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Koalitionsvertrag 2018

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Nutzungskonflikten vor Ort umzugehen und eine bessere Nutzungsmischung zu ermöglichen.<br />

Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau werden wir evaluieren<br />

und gegebenenfalls weiterentwickeln. Ferner gehört dazu ein vielseitiger Mix<br />

qualitativ hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen, damit Genehmigungsbehörden flexible<br />

Instrumente erhalten, auch bei der Schaffung von Wohnraum die Flächeninanspruchnahme<br />

gering zu halten.<br />

Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig<br />

verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam<br />

mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen<br />

kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen.<br />

Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden<br />

Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.<br />

Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren<br />

Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021<br />

befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung<br />

über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr.<br />

Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen<br />

wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss<br />

aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über<br />

einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend<br />

bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen<br />

pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.<br />

Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des<br />

Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird.<br />

Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft<br />

soll für 20 Jahre gelten.<br />

Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von<br />

Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.<br />

Nach Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder werden wir eine effektive<br />

und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen<br />

bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden. Die gewonnenen<br />

Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet<br />

werden.<br />

Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge<br />

Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver<br />

gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommensund<br />

Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.<br />

Der Bund nimmt für seine Beschäftigten insbesondere in Gebieten mit angespannten<br />

Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr.<br />

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