Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ausgangslage<br />
Nachdem die Qualitätsdebatte durch die veränderten Fassungen des § 93 BSHG (neu: § 75<br />
SGB XII) bereits Einzug in die Soziale Arbeit gehalten hatte, hat das Qualitätsthema mit der<br />
Neufassung der Finanzierungsregelungen in den §§ 77, 78 a-g SGB VIII auch den gesetzli-<br />
chen Rahmen der <strong>Jugend</strong>hilfe erreicht. Der Gesetzgeber fordert nun <strong>für</strong> die stationäre <strong>und</strong><br />
teilstationäre <strong>Jugend</strong>hilfe, dass neben einer Leistungsvereinbarung <strong>und</strong> einer Entgeltverein-<br />
barung auch eine Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in einer Einrichtung abge-<br />
schlossen wird. Nach Merchel wird im Gegensatz zum BSHG / SGB XII hier größerer Wert<br />
auf dialogische Prozesse der Qualitätsentwicklung gelegt. Somit dominiere im SGB VIII der<br />
fachlich-entwickelnde Impuls eindeutig gegenüber einem administrativ-kontrollierenden Motiv<br />
(vgl. Merchel 2000a: 247).<br />
Einen weiteren fachlichen Bezugspunkt stellt die aktuelle Debatte um Verwaltungsmoderni-<br />
sierung dar. Durch die Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“ werden öffentliche Träger<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen zunehmend angehalten, sich sowohl über die Definition konkreter Leis-<br />
tungen <strong>und</strong> deren Qualität zu legitimieren als auch im Rahmen von „Kontrakten“ Transpa-<br />
renz über das Verhältnis von zu erwartenden Leistungen zu aufzuwendenden Ressourcen<br />
zu schaffen. Moderne Verwaltungen steuern demnach nicht mehr primär über die Vergabe<br />
von Ressourcen an Einrichtungen (input), sondern über die Definition der bei den Adressa-<br />
ten ankommenden Leistung (output) (vgl. Merchel 2002a: 613, 2000b: 37).<br />
In § 78 SGB VIII werden zunächst die Träger der stationären <strong>und</strong> teilstationären Angebote<br />
der Erziehungshilfen verpflichtet, mit den öffentlichen Trägern entsprechende Vereinbarun-<br />
gen abzuschließen. Bei Regelungen in den Rahmenvereinbarungen auf Landesebene kön-<br />
nen jedoch auch mit den Trägern der ambulanten <strong>Jugend</strong>hilfen Leistungsvereinbarungen<br />
gemäß § 78 SGB VIII abgeschlossen werden. Zusätzlich zu diesen rechtlichen Regelungen<br />
lässt sich bereits heute im ambulanten Bereich ein Paradigmenwechsel feststellen. Nach<br />
einer ersten Phase der Erprobung <strong>und</strong> Umsetzung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />
im stationären <strong>und</strong> teilstationären Bereich dehnt sich die Qualitätsdebatte <strong>und</strong> der Druck in<br />
Richtung Qualitätsentwicklungsvereinbarungen auf das Gesamtfeld der Erziehungshilfe bzw.<br />
auf andere Arbeitsfelder des <strong>Jugend</strong>- <strong>und</strong> Sozialbereichs aus (vgl. Merchel 2000a: 248).<br />
Im Sinne der obigen Erläuterungen kann im Bereich der Beratungsstellenarbeit – im Unter-<br />
schied zu den stationären <strong>und</strong> teilstationären Angeboten der Hilfen zur Erziehung – bisher<br />
nur begrenzt auf erprobte Instrumente <strong>und</strong> Modelle zurückgegriffen werden. Dies liegt nicht<br />
zuletzt darin begründet, dass der Gesetzgeber den Verfahrensmodus der Aushandlung in<br />
den Mittelpunkt gestellt hat. Somit werden neue Anforderungen an öffentliche Träger <strong>und</strong><br />
Träger der Freien Wohlfahrtspflege gestellt, die in der konkreten Situation häufig zu Verunsi-<br />
cherungen führen: Auf der Einstellungsebene erfordert dies eine positive Bereitschaft zur<br />
offensiven Auseinandersetzung mit dem Qualitätsthema <strong>und</strong> beiderseitige Bereitschaft, ei-<br />
nen offenen Diskurs über Qualitätskriterien <strong>und</strong> über eine daran ausgerichtete Bewertung<br />
des erreichten Qualitätsstandards der Arbeit einzugehen; auf der sachlichen Ebene müssen<br />
20