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RAT & TAT<br />
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Neue Kategorie bei der Hauptuntersuchung<br />
„Gefährlicher Mangel“ führt zur Stilllegung<br />
Bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU)<br />
von Kraftfahrzeugen hat im Zuge der EU-Harmonisierung<br />
zum 20. Mai eine neue Mangelkategorie<br />
eingeführt. Darauf weist die Gesellschaft<br />
für Technische Überwachung (GTÜ) hin. Daher<br />
gibt es nun neben dem „Geringen Mangel“ und<br />
dem „Erheblichen Mangel“ auch eine Kategorie<br />
„Gefährlicher Mangel“.<br />
Dieses HU-Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe<br />
unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“<br />
dar. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer,<br />
dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet.<br />
Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug<br />
nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt<br />
zur Reparatur fahren.<br />
Plakette ist künftig weg<br />
Als „Gefährlicher Mangel“ gilt beispielsweise<br />
ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene<br />
Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch,<br />
ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem<br />
und defekte Leuchten oder Streuscheiben<br />
am Scheinwerfer.<br />
Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung „Gefährlicher<br />
Mangel“ müssen alle Mängel unverzüglich<br />
behoben und das Auto zur Nachuntersuchung<br />
in der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb<br />
eines Monats erneut vorgeführt werden.<br />
Bei einem Prüfergebnis „Verkehrsunsicher“ wird<br />
hingegen wie bisher auch die alte Plakette entfernt<br />
und das Fahrzeug stillgelegt, erklären die<br />
GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied.<br />
Zudem wird die Zulassungsbehörde darüber<br />
informiert.<br />
GTÜ<br />
Der gefährliche Mangel ist ein verschärfter erheblicher Mangel ohne direkte Stilllegung des Fahrzeugs.<br />
Foto: KDBusch/GTÜ<br />
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