E_1935_Zeitung_Nr.043
E_1935_Zeitung_Nr.043
E_1935_Zeitung_Nr.043
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
L<br />
Das imposanteste Werk<br />
des Automobilfaches<br />
ist unstreitig das<br />
Schweizerische<br />
Automobil-Adressbuch<br />
Für alte im schweizerischen Automobilgewerbe irgendwie interessierten'<br />
Personen und Unternehmungen bedeutet dieses Nachschlagewerk der Branche<br />
eine Fundgrube für geschäftliche<br />
Anbahnungen.<br />
Sein im August 1934 erschienener Hauptfeil umfasst zunächst ein<br />
Adressbuch des Gewerbes<br />
selbst mit Angabe, in welcher Eigenschaft die Betreffenden im Automobilfache<br />
tätig sind. Ein<br />
Spezialitätenregister<br />
gibt an, wo die für Werkstätte und Handel nötigen Werkzeuge, Utensilien,<br />
Ersatzstücke, Fertigfabrikate und Rohmaterialien erhältlich sind. Und ein<br />
in der alphabetischen Reihenfolge der Marken geführtes Register gibt Auskunft,<br />
wer ihre<br />
Haupt- und Untervertretungen<br />
auf den einzelnen Plätzen ausübt.<br />
Das Kernstück des Werkes ist aber unstreitig das<br />
Verzeichnis der Personen- und<br />
Lastwagenbesitzer<br />
der einzelnen Kantone mit Angabe der<br />
P. S., Marke, Konstruktionsjahr<br />
75,000 Personenwagen<br />
20,000 Lastwagen<br />
3,000 Traktoren und Anhänger<br />
Während die übrigen Teile des Buches die Zusammensetzung des<br />
Schweiz. Automobilgewerbes aufzeigen, orientiert dieser Teil nicht nur über<br />
den Aufomobilbestand an sich, sondern auch über seine Zusammensetzung.<br />
In der Reihenfolge der kantonalen Kontrollnummern geführt, eignet sich<br />
das Verzeichnis auch dort zur Feststellung der Eigentümer, ihres Berufes<br />
und ihrer Adresse, wo nur die Wagennummer bekannt ist. Das Schwergewicht<br />
liegt indessen ffir das Autogewerbe auf den Angaben darüber,<br />
welche Wagenmarke der einzelne Besitzer fährt, welches Alter und welche<br />
PS der betr. Wagen hat.<br />
Angesichts der vitalen Bedeutung, die dieses Verzeichnis für die Interessenten<br />
hat, hat sich unser Verlag in Kenntnis der Tatsache, dass beim<br />
letztjährigen Erscheinen des Hauptwerkes ein grosser Teil des Schweiz.<br />
Wagenbesitzes noch nicht umnummerierf war und deshalb nicht aufgenommen<br />
werden konnte, zur Herausgabe eines Nachtrages entschlossen.<br />
Er ist soeben erschienen und enthält nun auch die letzten<br />
Neukäufe des Jahres <strong>1935</strong> und gibt im Zusammenhang mit dem Hauptwerk<br />
auch Auskunft über die Car Alpins sowie die Anhänger und Traktoren.<br />
Wir offerieren den letztjährigen Bezügern des Hauptwerkes den Nachtrag<br />
zum Vorzugspreis von Fr. 12.—.<br />
Hauptwerk und Nachtrag zusammen werden zu Fr. 32.— abgegeben.<br />
Der im Hauptwerk vorhandene gewerbliche Teil hat an seiner Aktualität nur<br />
wenig eingebüsst und bedurfte keines Nachtrages, sondern nur das Besitzerverzeichnis,<br />
das nun bis Mitte Mai <strong>1935</strong> fortgesetzt ist.<br />
Bücherzettel.<br />
von<br />
Senden Sie sofott per Nachnahme:<br />
Ex. Nachtrag zum Besitzerverzeichnis des<br />
Schweiz. Automobil-Adressbuches 1934 zum Preis<br />
von Fr. 12.—.<br />
Ex. Schweiz. Automobil-Adressbuch 1934<br />
mit Besitzernachtrag <strong>1935</strong> zusammen zum Preis<br />
von Fr. 32.—.<br />
, den ,<br />
A<br />
Verlag Hallwag<br />
Bern<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1935</strong> - No 43<br />
Die Unfall - Versicherungs- Institutionen der Automobil-Revue:<br />
Wir haben in den letzten Monaten zwei in ihrer Anwendungsform verschiedene, jedoch<br />
unter dem gemeinsamen Nenner « Dienst am Abonnenten » marschierende Institutionen<br />
zur Milderung der Folgen körperlicher Unfälle geschaffen. Unsere Leser erhalten im<br />
Nachstehenden einige nähere Angaben über Zweck und Ziel dieser Institutionen.<br />
Die Unfallversicherung des Lenkers und einer<br />
zweiten Person (Ausgabe B):<br />
Gemüse dem neuen Eidg. Automobilgesetz sind<br />
der Halter, und sinngemäss auch der Chauffeur,<br />
und dessen Blutsverwandte (Eltern, Ehegatten und<br />
Kinder) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Haftpflicht inbegriffen. Wie die Erfahrung gezeigt<br />
hat, verfügen aber bei weitem nicht alle Automobilbesitzer,<br />
geschweige denn die Chauffeure oder<br />
sonstigen Lenker über eine private Unfallversicherung<br />
mit Ergänzung für den Autobetrieb. In der<br />
Regel behelfen sie sich mit einem 'Versicherungsheft,<br />
in welchem sämtliche, nicht nur die beim Autofahren<br />
entstehenden Unfälle, ebenso die Mitversicherung<br />
von Frau, Mutter oder Tochter eingeschlossen<br />
eind. Auch unsere Versicherungsklasse B<br />
schliesst alle häuslichen und beruflichen Unfälle<br />
Die Versicherung der Fahrgäste beim Automobilfahren<br />
durch das Spezial-Abonnement C.<br />
Mit dieser Verbindung des Zeihmgsabonnements<br />
mit der Insassenversicherung betritt die Automobil-<br />
Revue versicherungstechnisches Neuland. Während<br />
die gewöhnliche <strong>Zeitung</strong>sversicherung, auch unserer<br />
Ausgabe B, die die Versicherung des Lenkers im<br />
Auge hat, starr an die einmal gewählten 2 Personen<br />
gebunden ist, sind bei der Insassenversicherung<br />
der Automobil-Revue immer sämtliche Fahrgäste<br />
ohne besondere Nennung versichert. Hier ist<br />
dem Automobilbesitzer, der in der Regel mit einer<br />
grössern Zahl Blutsverwandter ausfährt, Gelegenheit<br />
geboten, zu äusserst günstigen Bedingungen<br />
eine Kollektiv-Familienversicherung für das Automobilfahren<br />
einzugehen. Die Kosten betragen nur<br />
Fr. 20.— im Jahr. Nimmt er noch weitere Verwandte,<br />
Freunde, Bekannte, Kollegen. Geschäftsfreunde<br />
etc. mit, die als Drittpersonen zwar schon<br />
im In- und Ausland ein, auch kann eine zweite<br />
weibliche Person mitversichert werden. Die Entschädigungen<br />
bewegen sich in den für diese Versicherungsform<br />
gesetzlich überhaupt zulässlichen<br />
Höchstgrenzen, sie betragen:<br />
Fr. 5000.— im Todesfall,<br />
Fr. 5000.— im Falle gänzlicher Invalidität,<br />
bis Fr. 5000.— in Teilinvaliditätsfällen, Fr. 2.—<br />
Taggeld pro Arbeitstag bei vorübergehender gänzlicher<br />
Arbeitsunfähigkeit vom 8. Tage nach Beginn<br />
der ärztlichen Behandlung an bis zum Höchstbetrage<br />
von Fr. 50.—.<br />
Gültig ist die Versicherung für Personen vom<br />
16.—75. Altersjahr. Der Versicherungsbeitrag ist<br />
im Jahr nur 20 Fr., das Abonnement kommt also<br />
nur auf 30 Fr.<br />
Wir laden unsere Abonnenten ein, von den in ihrem Interesse getroffenen Versicherungseinrichtungen,<br />
die durch die Allgemeine Versicherungsaktiengesellschaft in Bern gewährt<br />
wurden, recht regen Gebrauch zu machen. Auf dem zutreffenden der beiden<br />
untenstehenden Formulare -wolle man uns mitteilen, ob mit Beginn des 2. Halbjahres 193S<br />
Einschreibung auf die eine oder andere unserer beiden Versicherungsarten gewünscht<br />
wird. Zur Orientierung sei mitgeteilt, dass bei beiden Versicherungsklassen, die mit der<br />
<strong>Zeitung</strong> zusammen Fr. 30 im Jahr kosten, der Einzug vierteljährlich mit Fr. 7.50 per<br />
Nachnahme erfolgt und der Nachnahme die Versicherungsbestätigung mit den Allgemeinen<br />
Bedingungen beigegeben wird, für die eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 2<br />
zu entrichten ist<br />
Neue Abonnenten können sich ebenfalls schon beim Eintritt für die eine oder andere<br />
Versicherungsklasse entscheiden.<br />
VERLAG « AUTOMOBIL-REVUE >, BERN<br />
Auszug aus dwi allgemeinen Bedingungen:<br />
Von der Versicherung ausgeschlossen sind mit<br />
schweren Gebrechen behaftete Personen, nämlich<br />
Taube, Blinde, hochgradig in der Sehkraft geicbwächte<br />
oder stark schwerhörige Personen, ferner<br />
Epileptische, ganz oder teilweise Gelähmte, Geisteskranke,<br />
sch«n einmal vom Schlagfluss Betroffene<br />
und Trunksüchtige, ferner solche, die durch Krankleit<br />
oder Unfälle invalid geworden sind und deren<br />
Abonnent<br />
Marne .<br />
Vorname,<br />
Beruf<br />
Geburtsdatum . . .<br />
Wohnort und Adresse .<br />
unter die Haftpflichtversicherung fallen, so sind<br />
diese doppelt versichert, werden also bei Unfällen<br />
von beiden Versicherungen entschädigt, mit dem<br />
Unterschied jedoch, dass bei der Insassenversicherung<br />
der Automobil-Revue die Abwicklung prompt<br />
erfolgt. Gegebenenfalls wird nur untersucht, lob<br />
der Unfall in dem dem versicherten Abonnenten<br />
gehörenden Wagen stattgefunden hat und im Zeitpunkt<br />
des Unfalls das Abonnement C vorausbezahlt<br />
war. Auch im übrigen zeichnet sich unsere<br />
Ausgabe G durch den Wegfall der sonst üblichen<br />
Formalitäten aus. So braucht in der Police weder<br />
die Nummer des Wagens oder des Motors angegehen<br />
zu werden; die Versicherung gilt ohne weiteres<br />
bei Kauf eines andern Wagens auch für diesen,<br />
noch mehr, bei Besitz von zwei Wagen kann<br />
der eine oder der andere benützt werden.<br />
Der Lenker des Wagens ist bei der Insassenversicherung,<br />
wie dies schon der Name umschreibt,<br />
nicht versichert; ist er zugleich Besitzer, so verfügt<br />
er ja für seine Person in der Regel schon über eine<br />
eigene Versicherungspolice; ist er Chauffeur, so<br />
trifft schon die Voraussetzung des Eigentums des<br />
Wagens, an den die Insassenversicherung gebunden<br />
ist, in der Regel nicht zu; beiden steht übrigens die<br />
gewöhnliche Unfallversicherung B offen.<br />
Die Entschädigungssummen betragen bei der Insassenversicherung<br />
(Ausgabe C) im Todesfall Erwachsener<br />
und Kinder über 5 Jahre 5000 Fr., für<br />
Kinder unter 5 Jahren die effektiven Bestattungskosten,<br />
Maximum 1000 Fr., bei Invaliditätsfällen bis<br />
Fr. 5000.— für Erwachsene und Kinder.<br />
Pro Unfallereignis werden maximal 15.000 Fr.<br />
ausbezahlt. Gibt es bei einem Unfall nur bis 3 Verletzte,<br />
werden die bedingungsweisen Entschädigungen<br />
für jede Person in vollem Umfang ausbezahlt;<br />
bei 4 und mehr Verletzten wird der Betrag von<br />
15.000 Fr. unter sämtliche Verletzten verteilt, gleichgültig,<br />
wieviel Personen sich zur Zeit des Unfalls<br />
im Wagen befanden. Fügen wir noch bei, dass diese<br />
Versicherung für Besitzer von mehr als 3 Personenwagen<br />
und für den gewerbsmässigen Personentransport<br />
keine Gültigkeit hat, so tritt die Absicht de«<br />
Verlages, hauptsächlich dem privaten Fahrer ungesorgte<br />
Geschäfts- und Erholungsfahrten zu vor-^<br />
schaffen, deutlich hervor.<br />
Für Abonnenten, welche mehr als 2 Wagen besitzen, hat diese Versicherung keint Gültigkeit,<br />
ebenso nicht für den angestellten Chauffeur.<br />
»Jame des Abonnenten und Wagen- !<br />
Eigentümers<br />
Beruf<br />
Ort . . c | -••• Postbureau:<br />
*) Nichtzutreffendes streichen-<br />
Bestellung der Verslcherungs-Ausgabe B der Automobil-Revue (Allgemeine Unfallversieheruno aes<br />
Abonnenten).<br />
bisheriger<br />
Als neu eintretender *) Abonnent bestelle ich di* Automobil-Revue ab 1. Juli <strong>1935</strong> in der Ver-<br />
Sicherungs-Ausgabe B vorläufig für 1 Vierteljahr. Darnach bin ich und die unten angegebene zweite<br />
Person nach einer 14ttgigen Wartezeit für 5000 Fr. im Todesfall, bis 5000 Fr. in Invaliditätsfällen und<br />
mit 2 Fr. Taggeld pro Arbeitstag bei vorübergehen der gänzlicher Arbeitsunfähigkeit vom 8. Tage nach<br />
Beginn der ärztlichen Behandlung an bis zum Höchstbetrage von Fr. 50.— bei der Allgemeinen<br />
Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Bern gegen Unfälle beim Automobilfahren, auf Reisen im Inund<br />
Ausland, zu Hause, in und ausser Beruf, versichert.<br />
Invalidität nach den vorliegenden Bedingungen mH<br />
40 % oder höher zu schätzen ist.<br />
Bei der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt La- f<br />
zern « Suval > versicherte Personen haben nur ir •<br />
dem Masse Anspruch auf Taggeldvergütung, als dei<br />
von ihnen erlittene Schaden nicht durch Leistung<br />
von anderer Seite (Suval usw.) voll gedeckt ist. Di«<br />
Todesfall, oder Invaliditätszahlungen werden hiervon<br />
jedoch nicht betroffen, sie gelangen voll wu<br />
Auszahlung, ebenso das Sterbegeld.<br />
Bestellung der Versicherungsausgabe C (Vers! cherung der Insassen ohne AHersbeschränkimg).<br />
bisheriger<br />
Als neu eintretender *) Abonnent bestelle Ich die Automobil-Revue ab 1. Juli <strong>1935</strong> in der Versicherungsausgabe<br />
C vorlSufig für 1 Vierteljahr. Darnach sind die Insassen und Kinder Ober<br />
5 Jahre des mir gehörenden Personenwagens mi* " '-"> Hs« Lenkers, bei der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft<br />
in Bern für Autor, obllunfälle im Todesfall mit 5000 Fr., in Invaliditätsfällen<br />
bis zu 5000 Fr., Kinder unter 5 Jahren ,,» ,