Jagdverpachtung - Tiroler Jägerverband
Jagdverpachtung - Tiroler Jägerverband
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Gesetzmacher<br />
Es hat nun schon Tradition, daß alle paar<br />
Jahre der Versuch unternommen wird,<br />
das dringende Bedürfnis nach einer Novellierung<br />
des Jagdgesetzes herbeizureden.<br />
Nachdem der letzte derartige Anlauf<br />
bereits mehr als drei Jahre zurückliegt,<br />
war es wohl an der Zeit, wieder aktiv zu<br />
werden, wenngleich die Ereignisse von<br />
1997 doch eine gewisse Vorsicht nahelegen<br />
sollten.<br />
Nun hat der Vorstand der Gruppe Wasser<br />
und Landwirtschaft im Landhaus persönlich<br />
für den neuen Startschuß gesorgt,<br />
und zwar in der Wochenzeitung „Landwirtschaftliche<br />
Blätter”, die allerdings<br />
bisher nicht gerade im Ruf eines jagdlichen<br />
Fachblattes gestanden ist. Der Inhalt<br />
der Veröffentlichung, auf die nachstehend<br />
näher eingegangen wird, läßt<br />
aber die Vermutung aufkommen, daß<br />
diese Zeitung gerade deshalb ausgesucht<br />
worden ist. Denn auch diesen neuen Vorschlägen<br />
fehlt zu oft der Bezug zur Wirklichkeit.<br />
So etwa bei der Infragestellung der Mindestgrößen<br />
der Jagdgebiete. Es gibt keinen<br />
Wildbiologen, der sich für kleinräumige<br />
„Wildbewirtschaftung” ausspricht.<br />
Jeder Laie kann schon aus den Abschußstatistiken<br />
ersehen, daß die für eine nachhaltige<br />
Wildstandsverminderung und für<br />
die Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses<br />
notwendige Reduzierung<br />
des weiblichen Wildes vornehmlich<br />
in den großen Jagden erfolgt,<br />
wo auch die Wildstandserhebung viel<br />
exakter möglich ist. In den Großjagden<br />
werden auch die notwendigen, aber jagdlich<br />
nicht attraktiven Abschüsse in der Jugendklasse<br />
getätigt, während in den<br />
Kleinjagden die Wahrung der Chance der<br />
Erlegung eines Trophäenträgers, was<br />
menschlich verständlich ist, zumeist allen<br />
anderen Interessen vorgeht.<br />
Dann der Gedanke, den Jagdschutzorganen<br />
den Status eines öffentlichen Aufsichtsorgans<br />
wegzunehmen, weil die damit<br />
verbundenen Rechte im Handy-Zeitalter<br />
nicht mehr notwendig seien und das<br />
Land amtshaftungspflichtig werden<br />
könnte. Nun ereignen sich die Einschreitfälle<br />
der Jagdschutzorgane sehr<br />
häufig im unwegsamen Gelände und<br />
kaum ein Wilderer wird geduldig warten,<br />
bis die telefonisch verständigten<br />
Gendarmen eintreffen, um seine Daten<br />
1/2001 JAGD IN TIROL 7<br />
➜<br />
aufzunehmen oder ihn festzunehmen.<br />
Wie oft in den letzten 50 Jahren ist das<br />
Land Tirol denn wirklich wegen Jagdschutzorganen<br />
amtshaftungspflichtig geworden?<br />
Wie die „Durchlässigkeit” der Ausbildung<br />
zwischen Waldaufsehern und Berufsjägern<br />
beschaffen sein soll und wie<br />
Forstaufsicht und Jagdaufsicht „nahtlos<br />
ineinander übergehen sollen” und dazu<br />
noch die Gemeinden Geld erhalten sollen,<br />
ist derart nebulos und rätselhaft, daß<br />
dazu keine seriöse Äußerung möglich ist.<br />
Derzeit gibt es in den 279 Gemeinden<br />
Tirols 258 Waldaufseher und in den<br />
1.231 Jagden Tirols 149 hauptberufliche<br />
und 1.359 nebenberufliche Jagdschutzorgane;<br />
die Jagden sind zum großen Teil<br />
Genossenschaftsjagden oder Privatjagden,<br />
nur ein geringer Teil steht im Gemeindeeigentum.<br />
Das Vorhaben des<br />
Herrn Vorstandes erscheint bei dieser Lage<br />
als Utopie.<br />
Die Behauptung, der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong><br />
habe sich Vorschlägen bezüglich<br />
dreijähriger Abschußpläne widersetzt, ist<br />
in dieser Form nicht richtig. Richtig ist,<br />
daß sich der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong> gegen<br />
die realitätsfremden Begleitmaßnahmen<br />
zur Wehr setzen mußte, weil diese in kurzer<br />
Zeit eine Wildstandsexplosion bei<br />
gleichzeitiger Zerstörung eines vernünftigen<br />
Altersaufbaus hätten bewirken müssen.<br />
Die Erkenntnis, daß das Ausfüllen<br />
der Abschußplanformulare alljährlich<br />
„einen ziemlichen Aufwand” darstelle,<br />
gibt der Hoffnung Nahrung, daß vielleicht<br />
doch einmal auch auf diesem Gebiet<br />
zeitgemäße Technik eingesetzt wird.<br />
Ein sonderbares Anliegen an das neue<br />
Gesetz stellt der Plan dar, eine „Klarstellung<br />
hinsichtlich der sogenannten Wintergatter”<br />
vorzunehmen. Angesichts der<br />
Tatsache, daß das <strong>Tiroler</strong> Jagdgesetz keine<br />
Wintergatter kennt und Einsprünge verbietet<br />
und daß das Forstgesetz die Errichtung<br />
von Sperren grundsätzlich untersagt,<br />
ist hier niemandem etwas unklar,<br />
mit Ausnahme des Umstandes, warum<br />
sich einige <strong>Tiroler</strong> Behörden nicht an die<br />
Gesetze gebunden fühlten. Dagegen wird<br />
aber auch keine Gesetzesänderung helfen.<br />
Der Slogan „Waldschäden sind zu verhüten,<br />
nicht zu vergüten” klingt nach wie<br />
vor gut und ist ganz im Sinn der Jägerschaft<br />
(besonders auch in seinem zweiten<br />
Teil, der aber leider noch nie zum Tragen<br />
gekommen ist). Doch gilt hier das gleiche<br />
wie bei den Wintergattern: es gibt bereits<br />
eine ausdrückliche und voll ausreichende<br />
Regelung im Gesetz (§ 37 Abs. 2, 8b und<br />
9), die den Behörden vorbeugende Maßnahmen<br />
nicht nur erlaubt, sondern sogar<br />
ausdrücklich aufträgt. Wozu bedarf es<br />
noch zusätzlicher Bestimmungen?<br />
Die Fütterungen sollen anscheinend<br />
ebenfalls mit neuen Regelungen bedacht<br />
werden. Auf Grund dieser neuen Vorschriften<br />
soll es dann keinen Streit und<br />
keinen Zweifel mehr darüber geben, wo<br />
Fütterungen zu stehen haben und was<br />
vorgelegt wird. Und zwar im ganzen<br />
Land, in allen Höhenlagen, bei allen Vegetations-<br />
und Klimaverhältnissen! Das<br />
ist fürwahr ein ambitioniertes Vorhaben,<br />
das unseren Gesetzmachern höchste<br />
Sachkenntnis abverlangen und wohl für<br />
ganz Österreich richtungsweisend sein<br />
wird, und zwar nicht nur für die Jägerschaft,<br />
sondern auch für die Futtermittelerzeuger.<br />
Volles Verständnis muß man dafür aufbringen,<br />
daß man so kurz nach dem Ende<br />
der leidigen EU-Sanktionen nicht<br />
schon wieder Probleme mit der EU heraufbeschwören<br />
will und deshalb in vorauseilendem<br />
Gehorsam alle verdächtigen<br />
Jagdzeiten schnellstens korrigieren muß.<br />
Aber könnte man das nicht so wie bisher<br />
in der zweiten DVO regeln?<br />
Der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong> hat noch nie<br />
von dem Bedürfnis Kenntnis erlangt, daß<br />
die genauen zoologischen Bezeichnungen<br />
der jagdbaren Tiere im Gesetz aufscheinen<br />
sollten. Es ist auch noch nie etwas<br />
darüber verlautet, daß das Fehlen dieser<br />
Bezeichnungen zu Identifizierungsproblemen<br />
geführt hätte. Von den Fischern<br />
ist zu erfahren, daß ihnen die Anführung<br />
dieser Namen in ihrem Gesetz noch keinen<br />
spürbaren Vorteil gebracht hat. Es ist<br />
beim besten Willen nicht nachzuvollziehen,<br />
warum ein solches Vorhaben so<br />
dringlich und ein stichhältiger Grund für<br />
eine Novellierung sein soll.<br />
Das Verhalten der Behörden in Sachen<br />
Wintergatter hat zu einigen Spannungen<br />
im Verhältnis zwischen dem <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong><br />
und der zuständigen Abteilung<br />
im Landhaus geführt. Die in Frage<br />
stehende Publikation muß wohl als Ausfluß<br />
dieser Spannungen gesehen werden.<br />
Und das ist bedauerlich, denn das <strong>Tiroler</strong><br />
Jagdgesetz hat wesentlichen Anteil daran,<br />
daß das Ausmaß der negativen Auswirkungen<br />
der Jagd in Tirol so nieder ist wie<br />
sonst nirgends in Österreich. ljm