Koalitionsvertrag 2018
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Nutzungskonflikten vor Ort umzugehen und eine bessere Nutzungsmischung zu ermöglichen.<br />
Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau werden wir evaluieren<br />
und gegebenenfalls weiterentwickeln. Ferner gehört dazu ein vielseitiger Mix<br />
qualitativ hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen, damit Genehmigungsbehörden flexible<br />
Instrumente erhalten, auch bei der Schaffung von Wohnraum die Flächeninanspruchnahme<br />
gering zu halten.<br />
Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig<br />
verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam<br />
mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen<br />
kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen.<br />
Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden<br />
Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.<br />
Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren<br />
Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021<br />
befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung<br />
über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr.<br />
Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen<br />
wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss<br />
aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über<br />
einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend<br />
bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen<br />
pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.<br />
Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des<br />
Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird.<br />
Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft<br />
soll für 20 Jahre gelten.<br />
Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von<br />
Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.<br />
Nach Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder werden wir eine effektive<br />
und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen<br />
bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden. Die gewonnenen<br />
Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet<br />
werden.<br />
Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge<br />
Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver<br />
gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommensund<br />
Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.<br />
Der Bund nimmt für seine Beschäftigten insbesondere in Gebieten mit angespannten<br />
Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr.<br />
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