TB 2016 Band 1_Leseprobe
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In einem Schreiben vom 19. August 1952 versuchte die A.M.M.I., den<br />
vom Assessorat für Landwirtschaft und Forst beanstandeten Phenoleintrag<br />
in den Ridnauner Bach zu relativieren. Laut den Berechnungen würde<br />
der Ridnauner Bach im Februar, dem wasserärmsten Monat des Jahres,<br />
im Mittel mit nicht mehr als 0,35 mg/l Phenol2 belastet werden. Es wurde<br />
dabei von der Annahme ausgegangen, dass im finalen Erzkonzentrat kein<br />
Phenol zurückbleibt. 24 Die Tatsache, dass in den darauf folgenden Korrespondenzen<br />
das Phenol-Thema nicht mehr erwähnt wurde, lässt darauf<br />
schließen, dass sich die Behörde damit zufriedengegeben haben dürfte.<br />
Trotzdem rückte man nicht von der Forderung ab, dass die Absetzbecken<br />
errichtet werden müssen, denn bereits am 28. August 1952 wurde in einem<br />
Schreiben verlangt, eine Zusammenstellung der Zerkleinerungsprozesse<br />
und der Körnung des Flotationsabwassers zu liefern. 25 Anstatt der potenziell<br />
schädlichen Auswirkungen phenolischer Substanzen wurde nun mit<br />
dem schädlichen Eintrag von Schwebstoffen in den Ridnauner Bach argumentiert<br />
– dies geht aus den Akten zwar nicht explizit hervor, ist aber<br />
anzunehmen.<br />
An dieser Stelle erscheint erwähnenswert, dass die Tageszeitung „Dolomiten“<br />
am 23. Januar 1970 einen Artikel veröffentlichte, in dem davon die<br />
Rede ist, dass am 15. Dezember 1969 der gesamte Fischbestand durch die<br />
Einleitung von 1.400 Liter Phenolsäure vernichtet worden sei. 26 Die Herkunft<br />
der Phenolsäure scheint dabei unklar, denn in der Aufbereitungsanlage<br />
in Maiern wurde laut Betriebsunterlagen spätestens seit dem Jahr<br />
1963 ohne Phenolzugabe gearbeitet. 27<br />
Einen erfolgreichen Zeitgewinn für den Bau der Absetzbecken verschaffte<br />
sich das Bergwerk gegenüber des Vize-Regierungskommissariats<br />
vor allem durch die Argumentation, dass sich der Kauf des dafür nötigen<br />
Grundes als kompliziert herausstelle, da sich die Überschreibung bei Notar<br />
Hölzl in Sterzing schwierig gestaltete. Außerdem wurden die Arbeiten an<br />
dem Absetzbecken in das zweite Baulos verlegt und darüber hinaus wolle<br />
man die Vorschläge und Auflagen des Assessorats für Landwirtschaft und<br />
28, 29<br />
Forst abwarten.<br />
Um sich einen Überblick über die vorgelegten Unterlagen des Bergwerks<br />
bezüglich Aufbereitungsverfahren und des Antrags zur Einleitung<br />
der Flotationsabwässer in den Ridnauner Bach zu verschaffen, ordnete<br />
das Assessorat für Landwirtschaft und Forst am 21. Oktober 1952 für den<br />
30. Oktober 1952 eine Inspektion der Anlage und der Schäden vor Ort an.<br />
Auch die Gemeinde Ratschings, die Fischereigenossenschaft Sterzing, die<br />
Fischereigenossenschaft Brixen und Carlo Leitner wurden dazu bestellt. 30<br />
Das Bergwerk wurde von Anwalt Giuseppe Hippoliti aus Bozen vertreten.<br />
Inspiziert wurden die Aufbereitungsanlage in Maiern, der Ort der Einlei-<br />
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