E_1948_Zeitung_Nr.053
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AUTOMOBIL REVUE<br />
MITTWOCH, 15. DEZEMBER 19*8 - Nr. 53<br />
wer hätte sich nicht schon geärgert ob der<br />
mangelhaften Beleuchtung vieler Motorfahrzeuge?<br />
Wer hätte nicht schon festgestellt, dass<br />
des Nachts auch in den Städten zu schnell gefahren<br />
wird? Wer wüsste nicht, dass vor allem<br />
am Abend auch viele Motorfahrzeuglenker dem<br />
Alkohol erliegen? Nicht selten stösst man auf die<br />
Frage, weshalb denn die Polizei nicht auch<br />
nächtliche Verkehrskontrollen durchführt. Nur<br />
wenige Leute wissen, dass in Zürich auch während<br />
der Nachtzeit ausser den Fuss-Patrouillen<br />
auch motorisierte Streifen tätig sind, um nach<br />
Möglichkeit die Verkehrssicherheit während der<br />
Abendstunden zu gewährleisten.<br />
Wenn man berücksichtigt, dass durch die<br />
Nacht vor allem innerorts der Verkehr behindert<br />
wird, weil infolge der geringeren Verkehrsdichte<br />
die Aufmerksamkeit bedeutend kleiner<br />
ist als tagsüber, weil bei Dämmerlicht, Nebel<br />
oder nassen, reflektierenden Strassen die Sicht<br />
oft ungenügend ist und weil auch viele Fahrzeuglenker<br />
durch die Müdigkeit oder andere<br />
Einflüsse in ihren Reaktionen beeinträchtigt<br />
sind, dann beweist dies zwar die Notwendigkeit<br />
der nächtlichen Verkehrsüberwachung, zeigt<br />
aber auch gleichzeitig die Schwierigkeit dieses<br />
Unterfangens. Genau wie die andern Fahrzeuglenker<br />
haben auch die Männer am Steuer der<br />
kleinen, wendigen Polizei-Lancias gegen die Gefahren<br />
der Nacht anzukämpfen. Es fällt ihnen<br />
ausserdem in der Dunkelheit Viel schwerer, die<br />
Physiognomien der verschiedenen Leute zu erkennen<br />
und die Verdächtigen Elemente zu erfassen.<br />
Dennoch haben sie sich über Arbeit nicht<br />
zu beklagen: Angetrunkene Fahrer und mangelhafte<br />
Beleuchtungen sind so zahlreich, dass die<br />
Abendstunden der Polizeipatrouillen ordentlich<br />
ausgefüllt sind. Fast alle Verstösse gegen die<br />
Verkehrsvorschriften, denen wir auf unserer<br />
Fahrt begegneten, lassen Sich in eine dieser beiden<br />
Kategorien einteilen, die die Hauptgefahrenquelle<br />
des nächtlichen Strassenverkehrs bilden.<br />
In ein besonderes Kapitel gehören<br />
die mangelhaften Lichtanlagen<br />
vieler Fahrzeuge. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit<br />
gewesen, alle jene zu notieren, die ohne<br />
oder mit Ungenügender Beleuchtung des Nummernschildes<br />
herumfuhren. Fast alle jedoch, die<br />
angehalten und auf den Mangel hingewiesen<br />
wurden, versuchten sich herauszureden, dass sie<br />
keine Ahnung gehabt hätten, dass an der Beleuchtung<br />
etwas nicht in Ordnung sei. Ganz abgesehen<br />
davon, dass nach Gesetz jeder Fahrzeughalter<br />
verpflichtet ist, Sein Vehikel in tadellosem<br />
Zustand zu halten, hat gerade heute niemand<br />
mehr eine Berechtigung, sich mit • Nichtgewussthaben<br />
» für die Mängel an seinem Fahrzeug<br />
zu entschuldigen, sind doch seit einiger Zeit<br />
schon fast im ganzen Lande durch ACS und TCS<br />
Scheinwerfer- und Bremsenkontrollen durchgeführt<br />
worden. Der beschämend geringe Besuch<br />
dieser Veranstaltungen (zu der letzten Scheinwerferkontrolle<br />
des ACS In Zürich und Winterthur<br />
hatten sich nur rund 1000 Wagen eingefun*<br />
den, die zum grössten Teil beanstandet werden<br />
mussten) lässt leider den naheliegenden Sehluss<br />
zu, däss man sich im allgemeinen um den Zustand<br />
seines Gefährtes herzlich wenig kümmert,<br />
obwohl jedem Einsichtigen klar sein muss, wie<br />
gefährlich ein Motorfahrzeug in mangelhaftem<br />
Zustand sein kann. Während die mangelhafte<br />
Beleuchtung des Schlusslichtes besonders die<br />
Verkehrskontrolle erschwert, kann das ungenügend<br />
wirkende Stopplicht vor allem bei Nebel<br />
oder Regen zu einer akuten Gefahr werden.<br />
Etwas weniger häufig, aber immer noch viel<br />
zu oft sliessen wir auf defekte oder falsch eingestellte<br />
Scheinwerfer. Auch hier versuchten die<br />
Verantwortlichen Ausflüchte, und dies gelegentlich<br />
gar in einer Art. die weder eines Mannes<br />
noch viel weniger eines Automobilisten würdig<br />
ist. Es braucht wirklich Männer mit guten Nerven,<br />
diese Kontrollen zu machen!<br />
Es ist bemerkenswert, dass in der überwiegenden<br />
Mehrzahl die schuldigen Fahrzeuglenker<br />
auf die Mängel ihrer Beleuchtung hingewiesen<br />
wurden, ohne dass deswegen eine Verzeigung<br />
erfolgt wäre. Und bei aller Abneigung gegen<br />
eine allzu scharfe Bussenpraxis scheint uns doch,<br />
dass gerade in dieser Hinsicht grössere Strenge<br />
am Platze wäre. Vielleicht würde sich manch<br />
einer dann doch entschliessen, nicht hur der Karosserie,<br />
sondern auch den lebenswichtigen Bestandteilen<br />
seines Fahrzeuges etwas Aufmerksamkeit<br />
zu schenken.<br />
Die Tatsache, dass in Zürich durchschnittlich<br />
jeden Abend ein betrunkener Automobilist<br />
erwischt wird, wirkt nicht weniger beschämend<br />
als sensationell. Vielleicht wird durch die in den<br />
letzten Tagen veröffentlichte Mitteilung, dass<br />
inskünftig alle Lenkef eines Motorfahrzeugs, denen<br />
der Ausweis wegen Verursachung eines Unfalls<br />
in angetrunkenem Zustand entzogen wird,<br />
mit vollem Namen in der <strong>Zeitung</strong> an den Pranger<br />
gestellt werden, in dieser Richtung etwas<br />
Remedur schaffen. Vielleicht kann dazu auch die<br />
Schilderung der beiden Fälle, die ich auf der<br />
Patrouillenfahrt erlebt habe, ein wenig beitragen.<br />
Zürich bei Licht<br />
Auf nichtlicher Verkehrsstreife mit der Stadtpolizei<br />
Ein Taxichauffeur, der mit seinem Wagen<br />
eine Abschrankung gerammt hatte, wurde von<br />
der Polizei sofort als angetrunken erkannt. Noch<br />
bevor der herbeigerufene Geriehtsmediziner sein<br />
Urteil hierüber abgeben konnte, verstärkte sich<br />
'lie Vermutung, dass der Polizist mit seinem Verdacht<br />
wohl recht habe; der Chauffeur lamentierte<br />
und schwatzte so dummes Zeug, dass an<br />
einigem Alkoholgehalt nicht mehr zu zweifeln<br />
war: -Nicht genug damit: er versuchte sich auch<br />
noch der Blutprobe zu widersetzen in einer Art,<br />
die auf ein sehr schlechtes Gewissen schliessen<br />
lassen musste. Das Resultat der Blutuntetsuchung<br />
habe ich nicht erfahren. Zweifellos war<br />
es ungünstig. Der Mann konnte einem leid tun;<br />
denn ein Entzug der Führerbewilligung hat wohl<br />
auch den Verlust seiner Stelle zur Folge. Und<br />
mit den Entzügen ist man in neuester Zeit in<br />
Zürich nicht gerade sparsam! Es wäre aber eigentlich<br />
nur recht, wenn auch jener Fahrgast,<br />
der den Taxichauffeur mit Alkohol traktierte,<br />
ja zum Genuss von Wein geradezu nötigte, kräftig<br />
beim Wickel gefasst würde. Er hat nicht nur<br />
den Chauffeur zur Gesetzesübertretung angestiftet,<br />
sondern diesen sehr Wahrscheinlich auch<br />
für einige Zeit um sein Brot gebracht.<br />
Der andere « Alkoholfall • begann mit einer<br />
wilden Verfolgungsjagd. Weshalb der eine der<br />
beiden Polizisten das Gefühl hatte, dass mit dem<br />
an uns vorbeifahrenden Ford nicht alles in Ordnung<br />
sei, weiss ich nicht. Sicher ist jedoch, dass<br />
er mit seiner Vermutung nur allzu recht hatte.<br />
Kaum merkte das Opfer, dass ihm jemand auf<br />
der Fährte war. so begann er ein reichlich hohes<br />
Tempo hinzulegen. Der sofort eingeschaltete re-<br />
Kehle Erhöhung der Fiskallasten des Automobils bei der Finanzreform,<br />
versichert der Bundesrat der FRS<br />
Die FRS (Schweiz. Strassenverkehrsverband)<br />
übermittelt uns die Abschrift folgenden Briefes<br />
zur Veröffentlichung:<br />
Die ASPA zur Autotransportordnung<br />
Der Zentralvorstand des Verbandes Schweiz.<br />
Motorlastwagenbesitzer (ASPA) nahm anlässlich<br />
Seiner Sitzung vom letzten Freitag in Winterthur<br />
unter dem Vorsitz von C. R. Müller-Dettling<br />
(Brunnen) Stellung zur Frage der Ueberführung<br />
der ATO in die endgültige Gesetzgebung<br />
und stimmte nach einlässlicher Aussprache<br />
folgender Resolution zu:<br />
1. Die ASPA vertritt nach wie vor die Auffassung,<br />
dass eine Gewerbeordnung im Sinne der<br />
ATO 2um Schütze des Autotransportgewerbes<br />
einem Bedürfnis entspricht. An ihrem<br />
Standpunkt von 1936 wird grundsätzlich festgehalten.<br />
Die ASPA nimmt in positivem Sinne<br />
für die Weiterführung der ATO Stellung und<br />
wird Sich für einen zweckentsprechenden<br />
Vollzug derselben unter Wahrung der spezifischen<br />
Interessen des Transportgewerbes einsetzen<br />
und alle dahin zielenden Bestrebungen<br />
unterstützen.<br />
2. Die Aspä erwartet, dass eine weitgehende<br />
Selbstverwaltung im Sinne von Art. 38 des<br />
Vorentwurfes zur ATO zur Anwendung gelangt,<br />
dass bei der Bewilligungserteilung den<br />
Bedürfnissen der Kleinbetriebe und des angestammten<br />
Gemischtverkehrs besonders dort<br />
gebührend Rechnung getragen wird, wo es<br />
um die Existenz geht.<br />
3. Die ASPA lehnt zum vornherein jede Irgendwie<br />
geartete Regelung oder Tangierung des<br />
echten Werkverkehrs durch die ATO ab und<br />
setzt sich mit allem Nachdruck für eine vollständige<br />
Freiheit der werkeigenen Transporte<br />
ein. Insbesondere wird verlangt, dass die<br />
Pflicht zur Verwendung von militärischen Anforderungen<br />
entsprechenden Lastwagen wie<br />
diejenigen zur Lieferung statistischer Angaben<br />
in der künftigen ATO (Art. 15) fallen gelassen<br />
wird. Es kann mit Genugtuung festgestellt<br />
werden, dass sowohl im Vorentwurf des Eidg.<br />
Amtes für Verkehr zur endgültigen ATO wie<br />
AKTUELLES<br />
gistnerende Kilometerzahler zeigte denn auch<br />
fast konstant achtzig und mehr Stundenkilometer,<br />
über Kreuzungen so gut wie um Kurven.<br />
Schllesslich brachte aber der Lenker unseres<br />
Lancia den Ford doch zum Stehen, und wir<br />
trauten unsern Augen kaum, als dem Gefährt ein<br />
Mann entstieg, der kaum mehr auf den Beinen<br />
stehen konnte. Auf die Frage der Polizisten, ob<br />
er etwas viel Alkohol getrunken habe, erklärte<br />
er mit, treuherziger Miene, nein, er habe nur<br />
sehr wenig gehabt. Dass dies die Polizei nicht<br />
ohne weiteres glauben wollte, verstand ich nur<br />
zu gut, und auch der Arzt vom gerichtsmedizinischen<br />
Institut teilte diese Ansicht.<br />
In einem Punkt waren sich die beiden beduselten<br />
Fahrer einig: sie vertraten nämlich<br />
beide die Ansicht, dass sie sich der Blutprobe<br />
nicht zu unterziehen brauchten, wenn sie nicht<br />
wollten. Diese Meinung, dies sei hier besonders<br />
betont, ist ebenso falsch wie weit verbreitet. Auf<br />
Grund eines Urteils des Zürcher Obergerichts<br />
hat die Polizei jederzeit die Möglichkeit, offensichtlich<br />
angetrunkene Fahrer zur Blutprobe zu<br />
zwingen. Da nützt alles Jammern und Sträuben<br />
nichts mehr, ja, selbst die mit Lamentieren<br />
gewonnene Zeit wird bei der Bestimmung des<br />
Alkoholgehaltes noch berücksichtigt. Das einzige,<br />
was durch solche Widerspenstigkeit erzielt wird,<br />
ist ein furchtbar schlechter Eindruck.<br />
So befriedigend die Arbeit der beiden Polizisten<br />
für den Beobachter war, so bedenklich<br />
musste ihn das Resultat der nächtlichen Verkehrsstreife<br />
stimmen. Denn ist es nicht so, dass<br />
durch die räudigen Schafe auch die anständigen<br />
Automobilisten in Verruf kommen? S-r.<br />
Bern, 6. 12. <strong>1948</strong>.<br />
Eidg. Finanz- und<br />
Zolldepartement<br />
An die FRS, Bern.<br />
Herr Präsident, sehr geehrte Herren,<br />
Mit Eingabe vom 1. November <strong>1948</strong> haben<br />
Sie das Eig. Finanz- und Zolldepartement ersucht,<br />
Sie über die mutmassliche Gestaltung der<br />
fiskalischen Belastung des Motorfahrzeugverkehrs<br />
im Rahmen der Neuordnung des Finanzhaushaltes<br />
des Bundes zu unterrichten.<br />
Wir haben die Ehre, Ihnen die an der Konferenz<br />
mit Ihrem Direktionsausschuss vom<br />
24. November abgegebenen Abklärung im Einverständnis<br />
mit dem Bundesrat wie folgt zu bestätigen.<br />
Es ist Ihnen selbstverständlich bewusst,- dass<br />
weder einzelne Departemente noch der Gesamtbundesrat<br />
verbindliche Zusicherungen zur aufgeworfenen<br />
Frage geben können, sondern dass die<br />
künftigen fiskalischen Massnahmen Sache der<br />
Bundesversammlung und des Volkes sind.<br />
Sie möchten offenbar in Erfahrung bringen.was<br />
atwa als Absicht des Eidg. Finanz- u. Zolldepartementes<br />
für die nächste Zeit gelten könnte. In<br />
diesem Sinne beehren wir uns, Ihnen zu antworten,<br />
dass beim Eidg. Finanz- und Zolldepartement<br />
gegenwärtig keine Erhöhung der Zölle<br />
in Aussicht steht, die von den Motorfahrzeughaltern<br />
als Erhöhung der fiskalischen Belastung<br />
des Motorfahrzeugverkehrs angesprochen<br />
werden könnte. Hinsichtlich der Warenumsatzsteuer<br />
steht eine Aenderung der gegenwärtigen<br />
Ansätze nicht zur Diskussion. Zur Frage der Unterstellung<br />
gewisser Automobile unter die L u -<br />
xusSteuer ist darauf hinzuweisen, dass eine<br />
derartige Massnahme nach der Auffassung des<br />
Eidg. Finanz- und Zolldepartementes nicht in<br />
Betracht fällt.<br />
Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte<br />
Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen<br />
Hochachtung<br />
Eidg. Finanz- und Zolldepartement:<br />
(gez.) E. Nobs.<br />
Diese Erklärung'.des ? GesatfttbUBdesrates, bei<br />
der er auf jeden Fall behaftet werden muss, wird<br />
in der auf heute Mittwoch, den 15. Dezember,<br />
nach Bern einberufenen Sitzung des Zentralvorstandes<br />
der FRS besondere Bedeutung gewinnen,<br />
handelt es sich für ihn doch darum, gestützt auf<br />
die Lage, wie sie sich aus dem zitierten Schreiben<br />
ergibt, über die Frage der vorsorglichen<br />
Schaffung von Treibstofflagern Beschluss zu fassen.<br />
Die A.R. wird ihre Leser über den Entscheid<br />
des Zentralvorstandes der FRS, an dessen Sitzung<br />
sich eine Presseorientierüng anschliesst, in der<br />
nächsten Nummer unterrichten.<br />
in den Erläuterungen dazu diesen Postulaten<br />
bereits Rechnung getragen wird.<br />
. Die ASPA behält sich vor, je nach dem Verlauf<br />
der parlamentarischen Verhandlungen,<br />
auf einzelne Bestimmungen der definitiv in<br />
Kraft zu setzenden Ordnung des Autotransportgewerbes<br />
zurückzukommen.<br />
Der TCS zur Bundesfinanzreform<br />
und zum Bau zusätzlicher Benzintanks<br />
Der Verwaltungsrat des Tounng-Clubs der<br />
Schweiz ist am 11. Dezember <strong>1948</strong> unter dem<br />
Vorsitz von Herrn Nationalrat Lachenäl in Genf<br />
zusammengetreten. Nachdem er davon Kenntnis<br />
genommen hatte, dass die Zahl der Mitglieder<br />
des Verbandes mehr als 82 000 beträgt, befasste<br />
er sich mit verschiedenen Fragen, die durch das<br />
ständige Anwachsen des Strassenverkehrs aufgeworfen<br />
werden. Von der Feststellung ausgehend,<br />
dass die Einnahmen aus den Treibstoffzollen<br />
wahrscheinlich regelmäss'ig 60 Mill. Fr. im<br />
Jahr weit übersteigen werden, gab er der Meinung<br />
Ausdruck, dass in Zukunft wenigstens die<br />
Hälfte dieser Einnahmen der Eidgenossenschaft<br />
für die Verbesserung und- den Ausbau<br />
des Strassennetzes Verwendet werden<br />
solle. Er beschloss ausserdem, sich energisch<br />
jeder Regelung zu widersetzen, gemäss welcher<br />
die Gewährung von Bundessubventionen für den<br />
Strassenausbau an die Bedingung • geknüpft<br />
,-würde, dass die Kantone einen Anteil an den<br />
Bauausgaben der Eisenbahnunternehmungen<br />
Übernehmen.<br />
Er; sprach sich ferner für den Bau von<br />
neuen Lager räumen aus, um die Vorratshaltung<br />
an Treibstoffen zu verbessern und<br />
drückte gleichzeitig den Wunsch aus, dass die<br />
Baukosten in kurzer Zeit getilgt werden, um<br />
eine Belastung des Benzinpreises während eines<br />
langen Zeitraumes zu vermeiden.<br />
Schhesslich befasste er sich mit dem Anwachsen<br />
der Verkehrsunfälle, und besehloss, die<br />
Anstrengungen für die Verbesserung der Verkehrsdisziplin<br />
zu vergrössern.<br />
... man muss sie hören alle beide!<br />
Unsere Umfrage<br />
Einer meiner Bekannten hat das Vergnügen,<br />
an einer ziemlich viel befahrenen Strasse in der<br />
Stadt zu wohnen. Er beklagt sich oft und bitterlich<br />
über den Nachtlärm, und gerade die Automobilisten,<br />
die zu nächtlicher Stunde mit Rasse<br />
und Schwung ihre Wagentüren zu schliessen<br />
pflegen, um dann mit Vollgas wegzubrausen, besingt<br />
er nicht in angenehmen Tönen.<br />
Es ist ein altes Lied, das hier angestimmt<br />
wird, und es wurde schon wiederholt der Versuch<br />
gemacht, dieser Plage zu begegnen. Lärmbekämpfungsaktionen,<br />
Affichen in den Wirtschaften,<br />
Publikationen in der Presse führten<br />
zwar zu Teilerfolgen, denen jedoch leider zu<br />
wenig nachhaltige Wirkung beschieden war.<br />
Auch ich kenne das Gefühl, das wohl jedermann<br />
beschleicht, der durch Lärm aus dem süssen<br />
Schlummer geschreckt wird. Obschon ich<br />
gewiss kein Gegner der Motorisierung bin, muss<br />
ich gestehen, dass ich mich schon oft versucht<br />
sah, nach der Pistole zu greifen oder sonst ein<br />
Instrument zu erhaschen, das in geeigneter<br />
Form dem Lärmer auf der Strasse meine schlafbedürftige<br />
Wenigkeit zum Bewusstsein hätte<br />
bringen können. Vielleicht sind es Hemmungen,<br />
die mich bisher davon abgehalten haben, meinem<br />
rohen Drang zu folgen, vielleicht aber, und<br />
ich hoffe es, ist es gerade etwas von jenem Anstand,<br />
den offenbar die nächtlichen Ruhestörer<br />
nicht besitzen. Oder wäre es etwa nur Nachlässigkeit,<br />
das viele Leute vergessen lässt, dass<br />
es auch Menschen gibt, die sich vor Mitternacht<br />
zur Ruhe zu legen pflegen? Ich vermute eher<br />
eine gewisse Rücksichtslosigkeit hinter jedem,<br />
der hemmungslos in den Strassen herumlärmt.<br />
Zugegeben, in kalter Winternacht muss man<br />
jeden Motor etwas warmlaufen lassen, damit er<br />
keinen Schaden nimmt. Es ist jedoch ein grober<br />
Irrtum, zu glauben, dass dem Motor dadurch gedient<br />
werde, wenn man ihn auf Hochtouren<br />
jagt. Viel besser ist es, ihn zwei oder drei Minuten<br />
im Leerlauf brummen zu lassen, und dann<br />
bei ganz normaler Tourenzahl anzufahren. Auch<br />
der grösste Lärm macht aus einem Topolino<br />
keine Rennmaschine, das möchte ich allen<br />
Krachbrüdern ins Stammbuch schreiben* die sich<br />
am Gedröhn des Motors scheinbar so sehr<br />
freuen. Es ist sodann auch nicht richtig anzunehmen,<br />
dass man Autotüren nur mit vollem<br />
Schwung schliessen könne. Mit einigermassen<br />
gutem Willen bringt man das Kunststück fertig,<br />
auch bei älteren Modellen, ohne grossen<br />
Lärm den Schlag (hat mit schlagen nichts zu<br />
tun!) zuzudrücken! R. S.<br />
«. II E \ Z V F K K i; H R<br />
November.Bilanz der fremden Autogäste<br />
Trotz saisonbedingter rückläufiger Bewegung<br />
im internationalen Autotourismus der Schweiz,<br />
wie sie sich in der Novemberstatistik der Eidg.<br />
Oberzolldirektion spiegelt, liegen die neuesten<br />
Ziffern zum Teil beträchtlich über jenen der<br />
Jahre 1938 und 1947. Waren es im gleichen Zeitraum<br />
des letzten vollen Friedensjahres 16 306<br />
ausländische Motorfahrzeuge, die zu vorübergehendem<br />
Aufenthalt in die Schweiz einreisten,<br />
im Jahre 1947 dagegen deren 22 705, so präsentierten<br />
sich im vergangenen Monat an unsern<br />
Grenzposten nicht weniger als 28 542 motorisierte<br />
Ausländer. Gegenüber 1938 bedeutet dies<br />
eine Zunahme von 79 %, gegenüber dem Vorjahr<br />
eine solche von 25 %. Eine Gesamtübersicht über<br />
die vom Januar bis November <strong>1948</strong> in unser<br />
Land eingereisten fremden Autogäste vermittelt<br />
folgendes Bild:<br />
Total der Einreisen:<br />
<strong>1948</strong> 1947 1938<br />
Januar 16 338 6 850 16 687<br />
Februar 19 865 6 179 17 961<br />
März 24 261 9 560 24 346<br />
April 28 129 15 156 32 441<br />
Mai 37 565 15 746 28 734<br />
Juni 40 695 21604 40 844<br />
Juli 70 775 30 883 64 346<br />
August 106 634 44 842 103 467<br />
September 63 938 35 022 51005<br />
Oktober 40 942 24 656 22 982<br />
November 28 542 22 705 16 306<br />
Januar—November 477 684 233 203 419 119<br />
Im Vergleich zu 1947, ist — im Blick aufs<br />
Ganze gesehen — ein Plus von 105 % zu verzeichnen,<br />
während das Ergebnis von 1938 um<br />
14 % übertroffen ist.<br />
Am Fernverkehr waren im November 26 719<br />
(Oktober 38 994) Fahrzeuge beteiligt, wobei<br />
22 715 (32 576) auf die Personenwagen, 1393<br />
(3008) auf die Autocars und 2611 (3410) auf die<br />
Motorräder entfielen. Dazu kamen 1304 (1179 1<br />
Lastwagen, ferner 519 (769) FersonenautomobH«-<br />
und Motorräder, die im engern Grenzverkehr<br />
gezählt wurden.<br />
Eine Zusammenstellung der von den Grenzorganen<br />
erfassten Fahrzeuge nach Herkunftsländern<br />
zeigt, dass sich Frankreich mit 12 049<br />
(18 794) Vehikeln knapp vor Italien mit 11761<br />
(14850) Einheiten an der Spitze zu halten vermochte.<br />
Auf den nächsten Plätzen finden wir<br />
Deutschland/Danzig mit 1547 (1821), Belgien/<br />
Luxemburg mit 741 (1362), Oesterreich mit 642<br />
(1150), die Niederlande mit 482 (738) und Nordund<br />
Südamerika mit 468 (523) Fahrzeugen.