Koalitionsvertrag 2018
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über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination<br />
IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.<br />
Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze<br />
bei den Unternehmenssteuern. Hier wollen wir mit Frankreich Initiativen ergreifen,<br />
um auch eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen,<br />
nicht zuletzt in den USA, zu geben.<br />
Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches<br />
abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern.<br />
An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen<br />
Kontext halten wir fest.<br />
In Deutschland wollen wir einen gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung<br />
bis zur Steuerprüfung. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und<br />
alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.<br />
Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt einen gravierenden<br />
Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen<br />
sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen dar. Wir werden daher diese Verfahren<br />
in Kooperation mit den Bundesländern optimieren.<br />
Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern mit entsprechender Ausstattung<br />
stärken und weiterentwickeln. Es soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle<br />
für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.<br />
Steuerfairness<br />
Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairen Steuerwettbewerb und<br />
Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen<br />
Rahmen bekämpfen.<br />
Wir unterstützen ausdrücklich alle Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer<br />
Konzerne, insbesondere auch der Internetkonzerne. Dabei setzen wir weiterhin<br />
auf internationalen Konsens. Durch weltweit möglichst breite Implementierung der<br />
OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen schaffen wir faire steuerliche<br />
Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten.<br />
Wir werden unsere Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie im<br />
Interesse des Standorts Deutschland umsetzen, die Hinzurechnungsbesteuerung<br />
zeitgemäß ausgestalten, Hybridregelungen ergänzen und die Zinsschranke anpassen.<br />
Wir werden Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft<br />
ergreifen. Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren<br />
im Internet werden wir gesetzliche Regelungen schaffen, um Betreiberinnen und<br />
Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene<br />
Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber werden wir<br />
dazu verpflichten, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler<br />
Auskunft zu erteilen.<br />
Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, von<br />
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