2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung
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Wahlprogramm Bundestagswahl <strong>2<strong>01</strong>7</strong> | Asyl braucht Grenzen: Zuwanderung und Asyl 29<br />
Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um<br />
die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine<br />
Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte<br />
Asylbewerber sofort zu beenden.<br />
Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter<br />
ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich.<br />
Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung.<br />
Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische<br />
Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende<br />
Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung<br />
qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland.<br />
Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und<br />
ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen.<br />
Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu<br />
bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität;<br />
das muss auch für Deutschland gelten.<br />
Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität<br />
nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre<br />
Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zuständig<br />
werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu<br />
gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer<br />
Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine<br />
jährliche Mindestabschiebequote.<br />
Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger<br />
wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck<br />
ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der<br />
Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite<br />
Drittstaaten überführt werden.<br />
5.3 Die Türkei gehört nicht in die EU<br />
Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab<br />
wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische<br />
Staatsbürger.<br />
Privilegien für türkische Staatsangehörige, die auf längst<br />
überholten Verträgen beruhen – z.B. Kranken-Mitversicherung<br />
von Eltern im Sozialversicherungsabkommen oder ihre<br />
ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten<br />
Assoziationsratsbeschluss 1/80 – müssen beendet werden.<br />
Das ganze entsprechende Abkommen der EU mit der Türkei<br />
aus dem Jahr 1963 ist aufzukündigen.<br />
5.4 Keine weitere Einwanderung in die<br />
Sozialsysteme<br />
Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht<br />
sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten<br />
zahlreiche Armutszuwanderer an. Hierbei werden die Freizügigkeit<br />
in der EU bzw. das Asylrecht missbraucht, um sich<br />
Zugang zum Sozialsystem zu verschaffen. Diesem Missbrauch<br />
wollen wir einen Riegel vorschieben:<br />
Sozialleistungen sollen Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten<br />
erst dann gewährt werden, wenn diese zuvor vier Jahre<br />
versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt waren<br />
und ihren Lebensunterhalt damit vollständig selbst decken<br />
konnten.