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Zu Hause würdevoll leben bis zuletzt - Christophorus Hospiz Verein ...

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AMBULANTE PALLIATIVE VERSORGUNG<br />

Gespräche an, in denen medizinische und versorgungsrelevante<br />

Fragen geklärt werden. Der ambulante <strong>Hospiz</strong>- und Palliativdienst<br />

nimmt Kontakt zu dem Hausarzt auf, um einen Therapieplan für<br />

auftretende Schmerzen und Übelkeit gemeinsam zu besprechen.<br />

Herr D. kann die nächsten zwei Monate nahezu beschwerdefrei<br />

verbringen. Mit zunehmender Schwäche und Fortschreiten der<br />

Erkrankung schaltet er den Pflegedienst ein. Es werden Hilfsmittel<br />

besorgt, die die Versorgung zu <strong>Hause</strong> erleichtern. Die Palliativfachkräfte<br />

des <strong>Hospiz</strong>dienstes halten regelmäßig Kontakt.<br />

Allgemeine ambulante palliative Versorgung<br />

Diese im geschilderten Beispiel geleistete Form der Unterstützung bezeichnet man als<br />

allgemeine ambulante palliative Versorgung. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung<br />

kümmert sich um Patienten und Patientinnen und ihr soziales Umfeld, bei denen<br />

sich das Lebensende abzeichnet und deren Leiden einen regelmäßigen und hohen Zeitaufwand<br />

in der pflegerischen, ärztlichen, psychosozialen und spirituellen Betreuung sowie<br />

in der Kommunikation mit ihnen und ihren Angehörigen erfordert. Das bestehende<br />

Bezugssystem der Patientinnen und Patienten und die Leistungen der palliativ kompetenten<br />

ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie ehrenamtlicher Begleitung reichen<br />

aus, um die Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung zu versorgen.<br />

Die allgemeine ambulante palliative Versorgung wird in der Regel von Pflegediensten,<br />

Hausärzten und Hausärztinnen und <strong>Hospiz</strong>diensten geleistet.<br />

Fallbeispiel: Herr D. (72 Jahre) – Fortsetzung 1<br />

Eines Tages beginnt Herr D. vermehrt zu erbrechen und leidet unter<br />

Übelkeit. Die Schmerzen steigern sich, und er fühlt sich abgeschlagen.<br />

Seine Frau und die Tochter sind sich unsicher, ob sie die Versorgung zu<br />

<strong>Hause</strong> weiter schaffen können.<br />

Der Hausarzt empfiehlt ihm auf Grund der komplexen Symptomatik eine<br />

zusätzliche Versorgung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung<br />

und stellt dafür eine Verordnung aus.<br />

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung<br />

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt dann in Frage, wenn die<br />

allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht mehr ausreicht, da eine besonders<br />

aufwändige Versorgungssituation vorliegt, die nur von speziell ausgebildeten Fachkräften<br />

bewältigt werden kann. Die SAPV ist eine ergänzende Leistung zu den weiterhin<br />

beteiligten Hausärztinnen und Hausärzten, Pflegediensten und ambulanten <strong>Hospiz</strong>diensten.<br />

• Wer hat Anspruch auf SAPV? Alle krankenversicherten Personen, die an einer<br />

nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung<br />

leiden.<br />

• Wer verordnet SAPV? Hausärztinnen und Hausärzte verordnen in der Regel die<br />

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