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bischer Cornelia, Aeby Gertrud, Affolter Anne-Marie ... - bei Loeb

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16 | corporate Governance der <strong>Loeb</strong>-Gruppe<br />

Kreuzverflechtungen<br />

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen im Verwaltungsrat der <strong>Loeb</strong> Holding AG und einer<br />

anderen kotierten Gesellschaft.<br />

Wahl und Amtszeit<br />

Der Präsident und die Mitglieder des Verwaltungsrates der <strong>Loeb</strong> Holding AG werden durch die Generalversammlung<br />

gewählt. Gemäss Statuten besteht der Verwaltungsrat aus mindestens drei Mitgliedern.<br />

Die Statuten sehen eine Amtsdauer von einem Jahr vor, eine Wiederwahl ist stets zulässig. Gemäss<br />

Statuten scheiden die Verwaltungsräte nach Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Verwaltungsrat<br />

aus.<br />

Interne Organisation<br />

Der Verwaltungsrat hat die oberste Verantwortung für die Geschäftsstrategie und die oberleitung<br />

der <strong>Loeb</strong>-Gruppe. Er übt seine Befugnisse gemäss Art. 24 der Statuten aus. Eine eigentliche Aufgabenteilung<br />

innerhalb des Verwaltungsrates ist nicht vorgesehen.<br />

Der Verwaltungsrat hat die höchste Entscheidungskompetenz und legt die Richtlinien der Strategie,<br />

der organisation, des Marketings und der Finanzen fest, die von der <strong>Loeb</strong>-Gruppe zu befolgen sind.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>Loeb</strong> Holding AG hat die Führung des laufenden Geschäftes den Geschäftsleitungen<br />

und den Verwaltungsräten der einzelnen Gruppengesellschaften übertragen. Die Delegierte<br />

des Verwaltungsrates und der Finanzdirektor (cFo) der <strong>Loeb</strong> Holding AG nehmen eine koordinierende<br />

Funktion innerhalb der Gruppe wahr.<br />

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates gemäss schweizerischem obligationenrecht, Statuten und<br />

organisationsreglement sind:<br />

– Strategische Ausrichtung und Führung der <strong>Loeb</strong>-Gruppe und insbesondere der zwei<br />

Sparten Detailhandel (Retail) und Immobilien (Real Estate),<br />

– Festlegung der Führungsorganisation,<br />

– Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung,<br />

– Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und anderer<br />

wichtiger Führungskräfte,<br />

– oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit, das Risikomanagement und das Interne<br />

Kontrollsystem (IKS),<br />

– Entscheide über Erwerb, Veräusserung bzw. die Neugründung oder Liquidation von<br />

Gruppengesellschaften und die Genehmigung von Investitionen in der Höhe von mehr<br />

als cHF 750’000 (budgetiert) bzw. cHF 100’000 (nicht budgetiert),<br />

– Erstellung des Geschäftsberichtes sowie Vorbereitung der Generalversammlung und<br />

Ausführung ihrer Beschlüsse.<br />

Entscheide werden vom Gesamtverwaltungsrat getroffen. Im Berichtsjahr traf sich der Verwaltungsrat<br />

zu sechs regulären Sitzungen. Die Traktanden für die Verwaltungsratssitzungen werden durch das<br />

Präsidium des Verwaltungsrates der <strong>Loeb</strong> Holding AG festgelegt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates<br />

kann die Aufnahme von Traktanden beantragen. Die Anträge für die Traktandierung sind<br />

dem Präsidium bis zwei Wochen vor der Sitzung einzureichen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

erhalten jeweils vor den Sitzungen Unterlagen, die ihnen die Vorbereitung auf die Behandlung der<br />

Traktanden erlauben.

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