TB 2016 Band 1_Leseprobe
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tung des Flotationsabwassers, das Bachbett des Ridnauner Bachs unterhalb<br />
des Sonklarhofs, bei Mareit und am Zusammenfluss mit dem Eisack.<br />
Von den Fischereiinteressierten und vom Vizebürgermeister wurden die<br />
Schäden bekräftigt und nochmals darauf hingewiesen, dass es eine Anordnung<br />
gebe, die zum Bau eines Absetzbeckens verpflichte.<br />
Hippoliti kündigte an, seine Eingaben schriftlich zu machen. 31 Seine<br />
schriftliche Argumentation ging dahingehend, dass durch die Übernahme<br />
der Konzession vom Staat auch das Recht übernommen wurde, die Arbeitsweisen<br />
und im Speziellen die Einleitung der Abwässer in den Ridnauner<br />
Bach beizubehalten. Zudem habe die A.M.M.I. nicht große Geldmittel<br />
in den Bergbau am Schneeberg investiert, weil sich große Gewinne<br />
abgezeichnet hätten, sondern um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen (am<br />
Schneeberg arbeiteten immerhin 400 Bergleute). Angebracht wurde auch,<br />
dass nicht nur die Abwässer der Flotation schädlich für die Fische seien,<br />
sondern auch viele andere Wässer des Ridnauntals, die, vom Gletscher<br />
kommend, große Mengen an Suspension mit sich brächten und zu Ablagerungen<br />
führten. 32<br />
Nach mehrmaligem Verschieben des Baus wurde dem Vize-Regierungskommissariat<br />
am 8. Juni 1955 schließlich mitgeteilt, dass auf Grund<br />
der damaligen Preislage für Zink und Blei auf dem Weltmarkt der Bau der<br />
Speicherbecken nicht mehr finanzierbar sei und somit unbedingt verschoben<br />
werden müsse. Man hoffe auf Besserung auf dem Weltmarkt bzw. auf<br />
staatliche Subventionen. 33<br />
Am 12. Juni 1955 teilte das Vize-Regierungskommissariat mit, dass es<br />
laut ministeriellem Beschluss nicht mehr für die Angelegenheit zuständig<br />
sei und die Kompetenzen an das Assessorat für Landwirtschaft und Forst<br />
übergegangen seien. 34 Hintergrund war, dass am 10. Juni 1955 der Artikel 9<br />
des Gesetzes Regio decreto 8 ottobre 1931, n. 1604 Approvazione del testo<br />
unico delle leggi sulla pesca („Fischereigesetz“) novelliert und die Zuständigkeiten<br />
dezentralisiert worden waren.<br />
Was in den folgenden Jahren passierte, ist derzeit unklar. 35 Auf jeden<br />
Fall scheint es so, dass vom Landeslaboratorium von Trient am 23. Mai<br />
1961 (Nr. 1036) erneut eine Analyse der Wasserqualität durchgeführt wurde.<br />
Der Anlass für diese Untersuchung und der Inhalt des Analysen-Berichts<br />
sind dem Autor unbekannt. Die Verhandlungen scheinen diesmal<br />
zielstrebiger und lösungsorientierter geführt worden zu sein. Nach einem<br />
erneuten Gesuch des Direktors des Bergwerks Schneeberg vom 23. März<br />
1962 um die Erlaubnis für die Einleitung der Aufbereitungsabwässer in<br />
den Ridnauner Bach wurde diese schließlich mit Auflagen erteilt. Im Amtsblatt<br />
der Region Trentino – Tiroler Etschland (24. April 1962, XIV. Jahrgang<br />
Nr. 17) heißt es: „Die A.G. A.M.M.I. mit dem Sitz in Rom, Molisestraße 11,<br />
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