Zu Hause würdevoll leben bis zuletzt - Christophorus Hospiz Verein ...
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VORSORGE<br />
mehrere Bevollmächtigte beauftragt, Kontrollbevollmächtigte eingesetzt oder Dritten<br />
Widerrufsrechte übertragen werden sollen), beraten Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare. Eine notarielle Beurkundung empfiehlt sich,<br />
wenn die Vollmacht zur Verfügung über Grundstücke, wie beispielsweise Kauf oder<br />
Verkauf von Immobilien oder Darlehensaufnahme berechtigen soll. Falls zu befürchten ist,<br />
dass die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht später<br />
angezweifelt werden könnte (z.B. bei dementiellen Prozessen, akuten psychischen<br />
Störungen oder Einfluss von Bewusstsein störenden Medikamenten), empfiehlt sich bei<br />
komplexen Vermögensfragen in jedem Fall eine notarielle Beurkundung. In anderen<br />
Zweifelsfällen sollte die behandelnde Ärztin oder der Arzt die Geschäftsfähigkeit zum<br />
Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht bestätigen und dokumentieren.<br />
Durch eine umfassende Vollmachtserteilung wird ein gerichtliches Verfahren zur<br />
Einrichtung einer rechtlichen Betreuung in der Regel vermieden. Wenn die Vollmacht nicht<br />
ausdrücklich auch die Entscheidung über eine Unterbringung mit Freiheitsentzug und<br />
bzw. oder risikoreiche ärztliche Eingriffe umfasst, muss bei Bedarf das Gericht eine<br />
rechtliche Betreuung einrichten. Das gilt auch für die Verweigerung <strong>leben</strong>serhaltender<br />
oder -verlängernder Maßnahmen, die medizinisch angezeigt sind.<br />
Aufgabenbereich Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit<br />
Wenn diese Bereiche ausdrücklich in die Vollmacht einbezogen sind, dürfen Bevollmächtigte<br />
Empfehlungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und der Pflegekräfte<br />
folgen oder sie ablehnen, alternativen Heilmethoden zustimmen, sofern sie dem Wohle<br />
der Betroffenen dienen, und dafür notwendige Verträge abschließen. Regelungen aus<br />
einer Patientenverfügung sind durch Bevollmächtigte umzusetzen. Durch die<br />
ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht der in der Vollmacht bezeichneten<br />
Personengruppen ist es Bevollmächtigten möglich, sich detailliert über die Erkrankungen<br />
des alten Menschen zu informieren. Bevollmächtigte benötigen nur dann eine gerichtliche<br />
Genehmigung für Entscheidungen, wenn zwischen ihnen und dem behandelnden Arzt<br />
oder der behandelnden Ärztin kein Einvernehmen darüber besteht, ob die Erteilung oder<br />
die Nichterteilung bzw. der Widerruf der Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme dem<br />
Willen des Patienten entspricht (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB).<br />
Aufgabenbereich der geschlossenen Unterbringung und anderer<br />
freiheitsentziehender Maßnahmen<br />
Eine Unterbringung liegt vor bei einem Aufenthalt in einer geschlossenen Abteilung einer<br />
Fachklinik für Psychiatrie, einer so genannten beschützenden, d.h. geschlossenen<br />
Abteilung eines Alten- und Pflegeheims, in geschlossenen Einrichtungen für geistig<br />
behinderte oder psychisch kranke Menschen. Eine Abteilung mit komplizierten<br />
Schließmechanismen an Türen ist einer geschlossenen Einrichtung gleichzusetzen, wenn<br />
der Mechanismus dazu dienen soll, die Betroffenen am Verlassen der Station zu hindern.<br />
Bevollmächtigte können die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nur dann<br />
beim Betreuungsgericht beantragen, wenn der alte Mensch aufgrund einer psychischen<br />
Krankheit, einer geistigen oder seelischen Behinderung in seiner freien Willensbildung<br />
eingeschränkt ist und daher die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen kann.<br />
Diese Genehmigung ist erforderlich zur Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen<br />
Schadens, z.B. bei konkreter und ernster Selbstgefährdung und ermöglicht ärztliche<br />
Untersuchungen und Eingriffe oder eine Heilbehandlung. Bei weniger gewichtigen<br />
Anlässen muss keine Genehmigung beantragt werden.<br />
Die geschlossene Unterbringung in einer Einrichtung von nicht einwilligungsfähigen<br />
Erwachsenen ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Für die<br />
Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in Einrichtungen gelten die gleichen<br />
rechtlichen Voraussetzungen. Unter freiheitsentziehenden Maßnahmen versteht man z.B.<br />
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