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Hinz&Kunzt 293 Juli 2017

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Stadtgespräch<br />

Winternotprogramm für Obdachlose<br />

Scharfe Kritik trotz „ausreichender“ Plätze<br />

Ein positives Fazit aus dem vergangenen Winternotprogramm<br />

hat die Sozialbehörde gezogen: „Die zur Verfügung<br />

gestellten Plätze reichten aus“, hieß es. Das sei jedoch „leider<br />

kein Grund zur Freude, sondern ein Alarmzeichen“, kritisierte<br />

Dirk Hauer vom Diakonischen Werk Hamburg. Denn erstmals<br />

wurden Obdachlose aus Rumänien von den Notunterkünften<br />

abgewiesen und zur Heimreise gedrängt, wenn sie<br />

dort „Selbsthilfemöglichkeiten“ oder eine Wohnung hatten.<br />

521 EU-Bürger nutzten ein Ticket auf Staatskosten – viele<br />

kamen jedoch wegen der Armut im Herkunftsland wieder<br />

zurück. Sie leben in Hamburg wieder auf der Straße, beklagte<br />

die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Franziska Grunwaldt.<br />

Für viele Obdachlose mit Anspruch auf Sozialleistungen war<br />

das Winternotprogramm hingegen ein Erfolg: Sozialarbeiter<br />

vermittelten 227 von dort in dauerhafte Unterkünfte. BELA<br />

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Berlin<br />

Haftstrafe für Feuer-Attacke auf Obdachlosen<br />

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das<br />

Landgericht Berlin einen 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe<br />

von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte im<br />

vergangenen Dezember die Kopfunterlage eines schlafenden<br />

Obdachlosen angezündet. Kein Mordversuch, befand das<br />

Gericht: Einen „tödlichen Geschehensablauf“ habe er<br />

„schlicht nicht auf dem Plan gehabt“, sagte Gerichtssprecherin<br />

Lisa Jani zu Hinz&<strong>Kunzt</strong>. Zu der Tat habe eine „fatale<br />

Gruppendynamik“ geführt: Der alkoholisierte Hauptangeklagte<br />

habe sich vor seinen Begleitern produzieren wollen.<br />

Vor Gericht hatte er angegeben, er habe einen „Scherz“ machen<br />

wollen. Drei seiner Mittäter verurteilte die Richterin zu<br />

einer Jugendstrafe von jeweils acht Monaten auf Bewährung<br />

– wegen Beihilfe. Gegen drei weitere verhängte sie Strafen<br />

wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft<br />

hat Revision eingelegt. BELA<br />

•<br />

Gesetzesverschärfung<br />

Bettlern in Dänemark drohen zwei Wochen Knast<br />

In Dänemark können Bettler nun ohne Vorwarnung für zwei<br />

Wochen ins Gefängnis gesteckt werden, wenn sie „aggressiv“<br />

in Fußgängerzonen, vor Supermärkten, in Bahnhöfen oder<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln betteln. Eine entsprechende<br />

Gesetzesverschärfung verabschiedete das Parlament im Juni<br />

mit großer Mehrheit. Begleitet wurde die Entscheidung von<br />

einer Debatte über bettelnde Roma aus Osteuropa. „Wir<br />

werden nicht zulassen, dass Leute in öffentlichen Plätzen<br />

Lager aufschlagen, unsere Kirchhöfe als Toiletten gebrauchen<br />

und in Zügen betteln“, sagte Justizminister Søren Pape<br />

Poulsen von der Konservativen Volkspartei laut dpa. BELA<br />

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Mehr Infos und weitere Nachrichten unter:<br />

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