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Koalitionsvertrag 2018

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Wir werden unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben prüfen,<br />

ob sich das anwendbare Recht insbesondere im Bereich des Familienrechts<br />

stärker nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten bestimmen sollte.<br />

Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung<br />

für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang<br />

und Unterhalt stärker berücksichtigen, wenn die Eltern sich einig sind oder<br />

Gründe des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt<br />

stehen. Wir prüfen, inwieweit Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich geregelt<br />

werden könnten.<br />

Wir befürworten Fortbildungen für Richterinnen und Richter insbesondere an Familiengerichten<br />

und streben verbindliche Regelungen in Abstimmung mit den Ländern<br />

an. Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen<br />

über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung<br />

einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht<br />

bedarf.<br />

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung<br />

Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter<br />

Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in<br />

struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher<br />

Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und<br />

Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen<br />

(„Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren<br />

Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine<br />

angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls<br />

zeitnah Sorge tragen.<br />

Gleichberechtigung und Vielfalt<br />

Wir werden die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die<br />

Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vornehmen.<br />

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können<br />

– mit gleichen Rechten und Pflichten.<br />

Die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist für die Förderung der Akzeptanz<br />

sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland unverzichtbar. Wir wollen die<br />

Bundesstiftung daher weiterhin über eine institutionelle Förderung in ihrer Aufgabenwahrnehmung<br />

absichern.<br />

Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.<br />

4. Prävention<br />

Wir betonen die Bedeutung der sozialwissenschaftlichen und kriminologischen Sicherheitsforschung,<br />

u. a. die hohe Relevanz von Dunkelfeldstudien und anderer empirischer<br />

Forschung z. B. zu organisierter Kriminalität, und wollen diese wissenschaftlichen<br />

Bereiche beim Bundeskriminalamt und in der wissenschaftlichen Forschung<br />

durch Universitäten und Dritte stärken.<br />

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