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East Germany Yearbook - 1963_ocr

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I<br />

•\ •<br />

213<br />

VIII. Handwerk<br />

Vorbomorkung<br />

Frodoktlonsgonossonschatton dos Handwerks<br />

Freiwillige Zusammenschlüsse von selbständigen Handwerkern und Inhabern von' Kleinlndustrlcbctrieben sowie deren Bcschäf-<br />

"**®n (einschließlich Heimarbeiter) zum Zwecke handwerklicher Produktlons-, Reparatur- und Dienstleistungen aul der Grundlago der<br />

seaosscaschaftlichcn Organisation der Arbeit. Dio Mitglieder oincr Produktionsgenossenschaft sind untereinander gleichberechtigt und<br />

'Miellen den Ertrag Ihrer Arbeit nach dem Leistungsprinzip.<br />

. Produktionsgenossenschaften des Handwerks dürfen nur mit Genehmigung und höchstens 10 Prozent Lohnarbeiter (Arbeiter und<br />

•'Angestellte) im Vergleich zur Mltgllcdcrzahl beschäftigen.<br />

th Entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel gibt cs Produktionsgenossenschaften derStufo I und Stufe II.<br />

‘»re Produktionsmittel setzen sich zusammen bei<br />

^nfef aus den in Privateigentum der Mitglieder befindlichen Produktionsmitteln, dio zur gemeinsamen Produktion auf genossen-<br />

\ i schädlicher Grundlago benutzt werden, und den von der Produktionsgenossenschaft als genossenschaftliches Eigentum erworbenen<br />

Produktionsmitteln;<br />

StaIeH aus den in das Eigentum der Produktionsgenossenschaft cingcgangcncn Produktionsmitteln und den vom Staat zur Nutzung<br />

. übergebenen Produktionsmitteln, dio Eigentum des Staates bleiben.<br />

f'l»Me Handwerksbetriebe<br />

j Private Betriebe, deren Inhaber dio Meisterprüfung abgelegt haben und in der Handwerksrolle eingetragen sind, sowie Betriebe,<br />

wa Inhaber ln der Gcwcrbcrolle eingetragen sind (auch als Klelnlndustrlebetrlebe bezeichnet).<br />

t., Inder Regel dürfen nicht mehr als 10 (bei Beschäftigung von Schwerbeschädigten 11) fremde Arbeitskräfte beschäftigt werden. Ein<br />

“hing je Lehrjahr wird der Beschäftigtenzahl nicht zugercchnct.<br />

1 ■ \<br />

^'“dozierendes, Bau- und dlonstletstondes Handwerk<br />

JV Eun produzierenden Handwerk gehören dio Betriebe, die Erzeugnisse aus eigenem oder von Kunden geliefertem Material herstellcn,<br />

““dentnaterlal oder Kundcncrzcugnlsso bearbeiten oder Reparaturen oder Montagen ausfUhren.<br />

Bäuhandwerk siehe entsprechende Bemerkungen zu Abschnitt VII.<br />

dienstleistende Handwerk umfaßt Betriebe, die zum Beispiel auf dem Gebiet der Hygleno und der Volksgesundheit tätig sind,<br />

e Gebrauchswerte zu schaffen, z. B, Frlscuro und Schädlingsbekämpfer.<br />

.^“bdirerkszwelge, Hauptbcrufsgruppon und Berutsgruppeu<br />

'“Ui?1* Handwerksbetriebe, deren Inhaber die Meisterprüfung abgelegt haben und ln der HandwcrksroUc eingetragen sind, werden<br />

tt,l',echend den Handwerksberufen zu Berufsgruppen, Hauptberufsgruppen und Handwerkszwelgcn zusammengefaßt. Alle<br />

Betriebe sind Jeweils entsprechend ihrer Hauptleistung der betreuenden Berufsgruppe zugeordnet.<br />

Ble Betriebe des Hnndwcrkszwclges Bergbau befassen sich mit der Herstellung von Naßpreßstclnen und TrockcnpreBllogen aus<br />

““kohle bzw. Torf. Der Handwerkszweig Baumaterialien, Glas und Keramik Ist ab 1956 ln zwei Handwerkszweige aulgeglledert<br />

el,t“ug»arten<br />

j Bla Betriebsleistungen sind entsprechend Ihrem Charakter wie folgt untergliedert;<br />

^ “ktton S118 elgenem-Materlal — Verarbeitung von käuflich erworbenem, betriebseigenem Material zu Fertigerzeugnissen.<br />

in «cktlon aus Kundenmaterial und Lohnarbeiten — Bo- bzw. Verarbeitung von Kundenmaterial. Der Wert des Kundenmaterials Is t'<br />

^ ; ® ausgewleseneu Wert nicht enthalten.<br />

------ Leistungen zur Wertcrhal tung. Die eigenen Reparaturmaterlallcn sind Im Wert der Leistungen enthalten. Bau-<br />

“turen sind hier nicht einbezogen. ' ' ,<br />

VnJJJ Tabellen 4 bis 7 sind dio Produktion aus eigenem Material .aus Kundenmaterial und Reparaturen ln der Spalte „Produktion ohne<br />

j " Insgesamt" zusammengefaßt.) ,<br />

! '<br />

“[“tangen — stehe entsprechende Bemerkungen zu Abschnitt VII.<br />

"“Uelstungeh — Leistungen (z. B. auf dem Gebiet der Hygleno und der Volksgcsundhelt), die keino Gebrauchswerte hervorbringen.,<br />

^ Verkauf fertig bezogener Handelsware Ist nicht ln dio Leistungen clnbezogen.<br />

“kgj“*®Bewertung der Leistungen erfolgt zu den ln Rechnung gestellten Bcträgcn fBetrlebsabgabeprelsen), jedoch ohne Verbrauchs-<br />

^ “. sofern sie auf das Fertigerzeugnis erhoben werden.<br />

Gie Betriebsleistungen der Produktionsgenossenschaften des Handwerks beziehen sich auf den Zeitraum seit Jahresbeginn; sofern<br />

' *m laufenden Jahr gegründet wurdon, ab Gründungstag.<br />

ic||Mtlgts, Arbeiter und Angestellte, Genossenschaftsmitglieder usw.<br />

-Sl“he entsprechende Bemerkungen zu Abschnitt II.<br />

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