KAPITEL 1 Verteidigung der Demokratie in Deutschland
Wahlprogramm Bundestagswahl <strong>2<strong>01</strong>7</strong> | Verteidigung der Demokratie in Deutschland 7 1.1 Ohne Volkssouveränität keine Demokratie Wir wollen Deutschland reformieren und an die Prinzipien und Wurzeln anknüpfen, die zu seinem jahrzehntelangen sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg geführt haben. Die Rechtsstaatlichkeit muss wiederhergestellt werden, und der Staat muss seine eigentlichen Kernaufgaben, insbesondere die Gewährleistung der inneren Sicherheit, wieder wahrnehmen. Mit den Verträgen von Schengen, Maastricht und Lissabon wurde rechtswidrig in die unantastbare Volkssouveränität eingegriffen. Ein Staat, der das Grenzregime und damit die Hoheit über sein Staatsgebiet aufgibt, löst sich auf. Er verliert seine Eigenstaatlichkeit. Auch in Deutschland wenden wir uns gegen Zentralismus, Gleichmacherei und Uniformität. Denn wir stehen entschieden für Subsidiarität und Föderalismus. Starke, eigenständige Bundesländer, Regionen und Kommunen in einem souveränen Deutschland entsprechen dem Ideal freier Völker und vielfältiger kultureller Identitäten. Einheit in Vielfalt statt Selbstaufgabe im Kollektiv ist uns Ursprung und Ziel deutscher Selbstbestimmung. Wir wollen den souveränen, demokratischen Nationalstaat erhalten! Die <strong>AfD</strong> steht für die Freiheit und Selbstbestimmung der europäischen Nationen. Das bedeutet, dass alle Nationen das Recht haben, sich in souveränen Staaten zu organisieren. Als solche können sie völkerrechtliche Verbindungen eingehen und gemeinsame Interessen als Staatengemeinschaft wahrnehmen. In Europa war dies über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erfolgreich gelungen. Der Versuch, über die Verträge von Maastricht (1992) und Lissabon (2008) einen „Staatenverbund“ zu schaffen, wie das Bundesverfassungsgericht diese vorbildlose Konstruktion nennt, muss als gescheitert betrachtet werden. Stattdessen werden durch die EU, die den Anspruch erhebt, kontinentaler Staat zu werden, die existierenden, demokratischen Nationalstaaten in ihrer Funktion eingeschränkt bzw. dauerhaft zerstört. Es gibt weder ein europäisches Staatsvolk, das für ein solches Vorhaben konstitutiv wäre, noch ist erkennbar, dass sich ein solches auf absehbare Zeit herausbildet. Kulturen, Sprachen und nationale Identitäten sind durch Jahrhunderte dauernde geschichtliche Entwicklungen entstanden. Sie stellen für ihre Angehörigen unverzichtbare Identifikationsräume dar, die nur in nationalen Staaten mit demokratischer Verfassung wirkungsvoll ausgestaltet werden können. Nur hier kann Volkssouveränität gelebt werden, die Mutter und das Herzstück der Demokratie. 1.2 Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten Das bestehende „Lissabon-Europa“ ist daher zurückzuführen zu einer Organisation von Staaten, die auf der Basis völkerrechtlicher Verträge ihre Interessen und Aufgabenwahrnehmung definieren. Nicht rückholbare Souveränitätsverzichte der Staaten dürfen mit einer solchen Konstruktion nicht verbunden werden. Ähnlich wie heute im Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Art. 50 vorgesehen, behält sich jeder Staat ein Austrittsrecht vor.