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Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach

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Basel, 26. Juli 1813 35<br />

□ Brief an <strong>Gemeinde</strong>rat 1814<br />

Hochgeachter Herr Präsident, Hochgeachte, Hochgeehrteste Herren<br />

Ich muss abermals Wohlderselben anzeigen, dass die Schirmbrütsche der so genannten Rheinfelder Zollbrücke<br />

in <strong>Sissach</strong> noch nicht gemacht ist. Sowohl das Holz als auch die vorderen Quadersteine sind fertig<br />

und Maurer Bogli sagte mir, dass er jetzt so froh gewesen wäre diese Arbeit bei der guten Witterung vollenden<br />

zu können. Allein die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sissach</strong> müsste noch ca. 100 Wagen lose Steine zum Hintermauern<br />

zuführen. Er, Bogli habe der <strong>Gemeinde</strong> Präsident schon mehrere Male darum angesucht, bisher aber ohne<br />

Erfolg zu haben. Durch diese Verzögerung können mehrere Mattenbesitzer wegen ihrem Bachufer und<br />

Brütsche im längeren zu mehr Schaden, unter welcher Hr. Greifensteiner- Gerster als der grösste Güterbesitzer<br />

sich am meisten deshalb klagt.<br />

Sodann ich dies Anzeige zu beliebigen Verfügung Meinen Hochgeachten Herren anhier stelle verharre mit<br />

vollkommener Hochachtung.<br />

Wohldieselben, Dienstbereitwilligster, Hagenbach, Basel 25. April 1814<br />

□ Rathsprotokoll 1814<br />

Soctrades Raths Protocolli vom 30. July 1814<br />

Löbl. Land Collegium berichet<br />

<strong><strong>Sissach</strong>er</strong> Schirmbrütsche: Der Rheinfelder Zollbrücke bereits unterem 20. Juny 1807 hätten bej der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sissach</strong> zu Erbauung der Rheinfelder Zollbrücke 250.- Franken und zur dortigen Schirmprütsche<br />

800.- Franken aus der Staatscassa bewilligt worden, 800.- Fr. seither der <strong>Gemeinde</strong> ausbezahlt worden.<br />

Ungeachtet der Dringlichkeit der Arbeit und des erlassenen wiederholten Befehlen sejn solche mehrere<br />

Jahre liegen geblieben. Die Brücke sej endlich fertig geworden, hingegen an der Schirmprütsche habe sich<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Rath, der eine für alles davon weis, erklärt abermals saumselig gezeigt und die so nöthige<br />

Erfüllung der einten <strong>Brücken</strong>mauer versäumet und träge daher Schuld dass das letzte Gewässer ein 25<br />

Schuh langes Stück von der neu erbauten linken Wandmauer weggerissen, welches um in die gedoppelten<br />

Dicke nach dem Vorschlag des Inspectors wieder aufgebaut werden müsste. Löbl. Land Collegium<br />

erachtet dass der Befehl zu schläunigen Herstellung dieses Schadens auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong>, es ist<br />

Bezeugung das Missvergnügen für die bewiesen Säumlichkeit der Vergabe ertheilt werden solle.<br />

Soll nach diesem Vorschlag verfahren und löbl. Land Collegium aufgetragen wird, das desfalles erforderliche<br />

anzuordnen. (Rest fehlt)<br />

Offensichtlich waren sich die <strong>Gemeinde</strong> und die Stadtobrigkeit auch später häufig nicht einig.<br />

Auch in anderen Wasserbau- Angelegenheiten nicht, was nachfolgendes Schreiben vom Jahr<br />

1817 aufzeigt. Viele weitere Schriften aus dieser Zeit finden sich, mit ähnlichen Vorwürfen und<br />

mit nicht konformem Obrigkeitsgehorsam der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sissach</strong>, im Archiv.<br />

□ an Kantonsrat 1817<br />

Hochgeehrter Präsident, Hochgeehrte und Hochverehrte Herren<br />

Wenn schon Ihr Schreiben an mich vom 26. März abhin, in welchem Sie ein Ihr grosses Missvergnügen<br />

bezeugen über mein Betragen, wegen der Herstellung des Wasserschadens zu <strong>Sissach</strong>, so nahm ich doch<br />

hierdurch die Freiheit, Ihnen über einige Gegenstände des Wasserbaus zu <strong>Sissach</strong> betreffend, als der<br />

Ursache meines Betragens inständlichen zu erklären.<br />

Der Wasserschaden bei den Häusern No. 81, 82, 83 ist von sehr geringer Bedeutung und die Herstellung<br />

desselben von keinem solchen Wichtigkeit, dass es erforderlich geworden wär wegen diesem an Löbl.<br />

Land Collegii zu berichten, und mir scheint viel mehr dass die Herren Gem. Räthe durch diese<br />

Anzeige sich selber haben wichtig machen wollen, nach dem Schreiben des G.R. zu urtheilen<br />

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