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Zu Hause würdevoll leben bis zuletzt - Christophorus Hospiz Verein ...

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GESUNDHEITLICHE VERSCHLECHTERUNG<br />

oder den behandelnden Hausarzt ist eine 24-stündige Rufbereitschaft oft schwer zu<br />

organisieren und zu gewährleisten.<br />

Im Falle eines schwierigen und komplizierten Verlaufs können behandelnde Ärztinnen und<br />

Ärzte andere Spezialisten beteiligen: bei onkologischen Fragen die <strong>zuletzt</strong> behandelnden<br />

Onkologen, bei HIV-Patientinnen und -Patienten die Fachspezialisten, bei besonders<br />

schwierigen Schmerzbehandlungsproblemen die Kolleginnen und Kollegen der<br />

spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).<br />

Eine vorübergehende Einweisung in eine Palliativstation (wenn z.B. eine Schmerzsituation<br />

nicht zu kontrollieren ist) oder in ein Allgemeinkrankenhaus (z.B. zur Abklärung<br />

einer Behandlungsmöglichkeit bei einem Darmverschluss) oder in eine <strong>Hospiz</strong>einrichtung<br />

(z.B. bei Überlastung der Angehörigen) ist in speziellen Fällen sinnvoll oder sogar<br />

unerlässlich.<br />

2.5. Unterstützung durch ambulante <strong>Hospiz</strong>- und<br />

Palliativberatungsdienste<br />

Die moderne <strong>Hospiz</strong>bewegung ist eine Antwort auf die Angst der Menschen vor einem<br />

Sterben mit Schmerzen und ohne menschlichen Beistand. Neben der allgemeinen<br />

palliativen Versorgung durch Pflegedienste und Fach- sowie Hausärztinnen und<br />

Hausärzte stehen bei einer sich zunehmend verschlechternden Verfassung die<br />

ambulanten <strong>Hospiz</strong>- und Palliativdienste begleitend zur Seite.<br />

In Bayern gibt es derzeit etwa 140 ambulante <strong>Hospiz</strong>dienste mit etwa 6000 Ehrenamtlichen.<br />

„Der ambulante <strong>Hospiz</strong>dienst erbringt palliativ-pflegerische Beratung durch<br />

entsprechend ausgebildete Fachkräfte und stellt die Gewinnung, Schulung, Koordination<br />

und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur<br />

Verfügung stehen, sicher.“ (§ 39a Abs. 2 Sozialgesetzbuch V). <strong>Zu</strong>m <strong>Hospiz</strong>dienst gehört<br />

neben einer Gruppe von mindestens 15 qualifizierten Ehrenamtlichen mindestens eine<br />

halbtags hauptamtlich tätige Einsatz- oder Koordinationsfachkraft.<br />

Die Koordinationsfachkräfte, zu denen auch psychosoziale Berufsgruppen gehören<br />

können, klären zunächst den Hilfebedarf und die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse<br />

von Schwerstkranken und Sterbenden und deren Angehörigen. Dabei werden die<br />

körperlichen, psychischen, sozialen und religiös-spirituellen Grundbedürfnisse in ihrer<br />

Bedeutung für den Einzelnen wahrgenommen. Daran ausgerichtet wird die Unterstützung<br />

vor Ort von ihnen koordiniert. Sie planen in enger <strong>Zu</strong>sammenarbeit mit dem familiären<br />

Umfeld und anderen sozialen Diensten (z.B. Pflegediensten, Hauswirtschaftsdiensten)<br />

den Aufbau eines tragfähigen Versorgungs- und Betreuungsnetzes, indem sie die<br />

verschiedenen Beteiligten koordinieren, vernetzen und den Austausch untereinander<br />

fördern. Bei sozialrechtlichen und Finanzierungsfragen stehen sie beratend und<br />

unterstützend zur Seite, um die bestmögliche Lösung im Einzelfall zu erreichen. In<br />

Konfliktfällen moderieren sie Lösungsgespräche und suchen nach guten Ansätzen, um<br />

evtl. vorhandenen psychosozialen Problemlagen hilfreich begegnen zu können.<br />

Besondere Herausforderungen können ethische Konflikte um <strong>leben</strong>serhaltende oder<br />

-verlängernde Maßnahmen darstellen. Auch hier können Koordinationsfachkräfte bei<br />

Bedarf moderierend eingreifen. Außerdem geben sie Informationen über ergänzende<br />

ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten und stellen bei Bedarf unter<br />

Beachtung des Datenschutzes persönlich die Kontakte her.<br />

Die ehrenamtlichen <strong>Hospiz</strong>begleiter und <strong>Hospiz</strong>begleiterinnen werden ebenfalls von<br />

diesen Koordinatorinnen und Koordinatoren angeleitet und begleitet. Diese Ehrenamtlichen<br />

sind ein wichtiger Bestandteil des Betreuungsnetzes. Dabei handelt es sich um<br />

ausgewählte, geschulte und motivierte Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fähigkeiten, ihre<br />

Interessen und nicht <strong>zuletzt</strong> ihre Zeit zur Verfügung stellen. In der Regel sind dies zwei <strong>bis</strong><br />

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