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E_1948_Zeitung_Nr.053

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AUTOMOBIL REVUE<br />

MITTWOCH, 15. DEZEMBER 19*8 - Nr. 53<br />

wer hätte sich nicht schon geärgert ob der<br />

mangelhaften Beleuchtung vieler Motorfahrzeuge?<br />

Wer hätte nicht schon festgestellt, dass<br />

des Nachts auch in den Städten zu schnell gefahren<br />

wird? Wer wüsste nicht, dass vor allem<br />

am Abend auch viele Motorfahrzeuglenker dem<br />

Alkohol erliegen? Nicht selten stösst man auf die<br />

Frage, weshalb denn die Polizei nicht auch<br />

nächtliche Verkehrskontrollen durchführt. Nur<br />

wenige Leute wissen, dass in Zürich auch während<br />

der Nachtzeit ausser den Fuss-Patrouillen<br />

auch motorisierte Streifen tätig sind, um nach<br />

Möglichkeit die Verkehrssicherheit während der<br />

Abendstunden zu gewährleisten.<br />

Wenn man berücksichtigt, dass durch die<br />

Nacht vor allem innerorts der Verkehr behindert<br />

wird, weil infolge der geringeren Verkehrsdichte<br />

die Aufmerksamkeit bedeutend kleiner<br />

ist als tagsüber, weil bei Dämmerlicht, Nebel<br />

oder nassen, reflektierenden Strassen die Sicht<br />

oft ungenügend ist und weil auch viele Fahrzeuglenker<br />

durch die Müdigkeit oder andere<br />

Einflüsse in ihren Reaktionen beeinträchtigt<br />

sind, dann beweist dies zwar die Notwendigkeit<br />

der nächtlichen Verkehrsüberwachung, zeigt<br />

aber auch gleichzeitig die Schwierigkeit dieses<br />

Unterfangens. Genau wie die andern Fahrzeuglenker<br />

haben auch die Männer am Steuer der<br />

kleinen, wendigen Polizei-Lancias gegen die Gefahren<br />

der Nacht anzukämpfen. Es fällt ihnen<br />

ausserdem in der Dunkelheit Viel schwerer, die<br />

Physiognomien der verschiedenen Leute zu erkennen<br />

und die Verdächtigen Elemente zu erfassen.<br />

Dennoch haben sie sich über Arbeit nicht<br />

zu beklagen: Angetrunkene Fahrer und mangelhafte<br />

Beleuchtungen sind so zahlreich, dass die<br />

Abendstunden der Polizeipatrouillen ordentlich<br />

ausgefüllt sind. Fast alle Verstösse gegen die<br />

Verkehrsvorschriften, denen wir auf unserer<br />

Fahrt begegneten, lassen Sich in eine dieser beiden<br />

Kategorien einteilen, die die Hauptgefahrenquelle<br />

des nächtlichen Strassenverkehrs bilden.<br />

In ein besonderes Kapitel gehören<br />

die mangelhaften Lichtanlagen<br />

vieler Fahrzeuge. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit<br />

gewesen, alle jene zu notieren, die ohne<br />

oder mit Ungenügender Beleuchtung des Nummernschildes<br />

herumfuhren. Fast alle jedoch, die<br />

angehalten und auf den Mangel hingewiesen<br />

wurden, versuchten sich herauszureden, dass sie<br />

keine Ahnung gehabt hätten, dass an der Beleuchtung<br />

etwas nicht in Ordnung sei. Ganz abgesehen<br />

davon, dass nach Gesetz jeder Fahrzeughalter<br />

verpflichtet ist, Sein Vehikel in tadellosem<br />

Zustand zu halten, hat gerade heute niemand<br />

mehr eine Berechtigung, sich mit • Nichtgewussthaben<br />

» für die Mängel an seinem Fahrzeug<br />

zu entschuldigen, sind doch seit einiger Zeit<br />

schon fast im ganzen Lande durch ACS und TCS<br />

Scheinwerfer- und Bremsenkontrollen durchgeführt<br />

worden. Der beschämend geringe Besuch<br />

dieser Veranstaltungen (zu der letzten Scheinwerferkontrolle<br />

des ACS In Zürich und Winterthur<br />

hatten sich nur rund 1000 Wagen eingefun*<br />

den, die zum grössten Teil beanstandet werden<br />

mussten) lässt leider den naheliegenden Sehluss<br />

zu, däss man sich im allgemeinen um den Zustand<br />

seines Gefährtes herzlich wenig kümmert,<br />

obwohl jedem Einsichtigen klar sein muss, wie<br />

gefährlich ein Motorfahrzeug in mangelhaftem<br />

Zustand sein kann. Während die mangelhafte<br />

Beleuchtung des Schlusslichtes besonders die<br />

Verkehrskontrolle erschwert, kann das ungenügend<br />

wirkende Stopplicht vor allem bei Nebel<br />

oder Regen zu einer akuten Gefahr werden.<br />

Etwas weniger häufig, aber immer noch viel<br />

zu oft sliessen wir auf defekte oder falsch eingestellte<br />

Scheinwerfer. Auch hier versuchten die<br />

Verantwortlichen Ausflüchte, und dies gelegentlich<br />

gar in einer Art. die weder eines Mannes<br />

noch viel weniger eines Automobilisten würdig<br />

ist. Es braucht wirklich Männer mit guten Nerven,<br />

diese Kontrollen zu machen!<br />

Es ist bemerkenswert, dass in der überwiegenden<br />

Mehrzahl die schuldigen Fahrzeuglenker<br />

auf die Mängel ihrer Beleuchtung hingewiesen<br />

wurden, ohne dass deswegen eine Verzeigung<br />

erfolgt wäre. Und bei aller Abneigung gegen<br />

eine allzu scharfe Bussenpraxis scheint uns doch,<br />

dass gerade in dieser Hinsicht grössere Strenge<br />

am Platze wäre. Vielleicht würde sich manch<br />

einer dann doch entschliessen, nicht hur der Karosserie,<br />

sondern auch den lebenswichtigen Bestandteilen<br />

seines Fahrzeuges etwas Aufmerksamkeit<br />

zu schenken.<br />

Die Tatsache, dass in Zürich durchschnittlich<br />

jeden Abend ein betrunkener Automobilist<br />

erwischt wird, wirkt nicht weniger beschämend<br />

als sensationell. Vielleicht wird durch die in den<br />

letzten Tagen veröffentlichte Mitteilung, dass<br />

inskünftig alle Lenkef eines Motorfahrzeugs, denen<br />

der Ausweis wegen Verursachung eines Unfalls<br />

in angetrunkenem Zustand entzogen wird,<br />

mit vollem Namen in der <strong>Zeitung</strong> an den Pranger<br />

gestellt werden, in dieser Richtung etwas<br />

Remedur schaffen. Vielleicht kann dazu auch die<br />

Schilderung der beiden Fälle, die ich auf der<br />

Patrouillenfahrt erlebt habe, ein wenig beitragen.<br />

Zürich bei Licht<br />

Auf nichtlicher Verkehrsstreife mit der Stadtpolizei<br />

Ein Taxichauffeur, der mit seinem Wagen<br />

eine Abschrankung gerammt hatte, wurde von<br />

der Polizei sofort als angetrunken erkannt. Noch<br />

bevor der herbeigerufene Geriehtsmediziner sein<br />

Urteil hierüber abgeben konnte, verstärkte sich<br />

'lie Vermutung, dass der Polizist mit seinem Verdacht<br />

wohl recht habe; der Chauffeur lamentierte<br />

und schwatzte so dummes Zeug, dass an<br />

einigem Alkoholgehalt nicht mehr zu zweifeln<br />

war: -Nicht genug damit: er versuchte sich auch<br />

noch der Blutprobe zu widersetzen in einer Art,<br />

die auf ein sehr schlechtes Gewissen schliessen<br />

lassen musste. Das Resultat der Blutuntetsuchung<br />

habe ich nicht erfahren. Zweifellos war<br />

es ungünstig. Der Mann konnte einem leid tun;<br />

denn ein Entzug der Führerbewilligung hat wohl<br />

auch den Verlust seiner Stelle zur Folge. Und<br />

mit den Entzügen ist man in neuester Zeit in<br />

Zürich nicht gerade sparsam! Es wäre aber eigentlich<br />

nur recht, wenn auch jener Fahrgast,<br />

der den Taxichauffeur mit Alkohol traktierte,<br />

ja zum Genuss von Wein geradezu nötigte, kräftig<br />

beim Wickel gefasst würde. Er hat nicht nur<br />

den Chauffeur zur Gesetzesübertretung angestiftet,<br />

sondern diesen sehr Wahrscheinlich auch<br />

für einige Zeit um sein Brot gebracht.<br />

Der andere « Alkoholfall • begann mit einer<br />

wilden Verfolgungsjagd. Weshalb der eine der<br />

beiden Polizisten das Gefühl hatte, dass mit dem<br />

an uns vorbeifahrenden Ford nicht alles in Ordnung<br />

sei, weiss ich nicht. Sicher ist jedoch, dass<br />

er mit seiner Vermutung nur allzu recht hatte.<br />

Kaum merkte das Opfer, dass ihm jemand auf<br />

der Fährte war. so begann er ein reichlich hohes<br />

Tempo hinzulegen. Der sofort eingeschaltete re-<br />

Kehle Erhöhung der Fiskallasten des Automobils bei der Finanzreform,<br />

versichert der Bundesrat der FRS<br />

Die FRS (Schweiz. Strassenverkehrsverband)<br />

übermittelt uns die Abschrift folgenden Briefes<br />

zur Veröffentlichung:<br />

Die ASPA zur Autotransportordnung<br />

Der Zentralvorstand des Verbandes Schweiz.<br />

Motorlastwagenbesitzer (ASPA) nahm anlässlich<br />

Seiner Sitzung vom letzten Freitag in Winterthur<br />

unter dem Vorsitz von C. R. Müller-Dettling<br />

(Brunnen) Stellung zur Frage der Ueberführung<br />

der ATO in die endgültige Gesetzgebung<br />

und stimmte nach einlässlicher Aussprache<br />

folgender Resolution zu:<br />

1. Die ASPA vertritt nach wie vor die Auffassung,<br />

dass eine Gewerbeordnung im Sinne der<br />

ATO 2um Schütze des Autotransportgewerbes<br />

einem Bedürfnis entspricht. An ihrem<br />

Standpunkt von 1936 wird grundsätzlich festgehalten.<br />

Die ASPA nimmt in positivem Sinne<br />

für die Weiterführung der ATO Stellung und<br />

wird Sich für einen zweckentsprechenden<br />

Vollzug derselben unter Wahrung der spezifischen<br />

Interessen des Transportgewerbes einsetzen<br />

und alle dahin zielenden Bestrebungen<br />

unterstützen.<br />

2. Die Aspä erwartet, dass eine weitgehende<br />

Selbstverwaltung im Sinne von Art. 38 des<br />

Vorentwurfes zur ATO zur Anwendung gelangt,<br />

dass bei der Bewilligungserteilung den<br />

Bedürfnissen der Kleinbetriebe und des angestammten<br />

Gemischtverkehrs besonders dort<br />

gebührend Rechnung getragen wird, wo es<br />

um die Existenz geht.<br />

3. Die ASPA lehnt zum vornherein jede Irgendwie<br />

geartete Regelung oder Tangierung des<br />

echten Werkverkehrs durch die ATO ab und<br />

setzt sich mit allem Nachdruck für eine vollständige<br />

Freiheit der werkeigenen Transporte<br />

ein. Insbesondere wird verlangt, dass die<br />

Pflicht zur Verwendung von militärischen Anforderungen<br />

entsprechenden Lastwagen wie<br />

diejenigen zur Lieferung statistischer Angaben<br />

in der künftigen ATO (Art. 15) fallen gelassen<br />

wird. Es kann mit Genugtuung festgestellt<br />

werden, dass sowohl im Vorentwurf des Eidg.<br />

Amtes für Verkehr zur endgültigen ATO wie<br />

AKTUELLES<br />

gistnerende Kilometerzahler zeigte denn auch<br />

fast konstant achtzig und mehr Stundenkilometer,<br />

über Kreuzungen so gut wie um Kurven.<br />

Schllesslich brachte aber der Lenker unseres<br />

Lancia den Ford doch zum Stehen, und wir<br />

trauten unsern Augen kaum, als dem Gefährt ein<br />

Mann entstieg, der kaum mehr auf den Beinen<br />

stehen konnte. Auf die Frage der Polizisten, ob<br />

er etwas viel Alkohol getrunken habe, erklärte<br />

er mit, treuherziger Miene, nein, er habe nur<br />

sehr wenig gehabt. Dass dies die Polizei nicht<br />

ohne weiteres glauben wollte, verstand ich nur<br />

zu gut, und auch der Arzt vom gerichtsmedizinischen<br />

Institut teilte diese Ansicht.<br />

In einem Punkt waren sich die beiden beduselten<br />

Fahrer einig: sie vertraten nämlich<br />

beide die Ansicht, dass sie sich der Blutprobe<br />

nicht zu unterziehen brauchten, wenn sie nicht<br />

wollten. Diese Meinung, dies sei hier besonders<br />

betont, ist ebenso falsch wie weit verbreitet. Auf<br />

Grund eines Urteils des Zürcher Obergerichts<br />

hat die Polizei jederzeit die Möglichkeit, offensichtlich<br />

angetrunkene Fahrer zur Blutprobe zu<br />

zwingen. Da nützt alles Jammern und Sträuben<br />

nichts mehr, ja, selbst die mit Lamentieren<br />

gewonnene Zeit wird bei der Bestimmung des<br />

Alkoholgehaltes noch berücksichtigt. Das einzige,<br />

was durch solche Widerspenstigkeit erzielt wird,<br />

ist ein furchtbar schlechter Eindruck.<br />

So befriedigend die Arbeit der beiden Polizisten<br />

für den Beobachter war, so bedenklich<br />

musste ihn das Resultat der nächtlichen Verkehrsstreife<br />

stimmen. Denn ist es nicht so, dass<br />

durch die räudigen Schafe auch die anständigen<br />

Automobilisten in Verruf kommen? S-r.<br />

Bern, 6. 12. <strong>1948</strong>.<br />

Eidg. Finanz- und<br />

Zolldepartement<br />

An die FRS, Bern.<br />

Herr Präsident, sehr geehrte Herren,<br />

Mit Eingabe vom 1. November <strong>1948</strong> haben<br />

Sie das Eig. Finanz- und Zolldepartement ersucht,<br />

Sie über die mutmassliche Gestaltung der<br />

fiskalischen Belastung des Motorfahrzeugverkehrs<br />

im Rahmen der Neuordnung des Finanzhaushaltes<br />

des Bundes zu unterrichten.<br />

Wir haben die Ehre, Ihnen die an der Konferenz<br />

mit Ihrem Direktionsausschuss vom<br />

24. November abgegebenen Abklärung im Einverständnis<br />

mit dem Bundesrat wie folgt zu bestätigen.<br />

Es ist Ihnen selbstverständlich bewusst,- dass<br />

weder einzelne Departemente noch der Gesamtbundesrat<br />

verbindliche Zusicherungen zur aufgeworfenen<br />

Frage geben können, sondern dass die<br />

künftigen fiskalischen Massnahmen Sache der<br />

Bundesversammlung und des Volkes sind.<br />

Sie möchten offenbar in Erfahrung bringen.was<br />

atwa als Absicht des Eidg. Finanz- u. Zolldepartementes<br />

für die nächste Zeit gelten könnte. In<br />

diesem Sinne beehren wir uns, Ihnen zu antworten,<br />

dass beim Eidg. Finanz- und Zolldepartement<br />

gegenwärtig keine Erhöhung der Zölle<br />

in Aussicht steht, die von den Motorfahrzeughaltern<br />

als Erhöhung der fiskalischen Belastung<br />

des Motorfahrzeugverkehrs angesprochen<br />

werden könnte. Hinsichtlich der Warenumsatzsteuer<br />

steht eine Aenderung der gegenwärtigen<br />

Ansätze nicht zur Diskussion. Zur Frage der Unterstellung<br />

gewisser Automobile unter die L u -<br />

xusSteuer ist darauf hinzuweisen, dass eine<br />

derartige Massnahme nach der Auffassung des<br />

Eidg. Finanz- und Zolldepartementes nicht in<br />

Betracht fällt.<br />

Genehmigen Sie, Herr Präsident, sehr geehrte<br />

Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen<br />

Hochachtung<br />

Eidg. Finanz- und Zolldepartement:<br />

(gez.) E. Nobs.<br />

Diese Erklärung'.des ? GesatfttbUBdesrates, bei<br />

der er auf jeden Fall behaftet werden muss, wird<br />

in der auf heute Mittwoch, den 15. Dezember,<br />

nach Bern einberufenen Sitzung des Zentralvorstandes<br />

der FRS besondere Bedeutung gewinnen,<br />

handelt es sich für ihn doch darum, gestützt auf<br />

die Lage, wie sie sich aus dem zitierten Schreiben<br />

ergibt, über die Frage der vorsorglichen<br />

Schaffung von Treibstofflagern Beschluss zu fassen.<br />

Die A.R. wird ihre Leser über den Entscheid<br />

des Zentralvorstandes der FRS, an dessen Sitzung<br />

sich eine Presseorientierüng anschliesst, in der<br />

nächsten Nummer unterrichten.<br />

in den Erläuterungen dazu diesen Postulaten<br />

bereits Rechnung getragen wird.<br />

. Die ASPA behält sich vor, je nach dem Verlauf<br />

der parlamentarischen Verhandlungen,<br />

auf einzelne Bestimmungen der definitiv in<br />

Kraft zu setzenden Ordnung des Autotransportgewerbes<br />

zurückzukommen.<br />

Der TCS zur Bundesfinanzreform<br />

und zum Bau zusätzlicher Benzintanks<br />

Der Verwaltungsrat des Tounng-Clubs der<br />

Schweiz ist am 11. Dezember <strong>1948</strong> unter dem<br />

Vorsitz von Herrn Nationalrat Lachenäl in Genf<br />

zusammengetreten. Nachdem er davon Kenntnis<br />

genommen hatte, dass die Zahl der Mitglieder<br />

des Verbandes mehr als 82 000 beträgt, befasste<br />

er sich mit verschiedenen Fragen, die durch das<br />

ständige Anwachsen des Strassenverkehrs aufgeworfen<br />

werden. Von der Feststellung ausgehend,<br />

dass die Einnahmen aus den Treibstoffzollen<br />

wahrscheinlich regelmäss'ig 60 Mill. Fr. im<br />

Jahr weit übersteigen werden, gab er der Meinung<br />

Ausdruck, dass in Zukunft wenigstens die<br />

Hälfte dieser Einnahmen der Eidgenossenschaft<br />

für die Verbesserung und- den Ausbau<br />

des Strassennetzes Verwendet werden<br />

solle. Er beschloss ausserdem, sich energisch<br />

jeder Regelung zu widersetzen, gemäss welcher<br />

die Gewährung von Bundessubventionen für den<br />

Strassenausbau an die Bedingung • geknüpft<br />

,-würde, dass die Kantone einen Anteil an den<br />

Bauausgaben der Eisenbahnunternehmungen<br />

Übernehmen.<br />

Er; sprach sich ferner für den Bau von<br />

neuen Lager räumen aus, um die Vorratshaltung<br />

an Treibstoffen zu verbessern und<br />

drückte gleichzeitig den Wunsch aus, dass die<br />

Baukosten in kurzer Zeit getilgt werden, um<br />

eine Belastung des Benzinpreises während eines<br />

langen Zeitraumes zu vermeiden.<br />

Schhesslich befasste er sich mit dem Anwachsen<br />

der Verkehrsunfälle, und besehloss, die<br />

Anstrengungen für die Verbesserung der Verkehrsdisziplin<br />

zu vergrössern.<br />

... man muss sie hören alle beide!<br />

Unsere Umfrage<br />

Einer meiner Bekannten hat das Vergnügen,<br />

an einer ziemlich viel befahrenen Strasse in der<br />

Stadt zu wohnen. Er beklagt sich oft und bitterlich<br />

über den Nachtlärm, und gerade die Automobilisten,<br />

die zu nächtlicher Stunde mit Rasse<br />

und Schwung ihre Wagentüren zu schliessen<br />

pflegen, um dann mit Vollgas wegzubrausen, besingt<br />

er nicht in angenehmen Tönen.<br />

Es ist ein altes Lied, das hier angestimmt<br />

wird, und es wurde schon wiederholt der Versuch<br />

gemacht, dieser Plage zu begegnen. Lärmbekämpfungsaktionen,<br />

Affichen in den Wirtschaften,<br />

Publikationen in der Presse führten<br />

zwar zu Teilerfolgen, denen jedoch leider zu<br />

wenig nachhaltige Wirkung beschieden war.<br />

Auch ich kenne das Gefühl, das wohl jedermann<br />

beschleicht, der durch Lärm aus dem süssen<br />

Schlummer geschreckt wird. Obschon ich<br />

gewiss kein Gegner der Motorisierung bin, muss<br />

ich gestehen, dass ich mich schon oft versucht<br />

sah, nach der Pistole zu greifen oder sonst ein<br />

Instrument zu erhaschen, das in geeigneter<br />

Form dem Lärmer auf der Strasse meine schlafbedürftige<br />

Wenigkeit zum Bewusstsein hätte<br />

bringen können. Vielleicht sind es Hemmungen,<br />

die mich bisher davon abgehalten haben, meinem<br />

rohen Drang zu folgen, vielleicht aber, und<br />

ich hoffe es, ist es gerade etwas von jenem Anstand,<br />

den offenbar die nächtlichen Ruhestörer<br />

nicht besitzen. Oder wäre es etwa nur Nachlässigkeit,<br />

das viele Leute vergessen lässt, dass<br />

es auch Menschen gibt, die sich vor Mitternacht<br />

zur Ruhe zu legen pflegen? Ich vermute eher<br />

eine gewisse Rücksichtslosigkeit hinter jedem,<br />

der hemmungslos in den Strassen herumlärmt.<br />

Zugegeben, in kalter Winternacht muss man<br />

jeden Motor etwas warmlaufen lassen, damit er<br />

keinen Schaden nimmt. Es ist jedoch ein grober<br />

Irrtum, zu glauben, dass dem Motor dadurch gedient<br />

werde, wenn man ihn auf Hochtouren<br />

jagt. Viel besser ist es, ihn zwei oder drei Minuten<br />

im Leerlauf brummen zu lassen, und dann<br />

bei ganz normaler Tourenzahl anzufahren. Auch<br />

der grösste Lärm macht aus einem Topolino<br />

keine Rennmaschine, das möchte ich allen<br />

Krachbrüdern ins Stammbuch schreiben* die sich<br />

am Gedröhn des Motors scheinbar so sehr<br />

freuen. Es ist sodann auch nicht richtig anzunehmen,<br />

dass man Autotüren nur mit vollem<br />

Schwung schliessen könne. Mit einigermassen<br />

gutem Willen bringt man das Kunststück fertig,<br />

auch bei älteren Modellen, ohne grossen<br />

Lärm den Schlag (hat mit schlagen nichts zu<br />

tun!) zuzudrücken! R. S.<br />

«. II E \ Z V F K K i; H R<br />

November.Bilanz der fremden Autogäste<br />

Trotz saisonbedingter rückläufiger Bewegung<br />

im internationalen Autotourismus der Schweiz,<br />

wie sie sich in der Novemberstatistik der Eidg.<br />

Oberzolldirektion spiegelt, liegen die neuesten<br />

Ziffern zum Teil beträchtlich über jenen der<br />

Jahre 1938 und 1947. Waren es im gleichen Zeitraum<br />

des letzten vollen Friedensjahres 16 306<br />

ausländische Motorfahrzeuge, die zu vorübergehendem<br />

Aufenthalt in die Schweiz einreisten,<br />

im Jahre 1947 dagegen deren 22 705, so präsentierten<br />

sich im vergangenen Monat an unsern<br />

Grenzposten nicht weniger als 28 542 motorisierte<br />

Ausländer. Gegenüber 1938 bedeutet dies<br />

eine Zunahme von 79 %, gegenüber dem Vorjahr<br />

eine solche von 25 %. Eine Gesamtübersicht über<br />

die vom Januar bis November <strong>1948</strong> in unser<br />

Land eingereisten fremden Autogäste vermittelt<br />

folgendes Bild:<br />

Total der Einreisen:<br />

<strong>1948</strong> 1947 1938<br />

Januar 16 338 6 850 16 687<br />

Februar 19 865 6 179 17 961<br />

März 24 261 9 560 24 346<br />

April 28 129 15 156 32 441<br />

Mai 37 565 15 746 28 734<br />

Juni 40 695 21604 40 844<br />

Juli 70 775 30 883 64 346<br />

August 106 634 44 842 103 467<br />

September 63 938 35 022 51005<br />

Oktober 40 942 24 656 22 982<br />

November 28 542 22 705 16 306<br />

Januar—November 477 684 233 203 419 119<br />

Im Vergleich zu 1947, ist — im Blick aufs<br />

Ganze gesehen — ein Plus von 105 % zu verzeichnen,<br />

während das Ergebnis von 1938 um<br />

14 % übertroffen ist.<br />

Am Fernverkehr waren im November 26 719<br />

(Oktober 38 994) Fahrzeuge beteiligt, wobei<br />

22 715 (32 576) auf die Personenwagen, 1393<br />

(3008) auf die Autocars und 2611 (3410) auf die<br />

Motorräder entfielen. Dazu kamen 1304 (1179 1<br />

Lastwagen, ferner 519 (769) FersonenautomobH«-<br />

und Motorräder, die im engern Grenzverkehr<br />

gezählt wurden.<br />

Eine Zusammenstellung der von den Grenzorganen<br />

erfassten Fahrzeuge nach Herkunftsländern<br />

zeigt, dass sich Frankreich mit 12 049<br />

(18 794) Vehikeln knapp vor Italien mit 11761<br />

(14850) Einheiten an der Spitze zu halten vermochte.<br />

Auf den nächsten Plätzen finden wir<br />

Deutschland/Danzig mit 1547 (1821), Belgien/<br />

Luxemburg mit 741 (1362), Oesterreich mit 642<br />

(1150), die Niederlande mit 482 (738) und Nordund<br />

Südamerika mit 468 (523) Fahrzeugen.

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