02.10.2017 Aufrufe

TB 2016 Band 1_Leseprobe

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

tung des Flotationsabwassers, das Bachbett des Ridnauner Bachs unterhalb<br />

des Sonklarhofs, bei Mareit und am Zusammenfluss mit dem Eisack.<br />

Von den Fischereiinteressierten und vom Vizebürgermeister wurden die<br />

Schäden bekräftigt und nochmals darauf hingewiesen, dass es eine Anordnung<br />

gebe, die zum Bau eines Absetzbeckens verpflichte.<br />

Hippoliti kündigte an, seine Eingaben schriftlich zu machen. 31 Seine<br />

schriftliche Argumentation ging dahingehend, dass durch die Übernahme<br />

der Konzession vom Staat auch das Recht übernommen wurde, die Arbeitsweisen<br />

und im Speziellen die Einleitung der Abwässer in den Ridnauner<br />

Bach beizubehalten. Zudem habe die A.M.M.I. nicht große Geldmittel<br />

in den Bergbau am Schneeberg investiert, weil sich große Gewinne<br />

abgezeichnet hätten, sondern um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen (am<br />

Schneeberg arbeiteten immerhin 400 Bergleute). Angebracht wurde auch,<br />

dass nicht nur die Abwässer der Flotation schädlich für die Fische seien,<br />

sondern auch viele andere Wässer des Ridnauntals, die, vom Gletscher<br />

kommend, große Mengen an Suspension mit sich brächten und zu Ablagerungen<br />

führten. 32<br />

Nach mehrmaligem Verschieben des Baus wurde dem Vize-Regierungskommissariat<br />

am 8. Juni 1955 schließlich mitgeteilt, dass auf Grund<br />

der damaligen Preislage für Zink und Blei auf dem Weltmarkt der Bau der<br />

Speicherbecken nicht mehr finanzierbar sei und somit unbedingt verschoben<br />

werden müsse. Man hoffe auf Besserung auf dem Weltmarkt bzw. auf<br />

staatliche Subventionen. 33<br />

Am 12. Juni 1955 teilte das Vize-Regierungskommissariat mit, dass es<br />

laut ministeriellem Beschluss nicht mehr für die Angelegenheit zuständig<br />

sei und die Kompetenzen an das Assessorat für Landwirtschaft und Forst<br />

übergegangen seien. 34 Hintergrund war, dass am 10. Juni 1955 der Artikel 9<br />

des Gesetzes Regio decreto 8 ottobre 1931, n. 1604 Approvazione del testo<br />

unico delle leggi sulla pesca („Fischereigesetz“) novelliert und die Zuständigkeiten<br />

dezentralisiert worden waren.<br />

Was in den folgenden Jahren passierte, ist derzeit unklar. 35 Auf jeden<br />

Fall scheint es so, dass vom Landeslaboratorium von Trient am 23. Mai<br />

1961 (Nr. 1036) erneut eine Analyse der Wasserqualität durchgeführt wurde.<br />

Der Anlass für diese Untersuchung und der Inhalt des Analysen-Berichts<br />

sind dem Autor unbekannt. Die Verhandlungen scheinen diesmal<br />

zielstrebiger und lösungsorientierter geführt worden zu sein. Nach einem<br />

erneuten Gesuch des Direktors des Bergwerks Schneeberg vom 23. März<br />

1962 um die Erlaubnis für die Einleitung der Aufbereitungsabwässer in<br />

den Ridnauner Bach wurde diese schließlich mit Auflagen erteilt. Im Amtsblatt<br />

der Region Trentino – Tiroler Etschland (24. April 1962, XIV. Jahrgang<br />

Nr. 17) heißt es: „Die A.G. A.M.M.I. mit dem Sitz in Rom, Molisestraße 11,<br />

– 20 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!