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GB 2012 im pdf-Format - AWO Dortmund

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Höchstmögliche Selbstbest<strong>im</strong>mung für Menschen mit Behinderung, dafür schuf die <strong>AWO</strong> neue<br />

Angebote in den Bereichen Wohnen und Arbeiten und entwickelte bestehende Angebote weiter.<br />

Unterstützung für ein selbstbest<strong>im</strong>mtes Leben<br />

Die sozialpolitische Debatte <strong>im</strong> Feld der Eingliederungshilfe<br />

best<strong>im</strong>mte in den vergangenen Jahren<br />

wesentlich die Behindertenrechtskonvention der<br />

UN. Die zentrale Forderung nach Inklusion von<br />

Behinderten stellt die Gesellschaft und insbesondere<br />

Einrichtungen wie die Arbeiterwohlfahrt<br />

vor die Frage, wie das Recht auf volle Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

und -verwirklichung für Menschen mit<br />

Behinderung zu verwirklichen ist.<br />

Diese Herausforderung ist dem Verband der Arbeiterwohlfahrt<br />

nicht neu, tritt die <strong>AWO</strong> doch seit<br />

ihrer Gründung gegen die Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen<br />

ein. Die Verwirklichung der<br />

Menschenrechte von Arbeitern und sozial Schwächeren<br />

war das Ziel, mit dem die Arbeiterwohlfahrt<br />

gegründet wurde. Gesellschaftliche Teilhabe<br />

und Solidarität sind die Ziele der Arbeiterbewegung.<br />

Hierbei setzte sie von Beginn an bis<br />

heute auf die Idee einer umfassenden, eigenständigen<br />

Selbstgestaltung der Lebensbedingungen.<br />

Die Behindertenrechtskonvention<br />

(BrK)<br />

Die 2006 von der UNO-Vollversammlung<br />

beschlossene BRK ist seit 2011 Rechtsnorm<br />

in Deutschland. Sie best<strong>im</strong>mt<br />

ausdrücklich, dass die Menschenrechte<br />

uneingeschränkt für Menschen mit<br />

Behinderung gelten und verbietet deren<br />

Diskr<strong>im</strong>inierung, Ausgrenzung und Bevormundung.<br />

In 50 Artikeln ist ausgeführt, wie die<br />

Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen<br />

von Menschen mit Behinderung zu<br />

gestalten sind und was die Staaten unternehmen<br />

müssen, die die Konvention<br />

unterzeichneten.<br />

Eingliederungshilfe | Unterstützung für ein selbstbest<strong>im</strong>mtes Leben 49<br />

Die Behindertenrechtskonvention der UN entspricht<br />

dem Gesellschaftsverständnis der Arbeiterwohlfahrt.<br />

Menschen mit Behinderung eine weitgehend<br />

selbständige Gestaltung ihres Lebens zu ermöglichen,<br />

hierfür entwickelt die <strong>AWO</strong> ihre Angebote<br />

kontinuierlich weiter. Die <strong>AWO</strong> <strong>Dortmund</strong> fördert<br />

in der täglichen Praxis und lokal die Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

in der Schule, in der Arbeitswelt, auf dem<br />

Wohnungsmarkt und in der Freizeit von Menschen<br />

mit Behinderung. Menschen mit Behinderung<br />

und ihre Helfer finden hier verschiedene,<br />

abgestufte Angebote vor, die sie unterstützen, ein<br />

möglichst selbstbest<strong>im</strong>mtes Leben zu führen. Die<br />

<strong>AWO</strong> in <strong>Dortmund</strong> gewährleistet, neben den neuen<br />

Angeboten, weiterhin die Unterstützung und Begleitung<br />

von Menschen mit Behinderung in ihren<br />

bestehenden Einrichtungen unter möglichst<br />

weitgehender Selbstbest<strong>im</strong>mung und Beteiligung<br />

der Betroffenen.<br />

Bereich Eingliederungshilfe<br />

Leitung: Dr. Klaus Hermansen<br />

Lindenhorster Straße 38<br />

44147 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon 0231.8475 0<br />

k.hermansen@awo-werkstaetten.de

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