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E_1935_Zeitung_Nr.043

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L<br />

Das imposanteste Werk<br />

des Automobilfaches<br />

ist unstreitig das<br />

Schweizerische<br />

Automobil-Adressbuch<br />

Für alte im schweizerischen Automobilgewerbe irgendwie interessierten'<br />

Personen und Unternehmungen bedeutet dieses Nachschlagewerk der Branche<br />

eine Fundgrube für geschäftliche<br />

Anbahnungen.<br />

Sein im August 1934 erschienener Hauptfeil umfasst zunächst ein<br />

Adressbuch des Gewerbes<br />

selbst mit Angabe, in welcher Eigenschaft die Betreffenden im Automobilfache<br />

tätig sind. Ein<br />

Spezialitätenregister<br />

gibt an, wo die für Werkstätte und Handel nötigen Werkzeuge, Utensilien,<br />

Ersatzstücke, Fertigfabrikate und Rohmaterialien erhältlich sind. Und ein<br />

in der alphabetischen Reihenfolge der Marken geführtes Register gibt Auskunft,<br />

wer ihre<br />

Haupt- und Untervertretungen<br />

auf den einzelnen Plätzen ausübt.<br />

Das Kernstück des Werkes ist aber unstreitig das<br />

Verzeichnis der Personen- und<br />

Lastwagenbesitzer<br />

der einzelnen Kantone mit Angabe der<br />

P. S., Marke, Konstruktionsjahr<br />

75,000 Personenwagen<br />

20,000 Lastwagen<br />

3,000 Traktoren und Anhänger<br />

Während die übrigen Teile des Buches die Zusammensetzung des<br />

Schweiz. Automobilgewerbes aufzeigen, orientiert dieser Teil nicht nur über<br />

den Aufomobilbestand an sich, sondern auch über seine Zusammensetzung.<br />

In der Reihenfolge der kantonalen Kontrollnummern geführt, eignet sich<br />

das Verzeichnis auch dort zur Feststellung der Eigentümer, ihres Berufes<br />

und ihrer Adresse, wo nur die Wagennummer bekannt ist. Das Schwergewicht<br />

liegt indessen ffir das Autogewerbe auf den Angaben darüber,<br />

welche Wagenmarke der einzelne Besitzer fährt, welches Alter und welche<br />

PS der betr. Wagen hat.<br />

Angesichts der vitalen Bedeutung, die dieses Verzeichnis für die Interessenten<br />

hat, hat sich unser Verlag in Kenntnis der Tatsache, dass beim<br />

letztjährigen Erscheinen des Hauptwerkes ein grosser Teil des Schweiz.<br />

Wagenbesitzes noch nicht umnummerierf war und deshalb nicht aufgenommen<br />

werden konnte, zur Herausgabe eines Nachtrages entschlossen.<br />

Er ist soeben erschienen und enthält nun auch die letzten<br />

Neukäufe des Jahres <strong>1935</strong> und gibt im Zusammenhang mit dem Hauptwerk<br />

auch Auskunft über die Car Alpins sowie die Anhänger und Traktoren.<br />

Wir offerieren den letztjährigen Bezügern des Hauptwerkes den Nachtrag<br />

zum Vorzugspreis von Fr. 12.—.<br />

Hauptwerk und Nachtrag zusammen werden zu Fr. 32.— abgegeben.<br />

Der im Hauptwerk vorhandene gewerbliche Teil hat an seiner Aktualität nur<br />

wenig eingebüsst und bedurfte keines Nachtrages, sondern nur das Besitzerverzeichnis,<br />

das nun bis Mitte Mai <strong>1935</strong> fortgesetzt ist.<br />

Bücherzettel.<br />

von<br />

Senden Sie sofott per Nachnahme:<br />

Ex. Nachtrag zum Besitzerverzeichnis des<br />

Schweiz. Automobil-Adressbuches 1934 zum Preis<br />

von Fr. 12.—.<br />

Ex. Schweiz. Automobil-Adressbuch 1934<br />

mit Besitzernachtrag <strong>1935</strong> zusammen zum Preis<br />

von Fr. 32.—.<br />

, den ,<br />

A<br />

Verlag Hallwag<br />

Bern<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1935</strong> - No 43<br />

Die Unfall - Versicherungs- Institutionen der Automobil-Revue:<br />

Wir haben in den letzten Monaten zwei in ihrer Anwendungsform verschiedene, jedoch<br />

unter dem gemeinsamen Nenner « Dienst am Abonnenten » marschierende Institutionen<br />

zur Milderung der Folgen körperlicher Unfälle geschaffen. Unsere Leser erhalten im<br />

Nachstehenden einige nähere Angaben über Zweck und Ziel dieser Institutionen.<br />

Die Unfallversicherung des Lenkers und einer<br />

zweiten Person (Ausgabe B):<br />

Gemüse dem neuen Eidg. Automobilgesetz sind<br />

der Halter, und sinngemäss auch der Chauffeur,<br />

und dessen Blutsverwandte (Eltern, Ehegatten und<br />

Kinder) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Haftpflicht inbegriffen. Wie die Erfahrung gezeigt<br />

hat, verfügen aber bei weitem nicht alle Automobilbesitzer,<br />

geschweige denn die Chauffeure oder<br />

sonstigen Lenker über eine private Unfallversicherung<br />

mit Ergänzung für den Autobetrieb. In der<br />

Regel behelfen sie sich mit einem 'Versicherungsheft,<br />

in welchem sämtliche, nicht nur die beim Autofahren<br />

entstehenden Unfälle, ebenso die Mitversicherung<br />

von Frau, Mutter oder Tochter eingeschlossen<br />

eind. Auch unsere Versicherungsklasse B<br />

schliesst alle häuslichen und beruflichen Unfälle<br />

Die Versicherung der Fahrgäste beim Automobilfahren<br />

durch das Spezial-Abonnement C.<br />

Mit dieser Verbindung des Zeihmgsabonnements<br />

mit der Insassenversicherung betritt die Automobil-<br />

Revue versicherungstechnisches Neuland. Während<br />

die gewöhnliche <strong>Zeitung</strong>sversicherung, auch unserer<br />

Ausgabe B, die die Versicherung des Lenkers im<br />

Auge hat, starr an die einmal gewählten 2 Personen<br />

gebunden ist, sind bei der Insassenversicherung<br />

der Automobil-Revue immer sämtliche Fahrgäste<br />

ohne besondere Nennung versichert. Hier ist<br />

dem Automobilbesitzer, der in der Regel mit einer<br />

grössern Zahl Blutsverwandter ausfährt, Gelegenheit<br />

geboten, zu äusserst günstigen Bedingungen<br />

eine Kollektiv-Familienversicherung für das Automobilfahren<br />

einzugehen. Die Kosten betragen nur<br />

Fr. 20.— im Jahr. Nimmt er noch weitere Verwandte,<br />

Freunde, Bekannte, Kollegen. Geschäftsfreunde<br />

etc. mit, die als Drittpersonen zwar schon<br />

im In- und Ausland ein, auch kann eine zweite<br />

weibliche Person mitversichert werden. Die Entschädigungen<br />

bewegen sich in den für diese Versicherungsform<br />

gesetzlich überhaupt zulässlichen<br />

Höchstgrenzen, sie betragen:<br />

Fr. 5000.— im Todesfall,<br />

Fr. 5000.— im Falle gänzlicher Invalidität,<br />

bis Fr. 5000.— in Teilinvaliditätsfällen, Fr. 2.—<br />

Taggeld pro Arbeitstag bei vorübergehender gänzlicher<br />

Arbeitsunfähigkeit vom 8. Tage nach Beginn<br />

der ärztlichen Behandlung an bis zum Höchstbetrage<br />

von Fr. 50.—.<br />

Gültig ist die Versicherung für Personen vom<br />

16.—75. Altersjahr. Der Versicherungsbeitrag ist<br />

im Jahr nur 20 Fr., das Abonnement kommt also<br />

nur auf 30 Fr.<br />

Wir laden unsere Abonnenten ein, von den in ihrem Interesse getroffenen Versicherungseinrichtungen,<br />

die durch die Allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft in Bern gewährt<br />

wurden, recht regen Gebrauch zu machen. Auf dem zutreffenden der beiden<br />

untenstehenden Formulare -wolle man uns mitteilen, ob mit Beginn des 2. Halbjahres 193S<br />

Einschreibung auf die eine oder andere unserer beiden Versicherungsarten gewünscht<br />

wird. Zur Orientierung sei mitgeteilt, dass bei beiden Versicherungsklassen, die mit der<br />

<strong>Zeitung</strong> zusammen Fr. 30 im Jahr kosten, der Einzug vierteljährlich mit Fr. 7.50 per<br />

Nachnahme erfolgt und der Nachnahme die Versicherungsbestätigung mit den Allgemeinen<br />

Bedingungen beigegeben wird, für die eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 2<br />

zu entrichten ist<br />

Neue Abonnenten können sich ebenfalls schon beim Eintritt für die eine oder andere<br />

Versicherungsklasse entscheiden.<br />

VERLAG « AUTOMOBIL-REVUE >, BERN<br />

Auszug aus dwi allgemeinen Bedingungen:<br />

Von der Versicherung ausgeschlossen sind mit<br />

schweren Gebrechen behaftete Personen, nämlich<br />

Taube, Blinde, hochgradig in der Sehkraft geicbwächte<br />

oder stark schwerhörige Personen, ferner<br />

Epileptische, ganz oder teilweise Gelähmte, Geisteskranke,<br />

sch«n einmal vom Schlagfluss Betroffene<br />

und Trunksüchtige, ferner solche, die durch Krankleit<br />

oder Unfälle invalid geworden sind und deren<br />

Abonnent<br />

Marne .<br />

Vorname,<br />

Beruf<br />

Geburtsdatum . . .<br />

Wohnort und Adresse .<br />

unter die Haftpflichtversicherung fallen, so sind<br />

diese doppelt versichert, werden also bei Unfällen<br />

von beiden Versicherungen entschädigt, mit dem<br />

Unterschied jedoch, dass bei der Insassenversicherung<br />

der Automobil-Revue die Abwicklung prompt<br />

erfolgt. Gegebenenfalls wird nur untersucht, lob<br />

der Unfall in dem dem versicherten Abonnenten<br />

gehörenden Wagen stattgefunden hat und im Zeitpunkt<br />

des Unfalls das Abonnement C vorausbezahlt<br />

war. Auch im übrigen zeichnet sich unsere<br />

Ausgabe G durch den Wegfall der sonst üblichen<br />

Formalitäten aus. So braucht in der Police weder<br />

die Nummer des Wagens oder des Motors angegehen<br />

zu werden; die Versicherung gilt ohne weiteres<br />

bei Kauf eines andern Wagens auch für diesen,<br />

noch mehr, bei Besitz von zwei Wagen kann<br />

der eine oder der andere benützt werden.<br />

Der Lenker des Wagens ist bei der Insassenversicherung,<br />

wie dies schon der Name umschreibt,<br />

nicht versichert; ist er zugleich Besitzer, so verfügt<br />

er ja für seine Person in der Regel schon über eine<br />

eigene Versicherungspolice; ist er Chauffeur, so<br />

trifft schon die Voraussetzung des Eigentums des<br />

Wagens, an den die Insassenversicherung gebunden<br />

ist, in der Regel nicht zu; beiden steht übrigens die<br />

gewöhnliche Unfallversicherung B offen.<br />

Die Entschädigungssummen betragen bei der Insassenversicherung<br />

(Ausgabe C) im Todesfall Erwachsener<br />

und Kinder über 5 Jahre 5000 Fr., für<br />

Kinder unter 5 Jahren die effektiven Bestattungskosten,<br />

Maximum 1000 Fr., bei Invaliditätsfällen bis<br />

Fr. 5000.— für Erwachsene und Kinder.<br />

Pro Unfallereignis werden maximal 15.000 Fr.<br />

ausbezahlt. Gibt es bei einem Unfall nur bis 3 Verletzte,<br />

werden die bedingungsweisen Entschädigungen<br />

für jede Person in vollem Umfang ausbezahlt;<br />

bei 4 und mehr Verletzten wird der Betrag von<br />

15.000 Fr. unter sämtliche Verletzten verteilt, gleichgültig,<br />

wieviel Personen sich zur Zeit des Unfalls<br />

im Wagen befanden. Fügen wir noch bei, dass diese<br />

Versicherung für Besitzer von mehr als 3 Personenwagen<br />

und für den gewerbsmässigen Personentransport<br />

keine Gültigkeit hat, so tritt die Absicht de«<br />

Verlages, hauptsächlich dem privaten Fahrer ungesorgte<br />

Geschäfts- und Erholungsfahrten zu vor-^<br />

schaffen, deutlich hervor.<br />

Für Abonnenten, welche mehr als 2 Wagen besitzen, hat diese Versicherung keint Gültigkeit,<br />

ebenso nicht für den angestellten Chauffeur.<br />

»Jame des Abonnenten und Wagen- !<br />

Eigentümers<br />

Beruf<br />

Ort . . c | -••• Postbureau:<br />

*) Nichtzutreffendes streichen-<br />

Bestellung der Verslcherungs-Ausgabe B der Automobil-Revue (Allgemeine Unfallversieheruno aes<br />

Abonnenten).<br />

bisheriger<br />

Als neu eintretender *) Abonnent bestelle ich di* Automobil-Revue ab 1. Juli <strong>1935</strong> in der Ver-<br />

Sicherungs-Ausgabe B vorläufig für 1 Vierteljahr. Darnach bin ich und die unten angegebene zweite<br />

Person nach einer 14ttgigen Wartezeit für 5000 Fr. im Todesfall, bis 5000 Fr. in Invaliditätsfällen und<br />

mit 2 Fr. Taggeld pro Arbeitstag bei vorübergehen der gänzlicher Arbeitsunfähigkeit vom 8. Tage nach<br />

Beginn der ärztlichen Behandlung an bis zum Höchstbetrage von Fr. 50.— bei der Allgemeinen<br />

Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Bern gegen Unfälle beim Automobilfahren, auf Reisen im Inund<br />

Ausland, zu Hause, in und ausser Beruf, versichert.<br />

Invalidität nach den vorliegenden Bedingungen mH<br />

40 % oder höher zu schätzen ist.<br />

Bei der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt La- f<br />

zern « Suval > versicherte Personen haben nur ir •<br />

dem Masse Anspruch auf Taggeldvergütung, als dei<br />

von ihnen erlittene Schaden nicht durch Leistung<br />

von anderer Seite (Suval usw.) voll gedeckt ist. Di«<br />

Todesfall, oder Invaliditätszahlungen werden hiervon<br />

jedoch nicht betroffen, sie gelangen voll wu<br />

Auszahlung, ebenso das Sterbegeld.<br />

Bestellung der Versicherungsausgabe C (Vers! cherung der Insassen ohne AHersbeschränkimg).<br />

bisheriger<br />

Als neu eintretender *) Abonnent bestelle Ich die Automobil-Revue ab 1. Juli <strong>1935</strong> in der Versicherungsausgabe<br />

C vorlSufig für 1 Vierteljahr. Darnach sind die Insassen und Kinder Ober<br />

5 Jahre des mir gehörenden Personenwagens mi* " '-"> Hs« Lenkers, bei der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft<br />

in Bern für Autor, obllunfälle im Todesfall mit 5000 Fr., in Invaliditätsfällen<br />

bis zu 5000 Fr., Kinder unter 5 Jahren ,,» ,

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