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Koalitionsvertrag 2018

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nismäßig und mit Augenmaß effektiv ausbauen und dabei auch technisch verbessern.<br />

Intelligente Videoüberwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein. Deswegen<br />

werden wir den laufenden Modellversuch abwarten, prüfen und bewerten.<br />

Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die<br />

Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen<br />

Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern<br />

und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.<br />

Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und<br />

effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis<br />

und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden<br />

sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden<br />

wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform<br />

so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbindliche<br />

Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden.<br />

Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />

(BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten<br />

des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen<br />

Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt<br />

wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug<br />

aufweisen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden<br />

personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als<br />

zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt<br />

werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und<br />

der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung.<br />

Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf<br />

Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren.<br />

Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen<br />

des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen<br />

Kontrolle erfordern.<br />

Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effektivere<br />

Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese<br />

Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlagepflichten<br />

gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen.<br />

Wir werden die europäische Sicherheitskooperation unter Einbeziehung und Stärkung<br />

internationaler und europäischer Organisationen (Europol, Interpol, Europäische<br />

Staatsanwaltschaft) verbessern und vertiefen. Ziel muss es sein, durch strukturelle<br />

Maßnahmen und mit einer leistungsfähigen IT-Struktur sicherzustellen, dass<br />

Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder überall in Europa<br />

identifiziert und relevante Erkenntnisse ausgetauscht werden können. Zu diesem<br />

Zwecke werden wir auf eine effektive Vernetzung und Verbesserung der für die Sicherheitsbehörden<br />

relevanten Datenbanken hinwirken. Den Informationsaustausch<br />

und die Koordinierung von präventiven und operativen Maßnahmen zwischen den<br />

EU-Mitgliedstaaten bei Europol im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“<br />

und auch die internationale Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen von Interpol, wollen<br />

wir intensivieren und verbessern. Wir wollen dabei in Absprache mit den Ländern<br />

auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der<br />

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