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Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach

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□ An den Regierungsrath 1899<br />

An den Regierungsrath<br />

Von den vorliegenden Plänen gibt einzig derjenige betr. der Brücke für die Unterführung der neuen Zunzgerstrasse<br />

zu der Bemerkung Anlass, dass das lichte Profil mit 4 m etwas niedrig ist. Ich beantrage zu<br />

beschliessen: Die Pläne werden dem Eisenbahndepartement zurückgeschickt mit der Bemerkungen, dass<br />

hierorts genehmigt werden, so möchte die Brücke für die Unterführung der Zunzgerstrasse ein höheres<br />

lichtes Profil als 4 m erhalten, sofern dies geschehen könne, ohne dass die Neigungsverhältnisse der neuen<br />

Strasse ungünstiger werden.<br />

Baudirektion, Grieder, 28. Februar 1899 9<br />

Am 7.September 1973 bewilligte die <strong>Gemeinde</strong>versammlung einen Beitrag an die Personenunterführung.<br />

□ Personenunterführung 1973<br />

Traktandum 6, Personenunterführung Zunzgerstrasse, Bewilligung eines <strong>Gemeinde</strong>beitrages von ca. Fr.<br />

33`000.- :<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Blapp erläutert das Geschäft. Der Kanton will bei der Zunzgerstrasse den Engpass beim<br />

Durchgang unter der Bahnlinie durch die Erstellung einer Personenunterführung hinter dem westlichen<br />

Widerlager der Bahnüberführung sanieren. Er hat als Bauherr das Ingenieurbüro Holinger in Liestal mit<br />

der Projektierung beauftragt. Das vorliegende Projekt sieht eine geschlossenen Rahmenkonstruktion von 3<br />

m Breite und ca. 2.6 m Höhe vor. Die SBB möchte bei dieser Gelegenheit die Isolation der alten Bahnüberführung,<br />

die bekanntlich mangelhaft ist, neu abdichten. Der Landrat hat den Kredit noch nicht gesprochen.<br />

Die Gesamtkosten sind auf Fr. 400`000.- veranschlagt. Hieran hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sissach</strong> aufgrund<br />

des Verkehrsinteresse und der finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag von 8.25% oder Fr.<br />

33`000.- zu leisten. Felix Hugenschmidt-Schuler frägt sich, ob mit dem skizzierten Projekt die unhaltbaren<br />

Verkehrsverhältnisse wirklich saniert werden können, während Friedrich Stettler-Schär auf die schmalen<br />

Trottoirs hinweist. Der Präsident antwortet, der <strong>Gemeinde</strong>rat habe das Projekt nicht näher geprüft. Eine<br />

umfassende Sanierung sei im heutigen Zeitpunkt nicht wünschbar. Der Kanton verfüge auch nicht über<br />

die Mittel. Man möge froh sein, dass endlich etwas zum Schutze der Fussgänger geschehe. Auch Traugott<br />

Siegrist-Nyffeler fände es schade, wenn der nachgesuchte <strong>Gemeinde</strong>beitrag nicht bewilligt würde. Frl. Dr.<br />

Schwab erkundigt sich nach der Trottoirführung bei der Liegenschaft Rickenbacher. Das Trottoir sei im<br />

Projekt enthalten, orientiert der Vorsitzende. 10<br />

Was für Vorstellungen mit der angesprochenen umfassenden Sanierung gemeint war, ist leider<br />

nicht bekannt. Die Fussgängerunterführung wurde 1972 durch das TBA BL gebaut.<br />

□ Protokoll Landrat 1972<br />

Im Landratsentschluss vom 18. Juli 1972 ist folgendes aufgeführt:<br />

Durch den immer mehr zunehmenden Verkehr im Diegtertal zu den Geländen und Sportanlagen der Realschule<br />

und zur Kunsteisbahn hat auch die Gefährdung der Fussgänger auf der Zunzgerstrasse zugenommen.<br />

Als eigentlicher Engpass – ohne Trottoirs auf beiden Strassenseiten – erweist sich der Durchgang<br />

unter der Bahnlinie der SBB. Die Erstellung einer Personenunterführung hinter dem westlichen<br />

Widerlager der Bahnunterführung ist deshalb ein dringendes Bedürfnis geworden. weiter… : Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sissach</strong> hat den Wunsch zum Bau dieser Personenunterführung mehrmals angebracht und sich zum<br />

vorliegenden Projekt zustimmend geäussert.<br />

….. Daraus resultiert ein <strong>Gemeinde</strong>beitrag von 8.25% der Bruttokosten. Da sich der mutmassliche Betrag<br />

für das ganze Bauvorhaben auf ca. Fr. 400`000.- beläuft, beträgt der <strong>Gemeinde</strong>beitrag voraussichtlich<br />

ca. Fr. 33`000.-. 11<br />

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