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Vom Verbot zur Gleichberechtigung - Hirschfeld-Eddy-Stiftung

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10 | Deutschlands Verantwortung für die Menschenrechte von LSBTI 151<br />

mosexueller, für den Schutz ihrer Rechte und für die Wahrung der Würde von Menschen,<br />

die HIV-positiv oder an AIDS erkrankt sind. Insgesamt wünsche ich mir aber<br />

ein noch deutlicheres Bekenntnis vieler Menschenrechtsgruppen zu den Rechten<br />

sexueller Minderheiten. So könnte der Druck auf die staatlichen Akteure in Deutschland<br />

und darüber hinaus besser aufrechterhalten werden, und gleichzeitig wäre es<br />

ein starkes Zeichen gegenüber Gesellschaft und Politikern in den Zielländern der<br />

Arbeit.<br />

Für die praktische Politik bedeutet das ein Engagement auf verschiedenen Ebenen:<br />

1. Im Kontext der Europäischen Union<br />

Hier sind insbesondere zwei Instrumente der EU zu nennen. Das erste ist die EU-<br />

Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Durch sie haben sich Mitgliedsländer<br />

und Europäischer Auswärtiger Dienst verpflichtet, Menschenrechtsverteidigern<br />

in ihren jeweiligen Gastländern, soweit es möglich ist, Schutz und<br />

Kooperation zu bieten. Die Botschaften vor Ort sollen die Zusammenarbeit suchen,<br />

Projekte finanzieren, mit Menschenrechtsorganisationen und -aktivisten kooperieren<br />

oder sie durch Einladungen und hochrangige Wahrnehmung schützen. Die Leitlinie<br />

gilt seit einigen Jahren und ihre Umsetzung ist sicher immer noch nicht überall<br />

so, wie sie sein sollte. Aber sie hat der europäischen Menschenrechtspolitik einen<br />

praktischen Schub gegeben. Für Aktivisten ist die unmittelbare Hilfe vor Ort oft<br />

wichtiger als große Erklärungen aus westlichen Hauptstädten.<br />

Das zweite Instrument europäischer Politik für die Rechte von LSBTI ist das sogenannte<br />

„Toolkit“ der EU. Ein Maßnahmenkatalog, in dem sich die EU-Länder auf<br />

Schritte geeinigt haben, um Verletzungen der Menschenrechte oder Diskriminierung<br />

von LSBTI in Drittländern zu erfassen, Reaktionen zu formulieren und gemeinsam<br />

gegen die strukturellen Ursachen vorzugehen. Ein vorrangiges Ziel der EU ist<br />

dabei, dass homophobe Gesetzgebung verschwindet und Homosexualität entkriminalisiert<br />

wird. Deutschland war federführend bei der Entwicklung dieses Instruments<br />

und treibt die Umsetzung aktiv voran.<br />

Daneben ist es wichtig festzuhalten, dass sich die Situation sexueller Minderheiten<br />

in den osteuropäischen EU-Ländern verbessert hat. Hier zeigt sich, dass EU-Beitrittsperspektive<br />

und Beitritt zu einer Verbesserung führen. Es gibt sicher noch viel zu tun<br />

– insbesondere was die gesellschaftliche Akzeptanz von LSBTI angeht. Dass in Polen<br />

gerade eine Transsexuelle und ein offen schwuler Abgeordneter ins Parlament ge-

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