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Jagdverpachtung - Tiroler Jägerverband

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Gesetzmacher<br />

Es hat nun schon Tradition, daß alle paar<br />

Jahre der Versuch unternommen wird,<br />

das dringende Bedürfnis nach einer Novellierung<br />

des Jagdgesetzes herbeizureden.<br />

Nachdem der letzte derartige Anlauf<br />

bereits mehr als drei Jahre zurückliegt,<br />

war es wohl an der Zeit, wieder aktiv zu<br />

werden, wenngleich die Ereignisse von<br />

1997 doch eine gewisse Vorsicht nahelegen<br />

sollten.<br />

Nun hat der Vorstand der Gruppe Wasser<br />

und Landwirtschaft im Landhaus persönlich<br />

für den neuen Startschuß gesorgt,<br />

und zwar in der Wochenzeitung „Landwirtschaftliche<br />

Blätter”, die allerdings<br />

bisher nicht gerade im Ruf eines jagdlichen<br />

Fachblattes gestanden ist. Der Inhalt<br />

der Veröffentlichung, auf die nachstehend<br />

näher eingegangen wird, läßt<br />

aber die Vermutung aufkommen, daß<br />

diese Zeitung gerade deshalb ausgesucht<br />

worden ist. Denn auch diesen neuen Vorschlägen<br />

fehlt zu oft der Bezug zur Wirklichkeit.<br />

So etwa bei der Infragestellung der Mindestgrößen<br />

der Jagdgebiete. Es gibt keinen<br />

Wildbiologen, der sich für kleinräumige<br />

„Wildbewirtschaftung” ausspricht.<br />

Jeder Laie kann schon aus den Abschußstatistiken<br />

ersehen, daß die für eine nachhaltige<br />

Wildstandsverminderung und für<br />

die Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses<br />

notwendige Reduzierung<br />

des weiblichen Wildes vornehmlich<br />

in den großen Jagden erfolgt,<br />

wo auch die Wildstandserhebung viel<br />

exakter möglich ist. In den Großjagden<br />

werden auch die notwendigen, aber jagdlich<br />

nicht attraktiven Abschüsse in der Jugendklasse<br />

getätigt, während in den<br />

Kleinjagden die Wahrung der Chance der<br />

Erlegung eines Trophäenträgers, was<br />

menschlich verständlich ist, zumeist allen<br />

anderen Interessen vorgeht.<br />

Dann der Gedanke, den Jagdschutzorganen<br />

den Status eines öffentlichen Aufsichtsorgans<br />

wegzunehmen, weil die damit<br />

verbundenen Rechte im Handy-Zeitalter<br />

nicht mehr notwendig seien und das<br />

Land amtshaftungspflichtig werden<br />

könnte. Nun ereignen sich die Einschreitfälle<br />

der Jagdschutzorgane sehr<br />

häufig im unwegsamen Gelände und<br />

kaum ein Wilderer wird geduldig warten,<br />

bis die telefonisch verständigten<br />

Gendarmen eintreffen, um seine Daten<br />

1/2001 JAGD IN TIROL 7<br />

➜<br />

aufzunehmen oder ihn festzunehmen.<br />

Wie oft in den letzten 50 Jahren ist das<br />

Land Tirol denn wirklich wegen Jagdschutzorganen<br />

amtshaftungspflichtig geworden?<br />

Wie die „Durchlässigkeit” der Ausbildung<br />

zwischen Waldaufsehern und Berufsjägern<br />

beschaffen sein soll und wie<br />

Forstaufsicht und Jagdaufsicht „nahtlos<br />

ineinander übergehen sollen” und dazu<br />

noch die Gemeinden Geld erhalten sollen,<br />

ist derart nebulos und rätselhaft, daß<br />

dazu keine seriöse Äußerung möglich ist.<br />

Derzeit gibt es in den 279 Gemeinden<br />

Tirols 258 Waldaufseher und in den<br />

1.231 Jagden Tirols 149 hauptberufliche<br />

und 1.359 nebenberufliche Jagdschutzorgane;<br />

die Jagden sind zum großen Teil<br />

Genossenschaftsjagden oder Privatjagden,<br />

nur ein geringer Teil steht im Gemeindeeigentum.<br />

Das Vorhaben des<br />

Herrn Vorstandes erscheint bei dieser Lage<br />

als Utopie.<br />

Die Behauptung, der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong><br />

habe sich Vorschlägen bezüglich<br />

dreijähriger Abschußpläne widersetzt, ist<br />

in dieser Form nicht richtig. Richtig ist,<br />

daß sich der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong> gegen<br />

die realitätsfremden Begleitmaßnahmen<br />

zur Wehr setzen mußte, weil diese in kurzer<br />

Zeit eine Wildstandsexplosion bei<br />

gleichzeitiger Zerstörung eines vernünftigen<br />

Altersaufbaus hätten bewirken müssen.<br />

Die Erkenntnis, daß das Ausfüllen<br />

der Abschußplanformulare alljährlich<br />

„einen ziemlichen Aufwand” darstelle,<br />

gibt der Hoffnung Nahrung, daß vielleicht<br />

doch einmal auch auf diesem Gebiet<br />

zeitgemäße Technik eingesetzt wird.<br />

Ein sonderbares Anliegen an das neue<br />

Gesetz stellt der Plan dar, eine „Klarstellung<br />

hinsichtlich der sogenannten Wintergatter”<br />

vorzunehmen. Angesichts der<br />

Tatsache, daß das <strong>Tiroler</strong> Jagdgesetz keine<br />

Wintergatter kennt und Einsprünge verbietet<br />

und daß das Forstgesetz die Errichtung<br />

von Sperren grundsätzlich untersagt,<br />

ist hier niemandem etwas unklar,<br />

mit Ausnahme des Umstandes, warum<br />

sich einige <strong>Tiroler</strong> Behörden nicht an die<br />

Gesetze gebunden fühlten. Dagegen wird<br />

aber auch keine Gesetzesänderung helfen.<br />

Der Slogan „Waldschäden sind zu verhüten,<br />

nicht zu vergüten” klingt nach wie<br />

vor gut und ist ganz im Sinn der Jägerschaft<br />

(besonders auch in seinem zweiten<br />

Teil, der aber leider noch nie zum Tragen<br />

gekommen ist). Doch gilt hier das gleiche<br />

wie bei den Wintergattern: es gibt bereits<br />

eine ausdrückliche und voll ausreichende<br />

Regelung im Gesetz (§ 37 Abs. 2, 8b und<br />

9), die den Behörden vorbeugende Maßnahmen<br />

nicht nur erlaubt, sondern sogar<br />

ausdrücklich aufträgt. Wozu bedarf es<br />

noch zusätzlicher Bestimmungen?<br />

Die Fütterungen sollen anscheinend<br />

ebenfalls mit neuen Regelungen bedacht<br />

werden. Auf Grund dieser neuen Vorschriften<br />

soll es dann keinen Streit und<br />

keinen Zweifel mehr darüber geben, wo<br />

Fütterungen zu stehen haben und was<br />

vorgelegt wird. Und zwar im ganzen<br />

Land, in allen Höhenlagen, bei allen Vegetations-<br />

und Klimaverhältnissen! Das<br />

ist fürwahr ein ambitioniertes Vorhaben,<br />

das unseren Gesetzmachern höchste<br />

Sachkenntnis abverlangen und wohl für<br />

ganz Österreich richtungsweisend sein<br />

wird, und zwar nicht nur für die Jägerschaft,<br />

sondern auch für die Futtermittelerzeuger.<br />

Volles Verständnis muß man dafür aufbringen,<br />

daß man so kurz nach dem Ende<br />

der leidigen EU-Sanktionen nicht<br />

schon wieder Probleme mit der EU heraufbeschwören<br />

will und deshalb in vorauseilendem<br />

Gehorsam alle verdächtigen<br />

Jagdzeiten schnellstens korrigieren muß.<br />

Aber könnte man das nicht so wie bisher<br />

in der zweiten DVO regeln?<br />

Der <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong> hat noch nie<br />

von dem Bedürfnis Kenntnis erlangt, daß<br />

die genauen zoologischen Bezeichnungen<br />

der jagdbaren Tiere im Gesetz aufscheinen<br />

sollten. Es ist auch noch nie etwas<br />

darüber verlautet, daß das Fehlen dieser<br />

Bezeichnungen zu Identifizierungsproblemen<br />

geführt hätte. Von den Fischern<br />

ist zu erfahren, daß ihnen die Anführung<br />

dieser Namen in ihrem Gesetz noch keinen<br />

spürbaren Vorteil gebracht hat. Es ist<br />

beim besten Willen nicht nachzuvollziehen,<br />

warum ein solches Vorhaben so<br />

dringlich und ein stichhältiger Grund für<br />

eine Novellierung sein soll.<br />

Das Verhalten der Behörden in Sachen<br />

Wintergatter hat zu einigen Spannungen<br />

im Verhältnis zwischen dem <strong>Tiroler</strong> <strong>Jägerverband</strong><br />

und der zuständigen Abteilung<br />

im Landhaus geführt. Die in Frage<br />

stehende Publikation muß wohl als Ausfluß<br />

dieser Spannungen gesehen werden.<br />

Und das ist bedauerlich, denn das <strong>Tiroler</strong><br />

Jagdgesetz hat wesentlichen Anteil daran,<br />

daß das Ausmaß der negativen Auswirkungen<br />

der Jagd in Tirol so nieder ist wie<br />

sonst nirgends in Österreich. ljm

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