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HANDELSKRIEGE – EINE SCHLECHTE IDEE| w.news 06.2018

06.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Handelskriege – eine schlechte Idee • IHK-Fachkräftemonitor • Advertorial B4B Themenmagazin

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PR-BEITRAG<br />

die Branche, die Unternehmensgröße, die<br />

Rechtsform und auch der Grad der Automation<br />

und Delegation in der Unternehmensstruktur.<br />

Um die Entscheidungen für Unternehmen<br />

leichter zu machen, hat das Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) aktuell einen<br />

Praxishinweis erstellt, der die sieben Elemente<br />

eines Steuer-CMS näher beschreibt.<br />

Hier ist auch die Möglichkeit vorgesehen, ein<br />

eingerichtetes Steuer-CMS durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

auf Angemessenheit und Wirksamkeit<br />

prüfen zu lassen.<br />

Ehrbare Handlungsabsichten unter Beweis<br />

stellen<br />

Um steuerliche Regelkonformität zu bezeugen,<br />

werden zumindest größere Unternehmen<br />

zukünftig nicht um ein geprüftes Steuer-CMS<br />

herumkommen. Sie sollten es auch<br />

nicht. Denn der BMF-Anwendungserlass<br />

und der IDW-Praxishinweis bieten eine gute<br />

Chance, die eigenen ehrbaren Handlungsabsichten<br />

in Steuer-Fragen unter Beweis zu<br />

stellen. So braucht die Unternehmensführung<br />

bei der nächsten Betriebsprüfung kein<br />

Unbehagen zu verspüren.<br />

AUSFALL <strong>EINE</strong>R PRIVATEN DARLEHENS-<br />

FORDERUNG ALS VERLUST BEI DEN<br />

EINKÜNFTEN AUS KAPITALVERMÖGEN<br />

Mit Einführung der Abgeltungsteuer unterliegen seit 2009<br />

grundsätzlich auch Gewinne bzw. Verluste aus der Veräußerung<br />

von Kapitalforderungen der Einkommensbesteuerung. Umstritten<br />

war, ob auch dann eine (verlustrealisierende) Veräußerung anzunehmen<br />

ist, wenn die Forderung eines Darlehensgebers ausfällt,<br />

und damit keine Rückzahlung erfolgt. Die Finanzverwaltung hat<br />

dies abgelehnt. Nun hat der BFH anders entschieden.<br />

Nach Auffassung des BFH führt der endgültige Ausfall einer<br />

Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung<br />

der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden<br />

Verlust. Im Urteilsfall gewährte ein Steuerpflichtige einem Dritten<br />

ein mit 5 % zu verzinsendes Darlehen von 25.000 Euro, welches<br />

nicht mehr zurückbezahlt wurde.<br />

Was den Zeitpunkt der Verlustrealisierung anbelangt, so liegt<br />

ein steuerbarer Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls allerdings<br />

erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass keine Rückzahlungen<br />

mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in<br />

der Regel nicht aus; etwas anderes gilt dann, wenn die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.<br />

Der BFH hat mit seinem Urteil den Forderungsausfall einer Veräußerung<br />

gleichgestellt. Somit entfällt für den Steuerpflichtigen der<br />

Aufwand, noch schnell einen Käufer finden zu müssen, damit der<br />

Verlust als Veräußerung steuerlich geltend gemacht werden kann.<br />

Das Urteil sollte über den entscheidenden Fall hinaus auch für<br />

entsprechende Verluste aus Aktien (Beteiligungsquote < 1 %)<br />

oder Optionsscheinen gelten. Jedenfalls nach Sinn und Zweck<br />

der Regelung ist ein Grund für eine abweichende Beurteilung<br />

nicht erkennbar. Im Detail ungeklärt ist, ob diese neuen Grundsätze<br />

auch auf Forderungsverzichte und Verluste von Gesellschaftern<br />

aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft gelten. Es<br />

ist zu erwarten, dass auch zu diesem speziellen Thema in der<br />

Zukunft noch weitere Urteile folgen werden.<br />

V.i.S.d.P.: Revisa GmbH & Co. KG.<br />

www.revisa.de<br />

REVISA Neckarsulm | Heiner-Fleischmann-Str. 6<br />

Tel. 0 71 32-958-0 | Fax 0 71 32-958-100<br />

info@revisa.de | www.revisa.de<br />

REVISA Öhringen | Austraße 18<br />

Tel. 0 79 41-94 88-0 | Fax 0 79 41-94 88-66<br />

oehringen@revisa.de | www.revisa.de<br />

Stefan Schwarz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,<br />

REVISA GmbH & Co. KG - Steuerberatungsgesellschaft<br />

-<br />

www.heilbronn.ihk.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 49 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- JUNI 2018

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