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2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung

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Wahlprogramm Bundestagswahl <strong>2<strong>01</strong>7</strong> | Asyl braucht Grenzen: Zuwanderung und Asyl 29<br />

Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um<br />

die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine<br />

Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte<br />

Asylbewerber sofort zu beenden.<br />

Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter<br />

ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich.<br />

Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung.<br />

Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische<br />

Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende<br />

Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung<br />

qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland.<br />

Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und<br />

ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen.<br />

Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu<br />

bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität;<br />

das muss auch für Deutschland gelten.<br />

Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität<br />

nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre<br />

Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zuständig<br />

werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu<br />

gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer<br />

Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine<br />

jährliche Mindestabschiebequote.<br />

Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger<br />

wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck<br />

ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der<br />

Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite<br />

Drittstaaten überführt werden.<br />

5.3 Die Türkei gehört nicht in die EU<br />

Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab<br />

wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische<br />

Staatsbürger.<br />

Privilegien für türkische Staatsangehörige, die auf längst<br />

überholten Verträgen beruhen – z.B. Kranken-Mitversicherung<br />

von Eltern im Sozialversicherungsabkommen oder ihre<br />

ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten<br />

Assoziationsratsbeschluss 1/80 – müssen beendet werden.<br />

Das ganze entsprechende Abkommen der EU mit der Türkei<br />

aus dem Jahr 1963 ist aufzukündigen.<br />

5.4 Keine weitere Einwanderung in die<br />

Sozialsysteme<br />

Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht<br />

sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten<br />

zahlreiche Armutszuwanderer an. Hierbei werden die Freizügigkeit<br />

in der EU bzw. das Asylrecht missbraucht, um sich<br />

Zugang zum Sozialsystem zu verschaffen. Diesem Missbrauch<br />

wollen wir einen Riegel vorschieben:<br />

Sozialleistungen sollen Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten<br />

erst dann gewährt werden, wenn diese zuvor vier Jahre<br />

versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt waren<br />

und ihren Lebensunterhalt damit vollständig selbst decken<br />

konnten.

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