36 Technik Insgesamt liegt der 95%-Wert für A-Staub ebenso wie der Maximalwert bei E-Staub unter den Arbeitsplatzgrenzwerten. Die höchste gemessene Quarzstaub-Konzentration liegt unter dem Beurteilungsmaßstab. Bei fünf Asphaltdecken war Asbest im Gestein. Bei drei dieser Flächen konnten beim Fräsen keine Asbestfasern nachgewiesen werden, einmal unter 2.000 und einmal knapp über 10.000 Fasern/m³. Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass auch beim Vorkommen von Asbest im Gestein die Absaugung der Großfräsen ausreichend wirksam ist. Wie bei den Kleinfräsen liegt auch beim Einsatz von Großfräsen keine Belastung durch Dieselmotoremissionen vor, alle drei Messungen zeigen DME-Konzentrationen unter der Nachweisgrenze. Empfehlungen Die dargestellten Messungen zeigen, dass beim Einsatz von Klein- und von Großfräsen auf Asphaltdecken im Freien ohne weitere Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann. Dies ist auch ein Erfolg der 2011 vereinbarten Branchenlösung „Asphaltbeläge staubarm abtragen mit Kaltfräsen“, die inzwischen umgesetzt ist. Sie ist aber weiterhin ein Beispiel dafür, wie gemeinsam Probleme unbürokratisch gelöst werden können. Die Branchenlösung hat im Wesentlichen beinhaltet, dass die Mitglieder des VESF vereinbart haben, bis spätestens Ende 2014 Großfräsen nur noch mit wirksamer Staubreduzierung zu verkaufen bzw. einzusetzen. Die TRGS 517 “Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen“ weist mehrfach auf diese Branchenlösung hin. In den Abschnitten 3.4(1) „Anlassbezogene Beratung“ und 4.10 „Festlegung der Verantwortlichkeit, Aufsichtsführung“ heißt es jeweils, dass alternativ zu den Anforderungen gemäß der Branchenlösung „Asphaltbeläge staubarm abtragen mit Kaltfräsen“ verfahren werden kann. Auch auf die BGI 790-20 verweist die TRGS 517, der Einsatz von Kleinfräsen wird nur indirekt über die Branchenlösung erwähnt. Mit den jetzt aktualisierten Daten werden die Aussagen der Branchenlösung auch für die heutigen Fräsarbeiten und den abgesenkten Grenzwert für A-Staub sowie den Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub bestätigt. Beim Einsatz von Kleinfräsen bzw. von Großfräsen mit Staubabsaugung ist der Arbeitsschutz gewährleistet, es müssen keine weiteren Schutzmaßnahmen ergriffen Bei den Messungen wurde die Exposition unmittelbar am Arbeitsplatz der Bediener ermittelt. (Quelle: VESF) werden. Es ist interessant, dass auch in den USA eine Branchenlösung zum Asphaltfräsen erarbeitet wurde. Auch in den USA wurde der Grenzwert für Quarzstaub auf 50 µg/m³ abgesenkt, zudem sind in den USA im Wesentlichen die gleichen Fräsenhersteller aktiv wie in Deutschland. Unter dem Titel „These Guys get it“ berichtete Mike Acott, Präsident der NAPA (National Asphalt Paving Association) 2014 über die Silica/Asphalt Milling Machine Partnership. Diese Vereinbarung ist auch von der amerikanischen Gesundheitsbehörde OSHA anerkannt. Und was ist mit der Vorerkundung nach AUTOREN Dr. rer. nat. Reinhold Rühl BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptabteilung Prävention Hungener Straße 6 60389 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 47<strong>05</strong>-213 E-Mail: Reinhold.Ruehl@bgbau.de LITERATUR Dipl.-Ing. Jutta Dietz VESF e.V. – Verband Europäischer Straßenfräsunternehmungen Ringstraße 21 56651 Niederdürenbach Tel.: +49 2636 9419-1<strong>18</strong> E-Mail: info@vesf-ev.com 5.7.1.2 der TRGS 517? Die Vorerkundung war früher notwendig, da man herausfinden musste, auf welchen Baustellen die Beschäftigten und die Umwelt während der Fräsarbeiten möglicherweise krebserzeugenden Asbestfasern ausgesetzt sind. Dann waren besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Da bei allen Fräsarbeiten krebserzeugender Quarzstaub frei wird, sind entsprechende Schutzmaßnahmen immer zu ergreifen. Eine Vorerkundung ergibt somit keinen Sinn mehr. Vorerkundungen wurden in der Vergangenheit im Prinzip ohnehin nur beim Einsatz von Großfräsen vorgenommen. Bei Kleinfräsen werden kleinere, zum Teil sehr kleine Flächen gefräst. Die in der TRGS 517 genannten 6.000 m² zu fräsender Fläche (Abschnitt 5.7.1.2), ab der Vorerkundungen notwendig sind, werden mit Kleinfräsen selten erreicht. Überspitzt ausgedrückt würde eine Vorerkundung manchmal fast die gleiche Fläche umfassen wie das anschließende Fräsen mit einer Kleinfräse. Die in der Fußnote 2 zum Abschnitt 5.7.1.2 der TRGS 517 genannte ZTV Asphalt-StB 07/13 der FGSV, nach der die Erprobung erfolgen soll, ist daher schon vor einigen Jahren zurückgezogen worden. Die Autoren dieses Artikels haben den Ausschuss für Gefahrstoffe um Streichung dieser Fußnote 2 gebeten. • TRDir Dipl.-Ing. Ralph Sieber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Abteilung Straßenbau, Referat StB 26 ÖPP im Bundesfernstraßenbau Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel.: +49 228 300-5268 E-Mail: ralph.sieber@bmvi.bund.de 1. Acott, Mike: These guys get it. Asphalt Pavement Magazine, Juli/August 2014, 9–10 2. BGI 790-20: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung: Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlage – Fräsen von Asphaltbelägen; www.dguv.de/ifa/de/ pra/bg_bgia_empfehlungen/liste/index.jsp 3. Expositionsbeschreibung „Einsatz von Kleinfräsen auf Asphaltflächen“; 7. Oktober 2011, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. BG BAU, IG BAU, VESF; www.bgbau.de, Webcode 3096458 4. TRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen“. Februar 2013, GMBl 2013 S. 382–396 vom 09.04.2013; www. baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-517.html 5. Technische Regel für Gefahrstoffe: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551). GMBl 2015 S. 1066-1083 [Nr. 54] (v. 6.10.2015); Geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 8–10 [Nr. 1] (v. 27.1.2016) 5|20<strong>18</strong>
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