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Vom Verbot zur Gleichberechtigung - Hirschfeld-Eddy-Stiftung

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Dr. Jens M. Scherpe<br />

05 | Auf dem Weg <strong>zur</strong> Ehe für gleichgeschlechtliche<br />

Paare – Die Rechtsentwicklung im internationalen<br />

Vergleich<br />

Bis zum Ende der 1980er-Jahre wurde gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

(ggLG) die rechtliche Anerkennung verweigert. Dass sich diese Lage in vielen<br />

Rechtsordnungen grundlegend geändert hat, ist vor allem dem Einsatz und der Beharrlichkeit<br />

vieler Organisationen und Einzelpersonen zu verdanken. Heute ist in<br />

einer stetig steigenden Zahl von Rechtsordnungen die Ehe auch für gleichgeschlechtliche<br />

Paare möglich, in anderen Rechtsordnungen, einschließlich der Bundesrepublik<br />

Deutschland, immerhin eine Formalisierung der Lebensgemeinschaft<br />

in einer eingetragenen/registrierten Partnerschaft. Dennoch verbleiben zahlreiche<br />

Rechtsordnungen, in denen ggLG nicht anerkannt sind oder gar strafrechtlich verfolgt<br />

werden. Auch dort werden Veränderungen nur durch die Arbeit von Menschen<br />

wie Manfred Bruns möglich sein, dem dieser kurze Überblicksbeitrag gewidmet<br />

sein soll.<br />

Anerkennung – Schritt für Schritt<br />

Die rechtliche Anerkennung ggLG in Europa nahm in den nordischen Ländern ihren<br />

Anfang (siehe dazu Dopffel und Scherpe 2000; Scherpe 2007). Zuerst wurden 1987<br />

in Schweden nichteheliche Lebensgemeinschaften und ggLG gleichgestellt; die<br />

Notwendigkeit eines eheähnlichen Rechtsinstitutes oder gar der Ehe für gleichgeschlechtliche<br />

Paare wurde hingegen damals noch verneint. 1989 folgte dann der<br />

„juristische Quantensprung“ in Dänemark: die Einführung der registrierten Partnerschaft<br />

für ggLG. Nach und nach folgten andere Staaten diesem Beispiel, wenngleich<br />

sich die geschaffenen Rechtsinstitute auch oft in ihrem Regelungsgehalt unterschieden<br />

(und bis heute unterscheiden). Der nächste Schritt in der Rechtsevolution<br />

war dann die Öffnung der Ehe auch für ggLG in zahlreichen Rechtsordnungen, die<br />

in 2001 als erstes in den Niederlanden erfolgte.<br />

Aus Platzgründen muss an dieser Stelle auf eine Aufzählung der ggLG anerkennenden<br />

Rechtsordnungen verzichtet werden, aber durch die im Anhang genannte Literatur<br />

sowie eine einfache Internetsuche können diese ohne weiteres gefunden werden<br />

(siehe insbes. Boele-Woelki und Fuchs 2012; Scherpe 2009 und 2010b;<br />

Curry-Sumner 2005; González Beilfuss 2004; Wintemute und Andenæs 2001; Basedow<br />

u. a. 2000). Dieser Beitrag beschränkt sich im Folgenden auf die zugrundeliegenden<br />

Strukturen und Prinzipien.

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