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Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...

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sozialen Arbeit bezieht sich der „outcome“ in der Regel auf spezifische Gesellschafts-<br />

gruppen, <strong>für</strong> die oder mit denen etwas erreicht werden soll.<br />

Im Hinblick auf die Verwendung von Wirkungen in Leistungsvereinbarungen ist vor allem die<br />

Unterscheidung von „effects“ <strong>und</strong> „impacts“ von Bedeutung. Sie unterscheiden sich auf<br />

zweierlei Weise (vgl. Schröder 2002b: 10): (1) Der Einfluss externer Faktoren ist größer beim<br />

„impact“ als beim „effect“. Betrachtet werden mittelbare Effekte, zu denen nicht nur der Leis-<br />

tungserbringer <strong>und</strong> der Leistungsempfänger ihren Teil beitragen; (2) Der Einfluss der Klien-<br />

tinnen <strong>und</strong> Klienten bei der Bewertung der erzielten Effekte ist beim „impact“ ebenfalls grö-<br />

ßer, das heißt, es ist nicht allein die aus der Leistungserstellung resultierende<br />

Fachkräfteperspektive bei der Wirkungseinschätzung relevant, sondern auch diejenige der<br />

Leistungsempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger.<br />

Daher ist die Entscheidung zwischen „effect“ <strong>und</strong> „impact“ bewusst zu fällen. Während „ef-<br />

fects“ den Blickwinkel des Leistungserbringers auf die unmittelbar mit der Leistungserstel-<br />

lung einhergehenden Wirkungen einschränken, führen „Impacts“ zu einer umfassenderen<br />

Sichtweise der Situation der Leistungsberechtigten. Im Extrem könnte sogar auf Leistungs-<br />

vereinbarungen verzichtet werden <strong>und</strong> lediglich eine „impact“-Vereinbarung getroffen wer-<br />

den. Diese bringt den Leistungserbringer dazu, „Umfeld“ <strong>und</strong> „Sichtweisen der Leistung-<br />

sempfängerinnen <strong>und</strong> –empfänger“ bei einer „impactorientierten“ flexiblen<br />

Leistungsgestaltung permanent mit zu berücksichtigen. Sozialraum- <strong>und</strong> Wirkungsorientie-<br />

rung könnten hier eine spannende Partnerschaft eingehen (vgl. Schröder 2002b: 10).<br />

Diese Erläuterungen verdeutlichen, was Wirkungsmessung in der sozialen Arbeit bedeutet:<br />

Sie kann im Einzelfall nicht den Nachweis zu führen, dass die Intervention zur beobachteten<br />

Wirkung geführt hat. Wirkung ist somit nicht einfach mit Erfolg gleichzusetzen. Die Frage<br />

nach Wirkung muss jedoch in den Blick nehmen, dass positive Effekte gemessen <strong>und</strong> doku-<br />

mentiert werden können <strong>und</strong> müssen, an deren Zustandekommen soziale Arbeit beteiligt<br />

war. Wirkungsmessung ist somit nur zu einem Teil ein Messvorgang, viel wichtiger noch ist<br />

der Aushandlungsprozess, in welchem festgelegt wird, was denn als Wirkung zu betrachten<br />

sei <strong>und</strong> ob der Beitrag sozialer Arbeit nennenswert war (vgl. Schröder 2000b: 42f.). Die Mes-<br />

sung von Wirkungen hat auf Systemebene folgende Aufgaben (vgl. Schröder 2000b: 44):<br />

• Sie muss plausible Hinweise <strong>für</strong> Gelingen oder Nichtgelingen geben, das heißt, nicht den<br />

Nachweis führen, sondern plausibel machen, dass soziale Arbeit Wirkungen erzielt hat.<br />

• Sie muss Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> Rückkopplungsschleifen in den Steuerungssystemen schaffen.<br />

Dies bedeutet, dass das Verfehlen von Wirkungen in denjenigen Feldern, wo solche zu<br />

erwarten waren, dazu führen muss, dass Leistungen ersetzt, reduziert oder maßgeblich<br />

verändert werden.<br />

• Sie muss das zentrale Element von Wirkungsvereinbarungen darstellen. Das heißt bei-<br />

22<br />

spielsweise <strong>für</strong> die Strukturgestaltung, dass Verträge geschaffen werden müssen, in de-<br />

nen Wirkungen vereinbart werden.

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