Koalitionsvertrag 2018
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Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisation<br />
der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden<br />
sollte.<br />
Wir werden neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr<br />
die notwendigen Voraussetzungen schaffen zur Gewährleistung überjähriger Planungs-<br />
und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen.<br />
Durch die differenzierte Darstellung von Rüstungsprojekten im Haushaltsplan und die<br />
halbjährlichen Rüstungsberichte ist die Transparenz für das Parlament deutlich gestiegen.<br />
Um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen schneller decken zu<br />
können, werden wir Auslegungshilfen für den Verzicht auf den EU-weiten Teilnahmewettbewerb<br />
(§ 12 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) zur Verfügung<br />
stellen. Zum Erhalt nationaler Souveränität bei Schlüsseltechnologien werden wir<br />
bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter nutzen, Auslegungshilfen<br />
zur Verfügung stellen und prüfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art. 346<br />
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Beschaffungspraxis<br />
stärker herangezogen werden kann. Wir werden darüber hinaus notwendige<br />
gesetzliche Anpassungen vornehmen.<br />
Zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft werden wir unter Federführung<br />
des Bundesministerium der Verteidigung und des Bundesministerium des<br />
Innern eine „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“<br />
(ADIC) sowie einen IT-Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevanter<br />
Schlüsseltechnologien einrichten.<br />
Chancen und Risiken der Digitalisierung sind auch für die Bundeswehr das entscheidende<br />
Zukunftsthema. Die Digitalisierung der Bundeswehr ist dabei konsequent zu<br />
verfolgen und mit den erforderlichen Ressourcen zu hinterlegen. Kennzeichen der<br />
Digitalisierung ist hohes Innovationstempo – diesem gilt es auch in der Bundeswehr<br />
gerecht zu werden. Die im Weißbuch 2016 festgelegten Entwicklungslinien der Bundeswehr<br />
im Bereich Cybersicherheit werden dabei konsequent weiter verfolgt.<br />
Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der<br />
Euro-Drohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast.<br />
Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach<br />
ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert<br />
entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen<br />
und dem Deutschen Bundestag zuleiten.<br />
Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen<br />
Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.<br />
Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.<br />
8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung<br />
Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Die Schere zwischen arm und reich<br />
weltweit darf nicht weiter auseinanderlaufen.<br />
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