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Koalitionsvertrag 2018

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4. Arbeit in der Bundesregierung<br />

Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung<br />

sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in<br />

allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfraktionen<br />

nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen<br />

Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern<br />

es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt.<br />

5. Europapolitische Koordinierung<br />

Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu<br />

erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den<br />

europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner<br />

unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der<br />

Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktionen vorher eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung<br />

wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im<br />

Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken<br />

mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koordinierung<br />

gilt auch für die Räte der Europäischen Union und den Europäischen Rat.<br />

Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren<br />

jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und<br />

Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an.<br />

6. Evaluierung<br />

Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahem des <strong>Koalitionsvertrag</strong>es<br />

erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller<br />

Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.<br />

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