Zu Hause würdevoll leben bis zuletzt - Christophorus Hospiz Verein ...
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AMBULANTE PALLIATIVE VERSORGUNG<br />
Gespräche an, in denen medizinische und versorgungsrelevante<br />
Fragen geklärt werden. Der ambulante <strong>Hospiz</strong>- und Palliativdienst<br />
nimmt Kontakt zu dem Hausarzt auf, um einen Therapieplan für<br />
auftretende Schmerzen und Übelkeit gemeinsam zu besprechen.<br />
Herr D. kann die nächsten zwei Monate nahezu beschwerdefrei<br />
verbringen. Mit zunehmender Schwäche und Fortschreiten der<br />
Erkrankung schaltet er den Pflegedienst ein. Es werden Hilfsmittel<br />
besorgt, die die Versorgung zu <strong>Hause</strong> erleichtern. Die Palliativfachkräfte<br />
des <strong>Hospiz</strong>dienstes halten regelmäßig Kontakt.<br />
Allgemeine ambulante palliative Versorgung<br />
Diese im geschilderten Beispiel geleistete Form der Unterstützung bezeichnet man als<br />
allgemeine ambulante palliative Versorgung. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung<br />
kümmert sich um Patienten und Patientinnen und ihr soziales Umfeld, bei denen<br />
sich das Lebensende abzeichnet und deren Leiden einen regelmäßigen und hohen Zeitaufwand<br />
in der pflegerischen, ärztlichen, psychosozialen und spirituellen Betreuung sowie<br />
in der Kommunikation mit ihnen und ihren Angehörigen erfordert. Das bestehende<br />
Bezugssystem der Patientinnen und Patienten und die Leistungen der palliativ kompetenten<br />
ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie ehrenamtlicher Begleitung reichen<br />
aus, um die Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung zu versorgen.<br />
Die allgemeine ambulante palliative Versorgung wird in der Regel von Pflegediensten,<br />
Hausärzten und Hausärztinnen und <strong>Hospiz</strong>diensten geleistet.<br />
Fallbeispiel: Herr D. (72 Jahre) – Fortsetzung 1<br />
Eines Tages beginnt Herr D. vermehrt zu erbrechen und leidet unter<br />
Übelkeit. Die Schmerzen steigern sich, und er fühlt sich abgeschlagen.<br />
Seine Frau und die Tochter sind sich unsicher, ob sie die Versorgung zu<br />
<strong>Hause</strong> weiter schaffen können.<br />
Der Hausarzt empfiehlt ihm auf Grund der komplexen Symptomatik eine<br />
zusätzliche Versorgung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung<br />
und stellt dafür eine Verordnung aus.<br />
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung<br />
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt dann in Frage, wenn die<br />
allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht mehr ausreicht, da eine besonders<br />
aufwändige Versorgungssituation vorliegt, die nur von speziell ausgebildeten Fachkräften<br />
bewältigt werden kann. Die SAPV ist eine ergänzende Leistung zu den weiterhin<br />
beteiligten Hausärztinnen und Hausärzten, Pflegediensten und ambulanten <strong>Hospiz</strong>diensten.<br />
• Wer hat Anspruch auf SAPV? Alle krankenversicherten Personen, die an einer<br />
nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung<br />
leiden.<br />
• Wer verordnet SAPV? Hausärztinnen und Hausärzte verordnen in der Regel die<br />
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