2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung
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12 Wahlprogramm Bundestagswahl <strong>2<strong>01</strong>7</strong> | Verteidigung der Demokratie in Deutschland<br />
einem jahrhundertelangen Prozess. In den letzten Jahrzehnten<br />
ist erschreckenderweise eine Abkehr von diesen europäischen<br />
Grundwerten zu verzeichnen. Diesem zivilisatorischen Rückschritt<br />
gilt es entgegenzutreten.<br />
Die Alternative für Deutschland tritt für die Gleichheit vor<br />
dem Gesetz ein. Deshalb lehnen wir sogenannte „Quotenregelungen“<br />
ab.<br />
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und<br />
Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche<br />
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und<br />
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile<br />
hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt<br />
oder bevorzugt werden.“ Diese Sätze haben einen klaren und<br />
guten Sinn. Das Recht, nicht vom Staat aufgrund des eigenen<br />
Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuelles<br />
Menschenrecht. Es kommt jedem Menschen in gleicher Weise<br />
zu. Manche Juristen vertreten die falsche These, Artikel 3 GG<br />
erlaube es dem Staat, einzelne Menschen „stellvertretend“ für<br />
ihr jeweiliges Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen,<br />
um die als Kollektive vorgestellten Geschlechter „gleichzustellen“.<br />
Jedoch kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat<br />
niemals legitimes Ziel staatlichen Handelns sein, in willkürlich<br />
abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen eine ebenso<br />
willkürlich festgesetzte „Geschlechterquote“ zu erzwingen.<br />
Genauso wenig kann eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung<br />
ein Mittel zur Verwirklichung von Gleichberechtigung<br />
sein. Gesetze, die solches vorschreiben, sind verfassungswidrig<br />
und abzulehnen. Die <strong>AfD</strong> wird sich im Deutschen<br />
Bundestag für ihre Aufhebung einsetzen.<br />
1.15.1 Vertragsfreiheit bewahren<br />
Die Alternative für Deutschland tritt für die Bewahrung bzw.<br />
Wiederherstellung der bürgerlichen Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr<br />
ein. Deshalb lehnen wir sogenannte ,,Antidiskriminierungsgesetze“<br />
ab. Zentraler Grundwert einer freiheitlichen<br />
Zivilrechtsordnung ist die Vertragsabschlussfreiheit, das<br />
ist die Freiheit jedes Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden,<br />
ob er mit einem anderen Bürger in rechtliche Beziehungen<br />
treten will oder nicht. Unter dem Einfluss der Europäischen<br />
Union wird dieses fundamentale Prinzip der Privatautonomie<br />
in der deutschen Gesetzgebung Schritt für Schritt zerstört.<br />
In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem<br />
Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung<br />
unterworfen der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung<br />
seiner privaten Rechtsverhältnisse frei.<br />
Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft<br />
beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung<br />
und öffnet die Tür für eine in letzter Konsequenz totalitäre<br />
Herrschaftsordnung. Die <strong>AfD</strong> wird sich im Deutschen Bundestag<br />
gegen diese Entwicklung und für die Bewahrung einer<br />
freiheitlichen Privatrechtsordnung einsetzen.