Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LIEBE<br />
Grundsätzlich befindet man sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.<br />
Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen. Nur bei Auflösung<br />
(durch Tod oder Scheidung) ist der sogenannte Zugewinn (der<br />
Vermögenszuwachs, der während der Ehezeit erwirtschaftet wurde)<br />
auszugleichen. Bei Tod geschieht dies einfach gemäß § 1371 Abs. 1<br />
BGB, indem der Erbteil um ein Viertel erhöht wird.<br />
FOTO: ISTOCKPHOTO.COM/SVETIKD<br />
Bei einer Scheidung muss zunächst das Anfangsvermögen und ein<br />
Endvermögen der Ehepartner ermittelt werden. Die jeweilige Differenz<br />
der Vermögen der Ehepartner wird gegenübergestellt. Der sich hieraus<br />
ergebende Saldo wird zur Hälfte ausgeglichen.<br />
Hier besteht reichlich Konfliktpotenzial für die Eheleute. Daher<br />
werden häufig Eheverträge abgeschlossen. In diesen kann der Ausschluss<br />
des Ausgleichs der Versorgungsanwartschaften als auch des<br />
nachehelichen Unterhaltes vereinbart werden. Eine beliebte Variation<br />
ist der modifizierte Zugewinnausgleich. Hier wird der Zugewinn nur<br />
im Falle des Todes ausgeglichen.<br />
Aber Vorsicht: Auch wenn Eheverträge notariell beurkundet werden<br />
müssen, unterliegen sie beim Scheidungsverfahren einer Wirksamkeitskontrolle<br />
und alles, was man vereinbart hat, kann ausgehebelt<br />
werden.<br />
Bei der Gütertrennung sind die Vermögenswerte der Eheleute ebenfalls<br />
getrennt, jeder Ehepartner wirtschaftet für sich. Der große Unterschied<br />
besteht zur Zugewinngemeinschaft, dass darin ein Ausgleich<br />
weder bei Tod noch bei Antrag erfolgt.<br />
Durch die Ehe wird der Ehepartner Angehöriger. So erhält der Ehepartner<br />
viele Rechte. Es besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen<br />
Ehenamen anzunehmen (Achtung bei Reisen in Länder, in denen<br />
Homosexualität verboten ist), es besteht ein Auskunftsrecht bei den<br />
Ärzten, Recht der Totensorge, Eintritt in den Mietvertrag, Auskunftsverweigerungsrechte<br />
vor Gericht …<br />
Das wichtigste Recht im Falle des Todes eines Ehepartners ist das eigene<br />
Erbrecht. Aufgrund des Angehörigenstatus hat der überlebende<br />
Ehegatte einen Freibetrag in Höhe von derzeit 500.000 Euro. Bis zu<br />
diesem Betrag sind Erbschaften erbschaftssteuerfrei.<br />
Bei Tod eines Ehepartners bestehen Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung<br />
auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Die Rente wird<br />
erst ab Antragstellung gewährt, also nicht lange warten!<br />
Bei einer Scheidung ist es sinnvoll, sich über die Eckpunkte mit seinem<br />
Partner zu einigen. Das Scheidungsverfahren ist sehr formal und<br />
es kann ausreichen, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt,<br />
der dann die Scheidung vor Gericht beantragt<br />
und sich um alles kümmert. Das spart viel<br />
Geld!<br />
Der Autor Sven-Uwe Blum ist<br />
seit 2001 als Rechtsanwalt<br />
bundesweit tätig und berät<br />
ehrenamtlich seit<br />
Jahren im mhc<br />
HITLISTE<br />
Die 13 Schönsten<br />
Keine Unglückszahl ist die 13 bei unseren<br />
Charts der schönsten Liebeslieder. Möge<br />
unsere Auswahl dich inspirieren, etwas<br />
Liebevolles zu machen ...<br />
1) Simon & Garfunkel „Bridge over<br />
Troubled Water“<br />
2) Diana Ross „In the Ones You Love“<br />
3) Madonna „Ghosttown“<br />
4) Beyoncé „Halo“<br />
5) Pet Shop Boys/Elvis Presley<br />
„Always On My Mind“<br />
6) Roxette „It Just Happens“<br />
7) ABBA „The Day Before You Came“<br />
8) Kylie Minogue „All the Lovers“<br />
9) MIKA „Origin of Love“<br />
10) Jennifer Rush „Sweet Thing“<br />
11) Elton John „Your Song“<br />
12) Donna Summer „I Got Your Love“<br />
13) Céline Dion „Pour que tu m’aimes encore“