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Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach

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Diverse Archivunterlagen<br />

□ Gebrüder Horand- an Tit. Baudirection Liestal 1890<br />

In Folge defect werdens unseres Laufsteges über den Zunzgerbach bei unserem Sägegeschäft in hier<br />

beabsichtigen wir im Laufe dieses Winters Ufer- und Stützmauern nebst Widerlager aus Quadersteinen<br />

anlegen zu lassen und zwar so stark dass wir später eine mittlere Brücke daraus machen können.<br />

Wir fragen Sie hiermit an ob wir für unser Vorhaben besondere Vorschriften und Bewilligungen nöthig<br />

haben und gewärtigen gerne Ihre Ansicht hierüber uns vernehmend informieren.<br />

Hochachtungsvoll, Gebrüder Horand, Liestal, 26. November 1890, Herren Gebrüder Horand, <strong>Sissach</strong> 1<br />

Es ist anzunehmen, dass dieses Baubegehren umgesetzt wurde. Weitere Unterlagen wurden<br />

nicht gefunden. 1923 wurde der Sägeweg und Teile der Brücke an die <strong>Gemeinde</strong> abgetreten.<br />

□ Übernahme des Sägeweges durch die Einwohnergemeinde <strong>Sissach</strong> 1923<br />

Der Unterzeichnete gibt seinen Anteil am Sägeweg samt Brücke über den Zunzgerbach und den laufenden<br />

Brunnen unter folgenden Bedingungen:<br />

1. An der Stelle, wo der öffentliche Weg unter dem Hausdach durchführt, wird jede Haftpflicht abgelehnt<br />

in Bezug auf Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.<br />

2. Der laufende Brunnen, der Privateigentum ist, geht mit der Strasse ebenfalls an die <strong>Gemeinde</strong> über<br />

und wird von dieser als öffentlicher Brunnen unterhalten. Anschluss von evt. Gartenhahnen wird vom<br />

Unterzeichneten vorbehalten.<br />

3. Es wird ihm erlaubt eventuelle Ableitungen an den bestehenden Strassenkanal ohne Entschädigung<br />

anzuschliessen.<br />

4. Für den ½ Anteil an der Betonbrücke über Zunzgerbach wird von der <strong>Gemeinde</strong> CHF 1`000.- ausgewiesen.<br />

5. Die Neumattstrasse wird bis Giebel des Hauses No. 132, Sägeweg, wie vorgesehen verlängert, oder<br />

an dessen Stelle, wenn verlegt, auf Baulinienbreite der freie Platz offen gelassen, der nicht überbaut<br />

werden darf.<br />

<strong>Sissach</strong>, 12. Juli 1923, H. Ryf-Eggler<br />

Abtretungen wurden durch die Familien Ryf-Eggler, Horand-Scholer und Schädler-Siegrist gemacht. 2<br />

□ Instandstellung 1969<br />

1969 erfolgte eine Instandstellung der alten Brücke durch die <strong>Gemeinde</strong>. An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

vom 20. Februar 1969 wurde die Instandstellung der Sägebrücke gutgeheissen.<br />

Traktandum 9, Instandstellung der Sägebrücke, Kredit Fr. 6`300.-<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Madörin begründet die Instandstellung. Die westliche Widerlagermauer ist gebrochen. Ingenieur<br />

Blattner hat nach einem Augenschein ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Der Kanton leistet<br />

an die Kosten einen 33%igen Beitrag. Der Vorsitzende präzisiert, dass für die Berechnung des Staatsbeitrages<br />

die Kosten einer Mauer von 1.00 m Höhe über Bachsohle zu Grunde gelegt werden. Paul<br />

Armbruster-Gunzenhauser bittet bei dieser Gelegenheit die unklaren Eigentumsverhältnisse abzuklären. 3<br />

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