Koalitionsvertrag 2018
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nismäßig und mit Augenmaß effektiv ausbauen und dabei auch technisch verbessern.<br />
Intelligente Videoüberwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein. Deswegen<br />
werden wir den laufenden Modellversuch abwarten, prüfen und bewerten.<br />
Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die<br />
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen<br />
Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern<br />
und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.<br />
Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und<br />
effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis<br />
und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden<br />
sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden<br />
wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform<br />
so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbindliche<br />
Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden.<br />
Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />
(BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten<br />
des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen<br />
Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt<br />
wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug<br />
aufweisen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden<br />
personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als<br />
zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt<br />
werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und<br />
der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung.<br />
Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf<br />
Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren.<br />
Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen<br />
des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen<br />
Kontrolle erfordern.<br />
Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effektivere<br />
Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese<br />
Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlagepflichten<br />
gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen.<br />
Wir werden die europäische Sicherheitskooperation unter Einbeziehung und Stärkung<br />
internationaler und europäischer Organisationen (Europol, Interpol, Europäische<br />
Staatsanwaltschaft) verbessern und vertiefen. Ziel muss es sein, durch strukturelle<br />
Maßnahmen und mit einer leistungsfähigen IT-Struktur sicherzustellen, dass<br />
Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder überall in Europa<br />
identifiziert und relevante Erkenntnisse ausgetauscht werden können. Zu diesem<br />
Zwecke werden wir auf eine effektive Vernetzung und Verbesserung der für die Sicherheitsbehörden<br />
relevanten Datenbanken hinwirken. Den Informationsaustausch<br />
und die Koordinierung von präventiven und operativen Maßnahmen zwischen den<br />
EU-Mitgliedstaaten bei Europol im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“<br />
und auch die internationale Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen von Interpol, wollen<br />
wir intensivieren und verbessern. Wir wollen dabei in Absprache mit den Ländern<br />
auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der<br />
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