Koalitionsvertrag 2018
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zu anderen Staaten gefordert werden. Humanitäre Hilfe zu leisten bei Krieg, Bürgerkrieg,<br />
Hunger und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Aber wir<br />
verfolgen dabei auch ein umfassendes Konzept für Sicherheit. Wir wissen, dass militärische<br />
Mittel zur Abwehr von Gewalt und Terror notwendig sein können. Zugleich<br />
wissen wir aber auch, dass für eine Befriedung von Konflikten insbesondere die<br />
nachhaltige Schaffung von Lebensperspektiven in den betroffenen Ländern von zentraler<br />
Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Deshalb will<br />
Deutschland die für diese Aufgaben bereitgestellten Mittel angemessen erhöhen.<br />
Im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung ab <strong>2018</strong> bis 2021 wird die Koalition<br />
zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär dazu nutzen, neben den Verteidigungsausgaben<br />
zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige<br />
Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von<br />
der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis von eins<br />
zu eins beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention,<br />
humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit).<br />
Diese Erhöhungen dienen der Schließung von Fähigkeitslücken<br />
der Bundeswehr und der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich<br />
wie auch gleichermaßen der Stärkung der zivilen Instrumente der<br />
Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen<br />
Friedens- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird verbindlich mit dieser<br />
Haushaltspolitik und der Koppelung von Verteidigungsausgaben und ODAquotenfähigen<br />
Ausgaben sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO<br />
folgen als auch den internationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der<br />
ODA-Quote nachkommen, deren beider Absinken bereits <strong>2018</strong> verhindert werden<br />
muss.<br />
Die weitere (nicht ODA-quotenfähige) angemessene Mittelausstattung des Auswärtigen<br />
Dienstes einschließlich des Konsularwesens, z. B. zum Schutz der Auslandsvertretungen,<br />
zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst,<br />
sowie für den Aufbau einer einheitlichen Auslands-IT für alle Bundesbehörden, insbesondere<br />
die diplomatischen Auslandsvertretungen, bleibt davon unberührt.<br />
1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik<br />
Wir wollen eine Europäische Union, die nach Innen erfolgreich ist und zugleich in der<br />
globalisierten Welt unsere Interessen wahrt und mit unseren Werten überzeugt. Hierzu<br />
braucht sie eine kraftvolle gemeinsame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und<br />
Entwicklungspolitik, die weit intensiver als bisher mit einer Stimme spricht und mit gut<br />
ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten<br />
arbeitet.<br />
Dafür müssen die außenpolitischen Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU<br />
fortentwickelt werden. Analog zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im militärischen<br />
Bereich (PESCO) wollen wir auch im zivilen Bereich eine vergleichbare<br />
Struktur schaffen und werden hierzu eine Initiative anstoßen. Ebenso notwendig ist<br />
auch die Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik.<br />
Wir werden die Europäische Verteidigungsunion mit Leben füllen. Dabei werden wir<br />
die in die PESCO eingebrachten Projekte vorantreiben und das neue Instrument des<br />
Europäischen Verteidigungsfonds nutzen. Wir setzen uns für ein angemessen ausgestattetes<br />
Hauptquartier der EU zur Führung der zivilen und militärischen Missionen<br />
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