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Thermenland_06_2018

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RAT & TAT<br />

www.thermenland-magazin.de<br />

Neue Kategorie bei der Hauptuntersuchung<br />

„Gefährlicher Mangel“ führt zur Stilllegung<br />

Bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU)<br />

von Kraftfahrzeugen hat im Zuge der EU-Harmonisierung<br />

zum 20. Mai eine neue Mangelkategorie<br />

eingeführt. Darauf weist die Gesellschaft<br />

für Technische Überwachung (GTÜ) hin. Daher<br />

gibt es nun neben dem „Geringen Mangel“ und<br />

dem „Erheblichen Mangel“ auch eine Kategorie<br />

„Gefährlicher Mangel“.<br />

Dieses HU-Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe<br />

unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“<br />

dar. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer,<br />

dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet.<br />

Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug<br />

nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt<br />

zur Reparatur fahren.<br />

Plakette ist künftig weg<br />

Als „Gefährlicher Mangel“ gilt beispielsweise<br />

ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene<br />

Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch,<br />

ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem<br />

und defekte Leuchten oder Streuscheiben<br />

am Scheinwerfer.<br />

Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung „Gefährlicher<br />

Mangel“ müssen alle Mängel unverzüglich<br />

behoben und das Auto zur Nachuntersuchung<br />

in der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb<br />

eines Monats erneut vorgeführt werden.<br />

Bei einem Prüfergebnis „Verkehrsunsicher“ wird<br />

hingegen wie bisher auch die alte Plakette entfernt<br />

und das Fahrzeug stillgelegt, erklären die<br />

GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied.<br />

Zudem wird die Zulassungsbehörde darüber<br />

informiert.<br />

GTÜ<br />

Der gefährliche Mangel ist ein verschärfter erheblicher Mangel ohne direkte Stilllegung des Fahrzeugs.<br />

Foto: KDBusch/GTÜ<br />

Die Druckerei dahoam.<br />

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