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Koalitionsvertrag 2018

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zu anderen Staaten gefordert werden. Humanitäre Hilfe zu leisten bei Krieg, Bürgerkrieg,<br />

Hunger und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Aber wir<br />

verfolgen dabei auch ein umfassendes Konzept für Sicherheit. Wir wissen, dass militärische<br />

Mittel zur Abwehr von Gewalt und Terror notwendig sein können. Zugleich<br />

wissen wir aber auch, dass für eine Befriedung von Konflikten insbesondere die<br />

nachhaltige Schaffung von Lebensperspektiven in den betroffenen Ländern von zentraler<br />

Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Deshalb will<br />

Deutschland die für diese Aufgaben bereitgestellten Mittel angemessen erhöhen.<br />

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung ab <strong>2018</strong> bis 2021 wird die Koalition<br />

zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär dazu nutzen, neben den Verteidigungsausgaben<br />

zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige<br />

Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von<br />

der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis von eins<br />

zu eins beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention,<br />

humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit).<br />

Diese Erhöhungen dienen der Schließung von Fähigkeitslücken<br />

der Bundeswehr und der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich<br />

wie auch gleichermaßen der Stärkung der zivilen Instrumente der<br />

Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen<br />

Friedens- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird verbindlich mit dieser<br />

Haushaltspolitik und der Koppelung von Verteidigungsausgaben und ODAquotenfähigen<br />

Ausgaben sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO<br />

folgen als auch den internationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der<br />

ODA-Quote nachkommen, deren beider Absinken bereits <strong>2018</strong> verhindert werden<br />

muss.<br />

Die weitere (nicht ODA-quotenfähige) angemessene Mittelausstattung des Auswärtigen<br />

Dienstes einschließlich des Konsularwesens, z. B. zum Schutz der Auslandsvertretungen,<br />

zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst,<br />

sowie für den Aufbau einer einheitlichen Auslands-IT für alle Bundesbehörden, insbesondere<br />

die diplomatischen Auslandsvertretungen, bleibt davon unberührt.<br />

1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik<br />

Wir wollen eine Europäische Union, die nach Innen erfolgreich ist und zugleich in der<br />

globalisierten Welt unsere Interessen wahrt und mit unseren Werten überzeugt. Hierzu<br />

braucht sie eine kraftvolle gemeinsame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und<br />

Entwicklungspolitik, die weit intensiver als bisher mit einer Stimme spricht und mit gut<br />

ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten<br />

arbeitet.<br />

Dafür müssen die außenpolitischen Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU<br />

fortentwickelt werden. Analog zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im militärischen<br />

Bereich (PESCO) wollen wir auch im zivilen Bereich eine vergleichbare<br />

Struktur schaffen und werden hierzu eine Initiative anstoßen. Ebenso notwendig ist<br />

auch die Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik.<br />

Wir werden die Europäische Verteidigungsunion mit Leben füllen. Dabei werden wir<br />

die in die PESCO eingebrachten Projekte vorantreiben und das neue Instrument des<br />

Europäischen Verteidigungsfonds nutzen. Wir setzen uns für ein angemessen ausgestattetes<br />

Hauptquartier der EU zur Führung der zivilen und militärischen Missionen<br />

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