14.12.2012 Aufrufe

Deutscher Gießereitag 2009 - VDG

Deutscher Gießereitag 2009 - VDG

Deutscher Gießereitag 2009 - VDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SATZUNG<br />

§ 13<br />

Auflösung des Vereins<br />

Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn es nicht mehr<br />

möglich erscheint, seine Zwecke zu erfüllen. Die Auflösung<br />

kann nur durch eine dazu eingerufene Mitgliederversammlung<br />

beschlossen werden, bei der die Hälfte der Mitglieder<br />

anwesend sein muss und wobei drei Viertel der anwesenden<br />

Stimmberechtigten ihre Zustimmung dazu erteilen müssen.<br />

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das vorhandene<br />

Vereinsvermögen dem „Stifterverband für die Deutsche<br />

Wissenschaft“ zu, der es für Forschungszwecke der<br />

Gießerei-Industrie verwenden muss.<br />

Änderungen der Satzung, die die Verwendung des Vereinsvermögens<br />

betreffen, sind dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.<br />

§ 14<br />

Übergangsregelung<br />

Bis zum Ende der Wahlperiode 01.07.2008 – 30.06.2011<br />

des Vorstandes gelten die §§ 5 und 7 in ihrer Fassung vom<br />

19.07.1997:<br />

§ 5 Organe des Vereins<br />

Die Mitgliederversammlung<br />

Der Vorstand:<br />

a) der Präsident und seine beiden Stellvertreter (Vize-<br />

Präsidenten);<br />

b) der Vorstand;<br />

c) das Präsidium.<br />

Die Angelegenheiten des Vereins werden weiterhin besorgt<br />

durch:<br />

die Landesgruppen;<br />

die Fachgruppen, Fachausschüsse und Arbeitskreise;<br />

die Rechnungsprüfer;<br />

die Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Tätigkeit in den Ämtern (Hauptgeschäftsstelle ausgenommen)<br />

ist ehrenamtlich. Ausgaben, die in der Ausübung<br />

des Amtes erwachsen, können vom Verein erstattet werden.<br />

§ 7 Präsident, Stellvertreter, Vorstand und Präsidium<br />

Der Vorstand besteht aus bis zu 35 Mitgliedern. Ihm gehören<br />

an:<br />

> der Präsident und seine zwei Stellvertreter (Vize-Präsidenten),<br />

die durch die Mitgliederversammlung auf<br />

die Dauer von drei Jahren gewählt werden; Wiederwahl<br />

ist zulässig;<br />

> die Landesgruppenvorsitzenden; sie werden von den stellvertretenden<br />

Landesgruppenvorsitzenden vertreten;<br />

> die Vertreter der Fachsparten; sie können durch Stellvertreter<br />

vertreten werden;<br />

> der Vorsitzende des Forschungsbeirates;<br />

> je zwei Vorstandsmitglieder als Delegierte der Wirtschaftsverbände<br />

der Gießerei-Industrie;<br />

> Vertreter der Wissenschaft, die auf Vorschlag des Präsidenten<br />

durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer<br />

von drei Jahren gewählt werden; Wiederwahl ist zulässig;<br />

22 <strong>VDG</strong> aktuell 01|10<br />

> weitere Mitglieder, die auf Vorschlag des Präsidenten<br />

durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei<br />

Jahren gewählt werden; Wiederwahl ist zulässig.<br />

Der Vorstand führt die Entscheidungen der Mitgliederversammlungen<br />

aus und unterbreitet Vorschläge zur Förderung<br />

der Vereinsarbeit.<br />

Alle Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

Mündliche Abstimmung ist die Regel; es kann auch schriftliche<br />

Abstimmung über Anträge und Anregungen erfolgen.<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />

der Mitglieder anwesend oder durch Vollmacht vertreten ist.<br />

Vorstandsmitglieder können ihr Stimmrecht durch schriftliche<br />

Vollmacht auf ein anwesendes Vorstandsmitglied übertragen.<br />

Auf Wunsch von mindestens fünf seiner Mitglieder muss eine<br />

Sitzung des Vorstandes einberufen werden.<br />

Die Mitglieder des Vorstandes dürfen die zu ihrer Kenntnis<br />

gelangenden fachlichen Mitteilungen vertraulicher Art ohne<br />

das ausdrückliche Einverständnis des Urhebers nicht zur<br />

Erlangung persönlicher Vorteile verwenden. Sie unterliegen<br />

der Schweigepflicht über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden<br />

Angelegenheiten und bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit<br />

an diese Schweigepflicht gebunden.<br />

Zur Erledigung dringender Vereinsaufgaben bestellt der Präsident<br />

aus dem Vorstand ein Präsidium. Das Präsidium<br />

besteht aus<br />

a) dem Präsidenten des Vereins;<br />

b) seinen beiden Stellvertretern (Vize-Präsidenten);<br />

c) bis zu zehn weiteren Mitgliedern, wobei die Fachsparten<br />

des Eisen- und Stahlgusses, des NE-Metallgusses, der<br />

Fertigungstechnik sowie des Betriebs- und Bildungswesens<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Das Präsidium ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Präsident<br />

oder einer seiner Stellvertreter kann gemeinsam mit<br />

einem weiteren Mitglied des Präsidiums den Verein gerichtlich<br />

und außergerichtlich vertreten.<br />

Das Präsidium leitet den Verein im Einklang mit der Satzung<br />

nach den vom Vorstand gegebenen Richtlinien. Unter anderem<br />

obliegen ihm:<br />

a) Erledigung der laufenden Geschäfte, soweit diese nicht<br />

zur Zuständigkeit der Hauptgeschäftsführung gehören;<br />

b) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und der Sitzungen<br />

des Vorstandes;<br />

c) die Bestellung des Hauptgeschäftsführers sowie der<br />

Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung;<br />

d) die Erteilung der erforderlichen Weisungen an die<br />

Geschäftsführung.<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr.-Ing.<br />

H.-D. Honsel Gotthard Wolf<br />

Präsident/Versammlungsleiter Hauptgeschäftsführer/Protokollführer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!