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TB 2016 Band 1_Leseprobe

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In einem Schreiben vom 19. August 1952 versuchte die A.M.M.I., den<br />

vom Assessorat für Landwirtschaft und Forst beanstandeten Phenoleintrag<br />

in den Ridnauner Bach zu relativieren. Laut den Berechnungen würde<br />

der Ridnauner Bach im Februar, dem wasserärmsten Monat des Jahres,<br />

im Mittel mit nicht mehr als 0,35 mg/l Phenol2 belastet werden. Es wurde<br />

dabei von der Annahme ausgegangen, dass im finalen Erzkonzentrat kein<br />

Phenol zurückbleibt. 24 Die Tatsache, dass in den darauf folgenden Korrespondenzen<br />

das Phenol-Thema nicht mehr erwähnt wurde, lässt darauf<br />

schließen, dass sich die Behörde damit zufriedengegeben haben dürfte.<br />

Trotzdem rückte man nicht von der Forderung ab, dass die Absetzbecken<br />

errichtet werden müssen, denn bereits am 28. August 1952 wurde in einem<br />

Schreiben verlangt, eine Zusammenstellung der Zerkleinerungsprozesse<br />

und der Körnung des Flotationsabwassers zu liefern. 25 Anstatt der potenziell<br />

schädlichen Auswirkungen phenolischer Substanzen wurde nun mit<br />

dem schädlichen Eintrag von Schwebstoffen in den Ridnauner Bach argumentiert<br />

– dies geht aus den Akten zwar nicht explizit hervor, ist aber<br />

anzunehmen.<br />

An dieser Stelle erscheint erwähnenswert, dass die Tageszeitung „Dolomiten“<br />

am 23. Januar 1970 einen Artikel veröffentlichte, in dem davon die<br />

Rede ist, dass am 15. Dezember 1969 der gesamte Fischbestand durch die<br />

Einleitung von 1.400 Liter Phenolsäure vernichtet worden sei. 26 Die Herkunft<br />

der Phenolsäure scheint dabei unklar, denn in der Aufbereitungsanlage<br />

in Maiern wurde laut Betriebsunterlagen spätestens seit dem Jahr<br />

1963 ohne Phenolzugabe gearbeitet. 27<br />

Einen erfolgreichen Zeitgewinn für den Bau der Absetzbecken verschaffte<br />

sich das Bergwerk gegenüber des Vize-Regierungskommissariats<br />

vor allem durch die Argumentation, dass sich der Kauf des dafür nötigen<br />

Grundes als kompliziert herausstelle, da sich die Überschreibung bei Notar<br />

Hölzl in Sterzing schwierig gestaltete. Außerdem wurden die Arbeiten an<br />

dem Absetzbecken in das zweite Baulos verlegt und darüber hinaus wolle<br />

man die Vorschläge und Auflagen des Assessorats für Landwirtschaft und<br />

28, 29<br />

Forst abwarten.<br />

Um sich einen Überblick über die vorgelegten Unterlagen des Bergwerks<br />

bezüglich Aufbereitungsverfahren und des Antrags zur Einleitung<br />

der Flotationsabwässer in den Ridnauner Bach zu verschaffen, ordnete<br />

das Assessorat für Landwirtschaft und Forst am 21. Oktober 1952 für den<br />

30. Oktober 1952 eine Inspektion der Anlage und der Schäden vor Ort an.<br />

Auch die Gemeinde Ratschings, die Fischereigenossenschaft Sterzing, die<br />

Fischereigenossenschaft Brixen und Carlo Leitner wurden dazu bestellt. 30<br />

Das Bergwerk wurde von Anwalt Giuseppe Hippoliti aus Bozen vertreten.<br />

Inspiziert wurden die Aufbereitungsanlage in Maiern, der Ort der Einlei-<br />

– 19 –

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