Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
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• Förderung der Beschäftigungsfähigkeit,<br />
• Förderung sozialer Teilhabe <strong>und</strong><br />
• Förderung der Individualkompetenzen.<br />
Um diese Ziele erreichen zu können, wurde in der Leistungsbeschreibung insbesondere die<br />
Vernetzung mit anderen Hilfesystemen festgeschrieben. Aber auch die Weiterentwicklung<br />
der eigenen Konzeption, die interne Weiterbildung, Supervision, kollegiale Beratung <strong>und</strong> der<br />
Austausch mit dem zuständigen Amt der Kommune dienen zur ständigen Qualitätsentwick-<br />
lung. Einen besonderen Stellenwert hat die Forderung nach <strong>Integration</strong> von Ehrenamtlichen.<br />
Hier wurde einerseits sichergestellt, dass pädagogische Leistung nicht über freiwilliges Per-<br />
sonal erbracht werden darf, andererseits, dass Leistungen, die keiner pädagogischen Quali-<br />
fikation bedürfen, durch bürgerschaftliches Engagement abgedeckt werden sollen. Es wurde<br />
also die Verantwortung <strong>für</strong> die Einbindung der Zivilgesellschaft auf die Träger übertragen.<br />
Zudem wurde festgelegt, dass eine angemessene Anleitung, kollegiale Beratung <strong>und</strong> Fortbil-<br />
dung sowie eine bedarfsgerechte Koordination der Einsätze <strong>und</strong> ein Austausch mit den<br />
Fachkräften gewährleistet sein muss. Dies ermöglicht eine strukturierte Einbindung von Eh-<br />
renamtlichen in das Gesamtsystem <strong>und</strong> die Erbringung übergreifender Leistungen <strong>für</strong> die<br />
Klientel, die mit kommunalen finanziellen Ressourcen nicht leistbar wären.<br />
Insbesondere die Frage, welche Merkmale im Bereich der Ergebnisqualität festgelegt wer-<br />
den sollten, führte zu längeren Diskussionen. Letztendlich wurden übereinstimmend folgende<br />
Ziele beschrieben:<br />
• Erstens sollen möglichst viele Klientinnen <strong>und</strong> Klienten in eine individuelle Hilfe überführt<br />
werden, da nur dort mit Hilfezielen konkrete Hilfen umgesetzt werden können, die eine<br />
längerfristige Problemlösung ermöglichen.<br />
• Zweitens soll als Ergebnis der Abschluss der mit Hilfeplan beratenen Klientinnen <strong>und</strong><br />
Klienten erfasst <strong>und</strong> bewertet werden.<br />
• Drittens soll erhoben <strong>und</strong> beurteilt werden, in wie vielen Fällen die einzelnen Hilfeziele<br />
vereinbart <strong>und</strong> auch erreicht werden.<br />
• Als vierter Bereich wurde die Nachsorge/Nachbetreuung festgelegt. Es sollte hierdurch<br />
eine weitere Begleitung stattfinden, wodurch das Risiko einer geringen Nachhaltigkeit<br />
minimiert würde.<br />
Die Finanzierungsvereinbarungen, die sich in großen Teilen über die drei Beratungsbereiche<br />
hinweg ähneln, wurden erstmals <strong>für</strong> die Wohnungs-/Obdachlosenberatung entwickelt. Wie<br />
auch <strong>für</strong> die beiden anderen Beratungsbereiche wurden dabei die Kofinanzierung der Träger<br />
über zwei Teilbudgets berechnet:<br />
Das erste Teilbudget berücksichtigt die Anzahl der fachlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbei-<br />
ter, die zu bewirtschaftende Fläche der Beratungsstellen, die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaß-<br />
nahmen sowie die Sach- <strong>und</strong> Regiekosten. Zusätzlich wird dabei die Beratungsstellengröße<br />
durch die Berechnung einer Beratungsstellenkennzahl beachtet. Das erste Teilbudget be-<br />
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