Hinz&Kunzt 293 Juli 2017
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Stadtgespräch<br />
Winternotprogramm für Obdachlose<br />
Scharfe Kritik trotz „ausreichender“ Plätze<br />
Ein positives Fazit aus dem vergangenen Winternotprogramm<br />
hat die Sozialbehörde gezogen: „Die zur Verfügung<br />
gestellten Plätze reichten aus“, hieß es. Das sei jedoch „leider<br />
kein Grund zur Freude, sondern ein Alarmzeichen“, kritisierte<br />
Dirk Hauer vom Diakonischen Werk Hamburg. Denn erstmals<br />
wurden Obdachlose aus Rumänien von den Notunterkünften<br />
abgewiesen und zur Heimreise gedrängt, wenn sie<br />
dort „Selbsthilfemöglichkeiten“ oder eine Wohnung hatten.<br />
521 EU-Bürger nutzten ein Ticket auf Staatskosten – viele<br />
kamen jedoch wegen der Armut im Herkunftsland wieder<br />
zurück. Sie leben in Hamburg wieder auf der Straße, beklagte<br />
die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Franziska Grunwaldt.<br />
Für viele Obdachlose mit Anspruch auf Sozialleistungen war<br />
das Winternotprogramm hingegen ein Erfolg: Sozialarbeiter<br />
vermittelten 227 von dort in dauerhafte Unterkünfte. BELA<br />
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Berlin<br />
Haftstrafe für Feuer-Attacke auf Obdachlosen<br />
Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das<br />
Landgericht Berlin einen 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe<br />
von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte im<br />
vergangenen Dezember die Kopfunterlage eines schlafenden<br />
Obdachlosen angezündet. Kein Mordversuch, befand das<br />
Gericht: Einen „tödlichen Geschehensablauf“ habe er<br />
„schlicht nicht auf dem Plan gehabt“, sagte Gerichtssprecherin<br />
Lisa Jani zu Hinz&<strong>Kunzt</strong>. Zu der Tat habe eine „fatale<br />
Gruppendynamik“ geführt: Der alkoholisierte Hauptangeklagte<br />
habe sich vor seinen Begleitern produzieren wollen.<br />
Vor Gericht hatte er angegeben, er habe einen „Scherz“ machen<br />
wollen. Drei seiner Mittäter verurteilte die Richterin zu<br />
einer Jugendstrafe von jeweils acht Monaten auf Bewährung<br />
– wegen Beihilfe. Gegen drei weitere verhängte sie Strafen<br />
wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft<br />
hat Revision eingelegt. BELA<br />
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Gesetzesverschärfung<br />
Bettlern in Dänemark drohen zwei Wochen Knast<br />
In Dänemark können Bettler nun ohne Vorwarnung für zwei<br />
Wochen ins Gefängnis gesteckt werden, wenn sie „aggressiv“<br />
in Fußgängerzonen, vor Supermärkten, in Bahnhöfen oder<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln betteln. Eine entsprechende<br />
Gesetzesverschärfung verabschiedete das Parlament im Juni<br />
mit großer Mehrheit. Begleitet wurde die Entscheidung von<br />
einer Debatte über bettelnde Roma aus Osteuropa. „Wir<br />
werden nicht zulassen, dass Leute in öffentlichen Plätzen<br />
Lager aufschlagen, unsere Kirchhöfe als Toiletten gebrauchen<br />
und in Zügen betteln“, sagte Justizminister Søren Pape<br />
Poulsen von der Konservativen Volkspartei laut dpa. BELA<br />
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