Zu Hause würdevoll leben bis zuletzt - Christophorus Hospiz Verein ...
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GESUNDHEITLICHE VERSCHLECHTERUNG<br />
oder den behandelnden Hausarzt ist eine 24-stündige Rufbereitschaft oft schwer zu<br />
organisieren und zu gewährleisten.<br />
Im Falle eines schwierigen und komplizierten Verlaufs können behandelnde Ärztinnen und<br />
Ärzte andere Spezialisten beteiligen: bei onkologischen Fragen die <strong>zuletzt</strong> behandelnden<br />
Onkologen, bei HIV-Patientinnen und -Patienten die Fachspezialisten, bei besonders<br />
schwierigen Schmerzbehandlungsproblemen die Kolleginnen und Kollegen der<br />
spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).<br />
Eine vorübergehende Einweisung in eine Palliativstation (wenn z.B. eine Schmerzsituation<br />
nicht zu kontrollieren ist) oder in ein Allgemeinkrankenhaus (z.B. zur Abklärung<br />
einer Behandlungsmöglichkeit bei einem Darmverschluss) oder in eine <strong>Hospiz</strong>einrichtung<br />
(z.B. bei Überlastung der Angehörigen) ist in speziellen Fällen sinnvoll oder sogar<br />
unerlässlich.<br />
2.5. Unterstützung durch ambulante <strong>Hospiz</strong>- und<br />
Palliativberatungsdienste<br />
Die moderne <strong>Hospiz</strong>bewegung ist eine Antwort auf die Angst der Menschen vor einem<br />
Sterben mit Schmerzen und ohne menschlichen Beistand. Neben der allgemeinen<br />
palliativen Versorgung durch Pflegedienste und Fach- sowie Hausärztinnen und<br />
Hausärzte stehen bei einer sich zunehmend verschlechternden Verfassung die<br />
ambulanten <strong>Hospiz</strong>- und Palliativdienste begleitend zur Seite.<br />
In Bayern gibt es derzeit etwa 140 ambulante <strong>Hospiz</strong>dienste mit etwa 6000 Ehrenamtlichen.<br />
„Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst erbringt palliativ-pflegerische Beratung durch<br />
entsprechend ausgebildete Fachkräfte und stellt die Gewinnung, Schulung, Koordination<br />
und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur<br />
Verfügung stehen, sicher.“ (§ 39a Abs. 2 Sozialgesetzbuch V). <strong>Zu</strong>m <strong>Hospiz</strong>dienst gehört<br />
neben einer Gruppe von mindestens 15 qualifizierten Ehrenamtlichen mindestens eine<br />
halbtags hauptamtlich tätige Einsatz- oder Koordinationsfachkraft.<br />
Die Koordinationsfachkräfte, zu denen auch psychosoziale Berufsgruppen gehören<br />
können, klären zunächst den Hilfebedarf und die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse<br />
von Schwerstkranken und Sterbenden und deren Angehörigen. Dabei werden die<br />
körperlichen, psychischen, sozialen und religiös-spirituellen Grundbedürfnisse in ihrer<br />
Bedeutung für den Einzelnen wahrgenommen. Daran ausgerichtet wird die Unterstützung<br />
vor Ort von ihnen koordiniert. Sie planen in enger <strong>Zu</strong>sammenarbeit mit dem familiären<br />
Umfeld und anderen sozialen Diensten (z.B. Pflegediensten, Hauswirtschaftsdiensten)<br />
den Aufbau eines tragfähigen Versorgungs- und Betreuungsnetzes, indem sie die<br />
verschiedenen Beteiligten koordinieren, vernetzen und den Austausch untereinander<br />
fördern. Bei sozialrechtlichen und Finanzierungsfragen stehen sie beratend und<br />
unterstützend zur Seite, um die bestmögliche Lösung im Einzelfall zu erreichen. In<br />
Konfliktfällen moderieren sie Lösungsgespräche und suchen nach guten Ansätzen, um<br />
evtl. vorhandenen psychosozialen Problemlagen hilfreich begegnen zu können.<br />
Besondere Herausforderungen können ethische Konflikte um <strong>leben</strong>serhaltende oder<br />
-verlängernde Maßnahmen darstellen. Auch hier können Koordinationsfachkräfte bei<br />
Bedarf moderierend eingreifen. Außerdem geben sie Informationen über ergänzende<br />
ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten und stellen bei Bedarf unter<br />
Beachtung des Datenschutzes persönlich die Kontakte her.<br />
Die ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>begleiter und <strong>Hospiz</strong>begleiterinnen werden ebenfalls von<br />
diesen Koordinatorinnen und Koordinatoren angeleitet und begleitet. Diese Ehrenamtlichen<br />
sind ein wichtiger Bestandteil des Betreuungsnetzes. Dabei handelt es sich um<br />
ausgewählte, geschulte und motivierte Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fähigkeiten, ihre<br />
Interessen und nicht <strong>zuletzt</strong> ihre Zeit zur Verfügung stellen. In der Regel sind dies zwei <strong>bis</strong><br />
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