Koalitionsvertrag 2018
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rung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Förderbanken<br />
sowie Bürgschaftsbanken wollen wir sichern und stärken.<br />
Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten<br />
Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Startups,<br />
auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up<br />
Exchange Program (GISEP), fördern. Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung<br />
prüfen.<br />
Bürokratieabbau<br />
Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft.<br />
Deshalb wollen wir für diese durch Entlastungen neue Freiräume für ihr Kerngeschäft<br />
und neue Investitionen schaffen. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden<br />
wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern. Darüber hinaus werden<br />
wir weiterhin u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen<br />
Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen<br />
Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die<br />
Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von<br />
Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten<br />
und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare anstreben. Wir setzen eine ressortübergreifende<br />
Bund-/Länder-Arbeitsgruppe ein, die zur signifikanten Reduzierung<br />
der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Europäische<br />
Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen.<br />
Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „one in, one<br />
out“ ein. National kann die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ nur erfolgreich<br />
sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden. Wir werden uns bei der<br />
EU für eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen,<br />
die zukünftig bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit<br />
mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden. Verwaltungsmodernisierung<br />
und E-Government bergen enorme Potenziale, um die Bürokratielasten<br />
zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen.<br />
Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und wollen ein zentrales, einheitliches<br />
digitales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen. Die Umsetzung<br />
werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben.<br />
Wir wollen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund,<br />
Ländern und Kommunen ergänzen. Darin bekennen wir uns zu einer vertrauensvollen<br />
Zusammenarbeit und regeln die Verteilung der notwendigen Investitionskosten.<br />
Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben<br />
müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die<br />
Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe<br />
deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten<br />
Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen<br />
Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen<br />
und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien<br />
und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den<br />
Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen. Hierfür definieren wir verbindliche<br />
Meilensteine, innerhalb derer umfassende Angebote in der Legislaturperiode etabliert<br />
sein müssen. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen<br />
eines modernen E-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen<br />
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