Koalitionsvertrag 2018
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4. Arbeit in der Bundesregierung<br />
Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung<br />
sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in<br />
allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfraktionen<br />
nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen<br />
Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern<br />
es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt.<br />
5. Europapolitische Koordinierung<br />
Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu<br />
erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den<br />
europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner<br />
unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der<br />
Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktionen vorher eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung<br />
wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im<br />
Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken<br />
mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koordinierung<br />
gilt auch für die Räte der Europäischen Union und den Europäischen Rat.<br />
Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren<br />
jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und<br />
Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an.<br />
6. Evaluierung<br />
Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahem des <strong>Koalitionsvertrag</strong>es<br />
erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller<br />
Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.<br />
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