme/Erst- <strong>und</strong> Kurzberatung<br />
� Beschreibung der Hilfeerbringung:<br />
− Gemeinsame Zielvereinbarung, Zielanpassung <strong>und</strong> Überprüfung der<br />
Zielerreichung<br />
− Angemessene Qualifikation der Fachkräfte <strong>und</strong> ausreichende personelle<br />
Ausstattung<br />
� Beachtung von fachlichen Standards von Beratung<br />
� Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD<br />
− Die Beratungsleistung wird von den Beratungsstellen vorgehalten.<br />
− Der ASD informiert zielgerichtet über die Angebote der Beratungsstellen<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
163
Eingangsqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />
164<br />
� Beschreibung der Zugangsberechtigten<br />
− Mainzer Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
− Andere<br />
� Beschreibung der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen:<br />
− Dialogisches Verfahren zwischen Leistungsberechtigten <strong>und</strong> Fachkräften<br />
− Zuzüglich <strong>für</strong> die Leistungsgruppen 2 – 4:<br />
− Bek<strong>und</strong>ung des Hilfebedarfs durch die Leistungsberechtigten<br />
− Einschätzung der beteiligten Fachkräfte<br />
− Dialogisches Verfahren zwischen Leistungsberechtigten <strong>und</strong> Fachkräften<br />
� Beschreibung spezifischer Zugangsangebote <strong>für</strong> spezifische Zielgruppen<br />
− Barrierefreier Zugang (als mittel- bis langfristige Zielperspektive)<br />
− Geschlechts- <strong>und</strong> kultursensible Beratung<br />
− Erreichbarkeit mit öffentlichern Verkehrsmitteln ist gewährleistet<br />
− Der freie Zugang zur Einrichtung ist <strong>für</strong> die Zielgruppen ohne Leistungsgewährung<br />
durch die Fachämter gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> kostenfrei<br />
möglich<br />
− Die Beratungsstelle ist im Sozialraum bekannt <strong>und</strong> mit anderen Institutionen<br />
gut vernetzt, um den Zugang zu erleichtern<br />
− Lage/Öffnungszeiten, (bedarfsorientiert) Terminvereinbarungen auch<br />
außerhalb der Öffnungszeiten möglich<br />
� > 90 %<br />
� < 10 %<br />
� Ja / Nein<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt
Strukturqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />
� Beschreibung der Räume/Anzahl/Größe/Ausstattung<br />
− Die Ausstattung der Einrichtung gewährt störungsfreie Einzelberatung<br />
� Beschreibung der fachlichen Standards des Personals der Beratungsstelle<br />
− Für die Leistung der Beratungsstelle liegen schriftliche Leistungs- <strong>und</strong> Leitungsprinzipien<br />
vor<br />
− Arbeitsplatzbeschreibung (Schwerpunkte / Zuständigkeiten / Vertretungen /<br />
Fallverantwortungen) mit prozentualem Anteil <strong>für</strong> fallübergreifende Tätigkeiten<br />
− Die Beratungsstelle verfügt über Fachpersonal, das sich durch seine Multiprofessionalität<br />
im Hinblick auf seine Ausbildung <strong>und</strong> Methoden auszeichnet<br />
− Anzahl der Stellen/Einstufung/Vollzeitäquivalenz des vorhandenen Fachpersonals<br />
pro Jahr (ohne Differenzierung der Tätigkeitsbereiche)<br />
− Beratungsspezifische Zusatzqualifikationen der Fachkräfte, durch eine wissenschaftlich<br />
<strong>und</strong> fachlich anerkannte, auf das Arbeitsfeld bezogene beraterische,<br />
psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatzqualifikation<br />
− Geeignete Zusatzfachkräfte, entsprechend den Angaben <strong>und</strong> andere Personen,<br />
die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit<br />
geeignet sind<br />
− Nicht festangestellte Beratungsfachkräfte in Form von konsiliarischer Mitarbeit<br />
<strong>und</strong> Mitarbeit in Einzelfallarbeit oder in Projekten (Arzt, Jurist <strong>und</strong> andere<br />
Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse geeignet<br />
sind)<br />
− Angaben zum Verwaltungspersonal im Sinne von Regiearbeiten / Kosten<br />
� Teamsitzungen <strong>und</strong> kollegiale Beratung ist gewährleistet<br />
� Supervision ist gewährleistet<br />
� Jährliches Fortbildungskontingente der Fachkräfte<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
Dipl.Psych., Dipl. SozA, Dipl. Soz.Päd. (obligatorisch<br />
3 VZÄ – inte. Beratungsst.), davon mindestens<br />
je 1 VZÄ aus den Gr<strong>und</strong>berufen Dipl.Psych.,<br />
Dipl.SoaA. bzw. Dipl.Soz.Päd.<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
z.B.-Päd., Dipl. Heilpäd., <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichenpyschotherapeut<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
Maximalgrenze von 10 % der bezuschussten Personalkosten<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
Mindestens 0,5 Stelle pro Beratungsstelle <strong>und</strong><br />
höchstens 0,33 Stellen pro Beratungsfachkraft<br />
(VZÄ)<br />
� Mindestens 2 Std. / wö./Fachkraft<br />
� Mindestens 2 Std./mtl./Fachkraft (ab 50% Vollzeitkraft)<br />
� Ja / Nein<br />
165
Prozessqualität Leistungsgruppen 1 – 4<br />
166<br />
� Beschreibung der fallbezogenen Beratungssettings:<br />
− Die Beratungstermine können mit den Ratsuchenden flexibel gestaltet werden<br />
− Die Beratungstermine sollen auch im Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />
stattfinden können<br />
− Kurze Wartezeit <strong>für</strong> die Ratsuchenden<br />
− Die Beratungsstelle arbeitet mit kompetenten Eltern als niedrigschwellige<br />
Prozessbegleiter zusammen (→ ehrenamtlich)<br />
− Schutz der Vertrauensbeziehung<br />
− Methodenvielfalt<br />
− Fachliche Unabhängigkeit bei der Durchführung der Aufgaben<br />
− Ressourcenorientierung<br />
− Ressourcenaktivierung<br />
� Beschreibung der fallübergreifenden Beratungssettings:<br />
− Die Beratungsstelle ist <strong>für</strong> Ratsuchende zu bestimmten Zeiten in der Woche<br />
geöffnet<br />
− Die Beratungsstelle bietet ausreichend niedrigschwellige Angebote an<br />
durch Präsenz im Sozialraum (→ Gehstruktur)<br />
− Die Beratungsstelle bietet ein Mindestkontingent an St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Beratung<br />
an, die außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten liegen (Dienstleistungsabend)<br />
− Entwicklung der Konzeption<br />
− Strukturierte Vernetzung im Sozialraum<br />
− Gremienarbeit zur Vernetzung<br />
− Gruppenarbeit<br />
− Zuzüglich <strong>für</strong> die LEISTUNGSGRUPPE 3:<br />
− Die Beratungsstelle trägt aktiv zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches<br />
auf Erziehungsberatung im Sinne der Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen öffentlichen <strong>Jugend</strong>hilfeträger <strong>und</strong> Beratungsdiensten bei.<br />
− Hilfeplanung aufgr<strong>und</strong> der Feststellung längerfristigen Hilfebedarfs (als Anhaltspunkt<br />
gilt: mehr als 5 Beratungskontakte oder Beratungszeitraum länger<br />
als 3 Monate)<br />
� Ja/ Nein<br />
� Nachverhandlungen<br />
� Ja / Nein<br />
� ASD, JGH, Gemeinwesenprojekte, Schulen, <strong>Kinder</strong>tagesstätten,<br />
Schuldnerberatung, andere Beratungsdienste,<br />
Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe, Vereine
Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Ermittlung der<br />
Ergebnisqualität<br />
ALLGEMEINE<br />
BESCHREIBUNG<br />
Leistungen der<br />
Beratungsstelle<br />
Kontaktaufnahme /<br />
Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />
� Beschreibung der Auswertungskriterien<br />
− Auswertung der vom ASD zugewiesenen Fälle nach Gesamtzahl <strong>und</strong><br />
Zielerreichungen<br />
− Befragung der Leistungsadressaten<br />
− Zielvereinbarung<br />
− Zwischenreflexion <strong>und</strong> Auswertung mit den Leistungsadressaten<br />
− Zuordnung zu den beratenen Personen<br />
LEISTUNGSGRUPPE 1<br />
� Ja / Nein<br />
o Ja / Nein<br />
o Ja / Nein<br />
o Vereinbart / Nicht Vereinbart<br />
o Ja / Nein<br />
o Einzelperson / Anzahl der Personen<br />
AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />
(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 1<br />
beschrieben)<br />
Allgemeine Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
� Clearing/Motivationsklärung/Vermittlung/Information/Prävention<br />
− Angebot in frühen Konfliktphasen zur Vermeidung von Manifestation<br />
der Konflikte<br />
− Stärkung von Erziehungskompetenzen durch Vermittlung von Information<br />
− Aktivierung der elterlichen Eigenverantwortung <strong>und</strong> Selbsthilfe<br />
− Unterstützung von Erziehungskompetenzen<br />
− Förderung der elterlichen Problemlösekompetenz<br />
− Fallbezogene <strong>und</strong> fallunspezifische Beratungsangebote an Personenkreis<br />
„Pädagogische Fachkräfte <strong>und</strong> sonstige Personen aus dem Lebensumfeld<br />
der <strong>Kinder</strong>“<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />
Fußnoten)<br />
− Beratungskontakte unter 3 Beratungstakten<br />
sind möglich<br />
167
Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Prävention (primär/sek<strong>und</strong>är)<br />
� Beschreibung der Hilfeerbringung:<br />
− Erziehungskompetenz wird durch Angebote der Beratung, <strong>Familie</strong>nbildung,<br />
<strong>Familie</strong>nfreizeit <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nerholung gefördert<br />
− Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Aufgaben regelt ansonsten das Landesrecht<br />
Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen<br />
168<br />
− Mütter, Väter<br />
− Andere Erziehungsberechtigte <strong>und</strong> Personen aus dem Lebensumfeld<br />
der <strong>Kinder</strong><br />
− Junge Menschen<br />
� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen des Beratungs- <strong>und</strong> Informationsbedarf<br />
in allgemeinen Fragen der Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung junger<br />
Menschen:<br />
− Mütter, Väter <strong>und</strong> andere Erziehungsberechtigte sollen ihre Erziehungsverantwortung<br />
besser wahrnehmen<br />
− Eltern sollen ihre Problemlösekompetenz weiter entwickeln<br />
− Junge Menschen sollen auf Ehe-, Partnerschaft <strong>und</strong> das Zusammenleben<br />
mit <strong>Kinder</strong>n vorbereitet werden<br />
� Beschreibung der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen:<br />
− Die Voraussetzungen liegen vor, wenn durch Angebot des Fachteams<br />
<strong>und</strong> Annahme des Leistungsberechtigten sowie auf Nachfrage Leistungen<br />
erbracht <strong>und</strong> angeboten werden<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Ja / Nein
Prozessqualität � Beschreibung der fallübergreifenden/fallunspezifischen Tätigkeiten:<br />
− Präventive Elternarbeit<br />
− Themenspezifische Fortbildung <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte<br />
− Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen von pädagogischen Fachkräften<br />
− Öffentlichkeitsarbeit<br />
− Präventive Gruppenarbeit nach themenspezifischen Schwerpunkten<br />
− Vorträge, Seminare, Gesprächsgruppen, Fachgespräche, Projektarbeiten<br />
� Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />
− Beratungen in dieser Leistungsgruppe erbringt der ASD nur mit Ausnahme<br />
als Annex – Leistung im Rahmen eigener Zuständigkeit oder<br />
kurzfristiger telefonischer Einmalberatung<br />
Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />
− Anzahl der Fälle mit telefonischer Beratung<br />
− Anzahl der Fortbildungen <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte<br />
− Organisatorische Reflexion/Selbstevaluation/Verlaufsevaluation<br />
� Ja / Nein<br />
� Ja / Nein<br />
� Ja / Nein<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Ja / Nein<br />
169
ALLGEMEINE<br />
BESCHREIBUNG<br />
Leistungen der Beratungsstelle<br />
Kontaktaufnahme /<br />
Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />
/ Längerfristige<br />
Beratung<br />
170<br />
LEISTUNGSGRUPPE 2<br />
AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />
(IN DIESER TABELLE WERDEN AUSSCHLIESSLICH DIE LEISTUNGEN DER LEISTUNGS-<br />
GRUPPE 2 BESCHRIEBEN)<br />
INFORMATION, BERATUNG UND BEGLEITUNG BEI PARTNERSCHAFT, TRENNUNG<br />
UND SCHEIDUNG SOWIE AUSÜBUNG DER PERSONENSORGE<br />
� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />
− Angebot in frühen Konfliktphasen zur Vermeidung von Manifestation<br />
der Konflikte<br />
− Unterstützung bei der Wahrnehmung <strong>und</strong> Berücksichtigung der Bedürfnisse<br />
von <strong>Kinder</strong>n<br />
− Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Wahrnehmung des Sorge-<br />
<strong>und</strong> Umgangsrechtes<br />
� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Partnerschaften<br />
− Beraterische Unterstützung zur Bewältigung von Konflikten / Krisen in<br />
der Partnerschaft<br />
� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
− Aufzeigen von alternativen Handlungsmöglichkeiten bei Trennung <strong>und</strong><br />
Scheidung<br />
− Deeskalationshilfen in allen Phasen der Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
� Beratung <strong>und</strong> Begleitung bei der Ausübung der Personensorge<br />
− Unterstützung bei der Ausgestaltung von Besuchskontakten<br />
− Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zur Wahrnehmung der Elternverantwortung<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten (siehe<br />
Fußnoten)
Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />
− Längerfristige Beratung<br />
� Beschreibung der Hilfeerbringung der Information, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
− Rechtzeitige Information <strong>und</strong> Beratung zur Stärkung der Konfliktlösekompetenz<br />
der Eltern<br />
− Bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung Verpflichtung zur Information über das<br />
Beratungsangebot der <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfe vor gerichtlichen Verfahren<br />
<strong>und</strong> Entscheidungen<br />
− Unterstützung bei der Entwicklung eines tragfähigen Konzepts <strong>für</strong> die<br />
Wahrnehmung der elterlichen Sorge unter angemessener Beteiligung<br />
der betroffenen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage richterlicher<br />
Entscheidung<br />
� Beschreibung der Hilfeerbringung der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bei der<br />
Ausübung der Personensorge<br />
− Angemessene Beteiligung der betroffenen <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />
� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />
− Klärung / Informationsweitergabe<br />
− Krisenintervention<br />
− Einzel-, Paar-, Gruppen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung<br />
− Psychosoziale / Psychologische Diagnostik<br />
− Gruppenangebot <strong>für</strong> Eltern <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />
− Mediation<br />
− Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung der <strong>Familie</strong> im Kontext von <strong>Familie</strong>ngerichtsverfahren<br />
− Begleitung von Besuchskontakten im Rahmen des Umgangsrechtes<br />
− Beratungsgespräche zu Umgangs- <strong>und</strong> Sorgerechtsverfahren<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
171
Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Information, Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
172<br />
− Mütter, Väter, wenn sie <strong>für</strong> ein Kind oder <strong>Jugend</strong>lichen zu sorgen haben<br />
oder tatsächlich sorgen<br />
� Beschreibung der Zielgruppen der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung bei der<br />
Ausübung der Personensorge<br />
− <strong>Kinder</strong> – <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />
− Mütter <strong>und</strong> Väter, die allein <strong>für</strong> ein Kind oder <strong>Jugend</strong>lichen zu sorgen<br />
haben oder tatsächlich sorgen<br />
− Andere Umgangsberechtigte<br />
− Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet<br />
� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Information, Beratung <strong>und</strong><br />
Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung <strong>und</strong> Scheidung; Beratungs-<br />
<strong>und</strong> Hilfebedarf:<br />
− Beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens in der <strong>Familie</strong><br />
− Bei der Bewältigung von Krisen <strong>und</strong> Konflikten in der <strong>Familie</strong><br />
− Bei der dem Kindeswohl förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung<br />
im Falle der Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
bei der Ausübung der Personensorge; Beratungs- <strong>und</strong> Hilfebedarf <strong>und</strong><br />
Bedarf an Vermittlung <strong>und</strong> (in geeigneten Fällen) Hilfestellung<br />
− Bei der Ausübung der Personensorge<br />
− Bei der Ausübung des Umgangsrechts<br />
− Bei der Befugnis Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes<br />
zu verlangen<br />
− Bei der Herstellung von Umgangskontakten<br />
− Bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor
Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />
− Zwischen der Beratungsstelle, ASD <strong>und</strong> Gericht soll ein Verfahren vereinbart<br />
werden, in welcher Form die Beratungsergebnisse hinsichtlich<br />
der Mitwirkung des <strong>Jugend</strong>amtes im gerichtlichen Verfahren genutzt<br />
werden können. Dieses Verfahren wird mit den Betroffenen kommuniziert<br />
<strong>und</strong> findet nur mit ihrem Einverständnis Anwendung<br />
− Beratungen erbringt der ASD nur dann als Annex – Leistung, wenn eine<br />
eigene Zuständigkeit besteht oder als kurzfristige telefonische Einmalberatung<br />
− In den Fällen des persönlichen Umgangs kooperieren ASD <strong>und</strong> die Beratungsstellen<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage einer im Einzelfall mit den Betroffenen<br />
vereinbarten Vorgehensweise<br />
Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />
− Anzahl der Beratungsfälle in Partnerschaften, in denen eine Manifestation<br />
von Konflikten vermieden werden konnte<br />
− Anzahl der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatungen, in denen ein tragfähiges<br />
Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet<br />
wurde<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein tragfähiges Konzept zur Stabilisierung<br />
der Eltern – Kind - Beziehung erarbeitet wurde<br />
− Anzahl der Fälle, die im Kontext von <strong>Familie</strong>gerichtsverfahren Begleitung<br />
<strong>und</strong> Unterstützung bedurften<br />
− Anzahl der Fälle, die die Erarbeitung einer Vorlage zur Entscheidung <strong>für</strong><br />
das <strong>Familie</strong>n unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls bedurften<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, die zu einer Auswertung mit den Betroffenen<br />
führten<br />
� Erfüllt / nicht erfüllt<br />
� Ja / Nein<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
173
ALLGEMEINE<br />
BESCHREIBUNG<br />
Leistungen der Beratungsstelle<br />
Kontaktaufnahme /<br />
Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />
/ längerfristige<br />
Beratung / therapeutische<br />
Leistungen<br />
174<br />
Leistungsgruppe 3<br />
AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />
(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 3 beschrieben)<br />
ERZIEHUNGSBERATUNG ALS HILFE ZUR ERZIEHUNG<br />
� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />
− Klärung, Einordnung <strong>und</strong> Abgrenzung der vorgestellten Konflikte<br />
� Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung <strong>und</strong> Erziehungsberatung als Hilfe<br />
zur Erziehung als therapeutische Leistung<br />
− Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern<br />
− Verhinderung der Notwendigkeit stärker einschneidender Hilfen nach dem<br />
KJHG<br />
− Verhinderung langfristig hilfeabhängiger <strong>Familie</strong>nsysteme<br />
− Entwicklung eines gemeinsamen Erziehungskonzeptes<br />
− Einbeziehung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />
− Angebote an <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche<br />
− Erarbeitung konstruktiver Verhaltsweisen <strong>und</strong> Interaktionen<br />
− Erarbeitung von konstruktiven Problemlösestrategien<br />
− Einbeziehung von Unterstützungen aus dem sozialen Kontext<br />
− Hilfe zur Orientierung im Angebot sozialer Unterstützungsleistungen<br />
− Aktivieren der Selbsthilferessourcen der Eltern<br />
− Ressourcenorientierung am familiären System<br />
− Anregung <strong>für</strong> alternative Sichtweisen <strong>und</strong> Wahrnehmungsmuster <strong>und</strong> alternativem<br />
Erziehungsverhalten<br />
− Entwicklung von eigenen Problemlösekompetenzen<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten<br />
(siehe Fußnote)
Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />
− Längerfristige Beratung<br />
− Therapeutische Leistungen<br />
� Beschreibung der Hilfeerbringung der Erziehungsberatung gem. § 27 i.V.m. § 28<br />
KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. § 28 KJHG<br />
− Art <strong>und</strong> Umfang der Hilfen orientieren sich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall<br />
<strong>und</strong> beziehen das engere soziale Umfeld ein<br />
− Hilfeplanung aufgr<strong>und</strong> der Feststellung längerfristigen Hilfebedarfs (als Anhaltspunkt<br />
gilt: mehr als 5 Beratungskontakte oder Beratungszeitraum länger<br />
als 3 Monate)<br />
− Unterschiedliche methodische Ansätze<br />
� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />
− In der Erziehungsberatung als Maßnahme der Hilfen zur Erziehung erfolgt<br />
im Sinne des § 36 SGB VIII eine Hilfeplanung<br />
− Die Beratungsstellen arbeiten sozialräumlich<br />
− Erziehungsberatung verfügt über ein ausdifferenziertes Angebot von Methoden<br />
Hierzu zählen:<br />
o Diagnostik<br />
o Beratung<br />
o therapeutisches Arbeiten<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
�<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
�<br />
�<br />
�<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
175
Konzeptqualität<br />
(Forts.)<br />
176<br />
− Das Angebot umfasst u.a:<br />
o Beratung als Krisenintervention<br />
o Beratung/Therapie mit Eltern, <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n in verschiedenen<br />
Settings<br />
o Sozialtherapeutische <strong>und</strong> themenspezifische Gruppenarbeit mit Eltern,<br />
<strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> <strong>Kinder</strong>n<br />
o Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Diensten <strong>und</strong> Professionen<br />
o Durchführung von Hilfeplanverfahren<br />
o Unterschiedliche Methoden<br />
- Die Wahl der Methoden erfolgt eindeutig <strong>und</strong> transparent über die<br />
Hilfeplangestaltung<br />
- Die Methoden sind voneinander abgrenzbar<br />
- Die vorrangige Leistungsverpflichtung des Krankenversicherungsträgers<br />
ist zu prüfen
Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung<br />
gem. § 27 i.V.m. § 28 KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige gem. § 41 i.V.m. §<br />
28 KJHG<br />
− Personensorgeberechtigte<br />
− Andere Erziehungsberechtigte<br />
− Junge Erwachsene aus § 41 KJHG<br />
� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen der Erziehungsberatung als Hilfe<br />
zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 28 KJHG <strong>und</strong> als Hilfe <strong>für</strong> junge Volljährige<br />
gem. § 41 i.V.m. § 28 KJHG:<br />
− Es gelten die Voraussetzungen nach § 27 KJHG:<br />
− Eine dem Wohl des Kindes oder <strong>Jugend</strong>lichen entsprechende Erziehung<br />
ist nicht gewährleistet<br />
− Die Hilfe zur Erziehung ist <strong>für</strong> die Entwicklung geeignet <strong>und</strong> notwendig<br />
− Sie umfasst pädagogische <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene therapeutische Leistungen<br />
− Nach den Voraussetzungen des § 28 KJHG besteht Hilfebedarf bei:<br />
− Der Klärung <strong>und</strong> Bewältigung individueller <strong>und</strong> familienbezogener Probleme<br />
<strong>und</strong> der zugr<strong>und</strong>e liegenden Faktoren<br />
− Der Lösung von Erziehungsfragen<br />
− Der Unterstützung bei Trennung <strong>und</strong> Scheidung<br />
Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />
− Die Hilfefälle werden in fachlicher Abwägung der zuständigen Fachkraft des<br />
<strong>Jugend</strong>amtes <strong>und</strong> in Abstimmung mit den Betroffenen an die Beratungsstellen<br />
verwiesen oder in einem gemeinsamen Gespräch mit der übernehmenden<br />
Beratungsstelle vermittelt. Im Rahmen dieses Gespräches werden die<br />
Federführung im Hilfeplanverfahren, die weitere Zusammenarbeit <strong>und</strong> die<br />
Aufgabenteilung geklärt<br />
− Beratungen erbringt der ASD nur dann als Annex – Leistung, wenn eine eigene<br />
Zuständigkeit besteht oder als kurzfristige telefonische Einmalberatung<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
177
Ergebnisqualität<br />
178<br />
� Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, die durch den ASD vermittelt / „geschickt“ wurden<br />
<strong>und</strong> sich die Adressaten auf den Beratungsprozess eingelassen haben<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart<br />
wurde (<strong>und</strong> bei Bedarf angepasst) wurde<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Ziel erreicht wurde<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, bei denen stärker einschneidende Hilfen nach<br />
den §§ 27 ff KJHG verhindert wurden<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen eine aktive Unterstützung aus dem sozialen<br />
Kontext eingetreten ist<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein Hilfeplan erstellt wurde<br />
− Anzahl der Fälle, in denen die gemeinsamen Ziele des Hilfeplans erreicht<br />
wurden<br />
− Anzahl der Fälle mit Diagnostik<br />
− Anzahl der Fälle mit therapeutischem Setting<br />
− Anzahl der Fälle, die als Krisenintervention Zugang gef<strong>und</strong>en haben<br />
− Anzahl der Fälle, bei denen ein themenspezifisches Gruppenangebot stattgef<strong>und</strong>en<br />
hat<br />
− Anzahl der Fälle, die im weiteren durch Krankenkassen finanziert wurden<br />
− Anzahl der Fälle mit Migrantenhintergr<strong>und</strong><br />
− Anzahl der Vernetzungskontakte mit anderen Institutionen<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, die durch die Kooperationsvereinbarung mit dem<br />
ASD geschickt wurden<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen alle <strong>für</strong> den Fall relevanten Personen<br />
am Prozess beteiligt waren<br />
− Anzahl der Beratungstermine, die im Lebensumfeld des Beratenen stattfanden<br />
− Anzahl der Beratungssettings in Unterstützung von kompetenten Eltern als<br />
ehrenamtliche, niedrigschwellige Prozessbegleiter<br />
� Ja / Nein<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen /keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen
ALLGEMEINE<br />
BESCHREIBUNG<br />
Leistungen der Beratungsstelle<br />
Kontaktaufnahme /<br />
Erst- <strong>und</strong> Kurzzeitberatung<br />
/ Längerfristige<br />
Beratung / Therapeutische<br />
Leistungen<br />
LEISTUNGSGRUPPE 4<br />
AUSDIFFERENZIERUNG KENNZIFFERN<br />
(In dieser Tabelle werden ausschließlich die Leistungen der Leistungsgruppe 4 beschrieben)<br />
LEBENSBERATUNG AUSSERHALB DES SGB VIII<br />
� Clearing/Motivationsklärung/Information<br />
− Beratung von Paaren<br />
− Beratung von Einzelpersonen in persönlichen Problemsituationen <strong>und</strong> Lebenskrisen<br />
Konzeptqualität � Beschreibung der Handlungsbereiche<br />
− Krisenintervention / Krise als Anmeldungsgr<strong>und</strong><br />
− Längerfristige Beratung<br />
− Therapeutische Leistungen<br />
� Beschreibung der Methoden/Formen der Beratungsleistung<br />
− Klärung / Informationsweitergabe<br />
− Krisenintervention<br />
− Einzel-, Paar-, Gruppen<br />
− Psychosoziale / Psychologische Diagnostik<br />
− Mediation<br />
Eingangsqualität � Beschreibung der Zielgruppen der Lebensberatung<br />
− Erwachsene (Frauen, Männer <strong>und</strong> Paare)<br />
� Beschreibung der Eingangsvoraussetzungen zur Lebensberatung. Es gibt Unterstützungs-<br />
<strong>und</strong> Beratungsbedarf bei:<br />
− Konflikten, Krisen <strong>und</strong> soziale Angelegenheiten von Erwachsenen<br />
Prozessqualität � Beschreibung der Gr<strong>und</strong>sätze in der Kooperation mit dem ASD:<br />
− Der ASD erbringt Beratungsleistungen in diesem Bereich nur als Annex-<br />
Leistung im Rahmen der eigenen Fallzuständigkeit<br />
� vorhanden / nicht vorhanden<br />
− Erfassung in 10-Minuten-Zeittakten<br />
(siehe Fußnote)<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Liegt vor/liegt nicht vor<br />
� Erfüllt / Nicht erfüllt<br />
179
Ergebnisqualität � Beschreibung der Maßgaben der Jahresdokumentationen<br />
180<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart<br />
wurde (<strong>und</strong> bei Bedarf angepasst) wurde<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Ziel erreicht wurde<br />
− Anzahl der Beratungsfälle, in denen die Adressaten auf Empfehlung von<br />
Kooperationspartnern (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger, andere Beratungsstellen,<br />
ASD) zur Beratung kamen<br />
o Vereinbart / Nicht Vereinbart<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen<br />
o Fallzahlen / keine Fallzahlen
Team einer integrierten Beratungsstelle im Bereich Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
Festangestellte Beratungsfachkräfte<br />
Gr<strong>und</strong>berufe <strong>für</strong> integrierte Beratungsstelle<br />
3<br />
Geeignete<br />
Zusatzfachkräfte:<br />
Zusatzqualifikationen<br />
Leistungsgruppe 1<br />
Allgemeine Fragen der<br />
Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
(§16 SGB VIII)<br />
Leistungsgruppe 2<br />
Information, Beratung <strong>und</strong><br />
Begleitung bei Partnerschaft,<br />
Trennung <strong>und</strong><br />
Scheidung sowie Ausübung<br />
der Personensorge<br />
(§§ 17/18 SGB VIII)<br />
Leistungsgruppe 3<br />
Dipl.-Psych.<br />
Dipl. SozA /SozPäd.<br />
Erziehungsberatung als<br />
Hilfe zur Erziehung<br />
(§ 28 SGB VIII)<br />
Leistungsgruppe 4<br />
Lebensberatung außerhalb<br />
SGB VIII<br />
(§ 8 BSHG) 2<br />
mindestens 3 VZÄ bei integrierten Beratungsstellen, zudem müssen beide Gr<strong>und</strong>berufe vertreten sein 4 . Seitens des<br />
Landes ist zu klären, ob neuere Abschlüsse, wie die des Masters/Bachelors anzuerkennen sind.<br />
Dipl.-Päd.<br />
Dipl.-Heilpäd.<br />
<strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichenpsychotherapeut<br />
<strong>und</strong> andere Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit geeignet sind<br />
Jede Beratungsfachkraft soll zum Gr<strong>und</strong>beruf eine wissenschaftlich <strong>und</strong> fachlich anerkannte, auf das Arbeitsfeld<br />
bezogene beraterische, psychotherapeutische oder sozialpädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.<br />
2 Je nach Ausrichtung der Lebensberatungsstelle mit spezifischer Zielgruppe aus der Leistungsgruppe 4 ist über einen Ausnahmefall zu entscheiden. Dieser umfasst<br />
die Beibehaltung einer eigenständigen Beratungsstelle ohne <strong>Integration</strong> in eine Integrierte Beratungsstelle<br />
3 Eine Gewichtung der Gr<strong>und</strong>berufe erfolgt je nach Leistungsspektrum der Beratungsstelle. Bei einer integrierten Beratungsstelle sollten beide Gr<strong>und</strong>berufe mit je<br />
einer VZÄ-Stelle vertreten sein. Darüber hinaus kann es sich um geeignete Zusatzfachkräfte <strong>für</strong> die dritte VZÄ-Stelle handeln.<br />
4 Um die Trägervielfalt bei der Einrichtung von integrierten Beratungsstellen sicherzustellen, wird die Möglichkeit zur Bildung von Trägerverbünden explizit einge-<br />
räumt.. Es erfolgt keine Empfehlung zur Bildung einer maximalen Gesamtteamgröße.<br />
181
Nicht fest angestellte Beratungsfachkräfte<br />
konsiliarische Mitarbeit<br />
(Beratung der Berater)<br />
Mitarbeit in Einzelfallarbeit oder<br />
Projekten<br />
Verwaltungsfachkraft<br />
Raumbedarf 5<br />
182<br />
Leistungsgruppe 1<br />
Allgemeine Fragen der<br />
Erziehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
(§16 SGB VIII)<br />
5 Eine Regelung über den Raumbedarf erfolgt über die Leistungsbeschreibung<br />
Leistungsgruppe 2<br />
Information, Beratung <strong>und</strong><br />
Begleitung bei Partnerschaft,<br />
Trennung <strong>und</strong><br />
Scheidung sowie Ausübung<br />
der Personensorge<br />
(§§ 17/18 SGB VIII)<br />
Arzt, Jurist<br />
Leistungsgruppe 3<br />
Erziehungsberatung als<br />
Hilfe zur Erziehung<br />
(§ 28 SGB VIII)<br />
Arzt<br />
Leistungsgruppe 4<br />
<strong>und</strong> andere Personen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Fachkenntnisse geeignet sind<br />
Lebensberatung außerhalb<br />
SGB VIII<br />
(§ 8 BSHG)<br />
Seitens des Landes ist eine finanzielle Maximalgrenze von 5.000,00 € pro Beratungsstelle <strong>und</strong> Jahr fest-<br />
gelegt. Die St<strong>und</strong>ensätze müssen gesondert ausgewiesen werden.<br />
Seitens der Stadt wird eine Maximalgrenze von 10 % der Personalkosten <strong>für</strong> konsiliarische bzw. nicht fest angestellte<br />
Beratungskräfte eingeführt (findet Eingang in der Finanzierungstabelle)<br />
mindestens 0,5 Stelle pro Beratungsstelle <strong>und</strong> höchstens 0,33 Stellen pro Beratungsfachkraft (VZÄ)
Anlage Nr. 3 zu Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den<br />
Trägern von Beratungsstellen der Ehe-, <strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
1. Beratungsstellenkennzahl<br />
Die Beratungsstellenkennzahl spiegelt die Größe einer Beratungsstelle (bezogen auf die<br />
Anzahl der Beratungstakte) im Verhältnis zu den anderen Beratungsstellen der Erziehungs-<br />
beratung <strong>und</strong> Ehe-, Lebens- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatung in Mainz wider. Sie wird auf folgende<br />
Weise gewonnen:<br />
Berechnung 1: Berechnung der Beratungsstellenkennzahl<br />
Für die kleinste der Beratungsstellen ergibt sich damit automatisch die Kennzahl „1“.<br />
Als Minutenanzahl pro Takt werden unabhängig von der Beratungsstruktur der Beratungs-<br />
stelle einheitlich 10 Minuten festgelegt. In der Summe der Beratungstakte sind Vor- <strong>und</strong><br />
Nachbereitungszeiten der Beratungstermine entsprechend den Regeln der Leistungsbe-<br />
schreibung bereits eingeschlossen.<br />
Beratungstakte gehen nur dann in die Berechnung ein, wenn <strong>für</strong> die Beratungseinheit min-<br />
destens 3 Beratungstakte aufgewendet wurden.<br />
2. Mitarbeiteranzahl (Vollzeitäquivalente)<br />
Die Summe der Vollzeitstellen aus allen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) setzt sich zusam-<br />
men aus Vollzeitstellen, Teilzeitstellen <strong>und</strong> unterjährig besetzten Stellen in der Beratung. Sie<br />
wird durch folgende Berechnung unter Verwendung der Bruttoarbeitszeiten ermittelt:<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Σ<br />
i = 1<br />
Berechnung 2: Berechnung der Vollzeitäquivalente<br />
Summe der Beratungstakte des Betrachtungsjahres<br />
Kleinstes Ergebnis des Zählers von allen Beratungsstellen<br />
Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters – beratungsbereichsfremde Zeiten<br />
38,5 Wochenst<strong>und</strong>en * 52 Wochen<br />
i = ein konkreter fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Fehlzeiten werden hier nicht vor der Berechnung herausgerechnet (bleiben also erhalten)<br />
Ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum von 6 Wochen übersteigt, wird zur<br />
Berechnung der Vollzeitäquivalentsumme nicht mehr mitgeführt. Seine Fehlzeiten werden ab<br />
diesem Zeitpunkt von den Jahresst<strong>und</strong>en des Mitarbeiters abgezogen.<br />
183
3. Budget 1:<br />
3.1. Fachliche Mitarbeiter<br />
Das Merkmal beinhaltet nur diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich Beratungsarbeit <strong>für</strong> den<br />
Beratungsbereich leisten mit genau dem Anteil an ihrer Arbeit mit dem sie diese Arbeit leis-<br />
ten. Näheres ergibt sich aus der Verarbeitungsregel in der Punktwert – Tabelle 1.<br />
Im Krankheitsfall von Mitarbeitern <strong>und</strong> bei einer gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung wird<br />
ein Mitarbeiter so lange im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ mitgeführt, wie er Lohnfortzah-<br />
lung erhält. Nach Beendigung (oder bei nicht-bestehen) der Lohnfortzahlungspflicht im<br />
Krankheitsfall wird der Mitarbeiter im Merkmal „Fachliche Mitarbeiter“ nicht weiter mitgeführt.<br />
3.2. Konsiliarische Mitarbeiter<br />
Die jährlichen Gesamtkosten <strong>für</strong> Konsiliarische Mitarbeiter sind auf 10% des Vorjahreszu-<br />
schusses der Stadt Mainz begrenzt. Die Punktverteilung erfolgt nach folgender Formel:<br />
Gesamtkosten aller konsiliarischen Mitarbeiter<br />
= Punktzahl <strong>für</strong> das Merkmal „Konsiliarische Mitarbeiter“<br />
1000<br />
Berechnung 3: Berechnung der Punktzahl <strong>für</strong> das Merkmal „Konsiliarische Mitarbeiter“<br />
3.3. Beratungsstellengröße (Fläche)<br />
Zur Beratungsfläche zählt die Flächengröße der Beratungsstelle, bezogen auf die Personal-<br />
anteile, die zur Beratung Mainzer Bürger zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung der Flächen-<br />
größen ist einmalig eine genaue Messung der Räumlichkeiten vorzunehmen.<br />
In die Flächenberechnung werden nicht mit einbezogen:<br />
� Außenflächen der Beratungsstelle, wie Terrassen, Balkone, Höfe o.ä.<br />
� Keller- <strong>und</strong> Dachbodenräume, soweit nicht als Beratungsräume genutzt (Abstellkeller,<br />
Heizungskeller o.ä.)<br />
� Fremdgenutzte Flächen. Teilweise fremd genutzte Flächen werden ihrem Anteil der<br />
Fremdnutzung entsprechend von der gemessenen Flächengröße abgezogen.<br />
� Der Begriff „Aufwandsfreie Nutzung“ einer Nutzfläche bedeutet: Es bestehen keine fi-<br />
184<br />
nanziellen Verpflichtungen <strong>für</strong> den Betrieb der Räumlichkeiten, die deutlich über die<br />
Verpflichtungen eines Mietverhältnisses hinausgehen.
3.4. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen des Betrachtungsjahres<br />
Zur Ermittlung der gültigen Ausprägung in Tabelle 1 ist die Summe der Tage an denen ein<br />
konkreter Mitarbeiter an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat <strong>für</strong> alle<br />
Mitarbeiter zu addieren <strong>und</strong> das Ergebnis anschließend durch die Vollzeitsumme der fachli-<br />
chen Mitarbeiter des Betrachtungsjahres zu dividieren.<br />
Anzahl der fachlichen Mitarbeiter (Personen)<br />
Σ<br />
i = 1<br />
Tage, an denen der Mitarbeiter an einer Fort- oder Weiterbildung teilgenommen hat<br />
Summe der Vollzeitäquivalente des Betrachtungszeitraums<br />
Berechnung 4: Durchschnittliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalent<br />
Die Ausprägung „mehr als 5 Tage“ enthält den Punktwert 0. Zur Feststellung berechtigter<br />
Gründe, die zu einer hohen Anzahl durchschnittlicher Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungstage führen<br />
werden, kann ein Antrag bei der Stadt Mainz gestellt werden. Eine Gewährung der Punktzahl<br />
der Ausprägung „4-5 Tage“ ist möglich. Diese Regelung soll auch Teilzeitbeschäftigten eine<br />
hinreichende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung ermöglichen.<br />
3.5 Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />
i = ein fachlicher Mitarbeiter (Person)<br />
Das Tabellenmerkmal bezeichnet gr<strong>und</strong>sätzlich Kosten, die durch Betrieb <strong>und</strong> Vorhaltung<br />
der Beratungsstelle entstehen:<br />
� Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung:<br />
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> die Leitungsfunktion entsprechend ihrem Anteil am<br />
Betrieb der Beratungsstelle.<br />
o Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong> Verwaltungspersonal entsprechend ihrem Anteil am<br />
Betrieb der Beratungsstelle.<br />
� Regiekosten:<br />
o Arbeitgeberaufwendungen oder Kosten <strong>für</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister,<br />
Hilfspersonal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der Beratungsstelle.<br />
o Instandhaltungskosten (darunter fallen nicht Hausinstandhaltungskosten, die aus<br />
� Sachkosten:<br />
dem Eigentum an den Beratungsräumen erwachsen).<br />
o Kosten <strong>für</strong> materielle Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Medienkos-<br />
ten.<br />
o Energiekosten (ohne Heizkosten)<br />
o Kosten <strong>für</strong> erhaltene Dienstleistungen<br />
o Kosten <strong>für</strong> Beiträge (Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Lizenzgebühren<br />
u.ä.)<br />
185
o Zinsaufwendungen<br />
o Abschreibungen auf Anlagevermögen (außer auf die Beratungsräume) <strong>und</strong> GWG-<br />
Abschreibungen.<br />
Ausdrücklich aus obiger Liste sind ausgeschlossen:<br />
� Mietkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> den Betrieb des Gebäudes/ der Räumlichkeiten im Sinne<br />
von Eigentümerkosten<br />
� Kosten <strong>für</strong> Supervision, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungskosten<br />
Das Merkmal der Tabelle bezieht sich auf den Prozentsatz dieser Kosten von den Personal-<br />
kosten.<br />
Der Begriff Personalkosten bezeichnet hierbei die Summe der Arbeitgeberaufwendungen <strong>für</strong><br />
das Gehalt von beratungsfachlichem Personal entsprechend ihrem Anteil am Betrieb der<br />
Beratungsstelle.<br />
Keine Berücksichtigung finden insbesondere<br />
� Kosten <strong>für</strong> anderes als beratungsfachliches Personal<br />
� Andere betrieblich veranlasste Kosten wie Fortbildung, Supervision o.ä.<br />
4. Budget 2:<br />
4.1. Leistungsgruppe 2<br />
4.1.1 Anteil der Fälle in der Trennungs- <strong>und</strong> Scheidungsberatung , bei denen ein tragfähi-<br />
ges Konzept zur Wahrnehmung der Elternverantwortung erarbeitet wurde<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Trennungs- <strong>und</strong><br />
Scheidungsberatung.<br />
4.1.2 Anteil der strittigen Beratungsfälle, in denen ein tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong> ohne<br />
186<br />
gerichtliches Verfahren unter Einbeziehung des Kindes je nach Alter erarbeitet wur-<br />
de.<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen strittigen Beratungsfällen der Leistungs-<br />
gruppe in denen die Umgangspraxis ein Thema der Beratung war.
4.2. Leistungsgruppe 3<br />
4.2.1. Anteil der durch den ASD vermittelten/geschickten Beratungsfälle, bei denen die Ad-<br />
ressaten den Beratungsprozess aufgenommen haben (mindestens 3 Kontakte zu<br />
mindestens je 3 Zeittakten)<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen, die durch den ASD vermit-<br />
telt bzw. geschickt wurden.<br />
4.2.2. Anteil der Beratungsfälle mit der Indikation „Kindeswohlgefährdung“, bei denen ein<br />
Erstgespräch innerhalb 48 St<strong>und</strong>en erfolgt ist (zu mindestens 5 Zeittakten)<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen mit der Indikation „Kindes-<br />
wohlgefährdung“.<br />
4.2.3. Anteil der langzeitigen Beratungsfälle, bei denen mindestens ein Kontakt zu mindes-<br />
tens 3 Zeittakten in der Lebenswelt des Kindes stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Leistungsgruppe 3.<br />
4.3. Leistungsgruppe 4<br />
4.3.1. Anteil aller Beratungsfälle, in denen ein gemeinsames Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />
bei Bedarf angepasst wurde.<br />
Gefragt ist der prozentuale Anteil an allen Beratungsfällen der Leistungsgruppe 4.<br />
5. Korrektur der Beratungsstellenpunktzahlen gemäß dem Anteil der Mainzer Bera-<br />
tungsfälle an allen Beratungsfällen<br />
Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Leistungsvereinbarung) sieht vor, dass der Anteil<br />
der Mainzer Beratungsfälle an allen Beratungsfällen 90% nicht unterschreiten soll. Für Bera-<br />
tungsstellen in denen diese Vereinbarung eingehalten wird, ändert sich durch die folgende<br />
Korrekturrechnung nichts an der Beratungsstellenpunktzahl. Diejenigen Beratungsstellen, die<br />
den verbleibenden 10%-Anteil <strong>für</strong> die Beratung Nicht-Mainzer Bürger überschreiten, erfahren<br />
durch folgende Rechnung eine Verminderung ihrer Punktzahlen aus der Tabelle 1 <strong>und</strong> aus<br />
der Tabelle 2, die genau dem überschreitenden Anteil der Beratungsfälle entspricht. Die<br />
Punktzahlminderung wird der Stadt Mainz zugeschrieben, die dann den der zugeschriebe-<br />
nen Punktzahl entsprechenden Zuschussbetrag einbehält.<br />
187
Fälle aus Mainz im Betrachtungszeitraum * 1,111 * 100<br />
Gesamtzahl der Fälle im Betrachtungsjahr<br />
Nebenbedingungen:<br />
Wenn „Y“ >= 100 Prozentwert anzuerkennender Fälle = 100%<br />
Wenn „Y“ < 100 Prozentwert anzuerkennender Fälle = Y<br />
(100 – Prozentwert anzuerkennender Fälle) * erreichte Beratungsstellenpunktzahl<br />
100<br />
= Punktzahlminderung<br />
Berechnung 5: Berechnung der Punktzahlminderung bei Überschreitung des Anteils an Beratungsfällen Nicht-Mainzer Bürger<br />
Leistungsmerkmal<br />
Punktwert - Tabelle 1<br />
Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Fachl. Mitarbeiter/ - Mit spezifischer<br />
Berufsausbildung<br />
innen<br />
(BAT unterhalb<br />
BAT IVb)<br />
Konsiliarische<br />
Mitarbeiter<br />
Beratu ngsstellengröße<br />
(Fläche)<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
durchschnittl.<br />
vollzeitäquivalenter<br />
Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> Jahr<br />
Sach- <strong>und</strong> Regiekosten,<br />
Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong><br />
Verwaltung<br />
188<br />
= Y<br />
42 52,5 65,4 72,02<br />
Mit spezifischer<br />
Berufsausbildung<br />
(BAT IVb bis IVa)<br />
Mit spezif. Berufsausbildung<br />
(BAT III bis IIa)<br />
Eingangsprüfung:<br />
Ist die Summe der Kosten kleiner gleich oder größer als 10% des<br />
Vorjahreszuschusses <strong>für</strong> die Beratungsstelle?<br />
Mit spezifischer<br />
Berufsausbil-dung<br />
FH oder Uni (BAT<br />
Ib oder höher)<br />
x
Leistungsgruppe 2<br />
Merkmal Ausprägungen<br />
Verarbeitungsregel Punktzahl<br />
Anteil der Fälle in der<br />
Trennungs- <strong>und</strong><br />
Scheidungsberatung, bei<br />
denen ein tragfähiges Konzept<br />
zur Wahrnehmung der<br />
Elternverantwortung erarbeitet<br />
wurde<br />
Anteil der strittigen<br />
Beratungsfälle, in denen ein<br />
tragfähiger Umgang mit <strong>und</strong><br />
ohne gericht-liches Verfahren<br />
unter Einbeziehung des<br />
Kindes je nach Alter erarbeitet<br />
wurde<br />
Leistungsgruppe 3<br />
Anteil der durch den ASD<br />
vermittelten/ geschickten<br />
Beratungsfälle, bei denen die<br />
Adressaten den Beratungsprozess<br />
aufgenommen<br />
haben (mindestens 3 Kontakte<br />
zu mindestens je 3 Zeittakten)<br />
Anteil der Beratungsfälle mit<br />
der Indikation "Kindeswohlgefährdung",<br />
bei denen<br />
ein Erstgespräch innerhalb 48<br />
St<strong>und</strong>en erfolgt ist.<br />
(mindestens 5 Zeittakte)<br />
Anteil der langzeitigen<br />
Beratungsfälle, bei denen<br />
mindestens ein Kontakt zu<br />
mindestens 3 Zeittakten in der<br />
Lebenswelt des Kindes<br />
stattgef<strong>und</strong>en hat<br />
Leistungsgruppe 4<br />
Anteil der Beratungsfälle, in<br />
denen ein gemeinsa-mes<br />
Beratungsziel vereinbart <strong>und</strong><br />
bei Bedarf angepasst wurde<br />
–1 1<br />
bis zu 10% der<br />
Fälle<br />
in >10 - 50 % der<br />
Fälle<br />
–1 1<br />
bis zu 10% der<br />
Fälle<br />
in >10 - 35 % der<br />
Fälle<br />
–1 1<br />
bis zu 7% der<br />
Fälle<br />
in >7 - 35 % der<br />
Fälle<br />
–1 1 1,5 2<br />
bis zu 10% der<br />
Fälle<br />
in >10 - 50 % der<br />
Fälle<br />
–1 1<br />
bis zu 10% der<br />
Fälle<br />
in >10 - 50% der<br />
Fälle<br />
–1 1<br />
bis zu 10% der<br />
Fälle<br />
Punktwert - Tabelle 2<br />
in >10 - 30% der<br />
Fälle<br />
1,5<br />
in >50% der Fälle<br />
1,5<br />
in >35% der Fälle<br />
1,5<br />
in >35% der Fälle<br />
in >50 - 70<br />
% der Fälle<br />
1,5<br />
in > 70%<br />
der Fälle<br />
in >50% der Fälle<br />
1,5<br />
in >30% der Fälle<br />
Als 100% gilt jeweils die Summe<br />
der Fälle, in denen das Merkmal<br />
angestrebt wurde. Die<br />
Ausprägungen beziehen sich<br />
auf den prozentualen Anteil der<br />
Fälle, in denen das Merkmal<br />
erreicht wurde. Die<br />
Punktzahl der gültigen<br />
Ausprägung ist mit der<br />
Beratungssstellenkennzahl zu<br />
multiplizieren <strong>und</strong> das Ergebnis<br />
zu übernehmen.<br />
189
Erläuterungen zur Anlage 3 der Leistungsvereinbarung im Beratungsbereich der Ehe-,<br />
<strong>Familie</strong>n-, Lebens- <strong>und</strong> Erziehungsberatung<br />
Erläuterungen zur Punktwert-Tabelle 1<br />
Zu 1. der Anlage (Beratungsstellenkennzahl)<br />
Die Beratungsstellenkennzahl fungiert als Größenindikator der Beratungsstelle in Relation zu<br />
den anderen Beratungsstellen des Beratungsbereichs. In den Punktwerttabellen dient die<br />
Kennzahl als Multiplikator bei jenen Merkmalen, bei denen die Berücksichtigung der Bera-<br />
tungsstellengröße notwendig ist.<br />
Beispiel: Es wird <strong>für</strong> alle Beratungsstellen der Zähler eingesetzt (Beratungstakte im Betrach-<br />
tungszeitraum). Der kleinste Zähler wird <strong>für</strong> alle Beratungsstellen zum Nenner. Auf diese<br />
Weise erhält die Beratungsstelle mit dem kleinsten Zähler die Beratungsstellenkennzahl „1“.<br />
Beratungsstelle 1 Beratungsstelle 2 Beratungsstelle 3<br />
7. 920Beratungstakte<br />
7.<br />
920<br />
= 1,0<br />
9. 650Beratungstakte<br />
= 1,22<br />
7.<br />
920<br />
14. 100Berat.<br />
takte<br />
7.<br />
920<br />
=1,78<br />
Der Zähler in der Beispielrechnung ergibt <strong>für</strong> die Beratungsstelle 1 79.200. Dieser Wert wird<br />
<strong>für</strong> alle drei Beratungsstellen in den Nenner gesetzt. Damit erhält die Beratungsstelle 1 den<br />
Wert „1“ <strong>und</strong> die anderen Beratungsstellen je einen Wert der in direkter Größenrelation dazu<br />
steht.<br />
Punktwertbeispiel:<br />
Zur weiteren beispielhaften Erläuterung wird eine Beratungsstellenkennzahl mit dem Wert „1,3“ einer<br />
imaginären Beratungsstelle angenommen.<br />
Zu 2. der Anlage (Mitarbeiteranzahl)<br />
Beispiel:<br />
Mitarb. 1 1 Stelle Ganzjährig beschäftigt<br />
Mitarb. 2 ½ Stelle 11 Monate des<br />
Jahres beschäft.<br />
Mitarb. 3 1 Stelle 10 Monate des<br />
Jahres beschäft.<br />
Mitarb. 4 1 Stelle Ganzjährig beschäftigt<br />
190<br />
10% der Arbeit<br />
beratungsfremd<br />
2002Std . – 10% = 1801,8 Std.<br />
15% der Arbeit: 2002Std.<br />
* 11Mon.<br />
– 15% = 779,9 Std.<br />
beratungsfremd 12Monate<br />
* 2<br />
Keine beratungs- 2002Std.<br />
* 10Mon.<br />
fremde Tätigkeit 12Monate<br />
Keine beratungsfremde<br />
Tätigkeit<br />
= 1668,3 Std.<br />
= 2002 Std.
1.<br />
801,<br />
8Std.<br />
+ 779,<br />
9Std.<br />
+ 1.<br />
668,<br />
3Std.<br />
+ 2.<br />
002Std.<br />
6.<br />
252<br />
= = 3,12 Vollzeitäquivalente<br />
38,<br />
5Wochenstd.<br />
* 52Wochen<br />
2002<br />
Zu 3.1. der Anlage (Fachliche Mitarbeiter)<br />
Hierbei ist nicht die Summe der Vollzeitäquivalente gefragt, wohl aber das Vollzeitäquivalent<br />
jedes einzelnen Mitarbeiters. Der Äquivalentwert des einzelnen Mitarbeiters wird in der Ta-<br />
belle dann mit dem Punktwert multipliziert, der zu seiner Gehaltsausprägung passt. An-<br />
schließend erfolgt die Aufsummierung der ermittelten Punktzahlen.<br />
Punktwertbeispiel:<br />
Die Anteile pro Vollzeitäquivalent werden aus dem Anteil der Jahresst<strong>und</strong>en an den Vollzeitjahres-<br />
st<strong>und</strong>en berechnet.<br />
Zu 3.2. der Anlage (Konsiliarische Mitarbeiter)<br />
Angenommen seien Kosten <strong>für</strong> Konsiliarische Mitarbeiter in Höhe von 3.500 €. Der Betrag<br />
wird in die Formel aus der Tabelle 1 eingesetzt.<br />
3.500<br />
1.000<br />
Zu 3.3. der Anlage (Beratungsstellengröße (Fläche))<br />
Die Ermittlung der Flächengröße erfolgt zunächst ganz praktisch durch Zuhilfenahme eines<br />
Zollstocks. Maßgeblich sind nur Innenräume, die als Beratungsraum, <strong>und</strong> Nebenräume der<br />
Beratungstätigkeit (z.B. WC, Büro, o.ä.) genutzt werden. Fremdgenutzte Räume bleiben un-<br />
berücksichtigt. Teilweise fremdgenutzte Räume werden entsprechend dem Anteil der<br />
Fremdnutzung abgezogen.<br />
Jahresst<strong>und</strong>en Gehaltsgruppe Anteil pro Vollzeitäquivalent<br />
Punktwert<br />
Mitarbeiter 1 1.801,8 BAT I b 90,0 % 72,02 * 0,9 = 64,82<br />
Mitarbeiterin 2 779,9 BAT II b 39,0 % 65,40 * 0,39 = 25,51<br />
Mitarbeiterin 3 1.668,3 BAT IV a 83,3 % 52,50 * 0,833 = 43,73<br />
Mitarbeiter 4 2.002,0 BAT IV b 100,0 % 52,50 * 1,00 = 52,50<br />
= 3,5<br />
∑ = 186,56<br />
Punktwert: 186,56<br />
Punktwert: 3,5<br />
191
Punktwertbeispiel:<br />
Die gemietete Beratungsstellenfläche sei 180 qm. Auf 40qm dieser Fläche finden zu 40% beratungsfremde<br />
Aktivitäten statt.<br />
40qm*<br />
40<br />
180 qm ( ) = 164qm<br />
100<br />
− Beratungsstellenfläche 164qm * 0,078 = 12,79<br />
Zu 3.4. der Anlage (Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen der Betrachtungsperiode)<br />
Punktwertbeispiel:<br />
Die Mitarbeiter aus obigem Beispiel (Zu 2) seien in der Betrachtungsperiode auf Fortbildungsveranstaltungen<br />
gewesen.<br />
Mitabeiter 1 3 Tage<br />
Mitarbeiterin 2 4 Tage<br />
Mitarbeiterin 3 0 Tage<br />
Mitarbeiter´ 4 2 Tage<br />
3 +<br />
4 + 0<br />
3,<br />
12<br />
+ 2<br />
=<br />
2,<br />
88<br />
(Arbeitstage)<br />
Der Punktwert der Ausprägung „2-3,99 Arbeitstage“ lautet 1,1. Dieser Wert ist mit der Beratungsstellenkennzahl<br />
zu multiplizieren. Die Beratungsstellenkennzahl sei „1,3“.<br />
2,88 * 1,3 = 3,74<br />
Zu 3.4. (Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung)<br />
Punktwertbeispiel:<br />
Gehaltsgruppe <br />
Jahresarbeitgeberaufwendungen<br />
Vollzeit)<br />
Vollzeitäquivalent-<br />
Anteil<br />
Jahresarbeitgeberaufwendungen<br />
Mitarbeiter 1 BAT I b 72.000 € 90,0 % 64.800,00 €<br />
Mitarbeiterin 2 BAT II b 67.100 € 39,0 % 26.169,00 €<br />
Mitarbeiterin 3 BAT IV a 55.200 € 83,3 % 45.981,60 €<br />
Mitarbeiter 4 BAT IV b 50.875 € 100,0 % 50.875,00 €<br />
∑ 187.825,60 €<br />
Führungsaufgaben 7.200 €<br />
Sach- <strong>und</strong> Regiekosten 19.760 €<br />
Verwaltungskosten 17.000 €<br />
192<br />
Punktwert: 12,79<br />
Punktwert: 3,74<br />
43.960 €
43.960 / 187.825,60 = 0,234<br />
� Die Höhe der betreffenden Kosten entspricht 23,40% von den Personalkosten. Der obere <strong>und</strong><br />
untere dazugehörige Punktwert (von 23% <strong>und</strong> 24%) ist lt. Tabelle 1 33,33 <strong>und</strong> 26,66. Die<br />
Tabellenpunktzahl wäre:<br />
33,33 – (33,33 – 26,66)*0,4 = 30,66<br />
� Das Punktwertergebnis multipliziert mit der Beratungsstellenkennzahl wäre<br />
also:<br />
30,66 * 1,3 = 39,86<br />
Gesamtbetrachtung der Punktwertbeispiele:<br />
Fachliche Mitarbeiter/-innen 186,56 Punkte<br />
Konsiliarische Mitarbeiter 3,50 Punkte<br />
Beratungsstellengröße (Fläche) 12,79 Punkte<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen 3,74 Punkte<br />
Sach-, Regie, Leitungs- <strong>und</strong> Verwaltungskosten 39,86 Punkte<br />
Gesamtpunktzahl der Tabelle 1 246,45 Punkte<br />
Punktwert: 39,86<br />
Zu 5. (Korrektur der Beratungsstellenpunktzahl gemäß dem Anteil der Mainzer Beratungsfäl-<br />
le an allen Beratungsfällen)<br />
In den Betrachtungen der Tabelle 1 wird stets die gesamte Beratungsstelle betrachtet. Es<br />
soll bei der Bezuschussung sichergestellt sein, dass nur der Anteil der Beratungsstelle finan-<br />
ziert wird, der tatsächlich, wie in der Leistungsbeschreibung vereinbart, mindestens zu 90%<br />
Mainzer Bürger berät. Aus der tatsächlichen Anzahl der Mainzer Fälle <strong>und</strong> der Gesamtzahl<br />
aller Beratungsfälle wird zunächst, der Anteil der Mainzer Beratungsfälle berechnet, ein-<br />
schließlich höchstens 10% Nicht-Mainzer Fälle.<br />
Die Fallzahl mit Beratungsfällen aus Mainz wird um einen 10%-Anteil erhöht. Die Anzahl<br />
Mainzer Fälle macht dabei 90% der anzuerkennenden Fälle aus. Die Anzahl Mainzer Fälle<br />
muss also durch 90 geteilt <strong>und</strong> mit 100 multipliziert werden. Es ergibt sich anders ausge-<br />
drückt (100/90= 1,11111) ein Multiplikator von 1,111 bzw. ein Aufschlag von 11,11%.<br />
Angenommen seien <strong>für</strong> die Beratungsstelle 2:<br />
� 250 Beratungsfälle aus Mainz<br />
� 50 Beratungsfälle aus der Mainzer Umgebung<br />
� Insgesamt 300 Beratungsfälle<br />
Die 250 Beratungsfälle werden als 90% betrachtet <strong>und</strong> weitere 10% aufgeschlagen. Demzu-<br />
folge werden 277,78 Fälle als Mainzer Fälle anerkannt.<br />
193
Als Prozentzahl an allen Beratungsfällen ergibt sich:<br />
278*100<br />
300<br />
Das bedeutet in der Konsequenz, dass (100%-92,67%=) 7,33% der erreichten Punktsumme<br />
abzuziehen sind. Das ist bei 246,45 Punkten ein Abzug von 18,06 Punkten.<br />
In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der obige Dreisatz zu einem Ergebnis über<br />
100% führt. In diesem Falle ist selbstverständlich 100% die Obergrenze anzuerkennender<br />
Fälle.<br />
= 92,67% anzuerkennender Fälle<br />
Beratungsstellenpunktzahl Anteil am Budget 1<br />
Beratungsstelle 1 189,50 27,28 %<br />
Beratungsstelle 2 228,39 32,88 %<br />
Stadt Mainz 18,06 2,60 %<br />
Beratungsstelle 3 258,60 37,23 %<br />
Summen 694,55 100,00 %<br />
Das Budget 1 macht 80% des Gesamtbudgets des Beratungsbereichs aus. Die Gesamt-<br />
punktzahl einer Beratungsstelle minus etwaiger Punktabzüge wird mit den Punktzahlen der<br />
anderen (hier hypothetischen) Beratungsstellen addiert. Jede Beratungsstelle erhält den An-<br />
teil aus der Tabelle 1, der auch den Anteil an der Gesamtpunktzahl aller Beratungsstellen<br />
ausmacht.<br />
Bemerkungen zur Punktwert-Tabelle 1 der Anlage<br />
Die Punktwerte der Tabelle orientieren sich an tatsächlichen Kostenrelationen einer Bera-<br />
tungsstelle. Zwar kommt es <strong>für</strong> die „Richtigkeit“ (Validität) der Tabelle nicht auf das Punkt-<br />
wertniveau an, sondern auf die Relationen der Punktwerte zueinander, doch die Vorstellung<br />
einer monetären Entsprechung ist zur Nachvollziehbarkeit der Punktwerte hilfreich.<br />
Fachliche Mitarbeiter/-innen<br />
Die Punktzahlen der Fachlichen Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen bilden die Basis der Tabelle<br />
1. Die Relationen der Ausprägungen entsprechen denen, tatsächlicher Arbeitgeberaufwen-<br />
dungen in den angegebenen Gehaltsstufen. Da es sich dabei um Zusammenfassungen von<br />
Gehaltsgruppen handelt, die sehr unterschiedliche Gehaltszahlungen generieren, sind inner-<br />
halb der Gruppen Setzungen vorgenommen worden.<br />
Beratungsstellengröße (Fläche)<br />
Zur Ermittlung der Quadratmeterpunktzahl <strong>für</strong> gemietete Fläche wurde ein Quadratmeter-<br />
preis von 6,50 €/ Monat zugr<strong>und</strong>egelegt. Der Preis liegt etwas über dem Mainzer Median<br />
194
zw. entspricht dem Quadratmeterpreis in der Mainzer Innenstadt <strong>für</strong> Gewerbliche Mieten<br />
(Sozialeinrichtungen).<br />
( 6,<br />
50 * 12Monate<br />
= 78 pro Jahr <strong>und</strong> Quadratmeter)<br />
Der Punktwert <strong>für</strong> Eigentumsaufwendungen ist aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl denkbarer Eigentums-<br />
kosten <strong>und</strong> –finanzierungen weitgehend gesetzt.<br />
Folgende Annahmen waren <strong>für</strong> die Auswahl des Punktwertes maßgeblich:<br />
� Der finanzrechtlich relevante Abschreibungszeitraum von 25 Jahren ist als tatsächlicher<br />
Nutzungszeitraum unrealistisch. Anzunehmen wäre hier ein Zeitraum von 50 Jahren.<br />
� Eigentümerkosten (Gebäudeversicherung, Gr<strong>und</strong>steuer, Reparaturkosten etc.) sind im<br />
Punktwert enthalten.<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
Die gesetzten Punktzahlen <strong>für</strong> dieses Merkmal orientieren sich auch stark an den tatsächli-<br />
chen Tageskosten <strong>für</strong> die entsprechenden Ausprägungen. Dabei wurde von einer Vergütung<br />
nach BAT III bzw. IIa ausgegangen. (65,4 Punkte /204 Arbeitstage * Fortbildungstage). Stär-<br />
ker als in den vorgenannten Merkmalen wurden hier aber aus steuerungstechnischen Grün-<br />
den in der Wunschausprägung „4 – 5 Arbeitstage“ der Punktwert über den rechnerischen<br />
Punktwert hinaus angehoben sowie in der Ausprägung „2 – 3,99 Tage“ leicht abgesenkt.<br />
Sach- <strong>und</strong> Regiekosten, Kosten <strong>für</strong> Leitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />
Die Punktwertreihe enthält als einzigen kostenorientierten Wert den Optimalwert „40“ (bei<br />
22%). Dieser Wert liegt als Wert der Wunschausprägung ungefähr bei einer rechnerischen<br />
Kostenentsprechung. Alle übrigen Punktwerte der Reihe sind aus Steuerungsgründen ge-<br />
setzt. Nach unten hin sind die Punktwerte in geometrischer Reihe abgesenkt, nach oben hin<br />
sind die Punktwerte linear abgesenkt.<br />
Erläuterungen <strong>und</strong> Beispiele zur Punktwert-Tabelle 2<br />
Im Punkt „Finanzierung“ der Leistungsvereinbarung ist bestimmt, dass die „Stadt Mainz“ bei<br />
einem Gesamtpunktwert einer Beratungsstelle von unter 3 Punkten (vor Multiplikation mit der<br />
Beratungsstellenkennzahl) einen Anteil am Gesamtbudget bekommt. Damit soll eine Quali-<br />
tätsuntergrenze gezogen werden. Die folgenden frei gewählten Beispiele verdeutlichen den<br />
Mechanismus der Budgetaufteilung mit <strong>und</strong> ohne einer Beteiligung der Stadt Mainz wegen<br />
„Minderleistung“. Immer wird analog zur Tabelle 1 eine Abschlussprüfung vorgenommen,<br />
die den Anteil der Nicht-Mainzer Fälle auf 10% begrenzt. Wie dieser Punktabzug aus einer<br />
Anteilsrechnung zustande kommt ist aus den Erläuterungen der Tabelle 1 ersichtlich:<br />
195
Beispiel 1:<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 6 9 6<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 6 11,7 10,8<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 28,5<br />
Anteil der Beratungsstelle an<br />
der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />
21,05% 41,05% 37,89%<br />
Punktabzüge <strong>für</strong> hohe<br />
Anteile an Nicht-Mainzer<br />
Fällen 0 0 0<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Budget 2 21,05% 41,05% 37,89%<br />
Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 0,00%<br />
Die erreichte Merkmals-Gesamtpunktzahl jeder Beratungsstelle wird mit der Beratungsstellenpunktzahl<br />
multipliziert. Anschließend werden die errechneten Punktzahlen aller Beratungsstellen addiert<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> jede Beratungsstelle der Anteil an der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen ermittelt.<br />
In den Verarbeitungsregeln der Tabelle 2 werden erst die Einzelpunktzahlen mit der Beratungsstellenkennzahl<br />
multipliziert <strong>und</strong> dann zur Beratungsstellen-Gesamtpunktzahl addiert. Beide Verfahren führen<br />
gemäß dem Distributivgesetz der Mathematik zum selben Ergebnis.<br />
Beispiel 2:<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 9,5 6 4<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 9,5 7,8 7,2<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 24,5<br />
Anteil der Beratungsstelle an<br />
der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />
38,78% 31,84% 29,39%<br />
Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />
an Nicht-Mainzer Fällen 0,9 0 0,41<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Budget 2 35,10% 31,84% 27,71%<br />
Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 5,35%<br />
196
Beispiel 3 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsstelle A Stadt Mainz Beratungsstelle B Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 2 1 5 4<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 2 1 6,5 7,2<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 16,7<br />
Anteil der Beratungsstelle an<br />
der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />
11,98% 5,99% 38,92% 43,11%<br />
Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />
an Nicht-Mainzer Bürgern 0,08 0 0,72<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Budget 2: 11,50% 38,92% 38,80%<br />
Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 10,78%<br />
Der Punktwert der Stadt Mainz ergibt sich aus der Differenz des Punktwertes der Beratungsstelle A<br />
zum Punktwert „3“. Die Stadt Mainz erhält die Beratungsstellenkennzahl der Beratungsstelle A.<br />
Beispiel 4 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsst. A Stadt Mainz Beratungsst. B Beratungsst. C Stadt Mainz<br />
Erreichte Punktzahl 1,5 1,5 4 -1,5 3<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1 1,3 1,8 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 1,5 1,5 5,2 0 5,4<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 13,6<br />
Anteil der Beratungsstelle an<br />
der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />
11,03% 11,03% 38,24% 0,00% 39,71%<br />
Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />
an Nicht-Mainzer Bürgern 0 0 0<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Budget 2 11,03% 38,24% 0,00%<br />
Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 50,74%<br />
Bei dieser Punktkonstellation müsste sicherlich ein Nachdenken darüber einsetzen, ob die<br />
Leistungsanforderungen tatsächlich erreichbar sind oder nicht.<br />
197
Beispiel 5 (mit Sonderregelung):<br />
Beratungsstelle A Beratungsstelle B Stadt Mainz Beratungsstelle C<br />
Erreichte Punktzahl 9,5 0 3 7<br />
Beratungsstellenkennzahl 1 1,3 1,3 1,8<br />
Beratungsstellenpunktzahl 9,5 0 3,9 12,6<br />
Summe der Beratungsstellenpunktzahlen: 26<br />
Anteil der Beratungsstelle an<br />
der Summe der Beratungsstellenpunktzahlen<br />
36,54% 0,00% 15,00% 48,46%<br />
Punktabzug <strong>für</strong> hohen Anteil<br />
von Nicht-Mainzer Bürgern 0 0 1,05<br />
Anteil der Beratungsstelle<br />
am Budget 2 36,54% 0,00% 44,42%<br />
Gesamtanteil der Stadt Mainz am Budget 2: 19,04%<br />
198
Anhang 5: Fragebogen, Interviewleitfaden, Tabellen<br />
Fragebogen zur Evaluation des Verhandlungsprozesses zur Umsetzung von Leis-<br />
tungsvereinbarungen zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />
Funktion der Verhandlungspartnerin/des Verhandlungspartners beim Träger<br />
Name:_____________________________________________________________________<br />
bei Träger: _________________________________________________________________<br />
Funktion bei Träger:__________________________________________________________<br />
Prozesseinbindung<br />
1. Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />
� auf eigene Veranlassung<br />
� auf Veranlassung des Trägers<br />
� kraft meiner Funktion beim Träger<br />
2. Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />
� Ja<br />
� Nein<br />
2a) Falls Sie bei der vorhergehenden Frage mit "Nein" geantwortet haben, welchen Gr<strong>und</strong> kön-<br />
nen Sie hier<strong>für</strong> angeben?<br />
� eine kontinuierliche Teilnahme war nicht erforderlich<br />
� Verhinderung<br />
� Wechsel in der Zuständigkeit in der Kommunalverwaltung<br />
� geteilte Zuständigkeit mit Dritten aufgr<strong>und</strong> spezifischen Fachwissens<br />
Die Bedeutung von inhaltlichem Wissen<br />
3. Wie schätzen Sie Ihr Wissen beim Start der Verhandlungen in nachfolgenden Bereichen ein?<br />
3a) Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />
gering � � � � hoch<br />
3b) Qualitätsmanagement<br />
gering � � � � hoch<br />
3c) Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />
gering � � � � hoch<br />
3d) Finanzcontrolling<br />
gering � � � � hoch<br />
3e) Verhandlungskompetenz<br />
gering � � � � hoch<br />
199
Rückspiegelung des Prozesses auf Verbandsebene<br />
4. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt:<br />
� nach jeder Sitzung<br />
� in regelmäßigen längeren Abständen<br />
� selten<br />
5. Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrem Verband erhalten?<br />
keine � � � � hohe<br />
Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />
6. Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />
mit negativen Erwartungen � � � � � � mit positiven Erwartungen<br />
7. Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
� Nein<br />
� Ja<br />
7a) Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />
Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
negativ � � � � � � positiv<br />
8. Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />
8a) Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />
Verlauf der Verhandlungen.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
8b) Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinba-<br />
rung.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
8c) Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den Pro-<br />
Auswirkungen<br />
zess erschwert.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
9. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />
(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />
negative � � � � positive<br />
10. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbe-<br />
reich in der Gesamtkommune Mainz?<br />
negative � � � � positive<br />
11. Wie wird sich durch die Vereinbarungen das Verhältnis der Vertragspartnerinne <strong>und</strong> -partnern<br />
ändern?<br />
200<br />
11a) zwischen Trägern untereinander<br />
negativ � � � � positiv<br />
11b) zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />
negativ � � � � positiv<br />
Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Mitwirkung!
Fragebogen zur Evaluation des Verhandlungsprozesses zur Umsetzung von Leistungsvereinbarungen<br />
zwischen der Stadt Mainz <strong>und</strong> den Trägern von Beratungsstellen<br />
Funktion der Verhandlungspartnerin/des Verhandlungspartners in der Verwaltung<br />
Name:______________________________________________________________________<br />
Verwaltungsabteilung: _________________________________________________________<br />
Funktion:____________________________________________________________________<br />
Prozesseinbindung<br />
1. Von wem wurden Sie <strong>für</strong> die Teilnahme am Verhandlungsprozess beauftragt?<br />
� auf eigene Veranlassung<br />
� auf Veranlassung der Verwaltungsabteilung<br />
� kraft meiner Funktion in der Verwaltungsabteilung<br />
2. Haben/konnten Sie kontinuierlich am Verhandlungsprozess teilnehmen?<br />
� Ja<br />
� Nein<br />
2a) Falls Sie bei der vorhergehenden Frage mit "Nein" geantwortet haben, welchen Gr<strong>und</strong> können<br />
Sie hier<strong>für</strong> angeben?<br />
� eine kontinuierliche Teilnahme war nicht erforderlich<br />
� Verhinderung<br />
� Wechsel in der Zuständigkeit in der Kommunalverwaltung<br />
� geteilte Zuständigkeit mit Dritten aufgr<strong>und</strong> spezifischen Fachwissens<br />
Die Bedeutung von inhaltlichem Wissen<br />
3. Wie schätzen Sie Ihr Wissen beim Start der Verhandlungen in nachfolgenden Bereichen ein?<br />
3a) Ziele <strong>und</strong> Inhalte von Leistungsvereinbarungen<br />
gering � � � � hoch<br />
3b) Qualitätsmanagement<br />
gering � � � � hoch<br />
3c) Finanzierungssysteme zwischen öffentlichen <strong>und</strong> freien Trägern<br />
gering � � � � hoch<br />
3d) Finanzcontrolling<br />
gering � � � � hoch<br />
3e) Verhandlungskompetenz<br />
gering � � � � hoch<br />
201
Rückspiegelung des Prozesses auf Verwaltungsebene<br />
4. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in folgenden Zeitabständen rückgespiegelt:<br />
� nach jeder Sitzung<br />
� in regelmäßigen längeren Abständen<br />
� selten<br />
5. Welche fachliche Unterstützung haben Sie aus Ihrer Verwaltungsabteilung erhalten?<br />
keine � � � � hohe<br />
Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />
6. Mit welchen Erwartungen sind Sie in den Prozess gegangen?<br />
mit negativen Erwartungen � � � � � � mit positiven Erwartungen<br />
7. Hat der Prozessverlauf Ihre Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
� Nein<br />
� Ja<br />
7a) Falls Sie die vorhergehende Frage mit "Ja" beantwortet haben: in welcher Weise hat er die<br />
Erwartungshaltung beeinflusst?<br />
negativ � � � � � � positiv<br />
8. Wie können Sie nachfolgenden Aussagen zustimmen?<br />
8a) Die Komplexität der unterschiedlichen Diskussionspunkte verursachte Reibungsverluste im<br />
Verlauf der Verhandlungen.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
8b) Die hohe fachliche Anforderung verhinderte ein schnelles Zustandekommen der Vereinbarung.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
8c) Die unterschiedlichen Interessen der Verhandlungspartnerinnen <strong>und</strong> -partner haben den<br />
Prozess erschwert.<br />
stimme voll zu � � � � stimme nicht zu<br />
Auswirkungen<br />
9. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf Ihre Organisation<br />
(Struktur, Arbeitsformen, Finanzierung etc.)?<br />
negative � � � � positive<br />
10. Welche Auswirkungen erwarten Sie mittelfristig durch die Vereinbarungen auf den Beratungsbereich<br />
in der Gesamtkommune Mainz?<br />
negative � � � � positive<br />
11. Wie wird sich durch die Vereinbarungen das Verhältnis der Vertragspartnerinne <strong>und</strong> -partnern<br />
ändern?<br />
11a) zwischen Trägern untereinander<br />
negativ � � � � positiv<br />
11b) zwischen Trägern <strong>und</strong> Kommune<br />
negativ � � � � positiv<br />
202<br />
Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Mitwirkung!
Interviewleitfaden<br />
Rückspiegelung des Prozesses auf Verbandsebene<br />
A (a1) Welche Schwierigkeiten/Veränderungen haben sich während des Beratungs-<br />
verlaufs zwischen Ihrer Person <strong>und</strong> Ihrer Organisation ergeben? (a2) Was hätten<br />
Sie gebraucht? [Hinweis: jeweilige Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />
Einschätzungen zum Prozessverlauf<br />
B (b1) Was war die Gr<strong>und</strong>haltung, mit der Ihre Organisation in die Verhandlungen ge-<br />
gangen ist? Was hatten Sie ursprünglich erwartet im Hinblick auf (b2) Ihre Einrich-<br />
tung/ (b3) den Prozess/ (b4) <strong>für</strong> die Klienten? [Hinweis: jeweilige Antwort mög-<br />
lichst in drei – vier Stichworten]<br />
203
C Was waren die Gründe <strong>für</strong> diese Veränderungen (interne <strong>und</strong>/oder prozessbeding-<br />
te)? [Hinweis: Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />
D Was hätte den Beratungsprozess aus Ihrer Sicht erleichtert? [Hinweis: Antwort<br />
204<br />
möglichst in drei – vier Stichworten]
E Was hätte den Beratungsprozess aus Ihrer Sicht beschleunigt? [Hinweis: Antwort<br />
möglichst in drei – vier Stichworten]<br />
F Was empfanden Sie als positiv am Verhandlungsprozess? [Hinweis: Antwort mög-<br />
lichst in drei – vier Stichworten]<br />
205
Auswirkungen<br />
G Wo sehen Sie positive Punkte an der Einführung von Leistungsvereinbarungen in<br />
Ihrem Beratungsstellenbereich/Verwaltungsbereich? [Hinweis: Antwort möglichst<br />
in drei – vier Stichworten]<br />
H Wo sehen Sie negative Punkte an der Einführung von Leistungsvereinbarungen in<br />
206<br />
Ihrem Beratungsstellenbereich/Verwaltungsbereich? [Hinweis: Antwort möglichst<br />
in drei – vier Stichworten]
I Welcher Erfahrungsaspekt des Verhandlungsprozesses ist – so weit er bisher noch<br />
nicht zur Sprache kam – aus Ihrer Sicht abschließend besonders erwähnenswert?<br />
[Hinweis: Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />
J Frage „Wurde der Prozess dadurch besonders positiv beeinflusst, dass ein konkre-<br />
tes Budget verhandelt wurde <strong>und</strong> keine Kürzungen zu be<strong>für</strong>chten waren?“ [Hinweis:<br />
Antwort möglichst in drei – vier Stichworten]<br />
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Tabellen zur Evaluation<br />
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